Der Lan-bote. Verkünd igungsblatt der Großherzoglichen Bezirksämter Sinsheim und Neckarbischofsheim. M T0 - 147 . Dienstag, -en 8. Dezember 1857 . [728] Nro. 12,468. Necka rbi sch ofsh e im. Der ehemalige Svnnenwirth Christof Schmidt von Hüffenhardt hat sich mit einem Reisepaß vom 8. Mai 1845 nach Nordamerika begeben, und von seinem Aufenthalte ist bis jetzt keine Nachricht mehr eingelangt. Derselbe ober seine Erben werben nunmehr ans- geforbert, von seinem Anfenthaltsorte Nachricht anher z» geben, und binnen Jahresfrist über sein zu- rückgelaffene« Vermögen zu verfügen, widrigenfalls er für verschollen erklärt und dasselbe den gesetzlichen Erben ausgefolgt werden wird. Neckarbischofsheim, den 28. November 1857. Großherzoglich bad. Bezirksamt. Benitz. [730] Hilsbach, Amts Sinsheim. Kapital auszuleihen. Nr. 1252. Bei der Stadtkaffc dahier sind 1000 bi« 1200 st. Grundstocksgelder ganz oder theilweise gegen doppelte Versicherung auszuleihen. Hilsbach, den 3. Dezember 1857. Der Gemeinderath. Brgrmstr. W i t t e m a n n. Gerhard Huber. Heinrich Hauck. _____Schäfer. [73 2J Sinsheim. Ankündigung. Auf Donnerstag den 17. d. M., Nachmittags 3 Uhr, werden im Gemeindehause dahier die Güterstücke der nach Nordamerika auS- gewanderten Martin Lackner'schen Sohne, wovon Johann Lackner großjährig und Karl Philipp Lack- ner minderjährig ist, wegen gesetzlicher Untheilbar- keit derselben, unter den hier üblichen Bedingungen und mit Genehmignngsvorbehalt öffentlich versteigert. Die Güter bestehen in 10 Jtteni, im Gesammt- fiächeninaaß von 11 Viertel 1 R / 10 Ruthen. Dies bringt man zur allg meinen Äenntniß. Sinsheim, den 3. Dezember 1857. Das Waisengericht. Haag. Besch. [724] Rappenau. Bekanntmachung. Die hiesige Schäfereiwaide, welche mit 300 bis 400 Stück Schafe» beschlagen werden kann, soll für die Zeit von Lichtmeß 1858 bis Lichtmeß 1865 in einen siebenjährigen Pacht gegeben werden. Die deß- fallsige Pachtversteigerung findet Mittwoch den 16. Dezember d. I., Mittags 12 Uhr, im Rathhanfe dahier statt, wozu di« Liebhaber mit dem Anfügen eingeladen werde», daß Auswärtige sich mit legalen Leumunds - und Vermvgenszeugnis- sen zu versehen haben. Rappenau, den 2. Dezember 1857. DaS Bürgermeisteramt. R o t h c n h ö f e r. v6t. Metzger. [729] Waibstadt. Schäfereiverpachtung. Die Schäferei auf hiesiger Gemarkung, auf welcher durchschnittlich 400 Stück Schaafe gehalten werden können, wird zur Benützung der Sommerund Winterwaide Mittwoch den 23. Dezember l. I., Vormittags 10 Uhr, auf hiesigem Rathhause auf einen pro 1858/64 dauernden Pacht im Steigerungswege vergeben und hierzu die Liebhaber eingeladen. Fremde Steigerer haben sich durch glaubhafte Zeugnisse zu legitimiren. Waibstadt, den 2. Dezember 1857. Brgrmstr. Wacker. Seeber. Havanna-Honig billigst bei Gebr. Ziegler m. Kaufmann Frank [733] in Sinsheim. Bekanntmachung. [731] Durch Beschluß von mehr als zwei Drit- theilcn sämmtlicher Mitglieder der Spargesellschaft für Landgemeinden im Unterrheinkreis, welche in der Generalversammlung vom 14. September l. I. anwesend oder durch Bevollmächtigte vertreten waren, sowie durch bestätigenden Erlaß Großb. Ministeriums des Innern vom ll. November d. I., Nr. 14,430, wurde der § 37 der Statuten außer Wirksamkeit und an seine Stelle folgende Bestimmung gesetzt: «Die Beschlüsse der Generalversammlung wer- „den durch Stimmen-Mehrheit der Erschienenen «gefaßt. „Bei Gleichheit der Stimmen gibt die Stimme «des Vorsitzenden den Ausschlag. «Soll eine Abänderung der Statuten beschlos- „sen werden, so muß die vorgeschlagene Aende- „rung m t den Einladungen zur Generalver- „sammlung bekannt gemacht werden, und es ist „zur Gültigkeit des Beschlusses über die Ab- „ändernng die Zustimmung von zwei Drittheilen „der Erschienenen sowie die Genehmigung der „Großh. Staatsbehörde erforderlich. Wir bringen dies hiermit zur Kenntniß der Ge- sellschaftsmitgliedcr. Heidelberg, den 1. Dezember 1857. Für den Verwaltungsrath. Nebel. Anzeige. [718] Unterzeichneter beehrt sich, ei» geehrtes Publikum in Kenntniß zu setzen, daß er seinen bisherigen Wohnort Neckargcmünd verlassen und sich iu Neckarbischofsheim als Thierarzt niedergelassen hat, woselbst er bei Schmiedmeister Störzer wohnhaft ist. Neckarbischofsheim, den 1. Dezember 1857. _Thierarzt Störzer. Kapital auszuleihen. [727] 150 st. Pflegschaftsgeld sind gegen gesetzliche Sicherheit nnd 5 Prozent Verzinsung anszu- leiheu bei Heinrich Ohr in Ehrstädt. Jur Geschichte des Tages. Karlsruhe, 5. Dez. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 59 enthalt: I. Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Sr. König!. Hoh. deS Großherzogs. Dienstnachrichten. (Schon mitgctbeilt.) II. Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. 1) Bekanntmachungen des großh. Ministeriums des Innern: a) Die Staatsgenehmiguug von Stiftungen betreffend, b) Die Patentertheilung an I. P. A. Vollmer von Kempten betreffend, o) Die akademische Preisvertheikung an der Universität Heidelberg betreffend. 6) Die Abgeordnetenwahlen zur Zweiten Kammer der Ständeversammlung betreffend. Da der im 3. Aemter« Wahlbezirk gewählte Bürgermeister v. Massenbach von Stockach von seiner Abgevrdnetenstelle zurückgetreten ist, so wird eine Ersatzwahl im gedachten Wahlbezirke (Stockach, Mößkirch, Engen, Möhringen) ungeordnet und mit deren Vornahme der großh. Regierungsdirektor Fromherz in Konstanz als landesherrlicher Kommissär beauftragt. 2) Bekanntmachungen des großh. Finanzministeriums: «) Die Tilgung des auf Z'/^prv- zentige Obligationen aufgenommenen Eisenbahn-Anlehens vom Jahre 1842 betreffend, b) Die Serienzi'chnng für die achtundvierzigste Gewinnziehung des Anlehens zu 14 Millionen Gulden vom Jahre 1845 betreffend. UI. Diensterledignng. Die evangelische Pfarrei Vogelbach, Dekanats Müllheim, mit einem Komprtenzanschlag von 969 fl. 17 kr. Mannheim, 1. Dez. Die Sitzungen des Schwurgerichts im Unterrheinkreise für das 4. Quartal l. I. beginnen am Mittwoch den 16. Dezember l. I., Vormittags 9 Uhr. — 578 — Pforzheim, 3. Dez. Der Winter ist seit einigen Tagen bei uns ciiigezvgen und ein eigentliches Stillleben, wenn hier überhaupt ein solches möglich ist, ist cingetretcn. Wir begrüßten den ersten Schnee in der Tbat aber auch recht freudig; denn wir, namentlich aber der höher gelegene Theil unseres Obcramtsbczirks, das „Gebiet", litten an einem sehr empfindlichen Wassermangel, und die Bewohner des letzter» mußten den nöthigcn Bedarf an Wasser Stunden weit, aus Len Flüssen Würm und Nagold, sich verschaffen. Frei bürg. Im Oberlande ist der Schnee wieder spurlos verschwunden und eine wahre Frühlingsluft hat sich eingestellt. Aus dem Amtsbezirk Bühl, 3. Dez. Der wegen Mords in Untersuchung befindliche Ignaz Fritz von Bühler- thal hat dem Vernehme» nach bis heute noch kein reines Ge- ständniß abgelegt. Er soll den Tod seiner unglücklichen Tochter dadurch erklärt haben, daß er ihre Kehle mit den Händen so lange zusammeugedrückt habe, bis sie ihren Geist aufgegeben. In diesem Falle müßte man aber mindestens einige Spuren am Halse, seien es Nägelmale, Eindrücke oder Hautabschilferungen, vorgefunden haben. An der Reiche war jedoch keine deßfallsige Verletzung wahrzunehme»; und rö ist viel wahrscheinlicher, daß der Mörder sein Opfer zuerst durch einige Schläge aus den Kopf bewußtlos gemacht, und sodann jjben Kopf bis zum vollständigen Erstickungstode gewaltsam in UN Gefäß mit siedendem Wasser getaucht habe. Die Verbrennung an dem unbehaarten Theile des Kopses war auch eine so intensive, daß eine tiefdriugende Schvrsbildung in dem Hauptgewebe entstand. Der Fall gehört unstreitig zu den merkwürdigsten in der Kriminalpraris, und wird wohl im ersten Quartal des kommenden Jahres zur schwnrgerichtlichen Verhandlung gelangen. Mainz, 3. Dez. Wie wir hören, soll man dieser Tage bei Budenheim mehrere Pakete mit Patronen Zündhütchen, so wie im alten Kästrich einen pulvergeschwärztcn zerbrochenen Säbel aufgefunden haben. Ob diese' Gegenstände nicht ein Licht in das Dunkel, welches die Ursache des schrecklichen Ereignisses vom 18. Nov. umgibt, zu werfen vermögen? (M. A.) Mainz. Die gemischte Kommission für Abschätzung der durch die Pulvererplosion verursachten Beschädigungen geht mit rößter Genauigkeit zu Werke. Das Gerücht, daß vielfache urusgegcnstände behufs eventueller Entschädigung vorgemerkt worden, kann als völlig ungegründet bezeichnet werden. Die Kommission läßt keine Aufnahme von Gegenständen zu, die nur irgend zur Kategorie von Luxus- oder entbehrlichen Modc- sache» gehören. Mainz. Aus Oberolm, das in diesem Sommer so schwer hcimgcsucht und zum größten Theil in Asche gelegt wurde, sind vom dortigen Bürgermeister 100 fl. für die durch die Explosion Beschädigten dem Hülfskomite eingehäudigt worden. München. König Max wurde beim jüngsten Aufenthalt im Gebirge eine einjährige Gemse zum Geschenk gemacht, welche nun in Begleitung ihrer Amme — einer Ziege — von dem ehemaligen Besitzer, einem jungen stattlichen Gcbirgsburschcn, nach München gebracht wurde, der sie als ein Geschenk dem Kaiser Napoleon Überbringer! soll. Düsseldorf. Mit der Aussteuer der Prinzessin von Sigmaringen, Braut des Königs von Portugal, sind nicht weniger als 150 Arbeiterinnen beschäftigt. Klansthal, 1. Dez. Der übergroße Wassermangel hat eine seltsame obrigkeitliche Verordnung hcrvorgerufen. Es ist nämlich bei 2 Thalcr Strafe bis aus Weiteres untersagt große Wäsche abzuhalten und Haus- und Hofräume u. dgl. mit Wasser abzuspülen. Berlin, 3. Dez. Zur Feier des heutigen Geburtstages Ihrer Königl. Hoheit der Frau Großherzogm von Baden fand heute Mittag bei deren erlauchten Eltern, dem Prinzen und der Frau Prinzessin von Preußen, ein Diner statt, an welchem außer mehreren Mitgliedern des Königshauses auch die Prinzen Wilhelm und Karl von Baden, sowie der großh. badische Gesandte Theil nahmen. Berlin, 3. Dez. Wie man der „N. Pr. Z." aus Paris schreibt, darf es von jetzt an nicht mehr im entferntesten bezweifelt werden, daß auch Frankreich, ganz so wie England fest entschlossen ist, sich jeder Einmischung in die Differenzen zwischen dem Herzog von Holstein und Lauenburg und den ander» Mitgliedern des Deutschen Bundes zu enthalten, welche Wendung die Dinge auch immerhin nehmen mögen. In Kopenhagen weiß man Das ganz genau. Berlin. Die Geldkrisis fängt eigentlich erst jetzt an, uns ihre trübsten Seiten herauszukehren, nämlich die Brod- losigkeit der Arbeiter. Bei dem andauernden Sinken aller Waaren haben zuerst die Seidenfabrikanten ihre Arbeiten eingestellt, und die Wollen- und Baumwollenfabriken sind ihnen gefolgt. Unter diesen Umständen ist es sehr erklärlich, daß jetzt Viele auf den „heillosen Kreditschwindel„ schelten, die früher über den „außerordentlichen Aufschwung in Handel und Gewerbe» die lebhafteste Befriedigung empfanden. Leipzig, 2. Dez. Das „Foreign Office" in London hat den Vater des Reisenden vr. Eduard Vogel benachrichtigt, daß durch einen Gesandten des Sultans von Darfur an den Vice- könig von Egypten Nachrichten über denselben nach Egypten gelangt seien, welche das Gerücht von dem gewaltsamen Tode des unerschrockenen jungen Mannes wenigstens aus Hörensagen bestätigen; als Grund wurde dort die Besteigung eines heiligen BcrgeS angeführt, welche vr. Vogel — ob von dem Verbot unterrichtet oder nicht? — versucht habe. Es ist dies nunmehr schon ein vierter Grund, dem die Gerüchte den Tod des Reisenden zuschreiben, und eben diese Verschiedenheit gibt noch einen Halt für die Vermuthung, daß sie ungegründet seien, obgleich wir keineswegs zu irgend einer sanguinistischen Hoffnung ermuntern möge. Wien. Die neuen Vereinsthaler lind % Guldenstücke sind bereits in Masse in's Publikum gegeben. Warschau. Dieser Tage wurde hier eine 64jährige Beamten-Wittwe, die mit einer Magd allein lebte, ermordet und 26,000 fl. entwendet. Als Mörderin nennt man die Osfizicröwittwe K., welche die intimste Busenfreundin und tägliche Gastin des Opfers war. Die Gemordete soll schmutzig geizig gewesen sein, ihren Kindern Alles vorenthalteu und noch außer dem Entwendeten 20,000 S.-R. in einer Geldkatze am Leib (?!) getragen haben. Dem „Pays" wird aus London, 2., Abends geschrieben, daß beschlossen wurde, dem Könige von Delhi das Leben zu schenken, welcher bis zum Tode in der Festung von Vellor eingeschlvssen bleiben wird. Nouradja-Schah, König von Delhi, ist in seinem 93. Jahre; cs ist der letzte Nachkömmling Abkar- Khan's, eines der Gründer des Mongolcnreichcs, welches Jahrhunderte lang das mächtigste Asiens gewesen. Ostindien. Gerüchte sprechen von einem Fluchtversuch des Königs von Delhi, wobei letzterer von einer Wache erschossen worden. Ferner soll Nena Sahib gefangen und ein neuer Sieg über die Rebellen bei Agra erfochten worden sein. (Times will nicht daran glauben, da die letzten Nachrichten aus Bombay nichts erwähnen.) V»»»e offene Frage. Nach einer wahren Begebenheit erzählt von Fr. v. Etzel. Vor dem Tribunal de la Seine in Paris wurde vor einiger Zeit ein, ganz besonders die Damenwelt interessirender Prozeß verhaudelt. Die Zuhörer-Tribünen waren gedrängt voll und auf denselben, wie billig, zumeist das schöne Geschlecht vertreten, welches mit athemloser Spannung auf das Urtheil wartete. Es — 579 — handelte sich aber um eine der allerwichtigstcn Fragen, um eine Sache, über die seit vielen Jahrhunderten mit größerer oder geringerer Erbitterung gestritten worden ist, bei der es aber, ebenso wie bei religiösen und politischen Streitfragen, noch nie einem Menschen gelungen ist, seinen Gegner zu überzeugen. Es sollte endlich einmal in aller Form Rechtens, durch feierlichen Ausspruch der Gesctzkundigcn entschieden werden, mit welchem Jahre eine Frau in das Alter eintritt! Ah-wir sehen die wißbegierigen Augen aller unserer schönen Leserinnen vor Aufregung blitzen, und voller Eifer die folgenden Zeilen überfliege», um ebenfalls endlich darüber aufgeklärt zu werde». Aber wir müssen vorerst denn einen Augenblick um Geduld bitte», damit cs uns möglich wird, ihnen die Lage der Rechtssache, so klar und deutlich als möglich, auseinander zn setzen. Herr Beauclair hatte sein Haus in Paris an Herrn Godard verkauft. Man war über die Kaufsnmme, sowie über die Art und Weise der Abzahlung derselben bald in's Reine gelangt. Der Verkäufer hatte es nicht versäumt, Herrn Godard davon in Kcnntniß zu setzen, daß er bei Uebernahmc des Grundstücks auch zugleich die Verpflichtung mit eingeben müsse, eine Leibrente von jährlich 1200 Frcs. an eine Frau vorgerückten Alters (ci'un age avance) zu zahlen, und war hierauf bei Festsetzung des Kaufpreises Rücksicht genommen worden. Dieser Bedingung wegen, und weil der Begriff des „vorgerückten Alters-- verschiedene Deutungen zuläßt, war die Sache vor Gericht gezogen worden. Es erschienen die Kläger, sowie der Verklagte mit ihren Advokaten, und alö corpus delicti war auch aus Antrag des Klägers die Dame von „vorgerücktem Alter-- citirt worden. Die Verhandlung begann, indem der Advokat des Klägers dem Rich- tercollegio den Thatbestand des Kaufes vortrug, und, nachdem er von der Bedingung wegen der Leibrente gesprochen, fuhr er, dem Gerichtshöfe zugcwendct, also fort: „Arglos und vertrauensvoll glaubte mein Klient den Worten des Verkäufers, als er ihm von der besagten Belastung sprach und ausdrücklich mehrfach versicherte, daß cs eine Dame „vorgerückten Alters-- sei, der sie zu Gute kommen solle. — Ich bitte Sie, meine Herren Richter, diesen Umstand doch ja scharf in das Auge fassen zu wollen. Eine Dame vorgerückten Alters mußte hier doch wohl heißen, eine Dame, welche nicht mehr für lange Zeit in dem Genüsse ihrer Rente von 1200 Frcs. verbleiben würde. In diesem guten Glauben schloß mein Klient das Geschäft ab, und nur unter diesen Umständen konnte es Gültigkeit haben! Wie schrecklich aber sollte er sich enttäuscht sehen; Sie werden urthcilen, meine Herren. Madame Bouilly, haben Sie die Güte, sich zu erheben!-- Madame Bouilly hatte diese Güte. Sie schlug den Schleier zurück und sah lächelnden Blickes um sich. „Meine Herren,-- begann der Verthcidiger wieder, „meine Herren, betrachten Sie diese Dame, betrachten Sie dieselbe genau, und dann gewiß werden Sie für Recht erkennen, daß der unglückliche Käufer auf die listigste und schändlichste Weise hintergangen worden ist. Sicht diese frische, jugendliche Erscheinung aus, wie eine Dame in vorgerücktem Alter? Berechtigten die Fülle der Formen, die von Kraft und Gesundheit strotzenden Wangen, dieser elastische Schritt — Madame Bouilly, haben Sie die Gewogenheit, einmal auf- und nieder zu gehen — dieser klastische Schritt, sage ich, berechtigt dies Alles zu dem Glauben, daß diese beneidenswerthe Dame, „wohl nicht mehr lange in dem Gennsse ihrer Rente verbleiben wird?-- Wenn je eine Uebervortheilung, ein verabscheuungswerther Betrug Vorgelegen hat, so ist cö hier! Aber — so könnten Sie sagen, meine Herren, — es wäre ja möglich, daß die Dame älter ist, als ihr blühendes Aussehen verräth; könnte das Alles nicht Heuchelei, nicht Kunst sein, und sie, vielleicht von uns bestochen, sich rin jüngeres und schöneres Aussehen geben, als ihr, ihren Jahren nach zukommt? Oh, meine Herren, auch gegen diesen Einwurf, den wir vvrausgesehen haben, sind wir gerüstet! Hier ist das Dokument, welches unserer Sache ohne allen Zweifel zum Siege verhelfen wird, hier ist der Taufschein jener jungen Dame, der von Seiten unserer Gegner die lächerliche Anschuldigung, sie sei in vorgerückten Jahren, entgegengeschleudert wird!-- Triumphirend entfaltete der Advokat das vcrhängnißvolle Papier, während Madame Bouilly, immer noch mit sanftem Lächeln auf den Lippen, sich wieder setzte, und den Schleier vor ihre verschämten Züge fallen ließ. Bei der größten und aufmerksamsten Ruhe der Zuhörer, welche während der vorhergehenden Verhandlung ab und zu ein etwas lautes Lachen nicht hatten zurückhalten können, geschah die Vorlesung des Taufscheins. Letzterer wurde darauf Behufs Prüfung seiner Richtigkeit, dem Gerichtshöfe übergeben, und der Advokat fuhr in seiner Rede fort: — „Aus diesem Dokumente ersehen Sie also, mein Rickp- ter, daß die verläumdetc Madame Bouilly erst ganz kürzlich das Alter von 49 Jahren erreicht hat, und werden nunmehr unsere volle Ueberzeugung, daß dies daö schönste und kräftigste Alter der Frau ist, die eben nur die Thorhciten und den Uebermuth einer ganz zarten Jugend abgelegt hat, durch ihr rechtsverbindliches Urtheil bekräftigen!-- Der Präsident läutete mit der Glocke, und forderte die Zuhörer auf den Tribünen, die eine bedeutende Unruhe verriethen, auf, den Gang der Verhandlungen nicht zu stören, und sich jedes Zeichen von Beifall oder Mißvergnügen, insbesondere des Klatschens oder Zischeus zu enthalten. Als die Ruhe einigermaßen wicdcrhcrgestcllt war, begann der Advokat von Neuem: „Wenn wir die verschiedenen Altersstufen in dem Leben der Frau, nach Klassen eintheilen, so ergebe» sich für dasselbe, bei einem normalen Erzichungsgange offenbar deren 9, und zwar 1) Das Kind. Ein solches bleibt das weibliche Wesen bis zum 15. Jahre, um aus diesem zarten Lebcnsstadium in 2) Die erste Jugend einzutreten. Diese dauert bis zu 25 Jahren und macht 3) Der Jugend Platz bis zum 30. Jahre. Von hier ab beginnt 4) Die reife Jugend, und dauert bis zu 40 Jahren. Hernach kommen 5) Die gesetzten Jahre, bis 55, ferner 6) Daö angehende Alter bis 65 7) Das vorgerückte Alter bis 75 8) Daö hohe Alter bis 80 und endlich 9) Das Matroncnalter, was noch darüber hinausgeht. „Aus dieser natürlichen Eintheilung, die nach göttlichen Gesetzen gebildet, freilich jeder willkürlich und künstlich geschraubten entgegcustcht, ersehen Sie, meine Herren Richter, daß die Qualifikation, vorgerücktes Alter, erst einem Lebensalter von 65 bis 75 Jahren zusteht, und daß Madame Bouilly sich in diesem Augenblicke, und für weitere 5 bis 6 Jahre noch, indem Zustande der gesetzten Jahre befindet. Für andere 10 Jahre tritt dann erst daö Stadium des angehenden Alters rin, ehe nach 15—16 Jahren sie cs verdient, zu den Personen vorgerückten Alters gerechnet zu werden. „Ich trage aus allen diesen Gründen im Namen meines Klienten darauf an, daß zwischen ihm und Herrn Beauclair abgeschlossene Kaufgeschäft rückgängig zu machen, Verklagten zu einem Schadenersatz von 5000 FrcS., und in die Kosten dieses ganzen Prozesses zu vcrurtheilen.-- Damit setzte sich der Advokat nieder, nachdem er zuvor noch einen ermulhigcndcn Blick auf Herrn Godard geworfen und sich ehrerbictigst gegen Madame Bouilly, welche den Sckleier zurückgeschlagen hatte, und dem beredten Verthcidiger ihrer „gesetzte» Jahre-- mit ihrem lieblichsten Lächeln dankte, verneigt hatte. An seiner Stelle erhob sich nun der Advokat der Gegenpartei und begann mit ironischem Tone folgende Rede: „Ich habe anscheinend ein schweres Amt, ich muß den, — 580 gegen das schöne Geschlecht so liebenswürdigen und galanten Ausführungen meines Gegners entgegentreken, und weiß wohl, daß ich von heute ab in den Augen eines großen ThcilS meiner Mitbürgerinnen, ja der ganzen Damenwelt, verspielt Haben werden. Welche schwere Pflichten legt mir mein Stand auf! Wahrlich, es bedarf meiner ganzen Kraft, demselben hier gerecht zu werde», und in Nichts finde ich eine Entschuldigung uud Rechtfertigung vor mir selbst, als in meiner glühenden Wahrheitsliebe, und dem Bewußtsein: das Wahre und das Rechte zu wollen! In dieser Uebcrzcugung werde ich gefaßt alle Folgen ertragen, und bitte und beschwöre alle Frauen von einem gewtfsen Alter, mich als ein unglückliches Opter meines Berufes anzuschen und es gnädig mit mir zu machen! "Lassen Sie mich, meine Herren Richter, zuerst den Begriff, vorgrücktes Alter dcfiniren. Dazu, daß eine Sache vorgerückt sei, gehört nur, daß sie sich schon eine Strecke von ihrem Ausgangspunkte, ihrem ursprünglichen Standorte entfernt habe: Wie weit diese Entfernung stattgefundciiF Das ist eigentlich ganz gleich und thut gar nichts zur Sache- Ein Kind, welchem zum ersten Male eine Suppe gekocht wird, ist >« vorgerücktem Alter, nämlich dazu, zu dieser ersten Suppe, vorgerückt. Eö ist in vorgerücktem Alter, wenn es die ersten Pantalons bekommt, der Mensch ist in vorgerücktem Alter, wenn er hciiathet, ganz ebenso wie er in vorgerücktem Alter ist, wenn er nach 80jähriger Erdenpilgerschaft seine Ruhe im Grabe findet. Dort war das Alter nur kurze Zeit vorgerückt, hier eine längere und sehr lange Zeit, aber vorgerückt bleibt es immer, hier wie dort. Hieraus geht schon hervor, daß mein Klient durchaus keine falschen Vorspiegelungen gemacht hat, wie der Gegner behauptet, hieraus ergibt es sich schon, daß das formelle Recht ganz auf unserer Seite ist, und würde ein Weiteres, für einen englischen Gerichtshof z. B., vollständig überflüssig sein. Aber es ist nicht allein die Form für uns, sondern auch die Sache selbst, und ihr innerstes Wesen stehen rechtlich aus unserer Seite, wie ich mir erlauben werde nachzuweiscn. Mein Gegner hat die verschiedenen Altersstufen einer Frau nach Klaffen eingekheilt, und nennt dies ganz seiner eigenen Willkür entsprossene System ein natürliches, un- geschraubtes. Meine Herren, wenn je eine Sache unnatürlich war, und sofort bei nur oberflächlicher Anschauung zusammcn- stürzt, so ist es sicherlich diese. Der gesunde Menschenverstand und einige Kenntniß des anderen Geschlechtes lassen uns eine Klassificirung vornehmen, die von jener, hier gehörten, himmelweit verschieden ist. Ich will nicht persönlich werden, ich halte mich nur an das Geschlecht im Allgemeinen. Ich will nicht in Abrede stellen, daß das Individuum, welches der Gegner in der Person der Madame Bouilly Ihnen hier vorgeführt hat, ein für sein System sehr glücklich gewähltes ist, ich bin weit davon entfernt zu behaupte», daß die wohlerhaltenen körperlichen Reize der Madame Bouilly auch nur einen entfernten Zusammenhang mit der darin jetzt allerdings sehr weit vorgeschrittenen Vcrschöncrnngs- kunst haben; ich bin überzeugt wie Sie alle, meine Herren, daß das schöne, blondlockige Haupthaar ihr eigenes, eigenthümliches 49jähriges Haupthaar ist, daß weder poudre deriz noch Schminke irgend einer Art den geringsten Theil haben an dem zarten Colorit ihres Antlitzes; ich freue mich für Madame Bouilly, die ich achte und verehre, daß dem so ist, daß sie so wohl erhalten ist und noch eine recht lange Lebensdauer in Aussicht bat. Aber dennoch, und trotz Alledem behaupte ich, daß sowohl die jugendliche Madame Bouilly, wie sämmtliche Altersgenossen derselben vom Jahrgange 1808 sich in vorgerücktem Alter befinden. Vorgerückt nicht allein in dem Sinne, in welchem ich eben das Wort dcfinirte, sondern vorgerückt auch in Bezug auf die Dauer des menschlichen Lebens überhaupt.« (Schluß folgt.) Heilung eines Knochenbrnchs bei einem Pferde. Oberamtmann Blümcke aus Mühlenhagcn führt in Lüders« dorsfs Annalen der Landwirthschast (Juli-Heft 1857) den Fall eines glücklich geheilten Beinbruchs an mit Hülfe eines von ihm erdachten sehr einfachen Apparates. Das Pferd, ein junger 2'/-jähriger Hengst, erlitt einen Beinbruch am Unterschenkel des rechten VorderfußcS, zu dessen Heilung folgendes Verfahren angewendet wurde. Ein Weidenstamm von 6 Zoll Durchmesser wurde der Länge nach in der Mitte gespalten. In den beiden Hälften wurde der leidende Unterschenkel biS zum untersten Drittel des Kniegelenks abgezeichnct und auS- gehöhlt, so zwar, baß wenn die beiden Hälften um die Extremität gelegt würden, sie sich vollständig'deckten. Der Länge nach überragte diese Maschine den Fuß um einen halben Zoll, so daß der Huf gleichsam frei darin hängen und selbst beim Auftreten den Boden nicht berühren sollte. Die oberen Kno- chcnhvcker und bas ganze vorragende Kniegelenk sollten als Stützpunkte dienen. Die Maschine wurde nun mit Pferde, krauöhaaren gleichmäßig auögepolstert und zwar erst die eine Hälfte und sogleich an die äußere Seite des Fußes angelegt, dann wurde die freie innere Fläche des Fußes in gleicher Weise mit den Haaren bedeckt und die andere Hälfte der Hülse an- passeud daraus gelegt. Die ganze Hülse wurde nun mit drei starken Riemen fest zusammengcschnallt. Es versteht sich von selbst, daß die Bruchenden zuvor in die entsprechende normale Lage gebracht worden sind. — Da es wegen der heftigen Entzündung nothwendig war, den Fuß unausgesetzt mit kaltem Wasser zu kühlen, so waren zu diesem Behuf in beide Theile der Hälfte zwei Löcher von etwa 1 Zoll Durchmesser übrr- cinandcr und so angebracht, daß das eine in gerader Richtung in der Höhe der Bruchstelle, das andere etwa 2 Zoll höher in schräger Richtung von oben nach unten verlief. Die Löcher waren nach Innen etwas erweitert. Der Zweck ist einleuchtend. Denn das Pferd mochte nun liegen oder stehen, der Fuß konnte immer gekühlt werden. Das Eingicßcn des Wassers geschah mittelst einer gewöhnlichen Gießkanne, der das Sieb abgenommen war. Die Pvlsterhaare ließen das Wasser bequem durch, und die entsprechenden Löcher der anderen Seite gestatteten freien Abfluß. Das Verhalten des Thieres bezeugte die Zweckmäßigkeit des Apparates, denn es fühlte sogleich ein? sichere Stütze, die die verletzte Stelle zugleich vollständig schonte und bediente sich deren nach Gefallen. Es stützte sich darauf beim Stehen, trat damit vorsichtig auf beim Gehen, legte sich nieder, sowohl auf die kranke, als aus die gesunde Seite, richtete sich selbstständig auf, ohne ein Zeichen von Schmerz von sich zu geben. Die größte Schwierigkeit bei der Kur bot die Behandlung zweier Hautwunde», ss daß bis zur Heilung derselben der Apparat täglich abgcnommcn werden mußte, und koch war das Pferd nach drei Monaten derart hergestcllt, daß man ihm beim Gehen durchaus nichts Abnormes ansehen konnte. frucht-Mittetpreije. Bruchsal, 2. Dezbr. Walzen II ff. 48 kr., Kernen II fl. 56 kr., Gerste 7 fl. 50 kr., Haber 5 ff. >9 kr., gern. Frucht 8 fl. 14 kr. Heilbroun, 5. Dez. Walzen 13 fl. 32 kr., Kernen 13 fl. 19 kr., Korn 8 fl., Gerste 9 fl. 2 kr., Dinkel 6 fl. 28 kr., Haber 6 ff. 21 kr. Mainz, 4. Dez. Walzen 209 Pfd. 9 fl. bi» 9 fl. 30 kr., Korn 180 Pft. 7 fl. 20 bis 7 fl. 45 kr., Gerste 160 Pfd. 6 fl. 10 bis 6 fl. 30 kr. frankfurter Lourfe. Pistolen 9. 38 l 20-Frank-Stücke 9. 19-20 dto. Prcuß. 9. 56-57 I Engl. SouoerainS 11. 46-50 Holl. lOfl.-Stücke 9. 43'/,-44'/, I 5-Franken-Thaler 2. 20'/, Ntanddukaten 5. 30-31 I Preuß. Kaff.-Sch. 1. 45'/,-'/, Redigirt, Druck und Verlag von D. Pfisterer in Heidelberg.