Rr. !I 175 Verordnungs-Blatt vcr Direction ver Großherzoglich Badischen Verkehrs-Anstalten. Carlsruhe, den 13. Juli 1868 . Inhalt. Po st wesen. Die Aufstellung eines Tarifs zur Erhebung des Deutschen Portos im Fahrpvstverkehr mit dem Auslande. Eisenbahnwesen. Die Tarifirung von „Salz" im directen Güterverkehr mit den Stationen der Schweizerischen Centralbahn und der Westschweizerischen Bahnen. — Die Tarifirung von Heede (Werg) im Badisch-Württembergischen Wechselverkehr. Postcurs-Notiz. Nr. 31,033. Die Ausstellung eines Tarifs zur Erhebung des Deutschen Porto's im Fahrpostverkehr mit dem Auslande betreffend. Nach einer unter den Deutschen Postverwaltungen getroffenen Vereinbarung soll das im Fahrpostverkehr mit dem Auslande auf die Deutsche Beförderungsstrecke entfallende Gewicht- und Werthporto nicht mehr nach dem Fahrposttarife des Wechselverkehrs, sondern nach einem besondern Auslands-Tarife (dem sog. Sechszonen-Tarife) berechnet werden. Derselbe ist folgender Weise gebildet: Das Gesammtgebiet der Deutschen Postverwaltungen ist dem Auslande gegenüber in Bezug auf das Gewichtporto in 6, in Bezug auf das Werthporto aber in 2 Rayons ein- gerheilt, wozu indeß noch ein Grenzrayon tritt. Es umfaßt u. bei dem Gewichtporto: der Grenzrayon die durch die Progressions-Sätze 1 und 2, der I. Rayon die durch die Progressions-Sätze 3 und 4, der II. Rayon die durch die Progressions-Sätze 5, 6, 7 und 8, der III. Rayon die durch die Progressions-Sätze 9, 10 und 11, der IV. Rayon die durch die Progressions-Sätze 12, 13 und 14, der V. Rayon die durch die Progressions-Sätze 15, 16 und 17, der VI. Rayon die durch die Progressions-Sätze 18, 19 und 20 im Wechselverkehr dargestellten Entfernungsstusen; d. bei dem Werthporto: der Grenzrayon die durch die Progressions-Sätze 1 und 2, der I. Rayon die durch die Progressions-Sätze 3 — 8, der II. Rayon die durch die Progressions-Sätze 9 — 20 im Wechselverkehr dargestellten Entfernungsstufen. Gewichtporto wird von jeder zur Fahrpostbeförderung überwiesenen Sendung erhoben. Dasselbe beträgt für je 2 Pfund im Grenzrayon. . 174 kr., im Minimum 7 kr., im I. Rayon . . 37 - kr., im Minimum 14 kr., im II. Rayon . 7 kr., im III. Rayon. . 107- kr., im IV. Rayon. . 14 kr., im Minimum 21 kr. im V. Rayon . . 17'/, kr./ im VI. Rayon. . 21 kr. Das Gewichtporto wird für jedes einzelne Packet berechnet. Gewichtstheile unter 2 Pfund gelten für 2 Pfund. Außer diesem Gewichtporto wird für Sendungen mit declarirtem Werthe ein besonderes Werth Porto erhoben. Dasselbe beträgt für je 175 fl.: im Grenzrayon ... 2 ^ kr., im I. Rayon ... 5s/, kr., im II. Rayon . . . 10s/z kr. Bei Werthbeträgen über 1750 fl. wird für jede weitere 175 fl. die Hälfte obiger Sätze erhoben. Die Provision für Postvorschuß-Sendungen nach dem Auslande wird wie im Deutschen Wechselverkehr berechnet. Zur Ausführung dieses Tarifs wird bemerkt: Die'Progressions-Sätze, welche in dem gewöhnlichen Verzeichnisse des Wechselverkehrs für die Grenz-Taxpunkte angegeben sind, bilden den Maßstab zur Bestimmung, in welchen Rayon eine Postanstalt gegenüber dem Auslande fällt. Hat eine Postanstalt z. B. nach Herbesthal den 8'- Progressionssatz, so liegt dieselbe gegenüber Belgien in Bezug auf die Deutsche Gewichtstaxe im 2- Rayon, in Bezug auf die Deutsche Werths- taxe aber im 1'" Rayon und ist demgemäß das Deutsche Fahrpostporto bis bezw. von Herbesthal nach der entsprechenden Stufe des Auslandstarifs zu berechnen. 31 . 177 Die Verrechnung des Deutschen Porto und Franko nach dem Anslandstarife hat in derselben Weise wie für den Wechselverkehr zu erfolgen. Demgemäß ist das Deutsche Porto für unfrankirte Sendungen nach Baden, beispielsweise aus Belgien, wie bisher von der betreffenden Badischen Eingangs-Poststelle auszutaxiren und weiter zu behandeln. Ebenso ist bei unfrankirten Sendungen nach dem Auslande nicht etwa der Rayon, in welchen die Aufgabepoststelle fällt, sondern ganz wie bisher der Progressions-Satz für den betreffenden Grenztaxpnnkt, welchen das bezügliche Verzeichniß des Wechselverkehrs angibt, aus dem Begleitbriefe beziehungsweise auf den Sendungen selbst und in den Frachtkarten zu bezeichnen. Der Auslandstarif ist im Buchdruck hergestellt worden und wird den Großherzoglichen Postanstalten vom Postcurs- und Taxbureau direct zugestellt werden. Derselbe soll nicht sofort für das gesammte Ausland, sondern vorerst nur im Verkehr mit einzelnen Ländern in Anwendung kommen. In wie weit dies zu geschehen hat, wird jeweils Gegenstand besonderer Verfügung sein. Die Großherzoglichen Postanstalten werden sich angelegen sein lassen, sich mit dem Gebrauche dieses Tarifs vertraut zu machen und darauf achten, daß derselbe nicht etwa auf Fahrpostsendungen des innern oder Wechselverkehrs angewendet werde. Carlsruhe, den 9. Juli 1868. Direction der Großherzoglichen Verkehrs-Anstalten. I. A d. D. Poppen. Landolt. Nr. 30,571. Die Tarifirung von Salz im directen Güterverkehr mit den Stationen der Schweizerischen Centralbahn und der Westschweizerischen Bahnen betreffend. Mit Bezugnahme auf die Verfügung vom 27. v. Mts. Nr. 28,799/800 (Verordnungsblatt Nr. 28 vom 1. d. Mts.) wird den Großherzoglichen Eisenbahnbezirksstellen zur Kenntniß gebracht, daß im Verkehr zwischen den Stationen der Schweizerischen Centralbahn und der Westschweizerischen Bahnen einer- und Mannheim anderseits (Tarif vom 1. September 1865) nunmehr auch „Bade-, Dünge-, Koch-, See- und Viehsalz" wie „Steinsalz" in Wagenladungsclasse 8, und im Verkehr zwischen den Stationen der vorgenannten Bahnen und den übrigen diesseitigen Stationen (Tarif vom 1. August 1865) 178 8L dieselben Salzartikel in Wagenladungsclasse L zu tarifiren und direct abzufertigen sind. Die betreffenden Waaren-Verzeichnisse sind hiernach zu berichtigen. Carlsruhe, den 7. Juli 1868. Direction der Großherzoglichen Verkehrs-Anstalten. I. A. d. D. Poppen. Bueb. Nr. 30,859. Die Tarifirung von Heede (Werg) im Badisch-Württembergischen Wechselverkehr betreffend. Wir sind mit der Königlich Württembergischen Eisenbahndirection in Stuttgart übereingekommen, im Badisch-Württembergischen Wechselverkehr den Artikel Heede (Werg), ohne Unterschied der Verpackung, ob in losen Bündeln oder festgeschnürten Ballen, nach Classe II zu tarifiren. Das Waarenverzeichniß des vom 1. Dezember 1865 ab gütigen Tarifs für rubrieirten Verkehr ist hiernach entsprechend zu berichtigen. Carlsruhe, den 8. Juli 1868. Direktion der Großherzoglichen Verkehrs-Anstalten. I. A. d. D. Poppen. Stoll. P o st c u r s - N o t i z. Die Personenpost zwischen Ochsensurt und Wittigh ausen wird künftighin schon um 7 Uhr Abends von Euerhausen abgehen und um 8" Abends in Wittighausen eintreffen.