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des Ausschlusses voa der Gant, persönlich oder durch ge, hörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anzumelden, und zuqleich die etwaigen Vorzugs- oder Unlerpfands- rechke, welche sie geltend machen wollen, zu bezeichnen haben, und zwar mit gleichzeitiger Vorlegung der Beweis- Urkunden oder Antretung des Beweises mit andern Beweismitteln. — Zugleich werden in der Tagfahrt ein Massepfleger und ein Gläubigerausschuß ernannt, Borg- und Nachlaßvergleiche versucht, und sollen in Bezug auf Borgvergleiche und Ernennung des Massepflegers und Gläubigerausschusses die Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschienenen beikretend angesehen werden.
Großherzogliches Bezirksamt.
Jüngling. vsst. Burger.
Nro. 13181. (Gantedict.) Gegen den Schuster Anton Huber in Lautenbach haben wir Gant erkannt Und Tagfahrt zum Richligstellungs- u. Vorzugsverfahren auf Dienstag den 4. September, früh 9 Uhr, anberaumt; weßhalb wir alle Diejenigen, welche aus was immer für einem Grunde Ansprüche an die Gantmaffe machen wollen, auffordern, solche in der angesetzten Tagfahrt, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anzumelden, und zugleich die etwaigen Vorzugs- und Unterpfandsrechte zu bezeichnen, welche sie geltend machen wollen, mit gleichzeitiger Vorlage der Beweisurkunden oder Antretung des Beweises Mit anderen Beweismitteln.
Damit verbinden wir die Anzeige, daß in der Tag- sahrt ein' Maffepfleger und Gläubigerausschuß ernannt, und Borg- und Nachlaßvergleiche versucht werden, mit dem Beisatze, daß in Bezug auf Borgvergleiche und Ernennung des MaffepflegerS und Gläubigerausschusses die Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschienenen bei- tretend angesehen werden.
Oberkirch , den 25. Juli 1838.
Großherzogliches Bezirksamt.
Jüngling.
In der gestrigen Generalversammlung der Mitglieder des landwirthschaftlichen Amtsvereins wurde beschlossen, Zünftig am ersten Samstag in >edem Monat Nachmittags 2 Ilhr eine Zusammenkunft der Vereinsmitglieder im städtischen Rathhaussaale dahier stattssnden zu lassen. Bei diesen Zusammenkünften sollen Vorträge über landwirthschaftliche Gegenstände gehalten, lehrreiche Erfahrungen im Gebiete d» Land- und Hauswirtschaft mitgetheilt und allenfalls ">uhrgenomm«ne Mängel und Hindernisse in der Land- ^rrhschaft und die Mhülfe derselben von den anwesenden Mitgliedern des Vereins besprochen werden.
Wir ersuchen die Herren Bürgermeister, dieses den Mitgliedern des landwirthschaftlichen Amtsvereins eröffnen fu lassen, sie zur fleißigen Anwohnung so wie zu Mitteilung ihrer Erfahrungen aufzufordern, und uns, wenn "°ch andere Personen aus den Ortschaften sich zur Auf-
j nähme in den Verein anmelden sollten, davon Anzeige zu erstatten.
Offenburg , den 12. August 1838.
Der Vorstand des landwirthschaftlichen Amtsvercins.
Baus ch. vcit. Zachmann.
Nro. 2130. Höherer Einordnung zufolge wird den hiesigen Einwohnern nachstehende, die Beherbergung der ■ Fremden betreffende, Verordnung zur genauen Darnach- achlung wiederholt bekannt gemacht:
Jeder hiesige Einwohner, der in seiner Wohnung einen Fremden beherbergt, es sei auch ein Freund oder Verwandter, hat in den ersten 12 Stunden bei dem Bürgermeisteramt davon die schriftliche oder mündliche Anzeige zu machen, unter Angabe des Standes, Namens und der Heimath des Fremden und seines Gefolges, nebst der muthmaßlichen Aufenthaltszeit.
Die Dawiderhandelnden sollen unnachsichtlich in die in der oberamtlichen Verordnung vom 18. December 1827 ausgesprochene Strafe von 3 Reichsthalern verfällt werden.
Offenburg , am 14. August 1838.
Bürgermeisteramt.
K. Burger. vät. Huber.
Nro. 1078. Die letzte Bürgermeisterwahl dahier betreffend , wird den hiesigen Gemeindebürgern höherer Weisung zufolge eröffnet, daß die Wahlakten in der Registratur des Großh. Oberamts aufbewahrt seien, und jedem Bürger während 14 Tagen, vom 9. d. M. an, die Einsicht derselben offen stehe.
Offenburg , am 13. August 1838.
Der Gemeinderath.
K. Burger. vckt. Kornmayer.
Nro. 1064. Diejenigen hiesigen Bürger u. Bürgers- Wittwen, welche Loose in dem auszustockenden Waldstück zwilchen der Schutterwälder und Goldscheurer Straße in Pacht zu übernehmen gedenken, und noch keine Pachtloose im städtischen Albertsboschfelde haben, werden andurch aufgefordert, sich bis zum 24. d. M. auf der Stadtkanzlei zu melden. Offenburg , am 13. August 1838.
Gemeinderath.
K. Burger. vät. Kornmayer.
Bei Unterzeichneter Stelle sind Briefe unter folgender Adresse retour gekommen, und können gegen Entrichtung des darauf haftenden Porto's zurückgenommen werden:
Offenburg , den 15. August 1838.
Großherzogliches Postamt.
Gaß.
Nro. 2102. Schreinermeister Egid Droll von hier hat heute sein Wohnhaus in der Klostergasse neben Friedrich Schirrmann und Karl Alexander an Herrn Stiftungsverwalter Strobel um 4000 ff. verkauft, was