Beilage zu Nto. Z8. des Durlacher Wochenblattes vom Jahr 1858 Beispiel eines Malefiz-Gerichtes in Durlach vom Jahr 1748. / Johann Reich Knöpfler von Wahlen bei! f SaarGemünd in Lothringen, früher wegen Stehlens be- ' -straft, entwendete im Jahr 174b einem Ungarische» Pro- ' x viantOffizier, der im Hirschwirthshanse logirte, 34 Du- v raten und im folgenden Jahr 1747 einem im Wirthshaus z k zur Schwanen logirendcn Rentmeister .V >. und einem ' ? andern Fremden einiges Geld und zwei silberne Hem- / derknöpfe und Mantel, läugnete aber standhaft beide- Diebstähle, weshalb folgendes Rescript unterm ag.'Fcbr.' 1748 erfolgte: ... „Gleichwieiiun dem publico höchlich varan gelegen ist, dergleichen Erzbosewichte und imp»»8ore», von welcher Gattung lngulsit ist, nicht ungestraft hingchcn zu lassen, und wir uns folglichcr nicht entbrechen können, gegen ihre Jnquisitcn, die wirkliche, peinliche Frage oder Tortur in Kraft dieses gerechtest zu erkennen, wir aber seither wahrgenommen haben, daß das sogenannte B ambergische Instrument, dessen Gebrauch wir vor weniger Zeit in unseren Gerichten all- bereit zerschiedentlich acklnbirc-n lassen, zu diesem Behuf vor der sonst verordnet und hergebracht, gewöhnlichen Tortur, dienlich erfunden worden sehe; also haben wir bei der mit Jnquisiten in der ferners von ih- me unterfangenden Llbläugnung, alsdann sogleich vor- zunehmcnden peinlichen Frage unser Augenmerk vornehmlich auf dasselbe gerichtet, mit welchem ihr die- semnach, an demselben die peinliche Frage baldmöglichst auf hiernach bezeichnet? Art bewerkstelligen zu lassen, mit den Jnquisiteiz anbehörtcrmaßen vor allen - Dingen, diese unsere gerechteste Verordnung, daß an ihm die peinliche Frage applicirt werden solle, bekannt zu machen und ihn anmit zu ermahnen habt, dieser Marter durch ein freiwilliges Gesländniß zuvorzukom- nren, dafcrne aber durch solchen gütlichen und beweglichsten Zuspruch, bei demselben abermalen nichts zu erhalten wäre, alsdann sogleich mit Zuziehung des 1 Scharfrichters mit der wirklichen Tortur sürfahrcn und l ihme, Jnquisitcn, bei solcher anfänglich und daS er- 1 ftemal etwa gegen zc> bis re« Streich und zwar deren Hälfte mit derjenigen zusammcngcflochtcnen ledernen > Peitsch, welche der Nachrichter zu Durlach allbercit in Händen und jüngst hin zu Pforzheim ackbibiret hat, die andere Hälfte aber mit birkenen Spitzruthen, alS welche dazu tauglicher als die Häßlernen, auch nicht auf das Hemdt, sondern vielmehr auf den blosen Rücken und mit der, dem Scharfrichter anzubefchlendcn Vorsicht, daß solche um die Wirkung der Streiche empfindlicher zu machen genugsam aufgespannt werde, geben zu lassen, sofort ihm, Jnquisiten, wegen der -c. Liebstähle, wir und seines, des ingnisitl im »ctl« enthaltener anderer tsetoi-um Ullcitorum halber loga- Uter sä protodollum, nmständlich zu constituircn. Falls nun Jnquifit bei solch angcfangener Avplici- rung der Tortur mit einem wahren Gesländniß hcr- ausgicnge — so ist derselbe mit weiterer Tortur zu verschonen, ihme Nach einigen Tage» aber, die abgelegte Aussage mit gleichmäßiger Wiederuelküiirung ar Gegenzeugen sä raUlie-mgum, nochmalcn vorzuhalten, sofort die führenden protocoll» zu Eingangs Einer Fürstlichen Hosrathscolleßlo von Euch cinzusenden. Im Fall aber Jnquifit, j»ie wegen dessen seither ge- äusserte» Hartnäckigkeit, da er sogar dasjenige, welches durch >v viele Zeugen eidlich erhärtet, und er hiedurch ln tautum ronvimirct worden, boshafterweißc abge- laugnet, zu vermuthen ist, auf solch, seinem harknä- ckigen abne^li-en fcrnerwcit beharren würde, so habt »hr sodann gleich den andern oder dritten Tag, nach der erstcnmals angefangene» Tortur, da der Rücken annoch Wund und schmerzhaft ist, solche an ihm und zwar aus d,e hier nachgesetzte geschürfte Art contioui- rrn zu lassen, daß bei solchem zweiter» >ct» demselben gegen 150 bis rcx> Streiche auf obcnbemerkte Art gegeben, auch zu gleicher Zeit und indem Jnquiflt aus ^ dein Bambergischen Instrument gefesselt ist , die sogenannten Spanischen Stiefel und Daumschrauben ihme angeleget, übrigens aber in Ansehung dessen Cvnsti- tuirung, alles dasjenige beobachtet werden, waS wir > Euch bereits aufgcgeben haben." ^ Diese Tortur wurde wirklich vollzogen ; und sie veri' fehlte ihre Wirkung nicht. Jnquifit gestand beide Dieb stähle während der Tortur ein und wiederholte das Gc- standmß bei Gericht vor 7 Zeugen in förmlicher Beste ,.ch>»ug; (LatihabitionsBestätigung des früher gesagten-^ er würde nun förmlich einem M a lc fizGcricht zur) Abur.heiluug übergebe», nachdem Ein Advocat alS ö f< sentlicher Ankläger und einer alS Verth ei big er bestellt w»r. ; Dieses MaiefizGericht wurde am 4. April 1741 gehalr ten durch ra RathSherrn, oder Blutrichtcr (buchstäblich so im Protocoll bezeichnet) und dem Rath und Amt-' mann Pfeiffer als Staabssührer. Die Verhandlungen desselben lauten so: Aktui» , Dnrlach dc»4. .zprili, 174«. Peinlich Halsgericht vor Herrn Rath und Ambtman» Pfeiffer als Staabführcr; aus Gericht und Rath, als Blutrichter Hr. Jakob Heinr. Lindauer; Hr, Johannes Hcnnig; Hr. Christ. Jak. Ottmar,»; Hr. Georg Christian Renck; Hr. Johann Daniel Ganin; Hr. Gabriel Waag; Hr. Joh. Fried,. Romann; Hr. Joh. Friede. Allaß; Hr. Joh. Jakob Keller; Hr. Christian Herzog; Hr. Phil. Jakob Korn ; Hr. Joh. Martin Zeller. ,,Es hafffich »cmlich der Herr Rath und Ambtniann Pfeiffer alsSiaabsführer mit obenstekcndcn Gerichts- und Rathspersoiien niedcrgcsctzt und nachdem? der De- linquendstus dem Gefangniß abgeholt und i» daSAruie- Sünderllüblein auf das RalhhaüS, sofort »ach gehöriger Loöschlicßung in die in der Rathsstuben bcfindlicheSchranks, durch die darzu bestellte Bürgerwacht gcsühret und vor das peinliche Halsgericht gestcllet worden. Ihnen allerseits die Ursache dieses peinlich angcstellten Plutgerichts, umbständlich eröffnet, auch den dißfalls ergangene» hochfürstlichen Befehl öffentlich ablesen lassen und sodann dem Stadtknccht befohlen, das Gericht gcwohnlichermas- scn zu hegen, und solches öffentlich auszuruson, daß niemand bei Leib- und Leben-Strafe sich unterstehen solle während dieses Blutgerichts aufzustehen, oder etwas zu reden, viel weniger ihätlich zu handeln, er habe dann dar;« die Erlaubnuß von dem Herrn Staabssührer erhalten. Nachdem? nun dieses von dem Stadtkncchte verrichtet worden, so hat der Herr Staabssührer Len Hochsürstl« fiskalischen Anwalt, Herrn Johann Erhard Hirnig, drg-- nialige» RcntkammerRath und AmbtsKcllcr dahier, ftz»? NO,»,»«! tlsei habende Klage anbringen zu dürfen dcrwil- ligct, welches solcher auch sogleich durch den Hof- und Ehcqcrichts^ckvocatuiii Herrn Wielandt verzichten und die Anklageschrift öffentlich ablesen, sofoizs selhjgc ml - ta übergebe» lassen. Nach solchem ist von dem Herr» Staabssührer dem äeleiu-orl, Herrn Hof- und Ek-aerichis 4 <>-,. -snck. ebenfalls erlaubet worden , auf berührte tl--,«ll- belio Anklage sich mit einer >s)egcnbeantwort»»4 und was er sonsten zu seines Cücz.ten Vorstand bclbringcn könnte, vernehmen zu lasse», welcher dann seine'abqcsaßte I)«fcl,8l,»qu«ntvm Bestrafung, also einzurichten, wie sie es gegen Gott, den Allmächtigen, gegen gnädigste Landcshcrrschast und dann auch gegen ihrem eigenen Gewissen, zu verantworten sich getrauten. Auf solches nun haben die Herren Blutrichter ihre vo»a in folgender Ordnung zum Protokoll gegeben. r). Hr. Jacob Heinrich Linda»»er . der Gerichtsverwandte: "Indenie der Jnquisit zwei beträchtliche Diebstähle begangen, obgleich solches nicht durch Linbrechen, oder andere gefährliche Weise geschehen, sr/fotste er davor daß derselbe dessen ungeachtet mit dem Strang vom Leben zum Tode zu bringen sehe. — a) Hr. Gcrichtsverwandter, Johann Hennig : Des Delinquenten ganze Aufführung lege KMMH an den Tag, daß er nicht Willens gehabt, auf eine ehrliche und erlaubte Art seinen Lebensunterhalt zu suchen, sondern väelmehr als ein Vagant hcrumb zu ziehe,» und eine Gelegenheit zu sindeu, scinein Neben»,enschen das Sei- nsthe zu entwenden, wie dann fast an aller Ort, wo er sich nur aufgehaltcn. Liebere,.' vvrgeganqen. Darum derselbe hierbei zwei große Diebstähle in dem Schwalten und Hirsch alihicr, wirklich begangen, auch mit solchen Umständen, davon er, wann er der THater nicht gewesen, nichts wissen könne, cingestande», so gehe seine Meinung dahin, daß er mit dem Strang vom Leben ;,»»>' Tode gebracht werde. sis Hr. Gcrichtsverwandter Christ,,. Jacob Ottmzuu»-" vcruriheilet denselben unter eben denjenigen Ursachen, welche in nächst vorstehendem vota enthalten, gleichfalls zum S si-ang . mit dem weitern Aussige», daß des Jn- quisitcn vorhabcnder böser Lebenswandel und Vorsatz zum stehlcn auch daraus klärich erhelle, weil derselbe nicht nur seinen Namen, sondern auch seinen Stand und Hcrkommcn zum öftcrn verändert und bald sv »md bald wiedcrumb anderst angegeben habe. 4) Hr. Gcrichtsverwandter Georg Christian Renck , führet gleiche Meinung und erkennet dem Delinquenten aus ebendieser Ursache die Strafe des Stranas zu. 5) Hr. Gcrichtsverwandter, Johann Daniel Gaum : Jndcme dcrDcUgquent von einem solchen boshaften Gemüth, daß er auch alles, was doch so viele Zeugen eidlich beschworen, auch-has Hartnäckigste gelaugnct, da er doch dessen in seinem Gewissen überzeugt gewesen, auch nachgehends di« in dcmHipsch und Schwanen dahier begangenen Diebstähle bekennet, so halte er davor, daß er die Strafe, mit dem Stran a hingerichtet zu werden, verdiene» habe. b) Herr Rathsvenvandter und Baumeister, Gabriel Waaa: Alle Umbstände gaben, daß der Delinquent ein »echtes Handwerk vom stehlcn mache. Da er nun zwei große Diebstähle, seiner eigenen Geständniß nach begangen und zu besorgen daß er sich in diesem Verbrechen mehr »md mehr vollkommen zu machen suchen werde, bieraus aber der menschlichen Gesellschaft noch"größer ^Ungkßck mi» rauben -und"stehlen, auch chohl gar mit mor- siden zugezogen werden mochte, so sehe seiner Meinung -mach am Bosten stothan, wann -derselbe als «in -so -schädliches und gefährliches Mitglied der,,nen/chlichen-Gesell- «schafft, 'durch den Strazrg hiirgerichtst würde. ' 7) Herr RathsveAbandter, Johann Friedr. Roman n: Nicht,nz»r die zwei allhier begangenen große 'und von chein Delinquenten emgeflandenen Diebstähle, sondern auch seine stanze Lebensart zeige, daß er blos mit rauben und stehlen sich fort zu bringen gesucht, daher» er densclbigen zur Hinrichtung.mit dem Straim e verurtheile. 8) Hr. Rathsoerwandter Joh. Friedr. Ällaß : votiret ebenfalls dakin. mit dem Anhang, wenn der "Delinquent chikhtstnt berTodes - sondern mit einer andern Strafe steleget werde, .sollte ein großes Unglück von seinem bys- stastigen Gemüth, besonders aber denenjenigeN, welche »n der Sache, Aeugschast geben »nußten, zu besorgen ftüirde. g) 'Hr. Rathsverwandter Johann Jakob Keller : Jn- lbem eS hinlänglich sepe, da ' Keller : der, Delinquent n nur we- als noch viele verdächtige Umbstände und sträflich?" .führung, denselben beschwerte. ro) Herr Rathsoerwandter, Christian Ler zon: .Obgleich die zwei begangenen hiesigen Diebstahle, Nicht, mit Einbrechung oder anderem Gewalt, wie die -Lct» gäben, geschehen, weil aber doch gedächte Diebstähle eine ansehnliche 8,»Mmam ausmachten. So habe bersclbige wohl verdienet, daß er durch den Strang vom Leben zun, Tode gebracht werde. ri^ Herr Philipp ten unter Begleitung eines Capuciner - Patehs Sa n,- ' staa den 4. Ma») 174z unter Läuten der große,» Gl ocke und unter Gesang der Schuljugend öffentlich "doE^nicht ivo Jahr- sind vorüber, die Tortur ist qeschast, die Blutgerichte der Rathsherren.haben a»>sge- bört, mildere Ansichten sind eingetreten; aber renes Male- sizgericht gibt auch jetzt noch zu nranche» ernstenBetrachtungen Anlaß, deren Mitthe.lung sich aber mit dem Zweck und Raume dieses Blattes nicht vertragt und daher anderem Orte Vorbehalten bleibt.