Größtmöglich Badisches Anzeigevlatt für den Neckar- und Main- und Tauber-Kreis. Dienstag den 16. Oktober 1821. No. 83. Verordnungen. Das Stcinleftn und Entwenden im 'Neckar und Rhein betreffend. No. 19633. Da die bisherigen Anordnungen zu Verhütung dieses sehr nachtheiligen Unfugs nicht den gewünschten Erfolg vollständig hatten; sotvrrd auf Antrag der Flußbau -Znspection hiemit weiter verordnet, daß nur oberhalb der Mannheimer Neckarbrücke auf der rechten Uferseire zur Ziegelhütte aufwärts, künftig Steine zum Leichten ausgeladen werden dürfen. Jede andere Uferstelle darf hierzu nur auf ausdrückliche Verwilligung der Jnfpec- tionen gebraucht werden, und sind solche legitimiret, die gegen diese Vorschrift zum Leichten ausgeladene Steine ohne weiterS in den Fluß als Vorland werfen, oder sonst zum Flußbau ohne Werthvergütung hinwegführen zu lassen. Innerhalb 14 Tagen von der Bekanntmachung gegenwärtiger Verordnung müssen ebenso die zum LeichtenauSgeladene Steine,soweit sie nicht nach der vorhergehenden Bestimmung sich auf einer erlaubten Landstelle befinden, weggebracht werden. Die diesseitigen Aemter, Polizeibeamten und OrtSvorgesetzten haben erfoderten Falls die Jnfpectiooen in Handhabung dieser Vorschrift zu unterstützen. Mannheim den 29. September 1821. Direktorium des NeckarkreiseS. Siegel. Vdt. Joachim. Die Zollentrichtung von Porzellain und Steingut betreffend. «o. 20156. In Gemäßheit «ingekdriglen Finanzministerial-RescriptS vom 29. September d. I. No. 9205. wird: 1. Di« besondere Bestimmung der Zollordnung für Meßgut, daß für einen Karch Por- zellain, welcher auf inländische Märkte und Messen gebracht wird, nur l fl. 45 kr. Eingangszoll- und von einer Traget desselben 45 kr. zu bezahlen sey, provisorisch aufgehoben, mithin di« Verzollung nach den gewbhnlichen Tarifen aogeordnet, und " 2. der AuSgangszoll von Steingut von 16 kr. auf 8 kr. per Zentner ebenfalls provisorisch herabgesetzt. Die betreffenden Behörden haben sich hiernach zu achten. Mannheim den 6ten Oktober 1821. Direktorium des NeckarkreiseS. Siegel. Vdt. Joachim, 568 Bekanntmachungen. 1) Mannheim. Die unten beschriebene Person, welche wegen Diebstahl und Vagantenleben sich dahier in Untersuchung befand, hat heute Gelegenheit gefunden, aus ihrem Verwahrungsorte zu entfliehen. Alle obrigkeitliche Behörden werden daher ersucht, die Flüchtige aufBetreten arretiren zu' lasten, und gegen Kestenersatz hieher rückzuliefern. Personbeschreibung» Katharine Schröder, (sie hat auch früher den Namen Katharine Schäfer und Margarethe Forst, zwei von ihr bestohlenen Personen sich beigelegt) ohne Heimathsort, ist kleiner untersetzter Statur, har gelbe Haare, große Augen, volles rundes' Gesicht, frische Gesichtsfarbe, kleinen Mund, gewöhnliche Nase, ist sehr geschwätzig, spricht die sächsische Mundart. Bei ihrer Entweichung trug sie ein blaues Unterkleid und Jacke von einem Stück ohne Aermel, ein weiß und rothgestreiftes Halstuch und Schuhe, aber keine Strümpfe. Mannheim den 12. Oktbr. 182!. Großherzogl. Stadlamt. v. Jagemann. Vät. Stark. I) Mann heim. Die hier unten beschriebene Magdalene Molton von BenSheim, »m Größherzvgthum Darmstadt, welche vermöge Urtheil des großh. HofgerichtS dahier vom 1. März l. I. No. L86. 1. 8ea« wegen Diebstahl und gebrochener Landesverweisung zu 10 Monat Zuchthausstrafe verurtheilt war, wurde heute nach erfolgtem DegnadigungSrescript entlassen, und wiederholt der gesammten großh. Lande verwiesen. Perfonbeschreibung. Dieselbe ist 34 Jahre alt, 4' 8" rhein. groß, von untersetzter Statur, hat ein länglichteS Gesicht, blasse Gesichtsfarbe, braune Haare, flache Stirne, braune Augenbraunen, blaue Augen, kleine stumpfe Nase, kleinen Mund, angelaufene Zähne, rundes Kinn. Ihr« bei der Entlassung angehabte Kleidung bestand in einer weißen Haube, rothbaumwollenen Hal-tuch, blaubaumwollenen zeugenenen Jacke und dergleichen Schürze, braun und roth gestreifte» baumwollenen Rock, blaubaum- wollencn Rock, blaubaumwollene Strümpfe, lederne Schuhe. Dann hat dieselbe 'ihr 4Monat altes Kind, Namens Rosa Adolph, bei sich. Mannheim den 12 . Oktober 1821. Großherzogl. Zuchthaus-Verwaltung. K i e s e r. I) Lorsch. Der unten beschriebene ledige Nikolaus Hornbach, Sohn des Eemeindsr manr.S Alexander Hornbach von Virnheim, hat sich wegen eines an dem Gemeindsmann Martin Niebler allda am 30. v. M. in der Nacht verübten Mords, außer den übrigen Anzeigen auch besonders dadurch verdächtig gemacht, daß er gleich nach der That sich auf flüchtigen Fuß gesetzt. Da nunzu^Forsetzung der angefangenenstlnr tersuchung an der bald möglichsten Habhaft- werdung diesesFlüchtlings sehr viel gelegen ist, so werden alle resp. Militär- und Civil- bchörden andurch gebührend ersucht,aufden- selben genaue Späh - und Kundschaft auS- zustellen, und ihn im Betretungsfalle an die Unterzeichnete Gerichtsbehörde gegen Erstattung der Kesten gefälligst ausliefern zu lassen. Personbeschreibung. Nikolaus Hornbach ist 23 Jahre alt, mittelmäßiger untersetzter Statur, ohngefähr 5' 5" groß, hat schwarz- braune Kopfhaare, ein blatternarbigteSrun» deS und frisches Gesicht, eine kurze dicke Nase, etwaS kleine tiefliegende Augen, einen mittelmäßigen Mund, röthliche Augenbraunen, und Backenbart. Bei seiner Flucht trug derselbe einen dunkelblauen tuchenen WammS, dunkelblaue tüchene Beinkleider, Bändelschuhe, und eine schwarze Schildkappe« Lorsch den 4ten Oktober 1821 . Großherzogl. Heß. Landgericht. Hinkel. 8) Osterburken. Der Bürger und Bäcke'rmeister Johann Bayer, von Lei- 569 kenstadt, ist ,'m ersten Grade mundtodt erklärt, und ihm der Bürger und Bauer David Gerner von da, zum Aufstchtspfieger bestellt worden, ohne dessen Mitwirkung er die im Satz 513 des Landrechts aufgeführten Rechtshandlungen gültig • nicht vernehmen kann. Dies wird zur allgemeinen Wissenschaft öffentlich bekannt gemacht« Osterburken den 21. Sept. 182!» Großherzogl. Bezirksamt. Herrmann. D Heidelberg. Anton Quadr von hier, wird im ersten Grade für mundtodt erklärt, und demselben verboten, ohne Bei» Wirkung seines verpflichteten Curatcrs, Phi- kipp Jakob Kissel von hier, zu Rechte«, Bergleichezuschließen,Anlehenaufzunehmen, «bköSliche Capitalien zu erheben, darüber Empfangfchekne zu erheben, auch Güter zu veräußern, oder-zu verpfänden. Heidel- berg den 6. Okt. 1621. Großherzogl. Stadkamt. Wild. 2) Labenburg. Georg Harbart von Schriesheim, dermalen BestandSmüller auf einer Mühle bei Spechbach, Amt- Neckar.- gemünd, dessen nähere Beschreibung hier unten folgt, ftand wegen Verdachts eine- inSchrieSheim begangenen großen n.gefährlk- chen Diebstahls dahier in Untersuchung, fand aber in der Folge und zwar am 21. des vorigen Monats auf seinemTlanSport» von Schriesheim hieher Gelegenheit, seinem Führer un» ter WegS entweichen zu können. Da nun Georg Harbart sich mittlerweile dahier nicht wieder sistirt hat, und auch alle zur Wiederbeifanguug desselben auf der Stelle ausgegangenen Steckbriefe bis da- her fruchtlos geblieben sind, so wird dem- nach gedachter Georg Harbart in Gefolge Beschlusses hochpreiSl. HofgerichtS II. Sen. zu Mannheim vom Gestrig«», No. 1957, ««mit öffentlich vorgeladen, binnen 4 Wochen um so gewisser dahier zu erscheinen, und der gegen ihn verhängten Untersuchung sich zu unterlegen, als widrigenfalls ohne weiter- nach Vorschrift der Gesetze dag Ge, eignete verfügt werden soll. Zugleich werden alle obrigkeitliche Behörden ersucht, auf diesen Flüchtling besten Fleißes fahnden, denselben im Betretungsfalle arretiren, und demnach wohlverwahrt hieher abliefern zu lassen. Personbeschreibung. Georg Halbart, ist 30 Jahre alt, beiläufig 5' 6" groß, hagerer Postur, hat ein länglichtes blasses Gesicht, dicke lange Nase, braune Haare, bedeckte Stirne, und dunkle Augen. — Er trug bei seinerEntweichung einengrautüchenenUeber, rock, lange über die Stiefel gehende blau und weiß gestreifte baumwollene Hosen, Stiefel vornen abgestumpft, und eine hellblaue sogenannte ruß. Kappe mit einem Schild. Er scheint noch daS besondere an sich zu haben, daß er nicht basd eine halbe Stunde lang ruhig stehen bleiben könne, sondern in einer fortwährenden Bewegung mit seinen Füßen seyn müsse. Ladenburg den 3» Oktober 1821. Großherzogl. Bezirksamt. Rüttinger. Vät. Moser. 2) Bruchsal. Nach Erlaß de» großh. KreiSdirektoriumS zu Durlach vom 16.. d.M. No. 15803. bezüglich auf eine Entschließung des großh. hohen Ministeriums deS Innern vom 31. v. M. No. 8340. ist der Stadt Bruchsal die Erlaukniß ertheilt, die ihr früher zugestandenen Viehmärkte von nun an wiederabzuhalten, und zwar jedesmal am Tage vor jedem der vier Krämermarkte. Dieses wird hiemit zur allgemeinen Kennt- niß gebracht, mit dem Anhänge, dach der erste Viehmarktam Montage den 19. Novbr. d. I. als am Tage vor dem Katharinen- Krämermarkte abgehalten werde, und daß Käufer und Verkäufer geneigte Abnahme finden sollen. Bruchsal den Listen August. 1821» Oberbürgermeister und Rath« 2) Emmen dingen. Friedrich Flösch von Oberschaffhausen, da solcher auf öffentliche Vorladung vom 2. Juni 1820 bis jetzt nicht zum Empfang seine- Vermögen- sich gemeldet hat, wird andurch für verschollen erklärt. und das Vermögen wird den Erben in fürr sorglichen Besitz übergeben. Emmendingen den 4.Oktober 1821. Großherzogl. Oberamt. 3) Neckargemünd. Im Jahr 1814 wurde einem kaiserl. ruß. Offizier in Wime mersbach ein Mantelsack entwendet. Weil dieser Offizier aber am folgenden Morgen schon wieder kortreiste, und weder seinen Namen anzeigte, noch ei» Verzeichniß der in dem Mantelsack befindlich gewesenen Ger genfiände zurückließ, so konnte, der mit aller Sorgfalt vorgenommenen Untersuchung ohn- erachtet, der Diebstahl bisher nicht entdeckt werden. Erst kürzlich aber erhielt man von dem bestohlenen Offizier das Verzeichniß der ihm entwendeten Effekten, und deswegen wurde von dem hochpreiSl. StaatSministerio be< fohlen, die Untersuchung zu reassumiren. Wir ersuchen deswegensämmtlichePolizei, behörden, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, wornach sowohl der Dieb als auch die unten verzeichneten EffekTbn entdeckt wer, den können, und im Falle irgend eine Entr deckung gemacht werden sollte, bitten wir um baldgefällige Nachricht. Verzeichniß der entwendeten Gelder und Effekten: s. Schriften, unter andern Briefe über die Ernennung deS MarSky zu demGrade eines Lieutenants, das deSfallsige An« 1, stellungSpatent, Benachrichtigung wegen Ertheilung deS OrdenS de la Reunion, verschiedene französische, spanische und polnische Briefe, da« Kreuz deS OrdenS de la Rtfuniou, im Werthe von 6 LouiS, d'or, eine goldene Schnalle desselben Ordens von einigen LouiSd'or an Werth. t>. Verschiedene kleine zu einer Toilette gehörige Gegenstände, sämmtlich von Silber. e. Drei oder vier Bestecke, rin Becher und eine Büchse, alles von Silber, d. Eine im Palai* royal zu Paris gekaufte goldene Uhrkrtte mit französischen Berlocken, ein Paar ebendaselbst gekaufte Ohrringe mit Brillanten besetzt, eine goldene Repetiruhr mit Glockenspiel und goldenen Berlocken, welche jedoch schon mangelhaft war. e. Eine männliche Toilette, Barbierzeug mit allem Zugehö? und einem silbernen Becken. f. Eine fein tüchene blaue Uniform mit Silber gestickt und amarantfarbenen Aufschlägen; eine kleinere Uniform von demselben Tuche und derselben Farbe, gleich, falls mit Silber gestickt und den näm» lichen Aufschlägen; eine ganz neue ama, rantfarbene Weste nach Husarenart, mit Silber besetzt; Hosen von derselben Farbe mit zwei silbernen Schnörkeln; ungari, sche Hosen, um in den Stiefeln getragen zu werden, von nämlicher Farbe, mit Silber gestickt; eine neue Schärpe, Stiften und ein schon getragenes silbernes Epaulette aus der Pariser Fabrik; eine neue Tigerdecke mit silbernen Schnörkeln, an deren beiden Enden der Buchstab N gestickt war; zwei silberne Adler; silberne Fangschnür« an den Tschako; mehrere Ellen alte Silberborden. g. Ein im Palais royal gekauftes in Gold gefaßtes SehglaS sammt Futteral. h. Ein Säbelgehäng mit Silber besetzt, sammt silbernen Schnallen und zwei silbernen Ketten, um den Säbel daran zu befestigen. Ein blauer und ein grüner Uberrock, ein blauer und ein grüner Rock, sämmtlich von Tuch aus Sedan und in Paris verfertigt; mehrere Westen von verschiedener Farbe; 4 oder 5 Paar Pantakon von Casimir, theilS glatt, theilSgefürcht; mehr als 2t) Hemden von der feinsten holländischen Leinwand und Battist; Schnupftücher, deren Zahl nicht angegeben werden kann ; mehrere Paar seiden« Mannsstrümpfe, theilS neu, theilS schon getragen. k. Vier silberne Löwenfüße oder Tatzen. 1» Verschiedener kleiner Schmuck, unte» anderm 3 Reihen Perlen; «in Ring mit 571 einem Amethisten; ein seidener Geldbeutel, worin sich 19 Doppel Louisd'or de- fanden, nebst andern Effekten. Neckargemünd den 30. Sept. 1821. Großherzogl. Bezirksamt. Lin de mann. V6t. Sütterlin« 3) Wolfach. Da die beiden Gebrüder Johann und Joseph Spinner von Schen- kenzell, ohnerachtet der unterm iS.Septbr. v.J, erfolgten öffentlichen Vorladung sich dahier nicht gemeldet haben, so werden sie hiermit alS verschollen erklärt, und ihr Ver- mögen deren nächsten Anverwandten gegen Caution in fürsorglichen Besitz überwiesen werden. Wolfach den 26 .Septbr. 1821. Großherzogl. Bezirksamt. K repfer. Z) Carlsruhe. Die Breisgauische Aerqr rial-Obligation No. 31. über ein Capital von 470 fl. und zu 4 pCt. verzinslich, 66. Freiburg den I.Juni 1775, zu Gunsten deS damaligen Gotteshauses Ohlsherg ausgestellt, welche Obligation durch den mit dem Schweizerkanton Ärgau unter dem 17.September 1806 abgeschlossenen Staatsvertrag großherzogl. badisches Eigenthum geworden ist, ist in Verstoß, und hat bisher nicht können beigebracht werden. Auf Ansuchen der großh. Amortisatkonskasse dahier werden nun diejenigen, welche auf diese Obligation ein Recht oder Anspruch zu haben glauben, öf. fentlich hiermit qufgefordert, binnen sechs Wochen solches Recht dahier gehörig anzu» zeigen, und sich hierüber auszuweisen, alS sie sonst damit werden ausgeschlossen, die Schuldurkunde selbst aber für kraftlos wird erklärt werden. Carlsruhe den I6ten September 1821. Großherzogl. Stadtamt. 3) Rastatt. Ludwig Merk, ein Glaser- gesclle von hier, welcher sich auf die Vorladung vom 1.August v. I. weder gemeldet, noch sonst Nachricht von sich hat geben lassen, wird hiermit für verschollen erklärt, und sein Vermögen dessen Verwandten in fürsorglichen Besitz gegen Caution übergeben. Rastatt den 2. Oktober 1821. Großherzogl. Oberamt. Müller. Vät. Bootz. Untergerichtl. Aufforderungen und Kundmachungen. Schulden « Liquidationen. Hierdurch werden alle diejenigen, welch« an folgende Personen Forderungen haben» unter dem RechtSnachtheile, aus der vorhan« denen Masse sonst keineZahlungzu erhalten, zur Liquidation derselben vorgeladen: Aus dem Großherzogl. Bezirksamt« Osterburken 2) zu Schlierstadt, an den kn Gant erkannten Br.u.Bauern Michael Lindau, auf Freitag den 2. November, früh 9 Uhr, vor dem großh. Bezirksamte zu Osterburken. AuS dem Großherzogl. Bezirksamt« Tauberbisch ofsheim 2) zu Werbach, an die Baltin Keut- tels Wittib, auf Montag den 5. Novbr., vor großh. Amte zu Tauberbischofsheim. Aus dem Großherz egl. Bezirksamt« Engen 3) zu Möhringen, an den in Gant erkannten Förster Fürst, auf Donnerstag den 25. Oktober, früh 8 Uhr, vor dem Thei» lungs Commissariate zu Möhringen. Aus dem Großherzogl. Landamte Heidelberg 3) zu Kirchheim, an den in Con^curS erkannten Carl Lud. Knauber, auf Montag den 22, Oktbr., Vormittags S Uhr, im Büreau des großh. Landamtsrevisorats zu Heidelberg. AuS dem Großh. Stadt* u.Landamte Wertheim 3) zu Boxthal, an die Anton Hand Wittib, welche ihre Zahlungsunfähigkeit freiwillig angezeigt hat, auf Samstag den 3»SIovember, früh 9 Uhr, wo zugleich ein 572 Versuch der Güte gemacht werden soll, auf dem Rathhause zu Wertheim. Aus dem G r o ßh. Stadt- u. I.Landamte , Mosbach 3) zu Rüstend ach, an den in Gant erkannten Joseph Halter, auf Mittwoch den !4.Novbr. früh 8 Uhr, zu Nüstenbach. AuS dem Großherzogl. 2. Landamte Mosbach 3) zu Haßm erSheim, an den in Gant gerathenen Philipp Heck, auf Montag den 4. November d. I. Vormittags, vor großh, AmtSrevisorate zu Haßmersheim. Erbvorladungen. 3) Mannheim. Zur Verlassenschaft deS vhnlängst dahier im ledigen Stande und ohne Hinterlassung eines letzten Willens mit Tode abgegangenen Rheinpfälzischen General-Landes-Commissariats Registrator- Franz Christoph Heckmann haben sich bis jetzt ein leiblicher Bruder desselben, mit dem «inzigen Sohne einer früher verstorbenen Halbschwester, alS Jntestaterben gemeldet, und zugleich die Bitte gestellt, zur Begründung ihres ausschließlichen Erbrecht- gegenwärtige öffentliche gerichtliche Aufforderung zu erlassen, ln deren Folge demnach alle und jede, welche auf den Nachlaß deS verlebten Registrators Franz Christoph Heckmann ein gleiche- oder nähere- Erbrecht zu haben vermeinen, aufgefordert werden, solches ln ter- xnino von 6 Wochen a die publicationis lei diesseitigem AmtSrevisorate als Thei» lungSbehörde anzuführen und legal nachzuweisen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die Erbschaft an die sich gemeldet habenden Erben auSgefolgt werden wird. Mannheim den 25. September 1821. Großherzogl. Stadtamt. v. Jagemann. Vät. Nürnberger. Versteigerungen. 2) CarlSruhe. Die Brodlkeferung für die Garnisonen Mannheim, Schwetzingen, Bruchsal, Rastatt, Freiburg und Constanz, sodann die Lieferung der Fourage für die Garnison Frei- burg, welche mit Ausgang deS laufenden Monats Oktober zu Ende gehen, soll wie bisher, mittelst Einreichung versiegelter schriftlicher Gebote, ganz oder für jede Garnison getheilt, vom 1. November d. I. an, auf 3 oder 6Monate an den Wenigstnehmenr den begeben werden. Diejenigen, welche diese Lieferungen ganz oder zum Theil übernehmen wollen, werden andurch aufgefordert, ihre Gebote längsten- bis zum 18. laufenden Monat» Oktober verschlossen hierher einzureichen, weil am IS. dieses Vormittags, die eingekommenen Gebote geöffnet, und an diesem Tage durchaus keineSoumissionen mehr angenommen werden, wobei es sein unabänderliches Bewenden behält. Auf dem Umschlag jeder Soumission muß ausdrücklich bemerkt werden, ob da- Gebot die Brod- oder Fourage-Lieferung betrifft; die Gebote müssen mit deutlichen Worten und Zahlen ausgedrückt feyn, indem undeutliche und unbestimmte Gebote nicht berücksichtigt werden können. Die Soumissionen dürfen weder Bedingungen und Clauseln enthalten, weil solche keinen Eingang finden können, mithin unnütz und überflüssig sind, indem sich außer den beste» henden und bekannten Lieferungsbedingnis- sen, auf keine weitere Condition eingelassen tvird. Es wird ferner den LieferungSlkebhabern zur Nachachtung bemerkt, daß, wenn 2 oder mehrere Individuen eine Lieferung in Gemeinschaft übernehmen wollen, sich dieselben alle in der Soumission unterschreiben müssen und nicht einer von ihnen allein mit der Unterschrift N. N. & Cemp. indem eine solche Soumission als ungültig von der Hand gewiesen wird. Ebenso werden keine After- Accorde oder Unterlieferanten geduldet, sondern derjenige, dem die Lieferung durch Ratifikation übertragen wird, muß sie unter Erfüllung der Conditionen, wofür er tenent ist, behalten und besorgen, sofern er nicht hiezu die diesseitig« Genehmigung eingeholt hat. Bei der Brodlieferung müssen die Gebote auf zweierlei Art geschehen, einmal wie viel der Soumittent für den Schuß Brod zu 8 jö in baarem Geld verlangt, und dann wie viel Schuß Brod derselbe gegen Abgabe von 4 Malter Früchten Durlacher Maaß, nämlich 2 Malter Weitzen oder Kernen, I Malter Korn und I Malter Gerste, liefern will. Die Lieferungs-Bedingnisse können wiebiS- her, bei den betreffenden Stadt-Commanr dantschaften, und dem diesseitigen Mini- sterial » Sekretariat, eingesehen werden. Carlsruhe den 5. Oktober 1821. Großh. bad. Kriegs-Ministerium. v.Schäffer. Vät. Müller. 1) Mannheim. Freitag den 26sten d., Morgens um 10 Uhr, wird in der Behausung Quad. Lit. Q 2. No.2, ein musikall. sches, in Clavier, Toilette und andern Einrichtungen bestehendes Instrument, öffentlich versteigert. Dassslbe ist wie ein Pfeilertisch geformt, auf der äußern SeitedesTischblattS befindet sich auf Sammet gewählt und in Silber gefaßt, ein Theil der Heidelberger Schloßruinen, auf der inner» Seite ein Spiegel, ober demselben eine Uhr; zwei Einsätze, wovon der eine zum Nähen, der andere zum Schreiben eingerichtet ist, decken den Hintertheil der Metallsaiten, den vorder» Theil und die Dämpfung deckt das Pult, so auf weißem Atlaß schön gestickt ist. Die Einsicht davon kann in der angegebenen Behausung täglich geschehen. Mannheim den 10. Oktober 1821. Großherzogl. Amtsrevisorat. Leer». 1) Mannheim. Die der Ehefrau de- hiesigen Bürger« Johannes Ulherr zugehörigen Güterstücke, alS: 1. Ein Acker in der Holzhofgewann, No. 65, all 2 Morgen 1 Viertel 364 Ruthen; 2. ein dergleichen allda, No. 64, sä 1 Viertel 33 Ruthen; 3. eine Lache zwischen dem Feldweg und sseuen Damm, No. 64, ad 8 Morgen 14 Ruthen; und 4 . ein Acker allda, No. 64 und 644, ad 2 Morgen 1 Viertel 34^ Ruthen, worauf 2725 fi. geboten sind, werden Montags den 10. Dezember, Nachmittags 2 Uhr, auf dem AmtSrevisoratS-Büreau öffentlich versteigert und definitiv zugeschlagen. Mannheim den 12. Oktober 1821. Großherzogl. Amtsrevisorat. Leers. 1) Weinhekm. In Schuldsachen deS Adam Schneider von Litzelsachftn, ist die Versteigerung seiner gesammten Habseligkeiten ausgesprochen; daher wird andurch öffentlich bekannt gemacht, daß man Tagfahrt zur Versteigerung der Mühle, Wohn- und Land- wirthschaftS-Gebäude, auch Güter, auf Montag den 26. November l. I. Nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathhause in Litzelsachsen, festgesetzt hat. Die Baulichkeiten bestehen in 1. einem zweistöckigten Wohnhaus« mit eingebauter Mahl- und Oehlmühle. Erstere umfaßt einen Schäl» und einen Mahlgang, und das ganze Werk wird durch ein Wasserrad getrieben; 2. einer Scheuer mit gewölbtem Keller; 3. Viehstallung, ein BrennhauS und vier Schweinstallungen; 4. ist ein geräumiger Hofplatz und 1 Morgen Gemüs- und Baumgartrn dabei. Die Baulichkeiten sind gut erhalten, und ruht darauf eine jährliche Abgabe von 1 Stück Capaun, und 1 Maaß Wein. Einsicht kann täglich von dem Ganzen genommen werden. Zugleich werden auch noch etliche Stück Ackerfeld mitverstekgert. Die Bedingungen werden bei der Versteigerung eröffnet, und der Mühlkäufer hat sich als Sachverständiger, so wie über seine Vermöglichkeit glaubhaft auszuweisen. Weinheim den I2ten Oktober 1821. Großherzogl. AmtSrevisorat. Halm. 1) Wie-loch. Bei der heute in Michelfeld abgehaltenen Versteigerung der km Anzeigeblatt No. 80. beschriebene« Gemeind-- mühle wurden 9125 fl. geboten, .welche- mit dem Anhänge bekannt gemacht wird, daß der Finalzuschlag Samstag den 10ten k.M. 574 November, Nachmittag- 3 Uhr, in Michel« feld vorgenommen werde, bis wohin die weitern Gebote können abgegeben werden. Wiesloch den 10. Oktober 1821. Großherzogl. Bezirksamt. Gerber. Vllt. Gescheider- 1) Ladendurg. Dienstag den 30. Okt. l. I. und die felgenden Tage, jedesmal Nachmittags 2 Uhr, werden zu Kafferthal im Wirthshause zur Krone, aus der Verr lassenschaft des königlich baierischen Obersten Freiherrn v. Villiez die in No. 64, 65, 66 dieses Blattes beschriebenen Häuser und Güter, worqUf im Ganzen 29,800 fl. geboten sind, theilweise und im Ganzen versteigert und dem Meistbietenden endlich zugeschlar gen, wozu die Steigliebhaber eingeladen werden. Ladenburg den 9. Oktober 1821.? Großherzogl AmtSrevisorat- Haag. Der kleine Sackkalender und der Wandkalender aufs Jahr 1822, haben die Presse verlassen, und sind in der katholischen Bürgerhospitalsr Buchdruckerei zu haben. Dienstnachrichten. Nach erstandener öffentlicherPrüfung sind nachstehende Schulpräparanten aus dem Institut zu Rastatt entlassen, und unter die Schulkandidaten ausgenommen worden: Jldeophons Andres von Ichenheim. Joseph Bach von Suizbach. Joh. Baptist Benz von Ebersteinburg. Anton Breunig von Ubstadt. August Brougier von Muhlhausen, Taver Burger von Waldulm. Peter Claus von Reilingen. Valentin Ehrmann von Schlierbach. Georg Eichler von Hemsbach. Ignaz Gack von Sinzheim, bei Steinbach. Xaver Haiz von Neustadt. Michael Heilig von Walldürn. Cölestin Herrmann von Bühlerthal. Martin Hillenbrand von Landshausen. Thomas Hund von Riegel. Franz Jöst von Neunkirchen. Adam Jttersohn von Roth. Carl Koppler von Derolsbeim. Johann Knörr von Muggensturm. Andreas Koch von Kuppenheim. Andreas Lump von Rastatt. Xaver Mager von Forchheim. Wilhelm Malsch von Carlsruhe. Adam OhnhauS von Gerlachsheim. Kasimir Oser von Steinbach. Andreas Pfeiffer von Zimmern. Roman Sailer von Ohnsbach. Anton Scherle von Pfaffenmeiler. Augustin Schmidt von Friese »heim. Franz Seitz von Gerichtsstätten. Carl Stengel von Oberbiderbach. Engelbert Strobel von Oberzroth. Jakob Strobel von Litzelsachsen. Xaver Vögele von Endingen. Joseph Vogler von Linz. Joseph Weber von Otkersdorf. Simon Zip von OoS. Durch den Tod des Lehrers Bader ist der kathol. Schuldienst in Neuhausen, AmtS Engen, mit einem Einkommen von etwa 130 fl. in Erledigung gekommen. DieCom- petenten haben sich bei der fürstlich Fürsten- bergischen Standesherrschaft alS dem Patron gebührend zu melden. Se. Königl. Hoheit haben sich gnädigst bewogen gefunden, die erledigte kath Pfarrei Oberprechthal, dem Stadtkaplan Thema- Schwenk in Elzach zu verleihen. Der kathol. Schuldienst zu Neckarhausen, Amts Ladenburg, ist dem LehrerJvseph Bender, bisherigen Schulverwalter in Leutershausen, übertragen worden. Se. Königl. Hoheit haben gnädigst geruht, dem geistlichen Rath und Professor Dr. Bonifazius Martin Schnappinger in Freiburg die erledigt« Pfarrei Bräunlingen zu verleihen. Carl HermSdors, Redakteur»