Geoßherzogllch badisches 465 il z e t g e b l a t r für Le« Neckar-und Mak«-«v- TaubrrkrelS. 1^0.94. Samstags den2ztm November I8l6 Verordnungen. Die Reinigung des Getreides vom Tollkorn, auch Dippel oder Schwindel-Haber genannt, so wie vom Ruß und Mutterkorn betreffend. , Man hat von jeher beobachtet, daß durch anhaltend nasse Witterung zur Sommerszeit das Wachsthum des Unkrauts auf den Grtreide- Aecker» überhaupt, besonders aber gewisser Pflanzen, welche, wenn sie genossen werden, äußerst nachtheilige, oft gefährliche, ja selbst tödtliche Wirkungen auf die Gesundheit der Menschen und einiger Hausthiere äußern, sehr befördert wird, und daß die Saamen des Ge- traides selbst gewisse krankhafte Ausartungen erleiden, welche man mit dem Name» Mutterkorn und Ruß belegt. Unter den genannte», der Gesundheit sehr «achtheiligen Pflanzen, kommt besonders häufig vor: der Lolch, auch Toll körn, Dippel- oder Schwindelhaber, Töberich, unter dem Landvolk, wiewohl uneigentlich, Trcsze oder Trespe genannt; er wächst besonders häufig auf Gersten- Waizen- und Haber-Aeckern, hat einen 2 bis 3 Fuß hohen Stengel mit Gelenken versehen, flache, gleichbreite, zugespitzte, auf der Oberfläche und am Ende rauh anzufühlende, unten glatte Blätter, grüne oder rötbliche Blumen-Aehren, welche auS mehreren breitgedrückte», geränderten und dielblüthigen Aehrchen bestehen; statt der Blu- menkrone zwei gleiche, grüne Blätter, deren eines sich oft in einen Stachel endigt. Die Saamen sind braunschwarz, länglicht, auf einer Seite erhaben, auf der andern vertieft, ungefähr Linie lang und * Linie breit, mithin viel kleiner als die Getreide-Körner, haben keinen Geruch, aber einen süßlichen Geschmack. Außer dieser Pflanze gehört dann noch besonders Hieherr die allgemein bekannte Korn- Raden, auch Ratten oder Nikol genannt. CAgroslema Githago L.) Mit dem Namen Muterkorn (Secale cornutuin) belegt man diejenige krankhafte Ausartung des Roggens, wo einzelne Körner desselben sich außergewöhnlich verlängern, eine Horn, oder Hahnenspornförmige Gestalt annehmen, äußerlich blau oder schwarz, inwendig aber weiß oder braun werden. Diese Körner haben einen bittersüßen, eckelhaften und scharfen Geschmack, und einen widrigen Geruch; das daraus gemahlene Mehl ist braun oder blau, stinkend; wird Brod aus Getreide bereitet, dem solches Mutterkorn beigemischt war, so zerfließt der Teig, und daS Brod zerfallt. Wenn die Saamen de- Lolchs oder Toll- kvrns dem Getreide beigemischt bleiben, und aus dem daraus gemahlenen Mehl Brod oder andere Speisen bereitet werden, so bekomme« diejenige» Personen, welche dieselben genießen, Schwindel, Betäubung, Kopfschmerzen, Rausch, Bangigkeit, Neigung zum Erbrechen, oder wirkliches Erbrechen, Mattigkeit, Zuckungen, oft starkes Phantasieren, das an Wahnsinn gränzt, apoplectische Zufälle, Lähmungen rc. worauf oft selbst der Tod erfolgt. Die sorgfältige Reimgung des Getreides ist daher dringend nothwendig; sie geschieht am besten durch mehrmaliges Wersen desselben, wo der Lolch, als der leichtere Saamen, früher zur Erde fällt, als die Getreidekörner, und nach diesem durch das Sieben des Getreides durch das sogenannte Trefzensieb, dessen Löcher nach der Gestalt des Lolchsaamens geformt sind. Die sogenannte Raden oder Ratten werden durch das, in den meisten Gegenden gewöhnlich gebraucht werdende, Rattensieb, dessen Löcher ebenfalls die Form dieser Körner habe«, leicht von dem Getteide abgesondert, besonders wen« das Siche« desselben einigemal, wiederholt wird. 466 Der Genuß des Mutterkornes bringt ebenfalls krankhafte Zufälle mancherlei Art, namentlich Eckel, Erbrechen, Kopfschmerzen, Betäubung, Krämpfe und Convulsionen, fallende Sucht, Lähmungen, und vorzüglich häufig die sogenannte Kriebel-Krankheit hervor; das Getreide muß daher, ehe es gemahlen wird, sorgfältig von demselben gereinigt werden, und zwar entweder durch Auslesen, was zwar das mühsamste aber sicherste Mittel ist, oder durch Werfen Wannen und Sieben. Der sogenannte Ruß ist zwar nicht besonders nachtheilig für die Gesundheit, das Mehl wird aber dadurch schwarz und schmutzig, das Getreide muß daher beim Gerben auf die, allen Müllern bereits bekannte, Weise davon gereinigt werden. Da nun den von vielen Gegenden her ein- gekommenen Nachrichten zufolge, wie sich schon im Voraus vermuthen ließe, sich in dem dieß- lährigen Getreide eine bedeutende Menge Tollkorn, Ratten, Mutterkorn», vorfindet, und der Genuß desselben, wenn cs nicht sorgfältig gereinigt wird, nothwendig sehr nachtheilige und gefährliche Wirkungen auf die Gesundheit der Menschen hervorbrmgen müßte, so findet man sich vermöge höher» Auftrags veranlaßt, folgendes zu verordnen: 1) Alles Getreide, was auf die Fruchtmärkte gebracht wird, muß von den genannten schädlichen Beimischungen vollkommen gereinigt scyn. Die betreffende Polizei- und Sanitätsbeamte haben an jedem Markttage das zu Markt gebrachte Getreide sorgfältig zu untersuchen, und wenn es auf obige Art verunreinigt feyn sollte, dasselbe nicht nur nicht verkaufen zu lassen, sondern den Eigenthümer «berdieß noch mit einer geeigneten Strafe zu belegen. 2) Den Müllern ist bei einer Strafe von 10 Reichsthalern verboten, Getreide zum Mahlen anzunehmen, welches mit Tollkorn, Ratten oder Mutterkorn verunreinigt ist. Die Zoll- und Polizeigardiste«, welche ohnehin die Mühten von Zeit zu Zeit zu visitiren haben, find anzuweisen, über Beobachtung dieser Anordnung strenge zu wachen, und die Müller, welche derselben entgegen Handel«, dem betreffenden Beamten sogleich, anzuzeigen, wofür ihnen der 3te Theil der gegen dieselbe« erkannten Geldstrafe als Belohnung zngesichert wird. Damit weder die Müller noch die Polizeigar, disten sich mit der Unkenntniß genannter Saa-7 men und Körner entschuldigen können, haben die betreffenden Bezirksbeamten dafür zu sor, gen, daß jedem derselben einige Muster davon zugestellt werden. Ebenso wird den Müllern zur Pflicht gemacht, das mit Ruß verunreinigte Getreide beimGerbensorgfältig zu reinigen. 3) Auch den Bierbrauern und Branntweinbrennern ist der Gebrauch eines mit Lolchfaa, men verunreinigten Getreides zur Bereitung des Biers und Branntweins, wodurch letztere eine berauschende, aber der Gesundheit höchst nachtheilige Eigenschaft erhalten, bei einer Strafe von 25 Reichsthalern strenge zu unter sagen. Die Zoll- und Polizcigardisten haben hierüber ebenfalls sorgfältig zu wachen. 4) Ebenso werden die Bäcker und Mehl, Händler dafür verantwortlich gemacht, daß sie kein Mehl verbacken oder verkaufen, welche« mit obigen schädlichen Beimischungen vcrm» reiniget ist, wobei zugleich bemerkt wird, daß das Mehl, welchem viel Mutterkorn beige, mischt ist, eine braun- oder bläuliche Farbe, und das daraus gebackene Brod einen biltern, widrigen Geschmack erhält. Z) Da« künftig zur Aussaat gebraucht wer» dende Getreide muß besonder« sorgsälriz von dem ihm beigemischren Lolch gereinigt, und, wenn demungeachlet einzelne Körner in demselben zurük bleiben und aufgehen sollten, muß die Pflanze vor der Blüthenzeit, also etwa im Monat Juni, sorgfältig mit der Wurzel auSge« rupft werde». Die KreiSdirektorien haben die Polizei-nnd SanitatS-Beamten, so wie das gesammre Polizei- Aufsichts- Personale nachdrüklichstan» znweisen, über pünktliche Befolgung dieser Verordnung strenge zn wachen/ nnd dieselbe zugleich drei Sonntage nacheinander auf dem Rathhause den zn versammelnden Gemeinden öffentlich verkünden zn lassen. Karlsruhe den zoten November 1816, Ministerium des Innern. Saoitarskommizsion. Frkr. v.Fahnenberg. Direktorium des Neckarkreise-. (Nr. 22274.) Borbemerkre höchste Vererb» I uung wird sämmtlicheu Aemtrrn, Phpfikatt« und geistlichen Behörden zur allgemnnen Bekanntmachung und genauen Nachachrung eröffnet. Mannheim den rg. November 1816. Der Kreisdirektor. Frhr. v Stengel. Vdt. Joachim. Großherzogl. bad. Hofgericht desUnterrheins. (P. G- N- 1Z24. 1 .8> Die Vermögens - Angabe der zum Zuchthause verurtheilten.Srraft linge betr. Da bei den Zucht - und Korrektionshaus- Verwaltungen oft Züchtlinge als unvermögend nachgeführt werden, die bei genauer Untersuchung doch uoch einiges Vermögen besitzen, woraus ihre Unterhaltungskosten bezahlt wer. den könnten, so werden in Gemäßheit Re- scriprS großherzogl. Justizministeriums vom Zitt« Oktober l. I. Nr. 3064. sämmrliche Aemker auf die bereits im Jahr 1804. Regie- rungsbl. selbigen JahrS Nr. 41. Seite 184. -esfalls ergangene Verordnung ver- und dieselbe angewiesen, mit den UntersuchnngSak- len allemal «ine genau erhobene Nachweisung, ob der Sträfling Vermögen besitze oder nicht ? und im erstern Falle wie viel? einzuschicken. Mannheim den ticken November r8tb. Siegel. v. St. Georgen. Direktorium des NeckarkreiseS. 5. in i8j 6. die Malterzahl größer um 322. und der Erlös um 126336 fl. 42 kr. als im Jahre 1814. in 1815. Der Durchschnitt der Mittrlpreisevon 1815» in 1816. ist folgender: kr. Korn . .4 IO 35 Gerst , ♦ . 8 25 Spelz .> . 6 36 Spelzen kern »4 Waizen 4 »3 45 Haber . 5 15 Wälschkorn . 6 40 Linsen . IO 30 Erbsen . 4 > 9 50 Bohnen . 8 3 ° Hirsen 12 3 ° Wicken . 6 30 Reps 18 30 Hanffaamen 7 45 Lemsaamen , • »3 20 Magsaamen . 19 30 Dies« Preise sind durchaus hoher als im - Lumm» 71.67 Der Erlös hievon belief sich auf 430088 ff. eigen Jahre mit Ausnahme des Preises der Bohnen der dem vormjährigen gleich ist. Durch Vergleichung des Anzeigeblatts vom Jahre 1815. Nr. 92. Seite 465. kann daS Nahe,« gefunden werden. Mannheim de» l8ten November 1816. Frhr.v. Stengel. Vdt. Joachim. Mundtodt« Erklärung. Ohne Bewilligung des Pflegers soll bei Verlust der Forderung, folgender Person nichts geborgt oder sonst mit druselbenkontrahirt werden. Ans dem Großyerz. Stadtamte Ma'nnheim Unterm heutigen wurde Helena G ö r n e r i» dahier im ersten Grade mundtodt erklärt, und ist ihr der hiesige Bürger und Apotheker Wilhelm Herrin ann als Pfleger deigege- ben, welches hiedurch'zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird. Mannheim den irren November i8»6. Großherzogl. Stadtamr. v. Jagewann, Vdt. Nürnberg«^ Untergerichtlich eAuffsrderungrn und Kundmachungen. Schuldenliquidativnrn. Andurch werden alle diejenigen, welche an folgende Personen etwas zu fordern haben, unter dem Präjudiz aus der vorhandenen Masse sonst keine Zahlung zu erhalten, zur Liquidirung derselün vorgeladen. — Aus dem Großherzogl. Amte Bretten r) zu B ü ch i g, wer an den mit gnädigster Erlaubniß auszuwandernden Jvh. Hipp «twaS zu fordern hat, auf den 5len Dezember d. I., auf dem Rathhause vor dem groß- Herzogl. Theilungskvmmissär zu Büchig. Kaufanträge. 2) M a n n h e k m ( HauSversteigemug. ) Künftigen Dienstag den avten November 1816 Nachmittags um 3 Uhr wird das Haus LU. G. 2. No. 5. auf welches bei der ersten Versteigerung 12075 fl. gebothen worden sind, in dem Gasthaus zu den z Königen nochmals öffentlich der Erbvertheilung wegen versteigert und definitiv zrigeschlaaen werden. Mann- heimjden kchten November iZrb. Großherzogl. Amtsrevlsorat. 1) Mannheim. Die dem Kaffeewirth Leonhard zustehenden Effekten und sonstige Gerathschasten, worunter sich 2 Billarde mit Augehörde befinden , werden den aten Dezember nächsthin in der Behausung QU. E. 1. No. 1. nächst den Planken öffentlich versteigert. Mannheim deu arten November 1816. Großherzogl. Amtsrevisvrat. 1) Mannheim. (HauSversteigerung.) Künftigen Donnerstag den irten Dezember 1816. Nachmittags um 3 Uhr, wird in dem Weinhaus zum silbernen Schlüssel das zur Peter Fritschischcn VerlaßenschaflSmasse gehörige HauS Lit.C.a. No. 20. zum Wienerhof unter der vortheilhaften Bedingung, daß 8020 fl. als Rest- Kaufschilling daraufstehen bleiben können, öffentlich der Erbvertheilung wegen, vorbehaltlich einer 24stünd,'g«n Ratifikation versteigert werden. Mannheim den Lite» November 1816. Großherzogl. Amtsrevisvrat. i) Mannheim. Montag den i6ten Dezember l. I. Nachmittags um 4 Uhr, wird di« Behausung des verlebten Jimmermeister Nikolaus Vieth Quad Ljt, s ( i t Ny. 19. ge- ( legen auf dahrefigem Amthaufe der Erbver- theilung wegen versteigert. Mannheim am riten November 1816. Großherzogl. AmtSrevisorat. pachtanträge. z) Karlsruhe. Nach einem höchsten Ktkegöministerial-Erlaß vom lten November d. I. Nr. 6693. sollen nunmehr, da sammt- liche Militärgedäude inMannheim und Schwer» zingen in gutem baulichen Instand hergestellt worden find, all« jährliche Baureparations» Arbeiten, di« zur Unterhaltung der Gebäude gehören, an die Wenigstnehmenden durch öffentliche Versteigerung salva ratificatione inAccord begeben werden. Es werde«« daher alle Werkmeister der verschiedenen Bauhandwerke, sowohl aus den er» wähnten Städten, als aus der dortigen Nachbarschaft hierdurch, mitder Anzeige, in Kennt- niß gesezt, daß dies« Abstreichs- Verhandlung in Mannheim den szten, und in Schwetzin» gen den 2?ten d. M. vorgenommen, und au jedem Tag Morgens von 8 Uhr seinen Anfang nehmen wird. Die Bedingungen sowohl, al- auch die Auskunft, an welchem Militärge- bäude zuerst zur Versteigerung geschrittrnwird, können di« Steigerungsliebhader den Tag zu» vor in der Woh«,ung des Unterzeich»«eten,und zwar in Mannheim im schwarzen Bären, kn Schwetzingen im Prinz Karl, erhalten. Soll» te sich ein Werkmeister finden, der gege», gerichtliche Kaution die jährliche Bauunterhal- tnngökosten aller Militärgebäride zusammen in jeder Stadt übernehmeu will; so wird ihm bei gleicher Fodrr^ng von allen einzelnen Srei» gerungs-Sunimeu der Vorzug gegebemverden. Karlsruhe den roten November 1816. Auf höchsten Auftrag. Fr. Arnold, Hauptmann beim großherz» General - Qnartiermeister- Staad. Anzeige. Eine wohl fernuntirte Parthie alten Blättertabak iZlzr Jahr Gewächs, dann einige Zentner ganz alten gemahlenen Schnupftabak ist in LU. H. 1. No, i2. am Markt unter dem laufenden Preis zu verkaufen. ES sucht Jemand ein Unterkommen als Hauslehrer in einer anständigen Familie, Ausgeber diese- Blatts sagt nähere Nachricht.