Groß herzoglich .badische? 19? A n z e t g t ö I 1 t t für den Neckar > und Makn,.und Tauberkrel-. 41. Mittwochs den 2L"N Mai 18rr. t t 1 I V c t e t t> « u 1» g e n. Direktorium des NeckarkrelseS. ' M. sssi.) Die neuen Steuerordnungen , insbesondere die sogleich vorzunehmende Klassifikation und Taxation der Fel» ' der betr. Es ist dem hvchpreislichen Ministerium der Finanzen die Frage vorgelegt worden: ob die Häusersteuer vor allen Dingen unaufhaltsam vollendet, oder mit der Bearbeitung der Grund«; teuer dargestellt ln Verbindung grsezt werden olle, daß die gute »Witterung, vorzüglich zu >en auf dem Felde vorzunehmenden Grund, ieuer»»Arbeiten benuzt, dem Steuer-Kommis» arius also erlaubt werden solle, hierin nach Imständen zu handeln ? * In Erwägung daß die gegenwärtige Jahrs» zeit ganz vorzüglich geeignet ist, die Klassifikation der Fluren mit Erfolg vorzunehmen, .und da es überhaupt wesentlich ntztzen wird, .wenn die Hauptarbeiten, .deren Prüfung den Revision-Versammlungen ausgetragen ist, näm» lieh die Klassifikation .und Taxation der Felder und die Eruirung der Natura» lienpreise, vor allen Dingen bearbeitet wer.' den: so erhalten in Gemäßheit hoher Mni« i lerialentschließuna vom u ten dieses Nr. .1336. Zmmtliche Bezirkskommissarien die Weisung, .di« gegenwärtige Jahreszeit unaufgehaltenzyr Klassifikation zu benutzen, überhaupt die Arbei« ten, welche auf dem Felde vorzunehmrn sind, nicht auf eine Zeit zu verspüren , wo sir ent» weder nur mit großer Mühe oder gar nicht inehr vorzunehmen sind, sondern jezt mit An« Krengung dahin zu streben, daß die Haupt» operatione« der Grundsteuer bald zur Brur theilung der RevisionS»Versammlungen ge» bracht werden können. Mannheim den i6ren Mai 1811 . v. Mange», vdt. Kefflsr» > Direktorium deS NeckarkreisiS. ( 3 ?. 9010,) Die neuen Steuerordnungen, inSbe- stndcre die Zehend-Rekognitionen befr. Da gn verschiedenen Orten, statt deS Zug» zehendrnS Iehend« Rekognitionen rc. gegeben werden, so ist angefragt worden: Ob diese Rekognitionen wie Zehenden pder wie Gülten behandelt werden sollen? Hierauf wird k« Gemäßheit hoher Ministtrial- Entschließung vom uten dieses Nr. igz6. I») zur allgemeinen Nachachtung eröffnet: daß in allen Fällen, wo statt deSZugzehendenS, gleichförmig eine Abgabe kn Geld oder Früchten , «S fei nun in dergleichen Fruchtgattung , oder wechselnd nach der Anblümungsart des Jahr- (kn Landachtsweise) gegeben wird, und, nach Saz 710. «.deS LandrechtS, ein Rükgriff auf den Zugzehenden nicht Zuläßig ist, wo al» so die Abgabe die Natur deS JehndenS .ganz verloren hat, und als eine bloße Jehendgült lediglich nach Gültrecht beurtheklt werden muß, auch in der Steuer derartige Abgaben als Gülten zu behandeln sind; kn allen .übrigen Fällen , wo nämlich der Rükgriff auf den Zugze« hendcn über kurz oder lang statt.haben kann, sind Aversal» Summen für den Zehenden, ohne Ausnahme als Zehendrenten zu betrachten und zu behandeln. Mannheim den >6. Mai 1811. ». Manger. Vllt. Ullmichrr. Direktorium des NeckarkreifeS. -n>7.) Die neuen Gteuerordnungen, insbesondere dir KataKrirnng des Nuzeigen- thums der Güter betr. Ueber di« entstandene Zweifel: ») Ob die Güter, welche mit einem Ruz» nleßungs« Recht delastet find, auf den Name» des EigenthümerS oder des NuznießerS kata- strikt werden sollen? d) Wer die Steuer zu «nttichte» habe? Wird nach esngrlangter hoher Ministerial« i 198 Entschließung vom uten Mal Nr. 1338. fol* Lende Belehrung rrtheilt: »6 a) Alle Steuerobjekte find in der Regel auf den Namen des Eigenthümers zu kam« siriren, bei zertheiltem Eigenthmn, Erbbestan» de», auf den Namen des Nuzeigenthümers, ohne Rüksicht, ob sie mit NnznießungS- oder Rutzungs-und WohnungSrechten belastet sind, jedoch bleiben die Güter der Ehefrauen und Kinder auf dein Namen des Mannes respektive Vaters, oder der Mutter, so lange die Nuz- mießung denselben zukommt, »nverrükt stehen. Schupflehen, welche auf zwei oder drei Leiber gehen, sind wie Erbdestände zu behandeln, alio auf den Namen des Leheumannes zu ka» tastn'ren (Grundsteuer« Ordnung §. 14.) ad b) An diejenige Person, auf deren Namen die Güter katastrirt sind, wird die Steuer ge» fordert, wenn indessen der Staat von den durch Verträge entstehenden temporären Nutzungs- Verhältnissen , wegen der hieraus entstehenden Werweitläufkigung des Dteuerwesens keine unmittelbare Notiz nimmt, und nehmen kann, fv ist doch den Sätzen 608. u. 635, des Land» rechts, welche den Nuznicßern und Nutzungs- berechtigten die Zahlung der Steuer auflkgen, damit nichts benommen, da dem Eigenthü« mer der Rükgriff an den Nuznjeßcr offen bleibt, Mannheim den rZtcn Mai l8n. v. Manger. Vd-t. Uümicher, Direktorium deS Neckarkreises. j Die neuen Steuerordnungen, instze- irndere den Kelkerwein bctr. , Es ist dir Anfrage geschehen: Ob der Kelkerwein den Uaterthanen, welche denselben abgeben müßen, am Stenerkapital abgezogen, den Bezugsberechtigten aber in Steuer gelegt werde» soll? In Erwägung, daß der Kelterwein eigentlich »ine Entschädigung für den Aufwand ist, den daS Keltern verursacht, und wenn er die. sin übersteigt, oder selbst dann, wenn sich der Kelter nicht bedient wird, entrichtet werden muß, eine Abgabe ist, die der Bauer als Bann- pflichtiger dem Bannberechtigten zu leisten hat, baß §lp hier von einer auf dem Grund und Boden haftenden Last durchaus nicht die Red« ist, wird nach hoher Ministeriak > Entschlies. siuig vom rite« dieses 9M343**»« aklsernei- nen Nachachtung eröffnet: daß der Kelterwein den Gutsbesitzern nicht abgerechnet, den dazu BerechrAen nicht in Steuer gelegt werden darf. Mannheim den rZten Mai isu. ». Manger. vdt. Uümicher. Leranntmachungen. Fürstlich Löwcnsteinisch. Justizamt Rosenberg» Gegen Michael Bauer von Rosenberg, welcher der Konscription pro 1810., und dadurch dem wirklichen Militärdienst entwichen ist, wird nunmehr, nachdem er ans die öffentli- che Vorladung vom yten Mai v. I. sich öeS jezt nicht gestellt hat, die ihm dort angedro» hetr Straft dahin ausgesprochen, daß er seines Vermögens, und Unlcrthanenrechts wirklich verlustig sei». Rvscnberg den izten Mat i8n» Gärtner» Föppel. Grvßhrrzogl. bad. Amt Brette«. (A. N. 2007.) Mit dem für mundtodt erklärten Joseph Barth zu Brette» fdll ohne Vorwissen seines Kurators Franz Anton Barch allda Niemand koutrahiren, insbesondere ihm etwas borgen bet Verlust der Federung. Britten den izten Mai 18 ll. Rrttig» Vdt. Schiller. Der nächstfolgende hiesige Dirhmarkt wird Dienstag den qden Juni wie gewöhnlich gehal- ten, weiches den Handelsleuten hierdurch bekannt gemacht wird. Mannheim den 7ten Mal i8if« Großherzogk. Marktgericht. Schubauer. In Gefola höheren Auftrags sollen durch ein« Stadtrathliche Kommission die Register der Einkommenssteuer vom 2Zt«n April >8lk« bis dahin istlL. berichtiget werden. ES haben sich demnach die Steuerpflichtige, welche eine Reklamation machen zu können sich berechtigt glauben, bei der ernannten Kommission, und zwar in hierunten bemerkter Ordnung von Morgens y bis »2, Mittags 2biS zUhr auf dem RathhauS persönlich zu melde»; da höchstem Befehl gemäß nach umlaufener Frist keine weitere Reklamation im Lauf des Jahres mehr patt ßuvet, Jever HauSbewvh» «,r der diese Aufforderung erhält, hat sskche allen denen im Haus Wohnenden mitzutheilen. Mannheim den izten Mai i8u. Großherzogl. Stadtrath. Reinhardt. Schubauer. Die Bewohner in . «» - Lit, A. i. 2. 3- 4 - km aoten Mai 5. 6. 7. 8.9.—°rten — — B, 1. 2. 3. 4* “ 22ten — 5 6. 7. — 24ten — 8 . 9. io. — 2Zt«N — — C, 1. 2. 3 » , — -ften — 4. 5. 6. 7. — 2Zt«n — 8> 9. io. — »9ten — ii. ir. 13.14. — 3oten — — v. 1. 2 3. - 3 "«" —, 4. 5. 6. 8- — 4ten Jun» 0. io. ii. ir.— 5«n — — E. 1. 2. 3. — 6trn — 4 - 5 . 6 . 7. — 7 «n — 8. 9. 10. — loten — II, 12. IZ. — Uten — Wf J. 2, 3» , i2ten — 4, 5. 6. 7. — i4t«n —- 8. 9. 10, — IZ»» — 11.12. 13. — 17»» “ — G. 2. 3. — i8ten — 4. 5* 6. ■*” I9ten 7, 9. IO. — 20trn — II. 12. — 2iten — — U. 1» 2» 3. 22ttN — 4> 5. d. — 2Zten —- 7. 8 . -r 2Üt«N — 9. 10. ir. — 27ten —■ — X. 1* 2. 3* 4* 28ten — 5. 6. — ittn Ju« 7. 8* — 2teu — — K. 1. 2* 3* 4* —“ 4t 8. gelegene. dem hiesi.' gen Schuzjuden Zachtrl Dlnkelspiel zugehdrt- ge HauS, wird Mittwoch benagten Mai nächst-! hin Nachmittags um 3 Uhr auf dahiesigem Amthause öffentlich versteigert. .Mannheim den roten Mai i8n. ' Großherzogl. bad.AmtSrevisorat. ' Leer». In der Behausung deS verlebtenRheknpfäl» zischen RegierungSrathen Hrn. von Schmiz lüt. C.4. No. 4. werden Mittwoch den zten Juni Nachmittag» » Uhr nachfolgende gutge« halten« Weine. dann mehrere große Lager» und kleinere Fässer gegen gleich bare Zahlung versteigert r als Zwei Fuder Wachenhelmer r8«6r Gewächs Drei Fuder Dürkheimer rhoür — Zwei Fuder jditto 1804k — FünfOhm Oggrrsheimer I8o8r — Zwei u- ein hach Fuder Dürkheimer I8orr Ein halb Fuder Niersteiner k^gzr Ein Fuder Ungsteiner 47791 wovon die Proben Morgens an den Fässern genommen werden.können. Mannheim den 14. Mai 1814. Hachtanträge. » Die Einnahme.der zu Bestreitung der Fe« stungs-DemvlltionS. Kösten auf das Brennholz ,,Faßreife, und Holzkohlen gelegten Auflagegelder soll den 2?ten dieses Nachmittags z Uhr auf dem hiesigen Rathhaus in Pacht versteigert werden. Man macht dieses dem Publikum mit dem Bemerken bekannt, daß die die dieser Einnahm wegen festgesezren annehmlichen Bedlngniße inzwischen auf dem SkakhSschreiberei» Zimmer eingeseben werden .können. .Mannheim den 18' Mai 18H. Großherzogl. Stadtrath. Reinhardt. Schubauer. (N. 6yo.) Dienstags den 4ten Juni l.J. Nachmittags z Uhr, wird auf.dem hiesigen Polizei- Bürrau die Lieferung .von 500 Wagen Gemelnhvlz an den Wentgstnehmeuden versteigert, welches den Steigungsliebhabern mit hem Bemerken hiermit bekannt gemacht wird, daß dieKtelgungSbedlngnlsse täglich auf dem Polizetbüreau -eingesehen werden können. Mannheim den -14t«« Mat 18 t r. Großherzogliche Armenkommtssion. Stark. Vät. Knnkelmann. % « 3 e I fl e «. Auf der Deurerö Bleiche vor dem Rhein, thor in Mannheim sind Tabaköpflanzen käuflich zu haben. 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