t> e r b a d i s ch e n P f a l z g r a f s ch a f t N r * IO. Mittwochs den ?ten September I8OZ. Landes - Verordnungen: Auszug des achten Veganijations- Edikts, die verrvaltung der Strafgerechtigkcitrpstrge. a des Herrn Kurfürsten unseres gnädigsten Herrn Durchlaucht in Ihrem Vllltcn OrganisationS-Edikt die höchste Bestini- mung übcr die Verwaltung der StrafgcrechtigkeitS- pflege, zu geben geruht habe» ,- so wird andurch in Befolg dessen bekannt gemacht: daß das Maas der Strafe, in de» Fällen, wo von der peinlichen a criclitSordnung abqcwichen wird) für die or- che Strafe nachfolgendes seyn soll: 4-) Gotteslästernn g(zum Art. CVI.) kann zwar nie höher als mit einjähriger Zuchthaus« oder einvierteljährigcr Ketlenstrafe belegt werden» wieweit aber in jedem Fall die' Strafe unter diesem Maaße bleiben könne, das bleibt allein dem ver« nünfligen Ermessen Unserer Hofgerichte überlaßen, da hier nicht leichllich auch nur zwei Fälle im Haupt« Mien gleichgeachtct werden können,. und mithin tein gewöhnlicher Grad der Verschuldung-, mithin auch keine ordentliche Strafe als Norm angegeben werben kann: Wo aber eine solche Lästerung auf Gott oder Christum direkten Bezug hätte, da muß allemal darauf miterkannt werden, daß der Lästerer «or den Kirchspielsvorstehern und einigen derer, die sinne Lästerung mitangehirt haben, die Gemeine wegen de»- ihr gegebenen schändlichen Aergernisses nach «>»>7 vorzuschreibenden Formel knieend irm Verzeihung bitte, auch muß von einem veruothei- kcnden Richterspruch jedesmal die betreffende Kir- chembrigkeit in Kenntniß gefezt werden, uiwetwa das wegen der Sittenzucht weiter nöthige verfügen zu können:- ^ . 40) Meineid (zumArt: LVII.) ist ,) bei falschen Zeugen in peinlichen Sachen nur alsdann mit dtt Strafe der Vergeltung zu belegen, wann deren falsche Kundschaft so weit Ursache an der Strafe des Beschuldigten ist, daß ohne sie solche Strafe nicht würde haben erkannt werden können, und dieStrafe an dem Unschuldigen'schon in Vollziehung gekommen isti Wenn eS an lezterm ermangelt, mithin die StrE noch unvollzoqen , oder das Jeuqniß nicht Hauptursache der Strafe war, mag der Richter- bei Züerkennung dev Hälfte der dem andern' bevorgestandenen Strafe stehen bleiben» auch alsdann, wenn der Bestrafte ohnedicß einige Strafe' verdient harre, mithim nicht unschuldig gelitten hat, ist die Strafe der Vergeltung um soviel zu' mindern, als der verdiente Theil der Strafe des andern qeschäzt werden mag; b) falsche Zeugen-m- bürgerlichen Sachen, die wissentlich solch falsches' Zeugniß abltgten, sind ordentlicher Weise mit drei Monat Kcttenstrafe zu belegen. Ihnen glciwsind jene zu bestrafen, welche einen Vcrsicheriings.Eid» (jummentum sllertorium ) oder einen besonder» MrspruchS « Eid ( jtFramentuirr' promiffbrimn fjle- • ciale) brrchen, womit sie übernommen batten, eine einzelne besondere-Verbindlichkeitzuerfüllcn, z. E. Manifestatioiis - Kirutions- Eide; c) jene, welche' einen aUgemeiiien VerspruchSeid (jnramentum pro- Millorium xenerole) als z.S Diensteide, nicht etwa blo§ durch Uebereilung oder Nachläßigkeit, sondern wissentlich und um eines leidenschaftlichen Vor» thei.S willen breclzen, z. S. aus Eigenniiz, Rach, sucht u- dgl. werden mit einer dreimonatlichen Ar- britShaus« oder andern Arreststrafe belegt, warne ben zugleich noch die Strafe ihnen zuerkannt werden muß, welche sie durch die übertretene Ver. bindtichkeit an sich verwirkt haben, (z. E. wer eidlich versichert hätte, dewandern nicht zu bcleidi- gen, und ihn nun doch angliffe und verwundete, hat noch die Strafe der Verwundung daneben zu' leiden.) Wurde aber die Strafe des Verbrechers selbst schon namentlich mit Hinsicht' auf die Ver- seidung- im Gescz bestimmt seyn, 'wiez:§. beidcm Rezeßmachcn eines Dieners,) so muß nur diese allein ohne jenen Zufaz erkannt werden. Neben die-' sen LeibeSstrafcn mußauch jedcSmal eine fryerliche Entsetzung der Ehren und deren öffentliche Verkün- düng erkannt werden. 41) Alle jene Strafen mit alleiniger'AüSnahme derEhrenentfetzünq treten auch bei dem G'elübdS- dru ch eitt) da nämlich jemand ein anstatt des Eides nach Unsrer KideeordNung surrogirteS feyerli« cheS Haudgelübd fälschlich leistet, oder wissentlich bricht. , 42) Die Strafe einer gebrochenen U r p h e d e (zum Art'. LVIU.) kann bei Uns nicht Vorkommen, da alleUrphede verboten ist; was ab« die Strafe j desaiialo>ienVerbrechens dergcbrochene» Lan ' desvcrweisnng sey, ist oben No. 33. schon gemeldet. 4.3) Das Verbreche» der I a u b e r c i wie es Art. cr^liiitersteilr wird-, kmm auch inchr weiter verkommen , da man längst von dem Ungrnnd de» BeystandeS übernatürlicher Iräfce zu Hcrvorbrin- gillig schädlicher Wirkungen in der Christenheit überzeugt ist. Wenn demnach je etwas sich zurrü- ge, das dahin geeignet sei,jene, und dem Richter vorgebrachi würde; so müßrc cs in Unwiffenheit, in GinucSverwirrung, oder in Betrug seinen Grund haben-, wo daun im erstern Fall durch angemeffene Bekehrung , im zrvriten durch Ernsperrung in Irrenhäuser den Folgen deS Uebels vorzubeugcn wäre; im dritten Fall aber das eintritl, was gleich hernach von Gchazgräber» gesagt wird. ES lst näm- lich seit jener Gesezgebung 44) ein anderes mit obigen Gaukeleye» verwandtes Nebel öfter vorgekommen, das ist die Gchaz- gräberci. Dabei wirten gewöhnlich dreyerlei Personen zusammen. Die Rädelsführer, welche die Absicht haben von der Leichtgläubigkeit anderer einen Doctheil zu ziehen , dcßhalb Nachrichten vom Daseyn verborgener Schätze auLstrenen, oder den Glauben daran rege mache», »nd die Kunst sich beimesscn, solche mit Hilfe guter und böser Geister zu heben; die Helfershelfer, welche sich aus Leichtgläubigkeit und Gewinnsucht bethoren lasen, an den dcßfallsiqen Unternehmungen mit - wirkenden Anrheil zu nehmen; und die Schaz- lustige, welche bloS ihre Leichtgläubigkeit mißbrauche» laßen, um für jene in Hoffnung auf den vermeintlichen Schaj Geld oder Gcldeswerth her- zugcben. Leztere sind weqen chrcr begränzten Einsicht, die ihnen ohnehin zum Schaden gereicht, mehr mitleidöwerth als strafwürdig. Sie werden daher nur zu ihrer Beschämung in dem Strafurtheil namentlich als Schazllistige unter StrafloSerklä- riing aufgeführt, und ihr wirklich bergegebcneS Geld wird dem Orrsalmoftn verfalle» erklärt. Die Mitschuldige werden zu einer einstündigen Ausstellung mit der Aufschrift r Einfältiger Gchazgrä- ber »eben gleichem Verlust deü hergegebcnen Gcld- werlhs bestraft. Die erstere Klasse aber ist eigentlich diejenige, gegen welche dir Strenge des Gerichts sich wenden muß; sie sind völlig nach den uii- tcn No.47. lit. I>. vorkommenden Regeln über Verfälschungen öffenilicher Urkunden, die einen Geld- vortbcil bezwecken, zu behandeln, nur daß außerdem eine zweistündige Ausstellung mit der Aufschrift: Betrügerischer Schazgräbrr der übrige» Strafe vorangeht, auch die nach jenen Regeln verdiente Strafe verbältnißmäßig geschärft wird, wann Mißbrauch deS göttlichen Namens mit untcrgelau- fen ist, oder Entweihung heiliger Handlungen, oder anderer Dinge, die zur GotteSvcrchrung ei- »<«r im Lande verbürgerten oder geduldeten Refft gionsgemeine gehören. 45) Schmähung c n sowohl schriftliche oder durch de» Druk verbreitete d. i. Pasquillen (zu Art. ex. ) als mündlich ausgestoßenc, werden in der Regel nicht mehr veinlich, sondern bloS bürgerlich bestraft; es wäre dann, daß sie wider Obrizkeirenj oder von Kinder» wider ihre Eltern, von Pflegkin- dern wider Psteger ausgestoßen u:id sehr gröblich wären, d. h. lbnen peinliche Vergehungen zur Last legren, wo alSdann die Sache scharfer genommen, und nach Ermessen des Falls bis zu halv;ähr>ger .Juchrhausstrafe hlnangeschrikten, auch der Verbrecher den Ettern oder Pflegern auf den Knieen Ab- bitte zu lhu» angehalken werden muß. ES sind übrigens hievon ^Die Fortsetzung hievon folgt, wie eS der Raum in diesen Blättern gestartet.) provinzial - Verordnung. Nachdem mehrere Ereignisse den Wunsch veranlaßt haben, daß i» den Wintermonaten und sonst bei rauher Witterung neugebohrene Kinder in dem Hanse getauft, und bei dieser Gelegenheit die Aussegnung der katholischen Mütter zugleich vorgenommen werden möchte; so hat man desfalls mir sämtlichen einschlagenden geistlichen Behörden Benehmen gepflogen, wvrnach künftighin gestattet wird, zu besagten Zelten das Taufen und Aussegnen im Hause vorzunehmen. Man versieht sich jedoch zu dm Eltern, daß sie in Fallen, wo der Pfarrer zur Tanfhandlung über Land, aus Pfarr - »der Filialorte zumal bet schlechten Wegen und rauher Witterung berufen wird, demselben ein Pferd oder eine Fuhr zu seiner Hin-und Herreise zusenden werden. Zugleich wird bemerkt, daß in besagten Monaten sowohl, als bet schlechter Witterung die Abgabe der, in den LandeSsundirubrikcü^ Ro. t 6. angesezten Gebühr von zo kr. aufhöre, wovon sammtllche Ober > und Acmter , auch Stadträthen Ihre untergebenen Gemeinden zu verständigen haben. ’ Mannheim am goten August iZoz. Kurfürstlicher Hofrath der badischen Pfalz- grafschaft. Lokal - und Polizei-Verordnungen. Kurfürstlicher Hofrath hat den Verkauf eines jeden mit Arsenik zubereileten Ratten-»»d Mäusegiftes, rüksicktllch der durch unvorsich- tigeö Benehmen für Menschen und andere Lhiere zu besorgenden Lebensgefahr, wiederholter schärfest verborhen, anbei gnädigst verordnet , daß statt des mit beregtem gefährlichen Arsenik versezren MäusegisteS nachstehendes von Sachverständigen genau geprüftes und durch Erfahrung bestätigt gefundenes Mittel zu jedermanns genüglicher Wissenschaft durch das Prvvi«zialblatt,wie hiermit geschiehet, bekannt gemacht werden solle: Man brate den wohlbekannten Bad » oder Waschschwamm in gesalzenen Butter, presse ihn ein wenig zwischen 2 Tellern, schneide ihn ln kleine Stükchen, und werfe solche an den vermuthlichen Aufenthaltsorts der Mause und Ratten, setze auch ein mit Wasser gefülltes offenes^ Gefäß in die Nähe. Iu Vertreibung der Ratten und Mäuse dient nach sattsam bestätigter Erfahrung, die aus den Brachfeldern, auch an den Damme» und Landstraßen wachsende Pflanze, gemeiniglich Königskerze, auch Wollenblume genannt (ver- dsscum thapfur Lir.), Sie wird samt den Blättern und der Wurzel, wie sie aus der Erde kommt, in die Winkeln und Ecken der Kammern , der Speicher und Keller hingelegt, und vertreibet durch ihre den Ratten und Mäusen unangenehme Ausdünstung dieses Ungeziefer. Mannheim den 27tcn August 1803. Kurfürstlich städtisches Polizeiamt, Rupprecht. Jell. Kurfürstlicher Hofrath hat bei vorgekommenen Umständen den Tar des Schweinenfleisches für die Hälfte des Monats September auf io kr. per festzusetzen geruhet; welches zur Nachricht und allgemeinen Wistenschaft an- durch bekannt gemacht wird. Mannheim den Ziten August 1823. Kurfürstlich städtisches Polizeiamt. Rupprecht. Zell. Strafcrkenntnisse. Joh. Adam Ddrner von Wißloch ist vermög eines von kurfürstlichem Hofgericht unterm heutigen erlaßenen Urtheils wegen einer dem Melcyior Koch daselbst belgebrachten Verwundung zur gwochigen Thur mstrafe bei Suppe, Wasser und Brod kondemnirt, der Melchior Koch aber wegen seines tadelhaften Lebenswandels, und dadurch verursachten UntdrsuchunK in jtel der Untersuchungskösten verurtheilk.und der Polizeiaufsicht übergeben worden. Mannheim den lyten August 1823« t Vermög den unterm heutigen erlaßenen kurfürstlich badischen Hofgerichrsurtheil' iss Joh. Adam Schilp von-Ieuthern. Oberamts Bruchsal , wegen begangenem Diebstahl zum Ersaz des verursachten Schadens, und Zahlung Htel Untersuchungskösten, dann zur 2jährigen Zuchthausstrafe, den Georg Adam Kleiber aber zur Zahlung ^tel Untersuchungskösten, und dreitägiger Thurmstrafe kondemnlret worden. Mannheim den 2-ften August 182z. Joh. Adam Edelmann von, Lampenhahn ist von kurfürstlichem Hofgcrichte anbeute wegen dem Georg Gurfleisch zugesügter Verwundung unter Verurtheilmig in sämtliche Untersu« chungs - und Kurkosten zu bwochkgen, und Georg Gutfleisch zu Altenbach wegen unerlaubtem Zuwandel zur Ztagigen Thunnstrafe kon- demniret worden. Mannheim am 20ten August 1823. Dietz, Hofgerichtssekret. Gerichtliche Aufforderungen. Der Burger und Schreinermeister Ignaz Ziegler von Zentern ist neucrdingen des Verbrechens der Falschmünzung beschuldiget, und hat den Verdacht gegen sich durch seine Flucht sehr vermehret. Da er schon einigemal hier und anderwärts wegen Münz-und Urkundenverfälschung ein« gezogen und geahndet worden ist: so ist an seiner baldigen Habhaftwerdung sehr vieles gelegen, und wird das Publikum von seiner Flucht mit dem Anfügcn andurch benachrichtiget, daß auf ihn aller Orte gute Kundschaften ausge- stellet, wo er sich betreten laßt, mit Arrest gegen ihn zugefahren, und zur weitern Vorkehrung davon anhero Nachricht gegeben werde» möchte. Kißlau bet Amte am ayten August 1823. Signalement: Der Ziegler ist 41 Jahre alt, ziemlich groß, hat ein langlechteö etwas blasses Angesicht, schwarze, Haare und Angbraune, graue Augen , trägt ein Ohrgehäng , ist sehr beredsam und einschmkichlend im Umgänge, besizt an mitgenommenen Kleidungen einen lattgendunkelblauen Rok, eine gelbe auch eine schwarz- ilechte mit Geld gestikte Weste, schwarze und gelbe Hosen, ein seidenes Halstuch und einen drciecklgten Hut. treihr seine Profession als Schreiner , und ist daun ziemlich qeschikt, giedt ' sich auch niitZlmer-und andern Walereyenab. Nikolaus Kiehl von Mühlhausen, im Jahre 1727 gcbohren, hat vor ungefähr 28 Jahren als Schmiedknecht die Wandcrschaft angetre- ten, und seit dieser Zeit.nlchts von stchverneh-' men lasten. Da nun dessen nächste Seltenver» wandte um Ausfolgung des nach der.lezken ausfautheyli'chen Bvrmundschaftsrechnung in 496 fl. kr. bestehenden Vernidgens sich gemeldet haben; so wird gedachtem Abwesenden, oder dessen allenfallsigen Letbeserben andurch anfgegeben. binnen einer peremtorischen Friste von z Monaten ,von unten gesezrem Tage an. in eigener Person, oder durä) hinlänglich Bevollmächtigte vor hiesigem Amte zu erscheinen, und obiges Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls solches den Anverwandten gegen die anerbothene Sicherheit ausgrliefert werden solle. Rauenberg «mi zoten August l8oz. . Kurfürstlich bahenscheS Amt. Rothenberg. Voll. -Klrchgeßney. Auf das Vermögen des Bürgers Ludwig Kleinhanns -zu Heddesheim ist bereits Konkurs erkannt, und, da derselbe die gesezmaßig erlassene Ediktal - Ladung durch unerlaubte Anmaßung einer indie Mannheimer Zeitung No.' elngerükten Unwahrheit enthaltender Bekanntmachung zu vereiteln sträflich sich erfrecht hat; so wird solches den etwa unbekannten Gläubigern des gedachten Kleinhanns mit dem Anfügen hiemit bekannt gemacht, ihreuntenn tlten v. M. vor der angeordneten Kommißion, Titl. Hrn. Rathen und Zentgrafen.Nestler zu Schriesheim nicht angegebene Federungen nuu- tnehro auf den 2eten f. M. September auf dem Rathhause zu Heddesheim, der Ordnung nach zu iiguidiren, und den ansprechenden Vorzug gehörig nachzuweisen, oder den Ausschluß vo» vorwürfiger Konkursmasse rechtlich zu befahren. Heidelberg den :6ken August lZoz. Kurfürstlich badisches Oberamt. Freiherr von Wrede. Steinwarz. Dem Benedikt Adam Schgier, gewesenem Pfarrer zu Niedergaibach, im vormalig gräflich von der Layenschen Lande, wird, da dessen derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist, nach hoher Weisung des kurfürstlichen Hvfraths der badenscben Pfalzgrasschaft hiedurch eröffnet, daß dessen Bruder der ehemalig kurfürstlich pfälzische TobqkS - Inspektors - Verwalter, Franz Xaver .Schgier am 27^,1 April dieses Jahrs zu Schwetzingen verstorben, und in seinem Testament zur Universal-Erbin über sein verlaßenes Vermögen seine ehemalige Dienstmagd die Elisabetha Barbara Güthlein von Weinheim eingesezt habe; sofern nun gedachter Pfarrer Schgier hiergegen in gerichtlichen, vder außer gerichtlichen' Wegen irgend eine Erklärung abgeben zu -wollen gemeint seyn sollte, so hat.derselbe diese Erklärung innerhalb sechs Wochen bei der geeigneten Stelle dahier einzurelchen, da nach dessen Verlauf, bei nicht vorllegendem äußerlichen gcsezllchen Ab- mangel mlr der Crbverll-eilung.rechtlicher Ordnung mach fürgefahren werden wird. Mannheim am izten August lFoz. Von der zu Auseinandersetzung der befragst« chen Berlaßenschaft angeordueten kurfürstlich badenschen Hofrathskommißlon. Vst. F.von Haimb. Rapparini. Gegen den dahiesigen Burger und Wingw» ,ter Valentin Benz hat man den Konkurs erkannt, dessen sowohl..bekannte,, als unbekannte Gläubiger werde» daher in einer peremrorl« fchen Friste von 6 Wochen zu Llquidirung ihrer Forderungen , und zum Vorzugsstreit 5 nk» !Enn proorluli anhero vorgeladen. Heidel» erg den ute» August i8oz. Kurfürstlich badischer Stadtrach. Tillmann. Sartoud. DaS Vermögen des Burgers von Kronau Perer FuchS ist von der Ausfautry auf4772fl. 4z kr. ausgenommen, und kann, den verhoffen- dea Mehrerlös der zur Zeit nur gerichtlich angeschlagenen Güter hinzugeschlagen, auf etwa 5650 fl. berechnet werden. Seine Schulden aber belaufen sich jezt schon ohne Kosten und ohne die künftigen Zinse auf 7470 fl. 4z kr. nämlich 3050 fl. 38 kr., welche seine Kinder erster Ehe als mütterliches Vermögen «ach Abzug des ihnen obliegenden SchuldendrittelS noch anzusprechen haben, und weitere4420 fl.' 5 kr., von welchen wieder die meisten privilk' gtrte Posten sind. Bei solchen Umständen ist gegen diesen Mann der Gantprozeß -erkannt,^ undzur Liquidation mit den Gläubigern auch Verhandlung über den Vorzug eine TaqSfahrt auf Freitag den 2Zt«n des künftigen Monats September angesezt , an welchem Vormittags um y Uhr sich alle, welche etwas rechtmäßig^ zu.fordern haben, hier elnzufinden, ihre Fo« derungen mit den Beweisen darüber vorzubringen, oder zu gewärtigen haben, daß sie sodann nicht mehr gehöret, -sondern von der Masse ausgeschlossen werden. Kißlau bet Amte am röten August t8oz. Unrergerichtiiche Bekanntmachung. V-rmög kurfürstl. hochpreiSlichen Hofraths« Rescrip? ° der badischen Pfalzgrafschaft de dato. M.'üheim l2.Iul. 180g.No.146o. RS. istdes dabier verlebten HofgerichdsrathS und PrÄfenz- meisterö Seidenbergerchlnterlaßeue Wlttwe, zu Beseitigung deö ihren Kindern drohenden größer» NachtheilS, für mundtodt erkläret, sofort dieselbe unter Vormundschaft ihrer beiden Brüder , dcS.AmtSmanns Weitzel zu Grvßgarbach,? und Amtskellers Weitzel zu Odenheim, gesetzet worden; welches zu jedermanns Wissenschaft hlemit bekannt gemacht wird, um sich vor allen Kontrakten mit ihr ohne Genehmigung benannter Vormünder, und vor allen aus der Mund- todtserklärung entstehenden rechtlichen Folgen zu hüten. Bruchsal am zoten Juli l8oz. Kurfürstl. Stadtschultheißen-Amt als ln dieser Lache gnädigst angeordnete Kommißion. [ Gemehl. ' Vdt. Heek, Skadtschrbr. "Rauf * Anträge. Die zur Konkursmasse des hiesigen Burgers und Handelsmann Johann Philipp Wolf gehörige, im Quadrat Lit. E 8- dir. 7. gelegene Behausung, worauf bei der unterm 2ten v. M. vorgewesencn Versteigerung 7502 fl. gebo« then worden. wird den zten künftigen Monats Oktober Nachmittags um 4 Uhr,mit welchem Tage die vvrbchaltene 2 monatliche Affirions- zeit sich endiget, durch die bestehende Debit- kommißion nvchmalen ausgebothen, und dem ?ezt- und Meistbtethenden ohne rveiters zugeschlagen -werden. Mannheim den zten September I80Z. Von kurfürstl. Stadtgerichts - KommrßionS wegen. Kissel, Akt. Komm. DaS beiZaiftnhausen, da hiesigen OberamtS, gelegene her, schaftliche Bad, wird zufolg höchster Entschließung aufDtenstagde» Loten September auf dem Platz selbst im ganzen . nämlich nach dem ganzen Umfang an Gebäuden, liegenden Gütern undMobtlien ohne Ausuahm, oder auch, falls hierzu sich keine Liebhaber ein- finden sollten, im einzlen nämlich nach angemessener stükweisen Eiutheilung der Gebäuden und Liegenschaften, in beidm Fällen aber gegen anuehmliclie Zahlungsfristen alSei'nfchaz« bares Eigeukhum öffentlich versteigert werden; welches den allenfallfigen Liebhabern mit deme andurch bekannt gemacht wird, -daß die Ein- bei* Gebäuden sowohl, als der Möbeln vorläufig zu.nehmen jedem frei stehe. Brette» de« 2zten August l8oz. Kurfürstlich basisches Oberamt. $. Pdtz. Stadler. Da man auf Montag den ,yten k. M. Sep, tember den wo» dem Ernst Pfau auf dem Ur» senbacher-Hofbei Daisbach im Oec. izoi an sich ersteigten Sebastian Pfauischen geistl. Ad» ministrations-Erbdestanoshofantheil, bestehend i» Z8 Morgen 18 Rurl>en Ackerfeld, 7 Morgen 2 Viertel 14 Ruthen Wiesen, mit ange- hörigem Gebäude an Wohnung, Scheuer, Stallungen und Keller, auch anklebendem Holz« und Eckerigsrecht nach schon in vorder« Jahren adomino direih' gnädigst enheiltem Kon» senz, unter annchmlscheu Bedingnissen, in gleicher Erbbestands« Eigenschaft, wieder versteigern wird; so wird solches sämtlichen Lieb- hadern zu dem Ende bekannt gemacht, um sich auf bemeldten Tag früh um y Uhr in Daisbach elnzufinden. Dtlsberg den 2Zten August i8oz. Kurfürstlich badisches Amt. Stockmar. Rheinhardt. Künftigen Freitag den yten dieses Morgens um 9 Uhr, wird das diesjährige Ohmetgras von der herrschaftlichen Heuscheuerwies dahier auf d?m Platz selbst öffentlich an die Meist- bletherde loosweis versteigert; welches den . hierzu Lustrragenden andurch bekannt gemacht ^ wird. Mannheim den zten Sept. 1803. Kurfürstliche Aollschreiberel. Berüff. Au Ladenburg in dem fürstlich hessischen Re- cepturhof werden künftigen Freitag den yten September l. I. Nachmittags um 2 Uhr von dasigen Recepturfrüchten 85 Mltr. Korn, 100 Mltr. Gerst, 228 Mltr. Spelz und 59 Mltr. Haber öffentlich versteigert. Einem verehrlichen Publikum mache ich andurch bekannt, daß ich mein Gewerb auf einen solchen Fuß gesezt habe, den Hiesigen und Auswärtigen mit meinen Maaren auf-jede Art Genüge zu leisten, und so desselben 21 jährig-genossenes Zutrauen immer mehr zu rechtfertigen, wobei sich die beßte Maare und billigster Preise versichere I. L. Kamm, Bürstenmacher im weißen Bare». Der Burger und Handelsmann Sartori, dem Kaufhause gegen über Lit. C. 1. Nr. 1., hat eine Niederlage teS berühmten niersteiner Echweselwassers; der Krug kostet 1; fr. Dieses Wasser har, nach den in Mainz und dahier in Mannheim, mit demselben angestellten chemischen Versuchen nachstehende Bestandtheile: Kochsalzsaure Kalkerde. — — Bittererde. — — Soda. Schwefelsäure Soda. — — Kalkerde, Kohlensäure Kalkerde. — — Bittererde. etwas weniges Kieselerde. Kohlensaureö Eisen. geschwefeltes WafferstoffgaS, oder hepatisches Gas. Bermbg dieser Bestandtheile ist es ein rei> zendes, auflösendes, stärkendes Mittel; em pfiehlt sich vorzüglich in Magenbeschwerden von Säure, von Schlelmanhänfung, in verstopften Eingeweide», der Leber, Milz, des Ge- krdßes, der Magendrüse; in der Gelbsucht von : zäher schleimigter Galle, von Gallensteinen, bei j Würmern, in schleimigen Hämorrhoiden, in der schleimigen Engbrüstigkeit, der schleimigen Lun- gcnsucht, in Urinbeschwerden von GrieS und Stein; in Hautscharfen, in der Blcikolik; bei den Folgen vom Mißbrauch der Queksilberi uren und vielen andern Beschwerden. Doch ist dasselbe nicht für Vollblütige, zum Blutspeyen geneigte . und ist in jedem Entzündungsreiz schädlich. Diese werden,-wie überhaupt alle diejenige, welche sich dieses Wassers bedienen wollen , sehr wohl thun, wenn sie noch vorher ihren Arzt darüber um Rath fragen. Auch ist die gedrukte Nachricht über die niersteiner Mineralquelle um 4 kr. daselbst käuflich zu haben. Bei der Wittwe Hiepe, nächst dem goldnen Bock, sind verfertigte Bruchbandagen mit ächten pariser Federn auf alle Art zu bekommen. Auch können die mtbrauchbare Bandagen wieder frisch überzogen werden. Behaghel und Komp, hat die Ehre einem vcrehrungswürdigen Publikum anznzelgen, daß bei ihm ein großer Transport papierne Tapeten von den beßten Fabriken Frankreichs angekommen ist, von den neuesten Origlnal- Desseln, welche mit guten haltbaren Farben bearbeitet sind. Er empfiehlt sich mit sehr billigen Preisen und guter Bedienung. Bei Küfermeister Philipp Mayer, unweit dem grünen Laub, ist Heffcnbramitwei», Ohm- Viertel- und MaaSwelS, die Maas zu i ss zu haben. Pacht, Antrag. Man wird die Lieferung des für lnstchenden Winter mit ohngefähr 30 rheinischen Ohmen erforderlichen hellabgelegencn NcpsölS, so wie die nöthigen Laternen - Reparationen am 12ten künftigen Monats Nachmittags um 3 Uhr auf dem Rathhause zur öffentlichen Vcrstcigung bringen, und die Oel-Lieferung, auch Laternen« Reparativnsarbeit dem Wcnigstnebmenden, vorbehaltlich höherer Ratifikation, überlaßen; welches den Skelgungö - Liebhabern hicmit bekannt gemacht wl.d. Mannheim den 27K1* August 1803. Kurfürstlich städtisches Polizeiamt. Rupprecht. Zell. Anzeige. Gottfried Deville macht allen seinen einheimische» und fremden Gönnern bekannt, daß er die Winhschaft im schwarzen Ochsen dahier übernommen, und am t^ten August damir den Anfang gemacht. Logic und täglich Kost giebt; und wird sich in guter Bedienung und billigen Preisen seinen Beifall wieder zu erhalten suchen. Mannheimer Kirchenbuchs - Auszüge. Gebohrne: Den .gten Augusts Dorothea Magdalena. Vater Georg Jakob Wack, Beistlß, E. L- Den izten: Regina Elisabetha. Vater Franz Joseph Malier Paraplnpe-Fabrikant, K. eod.Karo- iina Friederlka.VaterJoh.Bissi'nger.B.u.Wein- wirtb.E.L. Den ibten: Anna Margaretha, Vater Phil. Karl Lcharpf.B. u.Handelsm. K. Den > 7te» : Katharina Philippina , Vater Adrian Lederhas, B. u. Kleiderhandle/K. eod. Maria Magdalena. Vater Adam Hermann, Beisaß, E. R. Den iZren: Johann. Vater Martin Uhrmann, Webergesell. K. Den lyten: Maria Elisabetha, Vater Georg M. Harbard, B.u.Weinwinh. E. L. «od. Johann Philipp, Vater Joh. Werte, Beisaß, E L. Den 2Oten: Anna Katharina, Vater Kaspar Lintner, Beisaß , K. Den 22ten: Joh. Fckedrich, Vater Franz Kraut, D.u.Stukatur, K. eod. Johann, Vater Bernhard Hermann, Soldat, E.R. Den 2zten: Joh. Jakob, Vater Georg Hager, B.u. Schuhmacher, K. eod. Joh. Valentin,Vater Joh. Ochs, ein Taglbhner, E. R. eod. Anna Maria Helena, Vater Joh. Georg Keßler, B. u. Hntmacher, E. R. eod. Susann» Barbara, Vater Valentin Schneider, B. u. Fischer, E L. eod. Anna Walburga, Vater Andreas Laur,ei» Taglvhner.E. L. Den26ten: Jakob, Barer Joh. Tobias Wolff, B.u. Bierbrauer, E. L. Den 27ten: Anna Maria ^., K. Den 28ten: Maria Anna Franziska Josepha, Vater Hr. Stephan Theodor v. Fischer M. Dr., K. eod. Joh. Martin, Vater Peter Arkenbrand. Kastier knecht, K. De» 2yten: Paul Jakob,Vater Job. Bapt. Kratzer. B. u. Apotheker, K. eod. Johann, Vater Joseph Stürmer, Tünchergesell.K. eoll. Maria Anna Josepha Henrletta, Vater Heinrich Vdlk, Tünchergesell, K, eod. Sophia Margaretha Paulina,Vater Simon Wkedhhfft, B. u. Gürtler, E. L. Den zoten: Karl Friede- rich. Vater Karl Brentano, B. u Händelsman, u. Lieutenant beim städtischen'Schützenkorps,K. Denzrtcn: Johann Baptist, Vater Kaspar Stöckel, K. - end. Anna Maria H., E.L. — Im Monat August wurde bei derjüdischen Gemeinde ein Knabe gebobren. — Den 2ten September: Philipp Jakob, Vater Martin Braun, B. u. Metzger, E. L. Denztcn: Franz Christoph, Vater Joh. Lellbach, Hausmeister bei Titl. Freiherrn von Venningen, K. eod. Philipp^., E.L. Gestorbene: Den izten August : Jvh. Phil. Nikolaus Weiß, Stadtsoldat, E R. Den,6teu:Rvsina, alt 2j Monat, des Beisatz Christoph Rucken Tochrer, E. L. eod. Friedrich Theobald Hs., alt 17 Tage, E. L. Den i/ten: Franz Karl ProchaSka, alt 59 Jahr Schullehrer, K. eod. Sophia, alt 45 Jahr, deSwell.Schneikermeister Schuff Tochter, E. L. Den i8len: Maria Antonia . alt -4 Jahr, des well. Ralhverwandten Hrn Kieser Tochter, K. Den 1loten: Anna Katharina Karlin, alt 60 Jahr, Maurermeister s- frau, K. Den 22ten: Anna Regina. des Lekn- webergesell Gebhard Tochter.E.R. Den 2zten: Eiiiabetha Orthin, alt 2j I., K. eod. Katharina Hiazintha, alt 4; Mon., des B u. Maurer Lokowitz Tochter, K. eod. Anna Regina, alt z Mon., des Beisaßen Kaspar Gebhard Tochter, E. R. Den 24ten: Agatha, alt 25 I., des Maurergesell Schmalz Ehefrau. K. eod. Anna Katharina Erbfort. alt 86 I., E. L. Den rzten: Mathias Gülik, alt 85 I., Kalkant beim Hoforgester, K. eod. Hr. Friedriü Mathias Gneib, alt 6o I., Stadthauptman. E. R. Den 2dken: Anton Kernel, alrigTag, des Bierbr. Schnabel Söhnchen, K. Den 27m,: Henrietta Josepha, alt» I., desHandelsman NeffToch- rer, K. eod. Elisabetha, alt 47 I.. des Sol- oaten Georg Michel Ehefrau,E.R. Den 28ten: Maria Elisabetha, alt 5,4 I-, des Burger Va. lentin Jack Ehefrau, E. R. Den 29ten: Johann Eckert, alt 86 I., Taglöhner, E. L. Den zoten Friedrich Straub, alt 59 I., Sekretär bei Titl. Herrn Grafen von Sickingen, K. Den ^lten: Susauna MargarethaPilonin, alt^r I-, des Hrn. Konsisiorialraths und Pfarrers Unterlassene Wittrve, E. L. Im Monat August ist bei der jüdische» Gemeinde i Mann und 2 Mädchen gestorben. — Dewiten September: Heinrich Reihling, alt 62 I., B.u. Handelsmann , K Den zten: Joh. Georg unb Wilhelm Adam, alt i Mon., Zwillinge des B. u, KonditorsHoff, E. L, eod. Margaretha Justin«, alt 37^., des B.u.Kubler Gerhard Messner Ehefrau, E. L Den 4ten Barbara Schmit, in,alt4 M., K. Den zten: dem Joh. Schnorr, B. u. Bäcker, eine todtgebobrne Tochter, E. R. Verehelichte: Den rzten August r Joseph Schanerbuber, Brückenknecht, mit Friederika Neumannin, Den 2ite >: JohannUberle, B. u. Dreher, mit Christin« Dormaunin. eod. Joh. Nikolaus Eurich, B. u, Schneidermeistermit Mar'a Deurlein, eoä, Georg Gottfried Nerbel,Bur- ger und Schneidermeister, mit Maria Magdalena Gick. Den 28ten: Jakob Dcy, Beisaß, mit Christin»Joachims, eod. Joh. Mundo, Beisaß, mit Maria Eva Großiu. eod, Georg Naumer, Betsaß, mit Susann« Hanewaldin. Heidelberger Kirchenbuchs»Auszüge. Gebohrner Den 22te» August: Joh. Wilhelm, Vater Jakob Fried, Karl Schmidt, Unlvcrsitats »Zeichenmeister, E R, Den 2zten rGerirude, Vater Samuel Walz, B u. Bäcker, Q. 3 t. Den L^ten : Charlotta Luifa , Vater Hr. Hofratb Joh. Ludwig. Erb, E,R, eod. Joh, Ludwig, Vater Franz Ludwin Haller, B. u. Schlosser, E.L. Den Zten: MariaMagdalena, Vater Joh. Phil. Sommer. B. u. Schiffbauer, E. R, Den 31 ff n: Johann Georg, Vater Franz Jakob Helwerth, B. u. Bäcker, E. R. eod. Friedrich Jakob, Vater Georg Heinrich Bayerbach, B. u. Weingärtner, E,L. Gestorbener' Den rrten August: Peter Wilhelm , alt rr Tag., des Georg M'chaek Meirner, Sohn, K. Den rgten: Maria Jakolstna Langin, alt6 z. I-, K. Den 27ten: Anna Maria Walstu. alt 2-1 J„ E,R. euch Jakob Bender, alr >4'. I- K. Den 2yten r Karollna Müllerin, E. L. Den itcn September: Anna' Maria Stvrkin, »lt t>7J., E.R. Bruchsaler Kirchenbuchs - Auszüge. Gebohrne: Den t7ten Angriff: dem StadtapvthckerFrle- drich Samuel Goeldner, ein Sohn. Den 1 stten: dem Obcramts- Aktuarluö Bodenmüller, eine Tochter, Den 23ten: dem Burger Joh. Hie-- ronlmuS Gerstner, 2 Knaben. Den 2gten: dem Matthäus Walter ein Sohn. eod. dem B. u. Bäcker Franz Münzcnberger eine Tochter. Den abten: dem B.u.Handelsmann Joh. Nep. Bopp ein Sohn. eod. dem B. und Zimmer-' Meister Christ. Schmitt eine Tochter, Den 27^ dem Schauspieler Joseph Jeckel ein Sohn. eod. dem B. und Schuhmacher Joh. Mosttor ein Sohm Gestorbenes Den igten Augustrstrem Peter Reisch, ein 4 Monat alter Sohn. Den 1 yten: dem B. u. Müller Franz Bernhard Weißgerber,eine 8M0» nat alte Tochter. eod. dem B. Franz Sattk, ein z^jahrlger Sohn. Den rZren: MarkaKleo- pha Cglauin.alt 32 I. De» 27,-'»: demHosmu» siknS Joseph Füller eine 74 Monat alre Toch-. ter. eod. Katharina Veitin, alt 66 I. pod. dem B. und Küfer Jakob Kraus ein 5 Mo» nat alter Sohn, Verehelicht: Den r6ten Augrrst: der BurgerSsohn Kaspar Lang, mit der Burgerötocher Anna Maria Werle. ^ruchtprelfe und viktualieustkastungt. Früchten per MltrimMttelvreis Brod Fleisch das Pfund Bier oolz bUcilenek Ztädte Korn Verst Svelz Kern Haber Kund I Weck Brod für Bem, Broc Ochsen *i»U- Hamel .cl'W.k n*n die per J.'ras Mitt/lvr fl jfr. fl.Ikr. fl.! kr. fl. Ir. fl.skr. 'fl- |ft. q.Pfd kr. 1 fr. koth ä 2 f V. korb kr. fr. fr. fr. kr. Mannheim 4i34 3129 2 40 7l - 3 i 1 9 IO 4 ; : u 9 2 8 .40 Heidelberg 4i4Q 6| 1 3l 1 ' 9 81 1 I 1 Ä 7 8 J i ... ; Bruchsal 4l48 3148 —1 _ 9 I 30 J, 8 7 >9 9 k 8? 8 — -i