Großherzvglich Badisches Anz etgevlatt für den Neckar- und Main, und Tauber-Kreis. No. 99. Dienstag bin. 11. Dezember 1821 . Verord nu n g. -r». 23,847. Den AuSgangKzoll von Porzelain und Fayence betreffend. In Gemäßheit Rescripts großh. Finanzministeriums vom 23. Oktober d. I. No.S7SS. wird der AuSgangszoU von Porzellain und Fayence provisorisch jenem von Steingut gleich- gesetzt, mithin ist für die Zukunft per Zentner mehr nicht als 8 kr. zu erheben, wornach sich die betreffenden Zollämter zu achten haben. Mannheim den 1. Dezember 1821. Direktorium des Neckarkreises. Siegel. Vät. Ullmicher. B e k a n n t m 1) Carlsruhe. Die Unterzeichnete Stelle ist durch großh. Finanzministerial» beschluß vom 5. d. No. 11245. ermächtigt öffentlich bekannt zu machen, daß sie bereit seye, die in der ersten Ziehung herausgekommene, auf de» I. März k.I. zurZah- lung verfallende AnlehenSloose zu diskonti- ren, und zwar in der Art, daß bei den Ger winnsten über 100 fl. der ZinS zu 4 % vom Tage der antizipirten Zahlung bis zum 1. März k. I. berechnet und abgezogen, bei den kleinern Gewinnsten aber von 100 fl. und weniger» der Diskont in runder Gum» me fnr die 3 Monate vom 1. d. M. bis 1. März k. I., die Zahlung mag näher oder entfernter vom letztgenannten Verfall-Termin geleistet werden, in Abzug kommt. Es werden nämlich an 53 fl. Gewinn 34 kr. 70 , » 42 » 85 » » 51 t 100. > > 1 fl. — | «I« Diskont ahgejog,». a ch u n g e n. Die Besitzer oon verfallenen Anlehenloosen, welche vo» diesem Anerbieten Gebrauch machen wollen, werden dahereingeladen, die Loose dahier zu präsenteren und die Zahlung dafür in Empfang zu nehmen. CarlS- ruhe den 6. November 1621. Großherzogl. Amortisationskasse. 1) Heidelberg. Im Jahr 1813 sind nachbenannte französische Deserteurs, als: Joseph Rennier, Jean Abraham, Laurenzi de Sizena, Charles Staben und Johann Marcon, auch Margen, dahier eingefangen und abgeliefert worden, wofür die damals zugesicherte Fanggebühren nunmehr von der französ. Regierung mit 73 fl. 274 kr. ausbezahlt, und nun nach der Verordnung deS großh. KreiSdirectonums an diejenigen, durch welche die Einfangung bewirkt worden, abgegeben werden sollen. ES ist aber hierorts nicht bekannt, durch «rn die Einfangungen damals geschehen 672 find, und wer sohin auf diese Fanggebühren Anspruch habe: wer daher dieses Nachweisen kann, hat sich binnen 14 Tagen dahier bei Amt gehörig zu melden, um die Auszahlung zu erhalten. Im Entsiehungsfalle wird über gemeldten Betrag weiterS verfügt werden- Heidelberg den 29. Novbr. 1821, Großherzogl. Skadtamt. Wild. 1) Sinsheim. [Die Erneuerung des Untekpfandsbuchs zu Neidenstein betreffend.^ Die Pfandschreiberei zu Neidenstein wird in Bezug auf alle diejenigen, welche Pfandoder sonstige Vorzugsrechte auf die in dem Bezirke bemeldter Pfandschreiberei gelegene Liegenschaften anzusprecheu, sich aber in Folge der öffentlichen Ladung vom 25 Juni l. I. deßfalls bei dem großh. Amtsrevisorate nicht gemeldet haben, aller Gewährschast hiemsl entbunden. Sinsheim den 29sten November 1821. Großherzogl. Bezirksamt. Reichard. 1) Philippsburg. Der zur Conscrip- tion pro 1820 gehörige Michael Wienand von Waghäusel wird hiermit öffentlich aufge- fordert, sich binnen 3 Monaten bei dem Unterzeichneten Bezirksamte zur Nachloosung zu stellen, widrigenfalls die gesetzliche Strafe gegen ihn verhängt werden soll. Philipp-» bürg den 6. Dezember 1821. Großherzogliches Amt. Keller. 1) Neckarbischofsheim. Der Bürger und Wittwer Georg Arnold, wird im ersten Grade mundtedt erklärt» und kann ohne Genehmigung seines AufsichtSpflegerS Balthasar Störzer von hier, keine der im Landrecht Satz 513. benannten Rechtsgeschäfte gültig vornehmen, welches hiermrt zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Neckarbischofsheim den 28 November 1821« Großherzogl. Amt. D e u r e r. 3) Mosbach. Da die zum Actiokriegs- dienst« pro 1821 bestimmten Philipp Jakob Doll von Auerbach, und Johann Valentin Münch von Trienz, der öffentlichen Vorladung ungeDtet in der anberaumten Frist sich nicht bei Unterzeichnetem Amte eingefun» den haben, so hat das großh. Neckarkreisr direktorium durch verehelichen Beschluß vom ly- August d. I. No« 16141. den Verlust des angebornen Ortsbürgerrechts gegen obengenannte Doll und Münch ausgesprochen, und die weitere Strafe auf eintretenden Vcr- mögensanfall vorhehalten. Dieses wird anr durch öffentlich bekannt gemacht. Mosbach den 30. November 1821. Großh. Stadt- und 1. Landamt. E b e r st e i n. Untergerichtl. Aufforderungen und Kundmachungen. .Schulden t Liquidationen. Hierdurch werden alle diejenigen, welch« an folgende Personen Forderungen haben, unter rem Rechtsnachlheile.aus der vorhandenen Masse sonst keineZahlungzu erhalten, zur Liauidation derselben vorgeladen: Ans dem Großherzogl. Bezirksamt« Ta u berbischofs he im 1) zu Dittiqheim, an den Schullehrer Bär, auf Donnerstag den 3. Jänner k. I., zu Diltigheim. Aus dem Gr oßherzogl. Bezirksamt« Walldürn 1) zu Pülfringen, an den kn Conr curs erkannten Stephan Gresser, auf Mittwoch den 16. Jännek k. I., früh 8 Uhr, vor großh. AmtSrevisorate zu Pülfringen. Aus dem Großherzogl. Bezirksamte SinSheim 2) zu Grombach, an den in Gant erkannten Jung Joh. Weis, aufFreitag den 26. Dezember d. I Morgens 9 Uhr, vor der Gant - Commission in Grombach. AuS dem Gro ßh «rz og l. Bez irkSa mte Sinsheim 2) Zu Rohrbach, an die ln Gant erkannte Friedrich Tretbels Wittib, auf Montag ven 24. Dezember d. I. Morgen- 9 Uhr, vor der Gant-Commission in Rohrbach. 673 AuS dem Groß h. Stadt-u.I.Landamte MoSbach 2) zu Großei cholzheim, an den in Gant gerathenen Jakob Hausamen, auf Montag den 24. Dezember, früh 8 Uhr, zu Großeicholzheim. Aus dem Großherzogl. 2. Landamte Mosbach 2) zu Neckarzimmern, an die Verlassenschaft des Georg Baumheckels Wittib, vom Stockbrunner Hof, auf Freitag den 21. Dezember, Vormittags 9 Uhr, vor großh.Amtsrevisorate zu Neckarzimmern. AuS dem Großherzogl. Bezirksamte TauberbischofSheim 2) ZU Köniqheim, an den Sebastian Uhlein, aufDonnerstag den27.Dczember zu Königheim. 2) Mannheim. fJn Betreff deS Michael HernSheim DebitwesenS.^ Ueber daS verschuldete Vermögen deS Handelsmanns MichaelHernSheim wurdeder förmlicheGant erkannt, und zur Richtigstellung dessen Schulden Tagfahrr auf den 21. Dezember d. I. Morgens 9 Uhr, bei großh.Amtsrevisorate bestimmt. Dessen dahier noch unbekannte. Gläubiger werden daher auf gedachren Tag unter dem Rechtsnachtheile zu den Liquida- tions- und Präferenz-Verhandlungen vorgeladen, daß sie sonst mit ihren Forderungen von gegenwärtiger Masse ausgeschlossen werdest Mannheim den 28. November 1821. Großherzogl. Stadtamt. Hou t. Vckt. Ullmicher. 2) Heidelberg. Das Vermögen der Ehefrau des in Gant gerathenen Carl Ludwig Knauber vom Hegenichshofe bei Kirch- heim, ist unzureichend, um alle von ihr über- nommene Zahlungsverbindlichkeiten zu rr- erfüllen. Alle diejenigen, welche an dieselbe irgend eine Forderung zu machen haben, werden demnach aufgefordert, solche bei der auf den 20. Dezbr. bei qroßh.Landamtsrevi, sorate dahier, Vormittags 9 Uhr, angeord- ueten Tagfahrt, beiKrermeidung deS Ausschlusses von der Masse, richtig zu stellen. Heidelberg den 26. November 1821. GrvßherzoqlicheS Landam». Stößer. 2 ) Walldürn. Um ermessen zu können, ob gegen Johann Merkelt, ledig, von Waldstetten, im Weg der HülfSvollstreckung oder deS Cencurses zu verfahren sey, wird vor- dersamst Termin zur Liquidation seiner Schulden aufDonnerstag den 20.Dezember, früh 8 Uhr, bei großh. Amte dahier anberaumt, wozu alle jene, welche irgend eine Forderung an denselben zu haben vermeinen, an- mit vorgeladen werden, unter dem RechtS- nachthetle, daß bei Bestimmung deS weitern Verfahrens auf die Ausbleibenden keine Rücksicht genommen werden soll. . Walldürn den 7. November 1821. Großherzogl. Bezirksamt. Ni-S. Vdt. Doepfner. Versteigerungen. 1) Kerlacksheim. Die gemeinschaftliche Gipsmühle dahier, deren Pacht mit dem 31. März 1322 sich schließt, soll Montag den 21.Jan. 1822, früh 10 Uhr, auf hiesigem Rathhause in einen neuen Bestand im Wege der Versteigerung an den Meist- bietkltden auf einige Jahre abgegeben werden. Diejenigen, welche Lust haben, sich mit diesem Packte, welcher in der jüngsten Pachtzejt jährlich 4000 fl. abgeworfen, zu befassen, werden eingeladen, zur angegebenen Zeit und am bestimmten Orte vor dem hiesigen Awtsrevisorate zu erscheinen. Fremde Steigerer werden nur dann zugelassen, wenn sie sich vor dem Striche durch vbrigkeitlicheZeugnisse über ihren bisherigen guten Lebenswandel und den Besitz eines Vermögens von wenigstens 3000 fl. auszuweisen vermögen. Gerlachsheim den I.Dezember 1821. Großherzogl. Bezirksamt. Keller. Vstt. Friederich« 2) Bruchsal. Montag den 24. Dezember d. I., wird die Gemeind - Erbbestondsr Mühle zu Odenheim, Vormittags um 10 Uhr auf dem dortigen Rathhause mittelst öffentlicher Versteigerung auf weitere 12 Jahre, vom 15. März k. I. anfangend, verpachtet «erd»»». Diese erst im Jahr ISIS ganz neu erbaute zweistöckigte Mühle ist geräumig, faßt im untern Stock eine große Stube nebst Küche; !m zweiten Stockwerke aber 4 Zimmer und einen großen Fruchtspeicher. DaS Mahlwerk bestehr in zwei Mahl - u. einem Schälgang, alles in doppeltem Geschirr, wohl eingerichtet, nebst einer beson- zern Spreukammer, dann eitlem guten ganz zugeschloffenen Wasserbau mit zwei Wasserrädern, zu 17 Schuh hoch. Bei dieser Mühle befindet sich ferner eine Scheuer mit einem Stall zu 4 Pferden, ein Stall zu 8Stück Rindvieh, 8 Schweinstäke, nebst einer Waschküche und Holzremise, und einem gewölbten Keller; dazu gehören weiter 9 Ruthen Hausgarten, I Morgen 7 Ruthen Wiesen, and 1 Morgen Acker unweit der Mühle. Der zeitliche Bestandsmüller erhält gegen eine an die Herrschaft jährlich zu leistende Abgabe von 13 fl. alles erforderliche Gewerbs- holz, als: Wellbäume re. auS der Herr- fchaftswaldung. Die Gemeinde übernimmt die Haupfrepa- rationen des Hochbauwesens, und worden die weitern Bedingungen noch vor der Versteigerung selbst näher bekannt gemacht werden. Der Beitänder hat der Gemeinde eine Caution von 1000 fl. in baarem Geld vor dem Antritt der Mühle zu leisten. Auswärtige Steigerer haben sich bei der Steigerung durch glaubhafte VermögenS, und Leumunds > Zeugnisse aüSzuweisen. Bruchsal den 24. November 1821. Großherzogl. Oberamt» M a ch a u e r. Vät. Schellenbauer. Montag den 17. Dezember, Nachmittags um 2 Uhr, werden in dem Komödienhause verschiedene Geräthschaften, bestehend in Zinn, Kupfer, Messing, Küchengeschirr, Per, zellain, Glas, Fayence, plattirte Tafelgeschirre, Möbel, als: Canaps mit Stühlen, Garderobe« und Weißzeugfchränke, Kaunitz »on Mahagoni, Commode, Console u.s.w.; ferner: eiserne Oefen, Pferd, und Wagengeschirre, geqen gleich haare Bezahlung freU willig versteigert. Die in l-it. M 2. No. 12. bisher aufgehobene freiwillige Versteigerung, wird nun Dienstag den 18. d> unabänderlich statt finden. Dieselbe wird außer den schon angezeigten Gegenständen, alS: Tabak, Spezrr reiwaaren, einiges Gewicht und Ladengeräth- schaften, noch folgende darbieten, nämlich: eine Parthie Braunschweiger Cichorienkaffee, eine sehr solide Tadaks-Schneidbank mit Schraube, einPlock zum Einschlagen, nebst allen dazu erforderlichen Formen rc., ein sehr gutes Klavier, dann einige- Schreinerwerk und mehrere Mobilien. Anjeigen. Ich habe die Ehre, hiermit anzuzeigen, daß ich für die königliche Brand-Assecuranzr Gesellschaft zu Pari-, autvrisirt durch königliche Ordonnanz vom II. Februar 1820, und fundirt mit zehn Millionen Capital, die Agenz auf hiesigem Platze übernommen habe, Ich bemerke jedoch ausdrücklich, haß ich alle Häuser und Baulichkeiten, welche bei großherzoqlicher Brand -Assecuranz- Anstalt unseres Landes aufgenommen und dort nicht ausgeschlossen sind, nicht aufnehme. Dagegen aber alle Gewerbe, Maare» und Gegenstände, wie sie Namen haben mögen, Vieh und Erndte, Holz und Waldung vor Feucrsgefahr gegen die Hälfte der seithero üblich gewesenen Prämien versichere. Ein Weiteres besagt der deßfallsige Pro- spectus mit Tarif, welcher von mir xratir ausgegeben wird. Joh. Peter Rüttknger, Lit. Fl. No. 7. in Mannheim. Eine Feuerspritze auf einen Wagen, für jedes Dorf oder großen Hof geeignet, und ein gebrauchter Branntweinkessel, 2£ rhei». Ohm haltend, mit Hut und Schlange, sind um billigen Preis zu verkaufen in Lit.Sl, No. 5. in Mannheim. Carl Hermsdorf, Redakteur.