m- MU ,f f, .t.,1 vtfQnii Sfenstag, 9«mtt«to| mb emtstat« Bezugs-Preis mit dem wacht!. erscheinenden «mtl. Derkündigungsblatt durch die Post bezogen ««»allich 52 Pfennig andbote nite&emev leituna? Gegründet 8 3 9 ÄmtlichesVerkündiyungsblatt Droßherzoglich badischen Amtsbezirk Sinsheim a. ö. E. Rr. 10 Bezugspreis vierteljährlich 1 Marl Freitag, den 22. März Anzeigen kosten die zweispaltige Zeile so Pfg. 1918 Bekanntmachung ' Nr. G 2210/1. 18. K. R. A., betreffend Bestandserhebung, Beschlagnahme und Höchstpreise von Kutschwagenbereifungen, ausschließlich Kraft- wagenbereffungen. Dom 14. März 1918. Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriunis auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Gesetz von, 11. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 813). des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, ooni 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs- Gesetzbl. ©. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen über die Aenderung dieses Gesetzes vom 21. Januar 1915, 23. September 1915, 23. März 1916 und 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. 1915 S. 25. 603; 1916 S. 183 und 1917 S. 253)*, ferner der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 376)** und vom 17. Januar 1918 (S. 37), sowie der *) Mit Gefängnis bis zu einem Jahr« und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet; 2. wer einen andern zum Abschluß «Ines Vertrages ouffor- drrt, d urch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet; 3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (8 2, 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betroffen . ist, beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört; 4. wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Verkauf von Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, nicht nachkommt: 5. wer Vorräte an Gegenständen, für di« Höchstpreis« fest» ? esetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber ver- eimlicht; 6. wer den nach 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandrlt. Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Nummer 1 oder 2 ist die Geldstrafe mindestens auf das Doppelte des Betrages zu bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden ist oder m den Fällen der Nummer 2 überschritten werden sollte; über, steigt der Mindestbetrag zehntausend Mark, so ist auf ihn zu erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbetrages ermäßigt werden. In den Fällen der Nummern t und 2 kann neben der Straft - ungeordnet werden. Laß di« Verurteilung auf Kosten des ' .auch kann neben hen Ehrenrechte er. Straft kann auf Einziehung der Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, er. kannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. * *1 Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10600 Mk. wird, sofern nicht nach den allgemeinen Straf- gesehen höhere Straftn verwirkt sind, bestraft: 1.; 2. wer lmkrsugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseiteschafft. beschädigt oder zerstört, oerwendrt. verkauft oder imuft oder ein anderes Veräußerungs- oder Er- 4. wer den ertaffenen zuwiderhandelt. ttusf Gegenstände zuwiderhandelt; hrungsbestlmmungen zuwider- Bekanntmachung über Auskunftspflicht vorn 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 604)*** mit denr Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen nach deil in der Anmerkung abgedruckten Bestimmungen bestraft werden. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handä vom 23. September 1915 (Reichsgesetzbl. S. 603) untersagt werden. 8 1 . Bon der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. Bon dieser Bekanntmachung werden betroffen: Sämtliche gebrauchte und ungebrauchte, montierte und nicht montierte Wagengummibereifungeil (z. B. Drahtreifen, sogenannte Kelly-Reform-, Berliner-, Mannheimer- und Quetschreifen usw.), im folgenden kurz Kutschwagenbereifungen genannt. Krastwagenbereifungen werden von dieser Bekanntmachung nicht betroffen. 8 2 . Meldepflicht. Stichtag. Umfang der Meldung und Meldestelle. Die im § 1 Gezeichneten G^enstände unterliegen einer einmaligen Meldepflicht. Für die Meldepflicht ist der beim Beginn des 14. März 1918 (Stichtag) tatsächlich vorhandene Bestand ,naßgebend. Nach dem 14. März 1918 aus dem Ausland eingeführte Kutschwagenbereifungen sind unverzüglich noch Eingang zu melden. Vorräte, die sich am Stichtage nicht im Gewahrsam des Eigentümers befinden, sind sowohl von dem Ligerr- tümer als auch von demjenigen zu melden, der ste an diesen. Tage in Gewahrsam hat (Lagerhalter usw.). Die nach dem Stichtage eintreffendrn. vor dem Stichtag aber abgesandten Vorräte sind von dem Empfänger zu melden. Die Meldung ist bis zum 1. April 1918 an die Inspektion der Krastfahrtruppen, Berlin W 8, Krau- senstraße 67/68, zu erstatten. *** Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund die- ser Bekanntmachung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder wer vorsätzlich die Einsicht in die Geschäftsbriefe oder Geschäftsbücher oder die Besichtigung oder Untersuchung der Brtriebseinrichtungen oder Räume verweigert, oder wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher einznrichten »der zu führen unterläßt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstraft bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieser Straftn bestraft, auch können Vorräte, dir verschwiegen worden sind, im Urteile als dem Staate Versalien erklärt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Anskunsfispflichtigen gehören oder nicht. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der rr aus Grund dieftr Bekanntmachung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist er- teilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder — w- " -'"" »der «rl wer fahrlässig die vorgeschriebenen Lagerbüch« ...... ^führen unterläßt, wirb mit Geldstraft bis zu chtal ««zeigen kosten im Anzeigenteil die Zeile (42 mm breit) 25 Pfg. bei Platzoorschrift 30 Pfg. im textlichen Teil (87 mm breit) 50 Pfg. an erster Stelle 60 Pfg. Rabatt nach Tarif. Schluß d.Anzeigrnannahm« 8 Uhr vorm., für umfangreichere Anzeigen Tags zuvor 4 Uhr nachmittags. Geschäftszeit 1-28—7, Samstags bis 6 Uhr. Sonntags geschloffen. Ferusprechanschluß Rr. 11. 79. Jahrgang Wonnen. ndlichen Stellungen bis zur bisher 30000 Gefangene, wiest Hollands gegen unabhängiger Staat. und Schlachtstafftln behaupteten in schar- »rschast in der Lust und griffen zurückflu- anen an. Kraftwaaentruppen, Kolonnen und istws. Die Berkehrspunkte im Rücken des Ziel unserer Nacht für Nacht tätigen Bvm- lwf über 30 000 Gefangene und 600 Se- n der übrigen Westfront dauerten Artillcrie- >ungsgefechte an. kn Kriegsschauplätzen nichts Neues. Generalquartiermeister v. Ludendorfs. er großen Schlacht siegreich beendet. igriffsschlacht gegen die englische Front wundervollem, gewaltigem Fortschrei- in den stärksten Worten betont der icht 1 die entscheidende Größe des in ^reichten Erfolges: der erste Teil der t beendet, diese Schlacht, die nach ihren Ausgangspunkten als Schlacht bei -St. Quentin-La Fere bezeichnet wird, h den amtlichen Erläuterungen des Be- lsche Armeen im Strudel dieses Grotz- worden. Der räumliche Erfolg dieser t gewaltig. Die Linie nordöstlich Ba- stne nach Ham liegt in ihrer südlichen Kilometer westlich der alten Front. Ein Ngesichts der Wucht der englischen Be- tächtigen englischen Artillerie rmd der chen Divisionen niemand so rasch und satte! Wunderbares hat das deutsche ei Tagen geleistet, mit denen der neue und der Erfolg ist die Leistungen wert, die Tapferen draußen, die an diesen Tagen mitgehämmert haben. Und mit sehen wir der weiteren Entwicklung Erfolg der am 21. März begonnenen deut- dcreits am ersten Tage die 3. und 5. engli- n stark ausqebauten Stellungen warf, weckt die Cambräischlacht im Nov. 1917. vielfach überlegenen Gegner gelang es am chendem Zugriff unter Einsetzung von mehr leutsche Front zu einer Breite von 15 Kilo- n. Am 22. Nov.. dem 3. Tage ihrer Osftn- gländer 5000 Gefangene. Der Sonderdericht- g Peil schrieb über den Erfolg: Der heutige b,.hcnae Ergebnis zu einem weltgejch'chtli- ipel! Der amtliche englische Bericht sagte d' Beoentung des Ganzen zu aberblick:n. h nannte das Ergebnis vom 20. Nov. „die amatische Episode des Jahres". Daily Ehro- ejammenbnich der elastischen Perteidigung wdurch das Prestige der englischen Armee eiuna Frankreichs beschleunigt sei. Die Glo- rerkündeten der Welt das wichtige Ereignis, lnfangserfolg bereits anfangs Dezember in iiederlage umgewandrlt wurde, ist bekannt, ma des damaligen englischen Erfolges durch ien Berichte kann man die Bedeutung des deutschen Stotzes feststellen, der ruf einer Kilometer angesetzt, schon am 1. Tag« zwei r stark ausgebaute Kampfgelände entriß and Stunden 16 000 Gefangene und 200 Ge- HauptquarSer. 23. März. in t„e meint« mm ihnen ist es nicht zweifelhaft, daß die Deutschen nun, wo sie zum Angriff übergegangcn sind, auch an anderen Stellen, den vollen Erfolg des deutschen Angrisfsplanes erringen werden, und sie staunen immer wieder über di« wunderbare Kunst, mit der Hindenburg und Ludendorss ihre Karlen verdeckt zu halten verstehen, während die ganze Welt immer im Daraus gewußt habe, wann und wo ihr General Haig angreifen wolle. Die Schlacht ist bei klarem, sonnigem Wetter in siegreichem planmäßigem Fortfchreiten. Zufriedenheit Hindenburgs über den ersten großen Erfolg. Berlin. 23. März. Der oestriae Einbruch in die englische Front ist offenbar gänzlich überraschend gekommen, und wenn hierzu vonseiten der Engländer behauptet wird, man sei auf den Borstoß vorbereitet gewesen, so kann man nur sagen, daß dann Nr. 36. Jahrgang 1918. Äer Landbote * Sinsheim« Zeitung. Scunstag, 23. März 1918. Der Krieg zur See. Med« 18000 Tönneu versenkt. B«lin, 19. März. (WTB. Amtlich.) Neue Unter- seebootserfolge auf dem nördlichen Kriegsschauplatz 18000 Brutto-Register-Tonneu. Ein tiefbeladener, bewaffneter Dampfer wurde bei der englischen Ostküste aus stark gesichertem Gelcit- zuge herausgeschossen. Ein anderer Dampfer, wahrscheinlich mit Munitionsladung, versank auge"^'^''^ der Torpedodetonation. Rund 15100000 seit Kriegs stimmte Mehl. Der vom Kommiinaloerdand Sinsheim angestellte Mühlenkotrolleur verwaltet sein Amt zur Zufriedenheit; es würde genügen, wenn ihm die Mühlenkontrolle übertragen würde Sehr zu begrüßen wäre es, wenn die Abfallstoffe landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wie Kleie und Oelkuchen auf dem kürzesten Wege dem Landwirt wieder zugute Kämen, am besten durch landwirtschaftliche Bereinigungen, wo solche bestehen. Allgemein ist man in landwirtschaftlichen Kreisen darüber verstimmt, daß bei der Preisbildung für landwirtschaftliche Erzeugnisse keine Landwirte kleiner und mittlerer Betriebe zuge- zogen.und gehört werden. Es würde sich das auch sonst empfehlen und MlMünde dadurcki vermieden werden, daß -i. B. Saatkarten Einen Wunsch möchte ich noch Vorbringen, der bei uns schon lange Zeit gehegt wird: In nächster Woche wird sich di« Kammer mit der 'Neuregelung des Gesetzes über die Fortbildungsschule beschäftigen. Bei der Gelegenheit möchte ich bitten, daß, wie bei uns' gewünscht wird, an den Fortbildungsschulen landwirtschaftlicher Fachunterricht eingerichtet wird. Er wäre dadurch (Der Präsident ersucht den Redner, diese Ausführungen später zv dem Kapitel der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen zu machen). Ich wollt» diese Ausführungen schon jetzt machen, weil ich dann wahrscheinlich nicht mehr da sein werde. Ich verzichte aber auf weitere Ausführungen. ^ Sinsheim. 19. Mä». ©in Ge mü febaukurs fin- DerLn, 20. März. (WTB. amtlich.) Im find durch kriegerische Maßnahmen der Mitteln: zurechnung des in den bisherigen Monatsoeröff nicht oerrechnetrn Teils der vom Hilfskreuzer Erfolge insgesamt 880 WM) BRT. des für uns baren Handelsschiffraums vernichtet worden. D das Gesamtergebnis der Vernichtung seit Begi schränkten U-Bootkrieges auf insgesamt 10 270 i di« kriegerischen Maßnahmen der Mittelmächte Feinden zur Verfügung stehende Welt-Hand« Kriegsbcginn bis zum 31. Januar 1918 um BRT. verringert worden. Hiervon entfallen BRT. auf die englische Handelsflotte. Aus Nah und Fei * Mnsheim, 21. März. Bei Beratung d schlags in der 2. Kammer führte unser Ab'geo Folgendes aus: Dir Klagen und Wünsche, dir in meinem 9 cher Zahl bei Beginn der Landtagssitzungen m ren, sind, soweit das Großh. Bezirksamt oder verband Abhilfe schaffen konnte, nahezu verstum Vorstand, der endlich reklamiert worden ist, I Weise bemüht, durch praktisches und verstau und persönliche Aufklärung Härten zu milder beseitigen und manchen hartempfundenen Zw Was durch einsichtsvolle Behandlung des Publ Aufklärung der Bevölkerung erreicht werden ko erreicht worden. Das sieht man auch aus der eil bei der letzten Zählung der Hühner meist durc oaben dir Hühnrrzahl' sich ganz erheblich verm soll eine Beschwerde darüber, daß die Gockel au len, vom Vorsitzenden des KommunalverbanL wartet worden fein, die Sache sei dem Großh. Ä sachverständigen Aeußerung weitergegeben (Hi Unangenehm empfindet die Bevölkerung a stiften! durch den Zwang, alle 2 Monate I Brotgetreide zur Mühle zu bringen, wird der der nur mit knappen, unzureichenden Kraft« und die Selbstversorger verlieren unnötig Zeih zur Mühle haben, macht sich oft der Mangel q empfindlich bemerkbar. Mein Freund Dr. fl anwesend sein kann, läßt mitteilen, daß ir ähnliche Wahrnehmungen gemacht und Klage sind. Es müßte doch ein leichtes sein, die F gemein gewünscht wird, auf 4, mindestens abe festzusetzen, es wird ja niemand geschädigt c Ich muß die Regierung hier auf die Tat machen', daß große Mißstimmung durch da von der Reichsgetreidestelle geschickten Mühlen oorgerufen wurde. Nach dessen Ansicht soll dc treibe mit Kornrade, Wicken, Unkrautsämerei len werden. Er brachte Leute zur Anzeige, die 3 mehr an ungeputztem Getreide zur Mühle gebrach Putzen eines Zentners erfahrungsgemäß immer Abgang zu rechnen ist, kann man ein solches heutigen Zeit nicht begreifen. Mit derartige verbittert man die Leute unnötigerweise, un wird sich großen Dank erwerben, wenn sie dal Kontrolle von vernünftig denkenden und h« ausaesührt wird, vor allem aber von Badneri herrscht im hohen Norden, wo der Kontrolleu andere Anschauung über das zur menschlich Bekanntmachm Aufnahme in die Bott Das Schuljahr 1918,1919 beginnt am 8. Aufnahme in die Volksschule findet an diesem 2 Uhr statt. Die Eltern oder deren Stellvertreter Haber daß die ihrer Obhut anvertrauten, in das s< ringetretene (d. i. vom 1. Mai 1911 bis mit 3 borenen Kinder) zur genannten Zeit sich im Sö Oberlehrer Ullrich einfinden. Dabei ist für hie der Impfschein, für auswärts Geborene der G> schein vorzulegen. Kinder, welche im Schullokal nicht selbst find durch ihre Elter» oder Stellvertreter dei nähme anzumelden. \ Eltern oder deren Stellvertreter, welche Anordnung nicht befolgen, unterliegen, sofern v Grund der Besteiung vom Besuch der Bolkss Sttafbestimmung in § 71 P.-Str.-G.-B. vom Sinsheim, den 18. März 1918. Die OrtSfchnlbehSrde: Laubis. — 2 — Besondere Vordrucke für die Meldungen werden nicht ausgegeben. Die Meldungen haben zu umfassen: a) Stückzahl der Bereifungen, d) bei nichtmontierten Bereifungen das Gewicht, c) Art der Bereifungen, ä) Bezeichnung des Eigentüniers der Bereifungen, e) Lagerstelle der Bereistingen. 8 3. Meldepflichtige Personen. Zur Auskunft verpflichtet find: 1. Personen, die Gegmstände der im § 1 bezeich- netm Art im Gewahrsam oder auf Lieferung solcher Gegmstände Anspruch haben, 2. landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmer, 3. öffentlich-rechtliche Körperschaften und Verbände. 8 4 . Auskunftserteilung. Beauftragten der Militär- oder Polizeibehörden ist auf Erfordern zu gestatten, die Geschäftsbriefe und Geschäftsbücher einzusehen sowie Betriebseinrichtungen und Räume zu besichtigen und zu untersuchen, in denm meldepflichtige Gegenstände erzeugt, gelagert oder feilgehalten werden oder zu vermuten sind. 8 5. Beschlagnahme. Die im tz 1 bezeichneten Gegenstände werden hierin it beschlagnahmt. 8 6 . Wirkung der Beschlagnahme. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Ber- fügungen über sie nichtig sind. Den rechtsgeschäftlichm Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestoollziehung erfolgen. 8 Gebrauchserlaubms. Trotz der Beschlagnahme ist die Weiterbenutzung der auf Wagen befindlichen Bereifungen bis zum 15. April 1918 ohne weiteres gestattet. Nach dem 15. April 1918 ist die Weiterbenutzung der irni § 1 bezeichneten Gegenstände nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Inspektion der Kraftfahrtruppen, Berlin W 8, Krausenstraße 67/68, erlaubt. Entsprechende Anträge sind mit polizeilich bescheinigter Begründung an die vorbezeichnete Stelle zu richten. Besondere Vordrucke siir derartige Anträge werden nicht ausgegeben. 8 «. Beräutzerungserlaubnis. Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Lieferung der im tz 1 bezeichneten Gegenstände erlaubt: 1. an die Inspektion der Krastfahrtruppen, 2. mit ausdrücklicher Zustimmung der Inspektion der Krastfahrtruppm. '8 9 . Enteignung. Die im §1 bezeichneten Gegenstände, welche bis 1: Mai 1918 nicht an die Inspektion der Krastfahrtruppen oder an eine von dieser bezeichnete Stelle ^liefert (§ 8) oder für den Gebrauch freigegeben (§ 7) sind, werden enteignet werden. 8 io. Höchstpreise. Für die im § 1 bezeichneten Gegenstände werden hiermit für je 100 kg folgende Höchstpreise festgesetzt: 1. Kutschwagenreifen .gebrauchte oder ungebrauchte, weiche, in gutem Zustande befindliche, die höchstens zweimal quer durchschnitten sind, 700 Mk.: 2. Kutschwagenreifen, gebrauchte oder ungebrauchte, weiche, die den übrigen Anforderungen der Ziffer 1 nicht entsprechen, 85 Mark,- 3. Kutschwagenreifen, die nicht unter Ziffern 1 und 2 fMen, insbesondere angekrustete, 10 Mark. Die Höchstpreise schließen die Kosten für die Beförderung bis zuni nächsten Güterbahnhof bezw. Postamt, die Kostm der Verladung sowie die Kosten der Verpackung ein. 8 11 - Inkrafttreten der Bekanntmachung. Diese Bekanntmachung tritt am 14. März 1918 in Kraft. Karlsruhe, den 14. März. 1918. Der stellvertretende kommandierende General Isdert, General der Infanterie. Auslobung Für den Abschuß des für das MilUärbrieftaubeii- -esen schädlichen Raubzeuges werden folgende Belohnungen gewährt: Für einen Wanderfalken 5 Mk. Für einen Sperber 5 Mk. Für einen Habicht 3 Mk. Die Beurteilung der Zuständigkeit der Belohnung und die Zahlung erfolgt durch die Nachricht Ersatz Abtl. Nr. 14 Karlsruhe, der die Fänge unter Stehenlassen eines kleinen Federkranzes einzusenden sind. Vorwiegend nützilche Arten von Raubvögeln, wie Turmfalken, Bußarde, Weihen, die nach dem Reichsschußgesetz vom 30. Mai 1908 nicht getötet werden dürfen, sind zu schonen. Das Stellv. Generalkommando 14. A. K. Karlsruhe. Baterlwislher Hilfsdienst Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß 8 7. Absatz 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst. Zur Ausführung von landwirtschaftlichen Arbeiten ftn B«eich der Kriegsamtstelle w«den Arbeitskräfte jeder Art dringend benötigt. Mit dem 4. Kriegsjahr sind die Schwierigkeiten, den Bedarf an Arbeitskräften zu decken, gewachsen. Infolge des Friedens mit Rußland wird die große Anzahl der Gefangenen, die vorwiegend in der Landwirtschaft tätig waren, in absehbar« Zeit in die Heimatentlasftn werden. Die Beschaffnngaus- retchender Arbeitskräfte für die Landwirtschaft ist ab« von ausschlaggebender Bedeutung für die restlose Ausnützung des heimischen Bodens, durch die allein die Ernährung des Frontheeres mtd des Heimatheeres sicher gestellt werden kann. Insbesondere sind eee-SHHK Landwirt Laßt Eure Maschinen und Geräte sofc von Heinrich Huttel Eisenbauanstalt und Maschinenfabrik Mannheim-Neckarau Station Neckarau der badischen Staatseisenbahn. Eigenes Anschlußgeleis. Fernsprecher Nr. 7440—7441 Maschinen und Geräte aller Systeme werden schnell und gut durchrepariert bei genauester Berechnung. Anfragen werden prompt erledigt, Ersatzteile nach Muster zum Selbsteinbauen. uresaner Darm Heidelberg, Hauptstraße 52. Aktienkapital und Reserven 340 Millionen Mark. Bankgeschäfte aller Art. 50 Mark Belohnung! erhält derjenige, der mir die Anstifter des Brandes vor ca. 3 Wochen in der Burghälde so heraus bringt, daß solche strafrechtlich belangt werden können. Ludwig Frank. Ja den nächsten Tagen kommen folgende Warey zur Verteilung : 1. In allen Gemeinden an sämtliche Brotkarteninhaber Grijn- kernmehl in Paketen oder Gerste. Die Bürgermeisterämter haben die Abgabezeit und Höhe der Rationen öffentlich bekannt zu geben. 2. Teigwaren in allen Gemeinden nur an Brotkarteninhaber 60 Gramm auf den Kopf. 3. Fleisch. Die Fleischralionen, die in den Gemeinden auf den Kopf gegeben werden können, sind von den Bürgermeisterämtern öffentlich, sowie in den Metzgerläden anzuschlagen. 4. Eier an alle Bersorgungsberechtigte gegen Eierkarten. Sinsheim, den 21. März 1918. Kommuvalverband. Schristkeitung: H. Becker; Dr»» und «erlag: Gottlieb Dtcker'sch« Dnchdrnckerri in Sinsheim. f-r Erschebü Vr««»tag, D m»»er»ta, m«d S«»-ta,. Bezugs-Preir mit dem wöchtl. erscheinenden Hartl. Derkitndigungsblatt durch die Post bezogen monatlich 82 Pfennig andbole irttskeimev ieituna Ttn 3 - Frauen uni» Mädchen erwünscht, die vermöge ihrer Herkunft vom Lande oder früherer Beschäftigung in land-,garten-, oder forstwirtschaftlichen Betrieben schon einige Kenntnisse in landwirtschaftlichen Arbeiten haben. Die Vergütung erfolgt nach ortsüblichen Lätzen. Gute Verpflegung ist gewährleistet. Alle, die gewillt und geeignet sind, in der Landwirtschaft mitzuarbeiten, werden hiermit zur freiwilligen Meldung ausgefordert. Meldungen werden von heute ab bis auf Weiteres bei den Hilfsdienstmelde- stellen, bei den Ortspolizeibehörden und dem Arbeitsnachweis der Landwirtschaftskammer in Karlsruhe entgegengenommen. Da angesichts der vorgeschrittenen Jahreszeit die Inangriffnahme der landwirtschaftlichen Arbeiten keine Verzögerung duldet, ist es.erforderlich, daß alle geeigneten Bewerber sich ungesäumt zu den genannten Meldestellen begehen. Karlsruhe, den 15. März 1918. Kriegsamtsstelle Karlsruhe. Verordnung über die Preise für Hülsen-, Hack- und Oelfrüchte. Vom 9. März 1918. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bandesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. voni 4. August 1914 (Rcichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: § !• Der Preis für die Tonne Hülsenfrüchte aus der Ernte 1918 darf nicht übersteigen bei: Erbsen . 800 Mark, weißen Bohnen. 900 „ Linsen . - . 950 „ Ackerbohnen . 700 „ Peluschken . • . 700 „ Saatwicken (Vicia sativa) . . 600 „ Lupinen . 500 „ Der Preis für Gemenge richtet sich nach der Art der gemischten Früchte und dem Mischungsverhältnisse. § 2 . Der Preis für die Tonne Kartoffeln aus der Ernte 1918 darf nicht übersteigen, wenn die Lieferung zwischen dem 1. Juli und dem 14. September 1918 einschließlich erfolgt, 160 Mark, wenn sie später erfolgt. 100 Mark. Die Landeszentralbchörden oder die von ihnen bestimmten Stellen können für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirkes mit Zustimmung der Reichskartoffelstelle den Preis für die Zeit vom 1. bis 31. Juli 1918 einschließlich bis auf 200 Mark erhöhen; sie können den Preis für die Zeit vom 1. August 1918 bis zum 14. September 1918 einschließlich bis auf den vom 15. September 1918 ab gellenden Preis herabsetzen. Sie können mit Zustimmung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts den von, 15. September 1918 ad geltenden Preis für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirkes bis auf 120 Mark erhöhen. Die Preise eines Bezirks gellen für die in diesem Bezirk erzeugten Kartoffeln. Für die Abgabe durch den Erzeuger im Kleinverkaufe können durch den Staatssekretär des Kriegsernährungsamts sowie mit Zustimmung der Reichskartosfel- stelle durch die im Abs. 2 Satz 1 genannten Behörden und Stellen andere Preise festgesetzt oder zugelassen werden.. Für die Zeit vom 15. September 1918 ab setzt der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts für nicht verlesene Kartoffeln (Fabrikkartoffeln) Abschläge fest. § 3. Der Preis für die Tonne der nachbezeichneten Er- zeugnisse aus der Ernte 1918 darf nicht übersteigen bei: Futterrüben (Futterrunkelrüben) . 30 Mark Wasser-, Herbst- oder Stoppelrüben (Turnips) .... 30 „ Kohlrüben (Wruken, Bodenkohlrabi, Steckrüben), gelbe . . . 45 „ weiße . . 35 „ Futtermöhren . . . 60 „ 8 4. ' Die in der Verordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Produkte vom 23. Juli 1917 (Reichs-Ge- fetzbl. S. 646) für.Oelfrüchte aus der Ernte 1918 festgesetzten Preise gellen auch für die Ernte 1919. 8 5. Die in tztz 1 bis 4 oder auf Grund derselben festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise. Die Höchstpreise gellen für den Verkauf durch den Erzeuger; sie schließen, vorbehaltlich anderweiter Regelung nach § 7, die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst ein. 8 6 . Rübenverarbeitende Fabriken dürfen in Verträgen über Lieferung von Zuckerrüben für das Betriebsjahr 1918 19 keinen niedrigeren Preis für 50 Kilogramm vereinbaren als 1,95 Mark über dem im Betriebsjahr 1913/14 von ihnen für Kaufrüben gezahlten Preise. Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu einem niedrigeren Preise abgeschlossen sind, gellen, soweit im Betriebsjahr 1918/19 zu liefern ist, als zu diesem Mindestpreis abgeschlossen. Soweit Aktionäre oder Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Grund des Gr- sellschastsvertrages zur Lieferung verpflichtet sind, finden die Vorschriften im Abs. 1 sinngemäß Anwendung; in diesem Falle wird der feste Geldpreis zugrunde gelegt, der im Betriedsjahr 1913/14 für die aus Grund des Gesellfchastsvertrags gelieferten Rüben gezahlt ist. Bei Fabriken, die für das Betriebsjahr 1913/14 Verträge der im Abs. 1 und 2 bezeichneten Art nicht abgeschlossen hatten, beträgt der Mindestpreis für Rüben drei Mark für 50 Kilogramm. Bei Berechnung des Mindestpreises bleiben Abreden über Erhöhung des vereinbarten Preises mit Rücksicht auf den Zuckergehalt, den Gewinn der Fabrik oder sonstige Umstände über Nebenlieferungen außer Betracht. 8 7- Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts erläßt die näheren Bestimmungen über die Preise; er bestimmt, welche Nebenleistungen in den Preisen einbegriffen sind und welche Vergütungen für Nebenleistungen im Höchstfall gewahrt we-den diirsen. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen zulassen. Er kann die Preise, soweit chtal Anzeige» kosten im Anzeigenteil die Zeile (42 mm breit) 25 Mg. bei Platzvorschrist M Pfg. im textlichen Teil <87 mm breit) 50 Pfg. an erster Stelle 60 Pfg. Rabatt nach Tarif. Schlutzd.Anzeigrnannahm« 8 Uhr vorm., für umfangreichere Anzeigen Tags zuvor 4 Uhr nachmittags. Geschäftszeit i*8— 7, Samstags bis 6 Uhr. Sonntags geschloffen. Frrnsprechanschlutz Rr. 1t. 7Y. Jahrgang Wonnen. ndlichen Stellungen bis zur bisher 30000 Gefangene, rötest Hollands gegen unabhängiger Staat. - und Schlachtstoffeln behaupteten in schar- errschast in der Lust und griffen zurückflu- Unen an. Kraftwagentruppen, Kolonnen und istlos. Die Berkehrspunkte im Rücken des Ziel unserer Nacht für Nacht tätigen Bom- auf über 30 000 Gefangene und 600 Sern der übrigen Westfront dauerten Artillerie- Uingsge fechte an. en Kriegsschauplätzen nichts Neues. Trnrrälquartirrmrister v. Ludrndvrff. »er großen Schlacht siegreich beendet. ,griffsschlacht gegen die englische Front wundervollem, gewaltigem Fortschrei- Zn den stärksten Worten betont der :icht i die entscheidende Größe des in rreichtcn Erfolges: der erste Teil der st beendet, diese Schlacht, die nach ihren Ausgangspunkten als Schlacht bei -St. Ouentin-La Fere bezeichnet wird, ch den amtlichen Erläuterungen des Bersche Armeen im Strudel dieses Grotz- ; worden. Der räumliche Erfolg dieser st gewaltig. Die Linie nordöstlich Ba- »nne nach Ham liegt in ihrer südlichen Kilometer westlich der alten Front. Ein mgesichts der Wucht der englischen Bedächtigen englischen Artillerie ,md der scheu Divisionen niemand so rasch und hätte! Wunderbares hat das deutsche rei Tagen geleistet, mit denen der neue und der Erfolg ist die Leistungen wert, die Tapferen draußen, die an diesen Tagen mitgehämmert haben. Und mit t sehen wir der weiteren Entwicklung Erfolg der am 21. März begonnenen drut- . bereits am ersten Tage die 3. und 5. cngli- rn stark ausgebauten Stellungen warf, weckt die Eambräischlacht im Noo. 1917. l vielfach überlegenen Gegner gelang es am fchendem Angriff unter Einsetzung von mehr deutsche Front zu einer Breite von 15 Kilo- en. Am 22. Noo., dem 3. Tage ihrer Offen- igländer 5000 Gefangene. Der Sonderbericht- a'g Pe:t sckrieb über den Erfolg: Der heutige : bisherige Ergebnis zu einem weltgejchichtli- mpel: Der amtliche englische Bericht sagte d Beoeutung des Ganzen zu Überblick:n. ?h nannte das Ergebnis vom 20. Noo. „die lomatifche Episode des Jahres". Daily Ehro- Zujammenbruch der elastischen Berteidigung wodurch das Prestige der englischen Armee reiuna Frankreichs beschleunigt sei. Die Glo- verkündeten der Welt das wichtig« Ereignis. Anfangserfolg bereits anfangs Dezember in Niederlage umgewandelt wurde, ist bekannt, una des damaligen englischen Erfolges durch chen Berichte kann man die Bedeutung des deutschen Stoßes feststellen, der ruf einer Kilometer angesetzt, schon am 1. Tag« zwei hr stark ausgebaute Kampfgeliindr entriß und Sunden 16 000 Gefangene und 200 Ge- Gr. Hauptquartier. 23. März. (WTB. amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz. 8 die Aagriffsschlacht Legen die englische Front bei Arras dir Angriffsschlacht gegen die enlgksche Front bei Arras, ^ Hainb tui und St. Quentin stit 2 Tagen im Gange. Auch gestern ■ Wieden gute Fortschritte gemacht. Moisioneu der Heeresgxuppe Kronprinz Rupprecht. rotten dir Höhen nördlich und nordwestlich von Eroistlles. fchen Foutatne-les-Eroifilles ua dMoenores drangen sie S W« zweite feindliche Stellung rin und »ahmen die in ihr Denen Dörfer Danlx-Branconrt und Morchies. Stark« enq- * Gegenangriffe scheiterten. gute Fortschritte «macht. Die nördlich nnd nordwestlich kuolsille». Zwischen Fontaine lr Roffrl, and Woevres dran- " n« in dir zweit« feindliche Stellung ein »ad nahmen dir in entgegrnwarf, verblutete. Dir Korps der Generale von Weder« und non Doitta nnd die Truppen des Generals von Saql haben nach heißem Kampf den Crozat-Kanal iiLerschrittra. Eie warfen eiligst »on Südwestrn zum Gegenangriff herangeführt« französische. englisch« and amerikanische Regimenter auf Ehanny and in südwestlicher Richtung znrüch. Truppen aller deutscher Stämme haben zur Erringung dieser gewaltigen Erfolge ihr Bestes hergegeben. Der Angriffsgeist der Infanterie war durch nichts zu übertreffen. Sie hat gezeigt, was deutsch« Tapferkeit vermag. Leichte, schwere und schwerste Artillerie und Minenwerfer, rastlos vorwärts strebend über das Trichterfeld, trugen wesentlich dazu bei, den Angriff unserer nach vorn drängenden Infanterie in Fluß zu erhalten. Flammenwerfer taten das Ihre. Die Pioniere zeigten sich im Kampfe und bei ihrer Arbeit in alter Höhe. Flieger und Ballone brachten der Führung wertvolle Meldungen. Unsere t, verglichen mit ihrem früheren Benehmen, bis zur Grunde schon nach Tausenden zäh- :fangenen, die in langen Zügen vom Schlachtland abströmen. Sie sind zwar sehr zornig . die, wie sie behaupten, einen Angriff an r Monat April erwartet hat, aber sie erken- nmütigkcit die Größe des deutschen Sieges üngriffstag mehr erreicht habe, als dir rug- n der ganzen Flandernschlacht. So stolz sie Zatische Tüchtigkeit sind, so hochachtungsvoll r Ueberlegenhcit des deutschen Infanteristen. ;yur oie niepren von ihnen ist es nicht zweifelhaft, daß die Deutschen nun, wo sie zum Angriff übrrgegangen sind, auch au anderen Stellen, den vollen Erfolg des deutschen Angriffsplanes erringen werden, und sie staunen immer wieder über die wunderbare Kunst, mit der Hindenburg und Ludendorff ihre Karten verdeckt zu halten verstehen, während die ganze Welt immer im Voraus gewußt habe, wann und wo ihr General Haig angreifen wolle. Die Schlacht ist bei klarem, sonnigem Wetter in siegreichem planmäßigem Fortschreiten. Zufriedenheit Hindenburgs über den ersten großen Erfolg. Berku, 23. März. Der gestrige Einbruch in die englische Front ist offenbar gänzlich überraschend gekommen, und wenn hierzu vonseiten der Engländer behauptet wird, man sei auf den Vorstoß vorbereitet gewesen, so kann man nur sagen, daß dan.i Nr. 36. Jahrgang 1918. Der Landbote * Sinsheim« Leitung. vamstag, 23. Marz 1918. Der Krieg zur See. Wisd« 18060 Türmen versenkt. Berlin, 19. März. (WTB. Amtlich.) Neue Unterseebootserfolge auf dem nördlichen Kriegsschauplatz 18000 Brutto-Register-Tonneu. Ein tiefbeladener, bewaffneter Dampfer wurde bei der englischen Ostküste aus stark gesichertem Geleit- zuge herausgeschossen. Ein anderer Dampfer, wahrscheinlich mst Munitionsladung, versank augenblicklick nack der Torpedodetonation. - Rund 15100000 seit Kriegs Bettln. 20. März. (WTB. amtlich.) 3m sind durch kriegerische Maßnahmen der Mittel, stimmte Mehl. Der vom Kommunalverband Sinsheim angestellte Mühlenkotrolleur verwaltet sein Amt zur Zufriedenheit: es würde genügen, wenn ihm die Mühlenkontrolle übertragen würde Sehr zu begrüßen wäre es, wenn die Abfallstoffe landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wie Kleie und Oelkuchen auf dem kürzesten Wege dem Landwirt wieder zugute kämen, am besten durch landwirtschaftliche Vereinigungen, wo solche bestehen. Allgemein ist man in landwirtschaftlichen Kreisen darüber verstimmt, daß bei der Preisbildung für landwirtschaftliche Erzeugnisse deine Landwirt« kleiner und mittlerer Betriebe zuge- zog'cn.und gehört werden. Es würde sich das auch sonst empfehlen und Mißständ« dadurch vermieden werden, daß z. B. Saatkarten Einen Wunsch möchte ich noch Vorbringen, der bei uns schonlange Zeit gehegt wird: 3n nächster Woche wird sich die Kammer mit der Neuregelung des Gesetzes über die Fortbildungsschule beschäftigen. Bei der Gelegenheit möchte ich bitten, daß, wie bei uns' gewünscht wird, an den Fortbildungsschulen landwirtschaftlicher Fachunterricht eingerichtet wird. Er wäre dadurch (Der Präsident ersucht den Redner, diese Ausführungen später zu dem Kapitel der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen zu machen). Ich wo litt diese Ausführungen schon jetzt machen, weil ich dann wahrscheinlich nicht mehr da sein werde. Ich verzichte aber: auf wettere Ausführungen. — Sinsheim, 19. März, ©in Gemüsebaukurs fm- 5. die Übereignung eines (Grundstücks unter Ausnutzung der Notlage des Eigentümers zu unbilligen Bedingungen, insbesondere einem erheblich hinter dem Werte zurückbleibenden Preise erfolgen soll. * § 4. Ist im Grundbuch auf Grund eines nicht genehmig- ten Rechtsgeschäfts eine Rechtsänderung eingetragen, so kann die zuständige Bchörde, falls nach chrem Ermessen die Genehmiguilg erforderlich war, das Grundbuchmnt .um die Eintragung eines Widerspruchs ersuchen. § 54 Abs. 1 der Grundbuchordnung bleibt unberührt. Ein nach Abs. l eingetragener Widerspritch ist zu löschen, wenn die zuständige Bchörde darum ersucht oder wenn die Genchmigung erteilt ist. § 5. Wird das Rechtsgeschäft nicht oder unter Austagen genehmigt, so steht jedem Teile binnen zwei Wochen seit der Bekanntmachung der EntZheidung cm chn die ^Beschwerde zu: die Entscheidung über die Beschwerde ist endgültig. Soll die Genehmigung versagt oder unter einer Auflage erteilt werden fa sind beide Teile, soweit tunlich, zu Horen. Die zuständige Bchörde kann dem Eigentümer oder Besitzer von lebendem ober totem Inventar, das zu einem landwirtschaftlichen Grundstück gchört oder sich auf chm befindet, die Veräußerung oder die Entfernung des 3n» ventars oder einzelner Stücke von dem Grundstück untersagen, wenn hierdurch die ordnungsmäßige Bewirtschaftung des Gnmdstllcks zum Schaden der Bolks- ernährung gefährdet werden würde. Gegen die Untersagung ist die Beschwerde zulässig. Die Entscheidung über sie ist endgültig. Die Vorschrift gilt nicht bei Maßregeln im Wege der Zwangsvollstreckung. 8 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, 1. wer ohne die erforderliche Genchmigung ein Grundstück aufläßt oder sich auflassen läßt oder den Besitz eines Grundstücks einem anderen überträgt oder von einem anderen erwirbt; 2. wer die bei Erteilung der Genchmigung gemachten Auflagen nicht erfüllt; 3. wer Inventar veräußert, entfernt oder.an sich bringt, wenn ein Verbot nach S 6 oorliegt. Ist die HandluiW fahrlässig begangen, so tritt Geldstrafe bis zu dreitausend Mark ein. 8 8 . Die Landeszentralbchörden erlgfsen die.Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung; sie bestimmen insbesondere, welche Behörde die zuständige Bchörde und die Derwaltungsbehörde im Sinne dieser Verordnung ist. Die Landeszentralbchörden bestimmen für chr Gebiet den Tag des Inkrafttretens der W 1 bis 7 dieser Derordnung. sie können die Inkraftsetzung auf bestimmte Gebietsteile und einzelne Bestimmungen beschränken und zeitlich begrenzen; sie können dir Grundstücksgröße abweichend von, 8 1 bestimmen und die Vorschriften der Derordnung auf Berechtigungen ausdchnen, für welche die auf Grundstücke sich beziehenden Vorschriften gelten. 8 9. Weitergchende landesrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. imi ianv<*tii *,ugeu tui.imett fugende Warn, zur Verteilung : 1. Irr allen Gemeinden an sämtliche Brotkarteninhaber Grijn- kernmehl in Paketen oder Gerste. Die Bürgermeisterämter haben die Abgabezett und Höhe der Rationen öffentlich bekannt zu geben. 2. Teigwaren in allen Gemeinden nur an Brotkarteninhaber 60 Gramm auf den Kopf. 3. Fleisch. Die Fleischrationen, die in den Gemeinden auf den Kopf gegeben werden können, sind von den Bürgermeisterämtern öffentlich, sowie in den Metzgerläden anzuschlagen. 4. Eier an alle Versorgungsberechtigte gegen Eierkarten. Zurechnung des in den bisherigen Monatsoeröf nicht verrechneten Teils der vom Hilfskreuzer Erfolge insgesamt 680 000 BRT. des für un baren Handelsschiffraums vernichtet worden. 5 das Gesamtergebnis der Vernichtung feit Beg schränkten U-Bootkrieges auf insgesamt lü 270 di« kriegerischen Maßnahmen der Mittclmächt Feinden zur Verfügung stehende Wett-Hand Kriegsbeginn bis zum 31. Januar 1918 um BRT. verringert worden. Hiervon entfallen BRT. auf die englische Handelsflotte. Aus Nah und Fe * Sinsheim, 21. März. Bei Beratung i schlags in der 2. Kammer führte unser Abgei Folgendes aus: Die Klagen und Wünsche, dir in meinem ‘ cher Zahl bei Beginn der Landtagssitzungen n rrn, sind, soweit das Großh. Bezirksamt odei verband Abhilfe schaffen konnte, nahezu oerstun Vorstand, der endlich reklamiert worden ist, Weise bemüht, durch praktisches und verftäi und persönliche Aufklärung Hätten zu milde, beseitigen und manchen hartempfundenen Zw Was durch einsichtsvolle Behandlung des Pub Aufklärung der Bevölkerung erreicht werden kr erreicht worden. Das sieht man auch aus der ei bei der letzten Zählung der Hühner meist buri gaben die Hühnerzahl sich ganz erheblich vern soll eine Beschwerde darüber, daß die Gockel ar len. vom Vorsitzenden des Kommunaloerbanl mottet worden sein, die Sache sei dem Großh. 1 sachverständigen Aeußerung weitergegeben m Unangenehm empfindet die Bevölkerung 1 stiften: durch den Zwang, alle 2 Monate \ Brotgetreide zur Mühle zu bringen, wird der der nur mit knappen, unzureichende» Kräst und die Selbstversorger verlieren unnötig Zeis zur Mühle haben, macht sich oft der Mangel q empfindlich bemerkbar. Mein Freund Dr. l anwesend sein kann, läßt mitteilen, daß ii ähnliche Wahrnehmungen gemacht und Klage sind. Es müßte doch ein leichtes sein, die 3 gemein gewünscht wird, auf 4, mindestens ab, festzusetzen, es wird ja niemand geschädigt , Ich muß die Regierung hier ans die Tai nmchen, daß große Mißstimmung durch da von der Reichsgetreidestelle geschickten Mühle, vorgerufen wurde. Nach dessen Ansicht soll di treide mit Kornrade, Wicken, Unkrautsämerei len werden. Er brachte Leute zur Anzeige, die 3 mehr an ungeputztem Getreide zur Mühle gebracl Putzen eines Zentners erfahrungsgemäß immer Abgang zu rechnen ist, kann man ein solches heutigen Zeit nicht begreifen. Mit derartig» verbittert man die Leute unnötigerweise, ui, wird sich großen Dank erwerben, wenn sic da Konttolle von vernünftig denkenden und h ausaeführt wird, vor allem aber von Badner herrscht im hohen Norden, wo der Kontrolle» andere Anschauung über das zur menschlich' — 4 Bekanntmachui Aufnahme in die Voll Das Schuljahr 1918,4919 beginnt am 8. Aufnahme in die Volksschule findet an diesem 2 Uhr statt. Die Eltern oder deren Stellvertreter Haber daß die ihrer Obhut anvettrauten, in das s, eingetretene (d. i. vom 1. Mai 1911 bis mit 3 borenen Kinder) zur genannten Zeit sich im Sä Oberlehrer Ullrich einfinden. Dabei ist für hie der Impfschein, für auswärts Geborene der G» schein vorzulegen. Kinder, welche im schullokal nicht selbst find durch ihre Elters oder Stellvertreter de, nähme anzumelden. ^ Eltern oder deren Stellvertreter, welche Anordnung nicht befolgen, unterliegen, sofern' o Grund der Befreiung vom Besuch der Bolkss» Sttafbestimmung in 8 71 P.-Str.-G.-B. vom Sinsheim, den 18. März 1918. Die OrtsschulbehSrde: Laubis. eo-oooz Landwirt dies zur Sicherung rechtzeitiger Ablieferung erforderlich erscheint, für bestimmte Zeiten erhöhen oder herabsetzen: er kann besondere Bestimmungen über die Preise für den Verkauf zu Saatzwecken treffen. 8 ». Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. März 1918. Der Reichskanzler In Vertretung 0on Waldow. Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücke«. Vom 15. März 1918. Der Bundesra^hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Derordnung erlassen: 8 1. Die Auflassung eines Grundstücks, die Bestellung eines dinglichen Rechtes zum Genüsse der Erzeugnisse eines Grundstücks sowie jede Vereinbarung, welche den Genuß der Erzeugnisse oder die Verpflichtung zur Ueber- eignung eines Grundstücks zum Gegenstände hat, bedarf, wenn das Grundstück über fünf Hektar groß ist. zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genchmigung kann auch unter Auflagen erteilt werden. 8 2. Die Genehmigung ist nicht erforderlich bei Rechtsgeschäften 1. des Reichs, eines Bundesstaats, einer Gemeinde oder einer anderen Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechtes oder einer vom Staate als gemeinnützig anerkannten Vereinigung, die sich mit innerer Kölonisation, Grundentschuidung oder Errichtung von Wohnungen befaßt: 2. zwischen Ehegatten oder Personen, die untereinander in grader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grade verwandt sind; 3. die nach anderen Vorschriften der Genehmigung durch den Landesherrn oder eine Berwaltungs- bchörde bedürfen und diese erhallen haben; 4. bei denxn die zuständige Bchörde bescheinigt, daß es einer Genchmigung nicht bedarf. 8 3. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn das Grundstück zum Betriebe der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt ist und wenn 1. durch die Ausführung des Rechtsgeschäfts die ordnungsmäßige Bewirtschaftung des Grundstücks zum Schaden der Volksernährung gefährdet erscheint oder 2. das zum Betriebe der Landwirtschaft bestünmte Grundstück an jemanden überlassen wird, der die Landwirtschaft nicht im Hauptberuf aus- übt oder früher ausgeübt hat, oder 3. das Rechtsgeschäft znm Zwecke oder in Ausführung einer unwirtschaftlichen Zerschlagung des Grundstücks erfolgt oder 4. durch die Ausführung des Rechtsgeschäfts die Aufhebung der wirtschaftlichen Selbständigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Bereinigung mit einem anderen zu besorgen ist oder Laßt Eure Maschinen und Geräte sofc von Heinrich Huttek Eisenbauanstalt und Maschinenfabrik Mannheim-Neckarau Station Neckarau der badischen Staatseisenbahn. Eigenes Anschlußgeleis. 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Drrkündigungsblatt durch die Post bezogen m«»«ttlich 52 Pfennig er Landvote iMBctlttÄt* Gegründet 18 3 9 Anzeigen kosten im Anzeigenteil die Zeile (42 mm breit) 25 Pfg- bei Platzoorschrift 30 Psg. im textlichen Teil (87 mm breit) 50 Pfg. an erster Stelle 60 Psg. Rabatt nach Taris. Schluß d.Anzeigenannahme 8 Uhr vorm., für umfangreichere Anzeigen Tags zuvor 4 Uhr nachmittags. Geschäftszeit '> 28 — 7 . Samstags bis 6 Uhr. Sonntags geschlossen. Frrirsprechanschluß Rr. 11. — 5 — § 10 . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt ihres Außerkrafttretens. Berlin, den 15. März 1918. Der Reichskanzler 3n Vertretung Wattraf Verordmoq über die Einfuhr von Gemüsesämereien und Gewürzen. Vom 1. März 1918. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Dolksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. 6. 401), 18. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. 6. 823) wird verordnet: 8 i. .Die Vorschriften der Verordnung über die Einfuhr von Gemüse und Obst vom 13. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1015) werden auf Gemüsesämereien einschließlich Kohlrübensamen sowie auf die nachsichende bezeichneten Gewürze ausgedehnt: 1. Kümmel, 2. Koriander, 3. Majoran, 4. Paprika (spanischer Pfeffer), ftisch (grün) oder gettocknet, 5. Gewürznelken, 6. Nelkenpfeffer (Piment), 7. Pfeffer, chwarzer, weißer und langer, 8. Zimt, echter (Kaneel) und anderer (Zimtblüte, Zimtblütenstengel, Zimtkassia, weißer Zimt, Zimtwurzel), zu 3 bis 8 auch geschält, entölt, gemahlen oder gepulvert. 8 2 . Diese Verordnung tritt mit dem 9. März 1918 in Kraft. Berlin, den 1. März 1918. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts von Waldow. Annahme von Kriegsanleihe an Zahlnngsstatt. Bei den Verkäufen und Versteigerungen aus den Beständen der Heeres- und Marineverwaltung, die für Kriegszwecke nicht mehr benötigt werden, kann die Zahlung vorzugsweise durch Hingabe von Kriegsanleihe geleistet werden,- diese Vorschrift erstreckt sich auf alles, was bei der Demobilmachung zur Abgabe an die Bevölkerung frei wird, also insbesondere auf Pferde, Fahrzeuge und Geschirre; Foldbahngeräte, Motorloko- motiven und Kraftfahrzeuge nebst deren Zubehöre; Futtermittel und sonstige Vorräte; Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Werkzeug; Fabrikeinrichtungm mit den zugehörigen Maschinen und Geräts; Eisen, Stahl und andere Metalle; Holz und sonstiges Baumaterials Webstosfe und Rohstoffe aller Irt. Käufer, welche die Bezahlung von Kriegsanleihe anbieten, werden bei sonst gleichen Geboten in erster Linie berücksichtigt. Die Kriegsanleihe wird zum vollen Nennbeträge angerechnet und bis Hur Höhe des Kaufte oder Zuschlagpreises in Zahlung genommen. Ms Kriegsanleihe gelten die 5°/oigen Schuldverschreibungen aller Kriegsanleihen ohne Unterschied sowie die erstmalig bei der 6. Kriegsanleihe ausgegebenen 47s°/oigen auslösbaren Schatzanweisungen. Karlsruhe, den 14. März 1918. Monatlich« Durchschnittspreise von Hafer, Roggenstroh und Heu. Aufgrund des § 11 Satz 2. des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 (R. G. Bl. S. 129 u. ft) in Verbindung mit der Vollzugsverordnung vom 1. April 1876 (R. G. Bl.S. 137 u. f.) in der für das Großher- zogtum derzett gellenden Fassung, gelten für Rauh- futter (Fourage), das durch Ankauf beschafft werden mußte, die folgenden Vergütungssätze: Maßgebender Hauptmarktort. Für den Monat Februar 1918 Aoggenstroh Sonstiges Stroh |$ett alte Ernte U g CO 8& «ft O Ä. st C5 «ft ’o” g jQ SS SS je g £ 1? So «ft 2a. r-> Q- o <35 *3" £ SS g i§" Wiesenheu 2 Ss Cg 2p. 8- «ft Q> 100 Kilogramm in Mark Mannheim ! -V CD 9 9.10 9 8.90 17,30 12.60 18.- Cs wich noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß diese Preise nur für die Futterankänfe der Gemeinden gelten. Sinsheim, den 7. März 1918. Großh. Bezirksamt. Güterrechtsregistereintrag Bd. l. S. 173: DoMn- ger Philipp, Landwirt und Schuhmacher in Helmstadt und Katharina geb. Dollinger. Durch Vertrag vom 7. März 1918 ist die Gütertrennung abgehoben. Neckarbischofsheim, den 13. März 1918. Großh. Amtsgericht. Eintrag zum Handelsregister A. OZ. 123 betr. die Firma Gustav Weil in Sinsheim: Die Firma ist erloschen. Sinsheim, den 13. März 1918. Großh. Amtsgericht. Zu Handelsregister A. OZ. 96 bett. die Firma Ferd. Gumbel u. Cie. in Sinsheim wurde heute eingetragen: Das Geschäft samt Firma ist auf Reinhold Stilz, Kaufmann in Tübingen als neuen Inhaber übergegmrgen. Sinsheim, den 19. März 1918. Gr. Amtsgericht. Bekauntmachung Am 3. und 4. April findet in Handschuhsheim für Kreisangehörige ein Kurs über Gemüsebau statt. Landwirt und Gartenbesitzer, Männer und Frauen sind hierzu höflichst eingeladen. Anmeldungen wollen bis zum 28. März an Obstbauinspektor Blaser hier, Ladenburgerstt. 3 a. eingereicht werden. Heidelberg, den 18. März 1918. 7 % Jahrgang Wonnen. ndlichen Stellungen bis zur bisher 30000 Gefangene, rötest Hollands gegen unabhängiger Staat. - und Schlachtstaffeln behaupteten in schar- errschast in der Lust und griffen zurückflu innen an. Kraftwagentruppen. Kolonnen und hstlos. Die Derkehrspunkte im Rücken des Ziel unserer Nacht für Nacht tätigen Bom- mif über 30 00Ü Gefangene und 600 Sern der übrigen Westfront dauerten Artillerie- »ungsgcfechir an. en Kriegsschauplätzen nichts Neues. Grneralquartiermeister v. Ludendorff. »er großen Schlacht siegreich beendet. agriffsschlacht gegen die englische Front wundervollem, gewaltigem Fortschrei- 3n den stärksten Worten betont der acht i die entscheidende Größe des in rreichten Erfolges: der erste Teil der st beendet, diese Schlacht» die nach ihren Ausgangspunkten als Schlacht bei -St. Quentin-La Fere bezeichnet wird, ch den amtlichen Erläuterungen des Besuche Armeen im Strudel dieses Groß- j worden. Der räumliche Erfolg dieser st gewaltig. Die Linie nordöstlich Ba- »nne nach Ham liegt in ihrer südlichen Kilometer westlich der alten Front. Ein fngesichts der Wucht der englischen Bemächtigen englischen Artillerie und der scheu Divisionen niemand so rasch und hätte! Wunderbares hat das deutsche fei Tagen geleistet, mit denen der neue und der Erfolg ist die Leistungen wert. - die Tapferen draußen, die an diesen Tagen mitgehämmert haben. Und mit lt sehen wir der weiteren Entwicklung ’ Erfolg der am 21. März begonnenen deut- dereits am ersten Tage die 3. und 5. engli- en stark ausgebauten Stellungen warf, weckt die Eambräifchlacht im Nov. 1917. l vielfach überlegenen Gegner gelang es am sehendem Zugriff unter Einsetzung von mehr deutsche Front zu einer Breite von 15 Kilo- en. Am 22. Nov., dem 3. Tage ihrer Offen- ngländer 5000 Gefangene. Der Sonderbericht- ng sckrieb über den Erfolg: Der heutige - bisherige Ergebnis zu einem -vettgejchichtli- mpel: Der amtliche englische Bericht sagte fr- Beoeutung des Ganzen zu Iberblickm. ph nannte das Ergebnis vom 20. Nov. „die lamatische Episode des Jahres". Daily Ehro- 'ujammenbruch der elastischen Verteidigung wodurch das Prestige der englischen Armee reiuno Frankreichs beschleunigt sei. Die Glo- verkündeten der Welt das wichtige Ereignis. Anfangserfolg bereits anfangs Dezember in Niederlage umgewandelt wurde, ist bekannt. !una des damaligen englischen Erfolges durch ehest Berichte kann man die Bedeutung des deutschen Stoßes feststellen, der ruf einer > Kilometer angesetzt, schon ent 1. Tag« zwei hr stark ausgebaute Kampfgeländr entriß und l Daaden 16 000 Gefangene und 206 GeGroßherzogliches Ministerium des Inuem. u»Useyinenge»oeyre. »r. Hauptquartier, 23. März. (WTB. amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz, stt dir Aagriffsschlacht Legen die englisch« Front bei Arras di« Angriffsschlacht gegen di« enlglisch« Front bei Arras, »ich St. Quentin seit 2 Tagen im Gange. Auch gestern gute Fortschritte gemacht. Drmsümen orr ss: Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Wpi uarten die Höhen nördlich und nordwestlich von Eroistlles. -Wp ifchen Fontatne-lrs-Eroistlles un dMoeavres drangen sie die zweitr feindllche Stellung rin und nahmen die in ihr Wkg enen Dörfer Danlx-Braaconrt und Morchirs. Starke rng- Me Gegenangriff, scheiterten. '?Ü»u hat« Fortschritt« «macht. Dir nördlich and nordwestlich E Eoorsilles. Zwischen Fontaine le Roifrl, and Woeores dran- Md ß, iu dir zweit« feindliche Stellung «in und nähme« die in Der Kreisausschuß. u,ngnnqe mrirr«, orr pw in oerzwnselren r»ilgris,e« ifwcn entgegrnwarf, verblutet«. Die Korps der Generale von Weder« und von Gonta und dir Truppen des Generals von Gayl haben nach heißem Kampf den Erozat-Kanal überschritten. Sir warfen eiligst von Siidwesten zum Gegenangriff herange- fuhtt« franzöfifchr. englische and amerikanische Regimenter auf Ehannp and in südwestlicher Richtung zurück. Truppen aller deutscher Stämme haben zur Erringung dieser gewaltigen Erfolge ihr Bestes hergegebcn. Der Angriffsgeist der Infanterie war durch nichts zu übertreffen. Sie hat gezeigt. was deutsch« Tapferkeit vermag. Leichte, schwere und schwerste Artillerie und Minenwerfer, rastlos vorwärts strebend über das Trichterfeld, trugen wesentlich dazu bei, den Angriff unserer nach vorn drängenden Infanterie in Fluß zu erhalten. Flammenwerfer taten das Ihre. Die Pioniere zeigten sich im Kampfe und bei ihrer Arbeit in alter Höhe. Flieger und Ballon« brachten der Führung wertvolle Meldungen. Unsere st, verglichen mit ihrem früheren Benehmen, bis zur Stunde schon nad) Tausenden zäh- efangenen, die in langen Zügen vom Schlacht- iland abströmen. Sie sind zwar sehr zornig >, die, wie sie behaupten, einen Angriff an n Monat April erwartet hat, aber sie erken- «imütigkeit die Größe des deutschen Sieges Angriffstag mehr erreicht habe, als di« engin der ganzen Flandernschlacht. So stolz sie datische Tüchtigkeit sind, so hochachtungsvoll , T ,. 2 r Ueberlegenheit des deutschen Infanteristen. Für die meisten von ihnen ist es nicht zweifelhaft, daß die Deutschen nun. wo sie zum Angriff übergegangen sind, auch an anderen Stellen, den vollen Erfolg des deutschen Angrifssplanes erringen werden, und sie staunen immer wieder über die wunderbare Kunst, mit der Hindenburg und Ludendorff ihre Karten verdeckt zu halten verstehen, während die ganze Welt immer im Voraus gewußt habe, wann und wo ihr General Haig angreifen wolle. Die Schlacht ist bei klarem, sonnigem Wetter in siegreichem planmäßigem Fortschreiten. Zufriedenheit Hindenburgs über den ersten großen Erfolg. Berün, 23. März. Der gestrige Einbruch in die englische Front ist offenbar gänzlich überraschend gekommen, und wenn hierzu vonseitrn der Engländer drhauptet wird, man sei auf den Borstoß vorbereitet gewesen, so kann man nur sagen, daß dann Nr. 36. Jahrgang 1918. Äer Landbote * Sinsheim« Zeitung. Samstag, 23. März 1918. Der Krieg zur See. Dieb« 18000 Tönnen versenkt. Berlin, 19. März. (WTB. Amtlich.) Neue Untcr- jjeebootserfolg« auf dem nördlichen Kriegsschauplatz 18000 Brntto-Reglfter-Tonneu. Ein tiefbeladener, bewaffneter Dampfer wurde bei der englischen Ostküste aus stark gesichertem Geleit- zuge herausgeschossen. Ein anderer Dampfer, wahrscheinlich mit Munitionsladung, versank augenblicklich nach der Torpedodetonation. j Rund 15100000 seit Krieg Berk«, 20. März. jWTB. amtlich.) Ini sind durch kriegerische Maßnahmen der Mittel zurrchnung des in den bisherigen Monatsoerö nicht verrcchnetrn Teils der vom Hilfskreuzer Erfolge insgesamt 680000 BRT. des für ui baren Handelsschiffraums vernichtet worden. 1 das Gesamtergebnis der Vernichtung feit Be, schränkten U-Bootkrieges auf insgesamt 10 270 di« kriegerischen Maßnahmen der Mittelmäch Feinden zur Verfügung stehende Welt-Hanl Kriegsdeginn bis zum 31. Januar 1918 um BRT. verringert worden. Hiervon entfallen BRT. auf die englische Handelsflotte. Aus Nah und Fe * Sinsheim, 21. März. Bei Beratung schlags in der 2. Kammer führte unser Ab'ge Folgendes aus: 'Die Klagen und Wünsche, dir in meinem cher Zahl bei Beginn der Landtagssitzungen n ren, sind, soweit das Großh. Bezirksamt ode oerdand Abhilfe schaffen konnte, nahezu verstur Vorstand, der endlich reklamiert worden ist, Weise bemüht, durch praktisches und verftäi und persönliche Aufklärung Härten zu mildei beseitigen und manchen hartempfundencn Zn Was durch einsichtsvolle Behandlung des Pub Aufklärung der Bevölkerung erreicht werden k- erreicht worden. Das sieht man auch aus der ei bei der letzten Zählung der Hühner meist dur gaben die tziihnerzahl sich ganz erheblich verr soll eine Beschwerde darüber, daß die Gockel a> kn, vom Vorsitzenden des Kommunaloerban, wartet worden fein, die Sache fei dem Großh. i sachverständigen Aeußerung weitergegebcn (5? Unangenehm empfindet die Bevölkerung 1 stiften; durch den Zwang, alle 2 Monate Brotgetreide zur Mühle zu bringen, wird der der nur mit knappen, unzureichenden Kraft und die Selbstversorger verlieren unnötig Zei zur Mühle haben, macht sich oft der Mangel empfindlich bemerkbar. Mein Freund Dr. anwesend sein kann, läßt mitteilen, daß i ähnliche Wahrnehmungen gemacht und Klage sind. Es müßte doch rin leichtes fein, die £ gemein gewünscht wird, auf 4. mindestens ab, festzusetzen, es wird ja niemand geschädigt Ich muß die Regierung hier auf die Tai machen, daß große Mißstimmung durch dc von der Reichsgetreidestclle geschickten Mühlei oorgerufen wurde. Nach dessen Ansicht soll d, treibe mit Kornrade, Wicken, Unkrautsämere len werden. Er brachte Leute zur Anzeige, die 3 mehr an ungeputztem Getreide zur Mühle gebraci Putzen eines Zentners erfahrungsgemäß immei Abgang zu rechnen ist, kann man ein solches heutigen Zeit nicht begreifen. Mit derartig verbittert man die Leute unnötigerweise, ur wird sich großen Dank erwerben, wenn sie da Kontrolle von vernünftig denkenden und h ausaeführt wird, vor allem aber von Badncr herrscht im hohen Norden, wo der Kontrolleu andere Anschauung über das zur menschlich' Vekanntmachui Aufnahme in die Ball Das Schuljahr 1918/1919 beginnt am 8. Aufnahme in die Volksschule findet an diesem 2 Uhr statt. Die Eltern oder deren Stellvertreter Habei daß die ihrer Obhut anvertrauten, in das s, «ingetretene (d. i. vom 1. Mai 1911 bis mit 3 borenen Kinder) zur genannten Zeit sich im Sc Oberlehrer Ullrich einfinden. Dabei ist für hie der Impfschein, für auswärts Geborene der G> schein vorzulegen. Kinder, welche im Schullokal nicht selbst find durch chre Elteru oder Stellvertreter dei nähme anzumelden. \ Eltern oder deren Stellvertreter, welche Anordnung nicht befolgen, unterliegen, sofern'r Grund der Befreiung vom Besuch der Volkss, Strafbestimmung in 8 71 P.-Str.-G.-B. vom Sinsheim, den 18. März 1918. Die vrtsfchulbehörde: Laubis. stimmte Mehl. Der vom Kommunalverband Sinsheim angestellte Mühlenkotrolleur verwaltet fein Amt zur Zufriedenheit: es würde genügen, wenn ihm die Mühlenkontrolle übertragen würde Sehr zu begrüßen wäre es, wenn die Abfallstoffe landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wie Kleie und Oelkuchen auf dem kürzesten Wege dem Landwirt wieder zugute Kämen, am besten durch landwirtschaftliche Bereinigungen, wo solche bestehen. Allgemein ist man in landwirtschaftlichen Kreisen darüber verstimmt, daß bei der Preisbildung für landwirtschaftliche Erzeugnisse keine Landwirte kleiner und mittlerer Vetriebe zuge- zogen.und gehört werden. Es würde sich das auch sonst empfehlen und Mißstände dadurch vermieden werden, daß z. B. Saatkarten - v Di« Einrichtung, von Btitzableiteranlagen fette. Der beträchtliche Schaden, der alljährlich dadurch hervorgerufen wird, daß Blitzschläge in Gebäude ohne Blitzableiter treffen, veranlaßt uns, die Hausbesitzer darauf hinzuweifen, wie notwendig und vorteilhaft es ist, Blitzableiter an den Gebäuden anzubringen. Nach den heutigen Anschauungen über die zweckmäßige Anlage von Blitzableitern ist es möglich, mit wenig Mitteln und auf einfache Weife unter Benützung der schon an jedem Gebäude vorhandenen metallischen Leiter von Re- genabfoAröhren, Dachrinnen. Dunstrohre und dergl. eine solche allen Anforderungen genügende Anlage auszuführen. Es sollte deshalb auch bei jedem Neubau von vornherein eine Dlitzableiteranlage vorgesehen werden. Geradezu unerläßlich ist jedoch ein Blitzableiter bei allen einzelstehenden und überragenden Gebäuden (Scheuern. Bauerngehöste, Kirchtürme), denn nachweislich werden diese am häufigsten von Blitzschlägen getroffen. Obwohl eine Verpflichtung zur Prüfung der Blitzableiter nicht mehr besteht, empfiehlt es sich doch von Zeit zu Zeit, etwa alle 4—5 Jahre und außerdem nach allen Vorkommnissen, welche auf die Beschaffenheit des Blitzableiters von Einfluß fein können (Dachreparaturen, heftige Stürme, Blitzschläge) eine Nachprüfung vorneh- men zu lassen. Die Herstellung und Prüfung der Blitzableiter sollte nur sachverständigen Personen anvertraut werden. Als solche kommen außer den elektrotechnischen Spezialfirmen vor allem Handwerker in Betracht, welche den Nachweis erbringen können, daß sie einen der am Großh. Landesgewerbeamt Karlsruhe veranstalteten Meifterkurse im Anlegen und Prüfen von Blitzableitern mit Erfolg besucht haben. Sinsheim, den 19. März 1918. Großh. Bezirksamt. Vekanntmachonz. (Vom 18. März 1918 Staatsanzeiger Nr. 65.) k Di« Bürgermeisteramt et haben die in nächstem Amts verkündigungsblatt erscheinende Bekanntmachung vomLlS März 1918 über Höchstpreise für Schlachtrinferr in orts üblicher Weise bekannt zu geben. Den in Betracht kom menden Unterkäufern ist Eröffnung zu machen. Hiernach hat die Bekanntmachung des Ministeriums)des Innern vom 26. Juli 1917 durch Bekanntmachung vom 18. März 1918 eine Abänderung erfahren, so daß von jetzt ab beim Verkauf von Schlachtrindern durch den Viehhalter folgende Höchfipreissätze für 50 Kg. Lebendgewicht maßgebend sind:) I. bei gering genährte« Rindern einschließ. lich Freffern (Klaffe 6) 55 SB II. bei angefleischte« Ochsen, Kühen, Farren und Rindern jedes Alters — auch Fressern — (Klaffe 6) 80 Mk III. bei an-gemästrte» oder vostfleifchige« Ochsen. Farren, Rindern und Kühen jedes Alters (Klaffe A) 90 Mk. Einen Wunsch möchte ich noch Vorbringen, der bei uns schon lange Zeit gehegt wird: In nächster Woche wird sich di« Kammer mit der Neuregelung des Gesetzes über die Fortbildungsschule beschäftigen. Bei der Gelegenheit möchte ich bitten, daß, wie bei uns gewünscht wird, an den Fortbildungsschulen landwirtschaftlicher Fachunterricht eingerichtet wird. Er wäre dadurch (Der Präsident ersucht den Redner, diese Ausführungen später zp dem Kapitel der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen zu machen). Ich wollt» diese Ausführungen schon jetzt machen, weil ich dann wahrscheinlich nicht mehr da sein werde. Ich verzichte aber auf weitere Ausführungen. — Sinsheim, 19. März. Ein Gemüsrbaukurs fm- mtb ausnahmsweise mit Zustimmung der zu beliefernden Stelle (Kommunalverband des Schlachlortes oder militärische Stelle.) 9b Mk Sinsheim, den 21. März 1918. Kommunolverband. Dringend. Saalangelegenheit! Betrifft: Beschaffung fees Saatguts von Hiilsenfrüchtrn, Buchweizen «nfe Hirse. Zahlreiche Anträge von Landwirten lassen erkennen daß die Kommunalverbände noch nicht genügend über die in diesem Jahre beabsichtigte Deckung des Bedarfs der Landwirte mit Saatgut von Hülsenfrüchten. Buchweizen und Hirse unterrichtet find. Es sei deshalb zusammen- fassend nochmals folgendes bemerkt. Die Versorgung der Landwirte mit Saatgut soll grundsätzlich durch die Kommunalverbäufee erfolgen. Zu diesem Zwecke haben wir die Kommunalverbände durch unser Rundschreiben vom 30. Januar 1918 (R. M. Hii. 1271D) unter Ziffer 2 ermächtigt, Landwirten, die sogenanntes Handelssaalgut von Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse von anderen Landwirten desselben oder einer benachbarten Kommunalverbandes, ohne Vermittlung einer Händlers beziehen wollen, den Ankauf selbständig ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu gestatten. Wir bitten, diesen Weg, den Verkehr von Landwirt zu Landwirt, «och möglichst z« fördern. Das Saatgut muß aber entweder durch die Reichsgetreifeeftelle oder die zuständige Saatstelle als znr Saat geeignet erklärt sei». Soweit durch diese Ermächtigung der Bedarf der Landwirte an Saatgut nicht gedeckt werden kann, verweisen wir auf unser Rundschreiben vom 13. November 1917 (R. M. Hii. 2104), in dem wir unter Ziffer A 3 Abs. 4 die Kommunalverbände aufgefordert haben, den Bedarf der eingesessenen Landwirte an Saathülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse sestzustellen und bei uns anzumelden. Wir ersuchen ergebenst, schleunigst von dort aus das- Weitere zu veranlassen und sehen einer umgehenden Anmeldung des dortigen Bedarfs an Saatgut entgegen, damit die Landwirte rechtzeitig mit Saathulsenfrüchten versorgt werden können. Solange feie Rettungen hier nicht vorliegen, kan« feie Reichsgetreifeeftelle selbst nichts »er- anlaffe». Bei der Unterverteilung der überwiesenen Mengen Saatguts an die Landwirte stehen einer Heran» ziehung des ansässigen zum Saatgutverkehr zugelaffenen Handels Bedenken nicht entgegen. Wir empfehlen, die vorstehenden Mitteilungen sofort in entsprechender Weife öffentlich bekannt zu machen. Berlin, W50, den 6. März 1918. Dt. Kleiner. Etwaige Anträge auf Saatgut von Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse find umgehend bei dem Bürgermeisteramt anzumelden. Die Bürgermeisterämter erhalten den Auftrag vor- stehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise bekannt zu geben und etwaige Anträge umgehend hierher vorzulegen. Sinsheim, den 16. März 1918. Kommnnalverband. : • K * eee-eee* Landwirti Laßt Eure Maschinen und Geräte sofe von Heinrich Huttei Eisenbauanstalt und Maschinenfabrik Mann he im-Neckarau Station Neckarau der badischen Staatseisenbahn. Eigenes Anschlußgeleis. Fernsprecher Nr. 7440—7441 Maschinen und Geräte aller Systeme werden schnell und gut durchrepariert bei genauester Berechnung. 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Schnstleiinng: H. Decker; Drnck und Vertag: Gottlieb Brckrr'schr Dochdrnckrrrt in Sinsheim.