badischer 457 An z e i g e b l a t t für teu Neckar-und Main-und Tauberkreks. 87. Mittwochs den 28»n Oktober 1812. Verordnung. Direktorium deS NeckarkrekfeS. (N- 26373,) Den AuSschlaq der Brandgrlderbetr. Da» großyerzogl. hochp,eisk. Ministerium des Innern, LaaoeSpolizeidcpartemenl, Kat unterm roten d. Nr. 6055. bezüglich auf die im Regierungsblatt vlo. X. enthaltene Verordnung wegen dem Einzuge der Brandgrlder- Umlage pro 1811 folgende weitere Erirschliesi sung anher erlaßen. Man hatsiit einigcrZeit in der Behandlungsart der B.andversichelungS» Angelegenheiten mehrere UniichtigEeiten wahrgenommcn, wes, wegen man sich veranlaßt sieht, dem Kreisdi« rektvrium anfzugrden, die betreffenden Dienst- stelle» hlemit im Allgemeinen auf die im Re. gieningsblakre von7ten Februar rzog. Nr. 4. trsänencne BranSversicherung^vrdnung vom • ayten Oezembcr 1807. zur Nachachrung zu verveisen, zugleich aber auch folgende weitere Anordnung eintrerrn zu laßen. ,) DaS Ab und Jufchrcibrn der Brandver- sicherungsanrchläge in jedem Orte geschieht nach der BrandvcrsicherungSordnung vom sy. Dezember 1807. Abschnitt 3. § 9. durch die Oitsvoigefezten, die spezifike Anzeigen davon find dem Am srevisorat zu Fertigung der nb» thlgen Saesial- und General» Tabellen, immer auf den roren Jäner jeden JahrS zu üderg ben. 2) Oer Anschlag bei jedem Gebäude ist nach jener Verordnung immerhin auf die Rundzahl 50 ose, too zu sitzen. 3) Sind l» einem Orte auch herrschaftliche GibLude vorhanden, so ist bei der Summe des llas^lag« zu bemerken, was darunter für herrschaftliche, und was für bürgerliche Gebäude begriffen ist. und unter welcher herrschaftlichen Rezeptur rrsterr stehen, welchen Unterschied man bei Revision der EinzugSta» bellen zu wissen nbthig hat. 4) Das spezielle Einzugsregister über dle z« erhebende Brandgeldrr ist für jeden Ort künf» tig von dem betreffenden Amtsrevlsorat zu ser« tigen und zu unrersa,reiben, welches ann auch aus solchen die summa,tsche Einzugstabelle nach Vorschrift der BrandversicherungSord» nung in cluplo zu fertigen hat, wovon das eine Eremplar der betreffenden Verrechnung zu Besorgung des Einzugs zuzusteüen, das an» der« aber anher einzusenden ist. 5) Bei dieser Umlage ist immerhin der Asse» kurationsaoschlag deS vorgehenden Jahrs zum Maßstab anzunehmen, wie dann z. B. die kürzlich ausgeschriebene im Jahr 18« f- vorqe- kommer.e, und jezt erst umgelegte Brandscha» den nach dem auf den loren Jäner ihtt.be« standenrn Gebaudeanschlag repartirt werden müssm. 6) Da, wo nach der Einzug der Branbgek- der durch die Amtsrevi'vraren besorgt werden, muß eS nunmehr aufhbren, und die Erhebung derselben von der, die herrschaftlichen Steuern beziehenden Rezeptur um so mehr geschehen, als ersterr Stelle die Control« bilden. 7) Eine Rezeptur hat immerhin die Brand» geloerbeiträqe auS demjenigen Amt, für welches sie eigentlich bestimmt ist, ,u erheben. Gehören Orte ihres Berrechnungsbestrkesin ein anderes Amt, so find von der dortigen Verrechnung diese Beiträge zu erheben, wodurch dann bezwekt "wird, daß aus jedem Amre die Brandgelder nach der, von dem Amtsreviso« rat gefertigten Tabelle durch eine Hand erho» den werden , und die seit einiger Zeit zu vielen Jirungen Anlaß gegebene gegenseitige Kommunikationen «ad Auslieferung der Beiträge unterbleiben. 8) Aus den stanbe-herrlichen und grund» 458 herrlichen Orten find die Brandgcldrr mit de» neu Einzugsrcgistern an diejenige landesherr» Nche Rezeptur abzuliefern , welche solche bisher erhoben hat, oder die übrigen landesherrlichen Gefälle erhebt,' wobei die betreffenden Arm« ter, ohne sich mit Erhebung dieser Gelder unmittelbar zu befassen, mitzuwirken und eben so die Amrsrevisorake dasjenige zu beobachten haben, was zu ihren Verrichtungen gehört. y) Ist die Einrichtung bereits getroffen, daß «ach erfolgter Erkenntnis der Brandeytfchadi. gung, und nach erhobener Nachricht,.daß der Wiederaufbau- des neuen Hauses angefangen har, die wirkliche IahlungSversügung blos an die hiesige Generalbrandkasseverrechnung erlas, sin wird. Diese Bedienstung hat alSdann der nächstgelegenen Brandgelderpartikularverrech« «ung dir wirkliche Auszahlung zu übertragen, nnd ohne diese Anweisung darf keine Parti» kular. Verrechnung «ine Zahlung leisten. ES haben somit diese Partikularverrechnungen mit der Hauptkasse gleich nach jedem Jahrsschluß Abrechnung zu pflegen, die Rechnungen aber sind wie bisher an daS Departement einzu. schicken. Sämmtlichen Aemtern, Amtsrevisoraten und Verrechnungen wird diese« zur pünktli« chen Nachachtung hiermit bekannt gemacht. Mannheim den agten Oktober «812. Der KreiSdirrkior. v. Manger. Vrlt. Kessler. Bekanntmachung en. i) Wert heim. Der Stadt Werkheim sind von dem großherzogl. bad. h. Ministerium des Innern 10 Viehmäikte verwilliget worden welche vom Februar bis zum November jedes, mal am lezren Mittwoch des MonatS gehalten werden sollen; und wird von dieser gnädigsten Concession für dieses Jahr dergestalt Gebrauch gemacht, daß am Donnerstag nach dem Katharinen - Jahrmarkt noch ein Vieh mrrkt gehalten w rd. Werthrlm den arten Oktober ihr 2. Fürst!, u. Gräfl. Löwensteln. Stadtamt. r) Baden. (Landesverweisung.) Maria Eva Bachmännin, von Nagold ,im Wunen» bergjschrn wurde von großherzogl. hochprets» lichem H^faericht des Murg Pfinz. und Enz- ikrti>ev wegen Diebstahls zu einer rowöchent» lkchen dahier zu erstehenden GefängmHstrafe und nachherigen Landesverweisung verurihctir. Dieselbe wurde nun unterm heutigen ihre- Arrestes entlaßen, aus dem Großherzogthum Baden verwiesen und in »hre Heimath tranS» portirt. ! 8igkisleme»i. Dieselbe ist 5 Schuh groß, j har braun aufgebundene Haare, hohe Stirne, blonde Augenbraunen, graue Augen, kleine ' Nase, mittelmäßigen Mund, breites Kinn, ein vollkommenes Angesicht. Trägt gewöhnlich ein roch geblümtes und ein gelb punktlrtesim Grund blaues Kleid» Baden den ritenOktober 1812. Großherzogl. Bezirksamt: i) Elzach. (Aufforderung und Bekanntmachung.) Der in dem Anzeigeblatt für den See» Donau. Wiesen» und DreysamkreiS No. 79, 81. und 83 - dieö JahrS beschriebene, mitLan» deSverweisuug am r6ten deS v. M. aus dem Zuchthaus zu Freyburg entlaßen« Kristian Lude, lediger Zimmermann, von Merklingen im Wür- tembergischen ist den Tag darauf an einem Kleidrrdiebstahl im Amthause dahier zu Elzach zwar ertappt worden , hat aber in der Ge» schwindigkeir noch Mittel gefunden zuentkom« men. Derselbe wird daher gemäß hoher Verfügung des großherzogl. hochpreiSl. HofgericktS zu Freybarg vom 12ten d.No. ln crim 3045. hiemit peremtorifch aufgefordert, von heul an binnen 6 Wochen vor hiesigem Gericht zu er» scheinen, und sich über di« ihm zur Last lie» gende Beschuldigung zu verantworten, widri» genfallS gegen ihn gesezlicker Ordnung gemäß in Lontuin-lciuin würde fürgefahren werden. Verordnet Eizach den 2iten Oktober 1812. Grundherr!. WittenbachischeS Amt. Mundtodt» Erklärung. Ohne Bewilligung deö Pflegers soll bei Vor» lust der Forderung, folgende Person ni'chtS geborgt oder sonst mit denselben kontrahlrtwer» den. Aus dem Grundherrlich von AdelSheimischeS Amt E d e l f i n g e n. z) Job. Melchior Her klein, bürgerlicher Einwohner dahier zu Edelfingen, ist als Verschwender uno Trunkenbold sür Mundtvdt im ersten Grad erklärt , und demselben der hiesige Bü.ger und Schrciuermeiftcr Johann Gevr Hertle alsBeistandbekgezeben worden. Man bringt dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Keuntnkß. daß hiernach Ioh. Melchior Hrrtlcin ohne Mitwirkung und Genehmigung gedacht seines Beistands für die Zukunft nicht rechten, noch Vergleiche schließen, kein Anle» hcn aufnehmen» keinen Handel auf Borg ab- schließen, kein angreiflicheS Kapital erheben, oder darüber Empfangscheine geben, auch weder liegende Güter noch fahrende Haab verkaufen, versetzen, verpfänden, noch auf irgend eine Art und Weise veräußern kann. Unter gerichtliche Aufforderungen und Rundmachungen. - Sch uldenliq nidatlonen. Andurch werden alle diejenigen, welche an folgende Personen etwas zu fordern haben, unter dem Präjudiz aus der vorhandenen Masse sonst keine Zahlung zn erhalten, zur Liquidirung derselben vorgeladen. — Aus dem Großherzogl. 2. Landamt Bruchsal. i) zu Oestringen an di« in Gant gera» thene "Andreas Skraubfche Eheleute auf Dienstag den zten November d. I. Morgens y Uh r auf diesseitiger Amtskanzlei. Fürstl. Salm Krautheimisch« Justiz Kanzlei - Kommission zuGerlachSheim. t) zu GvmmerSd 0 rf die Auseinander, fttzung der Pfarrer Engel ha rd'fchen >Lcr» laßenschaft auf senkten November d I. früh 8 Uhr von der hierzu ernannten Tpezialkom- Mission zu Gomwersdo.f Aus dem Fürstl. Salm Krautheimer Justiz« amt Grünsfeld. i) zu GrünSfeld das Schuldenwesender Schneide-meisten Ioh. Kraft, scheu Eheleu« te auf Mittwoch den , neu November d. I. früh 9 Uhr vor vaS hiesige Am Srroisviat zu Grünsfeld. AuS dem Fürstl. Ltiaing Justizawt Lauda. s) zu Lauoa an den in Konkurs erkann» ten Ioh. Adam Frievlcin Bürger und Bäk. keime'ster, dain.- gewesenen Mährenwi'.th in Kö"iz?haftn. auf Mituvoch den 18fcn No vember d. I. bum fürstlichen Amt zu Lausa. AuS dem Großherzvgllchen Bezirksamt GochS hei m. 3) Ueber das Vermöge» nachbmriltttrPer. 45 » foncn hat mvn thells den Gantprozeß, theilö förmliche Schnldenliquidativn erkannt, und alle diejenige, welche an gedachte Personen rechtsgültige Forderungen zu machen haben, werden bei Strafe des Ausschlusses aufgefvr« dert, mit ihren Beweisurkunden vor dem großherzogl. Amtsrrvlsorat, und zwar in je» dem Wohnorte der Schuldner auf dem Rath» Hause Morgens 9 Uhr zu erscheinen und zu liquidiren. n) Bei dem Gant des Ioh. Müllers des Ael» tcrn zu Landshausen, Dienstag den Zten No» vember d. I. b) Bei dem Gant deö ledigen gtoßjahri» gen Scbastlan Albert, von Laudshausen Mitt» woch den gten November d. I. e) Bei dem Gant des David Salzer Ge- rlchtsschrcibcr zu Waldangeüoch Donnerstag den Zten November d. I. d) Bei dem Gant des Georg Adam Hag» maier zu Walrangelloch Freitag den 6kenNo» vember d. I. e) Bei dem Gant des Jung Ludwig Hof» mannö von Waldangelloch Montag den yten November d. I. f) Bei dem Gaur der Katharina Böhms Wtttib zu Eichelberg Dienstag den lotkn November d. I. g ) Bei der Schuldenliquidation über die Mich. BodemerS Wittib zn Eichelberg Mittwoch den liten November d. I. Lrbvorlad ungen. Folgende schon längst abwesende Personen oder deren Lei «Serben sollen binnen 12 Mo» naren sich bei der Obrigkeit, unter welcher ihr Vermögen steht, meide», widrigenfalls ihr Vermögen an ihw bekannten, nächsten Verwandten gegen Kaution wird ausgelieferr wer« ,drn. Aus dem Großherzogl. Bezirksamt Baden. 2) von Oberbeuren Joseph Krist. 43 Jahr alt. gicvg vor 22 Jahren alS Maurers« gesell in die Fremde, ohne bis jezt etwas von sich hören zu laßen, ressen Vermögen in 86t fi>. 42^ U besteht. AnS dem Ausgetretener Vorladungen. Nachbemerk,e. böslich Ausgetretene sollt» sich binnen 3 Msiutten bei ihrer Obrigkeit 460 stellen, und sich wegen ihres Austritts ver« antworten, widrigenfalls gegen dieselbe nach der Landeskonstitulion wider ausgetretene Un- terthanen verfahren werden wird. Aus dem Fürst!. Salm Krautheimischen Amt Grünsfeld. 2) Martin Horn, von Dietigheim; Kaspar Anton Knlttel, von GerlachS- heim, Adam Fleischmann, von Pac- mar; Leonhard G org Äichrl, v. Oderwik tighausen, Nckolaus Kaiser, von Zimmern , welche ln Ihrer AbMesenhett durch da» Lvo» zum Kriegsdienste vestlmmr worden, sodann Nikolaus Rdßner. von Grüns» seid, welcher von seinem Regiment? entwi«! chen, binnen etner Frist von 6 Wochen.; 2) Rappenau. (Aufforderung. ) Auf dem gräflich von Helmstädtischen Schlosse zu Bischofshelm, diesseitigen Amtsbezirks, ist u:,term 2>tcn Juli l. I. Ravhack Fadre, ge» bärtig von Entrevaux sur le Var bei Glan- deves, Departement des basses Alpes in Frankreich, und vormals Pfarrer zu Marolies bki Chartres in dem gleichfalls französischen Departement «l'fäire et Loir, der im Jahr I7yr. mit Erlaubniß der Regierung sein Vaterland verließ, und sich in der Folge in Eng. land und Norddeutschland, spater aber zu Heilbronn am Neckar im Würkembcrgischcn aufhielt» ohne Hinieilaßung eines legen Willens, wahrscheinlich im /rten Jahre seines Lebens verstorben. Da eS nun ndrhlg feyn will, über seine, übrigens nicht sebr bedeutend« Verkaßcnschaft rechtliche Verfügung zu kreffcn, diesseits bekannte Erben destidenabrr nicht vorhanden sind, so werden alle diejenigen , welche im Wege einer Schuldforderung, auf den Grund eines Erbrechts, oder aus irgend einem andern Rechtsruck Ansprüche an dessen Verniögensmassr zu machen gemeint feyn könnten» kraft dieser Edlkralien andurch anfgefvrderk, binnen einer zerstdrlichen Frist von y Monaten a dato bei Unterzeichneter Stelle entweder i« Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu crscheknen, und ihst Rrchksprätensivncn gehörig vorzutragcn, unter der angehüngten Ve wainung, daßneimEnt» strhungofalle mir ihren Ansprüchen jeglicher Arr von ver H nrerlaßenschaft deS Bcrstorbe» nen ausgeschlossen, und sämmtlichc Vermö- genstheile als erblosts Gut. landreDtlicker Ordnung nachder S aat, kasseauSgeliefen wer» den wä den. Verfügt zu Rappenau im groß« Herzog!, bad. Kreise des Neckars, den toren Oktober 1812.- Justizamt. 2) Grünsfeld. (Aufforderung.) Z r Brrlaß.nschsfrsmaffe des in Spanien gestor, denen Soldaten Perer Haha von Kützdrunn gehört ein Einstanrskapiral von Zoo fl , wel, cheS der Einsteüer Michael Fischer von Gercks» heim noch schuldig ist Die desfallflge Pfandverschreibung de dto G ünsfeldken zren Juli 1809. 8ub No. 60. eingetragen, pag. 613. ist eigentlich für Michael Anron Hoch» stekter von Rosenberg ansgefertiget, weil abrr derselbe für Fischer nicht eingestand n, so ist gedachte Pfandverschreibung dem wirklich für Fischer eingefiandenen Peter Hahü ringehän- digek worden, dermal aber unbekannt, wo sich solche befinde. Es werden deswegen auf Ansteben deS Michael Fischer und der Peter Hahuifchcn Jntestareibcn. alle diejenigen,wel. che auf erwähnte Pfandverschreibung und darin bemerkte Summe ad 300 st. nebst Zinen ir« gend einen gegründeten ÄnPruch z» haben ver« m.tnen, aufgefordert, binnen 4 Wochen diese diese Ansprüche vor hiesigem Amte rechtlich auszufüyrrn, widrigenfalls solch« für erloschen, und die Pfandverschreibung vom zken Juli 1899. für amvrtisiret erklärt sofort die Peter Haynischen Jnrestare den ermächtiget werden sollen, das Einstandskapitak unter stch rechtst» cher Ordnung nach zu verlh«^«., Hierbei wer» den diejenigen, welche von erwähnter Pfand» Verschreibung und ihrer dermaligen Aufbewahrung Nachricht haben mögen, gebellten, diese Nachrichten gegen Kosten-rsaz dem hi'eflqen In« stizamt« ehestens mltzutheklen. Grünsfeld de» i6ren Oktober 1812. Fürst!. Salm Krautheim. Justizamt Grünsfeld.