Nr. M. ISS Verordnungs-Blatt der Generaldirection der Großherzogllch Badischen Staatseisenbahnen. Carlsruhe, den 23. Juni 1877. Inhalt. Allgemeine Verfügungen: Frachtbcrcchnung für Stangentransporte der Telcgraphen-Verwaltung. — Erthei- lung von Erlaubnißscheinen zur unentgeltlichen Benützung der Badischen Bahnen an das Dienstpersonal. Sonstige Bekanntmachungen: Nr. 37351. o.v. Neuausgabe der Vereinskartcnliste. — Nr. 37299. 8. Direkter Personenverkehr im Mitteldeutschen Verbände. — Nr. 38320. 8. Nassauisch-Schweizerischer Personenverkehr. — Nr. 36832.8. RindcntranSport aus Ungarn. —Nr. 37004. 8. Badisch-Pfälzischer Güterverkehr. —Nr. 37079. 8. Westdeutscher Verbandsverkehr. — Nr. 37417. 8. Umkartirungötaren des Badisch - Württembergischen Gütertarifs. — Nr. 37527. 8. Kohlenverkehr aus Böhmen. — Nr. 37894. 8. Kohlenverkehr ab Ludwigshafen nach der Ostschweiz.— Nr. 38149. 8. RindcntranSport von der Oesterreichischen Staatsbahn. — Nr. 36857. 8. Gleichnamige Eisenbahnstationen. — Nr. 37136. 8. Aufgefundenes Geld. — Nr. 37063. 8. Nechnungsstellung im Saarbrücker Verkehr. — Nr. 37917. R. Führung der Jnventare. — Nr. 37447. 8. Berichtigungen, Aenderungen und Ergänzungen in den Telcgraphentarifen. Allgemeine Verfügungen. Nr. 36504. L. Frachtberechnung für Stangentransporte der Telcgraphen-Verwaltung betreffend. Um die Verkeilung von Telegraphenstangen an die einzelnen Stationen zu erleichtern, wird gestattet, daß der Transport derselben nach mehreren Stationen ein- und derselben Bahnrichtung mit Ausladung unterwegs und Abstellung auf den Zwischenstationen unter tarifmäßiger directer Abfertigung in WagcnladungSfracht von der Aufgabestation nach der Ladungs-Endstation stattfindet. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: 1. Die Stückzahl der Telegraphenstangen, welche auf den einzelnen Zwischenstationen zur Ausladung kommen sollen, ist in dem auf die Ladungs-Endstation auszustellenden Frachtbrief genau anzugeben. 2. Die Absendestativn hat die einzelnen Ausladestationen in entsprechender Neihenfolge an den Wagentafeln anzuschreiben und ebenso auf der Außenseite der Frachtkarte unter Beisetzung der Stückzahl der Stangen, welche ansgeladen werden sollen, deutlich zu verzeichnen. 3. Die Zwischenstationen haben den Empfang der für sie bestimmten Stangen in dem «iS 164 LA. durchlaufenden Frachtbrief zu quittiren und sich ihrerseits von demjenigen Beamten, welcher das Material für die Telegraphen-Verwaltung in Empfang nimmt, Empfangsbescheinigung geben zu lassen. Schließlich wird unter Verweisung auf die Verfügung Nr. 30886. 6. (Verordnungs-Blatt Nr. 31 vom Jahr 1873) und Nr. 17525. ö. (Verordnungs-Blatt Nr. 29 vom Jahr 1876) darauf aufmerksam gemacht, daß für Telegraphenmaterial (Telegraphenstangen rc.) , für welches besondere Wagen in Anspruch genoinmen werden müssen, stets die tarifmäßige Fracht zu berechnen ist, gleichviel, ob das Material zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Bahntelegraphen, oder der, der Reichs-Telegraphcnverwaltung allein Angehörigen sonstigen Leitungen bestimmt oder zu Nemanlagen vorgesehen ist. Carlsruhe, den 13. Juni 1877. Generaldirection der Groß herzoglich Badischen Staatseisenbahnen. W. Eiscnlohr. Nr. 36583. 6.V. Die Ertheilnug von Erlaubnißscheinen zur unentgeltlichen Benützung der Badischen Bahnen an das Dienstpersonal betreffend. Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die bestehende Vorschrift, woruach die behufs Vornahme von Reisen in persönlichen Angelegenheiten ausgestellten Erlaubnißschcine nur zur Fahrt in Personen-, Eil- und gemischten Zügen berechtigen, sowohl Seitens der mit solchen Scheinen reisenden Bediensteten, als auch Seitens des controlirenden Personals nicht immer beachtet wird. In der Absicht, die strenge Durchführung der gegebenen Vorschrift zu erleichtern und andern- theils die in Rede stehende Begünstigung auch auf einen Theil derjenigen Fälle auszudehnen, in welchen der Neisezweck ohne Benützung der Schnellzüge nicht erreicht werden könnte, sehen wir uns mit Genehmigung Großh. Handelsministeriums veranlaßt, in Abänderung der Verordnung vom 31. Dezember 1866 Nr. 46763/65 (Verordnungs-Blatt von 1866 Nr. 84) zu bestimmen: 1. Die Erlaubnißscheine gelten grundsätzlich in der Regel nur bei Benützung von Personen-, Eil- und gemischten Zügen. Diese Vorschrift wird den betreffenden Formularen auch fernerhin aufgedruckt. 2. In besonders dringenden und hinreichend begründeten Fällen kann ausnahmsweise die Benützung bestimmter Schnellzüge nachgesucht und gestattet werden. Als hinreichende Begründung hiefür kann z. B. anerkannt werden: Nothwendigkeit sofortiger Abreise ans Anlaß von Krankheits- und Todesfällen und von sehr dringenden persönlichen Geschäften, große Entfernung des Reiseziels bei sehr kurzer Urlaubsdauer und dergleichen. Jedoch soll auch in solchen Fallen die Vergünstigung sich vorzugsweise auf die s. g. Nachtschnellzüge beschränken und auf Tagesschnellzüge nur in den seltensten Fällen anöge- 165 « 2 . dehnt werden. Den sonst nur zur Fahrt in III. Wagenclasse berechtigten Bediensteten ist hierbei in solchen Schnellzügen, welche diese Classe nicht führen, die Fahrt in der II. Wa- genclasse gestattet. Zur Vornahme von Vergnügungsreisen auf kürzere Entfernungen rc. soll die fragliche besondere Vergünstigung unter keinen Umstanden gewährt werden. Ä. In den Seitens der Bediensteten vorzulegenden Gesuchen um Ertheilnng von Erlaubniß- scheinen ist, wenn die ausnahmsweise Genehmigung zur Benützung bestimmter Schnellzüge nachgesucht wird, die Nothwendigkeit hiezu gehörig zu begründen. In den Erlaubnißschein- Negistern ist Seitens der Großh. Bahnämler von der Giltigkeitserklärung der Erlaubniß- scheine für Schnellzüge unter genauer Angabe des Grundes und der Zugsnnmmer Vormerkung zu machen, damit bei der diesseitigen Stelle geprüft werden kann, ob die gewährte Vergünstigung auf wirklich dringende Fälle beschränkt geblieben ist. 4. Die Giltigkeit der Erlaubnißscheine für bestimmte Schnellzüge ist durch einen auf der Rückseite des Formulars unterhalb der gedruckten Bemerkung anzubringenden Vermerk, welcher die genaue Angabe der Zugsnummer und des Tags der Benutzung enthält und welchem die Bezeichnung und Unterschrift der den Erlaubnisschein ausstellenden Behörde beigefügt ist, ausdrücklich zu bestätigen. Dieser Vermerk, jedoch ohne Unterschrift, ist in allen Fällen auf der Rückseite des Coupons zu wiederholen. 5. Das Zugspersonal ist anzuweisen, die Controle der Erlaubnißscheine künftig strenge aus- zuführcn und Inhaber von Scheinen, welche den unter Ziffer 4 bezeichneten Vermerk nicht tragen, von den Schnellzügen zurückzuweisen oder, wenn dies nicht mehr thunlich, durch entsprechenden Eintrag im Stundenpaß anher zur Anzeige zu bringen. Indem auch bei diesem Anlaß dem gesammten diesseitigen Personal ernstlich anempfohlen wird, von der Vergünstigung der Ertheilung von Erlanbnißscheinen überhaupt bescheidenen Gebrauch zu machen und namentlich Gesuche um Genehmigung zur Benützung von Schnellzügen nur in wohlbegründeten, dringenden Fällen einzubringen, sprechen wir zugleich die bestimmte Erwartung aus, daß die Bediensteten bei Benützung der Bahnzüge auf Grund von Freikarten, Erlaub - niß scheinen und sonstigen Legitimationen keinen Vorzug vor dem übrigen Publikum beanspruchen, vielmehr erforderlichen Falls gegen dasselbe nachstchen werden. Schließlich ist das Zugspersonal anzuweisen, die Fälle, in welchen der Inhaber einer Freikarte oder eines Erlaubnißscheines versuchen sollte, die Controle zu erschweren, zur Anzeige zu bringen, worauf strenge eingcschritten werden wird. Carlsruhe, den 13. Juni 1877. G e n e r a ld ire cti o n der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen. tv. Eisenlohr. 166 Sonstige Bekanntmachungen. Freikarten. Nr. 37351. (4.V. Auf 1. Juni l. I. ist eine neue Ausgabe der Vereinökartcnliste erschienen, in welche alle bis zu diesem Termine vorgckommenen Acnderungen ausgenommen sind. Dieselbe wird den Dienststellen k. H. zngchen und ist statt der bisherigen in Gebrauch zu nehmen- Personentransport. Nr. 37299. 8. Für den directen Personen- und Gc- päckoerkehr im Mitteldeutschen Verbände tritt mit dem 1. Juli d. I. ein neuer Tarif in Kraft. Derselbe tritt an Stelle der bisherigen Tarife für den Mitteldeutschen und den Badisch-Mitteldeutschen Pcrsoncn- u»d Gcpäckverkehr, beide vom 1. Januar 1875. Die erforderlichen Tarifcremplare und Billcte werden den Verbandstationcn zugehen, wogegen die betreffenden bisherigen Billete in der Junircchnung als unbrauchbar zu behandeln sind. Letzteres gilt jedoch nur für jene Billete, die entweder durch den neuen Tarif ganz aufgehoben werden oder deren Preise sich durch die Einführung des neuen Tarifs ändern; die übrigen Billete, die mit gleichen Taren auch in dem neuen Tarif enthalten sind, sind auch ferner in Gebrauch zu behalten. Den Tarifexemplaren liegt ein Vcrzeichniß der im Tarife noch vorzunehmcnden Berichtigungen bei. Gleichzeitig mit dem Tarife gelangt eine Dienstanweisung Nr. 1 zur Ausgabe und wird den betr. Stationen gleichfalls in entsprechender Anzahl zugehen. Nr- 38320. 8. Im Nasfauisch-Schwcizerischcn Personen- und Gepäckverkehr bleibt dirccte Expedition zwischen EmS und Zürich künftighin nur in der Richtung nach Zürich sortbestchen. In dem bezügliche» Tarif ist hiervon Vormerkung zu machen. Gütertransport. Nr. 36832. 8. Mit Bezug auf die demnächst beginnenden Rindentransporte aus Ungarn werden die in Betracht kommenden diesseitigen Empfang-Stationen angewiesen, für alsbaldige vorschriftsmäßige Rücksendung der den Sendungen beigcgcbencn Wagcndecken Sorge zu tragen. Nr. 37004. 8. Die im 3. Nachtrag zum Badisch- Pfälzischen Gütertarif durchstochenen Frachtsätze für Bruchsal-Mutterstadt, Philippsburg-Frankenthal und Philippsburg-Ludwigshafen finden, letztere unter Berichtigung in Classe ^ 2 von 40 auf 41 K und im Specialtaris von 28 auf 30 A, fortan Anwendung und treten gleichzeitig die im Haupttarif enthaltenen bezüglichen Sähe außer Wirksamkeit. Nr. 37079. 8. Für den West- und Nordwestdcutschen Eisenbahnverband ist eine Dienstanweisung Nr. 109 bezw. Nr. 83 zur Ausgabe gelangt. Exemplare dieser Dienstanweisung werden den betreffenden Dienststellen alsbald zugehcn. Nr. 37417. 8. Die im 2. Nachträge zum Badisch- Württcmbergischcu Gütertarife auf Seite 3 unter Int. o enthaltene Bestimmung bezüglich der Anwendung der Taren nach und von den UebergaugSstationen wird hiermit aufgehoben und statt dieser die frühere Hebung wieder ein- gcführt, wonach in beiden Richtungen die Transittareu auf alle Sendungen Anwendung finden, welche auf die betreffenden UebergangSstationcn kartirt werden und diese Stationen nur transitiren. Die beteiligten diesseitigen Gütcrstationen haben sich hiernach zu achten und die obenbczcichncte Bestimmung entsprechend zu berichtigen. Nr. 37527. 8. Erhaltener Mitteilung zufolge ermäßigen sich vom I. Juli l. I. ab die Zechenfrachten einiger Böhmischen Kohlcnwerke auf folgende Beträge: 1. Zechenfrachtsatz vom Wilhelm-Schachte bei Dur 2 pro 10,000 Kilogramm, 2. Zechensrachtsatz von den Hartmanns-Schächtcn bei Dur 2 pro 10.000 Kilogramm, 3. Zechensrachtsatz vom Elconorcn-Schachtc bei Dur 2^. 70 LP pro 10,000 Kilogramm, 4. Zechensrachtsatz vom Jgnaci- und Stefani-Schachte bei Dur 2 70 M pro 10,000 Kilogramm, 5. Zechenfrachtsatz von den König-Albcrt-Schächten I und II bei Brür, Richtung Komotau, 3 30 pro 10,000 Kilogramm, 6. Zechensrachtsatz vom Franz-Schachte bei Strimitz. 167 (Prohn), Station Brür, Richtung Komotau, 3 30 A pro 10,000 Kilogramm, 7. Zechenfrachtsatz vom Anton-Einsiedler-Schachte bei Prohn, Station Brür, Richtung Komotau, 3 30 LP pro 10,000 Kilogramm, 8. Zechenfrachtsatz vom Florian-Schachte und Johannes- Schacht II bei Mariaschein 4 pro l 0,000 Kilogramm. Die im Specialtarif vom 1. Januar d. I. auf Seite 8 hiefür vorgesehenen Frachten sind dementsprechend zu berichtigen. ^ Nr. 37894. L. Mit 1. Juli d. I. tritt für den Transport von Steinkohlen und Coaks ab Ludwigshafen nach Stationen der Bötzbergbahn, Schweizerischen Nordostbahn, Vereinigten Schweizerbahnen und Tößlhalbahn sowie der Vorarlbergerbahn via Maxau ein neuer Tarif in Kraft. Gleichzeitig wird auch ein solcher nach Stationen der Schweizerischen Nationalbahn, Vereinigten Schweizerbahnen sowie der Tößthalbahn via. Maxau - Offenburg- Singen in Kraft treten. Exemplare derselben werden den betreffenden Dienststellen alsbald zugehen. Nr. 38149. L. Für die auf der Station Surany der Oesterreichischcn Staatseisenbahn-Gesellschaft nach Süddeutschen Verbandstationen zur Aufgabe gelangenden Rinden- und Lohetransporte haben die im 58. Süddeutschen Tarifnachtrage für die Station Neutra enthaltenen direkten Frachtsätze in Anwendung zu kommen. In dem bczeichneten Nachtrage ist hiervon Vormerkung zu machen. Verzeichniß gleichnamiger Eisenbahnstationen. Nr- 36857. L. Die an der Linie Gera-Eichicht der Thüringischen Eisenbahn gelegene Station Neustadt hat die Bezeichnung „a. d Orla" erhalten. Im Koch'schen StationSverzeichniß nnd im Verzeichniß der Stationen mit gleichlautender oder ähnlicher Namens- bezcichnung ist hievon Vormerkung zu machen. ! Aufgefundenes Geld. Nr. 37136. L. Es wurde aufgefundcn: am 10. Juni l. I. in einem Wagen III. Elaste deS, Zuges 30 ein Zehnmarkstück; am 11. Juni l. I. am Gepäckschalter der Station Bruchsal ein Zehnmarkstück. Rechnungswesen. Nr. 37063. R. In den Rechnungen und Zusammen-' stellungen für den Saarbrücker Güterverkehr sind bei den Stationen Trier, Saarbrücken, Neunkirchcn und Creuznach die Eil- und Frachtgut-, bei Saarbrücken weiter noch die Transit-Sendungen gesondert aufzuführcn- Jnventarwcscn. Nr. 37917. k. Den im Erlaß vom 18. September 1875 Nr. 51144. R. verzeichnten Drucksachen sind noch anzurcihen: Pro Jahrgang Eisenbahnzeitung.10 Hof- und Staats-Handbuch .... 5 Telegraphenwesen. s Nr. 37447. R. In dem Verzeichniß der Deutschen Telcgraphenstationcn sind nachstehende Berichtigungen, Aenderungen und Ergänzungen vorzunehmen: StationSname Landesnamc re. Tar- quadrat Aenderungen rc. rc. Amanweiler.k'. _ „I>-(1'.)" statt „?.« zu setzen. Barchfcld.L>. Preußen, Hessen-Nassau 2181 neu einzutragcn. Bauschlott.T. Baden 2717 Breitenworbis.I- Preußen, Sachsen 1942 168 24 . Stationsname Landcsnamc:c. Tar- quadrat Acndcrnngen rc. rc. ! Charlottcnhof i. Pommern . . D. Preußen, Pommern 1177 neu einzutragen. Crottendorf *. — — * zu streichen und „I.." beizusetzen. Derschlag .D. Preußen, Rheinprovinz 2053 neu cinzutragen. Dohna.I,. Sachsen 2132 „ „ Eutritzsch ..1^. Sachsen 2008 Friedrichsstadt-Magdeburg . . I,. Preußen, Sachsen 1765 Gassen.kV — — ,,^.-(k'.)« statt „kV" zu setzen. Glashütte.D. Sachsen. 2132 neu cinzutragen. Gödens-Neustadt (Neustadt-Gödens) IV. Preußen, Hannover 1334 „ „ Görzke -.IV. Preußen, Sachsen 1768 V „ Großengottern.I>. Preußen, Sachsen 2062 Groß-Möllen, Neg.-Bcz. Cöslin . IV. Preußen, Pommern 1119 Grünhainichen.k'.I^. — — ,,I..-(kVQ.)" statt „kVIV." zu setzen. Gülzow.1^. Preußen, Pommern 1235 neu einzutragen. Hötensleben ..L,. Preußen, Sachsen 1764 Kauernick .I-. Preußen, Preußen 1429 Langcnoels.k'. — — ,,I...(k'.)" statt „k." zu setzen. Mügeln bei Pirna ..... kV — — deßgleichen. (Neustadt-Gödens) Gödens-Neustadt D. Preußen, Hannover 1334 neu einzutragen. Penkun.IV. Preußen, Pommern 1413 V V Rabenau.I,. Sachsen 2131 ff „ Radegast.. .IV. Anhalt 1887 Ruda.kV — — „I-.-(kV)" statt „kV" zu setzen. Schlutup.I.. Lübeck 1223 neu cinzutragen. Sturz, Rcg.-Bez. Danzig ... I,. Preußen, Preußen 1306 § », Stützerbach.I-. Preußen, Sachse» 2183 Vechelde.k'. — — .l- -(kV)" statt „k'." zu setzen. Weesenstein * ..L. zu streichen und „IV." statt „L." zu setzen. Wickrathberg k,. Preußen, Nhcinprovinz 2050 neu einzutragen. Zawadzki.. . k'. „L.-(kV)" statt „k'." zu setzen.