Dcr Mndoote Verkündungsblatt der Großherzogl. Bezirksämter Sinsheim und Eppingen und der Großherzogl. Amtsgerichte Sinsheim, Sieckarbischofsheim und Eppingen. Jf§ 140. Donnerstag. den 22. November 1866. [ 1243] Nr. 13,671. Sinsheim. Dragoner Johann Jakob Jllig von Sinsheim hat sich unerlaubterweise aus seiner Garnison entfernt unv ist sein Aufenthaltsort bis jetzt unbekannt. Derselbe wird desbalb aufgefordert, sich längstens binnen 6 Wochen dahier oder bei seinem Regimentskom- mando zu stellen, widrigenfalls die Einleitung des gerichtlichen Strafverfahrens we> ge» Desertion gegen ihn beantragt würde. Zugleich wird daö Vermögen des Genannten mit Beschlag belegt. Sinsheim, 17. November 1866. Großherzoglich bad. Bezirksamt. Otto. ^ Die Lieferung von fünf 2L »Hundert Centner besten, schwersten »Hafers, franco Rappeua u oder G r o m b a ch, soll vergeben werden. Preis-Offerten erbitte ich unter der Adresse: Bau-Unternehmer Doß in Sinsheim in der Posthaltcrei. [1245] Waibstadt. Ein Wagen mit eisernen SMVhfim noch neu, ist billig zu ver- kaufen bei Vern hard Schweigert. Für .iuqeit-Kranke ! DaS mit allerhöchster Concession beliehene als heilend und stärkend berühmte ächte vr.White'sAugcnwasscr ist in Flacons » 36 kr. zu beziehen in Sinsheim durch E. I. Stutzmann, Winterhandschuhe in schönen Farben und sehr guten Stoffen für Herren, Damen und Kinder; ebenso Glacehandschuhe in den modernsten Farbe» und von vorzüglicher Qualität bei Th. Äeßker in Sinsheim. KW*. 'ptf'Vzj: Verzinntes Eisengeschirr, hauptsächlich Kochhäfen mit und ohne Ring empfiehlt [1240] Th. Hoffman« in Sinsheim. Unterstützung an Invaliden. Die drei badischen Soldaten, welche im letzten Feldzuge ihre Füße verloren haben und sich noch im hiesigen Militärspitale befinden, fertigen Bnef- dccken, uin sich damit Beschäftigung und Verdienst zu verschaffen. Von ihrer Arbeit sind zunächst zweierlei Formate vorhanden: Nr. 1 Decken für gewöhnliche Dienstschreiben, 0 Zoll lang und 4 Zoll hoch, von gutem Konzeptpapier, das 100 zu 30 kr., und Nr. 2 Decken für Akten, 11 % Zoll lang und 4*4 Zoll breit, von demselben Papier, das 100 zu 1 fl. Oeffentliche Stellen und Privatpersonen, welche solche Decken gebrauchen, werden gebeten, durch Bezug Ihres Bedarfs von den bezeichneten Invaliden denselben eine Unterstützung zuzuwenden. Die Sclireibmatcrialienhandlung von Georg Holymann hier, Cangestrafte Nr. 96, hat im Interesse der Verfertiger den Verkauf übernommen, und wird Bestellungen, denen die betreffende Nummer (1 oder 2) beigefügt werden wolle, alsbald erledigen, sowie auch Aufträge für andere Sorten besorgen. Karlsruhe im November 1866. K. W. Doll. Unterfertigte Stelle ist bereit, Bestellungen auf Briefdeckcn, welche binnen 14 Tagen einlaufen, auszuführen, und können die Decken seiner Zeit zu obigen Preisen hier in Empfang genommen werden. Sinsheinr, den 20. Nvbr. 1866. Bürgermeisteramt. [1246] Heiß. Laux. [1244] Uebertretung feuerpolizeilicher Vorschriften betr. Verschiedene Vorkommnisse in den letzten Tagen veranlassen uns den hiesigen Einwohnern einige Bestimmungen der Verordnung vom 28. November 1864 in Erinnerung zu bringen, auf deren Zuwiderhandlung eine Geldstrafe bis zu 50 fl. oder Gefängniß- strafe bis zu 14 Tagen gesetzt ist: In Hofräumen^ dürfen offene Feuer nicht in solcher Nähe von Gebäuden und Vor- räthen brennbarer Stoffe angezündet werden, daß diese dadurch in Brand gerathen können. In Lokalen, in welchen Vorräthe von Holz und sonstigen leicht entzündlichen Stoffen gelagert oder verarbeitet werden, sind offene Feuer unzulässig. Das Dörren von Hanf und Flachs mittelst Feuer darf nicht in Wohngebäuden und nicht in solcher Nähe derselben geschehen, daß diese gefährdet werden können. Das Auslassen größerer Quantitäten Schmalz und Talg, das Sieden von Oel, Pech, Lack, Firniß und dergleichen darf nur bei geschlossenem Feuer, und insofern es in Wohn- oder daran grenzenden Gebäuden geschieht, nur in feuersicherem gewölbtem Raum vorgenommen werden. DaS Verpichen und Ausbrennen der Fässer darf nur auf Plätzen stattfinden, wo dies ohne Gefährdung angrenzender Gebäude geschehen kann. Asche darf nur in feuersicheren Behältern oder an feuerfesten Orten aufbewahrt werden, in keinem Falle aber auf hölzernen Böden, in Dachräumen, Schöpfen oder an Orten, wo brennbare Materialien gelagert sind. Holz, Stroh und andere brennbare Materialien dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kaminen oder in solcher Nähe von Feuerstätten gelagert werden, daß eine Entzündung stattfinden kann. Offenes, das ist gegen Berührung mit brennbaren Stoffen nicht genügend gesichertes Licht darf in Stallungen, Scheunen, Schöpfen, Heu- und Fruchtböden und andern Räumen, welche zur Aufbewahrung leicht entzündlicher Gegenstände dienen, nicht gebraucht werden. Laternen müssen in gutem Zustande und mit einem Dächchen versehen sein. In den gleichen Räumen ist das Tabakrauchcn untersagt. Sinsheim, den 19. November 1866. Bürgermeisteramt. Heiß. Laux. — 690 — Lieber Jagdsrermd! [1242] Du hast Dich in Nr. 138 deS Landboten über unsere vor einiger Zeit im Weiler Walde abgchaltcne Jagd ausgelassen und Dich dabei so in die Hitze geredet, daß Du die Wahrheit ganz außer Acht ließest und nicht mehr im Stande wärest, bis aus 19 zählen zu können. Du wirst es daher ganz am Platze finden, wenn wir uns einige berichtigende Aeußerungen und Bemerkungen hinsichtlich dieser Jagdgeschichte erlauben. Die Gründe, warum wir diese Treibjagd so und nicht anders abgehalten haben, behalten wir für uns, da eö wohl Niemauden etwas angeht, wie wir unsere Pachtjagd betreiben wollen, so lange wir dabei nicht von den Jagdpacht- oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen abweichen, und dieses ist nicht geschehen, was Dir so gut als »ns bekannt ist. Auch weißt Du recht gut, daß der frühere Pachter der Weiler Jagd vor einigen Jahren unter denselben Verhältnissen dasselbe Dir Verabscheu-ungswürdige gethan hat, wie wir; nur war ihm das Glück nicht ganz so günstig wie uns. Warum Haft Du damals Deinem zarten Gefühle nicht auch Worte der Verachtung geliehen und öffentlich den entsprechenden Ausdruck gegeben? So gut Du damals geschwiegen hast, hättest Du jetzt auch schweigen oder wenigstens bei der Wahrheit bleiben sollen, denn es waren nicht 17, sondern 19 Rehe, die auf der besprochenen Jagd und des andern Tages beim Nachsuchen geschossen wurden, und befanden sich darunter 7 Böcke und 12 Gaisen. Aber so geht es, wenn man vor lauter Neid und Mißgunst nichts mehr hört und sieht. Auch mit der Morgenzahl des Weiler Waldes hast Du es nicht so genau genommen, den» er ist nahezu 900 und nicht nur 700 Morgen groß. Ueber- haupt wäre es wohl besser, wenn Du den Wrack vor Deiner eigenen Thüre, der schon eine ziemliche Ausdehnung haben soll, beseitigen, als Dich um andere Leute bekümmern würdest. Was schließlich das Kaufmännische und Amerikanische betrifft, so wäre es viel besser für Dich und Du könntest Dich heute auf einem sicherem Fundamente befinden, wenn Du stets Deine Wald- und Hausjagden mehr nach Vorwärts als Rückwärts getrieben hättest. Sraubettzucker, Lpemgeist, fusel- frei, Weinschöne, alles mit Gebrauchsanweisung, empfiehlt Ernst 3ac. Stuhurann in Sinsheim. Havannah-Honig u. holländischen Syrup für Lebkuchenbäcker empfiehlt zu en-Ki-os-Preisen Ernst Lac. Stntzmann in Sinsheim. Liliigstrs illuflrirtrs ^aunlirnlilatt! 135,000 Aull. Wöchentlich 2 Bogen jn groß Quart Aull. 135,000. mit vielen prachtvollen Illustrationen. Vierteljährlich 15 Sgr. Mithin der Bogen nur circa 5'/, Pfennige. Originalnvvellen von L. Schücking, Edm. Hoefer, Otto Ruppius, Temme, H. Schmidrc. rc. — Ans der Länder- und Völkerkunde. — Erläuterungen zu den Begebenheiten und Persönlichkeiten des Tages. — Populär-naturwissenschaftliche Mittheilungen von Bock, Earl Bogt, Brehm rc. rc. — Jagd- und Reiseskizzen von Gerstäcker und Guido Hammer.—Zeit- und Cnlturbilder von Sch »lze- Delitzsch, Johannes Scherr, Schmidt-Weißenscls, Map Ring rc. — Biographien mit vortrefflichen Portrait«. — Au« dein Bereiche der Erfindungen. — Origiualmittheilungen aus Ainerika. — Schilderungen industrieller Etablissements. Deutsches Streben und deutsche Vater! andskunde werden durch künstlerisch auSgesnhrte Illustrationen, die von kernigen freisinnigen Darstellungen begleitet sind, würdig vertreten. lernst Keil in Leipzig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. «g. « Q 3 S 6 -- iO CO