Rr 32. 109 Beror-mmgs - Blatt der Generaldireetion der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen. Karlsruhe, den 30. April 1877. Inhalt. Allgemeine Verfügungen: — Sonstige Bekanntmachungen: Nr. 26084. 8. Personenverkehr im Mitteldeutschen Verbände. — Nr. 25399. 8. Süddeutscher Getreideverkehr.—Nr. 25527. 8. Badisch-Sächsischer und Berlin-Badischer Güterverkehr.— Nr. 25753. 8. Badisch-Elsaß-Lothringischer Verkehr. — Nr. 25897. 8. und Nr. 25899. 8. Getreidevcrkehr mit der Donau-Dampf- schifffahrtsgesellschast. — Nr. 25986. 8. Mitteldeutscher Verbandsgüterverkehr. — Nr. 26092- 8. Einführung eines neuen Kohlentarifs Nr. 24. — Nr. 26235. 8. Ausnahmetarif für die Beförderung von Roheisen. — Nr. 26288. 8. Niederländisch-Mittelrheinischer Güterverkehr. — Nr. 26290. 8. Rheinischer Verkehr. — Nr. 26539. 8. Kohlenverkchr aus den Saargrubcn nach der Schweiz. — Nr. 26614. 8. Directer Güterverkehr mit der Tößthalbahn. — Nr. 26838. 8. Badisch-Elsaß-Lothringischer Güterverkehr. — Nr. 26942. 8. Einführung eines Transittarifs ab Mannheim. — Nr. 26206. 8. Umlauf eines falschen Füns-Mark-Scheins.— Nr. 26642. 8. Sommerfahrplan der Bodensee-Dampfboote. — Nr. 25743. 8. Aufgefundenes Geld. — 26025. 8. Bahntelegraphenstationcn auf Schweizer Gebiete.— Nr. 26023.8. Strassache. — Berichtigung. Allgemeine Verfügungen. Sonstige Bekanntmachungen. ^ Personentransport. Nr. 26084. 8. Zum Tarif für den directen Personenverkehr im Westdeutschen Verbände vom I.März d. I. ist der vom 1. Mai d. I. an giltige 4. Nachtrag zur Ausgabe gelangt. Derselbe enthält u. A. directe Taren Freiburg-Hamburg. Exemplare des Nachtrags sowie die erforderlichen neuen Billete rperdcn alsbald abgegeben werden. Gütertransport. Nr. 26399. 8. Zur Süddeutschen Verbandöverkehr srndet für den Transport von Getreide von der Oester-, reichischen Staatsbahnstation Neutra nach den im 46. Nachtrage zum Süddeutschen Verbandstarife namhaft gemachten diesseitigen Stationen fortan directe Abfertigung statt. Die anzuwendenden Frachtsätze werden durch Zuschlag von 0,25 pro 100 Kilogramm an die ab Station Tot- Megher bestehenden Frachtsätze gebildet. Nr- 25527. 8. Im Badisch-Sächsischen sowie Berlin- Badischen Güterverkehr via Hof-Würzburg wird mit sofortiger Wirkung der Artikel „Thonröhren" von Elaste resp. 6. und v. nach Elaste resp. v. versetzt. In dem Waarenverzeichniß zu den bezüglichen Gütertarifen ist entsprechende Vormerkung zu machen. Nr. 25753. 8. Nach einer Mittheilung der Kaiser!. Generaldireetion zu Straßburg sind nach den Stationen der Linie Straßburg-Lauterburg bestimmte Sendungen seitens diesseitiger Stationen zu wiederholten Malen nach Schiltighcim abgefertigt worden. Da diese Station nicht an genannter Linie liegt und durch gedachte AbfcrtigungSwcise Mehrfrachten entstehen, werden die Dienststellen darauf aufmerksam gemacht, daß Z10 32 Schiltigheim in keinem Falle als Umkartirungsstation gewählt werden darf. / Nr. 28897. 8. Unter Aufhebung des Specialtarifs Nr. IX. für die Beförderung von Feld- und Wiesensämereien, Getreide, Getreidcabfällen, Hülsenfrüchten, Kleien, Malz, Mehl und Oelsämereien zwischen Ungarischen Stationen der ersten priv. Donau-Dampfschifffahrtsgcsellschaft sowie Wien einerseits und Stationen der Französischen Ostbahn anderseits via Simbach und vin Kaiser-Ebcrsdorf vom 20. März 1875 sowie des am 25. September v. I. dazu erschienenen 1. Nachtrags ist für diesen Verkehr ein gleichnamiger neuer Tarif mit Wirkung vom 1. April l.J. ausgcgcbcn worden. Die zum Dienstgebräuche nöthige Anzahl Ercmplare dieses Tarifes wird den Dienststellen k. H. zugehen. Hinsichtlich der Jnstradirung des über Amanvillers zu leitenden Verkehrs wird bemerkt, daß dieselbe nicht, wie im Tarife vorgeschrieben ist, ausschließlich über Mühlacker- Maxau-Bexbach-Amauvillers, sondern in den ungeraden Monaten über diese Route, in den geraden Monaten dagegen über Ulm-MaraN-Weißenburg-AmanvillcrS zu erfolgen hat. Nr. 25899. 8. Für die Beförderung von Getreide, Malz, Hülscnfrüchtcn, Mühlenfabrikatcn und Oelsaateu zwischen Ungarischen Stationen der ersten priv- Donau- dampfschisfsahrtsgesellschaft sowie Wien einerseits und Stationen der Elsaß-Lothringischen Eisenbahnen anderseits via Simbach und vi» Kaiscr-Ebersdorf ist der seitherige mit diesseitiger Verfügung Nr. 10108. 8. (VerordnungS-Blatt Nr- 14 vom l. I.) für die Route via Coustanz-Basel zur Einführung gekommene Spccialtarif Nr. 3 mit Wirkung vom 1. April l. I. neu aufgelegt worden. Tie Sätze dieses neuen Tarises haben über Lindau- Romanshorn-Basel und über Lindau-Constanz-Basel Geltung. Die Jnstradirung der danach abgescrtigten Transporte erfolgt, insoweit auf den Frachtbriefen eine Route nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, in den geraden Monaten April, Juni re. über Lindau-RomanShorn-Bafel und in den ungeraden Monaten Mai, Juli rc. über Lindau-Constanz-Basel. Die zum Diestgebrauche nökhigen Exemplare des Tarifes nebst den zugehörigen Anthcilstabellen werden den Dienststellen k. H. zugehcn. Nr. 28986. 8. Im Einverständniß zwischen den betheiligten Verwaltungen haben die im 33. Nachtrag zum Mitteldeutschen Gütertarife für Cichorienwurzcln im Verkehre zwischen Magdeburg einerseits und Ludwigsburg, Jagstfcld loeo und trsnsit sowie Heilbronn anderseits enthaltenen Tarifsätze nunmehr auch im Verkehr mit Station Schönebeck gleichmäßig Anwendung zu finden. V Nr. 26O92. 8. Mit 1. Mai d. I. wird an Stelle ocs Kohlentarifs Nr. 24 vom 1. Mai 1876 ein neuer Tarif für die Beförderung von Steinkohlen und Coaks von den Saargrubcn und den Pfälzischen Stationen Bexbach, Homburg und St. Ingbert nach den Stationen der Schweizerischen Nationalbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen von Näterschen bis Mörschwyl und der Tößthalbahn über Marau-Singen bezw. Constanz in Kraft treten. Sendungen nach den Nationalbahnstationcn Emmis- Hofen und Tägerweilen sind über Offenburg-Villingen-Con- stanz, solche nach Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen und der Tößthalbahn über Offenburg-Singen-Etz- Whlen-Wintcrthur zu leiten. Soweit die im neuen Tarif aufgeführten Sätze höhere Frachten ergeben als die Sätze des alten Tarifs, so habe« die letzteren noch bis 10. Juni d. I. zur Anwendung zu kommen und treten alsdann außer Kraft. Exemplare dieses Tarifs werden den betreffenden Dienststellen alsbald zugehen. /-Nr. 26235. 8. In dem mit Verfügung vom 2. Februar l. I. Nr. 7190. 8. (Verordnungs-Blatt Nr. 10) ausgegebenen Ausnahmctarif für die Beförderung von Roheisen ab Mannheim nach Badischen Stationen ist der Frachtsatz Mannheim - Säckingen mit 0,92 für je 100 Kilogramm nachzutragcn. Nr. 26288.8. Zu den Niederländisch-Mittelrheinischen Gütertarifen vom 5. Februar bezw. 1. November 1869 via Cleve und Venlo werden mit Giltigkeit vom 1. Mai d. I. ab die Nachträge VII zur Einführung gebracht. Dieselben enthalten u. A. die Classification für EiS; der Nachtrag für den Verkehr über Venlo enthält außerdem die Aufnahme von Amsterdam, Station der Holländischen Eisenbahn. Zugleich mit Einführung dieser Nachträge werden auch die in den Nachträgen VI enthaltenen Frachtsätze für den Transport von Petroleum von Amsterdam und Rotterdam sowie Middelburg und Plissinge" nach Darmstadt aus Mannheim übertragen. Es sind dies die Frachtsätze 16,20 für die beiden elfteren und 16,80 pro Tonne für die beiden letztgenannten Stationen. In dem vorliegenden Nachtrag ist hievon Vormerkung zu nehmen. Exemplare zum Dienstgebrauch und zur unentgeltlichen Abgabe an das Publikum werden den betreffenden Dienststellen k. H. zugehen. ^ Nr. 26290. L. Die in dem Nachtrag I zum Schienentarif vom 20. März d. I. zwischen Stationen der Cöln-Mindener und Bergisch-Märkischen Bahn einerseits und Stationen der Badischen Bahn anderseits enthaltenen Frachtsätze für Essen finden auch auf die vorgelegene Station Steele Anwendung. Die in dem Haupttarif enthaltenen Frachtsätze für die letztgenannte Station sind daher zu streichen (vergl. Erlaß Nr. 21766. L. (Verordnungs- Blatt Nr. 28 vom lausenden Jahr). Nr- 26539. L. Zu dem mit 1. Mai d. I. in Kraft tretenden Saarkohlentarif Nr. 13 ist ein Berichtigungsver- zeichniß ausgegeben worden, welches anderweitc Frachtsätze für die Stationen Zweidlen, Weiach, Rümikon, Reckingen, Zurzach, Koblenz, Rümlang, Nicderglatt, Niederhasli, Dielsdorf und Döttingen enthält. Exemplare davon werden den betreffenden Dienststellen alsbald zugchen. Nr. 26614. R. Nachdem die Anlässe, welche die Si- stirung der directen Güterverkehre mit der Tößthalbahn über Waldöhut bezw. Schaffhausen-Winterthur herbeigeführt haben, in Wegfall gekommen sind, so wird im Einver- ständniß der betheiligten Verwaltungen die mit Verfügung Nr. 21218. L. (Verordnungs-Blatt Nr. 28) auf den 1. Mai l. I. angcordnetc Aufhebung der Tarife für den Verkehr zwischen diesseitigen Stationen und der genannten Bahn zurückgezogen. Ueber die Wiedereinführung des 2. Nachtrags zum Gütertarif Ludwigöhafen-Ostschweiz >in Maxau vom 1. Januar 1876 und der directen Tarifsätze für den Transport von Saarkohlen nach den Stationen der Tößthalbahn wird besondere Verfügung ergehen. > Nr. 26838. L. Für Holztransporte von Oppenau, Kautenbach und Oberkirch nach Straßburg und Königshofen i. E. gelangt mit Giltigkeit vom 1. Mai l. I. ein Specialtarif mit ermäßigten Frachtsätzen zur Einführung. Die Rapportirung der zur Abfertigung kommenden Sendungen hat in der Rechnung über den Badisch-Elsaß- LothringischeN Güterverkehr zu erfolgen- Den Dienststellen werden Exemplare zugehen. , / /X Nr. 26942. L. Die Ziffer 4 der TraNsportbestitN- mungen des mit Verfügung Nr-25217. L. vom 22. April l. I. (Verordnungs-Blatt Nr. 31) eingeführten Transittarifs ab Mannheim ist dahin äusgelegt worden, als sollten dadurch die ermäßigten Sätze des Tarifs auf ein Jahb garantirt werden, während die genannte Frist von einem Jahr lediglich die Maximallagerfrist bestimmt, innerhalb welcher die Transporte als transitireNde Transporte angesehen werden. Behufs Begegnung dieser irrigen Aüffassüng wurde eine entsprechende Erläuterung zu genanntem Tarif angefertigt, von welcher den Dienststellen zur Mittheilung an die Interessenten Exemplare zngehen werden. Cassenwesen. Nr. 26206. K. Neuerdings ist ein falscher Reichskassenschein zu 5 Mark zum Vorschein gekommen. Ueber die Merkmale der Unächtheit werden den Stationscassen von einiger Bedeutung gedruckte Exemplare zukommen. Cursnotiz. Nr. 26642. L. Mit dem 13. Mai d. I. beginnt der Sommerdienst der Bodensee-Dampfbootc nach Maßgabe des besonders zur Ausgabe gelangenden Fahrplanes. Aufgefundencs Geld. Nr. 25743. L. Am 18. April I.J. ist auf dem Schalterbrett der Station Singen ein Briefumschlag mit 40 Inhalt aufgcfunden worden. Telcgraphenwesen. Nr. 26055. L. Nach einer zwischen den betheiligten Verwaltungen getroffenen Vereinbarung ist die directe Vermittelung vou Privattelegrammcn zwischen den auf Badischem und den auf Schweizer Gebiet gelegenen diesseitigen Bahntelegraphenstationen auch fernerhin gestattet. Der Verkehr mit den Stationen Neuhausen, Neunkirch, Riehen und Thayingen unterliegt keinerlei Beschränkungen; bezüg- 112 SS. lich des Verkehrs mit der badischen Bahntelegraphenstation zu Basel ist dagegen zu beachten, daß diese Station, welche forthin die Bezeichnung „Basel Bahnhof" zu führen hat, nur Telegramme innerhalb des Bahnhofgebictes d. i. an die dortigen Dienststellen, Beamten, in den Eisenbahnzügen befindlichen Reisenden rc. bestellen darf; cs sind daher Telegramme, welche außerhalb des Bahnhofgebietes bestellt werden müssen, nicht direct an diese Station zu richten, sondern durch Vermittlung des Reichstclegraphen nach Basel zu befördern. In Bezug auf die Verrechnung bezw. Theilung der Gebühren aus dem fraglichen Verkehr wird bestimmt: 1. Die Gebühren für diejenigen Telegramme, welche von den aus Schweizerischem Gebiete gelegenen Badischen Bahntelegraphenstativnen nach den auf Badischem Gebiete gelegenen Bahntelegraphenstationen befördert werden, fallen zum Thcil der Schweizerischen, zum Theil der Deutschen Telegraphenverwaltung zu. Zum Zwecke der Abrechnung haben die auf Schweizerischem Gebiete gelegenen Stationen jeweils ein Verzeichniß der direct über die schweizerisch-deutsche Grenze beförderten Telegramme mit der Monatsrechnung einzusenden. 2. Die Gebühren für Telegramme, welche bei diesseitigen Bahntelegraphenstationen nach den auf Schweizerischem Gebiete gelegenen Stationen aufgc- geben und auf den Bahnlinien befördert werden, verbleiben ausschließlich der diesseitigen Verwaltung. 3. Ueber diejenigen Telegramme im Verkehr mit den gedachten Stationen, an deren Beförderung fick in der einen oder anderen Richtung sowohl der Reichstelegraph als der Bahntelegraph betheiligt haben, findet eine Abrechnung zwischen der Reichstelegraphenverwaltung und der Eisenbahnverwaltung nicht statt; es haben daher bei Telegrammen dieser Art die betreffenden Vermittelungsstationen weder der einen noch der anderen Verwaltung Gebührcnantheile rc. zuzuschciden. Strafsache. Nr- 26023. L. Der entlassene Bahnhofarbeiter Wilhelm Neubrand von Ettlingen darf im Dienste der diesseitigen Verwaltung nicht mehr verwendet werden. Berichtigung. In der Verfügung Nr. 16127. L. vom laufenden Jahr (Verordnungs-Blatt Seite 73) ist statt der Worte „Gisscl- fingen in Gslucourt" zu sehen: „Gölucourt in Gisselsingen".