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Bekanntmachung.
Vermöge höchster Entschließung ist zu besserer Post- verbindung, sowohl im In. als auch mit dem Aus- Lande , die Vermehrung der alten, und Anlegung neuer Kurse gnädigst genehmigt worden, demzufolge ist:
a. ) der Kurs von Karlsruhe bis Freiburg und zu
rück von wöchentl. 5 auf 6 Pesttage
b. ) der KurS von Offenburg durchs Kinzigthal nach
Schaffhausen von 2 auf 3 Posttage
c. ) zwischen Rastatt und Bühl v. 2 auf Z Pesttage
d. ) von Kehl nach Freiburg von 4 auf 6 Posttage
e») von Freiburg nach Konstanz v. s auf 4 Posttage
f. ) von Donaueschingen nach Freiburg von 2 auf
3 Posttage
g. ) von Heidelberg nach Würzburg von 2 auf 3
Postrage
h. ) von Karlsruhe nach Schaffhausen und Konstanz von 4 auf 5 Posttage vermehrt worden.
Ferner wurde auf der Route zwischen Rastatt und Offenburg die Postwagengelegenheit perdoppelt. Und
Endlich ein neuer — wöchentlich zweimaliger Briefpostkurs von Freiburg über Lenzkirch , St. Blasien , nach Waldshut und zurück etablirt.
Bei den betreffenden Postämtern kann über die Ankunfts- und Abgangs-Tag« die nähern Erkundigung eingezogen werden.
Karlsruhe , den 28. Dezember ,8>9.
Großherzogliche Oberpost - Direktion.
Obrigkeitliche Bekanntmachungen.
Warnung.
Be, einer kürzlich statt gehabten Selbst - Entleibung durch Erhängen an einem Stricke, hat man die Bemerkung gemacht, daß einige zu Hilfe geeilten Bürger ^der Meinung waren, sie dürften den Erhängten nicht »her abnehmen, alS bis vom Amte die Erlaubniß hiezu ertheilt fey.
AuS Besergiiiß, es möchten diesen Jrrthum noch Mehrere theilen, wird daher bekannt gemacht, daß man in einem solchen Falle, auch ohne obrigkeitliche Erlaubniß, so schnell als möglich den Erhängten ab- nehwen und die nüthige Hilfe, zur möglichen Rettung seines Lebens leisten dürfe; übrigens gber auch ^emAmt» sogleich die nöthige Anzeige machen müße.
Offenburg , den 21. Dezember »819.
Großherzogl. Stadt - und Landamt.
Schulden-Liquidationen.
Andurch werden alle diejenigen, welche an folgende Personen etwas zu fordern haben- unter dem Präjudiz, von der vorhandenen Masse sonst mit ihren Forderungen ausgeschlossen zu werden, zur Liquidation derselben vorgeladen. — Aus dem
(0 zu Grafenhausen , an die in Gant gerathenen Theodor Kunzische Eheleute, auf Dienstag den 25 ten Jenner vor dem Theil. Commissariat in der Krone allda.
(i) zu Villingen , an den in Gant gerathenen Nagelschmied Bartholomäus Baumann, auf Montag den 28. Jenner vor dem Amtsrevisorat dahier.
(1) Villingen. sSchulden-Liquidation ] AloiS Fottler Taglohner zu Niederschach kann seine Gläubiger nicht mehr befriedigen, und ist WillenS einen Nachlaß-Vergleich abzuschließen oder sein Vermögen abzutreten.
Sämmtliche dessen Gläubiger werden daher bei Vermeidung des Ausschlusses von der Vermögens - Masse aufgefordert Dienstag den 29. Jenner vor der Amts- revisoratischen Commiffion in Nicderschach, ihre Er- klarung über den Vergleich abzugeben, oder wenn ein solcher nicht zu Stande kömmt, ihre Forderungen zur Gantmasse zu liquidiren.
Villingen , den 24. Dezember -8,9.
Großherzogliches Bezirksamt.
(,) Pfullendorf. sLandesverweisling.^ Xaver Weber von Steighof bei Klosterbeuron wurde wegen dritten Diebstahls durch Hofgerichtliches Urtheil vom 10. Sept. 1817 Nro^i lb 6 . zur gemeinen ZuchthauS- Slrafe,von 4 Jahren und >6 Wochen mit Willkomm und Abschied vermtheilt, und nach erstandener Strafe der Großherzogl. Lande verwiesen.
Nach dem nun derselbe aus seinem Straforte entlasse» und in seine Heimath geliefert worden ist, wird die gegen denselben ausgesprochene Landesverweisung hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Pfullendorf , den 20. Dezember >819.
GroßherzoglicheS Bezirksamt.
Signalement.
Xaver Weber lediger Bauernknecht 3 » Jahre alt, bon Klosterbeuron gebürtig, mißt 5 ' 2", hat schwarze Haare, tm bedeckte Stirne, schwarze Augen, -me kleine Nase, ovaleS Gesicht, blaße Gesichtsfarbe, gro- ßen Mund, und schwarzen Bart. Dessen -Kleidung bestund aus einem grau tuchenen Tschvpen, Weste desgleichen , einem rothen baumwollenen Halstuch, drei- eckigten alten Filzhut, langen leinenen Hosen, und abgetragenen Bändelschuhen.