Provinzialblatt d e r badischen Pfalzgrafschaft N ™ 6. Mittwochs den io ten August 1803» D- provinzial * Verordnung. „Ja man zu wissen nöthig hat: ^ h ) Wie viel Früchten, Heu und Streb in diesem Rechnungsjahr zur Speicherung kommen, und hingegen b) Wie viel von diesen Naturalien zu Bestreitung der bestimmten Besoldungen und andern Abgaben bis zum Schluß dieses Rechnungsjahrs erforderlich sind, somit c) aus der hierbei sich ergebenden Verglei- chungsdercchnung zwischen der Einnahme und eigenen Erfordernis das Resultat ersehen kann, wie viel Naturalien zu an« drrweiter Disposition noch übrig bleiben; so wird sämtlichen Naturalien » Recepturen hierdurch anbefohlen, zu Ende Oktober l I. eine tabellarische Nachweisung darüber zu fertigen, und solche berichtlich anhero einzusenden. Mannheim iten August 1803. Kurfürstlicher Hofrath der badenschen Pfalzgrafschaft. Freiherr von Hovel. Zeller. Joachim. Verordnung die Abhaltung desDiebSgesindels betreffend. Da vhugeachret der gegen dasherumziehen- de DiebSgesindel ln der General-Verordnung vom izten November 1801 geschehenen Für- ehung dennoch einzelne gefährliche Pursche ich in die Wohnungen der Landleute einzu- chlcicben, und ihren bösen Vorsaz durch verübten Raub auszuführen wußten, so hat man sich bewogen gefunden, sämtliche Oberämter hierdurch nicht nur zur genauen und strengen Anwendung aller der kn der eben angczogenen Generalvcrordnnng vorgezeichneten Derwah- rungSmittel, sondern auch zu Handhabung guter Ortspolizei noch weiter anzuweisen, den Ortsvorständen nachdruksamst zu bedeuten: 1) Für gute und tüchtige Bestellung der Tag-und Nachtwachen in starken Gemeinden, für deren Verdopplung Sorge zu tragen, dabei sodann diese dahin zu unterrichten, daß sie alle fremde Bettler auf Betreten auSweisen', im zweiten Falle arretlren, und zur Einliefe- rung und Bestrafung an daS Oberamt dem Schultheißen anzeigen, minder nicht alle in das Ort sich einschleichende fremde Pursche, Juden, Kesselflicker, Zundermacher, Korbflechter und sonst verdächtige Leute anhalte», und zur Untersuchung ihrer Pässe sowohl, als Nachweisung ihres nvthwendigen Aufenthaltes zu dem Schultheißen verbringen sollen,welcher sodann nach Verhaltniß der Umständen die Betretene auszuweisen, oder an das Oberamt durch sichere Hand einzuliefcrn, oder aber in Ermangelung aller verdächtigen Jnnzichten den Aufenthalt zwar jedoch nur auf kurze Tagszeit zu gestatten habe. 2h Den bestellten Dorfwachen einzuscharfcn, daß sie durch fleißiges Patroulliren ihrer Bestimmung im möglichsten Grade zu genüge», und nicht durch müßiges Verweilen in den Wachstuben die durch sie zu bezweckende Sicherheit selbst zu eludlren hätten, indem man bel allenfalls dadurch für die Gemeinde oder deren Einwohnern entstehenden Nachtheil ohne mindeste Nachsicht die betreffende Wachen verantwortlich machen, und nach Befund zum Ersätze des Schadens verurtheilen werde. Und damit man der Ausführung dieser Maasregeln desto mehr versichert werde, so haben sämtliche Oberämter sich jeden Monat genauen und umständlichen Bericht über die Befolgung alles dessen von ihren untergebenen OrlSvor- stänven erstatten zu laßen, und hiernach bei 1 .', 1 ; l»H j curtretfnbcv Nachläßigkeit entweder selbst zwek- dienliche Einschreirungen geltend zu machen, oder kurfürstlichem Hofrath zur angemessenen Verfügung Bericht einzusenden, auch nach Verkündung dieser Verordnung längstens binnen 14 Tagen die bestimmte ausführliche Anzeige anher zu machen, daß, und wie vorstehende Verordnung in ihrem ganzen Umfange wirkend gemacht, und alle hiezu zwekdienliche Vorkehrungen eingeleitet worden seyen. Mannheim den zten August 1803. Kurfürstliche Hofraths - Kanzlei. Bekanntmachung. Bei der unterm heutigen unversehens dahier vorgenomenen Untersuchung des Kündenbrods, hat man zwar den größten Theil gut hierunter, aber jenes der Bäcker Willersin. Förster, Philipp Bissinger, Herzberger, Müller, Ringert und Rappold vorzüglich befunden, dabet aber auch.bemerkt, daß, obgleich bei den übrigen kein der Gesundheit nachtheiliges Brod sich gezeigt hat, dennoch manches nicht ganz stahlmäßig gewesen sey. Indem man nun hiermit vbenbenannten Bäckern, die verdiente Gerechtigkeit widerfahren läßt, so erwartet man zugleich von den übrigen, daß sie sich dieses zur Nacheiferung dienen laßen, und nach einer ähnlichen Auszeichnung streben werden. Mannheim den yten August 1803. Kurfürstliche HofrathS - Kanzlei. Gerichtliche Aufforderungen. Die unbekannten Gläubiger des hiesigen Puderfabrikanten Georg Glaßer, gegen welchen anheute der förmliche Konkurs erkannt worden» werden hiermit eäittulirer vorgeladen , ihre Forderungen binnen einer unerstrek- ltchen Frist von 6 Woche» bei der dahier an- geordneten Debitkommißion entweder persönlich, oder durch einen hinlänglich instruirt und bevollmächtigten legalen Sachwalter »nzuzei, gen, desfalls sofort mittels Produeirung der besitzenden Schuldurkunden und sonsten in pto liquid! sowohl, alS prasferentiae die erforderliche Verhandlungen zu pflegen; unter dem RechtSnachrheil, daß die im Laufe der Edikta- lien sich nicht annreldende Georg Glaßerlsche Gläubiger nach Verfluß dieser Frist und auf Anrufen des bestellten Massekuratoren von gegenwärtiger Konkursmaß in contumaciam ausgeschlossen werden sollen. Mannheim dev 6ten August 1803. Kurfürstliches Stadtgericht. Rupprecht. Zell. Da die ganz geringe Berlaßenschaftömaß des verlebten ehehinig herzoglich zwelbrückischen Hofsporer Nikolaus Meydleln zur Befriedigung der bereits aufgetreienen Gläubiger bei weitem nicht ausreichend befunden, und daher der Konkurs erkannt worden; so werden die sich bis jezt nicht gemeldete Gläubiger des er- sagten Nikolaus Meydlein zur gleichmäßige» Angab und Bescheinigung ihrer Ansprüche auch Verhandlung des etwaigen Vorzuges bei der dahier angeordneten Debitkommißion spätestens auf den zten künftigen Monat» September Vormittags um 9 Uhr,als dem peremptorisch angesezten Termin, unter dem Rechts« nachtheil des Ausschlusses von gegenwärtiger Konkursmaß eMtaliker hiermit vorgelaven» Mannheim den zren August 1823. Kurfürstliches Stadtgericht. Rupprecht. Zell. In Betreff der hier anhängigen Debitsach« deS verlebten Weinwirth Johann Heinrich Cäsar siehet man sich in Rüksichr der besoadern im Laufe der Verhandlungen sich ergebenen Umständen veranlaßt, gesantte Johann Heinrich Cäsarische Gläubiger, sohin auch jene, welche an dessen Verlaßenschaft auS irgend einem Rechtögrund eine auchunprlvllegirteFordcrung zu haben vermeinen, wiederholter aufzufordern, sich mit ihren Ansprüchen zur erforderlichen Liquidation,auch Angehung des Präferenzstreites nunmehr binnen einergwochigen peremtorifchen Frist, und unter dem Präiudiz des Ausschlusses bei der hieruntigen Debitkommißion zu melde». Mannheim den zten August 1823. Kurfürstliches Stadtgericht. Rupprecht. Zell. Der Burger und Hafuermeister David Reiß, mann von Schriesheim, aus Lobenfeld gebürtig, welcher am 2iten Juni mir Iurüklaßung seines noch grdßtentheklS noch unbezahlten Wohnhauses heinrlich sich entfernt hat, ohne seinen Aufenthalt bisher kund zu machen, wird hierdurch vorgeladen, sich vor der hierunter angeordneten Kommißton, dem kurfürstlichen Rachen und Zentgrafen Hrn.Nestlerln Schriesheim a dato in 4 Wochen zu stellen, und sich über seinen Austrilt zu rechtfertigen, widrigenfalls zu erwarten, daß man nach Maaßgabe der wider solche Auswanderer bestehenden höchsten Verordnungen mit Konfiskation des nach Bezahlung seiner Schulden übrig bleibenden in Schriesheim und Lvbenfeld liegenden Vermögens Vorfahren wird. Zugleich werden dieie- nigen, welche an gedachten David Reißmann aus irgend einem Rechtsgrund eine Forderung zu haben glauben, hierdurch vorgeladen, dieselbe in nämlicher 4wochigen Frist bei erwähnter Kommißtou rechtlicher Ordnung nach so gewisser ein - und auszuführen, als sie sonst in der Folge mit ihren Forderungen nicht mehr gehöret werden, und von dieser Masse ausgeschlossen bleioen. Heidelberg den bten August 1803. Kurfürstlich badisches Oberamt. Freiherr von Wrede. Steinwarz. Da ad Caufam der Wizischen Erben c. Hrn. Grafen von Bentheim pto. deb. wegen den zeitherigen Kriegsunruhen die Sache auf sich erliegen geblieben, ohne daß sich einer dieser Erben, zumalen auch seit dieser Zeit derselben Advokat gestorben, um die Fortsetzung dieses Rechtsstreites bei kurfürstlichem Hofgerichte gemeldet hätte; als werden hiermit sämtliche Wiztsche Erben ausgefordert, sich innerhalb 6 Wochen über die Fortsetzung dieses dahier anhängigen Rechtsstreites unter dem RechtS- nachtheile zu erklären, daß ansonsten die von den hochfürstllch Hessen»Darmstädtischen, zur Ausgletchungs-Kommißlon ernannten Herrn Bevollmächtigte» gesonnene Akten samt dem vopolito nach Verlaufe vbbestimmter Frist an die hochfürstliche Behörde abgegeben werde» sollen. Maonheim den uten Juli 1803. Kurfürstlich, badisch. rheinpfälz. Hvfgericht. Fhr. von Hacke. Vdt. Dietz. Untergerichtliche Bekanntmachungen. Vermög kurfürstl. hochpreislichen Hofraths- Rescripts der badischen Pfalzgrafschaft de dato Manheim >2.Jul. >823. No.r46o.R-S. ist des dahier verlebten Hofgerichtsraths und Präsenz« meisterS Seidenderger hinterlaßene Wittwe, zu Beseitigung des ihren Kindern drohenden größer« NachtheilS, für mundtodt erkläret, sofort dieselbe unter Vormundschaft ihrer beiden Brüder , des Amtsmanns Weitzel zu Großgarbach, und Amtskellers Weitzel zu Odenheim, gesetzet worden; welches zu jedermanns Wissenschaft hiemit bekannt gemacht wird, um sich vor allen Kontrakten mit ihr ohne Genehmigung benannter Vormünder, und vor allen aus der Mund- todtserklärung entstehenden rechtlichen Folgen zu hüten. Bruchsal am zoten Juli 180z. Kurfürstl. Stadtschultheißen-Amt als in dieser Sache gnädigst angeordnete Kommißio«. Gemehl. Vdt. Heel, Stadtschrbr. In der leztverwichenen Nacht ohngrfähr um 12 Uhr ist dem Burger Joseph Burkart zu Mühlhausen ein Pferd aus dem Stalle diebischer Wehe entkommen; dieses Pferd ist ein Wallache, schwarzbrauner Farbe, ohne sonstig« Zeichnung, mittlerer Größe, 8 Jahre alt, und daran kennbar, daß es auf dem Buge eine weiße Blatte vom Satteldrucke hat, den hintern linken Fuß im Ruhen vorzüglich schont, und immer vorstellt, auch wit4alten Hufeis n beschlagen ist, wovon die vorder» stark kläppern. Der Eigenthümer vermißt annebst eine doppelte Halftermit meßingnenRingen,und eineneinfachen Fahrzaum mir Ketten, einen Reitsattel, welchen er zum Fahrsarrcl gebrauchte, und mehrere Stücke vom Hintergeschirr, welches er verschnitten fand. Alle obrigkeitliche Stellen werden daher geziemend ersucht, auf daS befragte Pferd, und den Entwender genaue Kundschaft auSzustellen, denselben aufBetreten verhaften, und davon ungesäumte Nachricht anher gelangen zu laßen. Sign. Rauenberg am bien im Monate August 1803. Kurfürstlich badenscheS Amt Rothenberg. Woll. Kkrchgeßner. Aauf - Anträge. Folgende zu der Verlaßenschast deS verstorbenen Stadkhauptmanns Titl. Ungemach gehörige Stücke: a) eine Parthie Schafwolle ad in circa 50 Centner; b) ohngrfähr 1 Fuder 1798k Wein; c) eine Parthie Früchten al» RepS, Korn, Gerste; d) Fässer und Faßlager; e) Mauerstein und sonstige Baumaterialien ; f) etwas Brennholz und noch verschie» Iktte Küchengerachschaften, sollen den Uten dieses Nachmittags um 3 Uhr in der Titl. Un- gemachischen Sterbbehausung, der Erbverthei- lung wegen, öffentlich versteigert werden. Mannheim ven aten August 1803. Von kurfürstl. Stadtraths - Jnventurs- Kommißions wegen. Arnold, Stadtr. Akt. Donnerstag den rZten dieses Nachmittags um 1 Uhr, werden zu Umstadt in dem Wirths- hause zur Krone 378 Malter Korn, 393 Mltr. Gerst, 527 Malter Spelz, 68z Malt.r, Haber, nebst 8 Malter Schotenfrächten öffentlich ver- steigei t, und 3 bis 4 Meilen in der Fröhnd ge- iefert. Umstadt den zten August 1803. Fürstlich Hessische prov. angeordnete Ge^illverweserei. Das geschriebene Verzeichniß einer Bibliothek, die meistens aus den besten juridischen Büchern bestehet, und einzeln ans der Hand verkauft werden soll , kann man bei Tobias Loeffler Buchhändler in Mannheim haben. Eine wohlbehaltene GlaS-n»d Steinschlelf- maschine ist lmPrinz Friedrich käuflich zu haben. Pacht - Antrag. Samstag den 13«« dieses MonatS Vormittags um lo Uhr, wird In dem Orte Walldorf die dasige gemeine Scbafweide In einen fernern Zeitbestand mittels öffentlicher Verftcigungan de» Meistbiethenden begeben werden; w.e!cheS hiemit zu jedermanns, besonders der Schäferei- Liebhaber Wissenschaft des Endes bekannt gemacht wird, um an dem bestimmten Tag und Stunde in Walldorf sich einsinde, die Bcding- nlffe vernehmen, und die Steigung befördern zu Helsen mögen. Heidelberg den zten Aug. 1803. Kurfürstlich badisches Oberamt. Freiherr von Wrede. Steinwarz. privatdienst - Antrag. In eine Schreibstube der obern Markgraf- schaft Baden wird ein tüchtiger Scrlbent gesucht, der besonders in Ausfauteygeschasten bewandert ist, und so bald als möglich eintreten könnte. Man sichert ihm nebst einem einträglichen Salario und der Kost und Logic auch einen namhaften Nebenverdienst zu. Etwaige Kompetenten wollen sich beim Justizrath Bau- rittel in Lit. B. 7. Nr. 3. dahier melden, sich mit den erforderlichen Zeugnissen legitimiren, und übrigens das Nähere vernehmen. Mannheim den 6ten August 1803. ' Mannheimer Kirchenbuchs - Auszüge. Gebohr ne: Den 2ten August: Johann Geotg und Wilhelm Adam, Vater dieser Zwillinge, Karl Heinrich Hoff. B. u. Konditor, E. L. Den gten: Christian, Vater Wilhelm Sigismund Leuert, B u. kurfürstl. Wagner, K. eoii. Anna Margaretha N., E. L. Den zten: Marimilian Joseph, Vater Michael Schreiber, Beisaß, K. Den 6ten: Joseph, Vater Joseph Schwelckardt, K. Gestorbene: Den iten August: Karl Philipp,alt 21 Tage,, des B. ».Bäckermeister Müllers Söhnchen.E.L. Den zten: Margaretha, alt 6j Mon. des B. u. Stadrchirurgus Schellcnberger Tochter, K. Den gten: Johann, alt 10 Mon. des B. ».Handelsmann Sachs Söhnchen, E. R. eoci. Katharina Lnisa Rostockln, alt 84 I. E. L. Den 6ten: Joh. MartinSteckert, altziI., Ober- lleutenant, E. R. roll. Philipp Joseph N., alt 9 Tag, K. Den 7ten: Heinrich Ludwig, alt 4 Mon.dcS B u. Metzger Ulrtci Söhnchen,E.L. Verehelicht: Den 7. August: Georg Phil. Alldörfer, Postknecht, mit Maria Elisabeth» Schlampin. Fruchtpresse und viktualicnschatzuiig. Früchten per Mltr im Mittelpreis Brod Fleisch das Pfund Bier Hol, buchener Städte Korn Gerst Svel; Kern Haber KundlWcck Brod für Gem Brod S»ftn «alb Hackel ,'chwki ttni die Maas per Mä- sslkr. fl.>kr. ff! kr. fl-Ikr. fl.!kr. ,Pfd ir. > , kr. > eoth 3 sfr Loth kr. kr. fr. kr. kr. fl-skr. Mannheim 4 ! >ü 3,22 3 ! 5 -I- 3133 11 j- 7 >7 IO 7 9i — 5 8 20 Heidelb-ra 4>42 gjzc- 3130 3 l l 7 12 6 . 16 9- 9 — 5 — - Bruchsal 5 l — 4>48 — ) — lc-Izo 3 l 45 10^ 6 i8 9 6 8 8 l- — —