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Jede Ausfuhr von Pferden (auch Fohlen oder zu Schlacht­zwecken geeigneten Pferden) über die Grenzen des oben­genannten Befehlsbereichs ist nur gestattet, wenn für jeden Einzelfall die schriftliche oder telegraphische Er­laubnis des stellvertretenden Generalkommandos des 14. Armeekorps vorher erteilt ist. Für die Pferdehändler ist die Ausfuhr auch aufgrund eines von der Remonte- Jnspektion ausgestellten allgemeinen Erlaubnisscheines nach dem darin genannten Musterungsort gestattet.

* Der neue Fahrplan. Nach einer halbamtlichen Mitteilung derKarlsr . Ztg." konnten im Fahrplan für den Winterdienst, der am 1. November in Kraft tritt, nicht nur keine Sonn- und Feiertagszüge mehr vorge­sehen werden, sondern es mußte eine größere Anzahl bisher täglich verkehrender Züge in Werktagszüge umgewandelt werden. Die Fahrgelegenheiten, insbeson­dere auf den Seitenstrecken, die für den Militärverkehr nicht in Betracht kommen, sind deshalb an Sonn- und Feiertagen auf das allernotwendigste Maß beschränkt worden. Dem Ausflugsverkehr kann künftighin keine Rechnung getragen werden.

* Eine Anzahl Zeitungen brachten die Nachricht, das Landesgewerbeamt beabsichtige die Gründung von Hand- werksämtern in allen badischen Amtsstädten durchzuführen. Nach einer Mitteilung des Landesgewerbeamtes ist diese Nachricht in allen Punkten falsch. Den Vorschlag, solche Handwerksämtern zu errichten, har in der letzten Nummer derGewerbezeitung" Gewerbelehrer Huber-Karlsruhe gemacht, das Landesgewerbeamt hat jedoch zu diesem Vorschläge noch keine Stellung genommen. Die Zeitungs­notiz stellte sich als einen Auszug aus dem Artikel des Gewerbelehrers Huber dar, von dem der Verfasser des Auszuges zu Unrecht annahm, daß er Verhältnisse schil­dere, die demnächst geschaffen werden sollen, während er lediglich die Anschauung eines Fachmannes in der Frage der Handwerksämter gab.

* Der Alldeutsche Verband, Ortsgruppe Karlsruhe, Hielt am Samstag abend eine stark besuchte Versammlung ab. Generalleutnant v. Liebert, der frühere Gouver­neur von Deutsch-Ostafrika, hielt einen Vortrag überden deutschen Frieden." Er beklagte darin, daß er im letzten Sommer mit der Siegeszuversicht von den Schlachtfel­dern an der Aisne zurückgekommen sei und dann im Deutschen Reiche eine schlechte Stimmung vorgefunden habe. Schuld daran sei die Haltung des deutschen Reichs­tages gewesen, bei seinen Ausschußverhandlungen im Juli. Der Redner kritisierte die Haltung der deutschen Politik seit dem Jahre 1911, die nach seiner Ueberzeugung Miß­griff auf Mißgriff brachte und bei Kriegsausbruch zu­sammengebrochen sei. Ebenso tadelte er unsere Diplo­matie, die sich nicht bewährt habe. Als deutsche Frie­densforderung bezeichnete er Siedelungsland im Osten (Kurland und Littauen) und die Absplitterung der rus­sischen Fremdvölker von Rußland und im Westen die Festungen Belgiens , die ^flandrische Küste und das Erz­gebiet Briey-Longwy, endlich ein westafrikanisches Kolo­nialreich und Stützpunkte in der Südsee. Dazu eine Kriegsentschädigung, ohne die wir unsere Friedensauf­gaben nicht leisten könnten. Der Vortrag wurde mit lebhaften Beifall ausgenommen.

Kehl , 28. Okt. Auf dem Hafengelände wurden in einer hiesigen Fabrik in einer der letzten Nächte Treib­riemen im Werte von 1000 Mark gestohlen. Die Diebe waren früher in der Fabrik beschäftigt. Ein Fuhr­mann führte auf der Landstraße von Marlen nach Kehl auf seinem Fuhrwerk einen Sack mit. Bei der Prüfung des Inhalts wurde festgestellt, daß dieser aus 626 Pfund Schweine- und Kalbfleisch bestand. In üblicher Weise war der Sack von dem bekannten großen Unbe­kannten dem Fuhrmann auf den Wagen gelegt worden. Das Fleisch wurde beschlagnahmt und der Fuhrmann in eine Geldstrafe von 30 Mk. genommen.

Schopfheim , 28. Okt. Der Fund der Leiche des 17jährigen Ernst Hugg ist aufgeklärt. Hugg ist von dem 20jährigen Fabrikarbeiter Trefzger ermordet worden und dieser hat seine Tat dem Staatsanwalts bereits ein­gestanden. Trefzger gab zu, Hugg ermordet zu haben, um ihn seines Wochenlohnes von 27 Mark zu berauben.

Konstanz , 28. Okt. Das 6. badische Jnf.-Rgt. Nr. 114 hat am Freitag das Fest des 50jährigen Bestehens gefeiert. Vormittags wurden am Denkmale des verewigten Chefs des Regiments, Kaiser Friedrich , vom Regiment und dem Vereine ehemaliger 114er Kränze niedergelegt. Dann fand ein Feldgottesdienst statt, an den sich eine Parade. anschloß. Von der Großherzogin Luise, dem neuen Chef des Regimens, war ein draht­licher Glückwunsch eingelaufen.

Landr»ittschast, Hand«! und Industrie.

Handel mit 1917er Obstwein. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß nach der amtlichen Be­kanntmachung der KriegSgesellschaft für Weinobst-Einkauf und -Verteilung G. m. b. H. in Berlin vom 1. August 1917 bis zur Festsetzung der Höchstpreise der Handel mit 1917er Obstwein verboten ist. Diese» Verbot scheint nicht ge­nügend bekannt zu sein.

Verarbeitung von Obst zu Branntwein. Die Gesuche zur Verarbeitung von Obst zu Branntwein (brennen) sind bei der Badischen Obstversorgung beim Statistischen Landesamt in Karlsruhe einzu­reichen und nicht bei der Badischen Lanvwirtschaftskammer oder bei der Sammelstelle der Reichsbranntweinstelle in Karlsruhe .

Förderung der Geflügelzucht. Die Badische Landwirtschaftskammer hat beschlossen, den Betrieb einer Geflügelzucht- und Lehranstalt, der bei Ausbruch des Krieges eingestellt werden mußte, in vergrößertem Maß­stabe wieder aufzunehmem. Diese Anstalt soll Baden mit leistungsfähigem Zuchtgeflügel versorgen. Fütterungen- und Zuchtversuche anstellen, Kleintierzuchtgeräte Prüfungen

durchführen und die besten Geräte zu billigen Preisen vermitteln und schließlich als Hauptaufgabe sollen in ihrer Musteranlage ständige Lehrkurse und Vorträge abgehalten werden. Da die Kaninchenzucht auch ständig an volks­wirtschaftlicher Bedeutung gewinnt, wird auch dieser in der Anstalt die gehörige Beachtung geschenkt und auch Kaninchenzucht-Lehrkurse abgehalten werden. Die Land­wirtschaftskammer hofft durch diese LandeSgeflügelzucht- und Lehranstalt einen weitgehenden, günstigen Einfluß auf Badens Kleintierhaltung ausüben zu können.

Die Kückenaufzuchtprämiierung durch die Badische Landwirtschaftskammer, auf die wir in unserem Blatte seinerzeit aufmerksam machten, ist nun abgeschlossen. Das Ergebnis wird wohl einen großen Teil unserer Leser interessieren. 55 Anmeldungen mit 7907 Kücken ent­sprachen den Bedingungen und konnten mit 2205 Mark prämiiert werden. Unter den angemeldeten Jungtieren waren 6848 Hühner- und Entenkücken. Die höchsten Zahlen erreichten die Brutanstalten Karl Gütz in Adels­heim mit 862 und Franz Behringer in Werbach mit 383 Kücken. 35 Anmeldungen waren mit je 50 Kücken be­teiligt. Die Prämiierung des Maisanbaues für Ge­flügelfutter, die Vermittlung von Knochenmühlen und Brutapparaten unter erheblichen Zuschüssen der Land­wirtschaftskammer laufen noch weiter und steht die Be­werbung um diese Unterstützungen jedem badischen Klein­tierzüchter offen.

Aussprüche Or. Marü'n Luthers.

Merk- und Richtworte. -

Kinder- und Jugenderziehung. --^

Beherzigenswerte Worte sind es, die Dr. Martirr Luther über die Jugenderziehung ausspricht.Denn wo! dem Teufel soll ein Schade geschehen, der da recht beiße^ der muß durchs junge Volk geschehen, das in Gottes Er-' kenntnis aufwächst und ausbreitet. Alle Kraft und Macht der Christenheit steht in den Nachkommen, und so sie in der Jugend versäumt werden, so gehet es in der christ­lichen Kirche gleich einem Garten, der versäumet wird im Frühling. Ich achte, daß in den äußerlichen Sünden die Welt vor Gott von keiner so hoch beschwert ist, und so gräuliche Strafe verdienet, als eben von dieser, die wir an unseren Kindern tun, daß wir sie nicht erziehen. Nur wer die Tugend hat, hat das Volk. Das aber sollen die Eheleute wissen, daß sie Gott, der Christenheit, aller Welt, ihnen selbst und ihren Kindern kein besser Werk und Nutzen schaffen werden, denn daß sie ihre Kinder wohl erziehen. Denn das ist ihre wichtigste Straße gen Himmel. Also wiederum ist die Hölle nicht leichter verdient als an den eigenen Kindern: mögen auch kein schädlicher Werk nicht tun, denn daß sie die Kinder versäumen: lassen sie fluchen, schwören, schand­bare Worte und Liedlein lernen und nach ihrem Willen leben. Dazu etlichen Eltern sie selbst reizen zu über­flüssigem Schmuck und Förderung zu der Welt, daß sie nur der Welt Wohlgefallen, hochsteigen, reich werden und also mehr für den Leib als für die Seele der Kinder sorgen. Es ist auch kein größerer Schade der Christen­heit, denn die Kinder in Unterricht und Zucht zu ver­säumen. Denn soll man der Christenheit wieder helfen, so muß man fürwahr bei den Kindern anfangen/

Die Kunst des Predigens.

Als Anton Lauterbach , später Superintendent in Pirna , einmal Luther gegenüber klagte, daß er vor der Predigt eine gewisse Scheu nicht überwinden könne, sagte Luthers Ei, Lieber, es ist mir auch so gewest, ich habe mich wohl so sehr gefürchtet vor dem Predigtstuhl wie Ihr, doch mußte ich vorwärts. Man zwang mich zu predigen, und ich mußte erst im Refektorium predigen den Fratres. O wie fürchtete ich mich vor dem Predigtstuhl! Ich hatte wohl fünfzehn Gründe, mit denen ich es dem Doktor Staupitz abschlagen wollte, aber es half nicht. Zuletzt sagte ich: Herr Doktor Staupitz, Ihr bringt mich um mein Leben, ich werde nicht ein Vierteljahr mehr leben! Da sagte er: Wohlan, in Gottes Namen! Unser Herr Gott hat große Geschäfte, er bedarf droben auch kluger Leute."

tz. Ordnung uud Sitte.

In der Welt muß der Unterschied der Personen bleiben, auf daß sich die Unterstände wider die Oberstände nicht erheben, und die Stühle nicht auf die Bänke steigen, auch die Kinder den Eltern nicht über den Kopf wachsen.

Gut macht Mut. Mut macht Hochmut. Hochmut macht Armut. Armut aber wehe tut. Wehetun sucht wieder Gut. Das ist der Welt Lauf in ihrem Ruf und Kreis, und der Menschen Art; da wird nichts anderes draus.

DaS ist ein sonderlicher Betrug deS Teufels, daß wir der Fürsten und Herren Laster leicht sehen. Man findet einen gi ' en Filz oder Bauern, der zwanzig oder mehr Jahre n - "' e Sau gelebt hat und nie auf seine Sünden acht ge! - der kann von einer geringen Sünde seines Fm,.... viel unnütz Gewäsch machen, daß eL un- uwglich istl

Aus Mariin Luihers Familienleben.

Nach Berichten von Zeitgenossen.

Wenn das Abendessen vorüber war. holte Luther die Noten aus der Studierstube, und wer halbwegs über eine Stimme verfügte, sang flott mit. .Wenn Ihr traurig seid", schreibt Luther an einen melancholischen Freund, .und es will überhand nehmen, so sprechet: auf! ich muß unserem Herrn Christo ein Lied schlagen, denn die Schrift lehret, er höre gern fröhlichen Gesang und Saitenspiel. Kommt dann der Teufel wieder und gibt Euch eine Sorge ein, so wehrt Euch frisch: Aus. Teufel! ich muß jetzt meinem Herrn Christo singen und spielen!"

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Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb, sagt die Schrift. Da einmal ein armer Mann Luther seine Not klagte, konnte er kein bares Geld finden und nahm getrost das Patengeld seiner Frau. .Gott ist reich", sagte er. .er wird ein anderes bescheren." .Wenn der Christ einen sieht, der keinen Rock hat", sprach er einmal, .so heißt es zum Gelbe: Heraus. Junker Gulden, dort ist ein armer, nackender Mann, der hat keinen Rock, dem mußt du dienen! Dort liegt einer krank, der hat keine Labung. Hervor. Junker. Annaberger und Joachims­taler. ihr müßt fort, hin und helft chm!"

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Im allgemeinen hat sich Luther aus besonderen Lecker­bissen nickt viel gemacht, und seine ^ elkeuden waren eber

geistiger Natur. Allerdings bekannte er: .darf unser Herrao« große gute Hechte schaffen, auch gu: n Rheinwein, so darf sie wohl auch essen und trinken!" ^ch lobe mir eine gemeim^ Hausspeise, war seine Rede. Tage ang konnte er sich etwas Brot und Hering begnügen. Schweinefleisch. Speck un^l Blutwurst ab er mit Vergnügen. Daß er als Rekonvales,-^ einmal nach Brathering, kalten Erbsen und Senf Appettt hatt» a und daß ihm das Gericht dann auch gut bekam, setzte alle^'1 oingS seinen Arzt in nicht geringes Erstaunen. *

Mutter und Km-.

Von einem Relchstagsabgeordneten wird uns schrieben: ^

Der Retchstagsausschuß für Beoölkerungspolilik fchaftigt sich gegenwärtig mit der Beratung von nahmen zum Schutz von Mutter und Kind. Dabei ergeben! sich ganz von selbst eine Reihe sozialpolitischer Forderungen.! In der Hauptsache beziehen sie sich aus drei Gebiete: 1

1. auf dis möglichst schleunige Wiederherstellung mch! den Ausbau des Arbeiterinnen- und Jugenülichenschutzes 2. auf die Durchführung und die Erweiterung des Heim-', arbeiterschutzes. 3. auf die Ausdehnung der Sozial­versicherung. i

Was zunächst die Wiederherstellung und den Ausbau i des Arbeiterinnen- und Jugendlicheuschutzes anbetrifft, s»! ist einzuräumen, daß der Zwang der Zeit mit der starken' Inanspruchnahme der weiblichen und jugendlichen Arbeits-! kaft diesen Schutz sehr erheblich verschlechtert hat. Dst- Lage des Vaterlandes verlangt gebieterisch die denkbar größte' Anspannung aller menschlichen Leistungsfähigkeit. Aber - sowohl hinsichtlich der Arbeitszeit als auch im Hinblick auf die gesundheitlichen Vorschriften gibt es doch Wünsche, deren Verwirklichung so schnell als irgend angängig an­gestrebt werden sollte. Hier sind in erster Linie zu er­wähnen: das Verbot der Sonntags- und der Nachtarbeit: die Herabsetzung der wochentäglichen Arbeitsdauer auf 8 Stunden, an Vorabenden von Sonn- und Feiertagen aus 6 Stunden; das Verbot der Arbeit in gesundheits­schädlichen Fabriken und die Durchführung von Schutz­maßnahmen. besonders in gefährlichen Betrieben.

Zur Veranschaulichung der zuletzt genannten Punkte sei beispielsweise nur folgendes gesagt: dem weiblichen Organismus durchaus unzuträglich ist die Beschäftigung in den Zinkhütten. Die durch sie bedingten Bleierkrankungen rufen eine große Zahl von Fehlgeburten hervor. Auch die Tätigkeit in Walz- und Hammerwerken ist nach ärztlicher Anschauung für Frauen völlig ungeeignet. Eine Vermeh­rung der weiblichen Beamten in der Gewerbeaufsicht würde sehr nützlich wirken.

Zweitens muß der Heimarbeiterschutz bester durchgeführt und erweitert werden. An Einzelheiten kommen dabei in Betracht: 1. die Bestimmungen des Hausarbeitergesetzes vom 12. Dezember 1911, die sich auf Lohnbücher und Lohnlisten beziehen, muffen in Kraft treten; 2. die Heimarbeit in ge­sundheitsschädlichen Gewerben, sowie (nach manchen ärztlichen Wünschen» in der Nahrungs- und Genußmittel­industrie muß verboten werden. Damit würden einerseits Herstellung von Papiermachswaren,Thermometerfabrikation, Lumpensortieren, Fellzupferei, andererseits Tabakindustriez. Verpacken von Schokolade oder Bouillonwürfeln. Putzen von Konserven für die Heimarbeit untersagt werden. Bei allen öffentlichen Lieferungen müssen rechtsverbindliche Stücklöhne unter Mitwirkung paritätischer Lohnausschüsse festgesetzt werden. Die stellvertretenden Generalkommandos haben dies schon vielfach getan.

Das dritte Gebiet sozialpolitischer Maßnahmen zum Schutz von Mutter und Kind ist die Ausdehnung unserer sozialen Versicherung nach verschiedenen Rich­tungen. Wohl die dringlichste Forderung, die in diesem Zusammenhang an unser Ohr schallt, ist die dauernde Ein­richtung der Wochenhilfe in enger Angliederung an die Krankenkassen, ohne Rücksicht auf die Dauer der Mitglied­schaft. Eine Mutterschaftsoersicherung gilt es ein­zurichten. deren Kosten nicht nur von den Ver­sicherten selbst zu tragen wären, sondern für die auch ein Reichszuschuß bewilligt werden sollte. Sie müßte nicht nur minderbemittelten erwerbstätigen weiblichen Personen zugute kommen, sondern auch nicht erwerbstätigen Ehe­frauen in ähnlicher wirtschaftlicher Lage. Von vielen Seiten wird daher gerade im Hinblick aus die durch den Krieg geschaffenen Notwendigkeiten verlangt, daß dabei zwischen ehelichen und unehelichen Müttern kein Unterschied gemacht werde. Als Leistungen dieser Mutterschaftsver­sicherung sind von sachverständiger Seite vorgeschlagen: Zah­lung eines Wochengeldes für 8 Wochen nach der Entbindung in Höhe von 75°/° des Lohnes; Gewährung eines Schwangerschaftsgeldes bis zu sechs Wochen für den Fall einer durch die Schwangerschaft herbeigeführten Erwerbs­einbuße: Kostentragung der ärztlichen Hilfe und der Hebammendienste bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei der Entbindung: Stellung einer hauswirtschaftlichen Hilfs­kraft zur Aufrechterhaltung des Haushalts für höchstens 14 Tage, soweit erforderlich; Gewährung eines Stillgeldes an Wöchnerinnen, die ihre Neugebo­renen stillen, für die Dauer bis zu acht Monaten.

Die Erweiterung der Sozialpolitik sollte auch di» obligatorische Durchführung der Familienhilfe sowie die Erhöhung der Witwen- und Waisenrenten ins Auge faffen. Wohlwollende und weitgehende Anwendung deS tz 1274 der Reichsversicherungsordnung müsse dazu führen, daß an solche Einrichtungen und Anstalten, die dem gesund­heitlichen Schutz von Müttern und Kindern aller Alters­klassen dienen. Beihilfen gezahlt werden.

Die arbeitenden Frauen find heute vielfach derartig überanstrengt, daß die ernstesten Bedenken laut werden muffen, zumal wenn man sich daran erinnert, wieviele häusliche Pflichten von ihnen noch in denRuhestunden erfüllt werden sollen. Für die Mütter unseres Volkes muß die Sozialpolitik sorgen, so gut sie es überhaupt vermag. Deutschlands Zukunft beruht auf seiner Frauen Krait. _

Volks- und Kriegswirtschaft.

^ Preiserhöhung für Rohfell. Nach einer Mitteilung des Kriegsernährungsamtes ist. nachdem die Qualität des Schlacht viehs und damit die Gewinnung von Rohfett herabgegangen nt. eine Heraufsetzung der Höchstgrenze für die Rohfetttidernabme- preise geplant. Der Kriegsausschuß für Ole und Sette dal bexits der zuständigen Stelle Unterlagen hierfür unterbreitet, so daß in absehbarer Zeit mit einer Erhöhung der Rohfett- preise zu rechnen ist.

Die Landwirte gegen ein Getreidemonopol. Del

Kriegsausschuß der deutschen Landwittschatt, der die Ver­tretung sämtlicher deutscher landwirtschaftlich:! Körper,chafte» darstellt, hat einen Beschluß den ihm angeschlossenen Körper­schaften zur Stellungnahme unterbreitet. In diesem BesaM» wird grundsätzlich die Einführung eines Getreidemonopot» allgelehiit. _

:r die Redaktion oerantwocttich: I. V. Friedrich Lehn, Karlsruhe . Lruck an: Vertag oer Buch-ruckere, FidelitaS, B. m. b. H., in Karlsruhe , Trbprinzenstr.8.