Nr. 3L. I2l Beror-mmgs-Blatt der Generaldirection der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahuen. Karlsruhe, den 10. Mai 1877. Inhalt. Allgemeine Verfügungen: — Sonstige Bekanntmachungen: Nr. 27558. L. Neuer Kohlentarif von den Saargrnben nach der Schweiz via Maxau. — Nr. 27644. L. Südwestdeutscher Verkehr. — Nr. 28009. L. Kohlenverkehr aus Böhmen. — Nr. 28010. L. Saarbrücken-Südbayerischer Verkehr. — Nr. 28020. R Gütersendungen nach dem Schwarzen Meer. — Nr. 28026. L. Zollamtliche Abfertigung von Gütern nach Bergisch-Märkischen Stationen. — Nr. 28267. L. Rheinischer Verkehr. — Nr. 28345- L. Beförderung von Geldsendungen. — Nr. 28352. L. Kohlenverkehr mit der Tößthalbahn. — Nr. 28019. L. Vcrzeichniß gleichnamiger Stationen. — Nr. 27654. L. Aenderungen in den Telegraphentarifen. — Nr- 28027. L. Mittheilungen über auswärtige Bahnverwaltungen. — Berichtigung. Allgemeine Verfügungen. Sonstige Bekanntmachungen. Gütertransport- ^Nr. 27558. L. In dem mit Verfügung Nr. 23554. L. vom 15. April l- I. (Verordnungs-Blatt Nr. 29) mit Giltigkeit vom 1. Mai l. I. publicirteu neuen Kohlentarif Nr. 13 sind auf Seite 3 die Stationen Forbach und Styringen mit den bezüglichen Taxen nach Basel zu streichen, da der Verkehr dieser beiden Elsäßischen Stationen mit Basel ausschließlich über die Elsäßischen Linien geleitet Werden soll. Nr. 27644. L. Hum Tarifhest III. des Südwestdeutscheu Verbaudsgütertarifs ist der 2. Nachtrag mit Giltigkeit vom 1. Mai l- I. ausgegeben worden und werden Exemplare davon den betreffenden Dienststellen zugeheu. Nr. 28009. L. Zufolge erhaltener Mittheilung beträgt die Ueberfuhrgebühr für Kohlensendungen vom Kreuz- erfindungSschachte bis zur Station Mariaschcin, Station der Aussig-Tcpliher Bahn, künftig statt 5,4 nur 4 pro 10,000 Kilogramm. Die auf Seite 8 des Specialtarifs vom 1. Januar l. I. hiesür vorgesehenen Frachten sind dementsprechend zu berichtigen. _ Nr. 28010. L. Die Station Oberstaufen der Bayerischen Staatsbahn ist für Holztransporte in den Saarbrücken-Südbayerischen Güterverkehr ausgenommen worden. Als Frachtsätze werden die im Specialtarif III. des Saarbrücken-Südbayerischen Tarifs vom 1. Mai 1876 für die Station Jmmenstadt enthaltenen Taxen mit einem Fracht- zuschlage von 0,05 pro 100 Kilogramm in Anwendung gebracht. In dem bezeichnet«! Taxis- ist hiervon entsprechende Vormerkung zu machen. . Nr. 28020. L. Nach Mittheilung der Direktion der Odessaer Bahn ist die Schifffahrt im Schwarzen Meere eingestellt worden und dürfen daher Sendungen nach den Hafenplätzen dieses Meeres nicht angenommen werden. N>^ 28026. L. Nach Mittheilung der Direction der Rheinischen Eisenbahngesellschaft werden häufig nach Stationen der Bergisch-Märkischen Bahn bestimmte zollpflichtige Sendungen aus die Station Coblenz zollamtlich abgefertigt, was, da sich am Bahnhofe der letztgenannten Station eine Zollabfertigungsstelle nicht befindet, zu mancherlei Unzu- 122 SL. träglichkeiten Anlaß gibt. Die Stationen werden deßhalb darauf aufmerksam gemacht, daß die laut Frachtbriefvorschrift für die Bergisch-Märkischen Stationen Elberfeld und Barmen bestimmten, unter Zollcontrole stehenden Güter stets auf die Abfertigung stelle Elb er feld-Stein- beck, dagegen alle Transporte für Barmen-Rittershausen selbst oder darüber hinaus gelegene Bergisch-Wärkische Stationen, bis zu welchen eine andere nähere Abfertigungsstelle nicht vorhanden ist, auf die Abfertigungsstelle Barmen-Rittershausen zur zollamtlichen Abfertigung überwiesen werden müssen. ^ Nr. 28267. L. Im Rheinischen Verbandsgüterverkehr wird mit Giltigkeit vom 1 0. Mai d. I. ab ein Ausnahmetarif für die Beförderung metallurgischer Erzeugnisse von Stationen der Rheinischen Bahn nach Basel zur Einführung gebracht. Ueber die nach diesem Tarife abgefertigten Transporte sind besondere Nachweisungen zu führen, welche mit den übrigen VerbandSgüterabrechnungen der Hauptcontrole I. vorzulegen sind. Für die Abfertigung und Verrechnung sind die im Verbandsverkehr bestehenden Vorschriften maßgebend. Exemplare des Tarifs zum Dienstgebräuche und zur unentgeltlichen Abgabe sind den betreffenden Dienststellen k. H. zugegangen. Nr. 28345. L. Ueber die Beförderung von Geldsendungen in Eilfracht sowie von Dienstgeldsendungen sind neue Vorschriften erlassen worden, welche im Octavformat gedruckt zur Ausgabe gelangen und den Großh. Bahnämtern zum eigenen Gebrauche und zur Abgabe an das unterstellte Erpeditions- und Fahrpersonal in der erforderlichen Anzahl zugehen werden. In Folge des Vollzugs dieser Vorschriften wird die bisher üblich gewesene Verwendung von Güterregister- und Eilfrachtkarten-Jmpressen zur Dienstgeldabfertigung unstatthaft und sind deßhalb die bei den Gepäckerpeditionen noch aufliegenden bezüglichen Vorräthe von den Stationen ohne Güterdienst, bezw. bei welchen das Durchschreibverfahren eingeführt ist, an das Material- und Drucksachenbureau einzuliefern. ^ Nr. 28352. L. Mit Bezugnahme auf Verfügung Nr. 26614. L. (Verordnungs-Blatt Nr. 32) werden die betreffenden Dienststellen in Kenntniß gesetzt, daß die in dem vom 1. Mai d. I. ab giltigen Kohlentarif Nr. 13 auf Seite 16 und 17 für die Stationen der Tößthalbahn aufgeführten Frachtsätze, welche wegen der auf I.Mai d. I. angeordneten Aufhebung fraglichen Verkehrs gestrichen worden sind, nunmehr zur Anwendung gebracht werden können. Ebenso können die mit Verfügung Nr. 21128. L. (Verordnungs-Blatt Nr- 28) aufgehobenen Frachtsätze des 2. Nachtrags zu dem vom 1. Januar 1876 ab giltigen Gütertarif Ludwigshafen-Ostschweiz wieder zur Anwendung gebracht werden. Verzeichniß gleichnamiger Eisenbahnstationen. Nr- 28019. L. Im Verzeichniß der Stationen mit gleichlautender oder ähnlicher Namensbezeichnung sind auf Seite 20 die Worte ,/ Hermsdorf in Sachsen-Altenburg" zu ändern in „Hermsdorf-Klosterlausnitz, Weimar - Geraer Eisenbahn". Telegraphenwesen. Nr. 27654. L. Mit dem 1. Mai d. I. ist eineAen- derung in der Tarifirung von Telegrammen nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika und Britisch-Amerika in das Leben getreten. Eine Uebersicht der neuen Taxen wird denjenigen Stationen, welche den Gebührentarif vom 1. Februar d. I. erhalten haben, k. H. zugesendet werden. Mittheilungen. Nr. 28027. L. Die Station Osmannstedt der Thüringischen Eisenbahn ist für den Güterverkehr in Wagenladungen eingerichtet worden- Sendungen dahin sind nur frankirt und ohne Nachnahmebelastung anzunehmen. Berichtigung. Im VerordnungS-Blatt Nr. 33 Seite 114 Ziffer 3 letzte Zeile ist statt ausgeschriebenen zu setzen: aus- zuschreib enden.