Nr. LS. 195 Verordnungs-Blatt der Generaldirection der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen. Carlsruhe, den 24. Juli 1877. Inhalt. Allgemeine Verfügungen: Beförderung von Expreßgütern. Sonstige Bekanntmachungen: Nr. 45282. L. Anschlag von Placaten. — Nr. 43991. II. Spccialtarif IX für Getrcidetransporte ab Stationen der Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft nach Frankreich. — Nr. 44293. L. Rheinischer VcrbandSverkchr. — Nr. 44313. L. Mitteldeutscher Verband. — Nr. 44467. L. Güterverkehr mit den Ostschweizerifchen Bahnen. — Nr. 44653. L. Kvhlenverkehr aus Böhmen. — Nr. 44896. R. Badisch-Elsaß-Lothrin- gischer Güterverkehr. — Nr. 45021. L. Kunst- und Gewerbe-Ausstellung in Karlsruhe. — Nr. 45226. L. Mitteldeutscher Verband. — Nr. 43772. L. Gleichnamige Eisenbahnstationen. — Aufgefundenes Geld- — Nr. 44979- 6.V. Stcllenausschrciben. Allgemeine Verfügungen. Nr. 44563. L. Die Beförderung von Expreßgütern betreffend. Nach Vereinbarung mit der Direktion der Main-Neckarbahn wird die bisher auf den internen Verkehr beschränkte Beförderung von Expreßgut mit Wirkung vom 1. August l. I. ab auf den Verkehr zwischen Badischen und Main-Neckarbahn-Stativnen ausgedehnt. Don dem für diesen Verkehr zur Ausgabe gelangenden Reglement und Tarif werden den Stationen die zum Dienstgebrauch erforderlichen und den Großh. Bahnämtern außerdem die zur unentgeltlichen Abgabe an das Publikum bestimmten Exemplare k. H. zugehen. Als Dienstvorschriften gelten die für den internen Expreßgutverkehr maßgebenden, auf Seite 71/73 des Verordnungs-Blattes von 1875 (Nr. 14) «(gedruckten mit der Abänderung, daß in gleicher Weise, wie dies für den internen Verkehr durch Ucberdrucksverfügung vom 3. Januar 1877 Nr. 183. L. angeordnet ist, die Expreßguttaxen getrennt von den für das Reisegepäck erhobenen Taxen und zwar hier unter einer in die Gepäckrechnung einzuschiebendcn Abtheilung II b zu verrechnen und ebenso gesondert in die Zusammenstellung aufzunehmen sind. Der Eintrag im Einnahmebuch hat unter Rubrik 9 zu erfolgen. Als Expeditionsimpressen sind jene des internen Expreßgutverkehrs und zwar in fortlaufender Nummcrnfolge ohne Scheidung nach Sendungen des internen und des Main-Neckarbahn-Badischcn Verkehrs zu verwenden. 196 Für die Zustellung der Expreßgüter gelten die mit Verfügung vom 23. October 1876 Nr. 62010. L. (Verordnungs-Blatt Nr. 97) getroffenen Bestimmungen. Die Zustellgebühren sind vom Adressaten zn entrichten; eine Vorausbezahlung auf der Versandtstation ist nicht statthast. Nachrichtlich wird bemerkt, daß auf den Main-Neckarbahn-Stationen, soweit überhaupt Zustellung erfolgt, die Zustellgebühr 20 LP für je angcfangene 50 Kilogramm beträgt. Carlsruhe, den 19. Juli 1877. Generaldirection der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen. BetriebS-Abtheilung. Schupp. Sonstige Bekanntmachungen. Anschlag von Placaten. Nr. 45282. L. Zum Aushängen in den Wartsälen oder Schaltervorhallcn wird den bedeutenderen Stationen ein Placat über die vom 1. August biö 3V. September d. I. in Earlsruhe stattfindende Kunst- und Gewerbe-AuS- stellung von hier aus k. H. zngchcn. Tie Placate sind nach Schluß der Ausstellung zn entfernen. Die Großh. Bezirksmaschineningenicure werden ein kleineres Placat desselben Betreffs zum Aufhänge» in den directeu Personenwagen der Schnellzüge mit besonderer Verfügung zngesandt erhalten. Gütertransport. ^ Nr. 43991. I>. Zu dem mit 1. April l. I. in Kraft getretenen Specialtarif Nr. IX für Getreide- re. Transporte zwischen Ungarische» Stationen der Ersten K. K- priv. Donan-DampsschifffahrtS-Gcsellschaft sowie Wien einerseits und Stationen der Französischen Ostbahnen anderseits (eiugcführt mit Verfügung Nr. 25897. k. (Verordnungs- Blatt Nr- 32 vom I. I.) ist ein vom 10. Juli l. I. all gültiger 1. Nachtrag erschienen, welcher Vorschriften bezüglich geänderter Jnstradirung nach den Stationen Laon, Reims, Soissons, Ste. Menöhonld und Verdun sowie eine Berichtigung der Entfernungen nach diesen Stationen rc. enthält und den Dienststellen in der zum Dienstgebräuche nöthigen Anzahl von Eremplarcn zngchcn wird. ^ Nr- 44293. I> Zu dem Hessisch-Württembergischen Verbaudögütcrtaris vom l. Januar 1876 ist niit Giltigkeit vom 20. Juli l. I. ab ein Nachtrag IV erschienen, welcher Frachtsätze für die neu ausgenommene Württembergische Station Metzingen enthält. Eremplare des Nachtrags werden den Dienststellen k. H. zugehen. ^>,Nr. 44313. U. Für die Mitteldeutschen Verbände ist eine Dienstanweisung, betreffend die in gewöhnlicher Fracht reisenden Mitteldeutsche» Verbandsgüter via Eisenach- Bebra, mit Giltigkeit vom 10. Juli d. I. an auSgcgeben worden. Dieselbe wird den Dienststellen und Beamten k. H. von hier zngchcn. Nr. 44467. II. Mit dem 1. August l. I. werden folgende Nachträge zu den Tarifen für den directeu Güterverkehr mit den Ostschweizerischcn Bahnen — Clasfisica- tionsänderuugcn und andcrwcite Tarifsätze für den Verkehr zwischen Singen und Winterthur über Schafshauscn-Andel- singen enthaltend — in Kraft treten, nämlich: 1. Der 7. Nachtrag zum Tarif vom 15. März 1873 für den directeu Güterverkehr zwischen Stationen der Maiu-Neckarbahn und Badischen Bahn einerseits und solchen der Schweizerischen Nordostbahn anderseits. 2. Der 3. Nachtrag zum Tarif vom 1. Januar 1876 für die Beförderung von Gütern zwischen Mannheim und bezw. Ludwigshafen via Marau einerseits und den Stationen der Bötzbergbah», Schweizerischen Nordostbahn, Aargauischen Südbahn, Vereinigten Schwcizcrbahnen und Tößthalbahn anderseits. 197 -< 3. Der 16. Nachtrag zum Tarif vom 1. September 1871 für den direkten Güterverkehr zwischen Basel und Waldshut einerseits und den Stationen der Schweizerischen Nordostbahn sowie der Vereinigten Schweizerbahnen anderseits. Exemplare der Nachträge werden den Dienststellen k. H. zugehen. XNr. 44653. L. In dem vom 1. Januar 1877 ab giltigen Specialtarif für den Transport von mineralischer Kohle aus Böhmen nach Badischen Stationen ist der Frachtsatz für Schwaz-Kuttowitz mit demjenigen für Dux gleichzustellen. Die betr. Zechenfrachten bleiben unverändert. Die zum Dienstgebräuche sowie die zum Verkaufe bestimmten Exemplare sind hiernach entsprechend zu berichtigen. Nr. 44896. L. Mit Wirkung vom 25. Juli l. I. gelangt der 9. Nachtrag zum Badisch-Elsaß-Lothringischcn Gütertarif vom 10- Dezember 1874 — theilweise veränderte Frachtsätze für einige Stationen der Rheinthalbahn enthaltend — zur Ausgabe. Exemplare gehen den Vcrbandstationcn zu. Nr. 45021. L. Unter Bezugnahme auf Verfügung Nr. 43041. L. (Verordnungs-Blatt Nr. 48) wird noch bekannt gegeben, daß für die Beförderung von Ausstellungsgegenständen im Verkehr mit den auf Badischem Gebiet gelegenen Stationen der Württembergischen Bahn die gleichen Begünstigungen cingeräumt worden sind, wie im internen Verkehr der Badischen Stationen. Nr- 45226. L. Zu den im Mitteldeutschen Verband bestehenden Gütertarifen sind uachbczeichnete Nachträge mit Giltigkeit vom 25. Juli l. I. ausgcgebcn worden: 1- Der 48. Nachtrag zum Mitteldeutschen Haupttarif vom 1. August 1872. 2. Der 26. Nachtrag zum Berlin-Stettin-Badisch- Würltembergischcn Gütertarif vom 1. Oktober 1872. Dieselben enthalten eine Bestimmung wegen anderweiter Tansiruug des Artikels „Fettlaugenmehl". Verzeichn iß gleichnamiger Eisenbahnstationen. Nr. 43772. L. Im Verzeichniß der Stationen mit gleichlautender oder ähnlicher Namensbezeichnung ist auf Seite 50 bei „Neustadt bei Stolpen in Sachsen" der Stern zu streichen und in der rechten Spalte zu setzen: „Sächsische Staats-Eisenbahn". Aufgefundenes Geld. Es wurde aufgefunden: Am 8. Juli l. I. in einer Wagenabtheilung III. Elaste des Zuges Nr. 8 ein Geldtäschchen mit 2 24 ZA Inhalt; am 10. Juli l. I. in einer Abtheilung II. Elaste des Zuges 189 ein Geldtäschchen mit 1 67 ZA; am 14. Juli l. I. im Wartesaale II. Elaste der Station Ettlingen ein Geldtäschchen mit 3 40 ZA Stellenausschreiben. Nr. 44979. 6 . 1 ). Diejenigen Expeditoren, Assistenten und Gehilfen im äußeren Dienste, welche bei diesseitiger Centralverwaltung verwendet zu werden wünschen und die uöthige Vereigenschaftnng hiezu, namentlich ordentliche Handschrift und Fertigkeit in schriftlichen oder rechnerischen Arbeiten, besitzen, werden veranlaßt, ihre bezüglichen Gesuche durch Vermittelung der Vorgesetzten Dienststellen binnen 4 Wochen anher einzureichen. Gehilfen, welche nicht mindestens 2 Jahre in Echilfen- stellen verwendet sind, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Bei Vorlage der Gesuche an diesseitige Stelle haben sich die betreffenden Dienststellen, besonders aber die Vorgesetzten Bahnämter, über die seitherige Leistung und Führung sowie die Vereigenschaftung der Gesuchsteller zu der erbetenen Verwendung unter Beifügung der Personalakten gut- ächtlich zu äußern. Dabei ist nähere Bezeichnung der Hauptcontrolen bezw. Hilssbureaux erwünscht, für welche die Betreffenden voraussichtlich am besten geeignet sein werden.