Rr. ZI. 203 Beror-tmngs-Blatt der Generaldirection der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen. Karlsruhe, dm 10. August 1877. Inhalt. Allgemeine BcrfUgUUgcu: Abhaltung der Assistentenprüfung. — Beförderung der Frachtgüter. — Abfertigung der Güter bei Störungen des Betriebes über die Eisenbahnschiffbrücken bei Maxau und Speyer. Sonstige Bekanntmachnngkll: Nr. 48686. 6.1) Veränderuugsnachweisung zur Bereinskartenlistc. — Nr. 46666. 8 Verschleppung von Dienstschreiben. — Nr. 46491.8. Personenverkehr mit der Schweiz. — Nr. 46709. 8. Westdeutscher Personenverkehr. — Nr. 46919. 8. Nassauisch-Oberrheinischer Personenverkehr. — Nr. 46920. 11. Personen- und Gepackverkehr zwischen der Kaiscrin-Elisabethbahu rc. und der Psälzisch-Saarbrückcr Bahn. — Nr. 47110. 8. Personenverkehr im Rheinischen Verband. — Nr 47377. 8. Personenverkehr zwischen Badischen Stationen und Station Winterthur. — Nr. 47643. 11. Personenverkehr mit den Vereinigten Schweizcrbahnen. — Nr. 48510. 8. Fahrpreisermäßigung für die Theilnehmer am Feuerwehrtage in Stuttgart. — Nr. 48643. 8. Personenverkehr zwischen der Badischen Bah» und der Schweizerischen Nordostbahn. — Rr. 48742. 8. Fahrpreisermäßigung zum Tübinger Universitäts-Jubiläum. — Nr. 47971. 8. Viehtranöport. — Nr. 48346. 8. Pferdeausfuhrvcrbot. — Nr. 46830. 8. Badisch-Pfälzischer Güterverkehr. — Nr. 47179. 8. Süddeutsch-Französischer Verband. — Nr. 47559. 8. Frachtvcr- günstigung für Ausstellungsgegenstände zum Fcucrwehrtage in Stuttgart. — Nr. 47649- 8. Westdeutscher Verband. — Nr. 47799. 8. Transittarif ab Mannheim — Nr. 47808. 8. Verschleppungen im West- und Nordwestdeutschen Verbände. — Rr. 47819. 8 Recherchen nach fehlenden Ketten und Kippen. — Nr. 47901. 8. Holztransporte Wien- Paris. — Nr 47951. 8. Stückweise Verwiegung von Wagcnladnngsgütern. — Rr. 48259. 8. Süddeutscher Verband. — Nr. 4826,. II. Mittclrnssisch-Galizisch-Deutscher Verband — Nr. 48265. 8. Westdeutscher Verband. —Nr. 48326. 8. Druck und Verkauf von Eiscnbahnsrachlbriesen.—Nr. 48252. 8. Gleichnamige Eisenbahnstationen. — Nr. 47500. 8. Aufstellung der Wagcnrapportc. — Aufgefnndeucs Geld. Allgemeine Berjligmigeil. Nr. 46942. 6 v. Die Abhaltung der Assistentenprüfung betreffend. Der Anfang der Assistentenprüfung für dm Eisenbahn- und Telegraphendienst pro 1877 ist auf Montag den 22. October d. I. festgesetzt. Hiezu werden alle diejenigen Gehilfen diesseitiger Verwaltung zngelasscn, welche den Bedingungen des 7 der Verordnung des Großherzoglichen Handelsministeriums vom 28. Juni 1865 entsprechen. Die Anmeldungen zur Prüfung, welchen die Vorgesetzten Dienststellen nähere Aeußerung darüber, ob die betreffenden Gehilfen den Voraussetzungen des §. 7 der erwähnten Verordnung 204 SL. namentlich bezüglich des Fleißes und Wohlverhaltens entsprechen, sowie die Persvnalacten beizufügen haben, sind längstens bis 20. September d. I. anher einznreichen. Carlsruhe, den 31. In« 1877. Generaldirection der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen. W. Eisrnlohr. Nr. 47493. 14 Die Beförderung der Frachtgüter betreffend. Vom 20. August l. I. an sollen die Mittel- und Westdeutschen Stückgüter unter Begleitung eines von Heidelberg bis Basel fahrenden Basler Packers ab Heidelberg mit Zug 505 befördert werden, wo hingegen die Begleitung des Westdeutschen Verbandspackers ans der Strecke Heidelberg- Bruchsal aufgehoben wird. Dieser Basler Packer des Zuges 505 hat ferner in Heidelberg die nach Stationen bis Basel loeo und trän8it bestimmten Güter zu übernehmen und unterwegs abzngebe», welche zur Zeit der Heidelberger Packer des Zuges 503 in Heidelberg übernimmt. Der letztere Packer wird daher von Zug 503 zurückgezogen; damit tritt auch die Anordnung, daß der Heidelberger Packer des Zuges 503 von Leopoldshöhe mit Zug 30 oder 40 nach Freiburg zu fahren hat, um die Güter für Zug 504 zu übernehmen, außer Kraft. Ferner wird in Folge davon bei Zug 502 der Heidelberger Packer durch einen Basler ersetzt. Sodann werden vom gleichen Zeitpunkt ab der zweite Basler Packer bei Zng 503 von Basel bis Murg und bei Zug 504 von Basel bis Schlicngen sowie die Basler Packer bei den Zügen 551 und 552 zurückgezogen und fällt damit auch die Anordnung, daß der Basler Packer deS Auges 504 ab Durlach mit Zug 12 nach Heidelberg vvranszufahren hat, um die Güter für Zug 551 zu übernehmen. Schließlich ist der Eilgntdienst bei den Pcrsonenzügen auf der Wiescnthakbahn ausschließlich durch die Gcpäckschaffner zu besorgen. Carlsrnhe, den 2. August 1877. Generaldirection der Großherzoglich Badischen Staatseisenb a h ne n. Betriebs-Abtheilnng. Bei Verhinderung deö BetricbsdirecterS H e l in i n g e r. Rr. 47959. 14 Abfertigung der Güter bei Störungen des Betriebes über die Eifenbahnschiff- brückcn bei Maxau und Speyer betreffend. Die mit Verfügung vom 2l. November v. I. Nr. 68836. 14 (BerordunngS-Blatt S. 431) bekannt gegebene Vereinbarung über die Abfertigung der Güter bei Störungen des Betriebes über t. 2«5 SL die Cisenbahuschissbrückcn bei Maxan und Speyer hat in Folge der Eröffnung deS Verkehrs über die feststehende Brücke bei GenucrSheim eine Abänderung erlitten. Inden, wir die genannte fnihere Bekanntmachung für nngiltig erklären, geben wir nachstehend die neue Vereinbarung mit der Weisung bekannt, verkommenden Falls hiernach zu Verfahren. Die unter III. erwähnten Verzeichnisse sind durch Vermittelung der Vorgesetzten Bahnämter an die Hauptcontrole l cinznscnden. Karlsruhe, den 4. August 1877. Generaldircction der Groß herzoglich Badischen Staats eisenb ahnen. W. Eisenlohr. Vereinbarung über die Beförderung der Güter bei Unterbrechung des Verkehrs über die Eisenbahnschiffbrücken bei Maxan und Speyer. I. Die Unterbrechung des Brückenvcrkehrs wird sämmtlichen Güterstativnen telegraphisch bekannt gegeben. Von diesem Augenblicke an bis znm amtlichen Bekanntwcrdcn der Wiederherstellung der Brücke ist die dirccte Abfertigung der Güter ans Grund der über die unterbrochene Linie berechneten Tarife cinznstellen und ist den betreffenden Versendern anheim zu geben, entweder die Beseitigung der Betriebsstörung abznwarlcn, oder die indirectc Abfertigung über eine andere noch offene Linie im Frachtbriefe vorzuschrcibcn. Die Gütcrexpedition hat den Versender hiebei ans die nächstbilligstc Abfertignngswcise besonders aufmerksam zn machen. Wenn indes; zwischen Aufgabe- und Bcstimmnngs- bczw. derjenigen Station, ans welche unter regelmäßigen Verhältnissen kartirt wird, tarifmäßig zwei Nvntcn mit gleichen Frachten bestehen, von welchen Linien nur die eine unterbrochen ist, so ist stets und ohne daß es der Einholung einer besonderen Disposition bei dem Versender bedarf, die andere offene Route und zwar auch dann zn wählen, wenn der Versender die unterbrochene Linie im Frachtbriefe vorgeschriebe» haben sollte. Diese letztere Bestimmung gilt auch für den Saarkohlcnverkchr. Im Ucbrigcn aber tritt hinsichtlich dieses Verkehrs die Ausnahme ein, daß auch solche Saarkvhlcnseudungen, die erst nach Bekanntgabe der Betriebsstörung zur Aufgabe gelangen, zu den directen Maxauer bezw. Spcyercr Taxen abgefcrtigt und mit diesen Papieren auf dem nächst kürzeren Wege über Gcrmcrshcim oder Mannheim geleitet werden. Bezüglich der Ablenkung dieser Transporte sowie bezüglich der Verrechnung der Frachtkarten und Entschädigung der tranSportircndcn, nicht tarifmäßigen Route, sowie ferner bezüglich der Abstempelung und Notirnng der zn diesen Kohlenscndungcn gehörigen Karten tritt das unter II. und lll. für Güter vorgeschriebenc Verfahren ein. II. Alle im Augenblick des Bckanntwerdcns der Betriebsstörung schon abgefertigten, gemäß 206 SI ihrer Kartirung unterwegs nach dem unterbrochenen Nheinübergang befindlichen Gütersendungen sind unter Aufrechthaltung der direkten Kartirung und der über die unterbrochene Linie geltenden direkten Frachtberechnung sofort nach einem anderen noch offenen Nheinübergang abzulenken, und zwar in folgender Weise: Verkehrsunterbrechung über die Maxauer Schiffbrücke. «. In der Richtung von Baden nach der Pfalz sind die über Weißenburg oder Lauterburg-Straßburg nach und über die Elsaß-Lothringischen Bahnen kartirtcn Güter über Kehl-Straßburg, alle übrigen dagegen über Graben-Germcrsheim abzulenken. I». In der Richtung von der Pfalz nach Baden sind die aus Frankreich und Elsaß-Lothringen kommenden, über Straßburg-Lauterbnrg nach und über Carlsruhe kartirtcn Güter über Straßbnrg-Kchl, alle übrigen dagegen über Germcrshcim- Grabcn abzulenken. L. Verkehrsunterbrechung über die Speyerer Schiffbrücke. Der ganze tarifmäßig über Speyer gehende Verkehr wird über Mannheim geleitet. HI. Die Stationen, welche die unter II. erwähnten Güter von der tarifmäßigen Noute ablenke», haben die zugehörigen Frachtkartcn nach Nummer, Datum, Gewicht, Tarifclasse, Ansstcl- lungs- und Bestimmungsstation in ein Vcrzeichniß zu notircn und solches nach Beseitigung der Verkehrsstörung an das Control-Bureau ihrer Verwaltung einzusenden. Ferner haben dieselben diese Frachtkartcn abzustcmpcln und mit Bezeichnung der cinznschlagcndeu Noute zu versehen. Hiebei darf aber die von der Versandtstation angcsehte tarifmäßige Noutenvorschrift nur so durchstrichen werden, daß sie noch lesbar ist. Ebenso haben die Stationen, auf welchen Güter entgegen den angcwendeten Tarifen in ein Bahngebiet eintrcten, die Frachtkarten in gleicher Weise in ein von der betreffenden Stelle vorliegendes Verzeichniß zu notiren und abzustcmpcln. Die Frachtkarten werden zu Gunsten der tarifmäßigen Route in Rechnung genommen; die ausnahmsweise zum Transport beigezogene Bahnstrecke wird aber durch eine Separatabrechnung entschädigt, in der Weise, daß der Frachtantheil, welcher auf die von dem Gute nicht durchfahrene Strecke entfällt, auf die ausnahmsweise zum Transport benützte Strecke kilvmctrisch verthcilt wird. Diese Separatabrechnung wird für den Verkehr von Baden nach der Pfalz bezw. dem Elsaß von der Pfälzischen bezw. Reichsbahn und in umgekehrter Richtung von Baden ausgestellt. IV. Leere Güterwagen, welche rcgulativmäßig über die Schiffbrücke bei Maxau zurückgehcn sollten, sind über Gcrmershci in, und solche, die regulativmäßig über die Schiffbrücke bei Speyer znrückkchrcn sollten, über Mannheim zu leiten. V. Die Direktion der Pfälzischen Eisenbahnen wird die auf einer der beiden Eisenbahn- s» 207 schiffbrücken eintretende Verkehrsunterbrechung außer der Badischen Verwaltung sänuiitlichen auf der linken Nheinseite gelegenen Bahnvcrwaltungen des Vereins mittheilen und auch die Benachrichtigung der Französischen Ostbahn veranlassen, während die Generaldircction der Badischen Staatseise»- bahnen für weitere Benachrichtignug der rechts des Rheines gelegenen Vcrcinöbahncn sowie der Schweizer-Bahnen Sorge trägt. Sonstige Bekanntmachungen. Freikarten. Nr. 48686. 6.1). Die 2. VcränderungS-Nachwcisung zur VcrcinSkartcnlistc vom 1. Juni l. I. ist erschiene» und wird den betreffenden Dienststellen k. H. zugehcn. Dabei wird bemerkt, daß die viamen der bei Nr. 1188 und 1189 vcrzcichnetc» Karteninhaber versehentlich in die neue Ausgabe der VcreinSkartcnliste übergcgangen und deshalb zu streichen sind. Kind die volle Tare für einen Erwachsenen entrichtet werden muß. - Zur Vermeidung von Reclamationcn sind deßhalb denjenigen Reisenden, welche mit Kindern im Alter von 2 bis 10 Jahren nach Schweizerischen Stationen reisen wollen, sofern nicht zwei Kinder auf ein volles Bittet reisen, jeweils nur Billete nach Basel zn verabfolgen, wo für die Schweizerische Strecke alsdann neue Billete zu lösen sind. Verschleppung von Dienstschreiben. Nr. 46666. U. Bei der neulich vvrgcnommencn Reparatur eines Gepäckwagens haben sich in einer Spalte der einen Rückwand desselben mehrere Dienstschreiben altern Datums vorgcfundcn. Dem Fahrpersonal ist daher eine sorgfältige Behandlung und Aufbewahrung der zur Beförderung erhaltenen Dienstschreiben durch Ordrcbuchcintrag wiederholt besonders anzucmpfchlcn. Pcrjvnentranöport. Nr. 46491. 11. Nach den in den Tarifen für den dirccten Personenverkehr mit Stationen der Schweizerischen Bahnen enthaltenen Bestimmungen können zwei Kinder im Alter von 2 bis 10 Jahren mit einem Billct der betreffenden Wagenclasse abgrseriigt werden, eine weitere Tarermä- ßigung wird dagegen in diesen Verkehren für Kinder nicht gewährt. Entgegen dieser Bestimmung soll cS nun öfter Vorkommen, daß für die Beförderung eines Kindeö in Begleitung eines Erwachsene» im dirccten Verkehr nach einer Schweizerischen Station das auf den Deutschen Bahnen übliche Verfahren cingehalten und beispielsweise für die Fahrt in II. Elaste ein Bille« I. Elaste giltig für das Kind und dessen Begleitung auSgcgeben wird. Die diesseitigen Verbandstationen werden daher darauf aufmerksam gemacht, daß ein solches Verfahren unstatthaft ist, da anf der Schweizerische» Strecke für ein einzelnes Nr. 46709. 1). Zum Tarif für de» dirccten Personenverkehr im Westdeutschen Verbände vom l. März 1877 ist ein 7. Nachtrag mit Giltigkeit vom 1. August l. I. zur AnSgabe gelangt. Ercmplare dieses Nachtrages werden den diesseitige» Dienststellen k. H. zugcseudet werden. Nr. 46919. R. Zu dem Tarif für die directe Beförderung von Personen re zwischen Stationen der Nassanischen Eisenbahn einerseits und dem Rheinischen Verbände ander- ^ ^ scitS vom I. April l. I. tritt mit Giltigkeit vom 20. Au- - gnst l. I. ein 1. Nachtrag in Kraft. Derselbe enthalt veränderte Mietpreise für den Verkehr zwischen Basel Bad. Dahn und Wiesbaden und EmS. Die in Basel vorliegenden Billete sind hiernach handschristlich abzuändcr». Ercmplare dcS Nachtrags werden den Dienststellen k H. zugehcn. Nr. 46920. II. Mit Bezugnahme anf die diesseitige Verfügung Vir. 80992. II. sVcrordiinngö - Blatt Rr. 38 vom l. I ) wird bekannt gegeben, daß der 2. Nachtrag zu dem Elisabcthbahii re. -Pfälzisch-Saarbrücker Pcrsoncutarif ^ vom 1. September 1874 am 15. Mai l. I. nicht zur Einführung gekommen ist, sondern vom 1. August >. I. in Kraft treten wird. Mit der Einsührung dieses Nachtrages werden die seitherige» Billete zwischen Zwcibrückc», Stuttgart und Ulm via Mannheim cingczoge». 208 SL Die sür den Dienstgebrauch erforderlichen Eremplarc fraglichen Nachtrags werden k. H abgegeben werden. Nr. 47110. k. Erhaltener Mittheilung zu Felge soll der diesseitigen Verfügung Nr. 32486. 0. (Berortnungs- Blatt Nr. 31 von 1875), wonach die Rcteurbillctc snr den Verkehr mit Statiencn der Rheinischen Bahn vor Antritt der Rückreise mit dem Stempel der betreffenden Station versehen werden müssen, nicht immer nachgckommen werde». Diese Bestimmung wird daher de» diesseitigen Verband- stationcn zur pünktlichen Nachachtung in Erinnerung gebracht. Nr. 47377. L. Die diesseitigen Stationen, bei welchen noch ältere Billctc snr den Verkehr mit der Schweizerischen Nationalbahnstalion Winterthur und der Routenbezeichnung „via Singen" bczw. „via Triberg-Singen" vorlicgcn, werden angewiesen, dieser Routenbezeichnung noch „— Etz- wcilcn" handschriftlich beizusügen, wie dies bei den vom Februar v. I. an neu gedruckten Billetcu bereits erfolgt. Nr. 47643. L Die bei den diesseitige» Vcrband- slatioucn auslicgcnden dirccten Billctc nach den nachbe- zeichnctcn Stationen der Vereinigten Schwcizerbahnen, welche die Routenbezeichnung, „via Schasshansen" tragen, sind zur Vermciduug der Benützung einer unrichtigen Route durch eine weitere Roulenbezcichung haudschristlich zu ergänzen und zwar die Billctc nach: St. Gallen via Schaffhausen durch Beisetzung von „Winterthur-Wyl" RappcrSwhl Glaruö Ragatz und Chur via Schasfhanscn durch Beisetzung von „Wallisellcn-Uster". Nr. 48610. II. Den Thcilnehmcrn am X. Deutsche» Fcncrwchrtagc i» Stuttgart (11.—13. Augnst), welche sich durch eine LcgitimationSkartc aiS solche auSwcisen, sind folgende Fahrlbegniistiguiigcn cingeräumt worden: 1. Für die von diesseitigen Stationen nach Stuttgart sowie den württcmbergischc» IlebcrgangSstationc» gelösten Rctourbillcte und für die Rnndreisebilletc Psorzheim-Calw-Stuttgart wird die GiltigkcitSdaucr um je eine» Tag verlängert. 2. Für die von Mainz-Frankfurt- und Darmstadt sowie von Winterthur, Zürich und Luzern vom 9- Augnst ab nach Stuttgart gelösten Netourbillcte wird die GiltigkcitSdauer aus 8 Tage (bis einschl. 16. August) ausgedehnt. Die Dienststellen, welchen Fahrpcrsoual zugctheilt ist, haben dasselbe hiernach mit Weisung zu versehen. Nr. 48643. II. Vom 15. August l. I. an tritt ein II Nachtrag zu dem Tarif für de» directc» Personen- und Gcpäckvcrkchr zwischen der Badischen Bahn und der Schweizerische» Nordostbahn vom 1. Januar 1877 in Kraft. Derselbe enthält andcnvcite Taren sür den Verkehr zwischen Waldshut und den Schweizerischen Stationen und zwischen Constanz und Aarau. Waö die Gcpäcklarc» an- betaugt, wird darauf aufmerksam gemacht, daß solche erstmals sür 100 Kilogramm berechnet sind. Die nach Maßgabe deö vorliegende» Nachtrags zur Ausgabe kommende» neuen Billele ab WaldShut und Eonstanz werden rechtzeitig an diese Stationen abgegeben werden, dagegen sind die bezüglichen bisherigen Billctc am 15. August in der Billctrcchnung in Abgang zu schreiben- Erciuplarc des Nachtrages werden den Dienststellen k. H. zngche». Nr. 48742. II. Bei den Mai» - Rcckarbahnstationcn Frauksnrt und Darmstadt werden zum Besuche der 400- jährige,, Stistiiiigöscicr der Universität Tübingen i» der c Zeit vom 5. biö einschließlich 9. Augnst l. I. Retour- billctc II. und III. Elaste mit einer GiltigkcitSdaucr von 14 Tagen zu folgende» ermäßigten Preisen auözngcbcu: Tübingen II. El. III. El. „/h. „sh. Franks,»! .... 22,95. 13,85. Darmstadt .... 20,95. 12,60. Die Billctc berechtigen zur Benützung sämmtlichcr fahrplanmäßigen, die entsprechende Wagcnclasse führenden Züge. Thiertra » Sport. Nr. 47971. II. Nach Mittheilung der Direktion der Rassauischcu StaatSbah» dürscu deren gedeckte Güterwagen Nr. 737—782 bis ans Weiteres nicht zum ThierlranS- port verwendet werden. Nr. 46346. II. Zur Beachtung für die an der Schweizer Grenze belcgcnen Stationen wird bcmcrlt, daß die Vorlage der mit Verfügung vom 1. März 1876 Nr. 12 >91. 11 angeordneten Rachwcisung bis auf Weiteres zu unterbleibe» hat. Gütertranöpo r t. Nr. 46830. II. Die betreffende» Dienststellen werde» darauf aufmerksam gemacht, daß durch die Einführung der im 9- Nachtrag zum Badisch-Pfälzischen Gütertarif enthaltene» geänderten Frachtsätze über die Rente GermcrSheim- NheiuSheim die bezüglichen, im Haupttarif und im Nachtrag II über eine andere Reute aufgeuemmcncu Sätze aufgehebcn werden sind. Nr. 47179. II. Im Süddeutsch-Französischen biscn- bahnvcrband, Verkehr zwischen Stationen der a. priv. Buschtehradcr Eisenbahn, der K. K. priv. Böhmischen Wcst- bahn und der Königl. Bayerischen Staatsbahncn einerseits und Stationen der Französische» Ostbahnen anderseits wird mit Wirkung vom 20. Juli l. I. au der Artikel „Holzkohlen" bei Besördcrung in Wagenladungen aus der 2. in die 4. Sectio» versetzt. Im Waarenvcrzcichnisse zum Tarife vom 1. August 1874 ist die crforaerlichc Berichtigung vorzuuchurc». Nr. 47659. I!. Für die Gegenstände, welche bei der anläßlich dcö X. Deutschen Feuerwchrtagcs in Stuttgart veranstalteten Ausstellung von aus das Feuerlöschwesen bezüglichen Viaschineu re. ausgestellt werden, wird i»r Rheinischen und Westdeutschen VcrbandSgütervcr- kehr die gleiche Frachtvergüustigung gewährt, wie solche bereits gemäß Erlaß Nr. 41057. II. (VcrorduungS-Blatt Nr. 47) für de» Badisch-Württcmbcrgischcn Verkehr eingeführt ist. _ Nr. 47649. II. Für de» West- bezw. Nvrdwcstdentschcn E'iscnbahuverbaird ist die Dienstanweisung Dit. l) bezw. 0 von 1877 zur Ausgabe gelangt. Dieselbe enthält Bestimmungen über die Behandlung der aus den Ausstellungen in Cassel und Stuttgart nicht verkauften Gegenstände. 7— Nr. 47799. B. Bei den Sendungen, welche »ach dem mit Verfügung Nr. 25217. 11. vom 22. April l. I. (Verordnungs-Blatt Nr. 01) cingesührtcn Transittarif abzuser- tigen sind, sind künftig als Miethbetrag für verwendete Decken jeweils nur 3 Mark pro Wagen anznrechnen, ohne Rücksicht auf die Anzahl der zur Deckung verwendeten Decken. Es ist indes; daraus z» achten, daß vorkommenden Falls nicht mehr Decken genommen werde», als durchaus erforderlich sind. Nr. 47806. L. Gemachter Wahrnehmung zu Folge werde» die in der Dienstanweisung Nr. 5 für de» Hanseatisch-Rheinisch -Westdeutschen Güterverkehr enthaltenen Jnstradirungövorschriftcn häufig außer Acht gelassen, wodurch für die diesseitige Verwaltung Weiterungen erwachsen. Wir bringen deßhalb die genaue Einhaltung der gedachten Vorschriften, überhaupt die vollständige Einsetzung der Route» auf den Frachtkartc», nachdrücklichst in Erinnerung Nr- 47819. I!. Nach Mittheilnng der K. K. priv Kroupriuz-Rudvlph-Bahn fehlt derselben eine Anzahl ihrer zur Holzwagenausrüstuug gehörigen Kippen und Kette». Die Bahuämter werde» veranlaßt, auf den Stationen ihres Bezirks Nachforschung nach dergleichen Gegenständen zu halte» und daS Ergebniß innerhalb 3 Wochen anher anznzeigeu. Nr. 47901. II. Vom 15. Juli an bis Ende Dezember l- I. werden die im Specialtarif Nr. 7 dcS Oester- reichisch-Dcutsch-Französischen Güterverkehrs (Tarif vom 15. März 1873) anfgesührten Holzsorten zwischen Wie» und Paris zum Satze von 483 kos. 30 ots. pro Wagenladung von 10,000 Kilogramm befördert. Nr. 47951. B Zur Vermeidung von Zweifeln wird daraus anfmerksam gemacht, daß für die stückweise Verwiegung von in Wagenladnngöfracht zur Abfertigung gelangenden Güter» (wie z. B. Tabak in Büschel«) auf der Güterschuppenwaage, falls der Absender solch« ausdrücklich verlangt und dieselbe thunlick) ist, das zu erhebende Wägegcld stets nach dem Satz für Kollo gut, also mit 6 Hs pro 100 Kilogr zu berechnen ist. Nr. 48259. I!. Zu dem mit Verfügung Rr. 29105. Ü. vom 9. Mai I. I. (VerordnungS-Blatt Nr. 36) zur Einführung gekommenen 58. Nachtrage zum Süddeutschen VcrbandStarife ist ein Anhang anSgcgeben worden, welcher vom 15. August bis 31. Dezember l. I. giltige Auönahme- frachtsätzc sür den Transport von Lohe und Rinden in Wagenladungen zwischen St. Valentin, Station der Kai- scrin-Elisabeth-Bah», einerseits und den im 58. Nachtrage namhaft gemachten Süddeutschen Stationen anderseits enthält. 210 SI Die »öthige Anzahl Exemplare dieses Anhanges wird de» betreffenden Vcrbandstatione» k. H. zugehe». Nr. 46261. L. Die im Mittclrnssischen Verbandsverkehr bestehende Verordnung, wornach „Passagier- fachen, Gemälde und gedruckte Bücher" von der Beförderung nach Rußland auSgejchlosseu sind, wird nach einer Mittheilung der Betriebsdircction der Galizischen Carl-Ludwigbahn vielfach außer Acht gelassen. Den diesseitigen Stationen wird daher die genaue Beachtung der bestehenden Bestimmung zur Auflage gemacht. Nr. 48265. II. Im Westdeutschen bczw. Nordwcst- deutsche» Güterverkehr ist eine Dienstanweisung Nr. 110 bezw. Nr. 84 mit Giltigkeit vom 1. August 1877 ausge- gcbe» worden, in welcher Bestimmungen über die Benutzung der »cnerrichtetc» Güterabsertigungöstelle „Bremen-Neustadt, Zollgebiet", enthalten sind. Nr. 46326. II. In dem Verzeichuiß der zum Druck und Verkauf von Eisenbahnsrachtbricsen berechtigten Druckereien ist nachzutragen: „I)r. H. Lossen in Heidelberg." Verzeichniß gleichnamiger Eisenbahn- stati o u e n. Nr. 48252. L. Die Stationen Lauf und HcrSbrnck der nunmehr cröffiictcn Linie Nürnberg-Neuhauö-Bayreuth haben zur Unterscheidung von den gleichnamig!u Stationen der Linie Nürnberg-Neulirchen-Schwandorf den Zusatz „r. P." (rechts der Pegnitz), die Stationen der letztgenannten Linie dagegen de» Zusatz „l. P." (links der Pegnitz) erhalten. Im Verzeichuiß der Stationen mit gleichnamiger oder ähnlicher Raincnsbezcichuung ist daher auf Seite 28 bezw. 38 nachzutragen: Hersbruk . . . l. P. Bayerische Staats - Eisenbahn, Linie Nürnbcrg-Ncu- kirchcn - Schwandorf r. P. Bayerische Staats - Eisenbahn, Linie Nürnberg-Neu- hauS-Bayreuth Laus.l. P. Bayerische Staats - Eisenbahn, Linie Nürnberg Neukirchen-Schwandorf r. P. Bayerische Staats - Eisenbahn, Linie Nürnberg-Nen- haus - Bayreuth. Ferner ist daselbst nachzutragen auf Seite 10 bei Neubrandenburg in der Spalte rechts : „und Berliner Nordbahn"; aus Seite 14 unter Chlumetz: „* Hoch-Chlumetz, Bezirk Scltschan Böhmen"; auf Seite 65: Strelitz, Oesterreichische StaatS-Eiscnbahnen, Alt-Strelih, Berliner Nordbahn, Neu-Strelitz, dito. Malerialsache. Nr. 47500. II. Entgegen der Bestimmung in Ziff. 8 der Verfügung vom 18. Juni 1873 Nr. 29430. v. (Verordnungs-Blatt Seite 105) wird bezüglich der eihobeucn Wagenstandgelder der Eintrag in Colonne 18 dcS TagcS- rapports häufig unterlassen, wcßhalb die genaue Beachtung fraglicher Vorschrift unter Strafandrohcn in Erinnerung gebracht wird. A u sg e s u u d e n e s Geld. Es wurde aufgesunden : Am 15. Juli l. I. in einem Wagen II Elaste dcS Zuges 501 der Betrag von 4 2 A