Großherjoglich badischer »4» An z e i g e-b l 4 t t für de« Neckar»««- Maiv-u«H Ta«üerkre!-. IST«* * ZO. Samstags den kzten April I8i6. Verordnung. Direktorium deS NrckarkreiseS. (N. 6 Stf' ) Die Lckheilung der Wrinhandelspa» . lenke betr. *jn Erwägung, daß die früheren Vererb» nunM wegen Besteuerung des WeinhandelS durch dir Einführung der Gewerbssteuer ver- fchiedeue Modifikattonen erlitten haben, fand sich hvchpreiSlichrs Finanzministerium bewogen , durch Verordnrmg vom itzken Marz 1816. dasjenige, was für die Zukunftzu beobachte« ist , in folgendem vorzuschreiben: §. i. Wer Weinhandel treiben und auf die den Weinbändlern in der AcciS- und Ohm- geldsvrdnnng zugest an denenV or lhei le Ansp r uch machen will, muß dieses jedes Jahr deklari- rrn, (§. rz.) und, zu feiner Legitimation, «m ein Patent nachsuchen. §. a. i) Die Bortheile deS -atentisirttn »nd gewerbsteuerpflichtigen WeinhandlerS vor dem unpatentisirten, der keine Trwerbsteuer zu bezahlen bat, bestehen darin , daß er weder feine Vorräkhe noch den Wein, welchen er «ährend des Jahr- einlegt, vrraccifen muß, sondern bloS am iten Mai jeden Jahrs sein« Konsumtion anzugeben und den AcciS davon zu berichtigen schuldig ist. 2) Der Producent oder Gefällbezieher, dessen eigener Erwachs oder Gefällbezug ohrrhin «ccisfrei eingelegt werden darf, erwirbt sich hiernach durch da- Patent und die Zahlung der Gnverbstruer nur das Recht, auch geraufte, auf Schuldigkeiten angenommene oder auf ander« Art erworbene Weine accisfrei ein- legen zu dürfen. 3) Der Wirth» welcher «i« Patent für einen von seinem WirthschaftS- Keller vorschriftsmäßig abgesonderten WetnhandlungS»Keller «hält', genießr all« Bortheile des parenkistr- den Weinhändlers (Nr. I.), jedoch mw fob» gtuder Beschränkung r a) daß er unmittelbar anS diesem Keffer keinen Wein zur eigenen Consnmtion oder für seine Gaste verwenden und nur gegen Entrichtung de» Accises und OhmgeldS in feine« WirthschaftSkeller verbringen darf; b) daß er zu jeder Einlage Und Abfassung, nach der besonder» in Wirksamkeit bleibende« Verordnung vom zren August «814. Regt. Nro. xv., den Aecisor, der Contrvll« wegen, herbeiruf«. 4) Durch ei« auf den WirthschaftSkeller erlangtes Patent erhält der Wirth nur daS Recht, den AcciS von den auS diesem Kelle« unmittelbar inS Ausland verkauften Weine« zurükzuverlangen, da «ine Vergütung deS OlMgelds auch ohne Patent statt findet. Vo« den Weinen, welche er aus diesem Keller im Inland Nach dem Herbste nur um den eben bemerkten Betrag und den Betrag des eigenen Erwachtes oder Gefällbezugs von dem Herbst des laufenden Jahrs übersteigt. Als eigener Erwachs können aber nur diejenigen Weine angesehen werden, welche aus der Gemarkung des OrtS, wo der Wein Händler pazrntisirt ist, oder auS inländischen un- mittrMtr angränzenden Gemarkungen von eigenen oder gepachteten Reben gezogen werden; bei der Kellerei der Standes-und Grundherrn, der Corporationen und Stiftungen werden diejenigen Weine als eigener Erwachs angesehen, welche von eigenen oder gepachteten Reben in dem Verwaltungs-Bezirk der Kellerei innerhalb Landes gezogen oder als Gefall erhoben worden sind. §. 11 . Bei vorkommenden Untersuchungen soll der Betrag der Gefall- Weine auS den Rechnungen erhoben werden , wo aber keine vorliege«, eben so wie der eigene Erwachs, durch drei Weinbau-Verständige im höchsten Ertrag des betreffenden HerbstjahrS pflichtmäßig ge- fchäzt und diesem Taxato noch ropCt. beige- fchlagen werden. §. ig. Die Deklaration (?. i.) muß bei dem Vorstand des Ort» geschehen , durch Unterzeichnung eines Deklarativus-Billets. Ist der Deklarant rin Wirth, so muß er anzei- gen, ob er ein Patent für seinen Wirtschafts- Keller oder für einen besonder» Weinhand- kungs- Keller oder Patente für beide verlangt. Wer außerhalb seinem gewöhnlichen Wohnort «in Weinlager halten will, muß Jemand zur Deklaration beauftragen, der an dem Ort des WeinlagerS seinen gewöhnlichen Wohnsiz hat; der Beauftragte, der neben dem Eigen- thümer deS WeinlagerS in dem Deklarations- Billet und in dem Patent genannt werden muß, ist zur Bezahlung der Gewerb-Steuer, eben so verbunden , wie wenn er die Deklaration in seinem eigenen Namen abgegeben hätte. §. 14. Die Deklaration soll in Zukunft im Lauf« des Monats Januar geschehen, weil das Ab, und Zuschreiben der Steuer in Zukunft mit dem iten Februar beginnen soll. Dieses Jahr bleibt es bei dem in der Verordnung vom 7. Februar iLrg. gesezlich bestimmten Termin vom 14- Februar bi» 14. März. Wer in der anderaumlen Frist nicht dekla- rirt, daß er den Weinhandel forcsttzen wolle, dessen Weinlager wird am l. Mai aufgenom- Men. und derMccis von deni Vorrath erhoben. Bei Weinhändlern, die zugleich Producen- »4Z ten oder Gefällbezieher sind, bleibt in diesem Fall der eigene Erwachs, resp. Gefallbezug, vom leztverflossenen Derbste von der Accise befreit. §. 15. Der OrtSvvrstand nimmt die Deklaration durch Ausfüllung der ihm von der Ober- Einnehmerei zugestrllt werdenden Dekla» rationS- Billets nach der unter Lit A. r. bis 5. zu ersehenden Form auf. Will ein Wirth ein Patent für einen besonder« Wein- handlungs- Keller und eines für seinen Wirth» schafts-Keller haben, so sind auch zwei De- klarations- Billets ansznfertigen. $. 16. Nach den Deklarations- Billets fertigt der Orts-Vorstand dem Weinhandler sogleich ein Patent aus, nach der Anlage Lit. B. 1. bis 4. Diese Befugniß steht demselben jedoch in dem Fall, wo ein Wirth ein Patent anfeinen besondern Weinhandlungs-Keller nachsucht, und nicht bereits die Erlaubniß des KreiS-Direktor» erhalten hat, nicht zu. Ueber ein solches erstmaliges Ansuchen ist be- sonderer Bericht an das Amt zu erstatten, das die Sache dem Kreis -Directorio zur Entscheidung verlegen wird. Das HauS, worin der Wirth seinen WeinhandlungS - Keller anlege« will, ist durch Angabe der Numero genau zr» bezeichnen und besonders zu bemerken, ob der Transport des Weins ans diesem Keller i« den WirthschaftS-Keller nur auf offener Straße geschehen könne, oder auf andre Weise. Erst wenn die Erlaubniß des Kreis-Direktorium» zu Ertheilung eines Weinhandlungs-Patent» eingekommen ist, kann der OrtSvvrstand dasselbe auSferligen. §. 17. Auch nach abgelaufenem Termin und während des ganzen Steuer-Jahr» steht es Jedermann frei, sich als Weinhändler z» declariren, oder auch, wenn er schon patenti- sirt ist und sein Lager vergrößern will, ein höheres Patent zu begehren, was der vorhabenden Vergrößerung seine» WeinlagerS entspricht. Der Ortsvorstand hat auch diese Declarationen aufzunehmen, und unter der §. 16. angegebenen Beschränkung die Patente auS- zuferligen. Im Fall rin höheres Patent begehrt und ausgefertigt wird, ist da» alte «inzuziehen und zu zernichten, welch«» auch jährlich mit dem vom verstoßenen Jahr geschehen muß. Der Weinyändler muß in diesem Fall 144 Üe Qftwtrbfteuer nach dem -öherm Patent fit das ganze Jahr bezahlen. Wenn ei» bereits patentisirttr Weinhändler erst nach dem gesetzliche» Termin erklärt, daß sr de« Weinhandel fvrtfttze« wolle, so soll der Drtsvorstand zwar dies« Declaration anneh» «ren und auch ein Patent aussertigen, von demselben aber, wenn die Declaration noch »er dem Erscheinen de- AcctsorS zur Wein- Uufnahme Statt gefunden, eine Strafe von 2 ReichSthaleru, wenn sie aber irfi geschehe», «achdem der Wein schon ausgenommen werden wollte » eine Straft von 5 Reichslhalem von dem Weinhändler erheben und diese an das Amt einsenden, welches im letzten Fall dem Äccisvr | davon anszahlrn laßen wird. Das Amt wird diese Straft in das Verzeichniß der Zoll- und Accis« Strafen aufnehmen. §. 18. Damit die Accisoren wißen, wer Patentisirter Weinhändler ist» so ist der Orts- vvrstand gehalten, denselben am Ende des zur Declaration gesetzlich bestimmten Termins ein Berzeichniß der ausgestellten WeinhandlungS- Patente zuzustellen. Die Accisoren haben die- ftS Verzeichniß bei der Abrechnung im Monat Juni dem Obereinnehmer zur Einsicht vorzu- tegen. Von jedem nachträglich errheilk werdenden Patent hat derselbe dem Acclsor gleichfalls Nachricht zu geben. L 19. DaS Aufsichts-Personal bat sich durch Einsicht dieserRezister bey den Accisoren gleich« Kenntniß zu verschaffen, um sich bei her Aufsicht hiernach zu benehmen, und vor» IÜglich ans di«Wirlhe, tv«lche besondrr Wein- Handl'ungs-Kelltr haben, ein genaues Augenmerk zu richten. f 20. Di« Weinhändler, welche sich in- »erhalb deS gefttztichen Termins um ein Patent gemeldet, haben dem Ortsvorstand für die Auf- »abn» der Declaration 6 kr. und eben so viel für di« Ausfertigung d«S Patents zu zahlen; da- Doppelt« dieser Gebühren, wenn die De- ^arationen nach Ablauf der bestimmten Frist geschehe». . . $. 21» Damit bi« Gewerbsstoner von dem Kleinhändler richtig erhoben werde, haben die Steuer -Perächuatoren, wenn sie rvrge« des Ab- »nd Auschieibevs i» «inen Ort kommen, sich ,«« den, Orrsvvrstand sämmklich« D«claru- kusit» «ütlM» M laß« Uttb daruach die Cg- kastr,rung vorzunehmm. Hierbei ist nicht auft ftr Acht zu laßen, daß der Weinhandel im, mer als ei« besonderes Gewei b betrachtet wer, de« und so i« Anlage kommen muß, daß daS Betriebs-Capital mit dem eines and«,» Ge» werbS nie zusammen gerechnet 'werden darf, auch eine höhere Claffe des persönlichen Ver» diensts den besonder» Ansatz deßelben wege» des Wemhandels nicht ansschließe oder in sich säße. Ueber die nach dem Ab - »nd Auschrei» ben ertheilten Patente hat der Steuer-Pera» quator bei dem nächsten Ab- und Iuschreibe» von dem OrtSvorstand die DeclarativnS-Bil» lets zu erheben, den Steuer-Nachtrag zu berechnen und in das betreffende Verzeichniß auf» znnehmen, mit Rücksicht auf §. 47. der Gw. St.Ordnung, nach welchem von dem Wemhan- del die Steuer immer für das ganze Jayr b«, richtigk werden muß, der Weinhändler mag sein Gewerb im Lauf des Jahrs anfange» oder anfgeben, wann er will. Alle DeclarationS- Bi'lletS hat der Steuer» Peräqnator mit dem Gewerbssteuer-Cataster an das Kreis-Direktorium einzusenden, dg» mit daßelbe über die Patent- Ertheilungen in destäudiger Kenntniß bleibe, und wo sich Män» gel einschleichen, abzuhelfen in, Stande sei. §> 2r. Außer der Gewerdsteuer, und$. 20. b«- meldten Gebühren darf dem Weinhändler unter keinem Vorwand etwas weiteres abgeferdert werden. Die Dcklarations-Billet» und Patentformularien werden den Ortövorständen durch di« Obereinnehmereie« zukommeu. Die Aemter haben dafür zu sorgen, daß sämmtliche gegenwäriigeWeinl)ändleraufd,'«ft Vorschriften und besonders auf den §. lg. und 17. aufmerksam gemacht, und daß von Seiten der Ortsvorstände der $. 16. nicht über» schritten werde. Mannheim den h. April 18 >^» Frhr. v Stengel. V 6t. Karg. (Die Beilagen ,n gegenwärtiger Verordnung, folgen im nächsten Blatt.) Dir-ktorium des NeckarkreifeS. (R.7059.) 2 'n Gemäsveik eingelangter ho» Heu Finanzmimstenal Entschließung wird die Verordnung in Erinnerung gebracht, wvrnach famnttlictze Guggen worin Gelder versendet werden, gehörig zu siegle», und mit dein Nq- men der Verrechnungen zu überschreibe» sind, tftimft die Stelle ob welche? Wt Gelder «i«ge» sendet werden, der Rükgriff an die liefernd« Stelle, im Fall nngangbare Geldsvrken, oder weniger als einznsendcn ist, eingesendet worden nröAich gemacht werde. Zugleich wird verordnet, daß dle Gelder bei Lieferungen folgendermaßen in Guggen zn verpacken: ganze Kronenthaler injGuggen zn 135 st. oder . . . »08 — halbeKronenthaler in Gugen zu ic >8 st. 8l- 54 — 8t — 67 fl. zo kr. 54 “ ZV st. 4 °— 3 ° — 20 — 40 — 30 — 95 — * 5 - 10 — 10 — 5 — oder oder Viertel-Kronenthaler zu oder . »der » S-chSbätzner zu vUn oder . »der Dreibätzner zu oder oder . Sechser zu oder Groschen zu oder Mannheim den r»ten April 1816, Der KreiSdirektor. Frhr.». Stengel. Direktorium de- Mainund Ta über kreise«. (N. 4709 ) Da« bei Rekursen im Weg« der Gnade tlnjubaltende Verfahren betr. Nach einem hohen Finanzministerial * Erlaße »om ute» ». K. Nr. 3575. sollen künftig bei Rekuröfallen im Weg« der Gnade in Aoll- undAeeiSdefraudativnssacheudie Rekursschriften nicht mehr unmittelbar an das hohe Ministerium, sondern andaSKreisdirekterium zur weitern Beförderung eingegeben , diejeni- gen Schristverfaster aber, welche dieser Vorschrift zuwider handeln, mit einer angemessenen Strafe belegt werden, welches hiemit z»«r allgemeinen Rachachrung bekannt gemacht wird. Wertyrim den -len April >8l6. F-fcher. vdt. Göbek. Vekanntmachungen. , 3 ) Karlsruhe. Auf hohe Zinanzministe- val- Verfügung vom iXten d. M. Nr. Z89Z Müd hieuul össemlich betgpr» gemacht, daß eine auf diesseitige Kasse unterm sztenJaner l8ol. und der Nr. 282g. für Bernhard Guß^ hurst von Tiefenau oder Lizeluna, SlaabS Sinzheim ausgestellte herrschaftliche Schuld» signatur über 376 fl. abhanden gekommen ist, und hiemit für mortificirt erklärt wird, weS» wegen man das Publikum hievon brnachrich» tigt, um sich vor allem durch etwaigen Mißbrauch dieser Signatur entstehenden Schaden zu hüten. Karlsruhe den Zoten Mürz kgrü. Großherzogliche Kontributions- Hariptver« rechnung. z) Engen. Gegen die Refractärs aus der ordentlichen Konscription für r8>6. Iiriak Mvftr undj Jakob Walck von Aulfingen, Thomas Leibe non Bittelbronn, Joh. Bapt. Faden von Emmingen, Kvnrad Ehrrnsperger von Engm, Andreas Bertschr von Eßlingen, Andreas Renn und Xaver Schury von Möhringen, welche sich des Verbrechens des bösli- chen Austritts» um sich dem Kriegsdienste zu entziehen, schuldig gemacht haben, wurde- durch hohes Erkenntniß des großherzogs. Di- rektorii des Seckreises 66 Konstanz den yten d. Rr. z^ü<>» der Verlust desOrkSbürgerrechts, so wie die Konfiskation ihi-es sowohl angefal» leuen, als ihres künftig anfallenden Vermögens zur großlierzogl General- Staatskasse erkannt. Engen den raten Mürz rZ •' 6; Gioßherzogl Bezirksamt. z> Wert heim Da der abwesend«Georg» Höhelein von Erlach ungeachtet dei öffentlichew Vorladung in der großherzogl. bad. Staats- zeicung Nr. 4k. 4k, und in der Beilage zw N1.Ü7. und in dem Mannheimer Anzeigeblak» vom Jahr 1815. Nr. 8- 9, u ro. nach Verlauf von mehr als n Monate» nicht erschienen ist, so wird derselbe hiermit für verschol» len erklärt, und über dessen Vermögen nach' gesezlicher Vorschrift verfügt. Wertheim de« rrten März i8>6. Grvßherzogt. 2. Landamt. Z) Engen. Da keiner der unten benannten längst Abwesenden auf die erlaßeue öffentlich« Borladring 66. Möhringen >6ten Jukv »814 Nr. >486 bi'SjeU erschienen ist; sv werden solche durch diesseitig amtl. Beschluß von» H.Jüuer d.J, als verschollen erklärt, und soll nun in dessen Folg« daö Vermöge» dersetbe« d«M. nächste« Wner«4rrLten.UMn MichtUch» I4Ö Gicherheitssiellnng durch hiesiges Amtsrtviso«, rat fürsorglich zugetheilt werden, welches an- l mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. I Bon Möhringen: Sebastian Jrringer, Marr I Biechler, Jakob Lang Klausen, David Furier, Martin Fnrter, Mathä Martin Urban, nnd Kornel Kefer, Joseph Hcuß Karls, Anton Nepple, Mathias Reitz, Donat Martin, Theresia Dielin, Jakob Biechler, Maria und AnnaBiechler. Von Eßlingen : AudraPfund. Von Hinlschingen: Blasi Dreher, und Wend- lin Saur. Engen den rrten Marz 1816. Großherzogl'. Bezirksamt. Untergerichtliche Aufforderungen und Lundmachungen. Schuldenliquidationen. Andurch werden all« diejenigen, welche an folgende Personen etwas zu fordern haben, unter dem Präjudiz aus der vorhandenen Masse sonst keine Zahlung zn erhalten, zur Liquidirung derselben vcrgeladen. — Aus dem Großherzogl. Bezirksamt Buchen 2) zu Mudau, wer an die Verlaßen- schaftsmasse des abgekommenen Vögten Jvh. Joseph Pfaff etwas zu fordern hat, auf Montag den rqten April d. I. vor dem großherzogl. Amksrevisorat zu Mudau. Ans dem Großherzogl. Bezirksamt Buchen 2) zu Buchen, wer an dieVerlaßenschaft des verstorbeuen HntmacherS Franz Pulsier etwas zu fordern hat, auf Mittwoch den 24. April d I. vor dem großherzogl. Amtsrevisor rat zu Buchen. AuS dem Großh. Bezirksamt Gerlachsheim 2) zu Lauda an den verstorbenen und in Konkurs erkannten Peter Ekert auf Dienstag den azten April d. I. früh 8 Uhr vor dem großherzogl. Amtsrevisvrat zu Gerlachsheim. Aus dem Großherzogl. Stadt-u. i. Landamt Mosbach 2) zu Diedesheim, wer an denvrrstor» denen Kleinhändler Georg Brand etwa» zu fordern hat, auf Montag den 29»n April d. I. vor dem großherzogl. Amtsrevisvrat deS Stadt-u. t. Landamts Mosbach. AuS dem Großherzogl. Amt Wirßlvch 2) zu Wießloch an den verlebten und in Gant gerathenen Bürger und Schuhmacher« Meister Samuel Hofstetter, auf den 22te» April d. I. vor dem großherzogl. Amtsreviso- rat zu Wießloch. Aus dem Großherzogl. Amt Wießloch -) 2) zu Eschelbach an den in Gant gerathenen Bürger Jakob Brechts, auf Montag den ayten April d. I. vor dem großherzogl. Amtsrevisvrat zu Eschelbach. Aus dem Großherz. 2. Landamt Wertheim 3) zu Karbach an die in Gant gerathe« ne Adam Roth Schmidts Wittib Erben auf den löten April. d. I. zu Karbach. 3) Zu Waldzell an den in Gant gerathenen Jorg Rauchaelis auf den ib. April d. I. früh 9 Uhr zu Karbach» und 3) zu Sendelbach an den in Gant gerathenen Clemens Franz auf Montag den 2*. April d. I. früh 8 Uhr zu Karbach. Aus dem, Großherz. Bezirksamt Weinheim 3) zu Weinheim an den in Gant gerathenen bürgerlichenEinwohner Martin Sch erde! auf Montag den 2yten April d. I. früh 8 Uhr vor dem großherzogl. Amtsrevisvrat zu Weinheim. Aus dem Großherzogl. 2. Landamt Bruchsal z) zu Ubsiadt an den verlebten und in Konkurs erkannten Bürger Caspar Schanz auf den aqten April d. I. vor dem großherzogl. Amrörevisorat zu Bruchsal. Aus dem Großherzogl. 2. Landamt Bruchsal 3) zu Stettfeld an den in Gant gerathenen Bürger und Schuhmachermeister Peter Anton Bätsching, auf Donnerstag den 2. Mai d.J. zu Stettfeld. Aus dem Großherzogl. Bezirksamt Buchen 3) zu Hainstadt an den in Konkurs erkannten Magnus Theobald, ledig, auf Freitag den 2bten April d.J. vor dem grvß- herzogl. Amtsrevisvrat zu Hainstadt. Laufanträge. ,) Leutershausen. Freitag den i9ten April l.J Mittags 12 hhr, werden zu Leutershausen in dem WirthShaust zum Löwen von denen Gräflich C. Th. v. Wiftrfchen Rezepturfrüchten i8lzr Gewächses, ungefähr boMalter Korn, 32 Matter Gerst, 200Malter Spelz und 70 Mltr. Haber Parihienwei« »ersteigert; wozu man die Lusttragende hier. mit ei »ladet. Leutershausen den roten April z) Mannheim. Donnerstags den xgten d. Nachmittags 2 Uhr, werden in dem Hanse LU. P. 5. No. 4. neben dem Durlacher Hof, 1 Stük Ungsteiner 1783t, und 3 Fuder Ungstei- neri798tr, nebst einigen weingrünen in Eisen gebundenen Fässern öffentlich freiwillig versteigert. Mannheim den zten April 1816. 1 ) Mannheim. Das dem hiesigen Bürger und Hofsattlermeister Jakob Eßwein zugehörige in der breite» Straße i.No.z. gelegene Haus, worauf bei lezrer Anction j'MSo fl. gebothen worden sind, wird den 25. dieses Nachmittags z Uhr auf hiesigem Amt- Haufe nochmals öffentlich versteigert, und definitiv zngeschlagen werden. Mannheim den »oten April >8x6. Großherzogl. Amtsrevisorat. 1) Mann hem. Das dem verlebten Fuhrmann Philipp Wolffett zugehörige Quad. l,»t. S. 2 No. 2». unweit der reformirren Kirche gelegene Haus, ans welches bereits 1985 fl.! gebolhen sind, wird Donnerstag den rz. April l. I. Nachmittags um 5 Uhr im Gasthaus zum Zweiorückeryof wiederholt versteigert» und ohne Vorbehalt zugeschlagen. Mannheim den 4ten April >816. Großberzogl. Amtsrevisorat. 2) Mannheim. Die von der verlebten Frau Wittib Bissingrr rükgelaßene Effekten, als Gold, Silber, Pretiosen, weibliche Klei« düngen, Leinengetüch, Betmng» Schreinerwerk » Zinn, Kupfer, Messing und sonstiger Hausrath, werden Montag» den ayten dieses Vormittags 9 und Nachmittags 2 Uhr, und so die sollende Tage in der Sterbbehausung genannt zur goldnen Uhr der Erbvertheilung wegen öffentlich versteigert. Mannheim den Zten April xgiö. Grogherzogl. Amtsrevisorat. • 1) Mannheim. Der von dem verlebten Ackersmann Wendel Grass rükgelaßene Acker »6 2 Morgen 2 Viertel 2> j Ruthen neu Maß in der toten Sandgewann, wird Freitags den abten d. Nachmittags gUhr im Wirths- haus zur Uhr dahier öffentlich versteigert. Mannheim den gten Avril Großherzogl. Amkstevifvrgf. 147 2) Mann heim. Mittwoch den 1710» d. MorzenS um 9 tmd Nachmittags um 2 Uhr, werden in der Behausung des Hirsch Bensheim Quad Lit, E. 2. No. x f. verschiedene Sorten Ranch - und Schnupftabak, eine ganz neue Tabaks - Schneidbank, x kleine und große Waage mit messingenen Schaalrn, etwas Papier und Federn zur Alsenzschen Debitmasse gehörig gegen gleich bare Bezahlung versteigert. Mannheim am 6ten April x8i6> Großherzogl. Amtsrevisorat. 2) Mannheim.. Das Haus dahier genannt zur goldnen Uhr L>ir. Q. 1. No. xg. um d den 22teil d. Nachmittags 4 Uhr in genannter Behausung selbst der Erbvertheilung wegen öffentlich versteigert. Mannheim den zten April 1816. Großherzogl. Amtsrevisorat. 2) Mannheim. Die der Jungfer Susanne Elisabeth Bomätsch gehörige Aecker,. nämlich: Nr 833-2 Viertel 31Z Ruthen, in der zten Gewann der Spelzengärten befurcht herein Jakob Sander außen gemeine Stadt. Nr. 835 - 2 Vrtl. zxi Ruth , allda befurcht herein gemeine Stadt außen Wittib Bender. Nr. Iota, z Vrtl. 8f Ruth. , iw der zten Sandgewann befurcht herein Johann MatheS außen Wittib Stöhr. Nr. 1x45. x Morgen 30 Ruth., in der zten Sandgewann befurcht herein Georg Grohe außen Kasimir Fuchs. Vor dem Heidelberger Thor, Nr 385- 1 Mrg. 2x| Ruth., in der Unterhöllung befurch« herein gemeinschafil. reform Allmvsen außen Witlib Seifer. Nr. 127. z Vrtl. y Ruthen, im hintern Meerfeld befurcht herein Kasimir Fuchs außen Witlib Seiffert, werden künftigen Donnerstag den x8ten April d.J.Nach. mittags 5 Uhr unter der vortheilhaften Be- ^ dingung , daß von dem Steigschilling £ bar gleich nach der Zuprotokolli'rung, ^nachVer- fiuß eines Jahr mit 5 pCt.bezahlt werden, und die übrigen \ zu 5 pCt verzinslich stehen bleiben können, in dem Gasthaus zum Zweibrücker Hof öffentlich ohne Ratifikations- Vorbehalt freiwillig versteigert , und dem Meistbiethen» den desiuitiv zngeschlagen werden. Mannheim den 28 tm Marz 1816. ’ Großherzogl. Amtsrevisorat. x) Mannheim. Das im Quad.l,,'r.8.2. No. 23. unweit dfr refyrmirtenKirche gelegene *48 Hau- des verlebten hiesigen Bürgers und Frchr» Mann- Philipp Wolffert, auf welches bereits *985 fl . gebokhen find , wird den rzten dieses Nachmittag- um 5 Uhr im Gasthaus zum Iweibrückerhof wiederholt versteigert, und ohne alle» Vorbehalt zugeschkagen. Mannheim den Zten April 1816, Großherzogl. AmtSrevisorat 1) Mannheim. Donnerstag den fften Juni l.J. Nachmittags um » Uhr, wird der Chirurg Andreas Schellenbergische in der Uten Sandgewann Nr. 1346. gelegene Acker k 1 Morgen zBrtl 26 J Ruth messend, aufwel- chen bereits 92 fl. geborhen sind, auf dahiefi- ■gem Amthaus wiederholt versteigert, und ohne Vorbehalt zugeschlagen. Mannheim am Zten April l8iü. Großher-zogl. AmtSrevisorat. z) Mannheim. Verschiedene zur Masse de- verlebten Handelsmann Karl Will-elm Stichling gehörig« weingrüne Fässer in Eisen gebunden, «erden in dem Hause der Frau Gräfin von Ottweiler, Dienstags den ,6ken künftigen MonatS April Nachmittags 2 Uhr der Erbverrheilung wegen öffentlich versteigert. Mannheim den rbten Marz ,816. Großherzogl. AmtSrevisorat. 2) Mannheim. Dienstag den 2zten d. Nachmittags um 2 Uhr, werden die Bücher DeS Advokaten Carl, wovon der Katalog bei dem AmtSrevisorat eingesehen werde» kan« «ns dahiesigem Aml hauS gegen gleich bare Be» zahlung versteigert. Mannheim den 6ten April 1816» Großherzogl. AmtSrevisorat. """MontagS den raten Avril Morgens yund Nachmittag» 2 Uhr, und die folgenden Tage rverde» in Dir. ?. t. klo. 4. neben dem ? oldneu Ochsen im 2ten Stok allerlei Geräth» chaften, alt Schreinerwerk, Zinn, Kupfer, Messing, Bettung und Getüch öffentlich versteigert. Pachtanträge. 2) Mannheim. In Grfolg Beschlüsse» de» großherzoglichen Dirrktvrii de» Neckar- krrise» vom 2. d Nr. üggo. wird der dem höch> stra Aerario heimgefallea« Grün'sche Erbbr- standS. Acker ,'n den Herren Weingärten'von i Morgen alter- oder Z Viertel 144 Ru' *» neuer Masung Mittwochs den ,7tru dr^ /S, Nachmittags 2 Uhr, im Wirll'Sbause zum'sil- bernen Schlüssel alternativ auf yjäbrigen Zeit- bestand und auch auf Eigenthum öffentlich versteigert werden. Mannheim den 6 April >8l6. Großherzogl. Domanial- Verwaltung. Danninger. Anzeige Ich habe mein ne» eingerichtetes Lager vo« Musikalien in jenen Zustand gebracht, daß ich glauben darf, jeder Nachfrage Genüge leisten zu kömren ; ich besitze nicht allein eine^, deutende Anzahl der vorzüglichsten ältere» musikalischen Werke, sondern auch die nettesten Werke der jezt lebenden berühmtesten Komponisten', und werde dafür sorgen, daß alle gut« neue Musikalien, sobald sie im Druck« erscheinen, in meimm Laaer zu haben sind, ich werde das geehrte Publikum von meinem Vorrakhe, und den in dasselbe kommende» neuen Mufikalien von Zeit zu Zeit in Kennt« niß setzen; auch habe ich immer «inen Vorrath von guten Saiten, und Bla-instrumenken, so wie alle Sorten italienisch« und andere Saiten, für deren Güte ich bürge. Bisher waren die Klagen »über den Mangel eines solchen Etablissement» unter den hiesigen Musikfreunden sehr häufig, indem ich nun derselben abzuhelfen mich bestrebe, bitte ich mein Unternehmen durch geneigten Zuspruch zu unterstützen. Mannheim den utoi April 1816. Hugo Arnold, HofmusikuS derHanpt« wache gegenüber wohnhaft. Für die bekannte HeilbronNer Bleiche besorgt der Unterzeichnete die Versendung der rohen Leinwand. Je früher die Abgabe geschieht , desto schöner und eher kommt die gebleichte Leinwand zurük. Ludwig Bafferman«. Sebastian Bundscku macht hiemit bekannt» baß er die seither durch Philipp Mayer zum großen Maierhof geführte Mannheimer - Was- serfabrikatio« in derselben Qualität fortsezt, und nunmehr dies« Mannheimer Wasser bei ihm zu habe« find.