nn or⸗ ine weil us⸗ ruck öge ien⸗ Oie Oberdeutſche Zeitung er⸗ ſcheint täglich, und wird in Karlsruhe alsAbendblatt aus- gege ben. D rliche Abon⸗ nirungspreis beträgt 6 fl wozu bei dem B Poſt noch die bühren komme nirt in Karls Erpedition des BraunſcheHofbu für auswärts bei fenden Poſtämtern. durch die dlung) betref⸗ N. 202. 2 Oberdeutſche Zeitung. Karlsr te aller ommen und ders reiſpaltigen Petitzeile bei dem zweiten en Abdruck mit 2 kr.) berechnet + Karlsruhe. Samſt Eine Erinnerung an die Hanſa. Vom Rhein. Sechs Jahrhunderte ſind nun verfloſſen, ſeit 1241 die beiden niederdeutſchen Seeſtädte Hamburg und Lü— beck einen Bund ſchloſſen,„um den Weg zu Lande zwiſchen dieſen beiden Städten und die Fahrt zu Waſſer gegen Straßen- und Seeräuber auf gemeinſchaftliche Koſten zu beſchützen.“ Schon 1247 trat das tiefer im Binnenlande liegende Braunſchweig bei; ihm folgten bald mehrere andere Städte, und aus dem Bunde zu Schutz und Trutz, welchen zwei Ortſchaften miteinander geſchloſſen hatten, erwuchs die deutſche Hanſa. Einige Zeit ſpäter bildete ſich ſodann der rheiniſche Städtebund, und allmählig hoben ſich in Folge des lebhaften Handelsverkehrs mit Italien, beſonders mit Venedig, auch die fränkiſchen und ſchwäbiſchen Städte, vor allen Augsburg und Nürnberg, ohne indeſſen jemals die politiſche Bedeutung der Hanſa zu erlangen Der deutſche Zollverein iſt eine neue Hanſa, eine politiſch mächtigere, als die alte, und er wird auch dauerhafter ſeyn. Die Dampfſchiffe und die Eiſenbahnen, welche auch tief im Lande lie⸗ gende Städte bis in die Nähe des Meeres rücken, vermitteln einen ieuen Länder- und Städtebund, der ſich nicht auf eine kleine geographiſche Region beſchränkt, ſondern Ober- und Niederdeutſch— lands Intereſſen miteinander verknüpft, Trieſt in die Nähe von Hamburg rückt, und Wien mit Stettin, Breslau mit Oſtende, Prag mit Antwerpen verbindet, den Gedankenaustauſch unendlich erleichtert, und das ganze Deutſchland zu einer wahren Einheit macht. Es wird bald keine abgeſonderten Intereſſen mehr geben, und der Eiſengürtel, welcher ſich um und durch das geſammte Vaterland zieht, iſt ein unauflösliches Band. Aber einzelne Glieder find jetzt noch von der großen Kette ge— trennt; auch ſie müſſen an dieſelbe geknüpft werden. Die Kleinen finden ohnehin nur Schutz und Schirm durch ein Anſchließen an die Mächtigeren, und Deutſchland kann, wenn es fortſchreiten und erſtarken ſoll, nicht zugeben, daß es noch lange vom Meere getrennt bleibe. Unſere Nationalintereſſen fordern gebieteriſch riſe daß die Mündungen unſerer Ströme uns angehören; Elbe, Weſer, Ems, und Rhein müſſen im Gebiete des Zollvereins münden. So lange ſie nicht in den Händen deſſelben ſind, ſtehen ſie ihm gewiſſermaßen feindlich gegenüber; ſie beeinträchtigen ſich ſelbſt dabei nicht minder, als die übrige Geſammtheit, und wahrlich, was von der Hanſa noch übrig iſt, könnte ſein Jubi⸗ läum nicht würdiger und patriotiſcher begehen, als wenn Ham— burg, Bremen, und Lübeck ihre Vereinzelung aufgäben, und ſich, wenn auch vor der Hand nur bedingt, dem großen Vereine an⸗ ſchlöſſen. Auf die Dauer iſt ihre jetzige Stellung ohnehin nicht haltbar. Hannover kann nicht lange mehr bei ſeinem ſchädlichen Partikula— rismus verharren; es kann nicht lange mehr dauern, bis beide Mecklenburg nachfolgen. Einer Flotte aber bedürfen wir, und ei— ner nationalen Vereinsflagge bedürfen wir gleichfalls, wenn wir als Handelsmacht auf den Weltmärkten geachtet ſeyn wollen, wie es die alte Hanſa geweſen iſt. Gegen die hamburger oder ol—⸗ denburgiſche Flagge erlaubt ſich das Ausland eher eine Unbill, als gegen die Farben von dreißig Millionen. Wir beſitzen etwa ag, 24. Juli 1841. 000 deutſche Handelsſchiffe; wir würden, obwohl die Küſte von ünkirchen bis Emden, und von Memel bis Riga nicht mehr uns gehört, leicht dreimal ſo viel Fahrzeuge halten können, welche die Erzeugniſſe unſeres Gewerbfleißes in alle Welttheile trügen ſobald wir nur, nachdem der Zollverein bis an die Küſten gerückt iſt, das Beiſpiel anderer Völker befolgen, und uns zu einer na— tionalen und praktiſchen Handelspolitik zu erheben wiſſen. Daß uns Deutſchen eine größere Zukunft vorbehalten iſt, dar— an ſcheinen, den Verſuchen zur Gegenwirkung nach, auch unſere Nebenbuhler nicht zu zweifeln; wenn die Zeit und ihre Bedürf⸗ niſſe richtig begriffen werden, ſo kann es nicht fehlen, daß wir ſchon in Bälde einen beſſeren Erfolg erringen. Damit aber ein ſolcher Erfolg errungen werde, müſſen wir zuvörderſt die Bande des Vorurtheils abſtreifen, und uns von Theorien frei machen, welche andere Völker uns vorpredigen, ohne ſie für ſich ſelber zu e befolgen. Die Experimente, welche ſie an uns machen wollen, müf— 9 2 K 2 ſen wir ablehnen; wir brauchen uns nicht von ihnen galvaniſiren zu laſſen; wir dürfen nie vergeſſen, daß wir ſeit beinahe drei Jahr⸗ hunderten immer die Uebervortheilten geweſen ſind,— bei Traktaten und Friedensſchlüſſen, bei Territorialveränderungen, wie im Handel und Wandel Wir müſſen uns rühren, wir dürfen nicht zurückbleiben. Unſer Handelsſtand iſt intelligent und bildet ſich immer praktiſcher aue unſer Gewerbsſtand iſt fleißig und ſtrebt kräftig empor; unſer Ackerbau gedeiht und wird noch beſſer aufblühen, wenn die In— duſtrie ſich kräftiger entwickeln kann und vor Beeinträchtigungen ſicher geſtellt wird, denn Agrikultur und Induſtrie gehen Hand in Hand miteinander. Und wenn eine wahrhaft nationale Politik, die ſich von allen Kleinlichkeiten und Partikularitäten frei zu ma⸗ chen weiß, dem Aufſchwunge förderlich zur Seite ſteht, ſo wird und muß das geſammte Deutſchland zu einer Entwicklung ſeiner Handels⸗ und Erwerbskräfte gelangen, wie ſie im Mittelalter, ob— wohl mit großartigen Reſultaten, nur auf einer ſchmäleren Grund var a Wir ſind von der Natur ſo re ich geſegnet mit natürlichen Ver⸗ bindungswegen; unbegreiflicher Weiſe haben wir ſie lange Zeit geſperrt gehalten; und jetzt, wo ſie im Innern freier gewor⸗ den ſind, halten noch läſtige Pförtner an der Mündung Wacht, welche die unfreundlichſte Geſinnung gegen uns hegen, obwohl ſie es lediglich uns verdanken, daß ſie leben und da ſind. Lange genug ſind wir nachſichtig geweſen; die Zeit der Schwäche muß vorüber ſeyn. In Holland iſt kein Stein und kein Balken, der nicht mit dem an uns erworbenen Gelde bezahlt wäre; die rheiniſchen Städte und das Land auf beiden Ufern würden es in allen Lebensadern füblen, wenn der Rhein deutſch wäre, wie er es ſeyn ſoll. Was müßte aus Leipzig, Magdeburg, und Ham⸗ burg, was aus Frankfurt, Mannheim, Mainz, und Köln werden wenn der Zollverein an Rhein und Elbe bis ans Meer und bis ins Meer reicht? Wenn man zwiſchen dem Zollverein und der Hanſa einen(freilich in vieler Hinſicht uneigentlichen) Vergleich anſtellen darf, ſo tritt klar hervor, in wie viel günſtigerer Stellung ſich die neue Hanſa ſchon darum befindet, weil ſie aus Ländern, und nicht aus bloſen Städten beſteht. Die Hanſa verfolgte lediglich kaufmän⸗ niſche, keine nationalen, allgemeinen Zwecke; was die Stäͤdte an⸗ einander band, war allein der Vortheil, dem kein höheres politi— ſches Motiv zum Grunde lag; die Hanſa war mehr eine Ge— noſſenſchaft, als ein eigentlicher Organismus; die einzelnen Städte waren nicht einmal geographiſch zuſammenhängend, ſondern über eine weite Fläche zerſtreut, wie Oaſen in der Wüſte; ſie ver— folgte ein Ausſchließungsprinzipy ſchon darin, daß ſie oberdeutſche Städte eben ſo wenig als eigentliche Bundesglieder aufnahm, wie ſla— wiſche; Mühlhauſen im Elſaß und Breslau in Schleſien waren z. B. nur Bundesgenoſſen. Ohnehin ſind die Hanſeſtädte nicht ſelbſt fabrizirend geweſen; ſie waren eine bloſe Kaufmannsmaſkopey, deren Handel ſank, als die Völker, denen ſie verkauften, zum Bewußt⸗ ſeyn kamen, und begriffen, daß es vortheilhafter für ſie ſey, ſich ſelbſt mit jenen Waaren zu verſorgen, welche ſie ſeither durch die Hanſa bezogen hatten. So mußte dieſe, weil ſie ſich auf kein gewerbſames Fundament ſtützte, und als ihre auswärtigen Privilegien ihr nach und nach geraubt wurden, immer tiefer ſin— ken; England, Holland, und die nordiſchen Reiche erhoben ſich zu größerer Macht; die Hanſeaten hörten auf, die gewaltigſte Seemacht zu bilden; ſie ſtützten ſich nicht auf die vollſtändige Ausbildung der inneren Produktivkräfte Deutſchlands, und waren nicht von eigentlich politiſcher Macht getragen. Mit dem drei— ßigjährigen Kriege waren ihre letzten Reſte verſchwunden Der Zollverein dagegen hat Alles, was jener mangelte: er hat politiſche Macht, er gründet ſich auf Ackerbau und Ge— werbe, er reicht an alle deutſchen Ströme, ſelbſt an die Donau. Und dennoch mag er noch Manches von dem Beiſpiel der Hanſa lernen, welche mit ſchwächeren Mitteln ſo großartige Reſul—⸗ tate zu ſchaffen gewußt! Deutſchland. Wien, 17. Juli. Se. Durchl. der Staatskanzler Fürſt v. Metternich hat heute Vormittag ſeine Reiſe nach Königswart angetreten. Zu gleicher Zeit verließ auch der Leibarzt des Für— ſten, der k. k. Stabs-Feldarzt Dr. Jäger, Wien, um ſich dem fürſtlichen Gefolge anzuſchließen. Der kaiſ. ruſſiſche Botſchafter v. Tatitſcheff iſt ebenfalls im Begriff, Sr. Durchl. nach Königs— wart zu folgen.(Allg. Z.) Düſſeldorf, 12. Juli. Bei der Berathung des neuen Jagd— polizei-Geſetzes in der rheiniſchen Ständeverſammlung wurden die Strafbeſtimmungen ſo viel als möglich den in den Rheinprovinzen beſtehenden Geſetzen angepaßt, namentlich die zu hohen Geldbußen ermäßigt, die angedrohten Zucht- und Feſtungsſtrafen verwandelt, körperliche Züchtigungen und außerordentliche Strafen ebenfalls für unanwendbar gehalten. Von großem Intereſſe aber war die Diskuſſion über die Frage, ob durch harte Strafbeſtimmungen dem oft ſo gefährlichen Verbrechen des Wilddiebſtahls Abhilfe, oder etwa gar der Reiz zu noch größerer Hartnäckigkeit, Liſt, und Gewalt geboten würde. Es wurde bemerkt, daß unſere Ge— ſetze den, oft aus Noth, mit Einbruch und zur Nachtzeit oder mit Waffen begangenen Diebſtahl mit ſchweren Kriminalſtrafen belegen, und daß wohl gleich erſchwerende Umſtände den nur ſelten aus Noth verübten Wildfrevel in den häufigſten Fällen begleiten. Eher noch möchte der Holzdiebſtahl mildere Berückſichtigung ver— dienen, der oft wirklich aus Bedürfniß, und ſelten unter ſo er— ſchwerenden Umſtänden verübt werde. Mannigfachen Widerſpruch fand die ſelbſt in der milderen Faſſung des Ausſchuſſes vorgeſchla— gene Beſtimmung, daß gegen Wildhändler oder wegen Wild— diebſtahls bereits verurtheilte Perſonen, wenn ſie ſich über den rechtmäßigen Erwerb des durch Hausſuchung oder ſonſt vorgefun— denen Wildes nicht ausweiſen können, und zur Hegezeit ſelbſt ge— gen Gaſtwirthe, außer der Konfiskation des Wildes, eine Strafe von 5 bis 10 Thlrn. verhängt werden ſolle. Es wurde gegen jede ſolche Beſtimmung die Heiligkeit des Hausrechts in Anſpruch genommen, und bemerkt, daß weder bei der früheren franzöſiſchen, noch bei der jetzigen Geſetzgebung die Nachſuchung wegen verbote⸗ ner Waaren bis in die Wohnungen ſey ausgedehnt worden. gegen aber wurde bemerkt, daß bei zollpflichtigen Gegenſtänden, ſobald ſie ſich dieſſeits der Gränze befinden, die Vermuthung der Da⸗ 806 Verzollung ſpreche; daß dagegen die Nachforſchung nach geſtohle nen Gegenſtänden, als wofür in der Hegezeit erlegtes Wild im— mer zu halten, nach jeder Geſetzgebung zuläſſig ſey. Der nach der ganz amendirten Faſſung des Ausſchuſſes in Frage geſtellte Paragraph wurde darauf mit großer Majorität angenommen Nachträglich wurde auch das Einſchreiten des öffentlichen Miniſte— riums und der Polizeibehörden ex officio, und die Beſtimmung vorbehalten, daß die verhängten Geldbußen überall nicht den Jagd— berechtigten, ſondern den Armenkaſſen zufließen ſollten. (Rhein. Bl.) Koblenz, 20. Juli. Die hieſige Rheinbrücke wurde vor ei— nigen und zwanzig Jahren erbaut, und dafür geſorgt, daß die ein zelnen, aus drei Schiffen beſtehenden Joche mittelſt Ketten an eine hinlängliche Anzahl Anker und Pfähle befeſtigt wurden. Aber eine Hauptverſtärkung erhielt ſie dadurch, daß ſie genau nach ei— nem Theile des Kreiſes zugeſchnitten wurde, ſo daß jedes einzelne Joch einem Gewölbſteine ähnlich im ſo geformten Bogen einen Theil bildete. Der Strom ſchloß dieſen Bogen durch ſeinen Druck um ſo feſter, und es hätte umgekehrt viel Holz und Eiſen darin durchbrechen müſſen, ehe der obere, breitere Theil eines Joches hätte nach unten durchtreiben können. Zugleich war noch eine Spannung der ganzen Brücke durch Seilwerk angeordnet. In dieſer Art und ohne weſentliche Abänderung hat unſere Schiff— brücke 22 Jahre hindurch die heftigſten Stürme, und zugleich bei hohen Waſſerſtänden ausgehalten, ohne die P darüber zu gefährden, oder gar auseinander- und fort zu werden Seit kurzem wurde indeſſen jene gewölbartige Einrichtung, ver⸗ bunden mit einer dazu paſſenden Konſtruktion, aufgegeben, und der Brücke eine gerade Richtung gegeben. Joch hing nunmehr einzeln an ſeinem Gemehrs, und ſo wie das im geringſten nach— gab, ſo ſackte es auch einzeln tiefer herab, oder trieb gar davon getrieben 0 4 Jedes Jeder, der damit viel umgegangen iſt, wird wiſſen, daß es, je nachdem der Ankergrund iſt, oft ſchwer genug hält, ein Schiff auf dem Fluß an einem Gemehrs allein zu befeſti beſonders aber dann, wenn man es damit allein auch noch ſo ſtellen will, daß es durchaus weder vor- noch rückwärts ſich bewegen darf. Eine Folge hauptſächlich dieſer neuen Einrichtung war es, daß am ver⸗ floſſenen Sonntage bei einem zwar heftigen Winde, aber doch nur bei mittlerm Waſſerſtande, die ganze Brücke, die früher ſo manchen Sturm ausgehalten hatte, forttrieb. Sollte nicht Glei— ches zu befürchten ſeyn, wenn die Hochwaſſer und jene Stürme die gegen die Winterzeit zu kommen pflegen, eintreten werden wofern nicht entweder die Brücke ihre alte bogenförmige Geſtalt wieder erhält, oder wenigſtens durch eine außerordentliche Ver mehrung der Gemehrſe geſchickt gemacht wird, den nöthigen Wider⸗ ſtand zu leiſten? Es kel möchte die Vorkehrung im allgemeinen Intereſſe um ſo wünſchenswerther eine längere oder kür— zere Unterbrechung oder Erſchwerung des Verkehrs zwiſchen den beiden Ufern höchſt nachtheilig iſt.(Rh u. M. 3Z.) Die Kölniſche Zeitung gibt ausführlichen Bericht über ein großes Feſtmahl zu Ehren des Hrn. Dr. Ruppenthal, zu wel chem ſich über zweihundert Theilnehmer aus dem Richteramte, dem Advokaten- und Notarienſtande, den ſtädtiſchen, adminiſtrativen und Militärbehörden, und den Bürgern Kölns verſammelt hatten. Eine Reihe von Toaſten folgte aufeinander. Hr. Ruppenthal ſelbſt, zur Antwort auf den an ihn gerichteten Toaſt, ſprach folgende Worte:„Vierzehn Jahre hatte ich glücklich und zufrieden in Köln gelebt, als ich unerwartet zu einem Amte berufen wurde, deſſen Anſprüche mich ein Mißverhältniß zu meinen Kräften beſorgen ließen. Mit Schmerz verließ ich das freundliche Köln und die⸗ vielen alten Freunde, die mir hier leben, und mit Beſorgniß trat ich ein Amt an, das mir große Pflichten auferlegte. Ich reiste ab, bekannt mit den Wünſchen und Hoffnungen der Provinz, und ich verpfändete Ihnen im Jahre 1839 meinen beſten Willen für dieſelben zu Dritthalb Jahre ſind ſeitdem hinge⸗ ſeyn, wirken. gangen, und heute ſehen wir uns an einem wichtigen Tage wie⸗ der. Wichtig iſt dieſer Tag, denn an ihm trat vor 53 Jahren ein Ereigniß ein, welches den Wohlſtand vieler tauſend Familien untergrub, welches Verzweiflung und Trauer in ein ganzes Land brachte. Aber die wildeſten Kämpfe bringen oft der Menſchheit neue Wohlthaten; das Vorgefundene wird zertreten, doch aus der Aſche ſprießt ein Beſſeres hervor. ſch erkennt das Gute er bemüht ſich, es ſich zu bewahren und weiter auszubilden. So hat auch jene große Kataſtrophe bei uns zum Beſſern geführt. 358 Der E ich lte ge⸗ vie⸗ ren lien and heit der ο Wer daran zweifeln wollte, der— nur den Zuſtand Kölns im Jahre 1790 und den im Jahre 1841 Ich komme hierbei auf unſere Rechtsinſtitutionen zurück ne aufgedrun⸗ gene Gabe der Fremden, aber D tſchl Völker haben ſie er— kannt, und ſehnen ſich danach, denn ſie ſind deutſchen Urſprungs Ich kann mich hier der Worte eines neuern Schriftſtellers mit Recht bedienen, welcher ſagt:„„Am Rheine fürchtet man Nichts, als den Verluſt Deſſen, was man beſitzt; anderwärts fürchtet man Nichts, als die Beibehaltung des Alten.“ In unſerm Vaterlande ruhen unſere Hoffnungen in der Hand eines weiſen Monarchen, der ſein Glück in dem Glücke ſeines Volkes zu finden gewohnt iſt. Hiernach darf ich meine Ueberzeugung ausſprechen, daß unſere Inſtitutionen wohl für immer gerettet ſind. Ihrem erha— benen Erhalter und Beſchützer, ſeiner Weisheit und Gerechtigkeit, können wir treu und zuverſichtlich vertrauen, und echte Preußen können ſich nicht ohne die innigſten Wünſche für ſein Wohl zu— ſammen finden. Was ich Ihnen im Jahre 1839 verſprochen, habe ich nie vergeſſen, und was in meinen Kräften ſtund, habe ich zur Löſung meines Verſprechens gethan. Anmaßung wäre es aber, mir Das, was zur Erfüllung Ihrer Wünſche bereits ge— ſchehen iſt, als eigenes Verdienſt anzurechnen, und je mehr ich Dies fühle, um ſo aufrichtiger iſt der Dank, den ich Ihnen für Ihre wohlwollenden Geſinnungen darbringe.“— Der Ober⸗ Bürgermeiſter, Hr. Steinberger, brachte einen Toaſt aus, in welchem er ſagte:„Nach den bereits dargebrachten Toaſten, welche, aus der Fülle der Herzen ſtrömend, mit dem gleichen Erguſſe der Empfindungen begrüßt worden ſind, ſey es mir vergönnt, noch ein Lebehoch auszubrin Herzen immer vol— n⸗ Anklan defund 1 6 it— ſo ch 0 1 en wi d es gen, das in Ihren man das Land glücklich preiſe O d b ſte und heiligſte Be fitzthum des Volkes, d Recht, durch e ihm lieb gewordene volksthümliche Geſetzgebung und Gerichtsverfaſſung gewahrt und geſchirmt iſt, und durch treue, würdige Prieſter der Gerechtigkeit gehandhabt und geſpendet wird. Glücklich mag das Volk geprie— ſen werden, welches den unſchätzbaren Werth dieſes Beſitzthums erkennt, und mit bewußter Anhänglichkeit, mit ängſtlichen und eiferſüchtigen Liebe und Verehrung umgibt, um ſein eigen— thümliches, reines Element ungetrübt zu bewahren. Solchem Volke iſt die ſicherſite Gewähr gegeben für Ruhe, Ordnung, und geſetz— liche Freiheit, und mit Ruhe und Zuverſicht mögen Fürſt und Va— terland ſeinem geſetzlichen Sinne, ſeiner Treue und Anhänglichkeit unbedingt vertrauen! Dem rheiniſchen Rechte und ſeiner klaren, ſchimmernden Oeffentlichkeit, ſeinen erhabenen und treuen Be— ſchützern und Vertretern ſey ein frohes, herzliches Lebehoch gebracht!“ Der Hr. Juſtizrath Holthof brachte folgenden Toaſt:„Eine gute Geſetzgebung gehört unſtreitig zu den größten Wohlthaten, deren ein Land ſich erfreuen kann, und mit Recht iſt der Rhein— ſt länder ſtol if die ſeinig die, feſtgewurzelt in ſeinem Herzen d 6 Clk E g 0 lick ˖ ht J 1 der 1 1 Buck dem nur ch die A dung kung zu ge— ben vermag. Der gute Richter iſt das nothwendige Implement der guten Geſetzgebung, und nur wo beide ſich zuſammen finden, können die ſegens n entſprießen, wie wir in unſerem rheiniſchen Vaterlande ſie erblicken. Freigeſtellt von oben, daß kein Befehl irgend einer höheren Stelle ſtör auf ſeine Entſchei— dungen einwirken kann, zugänglich für Jeden, daß auch dem Aerm— ſten das Heiligthum der Themis geöffnet iſt, nicht in ſchroffer Abgeſchiedenheit einem längſt verſchollenen Kaſtengeiſte huldigend ſondern das ſo reich geſtaltete bürgerliche Leben ſelbſt und von nahem anſchauend, ſehen wir Richteramt bei uns, ſo viel als möglich und mit der Natur des Y ubar iſt, einer höheren Erſcheinung gleich, ohne Rückſicht des Standes und der Geburt, dem Reichen wie dem Armen, dem Mandatar des Königs wie dem Geringſten ſeiner Unterthanen, mit gleichem Maße un⸗ parteiiſche Gerechtigkeit ſpenden. Daß keine Wolke dieſen klaren Himmel trübe,— dafür bürgt uns der Mann, den wir heute als Gaſt in unſerer Mitte ho illkommen heißen, deſſen redliches, unermüdetes Streben und unumwunden aus geſprochene Grundſätze, deſſen gan igenes Leben uns voll— gültige Bürgſchaft dafür leiſte er an den Stufen des Thrones ein treuer Hüter des Palladiums unſerer rheiniſchen In⸗ Folge 807 ſtitutionen iſt. Daß keine Wolke dieſen klaren Himmel trübe! Darauf greifen Sie mit mir zu den vollgefüllten Gläſern: Es gilt dem Wohle der wackern Männer alle, denen die Gerechtig— keitspflege in unſerem Vaterlande anvertraut iſt. Hoch leben die rheiniſchen Juſtizbeamten! Hoch lebe die Magiſtratur unſeres Vaterlandes!“— Der Hr. Stadttath v. Wittgen— ſtein brachte nun einen Toaſt auf das Wohl des Volkes aus, welches er unter dem Bilde einer wohlgeordneten, hochgeachteten Familie unter dem ſegensreichen Walten eines liebenden, ange— beteten Vaters darſtellte; er ſchloß mit dem Wunſche, daß die Wahrheit des Bildes auch darin ſich bewähre, daß die im Ent wicklungsgange der geiſtigen und moraliſchen Kräfte heranreifende Tüchtigkeit und Mündigkeit Volkes das Glück, die Kraft, und das Anſehen des Vaterlandes immer feſter begründen möge. Der Hr. Appellationsgerichts-Rath v. Ammon ſprach fol gende Worte:„Wohl mag an dieſem feſtlichen Tage der rh ſchen Rechts- und Gerichtsverfaſſung und Denen, die ſi t und handhaben, die erſte Stelle gebühren, da wir einen ihrer würdigſten Vertreter in unſerer Mitte ſehen. Was aber iſt es, das ihr wie allen übrigen Staatseinrichtungen die Weihe gibt? Es iſt der alle Zweige des Staats durchwehende Wahlſpruch Preußens: Suum cuique. Wenn der Richter Denen, die ſein Urtheil begehren, ſtreng ihr Recht zumißt, was ſoll ſeine Richt— ſchnur ſeyn? Suum cuique. Wenn der Advokat vor den Schranken des Gerichtes furchtlos die Rechte ſeiner Partei ver— ſicht, was ſoll auch ihn leiten? Suum cuique. Wenn der Soldat ſein Schwert zieht für das Vaterland, was ſteht auf ſei— nem Schwerte eingegraben? Suum cuique. Wenn der Admini⸗ ſtrator ſich dem Wohle ind ſeiner Bürger widmet wenn er das Sta valtet jeder Leitſtern? Suum cuique.— Totalität ver a was iſt ſein Darum hoch dieſes Suum cuique in allen ſeinen Richtungen! Für und für ſey und bleibe es der Wahlſpruch Preußens!“ Der Hr. Appellationsgerichts-Rath Leiſt brachte dem Richteramte der altländiſchen Provinzen, worin er früher gewirkt habe, einen Toaſt, indem er bemerkte, daß die Geſinnung das Recht mache, und daß auch dort dem rechtſchaffe nen Manne das Suum cuique zugemeſſen werde München, 20. Juli. Thorwaldſen weilt noch unter uns. Mit reger Theilnahme beſucht er die Werke der Kunſt, die unſerer Stadt ihre hohe geſchichtliche Bedeutung geben, ſo wie die Werk ſtätten der Künſtler ſeines und jedes Fachs. Nichts zeugt ſo ſehr von der Jugendlichkeit ſeines Geiſtes, als die unermüdliche Luſt und Liebe, mit denen er, der ſo viel Herrliches geſchaffen, und deſſen Geiſt noch in vollſter Blüte ſteht, den neuen Erſcheinungen im Gebiete der Kunſt folgt, und ſie in ſich aufnimmt. Es wird ihm aber auch Liebe und Verehrung zu Theil, wie ſie ſelten ein Günſtling der Muſen erfahren. Geſtern ward das Feſt ge feiert, das ihm die hieſigen Künſtler ve ge chmackvoll, und eigenthümlich rgang ihr Halle des r Halle de Knorr'ſchen die tzer, Hr. Ma giſtratsrath a gaſtfreundlichſte der Feier geöffnet, var mit Kränzen und Gewinden, Blumen und Bäumen, Waffen und Fahnen, und mit den Teppichen nach Peter Candids bayri— ſchen Geſchichten in einen Feſtſaal umgewandelt worden; auf den Tafeln ſtanden die Statuetten der Ahnen Majeſtät und die der Künſtler der Pinakothek von Schwanthaler, zwiſchen ihnen große altdeutſche Pokale; die Statuetten Schillers und des Kur⸗ fürſten Maximilian nach Thorwaldſen fehlten gleichfalls nicht, und in einer von blühenden Granaten und Orangen gebildeten Tribüne prangte das Weuſtile des Königs, dem München ſeine Kunſt und ſolche Feſte verdankt. Die Zahl der Gedecke belief ſich auf Wituunderz, und Bürger wie Fürſten, Beamte wie Künſt⸗ ler hatten ſich vereinigt, dem Gefeierten ihre Huldigung darzubrin gen. Der— Weg zum Feſtlokal war vollbelebt, und der Hügel, auf dem die Halle ſteht, dicht beſetzt mit Menſchen alles Alters und Geſchlechts, die den Mann zu ſehen begehrten, der einen Siegeszug durch ganz Deutſchland gehalten. Ein unbeſchreib licher Jubel erſcholl, als er ankam, und begleitete ihn unter Muſik und Geſchützesdonner in den grünen Waffenſaal, der von den an— haltenden Lebehochs wiederhallte.— Dieſen Morgen ward Thor— waldſen eine Ueberraſchung, von der er ſich hoch geehrt und ge⸗ ſchmeichelt fühlen mußte. Er erhielt nämlich von Sr. Maj. dem König ein überaus huldvolles Schreiben, worin der Monarch be— dauert, in dieſem Augenblick nicht in München zu ſeyn, um den Künſtler perſönlich ſeiner Werthſchätzung zu verſichern, und ihm anzeigt, daß er ihn zum Großkreuz des Verdienſtordens vom Hei— ligen Michael ernannt habe,(Thorwaldſen iſt ſeit 1829 Komman— des Verdienſtordens der bayriſchen Krone,) deſſen Inſignien laſſen, der Miniſter des Aeußern den Auf— (Allg. 8.) deur ihm behändigen zu trag hat Schweiz. Die Geldbuße, welche dem Malvaglia auferlegt wor⸗ Hiezu kommen noch 16,000 Liren Erekutionskoſten. Die Anzahl der am 1. und 2. Juli Ge—⸗ fallenen wird nun definitiv auf 15 angegeben. Auf Antrag des Staatsraths beſchloß der Große Rath am 9. Juli, eine Bürger— wache, nach dem Muſter der in Lugano bereits beſtehenden, in allen drei Hauptorten des Kantons einzuführen. Eine Antwort der luzerniſchen Regierung an den Staatsrath von Teſſin auf das Kreisſchreiben deſſelben drückt Bedauern und Abſcheu über die aufrühreriſchen Bewegungen in Teſſin aus, hält aber die Auf⸗ ſtellung des ſtatutariſchen Gerichtes für verfaſſungswidrig, die Zi⸗ viliſation verunehrend, für die Zukunft verderblich. Es wird der freund⸗-eidgenöſſiſche Rath ertheilt, in dergleichen Fällen„mit einer unparteiiſchen, auf ruhigem Pfade wandelnden Gerechtigkeit die für jede Volksregierung nöthige Mäßigung zu verbinden.“ Gür. Z.) Te ſſin. den iſt, beträgt 20,000 Liren. Frankreich. Die Rhein- und Moſelzeitung ſchreibt Paris: Alexander Humboldt erregt erſt jetzt, nachdem er ſchon einige Monate hier iſt, die öffentliche Aufmerkſamkeit in vorzüglichem Grade. Er frühſtückte vorgeſtern bei Hrn. Guizot auf dem Mi⸗ niſterium des Auswärtigen, und beſuchte geſtern, ſehr ſolenn dabei empfangen, die Börſe. Es ſcheint, daß die Unterzeichnung des Lon— doner Vertrags und die nun formelle Wiederanknüpfung des guten Einverſtändniſſes zwiſchen allen Mächten auch den hier anweſenden bedeutenden Preußen freiere Bewegung geſtattet, und man kömmt ihnen darum hier mit um ſo größerer Aufmerkſamkeit und reitwilligkeit entgegen, als man dankbar empfindet, wie viel die Bemühungen des preußiſchen Kabinetts dazu beigetragen, es dem franzöſiſchen möglich zu machen, Frankreich aus ſeiner Iſolirung endlich herauszuziehen. aus Be Schweden. Stockholm, 9. Juli. Der k. k. öſterreichiſche Geſandte, Graf v. Woyna, der beinahe fünf und zwanzig Jahre bei dem hie⸗ ſigen Hofe akkreditirt geweſen, wird jetzt als öſterreichiſcher Bot⸗ ſchafter nach St. Petersburg abgehn. Er hatte während ſei— nes langen Aufenthalts hier zahlreiche Freunde erworben, welche ſeinen Verluſt lebhaft empfinden werden. Der Graf v. Rechberg, bisheriger öſterreichiſcher Geſchäftsträger zu Brüſſel, wird ſtatt ſeiner hieher kommen.(Allg. Z.) Baden. Das Staats- und Regierungsblatt Nr. 19, vom 2¹ Juli, enthält: 1) Eine Verordnung des Miniſteriums des In⸗ nern, die Führung der bürgerlichen Standesbücher der Ifraeliten betreffend. 2) Eine Bekanntmachung deſſelben Miniſteriums, be⸗ treffend die Aufſtellung von Sachverſtändigen behufs der Abſchä⸗ tzung der auf dem Zehnten ruhenden Baulaſten. 3) Statut für das Collegium kheologicum in Freiburg.— Unter den Dienſt⸗ nachrichten liest man: Se. kön. Hoh. der Großherzog haben ſich bewogen gefunden, den als Major aus k. preußiſchem Dienſte getretenen Prinzen Karl zu Salm⸗Reiferſcheid-Krautheim Durchl. zum Major von der Suite der Kavallerie zu ernennen. Folgendes ſind die in der Sitzung vom 19. von der Abgeord⸗ netenkammer angenommenen Geſetzentwürfe über die theilweiſe Er⸗ neuerung der Ständeverſammlung, über das halbjährige Büdget, und über die Verlegung des Rechnungstermins. 1) Geſetzent— wurf über die theilweiſe Erneuerung der Ständeverſamm— lung.§. 1. Das Geſetz vom 28. Dezember 1831, die jewei⸗ lige theilweiſe Erneuerung der Ständeverſammlung in beiden Kammern betreffend, wird aufgehoben, und durch nachſtehende Be⸗ ſtimmungen erſetzt.— F§. 2. Der 6. 31 der Verfaſſungsur⸗ kunde, lautend:„Jede der beiden Landesuniverſitäten wählt ihren Verantwortlicher Redakteur: Dr. Friedrich Giehne FFRRRRR der Mitte der Profeſſoren oder Staatsdiener des Landes, nach Profeſſoren ſind ſtimmfähig;“ Abgeordneten auf 4 Jahre, aus aus der Zahl der Gelehrten oder Willkühr; nur die ordentlichen erhält den erläuternden Zuſatz:„Beide Abgeordneten der Uni verſitäten, ſie mögen die zunächſt Gewählten, oder wegen deren Austritts vor dem Zeitpunkt der regelmäßigen Erneuerung an deren Stelle gewählt worden ſeyn, treten mit der Hälfte der grundherrlichen Abgeordneten gleichzeitig aus.“— F. 3. Der §. 79 der Verfaſſungsurkunde, lautend:„Die Reihefolge, wor⸗ nach die Abgeordneten der Grundherren und der Städte und Aemter aus der Verſammlung austreten, wird auf dem erſten Landtage für die einzelnen Wahlbezirke ein-für-allemal durch das Loos beſtimmt. Die Hälfte der grundherrlichen Abgeordneten tritt im Jahr 1823 aus. Im Jahr 1821 tritt ein Viertel der Ab— geordneten der Städte und Aemter, und dann alle zwei Jahre wieder ein Viertel aus;“ wird durch folgende Beſtimmungen erſetzt: „Nach jeder Geſammterneuerung der Kammern im Fall des§. 43 der Verfaſſungsurkunde wird auf dem erſten Landtage die Reihe⸗ folge des regelmäßigen Austritts der Abgeordneten der Grund herren, Städte, und Aemter durch das Loos ein-für allemal bis zu einer wieder eintretenden Geſammterneuerung beſtimmt.“ „Von den Abgeordneten der Städte und Aemter ſollen erſtmals nur fünfzehn, und in den drei folgenden Perioden jedesmal ſech⸗ zehn Mitglieder austreten.“„Die theilweiſe Erneuerung ge— ſchieht jeweils am 1 i ͤ tperiode und nach Geſammterneuerung J ili des n Jahres ein erſte theil der Kammern der einer weiſe Austritt der grundherrlichen Abgeordneten am 1. Juli des vierten, der erſte theilweiſe Austritt der Abgeordneten der Städte und Aemter aber am 1. Juli des zweiten Jahres, überall unter der Vorausſetzung, daß an dieſem Tage die Kammern weder zu einem ordentlichen noch zu einem außerordentlichen Landtage ver ſammelt ſind.“—„Niemals jedoch darf ein ſolcher, noch der vo— rigen Periode angehöriger Landtag das Büdget auch für die fol⸗ genden votiren, ſondern es muß 1 der regelmäßige, zu einemt Viertel erneuerte berufen werden.“—„Findet die Auflöſung ei ner Ständeverſammlung vor Bewilligung des der laufenden Land⸗ tags⸗Periode angehörigen Büdgets ſtatt, ſo wird die Dauer ihrer Sitzung dem neu einzuberufenden Landtage eingerechnet, ſo daß das erſte Viertel der Deputirten zur Zweiten Kammer(und be ziehungsweiſe die erſte Hälfte der grundherrlichen Abgeordneten) mit dem 30. Juni des nämlichen Jahres austritt, an welchem das betreffende Viertheil(oder die betreffende Hälfte) der Mit glieder der aufgelösten Kammer hätte austreten müſſen.“—„Findet dagegen die Auflöſung erſt nach Bewilligung des betreffenden Büdgets ſtatt, ſo wird die bis zur regelmäßigen nächſten Er⸗ einzuberufenden Ständever ſondern es dauert die Vollmacht der letzteren ſo lange fort wäre ſie erſt im Zeitpunkt jener re— gelmäßigen(theilweiſen) Erneuerung berufen worden.“— 6. 4 Diejenigen Mitglieder der Ständeverſammlung, welche nach dem §. 2 des Geſetzes über die theilweiſe Erneuerung der Kammern am 31. Dezember 1842 auszutreten hätten, treten nun erſt mit dem 30. Juni 1843 aus, ſofort die, welche am 31. Dezember 1844, 1846, und 1848 auszutreten hätten, am 30. Juni 184 5 1847, und 1849. 2) Geſetzentwurf über das halbjährige Büdget. Einziger Artikel:„Die gegenwärtige Ständeverſamm⸗ lung iſt ermächtigt, das Büdget bis zum 31. Dezember 1843 zu bewilligen.“— 3) Geſetzentwurf über die Verlegung des Rechnungstermins: Art. 1. Die Staatsrechnungen ſind künf⸗ tig, und erſtmals für das Jahr 1842, vom 1. Januar bis letz⸗ ten Dezember jeden Jahres zu führen. Art. 2. Für die Periode vom 1. Juli bis zum letzten Dezember wird ein beſonderes Büd⸗ get aufgeſtellt. Der für die Etatsjahre 184½¼2 und 1842¼3 zur Berathung vorliegende Entwurf des ordentlichen Büdgets gilt als Voranſchlag für die Kalenderjahre 1842 und 1843. Art. 3.4 Für das halbe Jahr vom 1. Jali bis letzten Dezember 1841 ſoll eine beſondere Rechnung verfaßt, darüber die gewöhnliche Nachweiſung mit der für die Etatsjahre 1840 und 1841 der nächſten Ständeverſammlung vorgelegt, und ieuerung noch verlaufende Zeit der neu ſammlung nicht eingerechnet als zur geſetzmäßigen Prü⸗ fung der Amortiſations- und Zehntſchulden-⸗ Tilgungskaſſe-Rech⸗ nungen für dieſes halbe Jahr der ſtändiſche Ausſchuß im Laufe des erſten Semeſters des Jahres 1842 einberufen werden. Verleger und Drucker: A. Knittel. Ae un