Karlsruher Beobachter. Beiblatt zum Karlsruher Tagblatt. Nr. 41. Sonntag den 18. August L84L Versorgungs - Anstalt für die Jungfrauen des Grossherjogthums. Unter diesem Titel ist kürzlich in der Karlsruher Zeitung ein bei dem Verleger derselben erschienener „Prospekt" angekündigt worden, welcher in einem kurzen Auszuge das Wesentlichste der gedruckten Statuten über die „ Ludwigs - und Louisen - Stiftung " in Darmstadt mittheilt. Es ist dies eine seit 17 Jahren bestehende Bersor- gungS-Anstalt für die Jungfrauen des GroßherzogthumS Darmstadt, welcher eine ähnliche in unserm Vaterlande nachgebildet werden soll. Wir beachten diesen Gegenstand als einen hochwichtigen für Stadt und Land, weßwegen wir uns, der Tendenz unseres Blattes gemäß, für verpflichtet erachten, durch eine kurze Mittheilung hierauf ganz besonders aufmerksam zu machen, indem wir jenem „Prospekt" Folgendes entnehmen: 1) Es können in diese Versorgungsanstalt für die ledigen Töchter des Großherzogthums, ohne Rücksicht auf Stand, Beruf und Religion, alle Personen als Versicherer ausgenommen werden, welche Inländer und nicht über 60 — 66 Jahre alt sind. Versicherer sind Diejenigen, welche die Versicherung einer Pension für ihre Töchter u. s. w. gegen Entrichtung der festgesetzten Beiträge bewirkt haben; die Versicherten dagegen sind Diejenigen, für welche die Versicherung einer solchen Pension bewirkt worden ist. 2} Bei der Aufnahme in die Versorgungs-Anstalt wird von dem anfgenommenen Mitgliede ein Eintrittsgeld bezahlt, welches für die Versicherung einer ganzen Pension 5 fl. beträgt. Es kann aber auch eine geringere Versicherung zu irgend einem beliebigem Theile einer ganzen Pension statt haben, in welchem Falle nur der verhältnißmäßige Theil sowohl von den jährlichen Beiträgen als auch von den 5 fl. Eintrittsgeld entrichtet wird. 3) Außer diesem EintrittSgelde werden von den Mitgliedern der Anstalt jährliche Beiträge bezahlt, welche sich nach der Last richten, die für die Versicherung der Pension übernommen wird, also nach dem Alter der Versicherer und der Versicherten. Die verschiedenen Altersstufen und die hievon abhängenden jährlichen Beiträge sind in jenem „Prospekt" ausführlich erörtert und durch Tabellen anschaulich gemacht. 4) Die jährlichen Beiträge, wie selbe zur Zeit der Aufnahme regulirt werden, bleiben für die ganze Dauer derselben und bei jedem spätern Alter sowohl der Versicherer als der Versicherten durchaus unverändert. 5) Die Verbindlichkeit zur Leistung deS jährlichen Beitrages dauert bis zum Tod des Versicherers, wenn die Versicherte nicht früher heirathet oder stirbt. 6) Die Berechtigung der Versicherten zum Pen- sionSbezuge beginnt mit dem Anfänge des ersten bürgerlichen Jahres nach dem Tode des Versicherers, wenn die Versicherte im Anfänge dieses JahreS ledig und 20 Jahre alt ist; sonst aber erst mit dem Anfänge deS ersten bürgerlichen Jahres, welches dem folgt, worin die un- verheirathete Versicherte, deren Versicherer gestorben ist, 20 Jahre alt wird. Diese Berechtigung dauert so lang als die Versicherte lebt und unverheirathet ist. 7) In den ersten zehn Jahren nach der Errichtung jener Versorgungs-Anstalt betrug die jährliche ganze Pension zweihundert Gulden und als nach dem Ablauf dieser Zeit der Rechenschaftsbericht erstattet wurde, konnte der Antrag bereits dahin gestellt werden, die jährlichen Pensionen für die Zukunft um zehn Prozent zu erhöhen. — Nach der bisherigen Darstellung handelt es sich also nicht um ein neues Projekt — deren cs in unfern Tagen so viele gibt — sondern um die Nachahmung einer in dem benachbarten Großherzogthnm Darmstadt seit 17 Jahren bestehenden, durch die Erfahrung glänzend erprobten Anstalt deren Einführung io dem reichern, mehr bevölkerten Großherzogthum Baden ohne allen Zweifel ein noch günstigeres Resultat erzeugen würde. Im allgemeinen Interesse eröffnen wir der Besprechung dieses höchst wichtigen Gegenstandes auch für die Zukunft die Spalten dieses Blattes. 174 Heber Männer und Geselligkeit. Es ist eine wunderbare, aber wie uns dünkt, traurige Bemerkung, daß, je mehr sich die Männer im geselligen Leben von den Frauen entfernen, den Umgang derselben verschmähen, bei Tabakrauch und Männergelagen sich am wohlsten fühlen und wie man vermuthen könnte, kräftiger, gleich den Männern der Vorzeit, den in’ä Gynecäum verbannten Frauen gegenüber stehen sollten, je weniger Spur von kräftiger Männlichkeit, von Ausdauer, von Muth in Gefahr oder fester Entschließung bei dem jetzigen Geschlecht gefunden wird. Sein höchstes Bestreben scheint Lebensgenuß und die raffinirteste Bequemlichkeit zu sein, zu deren Befriedigung die Entdeckungen der Wissenschaft, die Erfindungen der Industrie verwendet werden; und im struppichten Bart, in nachlässiger Haltung, Achtlosigkeit im Betragen gegen Andere, besonders gegen Frauen, besteht die ganze Heldenkraft unserer Zeitgenossen. Und solche Männer diene» auch zu Idealen in den Romanen dieser Zeit. Das Tabakrauchen und die rasende Liebe dafür, welche sich unter dem Scepter der Mode jetzt bis beinahe in das kindische Alter des männlichen Geschlechts erstreckt, ist es denn auch, was die stets mehr zunehmende Trennung der beiden Geschlechter im geselligen wie im häuslichen Leben begünstigt, ja nothwendig macht. Mit der Pfeife im Munde kann man doch nickt überall in Gesellschaft anständiger Frauen erscheinen, von der Pfeife will man sich aber nicht trennen, so trennt man sich von den Frauen, überläßt diese sich selbst, und in ihren Ha^ems-Societäten aller Nichtigkeit, Frivolität und Klatschhaftigkeit, die in solcher Einseitigkeit unvermeidlich sind, und ergibt sich mit gleichgesinnten Freunden aller Ungenirtheit, Roheit, mitunter Grobheit, welche eben so unabtrennbar von burschikosem Leben sind. Noch aber wäre gegen eine solche Absonderung der Geschlechter, welche uns in die mittelalterliche, ja in die antike Welt zurückzuführen scheint, nichts oder wenigstens nickt viel einzuwenden, wenn der große Gewinn eines wirklichen Erstarkens des männlichen Charakters im Allgemeinen davon zu hoffen wäre; wenn diese Tabaks-Orgien zu einer heitern Ansicht des Lebens, zu kräftigen Entschlüssen, vor Allem zu muthiger Bekämpfung eigener und fremder Leidenschaft, zu der Kraft, zu entbehren und zu opfern für einen höhern Zweck, führen würden. Aber wir fragen unsere j Zeitgenossen und Zeitgenossinnen, ob diese Unzufriedenheit mit sich und der Welt, diese innerlichen Zerwürfnisse uns ein kräftiges Erheben des Männer-GeschlechtS auveuten? Ob nicht gerade diese Sehnsucht nach Bequemlichkeit, nach ungestörtem und recht rafsinir- tem Genuß körperlicher Erquickung, guten Essens, Trinkens und andern Comforts, auf ein eigentliches Erschlaffen der Kräfte deuten? Ob nicht das unselige Geschwätz von der Emancipation der Frauen, dieser schrecklichsten Abirrung vom Pfade der Natur, recht eigentlich dahin weise, daß die Frauen an der Seite solcher verweichlichter Männer, die nur zu llagen, - aber nichts zu bessern wissen, sich nicht an ihrem Platz (nämlich dem untergeordneten)' finden, und daher den erschlafften Händen ihrer komoden Ehehälften den Kommandostab entwinde» möchten, und dies auch für leicht halten müssen? Frau v. Stael, diese dock wahrlich nicht allzu weibliche Frau, ruft, von einem richtigen Naturgefühl überwältigt, in ihrer „Lurinna" einmal aus: „11 avait pour eile les soins protecteurs, qui füllt le plus doux Heil de l’liomme » la femuie. — Xe faut-il pas pardonner aux coeurs des fern nies les regrets dechirants qui s’attaclient a ces jours üii elles etoient aimees ou a teils les moments elles se seutoient | soutenues et, protegees ?“ Das war ein Naturschrei, den ihr besseres Gefühl dieser feuune superieure vielleicht gegen ihren Willen entriß. Und wir möchten alle älter» oder jünger» Frauen fragen können: ob sie sich in dem natürlichen Verhält ntffe von Abhängigkeit und Unterordnung (nicht Erniedrigung und sclavischem Gehorsam) gegen ihre Männer nicht glücklich fühlen und an keine Emancipation denken würden, wenn die Männer es verständen, recht eigentlich Männer zu fein? Sehr natürlich knüpft sich an diese Betrachtungen die Beobachtung, daß, ganz entgegen der früheren Gewohnheiten der Geselligkeit, jetzt die Männer, und besonders die höher gebildeten, alle gemischten Gesellschaften fliehen. Es ist, als litten Alle an der „Frauenscheu" wie an einer geistigen Wasserscheu! Aber wir sind der Meinung, daß jenes Absonderungs-System, dem — wenigstens bei uns — hauptsächlich das Tabakrauchen zum Grunde liegt, den meisten Einfluß auf die Gestaltung der Gesellschaften, und somit auf den gesellschaftlichen Ton und besonders auf die Sitten und oaS Benehmen der chngern Männer hat, welches seit ungefähr zwanzig Jahren wenigstens nicht besser oder feiner geworden ist, als es früher war. Vieles mag zu dieser Falschheit in dem Ton der gemischten Gesellschaften und zu diesem Bequemlichkeits-System die zahllose Menge der öffentlichen Orte, Kaffee Häuser, Gasthäuser, Reunionen, Gärten u. s. w. beigetragen haben, die sich jetzt überall aufgethan, und wo auch Frauen aus den besseren Ständen, ohne die Sitte zu verletzen, erscheinen können, was ehemals nicht war und nickt für möglich gehalten worden wäre. Bequemer ist es nun freilich, sich in einen Gasthof oder in ein Kaffeehaus hinzusetzen, für sein Geld zu zehren, Niemand eine Verbindlichkeit schuldig zu werden und sich um Niemand zu kümmern, wegen Niemand sich geniren zu müssen. Ob aber nicht auch durch eine solche Jsolirung viele zarte Fäden feinerer Rücksicht, verbindlicher Höflichkeit zerrissen, ob nicht selbst die Oekonomie unter diesen so oft wicdcrkehrenden Ausgaben an den öffentlichen Orten leiden werde? — das wäre immer eine Betrachtung werrh. Rechtsverwaltung in örafilien. Ein Bruchstück. ! . Die Rechtsverwaltung schein: am' den ersten Anblick ziemlich regelmäßig eingerichtet, denn die 3!egierung hat allenthalben Tri bunale eingesetzt, aber diese glänzende Außenseite verdeckt eine Ick.mpftichc Wunde, da die Käuflichkeit den Richtern alles Ansehen nimmt. Statt die Tribunale zu vermehren, hatte man nur die Achtung der Gesetze in den vorhandenen besser handhaben sollen- und man würde nicht alle Tage Richter sehen, vom Dezembarga- dor herab bis zum armen Dorfrichter, welche erst das Nrtheil aussprechen, wenn man sie gehörig bezahlt hat. Wie unverschämt diese Käuflichkeit betrieben wird, davon mag folgendes Beispiel einen'Beweis liefern. Ein Advokat, der eine wichtige Sache zu führen hatte, bekam von dem Kläger eine bedeutende Summe, um sie unter die Richter zu vertheilen. Der Advokat entledigt fick seines Auftrags und nach einigen Tagen kam ein Richter zu dem Kläger, um sich zu beschweren, daß er weniger als seine College» empfangen habe, und um den Rest in Anspruch zu neb men. Man sieht leicht ein, welche Stellung mächtige^Familwn einer solchen Rechtsverwaltung gegenüber einnehmen müssen- -Luc Gerechtigkeit steht ganz zu ihrer Verfügung. Zu Fernambuco gi I es reiche Familien, welche Mörder in ihrem Sold halten, und wenn einer dieser Leute wegen eines Mordes verhaftet wird, so bleibt er nur einige Tage im Geiängniß, denn kein Richter wag 175 eine Criminalprocedur gegen ihn einzuleiten. Uebrigens fände '"»n auch keinen Zeugen, welcher die Wahrheit aussagte. Mau verurtheilt nur diejenigen Mörder, welche keine mächtige Fürsprache fa sich anrufen können, und keinen Schrecken einflößen. Die Beispiele, welche man zur Unterstützung dieser Behauptung anführen ^nnte, sind unzählig, wir wollen uns deßhalb nur auf zwei betränken, die allen Commentar überflüssig machen. Ein Mörder wurde zu Para verhaftet, und da die Familie des Opfers die gerichtliche Verfolgung ziemlich eifrig betrieb, so sollte derselbe verurtheilt werden, als ihm einfiel, die Richter zu bestechen. Er kam deßhalb mit dem Vorstand des Gerichts, einem Doctor Jaguarete, überein, ihm 600 Fr. zu zahlen, wenn er freigesprochen würde. Mehr bedurfte es nicht, und der Mörder wurde losgesprochen, vergaß aber bald sein Versprechen. Einige Monate später erfuhr der Dr. Jaguarete, daß derselbe Mensch einem Kaufmann Waarcn geliefert habe, begab sich dahin, um den Preis in Empfang zu nehmen, und erklärte ohne alle Umschweife die Veranlassung der Schuld, indem ohne dieses Versprechen der Schuldner als Mörder verurtheilt worden wäre. — Ein Kaufmann, Namens Abron, der einen bedeutenden Handel zwischen Belmonte und Minas Novas betrieb, und in einem Verhältniß mit einem jungen Mädchen stand, hatte die Unvorsichtigkeit, vor dessen Bruder von bedeutenden Summen zu sprechen, die er in seinem Besitz habe. Der Bruder, welcher bisher das Verhältniß seiner Schwester mit ihrem Liebhaber gebilligt hatte, faßte den Plan, den Kaufmann zu ermorden, und führte ihn aus. Die Gerechtigkeit nahm Thcil an dem Raube des Opfers, Mörder und Richter theilten sich in Maaren und Geld. Inzwischen kam ein Neffe des Ermordeten, in der Hoffnung die Reste der Erbschaft zu retten, nach Belmonte. Er that einige Schritte, und drang bei dem Richter auf Rückgabe der noch unverkauften Maaren. Aergerlich über diese Zudringlichkeit, entgegnete endlich der Richter: »Sie wissen, was ihrem Oheim geschehen ist, halten Sie sich ruhig, wenn Sie sein Loos nicht thcilen wollen." Der arme Neffe verzichtete voll Schrecken auf alle seine Rechte, denn der Drohung wäre die Ausführung auf dem Fuße gefolgt. Die Räuberbanden in Indien. Man weiß zwar im allgemeinen, daß in Indien ausgebreitete Räuberbanden sich finden, aber man hat kaum einen Begriff von der Ausdehnung und dem Einfluß dieser socialen Verschwörung. Dian nennt sie gewöhnlich BaddakS und Kitfchaks, aber auch diese gehören nur zu einem weit ausgedehnter» Bunde, der durch das ganze Land verbreitet scheint, in die ganze Gesellschastsverfassung einrrang und vielen Classen der Hindus in Betreff ihrer religiösen Ansichten einen Stempel aufdrückt, ähnlich dem der Thngs, und so schauderhafte Unthaten zeigt, wie der Glaube der Khunds. Bis letzt haben die Untersuchungen nur einen geringen Theil des Schleiers gelüftet, und das Bestreben geht fürs erste dahin, sich ru vergewissern, ob wirklich die Verzweigungen der Räuberkasten burch das ganze Land gehen. Ueber ihren Ursprung weiß man lvenig; von der einen Verbrüderung will man wissen, daß sie aus e