n Kirndbitt ♦ Verkündungsblatt der Großherzogl. Bezirksämter Sinsheim und Eppingen und der Großherzogl. Amtsgerichte Sinsheim, Neckarbischofsheim und Eppingen. ^39._Samstag, den 31. Mär)_ 1866. Einladung zum Abonnement. ^ t Z Großb. Postanstalken und Postboten, für biestge Stadl aber bei der Expedition d. Bl., gemacht werden. [407] Nr. 3721. Die Gemeinde Hoffendem, beabsichtigt, in dem dortige» Ge- meindcwald, sog. großen Wald, Schlag Nr. 26, den Wasenplatz anzulegcn. Es wird dieses mit dem Anfügen bekannt gewacht, daß etwaige Einwendungen hiergegen vom 3. April an binnen 14 Tagen dabicr oder beim Gemeinderath Hoffen- heim bei Vermeidung keö Ausschlusses vorzubringen sind. Die Beschreibung deö Platzes ist während jener Frist im Rath- hauS zu Hoffenheim zur Einsicht aufgelegt. Sinsheim, 28. März 1866. Großherzoglich bad. Bezirksamt. _ Otto. _ Ausschluß-Erkeiiiltniß. [408J Die Gant der Regina Tcutsch von Sulzfeld betr. Nr. 2072. werden olle diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen in der heutigen Tagfahrt nicht angemeldet haben, von der vorhandenen Masse ausgeschlossen. Eppingen, 15. März 1866. Großherzoglich bat. Amtsgericht. Jacob,. [400] Walbstadt. Benachrichtigung. Nach den dahier eingekommenen Auszügen verkauften Johannes Hildenbrand und seine Ehefrau Barbara gebornr Ru« mig in Waibstadt folgende Liegenschaften I. An Karl Ludwig Himmelhahn in Waibstadt: 1. 1 Viertel 8 Ruthen Acker im Filienstock, neben Witlmann und Johann Baptist Keidel und 2 . 52 8 /,o Ruthen Wiesen in den Kappeswiesen, neben Ph. Anton Maierhöfer und Ludwig Skadel- berger, zusammen um 380 fl. II. An Philipp Anton Rische! in Waibstadt: 3. 1 Viertel 36'%,, Ruthen Acker im Rainberg, neben David Spiegel und von Degenfeld um 200 fl. 4. 71%» Ruthen Acker im Pfad, neben Johannes Zeitz und Karl Konrad Schmid um 100 fl. III. An Johann Michael Ries in Waibstadt: 5. 52"/io Ruthen Wiesen in der Bernau, neben Pbilipp Joseph Schimer und G.-Rath Ambroö Epp um 74 fl. IV. An Philipp Josef Rieser in Waibstadt: 6 . 82 6 / 10 Ruthen Acker in dem Garnichragen, neben von Degen- felo und Käufer um 36 fl. V. An Karl Wernerzßin W-ub- stadi: 7. 90^« Ruthen Wiesen in dem großen Bruch, neben Philipp Joses Schäfer jg. und Philipp Joses Brettel um 100 fl. Die Kaufschillinge sind theilö baar und theilö Martini 1866, 1867 und 1868 an den Kurator Gemeinderath Epp in Walb« stadk zu bezahlen. Nach dem Pfandbuche der Gemeinde Waibstadt Band 17, Sette 928,- <1. ä. 6. Ma, 1863 haftet auf den verkauften Liegenschaften eine Schuld an Gumbel Würzburger in Rohrbach von 349 fl. 41 kr. und Zinö vom 22. Oktober 1862, welche Schuld mit gegenwärtigen Kaufschillingen abgetragen wird. Hievon wird der genannte Gläubiger unter Hinweisung auf § 15 der Gewähr- Instruktion zur beliebigen Wahrung seiner Interessen in Kenntniß gesetzt. Neckarbischofsheim, 15. März 1866. Großh. Amtsgericht. Der Gerichtsnotar Meyer. An beiden Osterseiertagen Merenques bei Conditor Selber. [405] [378] Ostergegenstände als Hasen, Lämmchen, Eier u. s. w. empfiehlt V. Selber, Conditor in Sinsheim. Holzversteigerung. Am Mittwoch den 4. April d.J., Vormittags 10 Uhr, versteigern wir im Hirschen zu Waldwiwmers, bach aus den Schaffncreiwaldungen --Pfaffenklinge--, "Eulenberg.-, »Eichels-- und --Büschel--: 100 Stämme Birken in einem Loose, 8 Klafter birkenes und aspeneö Scheitholz, 22 Klafter buchenes Prügclholz, 10 -- gemischtes -- -- 4 -- buchenes und birkenes Klotzbolz, 7625 Stück gemischte Wellen und 28 Haufen Reisig. Lodenfeld, den 26. März 1866. Gr. Schaffnerei. B o l l i n. [393] [402] E pf enbach. Holzversteigerung. Freitag den 6. April d. I., Vormittags 9 Uhr anfangend, wird in dem hiesigen Gemeindewald, Distrikt III 1 2, Ncuwiesen genannt, zunächst der Straße nach Reichartshausen 324 Stämme Forlen, 34 -- Eichen, 7 -- Fichten, welche sich theilweise zu Holländer, Bau- und Nutzholz eignen, gegen baare Zahlung vor der Abfuhr öffentlich versteigert. Epfenbach, den 27. März 1866. Das Bürgermeisteramt. Wolf. vstt. Schiffer er. Sapital auszuleihen. [401] In der Zehntkaffe zu Helmstadt liegen 1500 fl. zum Ausleihen auf liegen« schaftlicheö Unterpfand bereit. 158 [406] F l i ns b ach. Liegenschaftsversteigerung. Nr. 110. Aus der Ver- lassenschask der Jakob Schock Wittwe hier, werden der Erbkheilung wegen mit obcrvor« mundschaftlichcr Genehmigung vom 8. März l. I., Nr. 789, Freitag den 20. April, Mittags 1 Uhr, im Rathhaus dahier versteigert: Ein halbes einstöckiges Wohnhaus nebst halber Scheuer in der Mühlgaffe hier gelegen, neben Bernhard Huck und Georg Philipp Schweickert mit 15%, Ruthen Hofraithe-, Haus- .und Gartenplatz, larirt zu 500 fl. Flinsbach, den 26. Mär; 1866. Brgmstr. Senges. Schupp. [365] Neckarbischofsheiw. Liegenschaftsversteigerung. Bis Montag den 16. April d. I., Abends JlSilSi W 7 Uhr, werden aus dem Rathhaus dahier den Philipp Romeles Kinder auf Ableben ihres Großvaters Jakob Graulich ihnen zugefalleneu Liegenschaften der Erbvertheilung wegen von 2 Morgen 75 Ruthen Acker und Wiesen in 11 Parzellen im Anschläge von 1112 fl. mit Ratifikatioavvrdehalt öffentlich ver- steigerl. Neckarbischofsbeim, am 22. März 1866. Das Waisengericht. N e u w i r t h. Wagner. Montag den 2. April Harmoniemusik ipr Saale bei JMjtl. Ulild [383] zum Kloster. M§, n<«ni»i , iw»>iiT.i r.iwinl LA^ückinge 1399] sind wieder eingckroffeu bei Ernst I a c. 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Ketteler verdiene jenen harten Tadel nicht; er kenne ihn als einen zu achtbaren und taktvollen Mann. — Das hohe Präsidium: Mir liegt die Leitung dieses hohen Hauses ob; ich werde wissen, welche Grenzen ich zu ziehen habe; denn vorerst sind wir noch in der badischen Ersten Kammer. — Staatsralh Dr. Lamey erklärt, nachdem noch Frhr. v. Andlaw, den Antrag des Frdrn. v. Slotzingen von Herzen unterstützt hat: Ich gestehe in keiner Wei[c diesem hohen Hause das Recht zu, baß meine Ansichten dessen Bcurtheilung prciegcgcben werden; und wird der Antrag doch angenommen, io werde ich nicht zuruck- stchen und auch meine Erklärung zu Protokoll abgeben. — StaatSminister Frhr. v. -Edelöheim: Wenn der durch!. Interpellant bloS die Ansicht deö StaaisministeriumS hat erfahren wollen, hätte er sich die Beantwortung seiner Anfrage auS dem ersten Konstitutionsedikl klitiiehmen können. — Ministe« rialrath Tr. Jolly stellt an das hone Präsidium die Borfrage, ob überhaupt abgestimml werden solle; denn die DiS, kussio» habe sich ja blos um die Lösung des Problems von Natban dem Weifen gestritten. — Staatsralh Dr. Lamey: Hätte doch der durch!. Interpellant seine Ansicht tlarer crör« tcrr, oder Fakultäten vorher gehört, anstatt Journallärm zur Grundlage zu nehmen. — Geh. Rath v. Mohl und Hvsralh Schmidt erkennen die Abstimmung über eine Ansicht für unstatthaft und tragen aus Uebergang zur Tagesordnung an. — Fürst zu Löwenstein und die Freihrren von Andlaw und v. Skotzinge» erklären, die Frage werbe viel zu perfönlich aufgefaßt. — Staatsralh Dr. Lamey: 2» ter Fassung der Interpretation liegt eine Befchwerce gegen mich und eur Tadel gegen das Sraatsmunsterium. Diese Herren, welche für sich die Gewissenösreiheil predigen, wollen mein ^Gewissen ab- voliren. Ich finde allein billig, daß Frhr. v. Slotzingen sei- hcii Antrag zurückziehr. — Skaalsminister Dr. Srabet: Die , großh. Regierung hält Oie Abstimmung über euie Ansicht für unzulässig; es kann im vorliegenden Fall nur zur Tagesordnung übcrgegangen werden. — Der Uebergang zur Tagesordnung wird angenommen. Karlsruhe, 22. März. Aus der 6. öffentl. Sitzung der Ersten Kammer. Interpellation des Frhrn. von Göler. — Frhr. v. Göler: Erfüllt von dem heiligen Ernst seiner Sache krage er heule einen Herzenswunsch der evangelischen Kirche vor. Die Frage sei um so ernster, als eö sich um dir konsequente Durchführung des Gesetzes handle. Die Proklema» rion vom 7. April 1860 verheiße den beiden Landeskirchen möglichste Selbstständigkeit. Besonders bange Zweifel hätten seitdem die Herzen ter katholischen Landeöbewohner beschwert. Die Protestanten seien dagegen gewohnt, den Fürsten als ihren obersten Bischof zu verehren. Das evangelische ^Predigersemi- nar zu Heidelberg, in welches einzukreten die evangelischen Theologen Badens zwangsweise angehalten würben, sei eine Univcrsitätsaastalt und stehe als solche unter der Leitung des Ministeriums des Innern. Sein Direktor sei Staatsdiencr. Keine andere Anstalt des Landes habe für die evangelische Kirche diese praktische Bedeutung. Der Einfluß deS Direktors, die Wichtigkeit seiner Stelle wachse in Zeilen, wo neben politischen Freiheitsbestrebungen der Geist der Negation in Glaudenssachen sich geltend mache. In solcher Zeit sei die Verantwortlichkeit, des SeminardirckiorS als Bildner der evangelischen Geistlichen eine um so höhere. Einen solchen Augenblick habe Geh. Kirchenrath Schenkel benützt, um den Saamen des Zweifels, des Unglaubens, des Acrgernisses besonders unter den Niedern Volksklaffen auszustreuen. Sein Buch über daö Leben Jesu sollte kein wissenschaftliche- Werk sein. Es sei besonders an die Gemeinden gerichtet und in solchen verbreitet. Den badischen Geistlichen, welche sich auf Grund dieses Buches gegen Schenkel erklärt, hätten über 6200 Theologen aus allen Theilen Deutschlands zugestimmt. Es sel kein Zweifel, daß ein evangelischer Geistlicher, der solche Lehren, wie sie in Schenkels Buch enthalten, verbreite, sein Amt niederlegen müsse. Man habe daher erwartet, die evangelische Obcrkirchenbehörbe werde sich bei der Stoatsregierung dahin verwenden, daß der Verfasser seiner Stelle alö Semi- narbireklor enthoben werde. Wie dieses Begehren von mehr alö 100 Geistlichen und über 14,000 Laien des Landes zu- rückgewlesen worden, lebe in Aller Gebächtniß fort. Auch der von den Geistlichen in der Folge an das Ministerium des Innern im gleichen Betreff gerichteten Bitte sei nicht entsprochen worden. Der Oberkirchenrath habe behauptet, durch das Schenkel'sche Buch seien die Schranken theologischer Forschung nicht überschritten. Er habe dabei aber außer Augen gelassen, daß der Verfasser Seminardirektor sei. Wollte aber die großh. Regierung den ihr angesonnenen durchgreifenden Schritt nicht tuun, so war ihr ein anderes Mitte! gegeben, die erregten Gemürhcr zu beruhigen. Eö bedurfte ihrerseits hierzu nur einer ausdrücklichen Erklärung über die Aufhebung des Sr« minarzwangs im Wege der Verordnung. So lange der Ober- kirchcnralh nicht das Recht habe, die Geistlichen selbst zu erziehen und zu prüfen, könne überhaupt von Selbstständigkeit der Kirche keine Rede sein. Wo schrankenlose Lehrfreiheit herrsche, müsse auch Lernfreiheit sein. Die Regierung sage vielleicht, die Kirchenbehörde stelle die Geistlichen an, es hänge von ihr ab, das Statut über den Seminarzwang aufzuheben. Wenn dieö geschehe, würde er eö mit Freuden begrüßen. Seil Erlaß des Kirchengesetzes ober seien 5 Jahre verflossen, und noch sei nichts davon in die Oeffentlichkcit gedrungen, daß daS Seminarstatut nicht mehr zu Recht bestehe. Wenn auch die Generalsynode von 1860 beschlossen, daß das Seminar Staatsanstolt bleiben solle, so hätte doch die Regierung selbst die Bedingung daran knüpfen sollen, daß kein Seminarzwang mehr bestehen dürfe, indem sonst dos Kirchengesctz bezüglich der evangelischen Geistlichen illusorisch sei. Redner 160 — präzisirt schließlich seine Interpellation in folgender Anfrage: »Was konnte die greßh. Staalörtgierung abhaltcn, die rvan» gelische Kirche vor Äergenuß zu schützen, daö ihr durch einen Staatsdiener gebracht wurde, und ist ste gesonnen, daö Kw- chengesetz von 1860 auch bezüglich der evangelischen Geistli» chen zur Ausführung zu bringen?» — Siaatsrath Dr. Lamry erklärt sich außer Stand, die erste der beicen Fragen dcö Jn- tcrpellanten zu beantworten, da die Antwort schon in der Frage selbst liege. Die zweite Frage aber sei eine sachliche. Der Interpellant habe bemerkt, die Regierung hätte noch keine Aeußerung bezüglich des Seminarzwangs gethan; dies jer aber unrichtig. Soweit die Regierung im Stande fei, Beleh- rung hierüber zu geben, habe sie eö gethan. In der ««Karlör. Ztg.» vom 9. Okt. 1860 sei em Ge,ey publizirt, das genügende Auskunft über die Sachlage gebe. In diesem Gesetz sei klar auSgedrückk, welche Forderungen Leiten« der Staats« regirrung an diejenigen Personen gestellt würden, an welche Kirchenämter vergabt werden sollten. Daö Maß der ihrer» seitö von denselben geforderten wissenschaitlichen Vorbildung sei durch Verordnungen festgesetzt. Dasselbe begreife in sich außer der Lycealbildunz nur das Verlangen, baß wahrend der Studienzeit die Jedem vorgeschncbenen drei Philosvphika gehört würden. Ein weiteres Begehren sei Seitens der Re« gierung nicht gestellt. Alle weiteren Anforderungen seien le» diglich durch kirchliche Bestimmungen festgesetzt. Die katholische Kirche würde sehr dagegen sem, wenn dir Staalsregierung für ihre Geistlichen Seminarfrelheit elnführrn wollte, indem dadurch ihre Selbstregierung beeinitächllgl würde. In gleicher Lage fei die protestantische Kirche. Die Regierung ist daran unschuldig. Wolle die Kirche ihre Geistlichen nach freieren Grundsätzen bilden, wolle sie das Gegentyeil, wollte sie etwa die Zahl rer Universitäten, welche dl« badischen Theologen besuchen dürfen, beschränken, die Regierung könne eö nicht ändern, ebensowenig wie sie eö ändern könnte, wenn dtejelbe den Seminarbesuch nicht ferner verlangen wolle. Die Frage des Sewinarzwängs sei somit erledigt. Sie tonne nur an das Kirchenregimenr gestellt werden. Eö wurde ausfallend sein, wenn die Regierung ein bestehendes Gesetz durch e>ne Verordnung reproduzlren wollte. Soweit das Ltakut des Prc- digerseminars die Bestimmung enthielt, daß Rlcmand, der ln dasselbe nicht eingctreken, zur theologischen Staatsprüfung zugelassen werde, sei dasselbe seit dem 9. Okt. 1860 nicht mehr vorhanden. ES gebe keine theologische Staatsprüfung mehr, sondern nur eine kirchliche Prüfung. Ja die Namen der Kandidaten würden nicht mehr im Regierungövlait veröffentlicht. Der Scminarzwang betreffe somit nicht mehr die Regierung. Der Interpellant werde sich somit an eas Kir- chenregiment zu wenden haben. Die Regierung beschütze nicht irgend eine religiöse Richtung. Daß eine oder die aüdere Partei an die Regierung solches Verlangen richte, sei natürlich; sie aber werde jederzeit das Kirchcnreglment gewähren laffe», welche Richtung auch dasselbe versvlge. Früher habe Niemand Etwas gegen das Seminar gehabt. Die Regierung werde sich nach solchen Angriffen allerdings die Frage zu stellen haben, ob sie nicht eine klare Position bezüglich desselben einnchmen solle. Doch werde sie nicht einseitig eaö Seminar ausheben, sondern die Gcncrasynode, die im Sommer zusam- wentrete, darüber hören. Man solle der Regierung lieber dankbar dafür sein, baß sie nicht aus Umwegen die Freiheit der Kirche antaste. (Schluß folgt.) — Dos Regierungsblatt Nr. 17 enthält außer Personal« Nachrichten 1) Gesetz, die Steuererhebung für die Monate April und Mai d. I. betr.; 2) Bekanntmachungen des großh. Ministeriums des Innern, die Äpvthekcrlizenzen des E. Th. Cöster in Sindolsheim und deö H. Bilharz von Bruchsal betr.; den Staatsvertrag vom 7. Febr. 1865 über die Paß« und Frewdenpolizei betr.; 3) Todesfälle, gestorben sind: Am 19. Febr. d. I. Rechnungsrakh Bohm in Karlsruhe» am 27. der Frühmeßbenefiziat I. A. Taglieder in Rauenberg, und am 7. März Pfarrer A. Stolz in Kirrlach. Mannheim, 26. März. (Schwurgericht.) Angrklagt ist Menco Bernheim von Amsterdam wegen Betrugs in Vertrags» Verhältnissen. Die Summe, um welche M. Bernheim mehrere Handelshäuser dahier betrogen hatte, belief sich auf mehr alS 20,000 fi. Er wurde zu 4 Jahren Zuchthausstrafe und lebenslänglicher Landesverweisung vernrtheilt. Wein heim, 24. März. Unserm Bericht über den versuchten Kinderraub betreffend, haben wir noch nachzutragen, daß Licht über den Vorfall sich verbreitet. Ein in Benöheim lebender Vergolder, der von seiner Frau geschieden ist, wäh» rend letztere alö Schauspielerin zu Pcsth fungiil, bekam auö nahe liegenden Gründen die Erziehung seines Töchterchens ge» richtlich zugesprochen. Er gab doS Kind, da er oft vom Hause abwesend ist, nahen Anverwandten dahier in Pflege. Die Mutter, welche ihre Tochter nun zu haben wünschte, wandte sich deßhalb an ihren Vater, einen Bürger in Köln, der in Begleitung eines Schauspielers den Akt der Einführung übernahm, welcher aber bekanntlich vereitelt wurde. Nach einer Vorlage der großh. Eisenbahnverwaltung wer» den im Laufe der Jahre 1866 und 1867 wuthmaßlich auf 1. Juli d. I. folgende neue Eisenbabnstrecken zur Eröffnung gelangen : Mosbach-Osterburken, Offenburg-Hausach und Singen» Engen; auf 1. Okt. d. I.: Osterburken-Landeögrenze, Radolf- zell-Skockack, Mannheim-Bahnbos-Milte Rhein; auf 1. Okt. 1867: Lauda-Werthelm, Meckcsheim-Rappenau, Engen - Do- naueschingen. Stockach, 24. März. In wenigen Tagen werden wir hier mit einigen Priestern der Gesellschaft Jesu aus dem naben Hohenzollern beglückt werden; teßwegen werden hier die Osterdelchten nicht wie gewöhnlich verkündet, sondern zugewartet, damit jedes Schäfchen Gelegenheit habe, eine Gene» ralbeichte abzulegen. Michelstadt. Die Verhandlungen wegen der Vorfälle in Ncckarstcinach bei Gelegenheit des wandernden Kasinos ist nun auf den 9. April festgesetzt. Es sind 41 Personen angeklagt und 64 Zeugen vorgeladen, die Anklageschrift ist über 250 Folloskiten stark. Die Hofgerlchrsadvokatcn Metz, Ohlig und Heumann haben die Berrheivigung übernommen. In Galizien herrscht der Hungertyphus. Aus Lemberg wird darüber berichtet: Ungcachlek aller vom landtäglichen NvlhstanbS-Ausschuß getroffenen Vorkehrungen ist zur Linderung deö Elendes unter dem Landvolke iw Kolomeaer, Ezon- kower und Sfamölauer Kreis sehr wenig geschehen. Eö ist nicht zu läugnen, daß alles Mögliche, um Abhilfe zu bringen, vorgenommen wird; dennoch herrscht und greift die Hungers- noth immermehr um sich. In Kolomea, Czortkow» Buczacz, überhaupt in allen Städtchen jener Gegenden verkaufen die Bauern alle ihre Habseligkeiren, die um einen Spottpreis an» gebvten werten. Ein Bauernpferd kauft man um 60—80 Neukreuzer. DaS unglückliche Volk nähil sich schon mit einem aus Baumrindenmehl gebackenem Brode. Der Hungertyphus zeigt sich schon in vielen Gegenden, und dieser Tage sind wir» der 300,000 fl. vom Zemralkomite in Lemberg abgesenbek. DaS von der 2V 2 Mill. betragenden Anleihe herührende Geld ist schon zum großen Theil angelangt. Anderthalb Millionen, die zum Ankauf von Getreide zur Aussaat bestimmt sind, wer» den fruchtbringend in den Filialen der National- u. englisch- österreichischen Bank auf kurze Zeit angelegt. Redigirt, Druck unv Verlag von D. Dkiüerer m Sinsheim.