Großherjozlich badisches sr n z e i g e b l a t t fkt de« Neckar» Oben Wälder- Main, und TauderkrekS. N°. 6. Samstags den l9«u Iäner 18 r r. Verordn»»«-«. Direktorium deS Neckarkreist«. (N. s«o ) Dcn Betrüger §l»hr betk- Man macht hirmit alte PoU;eibehörden der großhert-alichen Landen auf eine« gewissen Georg F!ohr aufmerksam, der zu einer Bande Betrüger gehören» und sichere« Nachrichten zufolge sich in den Rhrinküfien- Gegenden al« Flüchtling aufbalten soll. Dieser gefährlich« Mensch scheine nahe an 70 Jahr ale, ist klei» «er Statur, hat gräulkchte Haare, ist schlecht gekleidet, und hat überhaupt va« Arußere eiaeö Bagabnnden; vor dem Kriege warerScharf» rechter zu Tiefenthal bei Granstadt, mußt« «her von da flüchtig gehe«. Sr kündiget sich Gewöhnlich auf dem Land« als «inen Thier» «rzt an, »nd giebt sich bald für einen Mönch «u« einem aufgelösten Kloster, bald für «inen Jesuiten au«und benützet dir Leichtgläubigkeit der Laadleute, indem er unter dem Vor. wände einen Gcha» in ihrem Hause )« hchen, allerlei Betrügereien verübt. All« Aemter des diesseitigea Kreises werden daher angewiesen, diesen Flüchtling tm BetretunaSfalle hieher «»«inliefern, dir übrige* aber ersucht, densel- hen in sicher« Verhaft zu nehmen, und anher »erbringe» z« laßen Mannheim den |i7t«n Säaer »8". v. Manger. Vdt. Kessler. Direktorium des Reckarkrrise». & 97t.) Die SchuiverfSumniss« und Hinder« niff« der richtiar« Berahlmig des Schul» und H»k,getdes detr. Da man die unangenehm« Erfahrung vm che« muß, daß auf vem Lande und in Städ Vn> deren Einwohner durch alle Klassen »ehr Mspruch auf Bildung machen, dir Orts« und Stadtschulen »0« manchen dazu pfiiclftigen Wndem, «ach kan« geschehenen Eintritt, nicht nur willkürlich versäumt, «nd wieder verlas» sc» werdm, sondern auch manche Elter« sich erlauben, ihre Kinder willkürlich, ohne W»si> sea und Erlaubmß der Aufsichtsbehörde von dem Schulbesuche ab.uhalten, «nd daß dies« dann gleichwohl für die gegen Pflicht und Ordnung versäumte Schulzeit die Bezahlung des Schul-und Holzgeldes verwekgem, indes, sen andere die Entrichtung desselben zu lange verzögern; s» will man auf die über den Schulbesuch und die Schulvrrsäumniffe bestehenden Gesetze «nd Verordnungen neuerdings aufmerksam machen. 1) Die Verpflichtung zum Schulbesuch« tritt mit dem Anfänge des siebente« Jahres rin , sobald nämlich die Kinder da« sechste Iahe vollend« erreicht und zurük gelegt haben. Sie dauert für die gewöhnliche Wemaas» Schule, bei Mädchen dis zur Beendigung ihres rz r« und bel Knaben bi« zur Vollendung desrgte« Jahre«. r) Bor dieser Zeit darf kein Kind, wen» eS auch di« »bthigrn Kenntnisse früher schon besitzen sollte, au« dieser Schule entlaß«, werden. Der Grund davon liegt in der Befestigung der bereits erlangte» Kenntnisse- wozu ihm der fortgesezte Besuch der Schule dienen soll. 3) Dagegen sollen jene Kinder, welche bi» z« der bestimmte« Eatlaßungszeir da-Ndthl- ge nicht erlernt haben, ihres Alter« nngeach- t«t, di« Entlaßnng nicht erhalte», sonder« noch «ln »eitere« Jahr die Schule fort» besuche«. Don diesem länger« Sitze« sollen sie ohne unausweichlich dringend« Ursache« nicht bssreit «erden. 4) vchuldersäumniff«, welche nicht durch Krankheit der Kinder »der Lltrm, »der dmch %■%. vsrüberzeh:nde dringende Hausgeschäfte, z. B. in der Ern-le a. s. w: emschuldizi: sind, sollen! nicht geduldet, s-noern vielmehr ale muthwilllge Schulversänmniffe best.aft werde». Oie hier angeführten Entschaldi- guugsgründe w.rden nicht vermulyet, featcru mäßen rngezeigt werden. 5) Die muthwilligen Schulversäumnlss sollen a» den Kindern, deren Eigenwillevarsn Schuld ist, durch mäßige Züchcignng, «nt an een Eltern, wenn diese davon die Ursache sind,-durch Geldstrafen van rr —- bo Kren« zer. oder durch 4 — rgstündige Einsperrung bestraft werden. (iz.Organisationöcdiktvom Jahr rzoz.) 6) Bei Handwerket« soll Lurch Ertheilung eines Lehrbriefes zum Wandern Niemand befähiget werden, wenn er nicht im Lesen, Schreiben und Rechnen nokhvürftig de. wandert ist. In Haupt» und Handelsstädten wird hierin eine größere Vollkommenheit gefordert, als in andern Städten, und auch in Landstädten mehr als bei Personen, die sich künftig nur kn Dörfern ntederl 'ßen. 7) Daher sollen die Meister keinen zur Lehre annehmen, der nicht die Funda» mente der oben gedachten Schulwlssenschastcn inne hat, und ihre Lehrlinge zur Uebung var- tnn, wie auch zur Benützung der ekwa vorhandenen HülfSwiffmschaste« z. B. der Zei- chenschule, anhalten. (Höchste Verordnung vom Löten Jäner 1808. Regierungsblatt v. J.'8oil>Nr. 5. Seitegg u.gz.) 8) Zum Antritt oder zur Erlangung des Gemeinde- oder Schuzbü rg errechts wird insbesondere bei Mannspersonen Fertigkeit im L esen d«S Gedrukren und Ge- sckr.iebrnrn und ln schriftlichen Aufsätzen über gemeine Lebensangel«- genhciten, und in dem für den gemeinen Lebensgebrauch ndthigen Klchnen erfordert: y) Die beiden leztern- Eigenschaften sollen in Städten, zumal in Städten der zwei ersten Klassen vollständiger, pünkt» Ncher und genauer geprüft und brurrhttlt werden. 10) Die'« gesezliche Vorschrift soll nach Der. laus der nächsten 5 Iahte, binnen welcher Zeit sich alle die nö'h-gen Fähigkeiten erwerben können, vollkommen verbindlich ftvn. (Höchste Verordnung vom i Februar,8^9 RegierungS. Blatt iZoy öio. y. Seite 95 und 96.) In Gemäßheit die'er höchsten' Beiordnungen wer» den die Pfarrämter, welchen die unmittelbare Aufsicht der Orrs - und Stadtschulen zusteht, und die Dekanate, denen die Oberaufsicht an- vertrautist, hiermitaufgefodert, auf die moch. willigen, nicht ordnungsmäsig entschuldigten Hchulveriaumnisie genau zu achte», und »ö, thigen Falls die OreSobrigkeiten und grtßhe,« Sogfv Aemter zur Unterstützung aufzufodem. ^ Diese keztcren aber werden hie: mit angewiesen, die nachgefuchte Unterstützung ungesäumt ein» treten zu lassen, und bei Annahmen von Lehr» jungen und bei Ertheilung der Lehrbriefe auf die vorausgrsezten Kenntnisse und Zeugnisse darüber um so strenger zu halten, als die mei» sten Schulversänmnisse, besonders in Städten, bei' Schülern aus der untern Vvlkskiasse de» merklich sind. ^ Da übrigens die richtige Bezahlung de» Schul» und Holzgeldes zur Bestreitung der großen Auslagen, welche dl« Unterhaltung der verschiedenen Stadtschulen zu Mannheim und Heidelberg erfvldert, durchaus nothwen» dkg ist, und um der O'dnung willen von der blossen Willkühr der Eltern nicht abhängen darf; da insbesondere di« Hoffnung zur künf, tigen Anlegung eines eigenen Fonds für die katholischen Stadtschulen, denen nebst der al» ten Lrhrervesvldung noch ein beträchtlicher Zu» chuß an Geld und Früchten zugessossen ist, auf der genauen Einforderung und richtigen Bezahlung des Schul» und Holzgeldes, und auf den nur dadurch möglichen Ersparnissen beruht; da endlich diejenigen Lehrer, welche zur Zeit noch auf den Bezug d t Schulgeldes» als eines Desvidungstbeils, angewirsin sind, bei treu erfüllter Pflicht dnich willkürliche Entziehung oder Schmälerung dieses §ering>n, mühsam verdienten Beitrags nicht leiden können und ollen, so wird hiermit weiter verordnet: u) Schulveriäumnisse, welche nicht ordnungsmäßig und gültig ent'chuldigct, und ln so fern« als mukhwlllige auzusehrn sind , tön» nen, wenn sie auch eine» ganzen Monat, i 1 und länger dauern sollten, -von dem monatli- chen Schulgelde schlechthin keinen Nachlaß bewirken. Dieses ist, nebstdem, daß de>glei- chen verschuldete Versäumnisse bestraft werden, ohne miterS zu entrichten. • b) Schulversäumnisse, welche ordnnngs. mäfig entschuldiget, und auf vorhergehende Anzeige nachgesehen sind, bewirken an dem monatlichen Scbulgelde nur dann einen Nachlaß, wenn sie länger als die Hälfte eines Mo. nats dauern. Die Bestimmung dieses Nachlaßes hängt von dem Ermessen der Aufsichts, brhdrdr, oder der ökonomischen Schulverwal. tung, wo diese besteht, oder aber der-jenigen Lehrer ab, di« zur Zeit noch auf das Schul» - .gelv als BesoldangStheil angewiesen sind, o) Die Verfallzeit mahnr an die Bezah» lung deS Schulgeldes. Daher kann und soll nach Umständen acht Tage nach der Berfall- zeit, auf gehörige Requisition, die Erekution ohne weiters eintreten. d) Was hier wegen deS monatlichen Schul. geldeS verordnet ist» soll auch auf daS Holz» geld, welches mit jenem für die Schulen ein» gesammelt wird, durchaus angewendrr werden. Indem man chiefe leztere Verfügung hiermit öffentlich bekannt-macht, vertraut man gu der- Einsicht und der guteuGesinnung aller Eltern und Einwohner der Städte Mannheim und Heidelberg, daß sie bei einer so allgemeinen »nd wichtigen Angelegenheit, als die Bildung und Erziehung der Kinder ist, .und bei einem Ansätze, der wegen des Schulgeldes mit Rük. sicht auf ihre häuslichen Verhältnisse nach Billigkeit gemachtist, jene Ordnung und Pünktlichkeit. welche sie sonst in allen öffentlichen Angelegenheiten auSzeichnet, neuerdings be> währen werden. ' Dabei wird für die k a t h o l i sch e n Einwoh. ner der gedachten Städte hinzugefügt, daß nach einem hohen Ministerial»Beschlüsse vom 19. Off. vorigen Jahres«0. 3993 vor dem Ablauf« des gesezlich bestimmten EntlaßungS. Alters kein Schulkind zur ersten Komm«.' nion zugelassen, und daß hierüber unter Bor, auSfttzung der Fähigkeit und Würdigkeit eines KindrS ausnahmsweise nur zwei, höchstens drei Monat« diSpensirt «erden darf, Mannheim dm tZten Jäner 1811. v. Manger. Vdt, Karg. »kaenntmachunge«. Großherzogl. Stadtamt Mannheim. (N. 1641.) Da der hiesige B^rgerSsobn Heinrich Julius Casar sich ohne landeeherrli» che Erlaubniß in fremde Kriegsdienste bcge» ben, und der Ladung ungeachtet in der gestz» lichen Frist nicht zurük gekehrt ist; so hat daS großherzogliche Kreisdirektorium durch Be- schluß vom l4ten Dezember d I. N. 46693. die wirkliche Vermögenskonfitkation ausgesprochen. Mannhelm den Ziten Dezember 48ro. Rupprrcht. Vdt. May. Großherzogl. bad. Stadtamt Mannheim. (47.) Unterm 26ten vorigen MonarS und Jahrs wurde hier am Neckar ein Mann ge. ländet,-dessen Signalement hier unten folgt. Man macht dieses den allenfalls dabei In- teressirten hiemit bekannt. Signalement. Dieser Mann hatte schwarz und grau meiirte Haare, rundes Gesicht, klek» ne Nase, großen Mund, war fünf Schuh, 3 Zoll groß, und ungefähr 50 Jahre alt. Seine Kleidung bestund in blauen Hosen mit überzogenen Knöpfen, einem "blauen Kamisol mit metallenen Knöpfen, barchendem Gillet, in zwei Hemder ohne Zeichen, in Schuh« mit Korde! zugebunden, und leinenen Strümpfen» Mannheim den 2ten Jäner 1811. Rupprrcht. Vdt. May. Gerichtliche Aufforderungen. Fürstl. Leining. JustizamtHardhekm. Nachbcmerkte bei derKonscriprlon pro i8u. Nichterschienene und zum Militärdienste bestimmte Kantonisten sollen binnen 3 Monaten sich dahier stellen, »nd wegen ihres Austritts verantworten, widrigenfalls gegen dieselbe nach der LandeSkonstitution wider ausgetreten« Unterthanen verfahre» werden wird. Als von Hardheim: Franz Joseph Seeber. Von Schweinberg: Mich. Loren, Berberich. Von Höpfingen: Philipp Franz Götz. Von Waldstetten: Burkart Merkert, Valentin Hol^ Georg Mich. Herold, Joh. Anton Nörber, Joh. Sebastian Hartmann. Hardheim dm ztm Jäner j8ij. Hauck. Tisch ts. H Großhsrzogl. StadtamtSrevisorat Heidelberg» Wer an die am zten diese» im ledige« Stande verstorbene hirstge BürgerStochter Anna Eli» saberha Meckelin einen Erbschastöanspruch oder sonstige Federung zu haben t oder gegen das von ihr hintrrlaßene Testament einen Linwand machen zu können glaubt, wird andurch auf- arfodert, sich auf Mittwoch den izten Fe» bruar kommenden Jahr- früh 9 Uhr bei Ein» gang- besagter Stell« dahier zu melden, oder zu gewärtigen, daß die Masse nach Inhalt des vorhandenen Testaments werde vrrrheilt und au-gefolgt werden. Heidelberg den 2vten Dezember i8»o. Weber« Großherzogi. Amt Oberhekdelberg, (A.J.N. 2250.) Barbara Albrechrin, «in lediges Weibsbild von Sandhaufen, welche schon zwei unehelich« Kinder gehabt, von denen aber nur eines bei Lebe« geblieben, hat sich schon vor geraumer Zeit mit ihrem Kst de von Sandhaufen entfernt, ist aber vor ändert» halb Jahren ohne ihr Kind wieder in ihren Geburk-ort rükgekehrt. Nachdem sie aber wegen ihre» nicht rükgebrachten KindeS zur Red« «stellt worden, und dem OrtSvorstand dar- ber keine ausreichende Aufklärung zu geben vermocht, hat sie sich abermals pldzlich vcn Sandhaufen entfernt, und ist inzwischen, wie man erst jetzo verläßigt worden , mit einem Deserteur deS grvßherzoal. badischen Drago- «erregimcntS von Freyfiält herum gezogen, und >oll sich indessen zum drittenmal haben schwängern laßen. Bei der Einsaugung d«S ? «dachten DerrteurS wurde sie.mit «r>«:irt, and aber Gelegenheit unterwegs auf dem Transport zu entwische». Aus der von Sei. trn d«S belobten grvßherzvgl. Dragonerregi« mentS, mit dem eingebrachten Deserteur svr» genommenen Uniersuchung geht starker Verdacht hervor, daß sie sich ihres von Sandhau, frn witgenlmrmenen unehelichen KindeS auf «ntilaubre Art entledigt, wie auch sich fal, scher Urkunden, di« man ibr abgcnomwen, za verschiedenen sträflicken Zwecken bedirnrr habe. Eämmtlicheso Civil- als Miliär br!g keiren werden daher hiemit freundltchst ersucht, auf gedachtes Weibsbild, deren Signalen,« t hier unten anargeben ist, genau« Spähe« und i Kundschaft auszustclie«, dieses, auf BeMtsN sogleich zu anetkern, «nd gegen Erstattung der Kosten hicher zu liefern. Zugleich wird oft genannte Barbara Albrrchtin hiemit df» fentlich vorgeladen, sich binnen 3 Monat«» unfehlbar dahier vor Amt persönlich zu stellen, nnd über ihren geschehenen Austritt sowohl, als den ihr zu Schulden kommenden schweren Verdacht eines begangenen K-ndermordS und des wissentlichen Gebrauchs falscher Urkunden ausreichend zu verantworten, widrigenfalls «brr zu gewärtigen, daß gegen sie nach der Landeskonstitution wir er ausgetreten« Unter» lhanen verfahren, auch fit, der angeschuldig» trn Vergehen für geständig geachtet, und das weitert auf Betrete» gegen sie Vorbehalten «erden werden solle. Signalement. Barbara Albrrchtin von Sandhaufen, 26 — 27 Jahre alt, von mitt» lerer Größe, hat ein frische« Angesicht, ein« ziemlich spitzig« Nase, grau« Augen, blonde Haare und «inen ziemlich großen aufgeworfenen Mund Ihre dermalen an sich tragende Kleidungsstück« sind dahier unbekannt. Hei« dciberg den ipten Dezember igio. E A.Helm. V«lt. Hcckler. Großherzogk. Amt Ncckargemünd. Den abwesenden wilizpflichrigen Philipp Wilhelm Wäsch von Neckargemünd, hat da» L00S zum Kriegsdienste getroffen. Erharfich binnen 3 Monate« dahier zu sistiren, odkr zir gewärtigen, daß er seines Vermögens = und G meiudSbürgerrechtS verlustig erklärt werde. Neckargemünd den zten Jäner t8l>. Reidel. Vät. Rusch. Großberzogl. BmtSrevksvrat Schwetzingen. Alle diejenige, welche an den zufokg Be» schluß hohen NeckaikreiSdirektorlumS vem ia. Jnni l. I. für mundrvdt erklärten Konrad Hör» ner in Seckenheim ex qvocunque Titulotint Förden ng zu machen haben, werden aus amt» lichem Auftrag hiemit aufaefortt't, solch« auf Montag den igten Februar 18*1- Mor» gen« 9 Uhr auf dem RarhhauS zu Seckenheim vor dem allda eintreffcnden AmtSrevisorar zu liquidiren re p dir diesfavstgr Beweis»,künden voizulegen; widrigenfalls zu gewärtigen, daß sie damit nicht mehr gehört werde». Schwetzingen den r?trn Derrmber rhio. Heinr» Frey. Hürsil. Salm Kraukheiuier Justizamt Ball«»« ' ' berg u. Kratttheim. Nachbemrrkte UnterthanSsöhne, welche bei der Konfcription p,o i8i? durch LooS zum Militärdienste bestimmet/ sich aber auswärts «ufhalten; als Jos. Anton Männert von Bal. kenberg, Andreas Schmilt von Krautheim, Joh. Anton Röhrauer, Joh. Thomas Erle, wein, Valentin Diez von Klepsau, und Joh. Martin Rüteiiauer von Oberwittstadt, «er. den hiemir aufgrfodert, sich binnen z Mona» t<« a dato bei hiesigem Justizamte ZU sistiren, »nd wegen ihrem Austritte zu verantworten, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß sie nach der Landcskonstitution ihres HeimarhrechteS «nd Vermögens verlustig erkläret werden. Bal» lenberg am rgken Dezember 181a. Funke. Vdt. Huband. Justizamt der Freiherrlich von Iyllnhardtfchrn Grundherrschaft Mauer. (I. A. N. togo.) In EemäSheit eingelang, ter Weisung des großherzogl. hocbldblichrn ReckarkreiSdirektorii vom iztrn l M. N. 16644. soll gegen den Joh. Joseph Köhler von Ahlfeld bei BilUgheim, welcher für Michael Gütrüf von Mauer bei dem großherzogl. bad. 2ten Li- nieninfanterieregimente eingestanden, und nun desertirt ist, der AbwesenheitSprozeß dieSamt» iich angegangen werden; dielemnach wird ge« «annter Joh. Joseph Köhler hlemit aufgefordert, binnen 3 Monaten um da gewisser da« hier zu erscheinen, und sich seines Austritts wegen zu verantworten, als ansonsten nach der Landeskonstitution gegen ihn verfahren, und das weitere verfüget werden wird. Heidelberg am I7ten Dezember 1810. Pfister. Hiller. Großherzogl. Bezirksamt Kork. Untengenannte milizpfiichtige Putsche dies» fettigen Bezirks, Welche bei der lezren Messung nicht erschienen find , «nd daS LooS zum aktiven Dienst getroffen hat, werden hierdurch öffentlich aufgefvrdert, sich von heut« an binnen 6 Wochen so gewisser dahier vor Amt zu stellen. als sonst nicht nur ihr Vermögen in» »cntirt und eingezogen. sondern auch gegen sie als böslich ausgetretene Unrenhanrn ver» fadren werden sog. Andreas Baumert von Kehl, Jakob Paulus von Willstelt, Abraham' «5 Schab von Möstett« ^or? de« Ziten Deze«» ber rLro. Rettig. V6». Rettkg. Großherzogl. Bezirksamt Bohlingen. (A. N. 572s.) Auf das biitlichr Ansuchen der nächsten Anverwandte« des abwesende« Romuald Bölle von Gaienhofen, welcher seit 8 Iah« ren nichts mehr von sich har hören laßen und damals als Soldat eines in französischen Diensten befindlichen Schweizer. Infanterie - Sieg,, mentS auf der Insel Korsika gestanden ist, wurde gegen deuselbrnaufKundschafrSerhebung erkannt. Dieses wird hiemit zu dem Eudebe- kann» gemacht, daß sich Romuald Bölle vve» seine Leibeserben binnen einem Jahre dayter melden, widrigenfalls sein unter Kuratel stehende- «nd 1578 st. .35 kr. betragenden Vermögen nach Vorschrift des Landrechrs gegen Kaution seinen gegenwärtigen Anverwandte« in fürsorglichen Bcfiz hinaus gegeben wird« Bohlingen den raten Dezember rgio. Fauler. Großherzogl. Bezirksamt Schopfbekm. Nachstehende Milizpfiichtiz« abwesend« litt* terthanssöhn«, welche bei der unterm 8ten Dezember d. I. »orgenommenen Rekruten. Loo- sung nicht erschienen find, werde» hiemik auf- gefordert, binnen 6 Wochen sich dahier bet Amt zu melden, widrigenfalls gegen sie als ausgetretene Untrrthanen nach der Landeskon- stiturion wird verfahren werden. VvrWttchS: Tobias Bäckert. Bor Minseln: Anton Suhr, und Ignaz Rösch. Vor Adelhausen: Auro« Rütschliu, DanmoartS» Sohn. Bor Hasel: Joh. Georg Rotzler. Vor Doßenbach: Joh. Jakob Müller. Vor Eichen: Abraham Bäum, lia. Schopfheim den 27ten Dezember rstro. Lindemao n. Veit Klein. Fürflk. leinkng. Justizamt Hilsbach. Der ohne landeSbrrrliche Erlaubnis de« Vernehmen nach, nach Rußland auSgewa«» derte ledige Bürgerösohn Jakob Majer, wird andurch aufaefodert, sich binnen z Monate« dahier t» stellen, und über sein« Entweichung gehörig zu verantworten, widrigenfalls gegen ihn ziach der LanveSkonstituilon wieder am>g«, treten« Untcithanen wird verfahren werden, Hilödach den roten Dezember igio. Ortavo. Rogt. 26 Aausi/nträge I Oeffentlicher Verkauf zu Bordeaur. E ! Zufolge des an den Plinzipa-Kommissar, Chef des Seewesens zu Dordcaur ergangenen ! Befehls Sr. Exzellenz des Ministers der Marine und der Kolonien werden den 4? Februar 18 l i. und die folgenden Lage Mittags um 12 Uhr auf der Börse zu Bordeaux durch den Kommissar deS Seewesens .in diesem Hafen in Gegenwart deS UnterinfpekrorS der Marine die auf den Schiffen Sr. k. k. Majestät Le Javaan , und le Hollandais royal auö Batavia angekommene weiter unten verzeichnere Waaren öffentlich versteigert, und nach Erlöschung des LichteS dem Meisibierhenden zugeschlagen werden. Nämlich 955 Matten Kaffee von der östlichen Spitze in Loosen zu 32 Sacken, welche Zusammen ungefähr 10 Zenmrr neues französisches Gewicht wiegen. iZ44 Matten Kaffee, halb -auS Cheribon, halb a«S Souvabaya in Loosen zu Zo Säcken, ungefähr y Zentner neues Gewicht wiegend. 68 Tonnen Kaffee, wovon 26 auS dem östlichen Distrikt. und 42 auSEHrribon u. Sou» vabaya, die Tonnen mehr, oder weniger beschädigt in Loosen -von 2 und 3 Tonnen zu 10 bis 12 Zentner neu Gewicht. 7oKörbe MuSkatenblüthe in Loosen von 2 Körben, ungefähr 120 Pfund an Gewicht. 6 Tonnen Indigo in 3 Loosen zu 2 Tonnen, jede netto 2 Zentner wiegend. »8 Kisten Muskatennüffe in 14 Loosen, jede zu 2 Kisten netto ungefähr 180 Pfund. 22 Kisten Gewürznägelein in 1 l Loosen zu »Kisten netto ungefähr 120 Pfund wiegend. 25 Zentner.Sapanholz zum Färben. 376 Dielen Teckaholz für MödclS. Verkaufs. Bedingungen. Die Waaren werden kn dem Zustande geliefert, wie sie sich befinden, ohne daß die Steiger auS irgend einer Ursache auf Entschädigung Anspruch machen könnten, da ihnen ge» stattet wird, während z Tage vor dem Ver- steigerungStermin, dieselbe in dem Magazin der Marine, wo sie belegen sind rinzusehea und zu untersuchen? Auf jede Matte Kaffee wird eia Killogram zugegeben, .und eS wer. den immer 5 Säcke zusammen gewogen. Auf bjt Tonnen Kaffer, Indigo, und dir Kisten Muskatennüsse und Gewürznagelem wird nett» Thara bewilligt. Jeder Korb MuSkatenblüthe, welcher 75 Killogramm wiegt, erhält eine Thara von , 5 Killogramm, und jeder der darüber wiegtvo« 15 Killogramm 50 Decagrammech Auf das Sappan. und Teckaholz wird Ein vom Hundert als Gewicht« Ausschlag nachge- laßen: Bet dem Indigo. Muskatenblülhe, Muskatennüste und Gewürznägrlein wiid das genaue Gewicht mit 25 Decagiamnirn ausge» mitlelt, wenn sie nöthig sind Alle genannte Waaren sind zufolge eines Dekrets Sr. k k. Majestät vom iien November 18io. Zollfrei erklärt, mit Ausnahme der .MuSkatenblüthe und des Sappan undTecka« hoizcS, wovon der Zoll, im Falle sie demselben unterworfen find, bei der Derstcigung selbst bestimmt werde» soll; dieser Zoll fällt alsdann den Steigern zu Last. Die Abgaben für das Enregistrement unb die von i/rooo Theil für die Armen,-wie alle übrigen besonderen Bedingungen werden vor dem Zuschläge bekannt gemacht, und fallen den Steigern zu Last. Die Maaren werden -während 15 Tage nach Ordnung der Looszrttel von dem Tage nach geschlofftncr Versteigerung an zu rechnen, ab- geliefert: sind diese Tage verstrichen, so wird aufs neue zum Verkauf der nicht abgeholte« Loosen geschritten »nd zwar auf Reukauf und Risiko deS ersten Steigers, ohne daß man nöthig habe ihn zu mahnen, oder sonstige gericht» liche Formalität dabei zu beobachten. Die Zahlung geschieht an den Rentmeister der Invaliden der Marine zu Bordeaur in Tratten deren Vcrfallzeit auf z Monate ge, sezt wird, und dir mit dem Indossement von 3 soliden Unterschriften zur Zufriedenheit der Verwaltung der Marine und des Rentmeisters der Invaliden, verfihen find. Sollte aber rin Steiger, die sogleich baare Zahlung vvrziehen, so erhält er dafür die Remise von i j Prct.auf -den Preis der Waare für jeden Monat. Dir Waaren können nur gegen Vorzeigung der von »brngenanntem Rentmeister der Invaliden ausgestellten Quittung abgeholt werden. Proben finden sich br! dem »lcur vengay, & Agent des Handels und der Marine me des Argentiers No. 14. Bordeaux den 17tert Dezember 1810. Der Prinzipal» Kommissär der Marine. Aug. Bcrgevin. Großhcrzogl. bad.Husarenregiment von Gcusau. Zufolg hochpreislicher KriegSministerl'al- Verfügung vom 28tcn Dezember istir. N. 6983. T werden bis Donnerstag den 2zten Inner i8n. bei den Husarenställen zu Karlsruhe erliche und 20 Stük zum Zug noch ganz brauchbare Hu« saienpfcrde ohne Ratifikationsvorbehalt' an 'die Meistbierhende gegen gleich baare Bezahlung öffentlich versteigert. Karlsruhe den 7rcn Ja- > ner r8il. Donnerstag den 24, d. Moment y Uhr, wer, . den in dem erbgroßherzogl. Marstall dahier, verschiedene Reit« und Wagenpferde, sodann eine ganz bedckle Kalesche mit Schwanenhäl. sen und guten Federn, nebst Kumbt und am " derem Geschirr mit Sättel, gegen gleich baare Bezahlung dffeutllch versteigert wei den. Mannheim den ichten Iäner »8n. Wentz , Stallmeister. 2 7 Mann« pachtanträge. ! Gefällverwaltung Unkrrheidelberg: 1 Nach einer großherzogl. Kreisdirektorkak« b Verfügung vom eSten Iäner d. I. soll der zu r Ende gegangene Schäfereibestand zu Brom- bach abermals aus weiter« 6 Jahr« versteigert werden. Diese Versteigerung wird Mittwochs den rzlen Iäner Vormittag» um 10 Uhr in dem WirthShauS zu Brombach vorgcnommen, wo dann di« nähern Verhältnisse und Bedin. gungen über diesen Bestand bekannt gemacht werden. Heidelberg den lbten Iäner ihn. * Schmuck. Vdt. Frey.. (N 40.) Dienstags den arten d, Nachmittags z Ul r, wird auf dem Rathyausider Gas h sen« Eauderuugs- Besta'-b auf drei Jabre un> ter den gewöhnlichen Bedlngnlffen versteigert. Akannhelm oen zten Iäner iZir. Grvtzhrr;og 1 . Stadlrath. Reinhardt. Schubauer. Die Reinigung der ln den Kanalzlehe, den S.eaße rt neu außerhalb der Stadl wird Die-,, ßags den uLltn d. Nachmittags z Uhr «Uj 1 1 dem Rathyauft versteigert werden ' heim den zken Jamr r8n. Großhcrzogl. Sradtrakh. ^ Reinhardt. Schubauer. Ein nahe bei Mannheim hinter den Neckar»- garten neben der 'Kaferthaler Ziegelhükte an detn RhrinufetgelegeneS Gütchen von 2Z grossen Morgen ist in Temporal- oder Erbbcstand zu begeben. ES enthält in dem m it einem jun- gen Buchenhaag umgebenen Raum, irens: Lin ländliches-auf alle Jahreszeiten eingerichtetes Wohnhaus mit den nörbigen Stallungen und Remis, worin zugleich der Ausicher oder Gärtner seine abgrlhcilke Wohnung hat.. 2te»ö: Einen Wingert von- fünf bis sechstausend dreijährige wohigebalrene Weinstöcke. Ztens: Zwei Grwuß» und Baumfiücker von eirc» drei Morgen mir dem beßren Kern» und' Steinobst bepflanzet. Der übrige Theil beste«- het: chtens: In einem mit Nadel- und Laub» Holz untermischt, im englischen Geschmakan. gclrgtttt Natnrgarttn, welcher sich mit dem obigen Theilen in den schönstem Formen auf VaS angenehmste verbindet. Die Lage selbst ist äußerst gesund, stets frei von Gewässer, und hoch genug, umniirfreiem Auge die ganze weit ausgedehnte Gegend zu bcherrschen. Unstreitig gehört sie unter die schönsten Na« turdrlden am Rheinstrome. Der hohe Rhein windet sich hier majestätisch um einen sangen schönen Wicsengrund, indem er da einen See bildet, formt er dorr zugleich Vas jenseitige schattenreiche Ufer zu einer hohen Waldinsel, die von den oft vorbeisegelnden Schiffen und Flößen ringsum belebt wird. Die blaue ma- lewch b.leuchtete Voalesische BergkettejensettS, so wie dieSseiiia die so mannichfalttg krupirte von grauer. Burgk, ümmern br^ezre Bergreihe der Wein dringenden herrlichen Reigsiraßebe« gränzen diese präeyiigr mst Städten, Dörfern und Waldung'». vielfältig unteimsschie ä'vßciu fruchlb-rr« Ebene Dem Landschaftsmaler gewährt sie ein trefllches Studium, und das Ganze befriediget sicher jeden geschmakvok» le« Freund der belebend scl önen Natur. Der dorr angesttllle WinqerkSgärtner.wi.d bas innere des Wohnhauses zeigen, uud daS weitere ist i« Mannheim (dab ei) im Jakobsberg über zwei Stiegen hoch zu vernehmeo» >$ i c s ‘S oo «OM» e A» rr sr 6 *c 8 8 8 * £ a y 'S »T« S chL o 9-t HO Ä >» ES § i d s. s g Hs io ^ ö f f ^ «3 nj> o 8 «■ i 1 öp Av • i» *• IO (t H o o «■ « w 01 INI f* H c 5 « •S £ 1 « C-.1/1 «• -r h o\*o H M c» to ~ co w l «. s ZS 8 £ 0*30 ^ O N W M CO O* 0* 0 io M* M 1 £11 - i ss L SQ cd rt •*• ! * H ” D i ■B » & K ^OOHsO N I- o H At* NO NO On^-m *- H H « INI 1 ff i- •*» i ^ c» m >o NCOO « '»■«■'AM <>■ N'O nO On H so co r^ ai M M CO M H» 6 « sr * r § « ^ i J | if .r«r *j?asr “’S«« ^ 4