3 boigtlãrders Guellenbũctier& Band 81 Der deutſche Bauernkrieg in zeitgenöſſiſchen Quellenzeugniſſen Übertragen und herausgegeben von hermann Barge Sweiter Band Der Kufſtand in Franken und im Odenwald— Niederwerfung des Klufſtandes in Süddeutſchland Mit 2 Kartenplänen Y S Rboigtl anders Derlag in Leipzig Vergrößerte Wiedergabe eines von den Hauptleuten der vor würz⸗ burg lagernden Bauern benutzten Siegels: in der Mitte ein Spaten, oben Miſtgabel, Rechen und Dreſchflegel. (Original im Fürſtl. Cöwenſtein⸗Wertheimſchen Archiv zu Wertheim.) Altenburg Piererſche Hofbuchdruckerei Stephan Geibel& Co.(2122). IV. Der flufſtand in Franken und im Gebiet des Oden⸗ V. 6 8 8 Se N N —— 2 898— 8 7 8 aldes Bericht 9 e Sia che chomas Zweifel über die Anfänge des Bauernaufſtandes im Rothenburgiſchen Die Hnfänge des odenwäldiſchen und des Neckar⸗ Haufens Vertrag zwiſchen den Grafen Albrecht und. von Hohenlohe und dem odenwäldiſchen Haufen. Die Weinsberger Tat Die neue Ordnung“ des Ausſchuſſes in Rothenburg 0. T. 35 s Bermeters Umtriebe in e 5 8 Die Miltenberger Artikel. 80 ie Niederwerfung des Aufſtandes in Süddeutſchland Der Plünderungszug der Allgäuer Bauern, e April 18225. Die Schlacht bei Leipheim am 4. April 1525. Die Vorgänge bei Gaisbeuren und Weingarten und der Vertrag von Weingarten, 15. bis 17. April Der Artikelbrief der Schwarzwälder Bauern Die Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen, 12. Mai 1525 Die Vernichtung der elſäſſiſchen Bauern bei e und Sabern Die Vergeltung für die Weinsberger Cat Der Sturm der Bauern auf den e bei wir; burg am 15. Mai 5 Der Bauernlandtag zu Schweinfurt am 1 Juni Die Niederlage der odenwäldiſchen Bauern bei Königs⸗ hofen am 2. Juni Die Niederlage der fränkiſchen Bauern bei Subdorf 9 Ingolſtadt am 4. Juni Das Schreckensgericht in Kitzingen Das Ende des Allgäuer. 5 Schlußbetrachtung Seite 5 9⁵ 102 107 114 118 121 148 155 16⁵ 166 169 178 198 201 IV. Der Aufſtand in Franken und im Gebiet des Odenwaldes. Der Funke des Hufruhrs ſprang von Schwaben nach Franken und in das Gebiet des Odenwaldes über. Es geſchah zu einer Zeit, als auch in dem Urſprungsgebiet der Unruhen die anfangs von den Bauern gehegten Hoffnungen auf einen gütlichen Klustrag der Streitigkeiten dahinſchwanden. Die unnachgiebige Haltung des Schwäbiſchen Bundes, der mit ſtrengen Strafmandaten vorging und ſein inzwiſchen verſammeltes Heer ins Feld rücken ließ, bewirkte, daß ſehr bald nach der Memminger Tagung bei den ſchwäbiſchen Hufſtändiſchen die kriegeriſche Stimmung die Oberhand gewann: am 26. März wurde erſtmalig ein Herrenſitz von den Baltringern in Brand geſteckt, das dem Abte von Salmansweiler gehörige Schloß Schemmerberg. Aus dieſer allgemeinen Veränderung der Sachlage erklärt es ſich, daß die ſpäter einſetzende klufſtandsbewegung in Franken und im Gebiete des Odenwaldes von vornherein radikalere Züge auf⸗ weiſt, als ſie im ſüdlichen Schwaben bis zur Memminger Tagung wahrzunehmen waren. Die Neigung zu gütlichen Verhandlungen tritt im allgemeinen zurück. Die Klöſter und Schlöſſer, in deren Beſitz die Hufſtändiſchen gelangen, werden ausgeplündert und gehen in Flammen auf. Namentlich in der Taubergegend läßt man dem Eigentum der Geiſtlichen und Adligen keine Schonung widerfahren, während im Neckar⸗ und Odenwaldgebiet der kldel und die Landes⸗ herren durch Auslieferung ihres Geſchützes, Zahlung von Rontribu⸗ tionen und Eintritt in den Bund das Schlimmſte von ſich abzuwenden vermögen. Doch traute man auch hier allgemein den Bauern die Abſicht zu, ſie wollten allen Adel„austilgen und nimmer gedulden“. Wie in Schwaben, ſo ſind auch in Franken eine Reihe räumlich getrennter Hufſtandsgebiete zu unterſcheiden. Die zum Gebiet der Reichsſtadt Rothenburg o. T. gehörigen Bauern eröffneten den Reigen: am 21. März begannen ſie den Aufruhr und ſuchten mit Brandſchatzungen alsbald die ganze Rothenburgiſche Landwehr heim. Nordwärts ziehend ſtießen ſie auf den Cauberhaufen, der ſich im unteren Taubertal— in der Umgegend von Mergentheim und Lauda— gebildet hatte. Dieſer nahm die Leitung der Dinge 2 in ſeine Hand; auf ſein Geheiß zogen die Rothenburger vorerſt in ihre Heimat zurück. In dieſen Tagen(Anfang April) kam es auch im Odenwald und im Gebiete der Grafen von Hohenlohe zu Zuſammenrottungen: das Kloſter Schönthal bildete den Vereinigungspunkt für die fluf⸗ rührer jener Gegenden. Georg Metzler, ein Gaſtwirt aus Ballen⸗ berg, wurde ihr Anführer. Am 10. kpril brach der Haufen in ſüd⸗ weſtlicher Richtung auf, zwang die Grafen von Hohenlohe zum Ein⸗ tritt in den Bund und nahm, nachdem er Neckarſulm in ſeine Gewalt gebracht hatte, am 16. April die Stadt Weinsberg im Sturm. Das Blutgericht, das an den Verteidigern der Stadt und ihrem knführer, dem Grafen Cudwig von helfenſtein, hier vollzogen wurde, ent⸗ fremdete den Aufſtändiſchen in weiten Kreiſen die Sumpathien. Zugleich entfachte die Tat den grimmigen Kachedurſt der Herren und(ldligen: ſie ſollte nach Ublauf weniger Wochen tauſendfach blutig geahndet werden! Bei ruhiger Beurteilung dürfen die Vor⸗ gänge von Weinsberg nicht überſchätzt werden. Sie blieben eine vereinzelte Husſchreitung der Kufrührer, die fortan das Leben ihrer Widerſacher— ausgenommen, wo ſie in offenem Kampfe mit ihnen zuſammentrafen— ſchonten. Der Einnahme Neckarſulms und Weinsbergs folgte die von heilbronn. Dann zog der neckar⸗oden⸗ wäldiſche Haufe, in deſſen Dienſte damals Götz von Berlichingen trat, in das nordwärts gelegene Gebiet des Mainzer Erzſtifts. Sein Statthalter, Biſchof Wilhelm von Straßburg, mußte ſich im Aſchaffen⸗ burger Vertrag zur Zahlung von 15 000 Gulden verpflichten. Nach dieſem Erfolge traten die Anführer des odenwäldiſchen Haufens mit denen des Tauberhaufens in Verbindung: man kam überein, einen gemeinſamen Schlag gegen den Biſchof von Würzburg zu führen. Mit ſeinem Gelingen, ſo hoffte man, würde die endgültige Nieder⸗ werfung der fränkiſchen Territorialgewalten, und zumal der geiſt⸗ lichen, beſiegelt ſein. Unweit Würzburgs ſchlug am 6. Mai der Tauberhaufen bei heidingsfeld, am 7. Mai der odenwäldiſche bei Höchberg ſein Lager auf. Für den weiteren Fortſchritt des Bauern⸗ aufſtandes hing vorerſt alles davon ab, ob der Widerſtand der Reiſigen des Würzburger Biſchofs, welche die die Stadt beherrſchende Feſtung auf dem Frauenberge verteidigten, gebrochen werden konnte. Mittlerweile hatte der Hufſtand weiter um ſich gegriffen. Auch das Elſaß, Lothringen, Trier, Kurpfalz, das Bamberger Bistum waren in ihn hineingezogen worden. Beſonders bedrohliche Geſtalt nahm ferner die gegen den Habsburger Ferdinand und ſeine ſpaniſchen Räte gerichtete Erhebung der Tiroler unter Michael Gaußmayrs Führung an, und in Salzburg wurde Erzbiſchof Tang von den Unter⸗ tanen ſeines Territoriums belagert. Es iſt ausgeſchloſſen, daß in unſerem Ouellenbüchlein die Anläſſe, die an den verſchiedenen 6 Orten die Empörungen hervorriefen, und deren Verlauf auch nur einigermaßen vollſtändig vorgeführt werden könnten. Wir be⸗ ſchränken uns an dieſer Stelle darauf, den Unterſchied, der im Grund⸗ charakter zwiſchen der ſchwäbiſchen und fränkiſchen Bewegung be⸗ ſteht, hervorzuheben. während der Kufſtand in Oberſchwaben ein ausgeſprochen agrariſches Gepräge hat, treten in Sranken den bäuerlichen Be⸗ ſtrebungen Aufruhrgelüſte der unteren ſtädtiſchen Bevölkerungs⸗ klaſſen an die Seite. Unter den ſtädtiſchen Aufſtands⸗ bewegungen des Jahres 1525 hat keine ſo weit um ſich gegriffen, wie die in Rothenburg o. T. Hier hatte das Patriziat es verſtanden, den alleinigen politiſchen Einfluß an ſich zu reißen, obſchon durch eine im Jahre 1455 vorgekommene Verfaſſungsänderung den and⸗ werkern Teilnahme am Stadtregiment zugeſagt worden war. Die Mitglieder des inneren und des äußeren Rates gehörten ausſchließ⸗ lich den Ehrbaren an. Die lange verhaltene Erbitterung der politiſch einflußloſen Bevölkerungskreiſe Rothenburgs machte ſich am 24. März — drei Tage nach Beginn des Hufruhrs der Rothenburger Bauern— gelegentlich einer Gemeindeverſammlung, die nach dem Rathaus berufen war, Cuft. Der Adlige Stephan von Menzingen, der— dabei freilich nicht von einwandfreien Beweggründen geleitet— die Bürger⸗ ſchaft zu radikalem Vorgehen antrieb, erreichte durch ſeine auf⸗ rühreriſchen Reden, daß die Gemeinde einen Husſchuß von 42 Per⸗ ſonen wählte. Dieſer löſte den äußeren Rat auf und forderte vom inneren Rate mit Entſchiedenheit eine Reform der geſamten ſtädti⸗ ſchen Zuſtände. Huch als am 11. April zwei kaiſerliche Räte, die der innere Rat herbeigerufen hatte, erſchienen, ließ er ſich in ſeinem Vorgehen nicht einſchüchtern. Unter Zugrundelegung ausführlicher Eingaben der verſchiedenen„Handwerke“— eine politiſche Zunft organiſation der Handwerker hatte der Rat zu verhindern gewußt— ſchuf der KAusſchuß eine„neue Ordnung“, die Stephan von Menzingen am 12. April vor der verſammelten Bürgergemeinde im Beiſein der kaiſerlichen Kommiſſäre in der Jakobskirche zur Ver⸗ leſung brachte. Sind in Rothenburg Handwerker die Führer der Bewegung, ſo wendet ſich anderwärts, wo die Zünfte feſt im Sattel ſitzen, die Unzufriedenheit einer abhängigen Unterſchicht gegen die Macht⸗ ſtellung der privilegierten Zunftmeiſter. Der Einſchlag demokratiſch⸗ religiöfer Stimmungen kommt vielfach hinzu. Gfters auch ſuchen proletariſche Banden, die Straßen der Städte durchziehend, die Un⸗ ſicherheit der Zeitläufte lediglich dazu auszunutzen, auf eine Huf⸗ löſung der beſtehenden Ordnung hinzuarbeiten und dabei für ſich im CTrüben zu fiſchen. Aber auch ſoweit die bäuerlichen klufrührer Frankens 15 und des Neckargebietes in Betracht kommen, entſprang ihre Empörung anderen Motiven als bei den ſchwäbiſchen Bauern. Die aus dem grundherrlichen Drucke ſich ergebenden Beſchwerniſſe, welche bei dieſen maßgebend waren, treten in Franken mehr in den Hinter⸗ grund gegenüber den Mißſtänden, die die Zugehörigkeit zu lebens⸗ unfähigen Zwergterritorien mit ſich brachte. So haben beiſpiels⸗ weiſe die kurzen Beſchwerdeartikel der Rothenburger Bauern(ogl. unten S. 16 ff.) ein völlig anderes Geſicht, als die Beſchwerden der Stühlinger(1. Band, Ur. III, 1, S. 56 ff.) und Bußmannshäuſer (ebenda Nr. III, 7, S. 116 ff.). Sie wenden ſich nicht nur gegen grundherrliche Caſten, ſondern vor allem gegen Klauengeld, Boden— geld, Ungeld— von ihnen als unbillig empfundene Steuern, die der landesherrlichen Gewalt, d. h. dem Rothenburger Rate, zu ent⸗ richten waren. Die Wünſche der Gberſchwaben ſind vorwiegend privatrechtlicher, die der Franken— obſchon auch ſie ſich zum Teil die Forderungen der zwölf Urtikel zu eigen machten— doch im Kern öffentlich⸗rechtlicher Natur. Darum mündeten auch folge⸗ richtig die Beſtrebungen der letzteren ganz wo anders hin aus als die der erſteren. den OGberſchwaben ſchwebte die Beſeitigung der Grundherrſchaft und die Wiederherſtellung der alten markgenoſſen⸗ ſchaftlichen Freiheit vor: ihre Forderungen waren an Derhältniſſen orientiert, die im früheren Mittelalter tatſächlich beſtanden hatten. Die Franken ſtrebten, ſoweit ſie überhaupt größere Ziele ins Huge faßten, eine Reform der geſamten ſtaatlichen Zuſtände Deutſchlands an, für die ſie Vorbilder in der Vergangenheit nicht finden konnten. Rückwärts gewandt, wenn man will reaktionär, waren die einen, vorwärts gerichtet, utopiſtiſch, die anderen. Der Unterſchied der beiderſeitigen Tendenzen ſpringt in die llugen bei einem Vergleich zwiſchen den zwölf KUrtikeln und den im folgenden abgedruckten Artikeln, die man lange Zeit fälſchlich als „Heilbronner Verfaſſungsentwurf“ bezeichnet hat. Wir können jetzt mit ziemlicher Beſtimmtheit ſagen, daß die letzteren den kur⸗ mainziſchen Kellern!) Friedrich Weugandt in Miltenberg zum Derfaſſer haben, der ſie dem Feldſchreiber des odenwäldiſchen Haufens, Wendel hipler, zuſchickte. Da Beziehungen zu dem angeb⸗ lichen Heilbronner Bauernparlament— das zwar eine Zeitlang geplant war, deſſen Zuſammentritt aber nie erfolgt iſt— nicht vor⸗ handen ſind, wird man gut tun, die Bezeichnung„Heilbronner Ver⸗ faſſungsentwurf“ endgültig aufzugeben. Nach dem Orte, von wo aus ſie nachweislich abgeſandt worden ſind, und dem Wohnſitze ihres wahrſcheinlichen Derfaſſers wird man den Reformentwurf ) Keller oder Kellner iſt ein herrſchaftlicher Finanzbeamter, Rentamtmann. am angemeſſenſten als„Die Miltenberger Artikel“ bezeichnen. Ihre Bedeutung iſt früher in mancher hinſicht über⸗ ſchätzt worden. Wir wiſſen jetzt, daß ſie ſich inhaltlich faſt voll⸗ ſtändig mit der im Jahre 1525 im Druck erſchienenen ſogenannten Reformation RKaiſer Friedrichs III. decken, daß ſie keine gemein⸗ ſame Willenskundgebung der vor Würzburg verſammelten Bauern darſtellen, daß ſie in Heilbronn nicht zum Beſchluß erhoben und von Weugandt zu einer Zeit verſchickt worden ſind(kurz vor dem 18. Mai), als auch nur an klnſätze zu ihrer Derwirklichung nicht mehr gedacht werden konnte. Gleichwohl bleiben die Miltenberger Artikel ein charakteriſtiſches Zeugnis für die Hoffnungen und pläne, die ein Mann, der„den Sachen etwas ferner und tiefer nachgedacht“), aus dem Verlauf des Bauernaufſtandes ſchöpfen zu können glaubte. ** 5 Von den abgedruckten Quellenſtücken, die die Ereigniſſe in Franken und im Gebiete des Neckar und Odenwaldes behandeln, vermittelt das erſte einen ſehr genauen Einblick in das Umſichgreifen des Aufſtandes im Rothenburgiſchen. Es iſt der Chronik des Rothen⸗ burger Stadtſchreibers Thomas Zweifel entnommen, aus der wir die Stellen abdrucken, welche von den Schickſalen des Rothen⸗ burger Bauernhaufens bis zu ſeiner Vereinigung mit dem Tauber⸗ haufen handeln(r. IV, 1). Über die Schickſale des Odenwald⸗ Neckar⸗Haufens beſitzen wir keinen Bericht, der an Genauigkeit dem Zweifels über den Rothenburger Bauernhaufen irgendwie ver⸗ gleichbar wäre. Die unten abgedruckte Schilderung Peter Harers iſt in den Einzelheiten nicht zuverläſſig, läßt aber wenigſtens im großen und ganzen erkennen, wie aus der Vereinigung von Bauern⸗ ſcharen verſchiedener Gegenden der eine haufen zuſammengewachſen iſt Nr. IV, 2) 2). Harers Bericht wird ergänzt durch Wiedergabe des Wortlauts des Vertrages, den nach der Einnahme von Neuen⸗ ſtein durch die Bauern die Grafen von hohenlohe mit dem oden⸗ wäldiſchen Haufen zu ſchließen gezwungen wurden(Nr. IV, 3). Die verhängnisvollen Vorgänge, die ſich in Weinsberg am 16. und 17. April abſpielten, veranſchaulichen wir durch den Bericht, den in einem eigenen kleinen Schriftchen der bekannte ſchwäbiſche Dichter Juſtinus Kerner davon gegeben hat. Mit ſeiner(wortgetreuen) 1) So urteilt der Geſchichtsſchreiber Lorenz Fries im hinblick auf unſere Artikel über Weugandt. 2) Freilich fehlt bei harer die Angabe, daß die Bauern aus dem Gebiet der Reichsſtadt Schwäbiſch⸗-Hall gleichfalls nach Kloſter Schön⸗ thal zogen, wo ſie ſich mit den anderen vereinigten. Ebendahin zogen auch die hohenlohiſchen Bauern, von denen Harer nur im allgemeinen angibt, daß ſie ſich zu den anderen geſellt hätten. 9 wiedergabe weichen wir inſofern von der Regel ab, als es ſich hier nicht um eine gleichzeitige Quelle handelt. Doch haben wir uns zum Abdruck der wichtigen Partien der Kernerſchen Schrift ent⸗ ſchloſſen einmal wegen der Perſönlichkeit des Verfaſſers, ſodann wegen der großen Seltenheit der Schrift und endlich, weil Kerner wichtiges und ſonſt ſchwer erreichbares handſchriftliches Material aus dem Weinsberger Stadtarchiv für ſeine Darſtellung benutzt hat (Nr. IV, 4). Ciefe Einblicke in die ſtaatlichen und ſozialen Ver⸗ hältniſſe der Reichsſtadt Rothenburg o. T. gewährt die vom klus⸗ ſchuß verfaßte und von Stephan von Menzingen am 12. April 1525 verleſene„neue Ordnung“. Die in ihr aufgeſtellten Forderungen bilden ein ſtädtiſches Gegenſtück zu den in den bäuerlichen Artikeln (ogl. Nr. III, 1 und 7) niedergelegten Beſchwerden und Wünſchen. Die Kompliziertheit der uns fremd gewordenen reichsſtädtiſchen Zu⸗ ſtände bedingte bei dieſem Stücke fortlaufende Erläuterungen in den Unmerkungen)(Nr. IV, 5). Proletariſche Regungen rohſter rt führt der Bericht des Lorenz Fries über die Umtriebe Hans Bermeters in würzburg vor Hugen(Nr. IV, 6). Endlich folgt die Wiedergabe der Miltenberger Urtikel und eines auf ſie bezüglichen Schreibens Weugandts an Wendel hipler(Nr. IV, 7 a und b). 1. Bericht des Rothenburger Stadtſchreibers Thomas Zweifel über die Anfänge des Bauernaufſtandes im Rothenburgiſchen.—§. CL. Baumann, Quellen zur Geſchichte des Bauernkrieges aus Rothen⸗ burg an der Cauber, Bibliothek des Stuttgarter Literariſchen Vereins, Bd. CXXXIX(1878), passim?). (S. 55.) Anno Domini 1525, am Dienstag nach dem Sonntag Okuli, der da war der 25. Tag des Monats März), ließen simon Nuſſer und Wendel Haim, beide Dorfmeiſter“) zu Ohrenbach, die Gemeinde daſelbſt angeblich wegen ) Für ſie leiſtete wertvolle Dienſte die Marburger Diſſertation „Derfaſſung, Recht und Wirtſchaft in Rothenburg o. T. 3. 3. des Bauernkrieges“ von Paul Eilentrop(1909). ) Die in Klammern beigefügten Zahlen beziehen ſich auf die Seitenzahlen in der Ausgabe der Chronik Zweifels bei Baumann. 958 zu den Ortsangaben des folgenden Berichtes die nebenſtehende arte. 3) In Wirklichkeit der 21. März. ) Die Dorfmeiſter, auch Bauermeiſter und Bürgermeiſter ge⸗ nannt, ſind die Vorſteher der Dorfgemeinde. Im Rothenburgiſchen hatte häufig ein Dorf deren zwei. 10 mull — Auellenbücher 81(zu S. 11). Rosenb Jag 9 8* Bror mach Sthausen rusroth uelſbg Habelsee SStemach Andsce * asleld 5 gdenbeng Forchtenberg& häusern rhteriſ ſie von Hothenl kannter hans Ci zueder bes Bü hem Jörg h ihnen a tühteriſ ziehen! her Sto dus un bet St. Apaſſe henahe bald de ſinaus hach he etlichen Geldes, das vertrunken zu werden pflegte), zu⸗ ſammenläuten, und als ſie zuſammengekommen waren, hat die Gemeinde die beiden genannten Bauernmeiſter hinein nach Rothenburg in die Stadt in hans Cunrats haus ge⸗ ſchickt, ihm das Geld zu bringen. Mit ihnen ſind gegangen Jörg Uckelshaimer, hans Geußendorfer, Lutz Dierolf, Matthis Geißendorfer, Balthaſar Geißendorfer und noch viele andere, zuſammen ungefähr dreißig; die ſind alleſamt mit Pfeifen und Trommeln hier zu Rothenburg in der Stadt umher auf und ab gezogen und dabei in des ge⸗ nannten hans Kunrats, auch Hans Kretzers, CTorenz Knob⸗ lauchs, Kilian Ettſchlichs, des CTuchſcherers, und anderen Häuſern aus und ein gegangen; dabei reizten ſie zu auf⸗ rühreriſchen handlungen und Empörungen wider den ehr— baren Rat und andere ehrbare begüterte Bürger an, worin ſie von Barthel Albrecht, dem Metzger, Bürger allhier zu Rothenburg, von Jörg Weydner von Gebſattel, von ge— nanntem Kilian Ettſchlich und noch anderen Bürgern, die in Hans Cunrats Haus mit den Bauern zuſammen waren, durch Zureden beſtärkt worden ſind. Solches gelangte zu Ohren des Bürgermeiſters und Kats allhier, die dies mit merk⸗ lichem Mißfallen und Verdruß vernahmen. Sie ordneten Jörg Hörner, derzeit Stadtrichter hier zu Rothenburg, zu ihnen ab, ihnen zu ſagen und zu gebieten, von ſolchem auf⸗ rühreriſchem Praktizieren, Trommelſchlagen und Umher⸗ ziehen in der Stadt abzuſtehen und ſich von Stund' an aus der Stadt fortzumachen. Beſagter Stadtrichter führte das aus und ſagte ihnen ernſtlich, ſie ſollten ſich alsbald aus der Stadt wegbegeben. Dem begegneten ſie mit recht unpaſſenden und ungeſtümen Worten, dermaßen, daß ſie beinahe aufeinander losgeſchlagen hätten; doch ſind ſie bald darauf mit Pfeifen und Trommeln durch die Stadt hinaus trotzig und höhniſch weg⸗ und wieder gen Ohren⸗ bach heimgezogen. Und als ſie heimgekommen ſind, da haben ſie ſich mitſamt den genannten Dorfmeiſtern und anderen in der 1) Nach Benſen, Geſchichte des Bauernkrieges in Oſtfranken (1840), S. 88, handelt es ſich um das Geld, das die(Rothenburger) Beiſitzer des Ruggerichtes zu vertrinken pflegten. 14 Gemeinde zu Ohrenbach wieder zuſammengetan und ent⸗ ſchloſſen, ſich zu empören, zuſammenzurotten und ſich auf⸗ zumachen, auch die umliegenden Dörfer und Weiler auf⸗ zubieten, und ſandten alſo ihrer etliche aus— nämlich Joß Kaiſer gen habelſee und Steinach!), Jörg Yckelshaimer gen Gailshofen, Wendel Stolz gen Scheckenbach und noch andere gen Gickelhauſen und andere Flecken. Die Bauern⸗ ſchaft dieſer Orte ließen ſie vorladen und aufbieten; die Abgeſandten begaben ſich zu dem Zwecke namens der Ge⸗ meinde Ohrenbach und im eigenen Namen in einem jeden lecken zu den Dorfmeiſtern und ſagten ihnen, daß ein jeder mit ſeiner Gemeinde in harniſch und Wehr ſich auf⸗ machen und gen Ohrenbach ziehen und andere auch mit ſich aufbieten ſollte. Um Mittwoch 22. Märzl darnach machten ſich die Dorfmeiſter und Gemeinden aller Dörfer und Weiler, die zwiſchen der stadt Rothenburg und Ohren⸗ bach und dort rundum gelegen waren, auf obenerwähnte Hlufbietung hin mit harniſch und Wehr auf und zogen gen Ohrenbach. Daſelbſt kamen ſie in Jörg Dierolfs Haus zuſammen; dort teilte ihnen Jörg Uckelshaimer mit, daß zu Brettheim?) an die 1500 Mann beieinander ver⸗ ſammelt ſeien, die auch willens wären, mit ihnen zu ziehen. Des weiteren haben die verſammelten Bauern zu Ohren⸗ bach aus jedem Dorfe zwei zu Räten erwählt und alſo einen Rat und ein Regiment unter ſich ein geſetzt und aufgerichtet. Hm Donnerstag 23. Märzl darnach haben Simon Nuſſer und Jörg Uckelshaimer— zwei der eingeſetzten Räte— im Namen von 18 Gemeinden als— bald Cutz Reutner von Ohrenbach und hans Reutern von Gailshofen gen Brettheim geſchickt, ſich daſelbſt und bei denen von Brettheim zu erkundigen, ob es ſich ſo, wie oben 1) Original:„Steinach under Entſee“, wie Steinach öfters in den Muellen erſcheint, wohl zum Unterſchied von Cangſteinach. 95 Ohrenbach liegt im Norden, Brettheim ihm gerade entgegen⸗ geſetzt im Süden der Rothenburger Landwehr. 12 berichtet, mit ihrer Anſammlung verhielte!); und was ſie zu tun willens wären, das ſollten die von Brettheim ihnen, der Verſammlung zu Ohrenbach, durch zwei, die die Der⸗ ſammlung zu Brettheim in dieſer kUngelegenheit zu ihnen ſchicken ſollte, zu erkennen geben und ankündigen. Das gleiche wollten ſie, die von Ohrenbach, auch tun. ells nun die zwei von der Derſammlung zu Ohrenbach kb⸗ geordneten gen Brettheim kamen, da fanden ſie die zu der Gemeinde fscil. Brettheim] Gehörigen und andere allda verſammelt. die ſchickten auf der zwei von Ohrenbach Geſandten Vortrag hin alsbald auch zwei, nämlich Cienhard Metzler, den Wirt, Bauer genannt, und hans Behaim, beide von Brettheim, mit den zwei Ohrenbachiſchen daſelbſt hin gen Ohrenbach und ließen der verſammelten Bauern⸗ ſchaft zu Ohrenbach anſagen, daß ſie auch verſammelt ſeien, und daß die von Ohrenbach demgemäß ſich aufmachen und gen Brettheim ziehen ſollten: alsdann wollte fürder die verſammelte Bauernſchaft zu Brettheim mit ihnen ziehen. Außerdem ſchickten die von Brettheim Michel Hof⸗ mann, der damals daſelbſt anſäſſig war, an den Cauber⸗ rain, hans Flurhaim von Brettheim gen Wettringen und auf die Steig), die Bauernſchaft allenthalben in Dörfern und Weilern aufzubieten und zur Teilnahme aufzufordern. Dies hatten Michel Rurz, Peter Wägner, Hans Streng, hans Munch, Lienhard Metzler, Michel Wagner, der Bauern⸗ meiſter, der neue Wirt Siegel Kurz und noch einige andere angeordnet. Die hatten auch zuerſt den Hufruhr in ſelbigem Orte angeraten, angefangen, dazu aufgewiegelt und an⸗ geſtiftet. Als am Donnerstag dieſe Empörung der Bauernſchaft und das ernſtliche, bedrohliche Dorhaben und Zuſammen⸗ rotten der beiden Orte) dem ehrbaren Rate allhie) zu 1) D. h. ob die Brettheimer wirklich verſammelt wären und zu den Ohrenbachern ziehen wollten. 2) Die Gegend um Ober⸗ und Unteröſtheim, ſüdlich von Rothen⸗ burg. ) Nämlich Ohrenbach und Brettheim. 4) D. h. zu Rothenburg. 15 Ohren kam, hat der ehrbare Rat dies mit merklichem Schrecken, Mißfallen und Unbehagen vernommen und mit Bezug darauf alsbald gar viele ernſtliche Mandate oder Mahnbriefe an alle ſeine Dörfer und Weiler ausgehen laſſen, des Inhalts, daß ſie ſich von ſolcher aufrühreriſchen Zuſammenrottung fernhalten ſollten. (S. 38.) Solche Mahnbriefe wurden den beiden Lands⸗ knechten hans Spelt und hans Rehgaiß eingehändigt, und es wurde ihnen befohlen, daß ein jeder ſie in ſeinen Bezirk bringen und dort übergeben ſollte. Als aber hans Reh⸗ gaiß in ſeinem Bezirk nicht viel Bauern daheim fand— denn die Mehrzahl iſt miteinand zu Ohrenbach bei der Zuſammen⸗ rottung geweſen— da ritt er nächſten Weges dorthin zu ihnen und händigte den Verſammelten daſelbſt einen der Briefe ein. Ihm traten ſie mit ungeſtümer und unſchick⸗ licher Antwort entgegen, alſo redend: Wenn ſolches[näm⸗ lich der Inhalt der Mahnbriefe] auf einem Rerbholz ein⸗ geſchnitten ſtände!), ſo würden ſie es beſſer leſen können. Sie wollten auch außer dem einen Briefe keinen anderen in Empfang nehmen oder leſen; ferner traten ſie darauf ihm mit ganz ſpitzen und gehäſſigen Worten entgegen; auch mußte er ihnen geloben, nicht eher wieder heim in die Stadt Rothenburg zu reiten, als am nächſten Tage, Freitags 124. März. (S. 46) dm ſelben Donnerstag 2 m abends, als die erwähnten zwei Abgeſandten von Brettheim nach Ohrenbach kamen und der verſammelten Bauernſchaft ihre Botſchaft ſo, wie oben erzählt, ausrichteten, erhoben ſich die Bauern, die zu Ohrenbach verſammelt waren, alsbald — drei oder vier Stunden darnach— in der Nacht mit Harniſch und Wehr, auch einem Kriegswagen und gar vielen hakenbüchſen, die ſie auf den Tandtürmen:) an ſich genommen hatten, zu Roß und zu Fuß und zogen in guter ) Das Kerbholz, auch Rerbſtock genannt, fand früher vielfach Verwendung, nicht nur zum Notieren von Schulden im Wirtshaus. )„Candtürme“ ſind die Türme an der„Landwehr“, der be⸗ feſtigten Grenze des reichsſtädtiſchen Gebiets. In erweitertem Sinne bedeutet Landwehr das zu einer Reichsſtadt gehörige Gebiet ſelbſt. 14 Ordnung mit in die Höhe geſteckten Cuchfetzen oder Fähn⸗ lein gen Brettheim(wohin ſie zuvor, wie erwähnt, ihre bgeſandten und von wo wiederum die verſammelte Bauernſchaft zu Brettheim ihre Abgeſandten gen Ohren⸗ bach geſchickt hatten) zu dem Haufen der verſammelten Bauernſchaft zu Brettheim. Und als erſte ſind auf dieſem Zuge bis nach Brettheim Hauptleute und Führer geweſen Fritz Mölkner von Nordenberg und Jakob Vogler von Hartershofen, die haben den haufen von Ohrenbach nach Brettheim geführt, und Paul Uckelshaimer von Ohrenbach iſt ihr Fähndrich geweſen. Alſo haben ſich beide haufen zuſammengetan und daſelbſt gelagert. (S. 59.) Wie die Bauern weitergezogen ſind. Freitags[24. März] morgens erhoben ſich die beiden Haufen der verſammelten Bauernſchaft zu Brettheim, zogen gen Inſingen, Diebach, Oſtheim und Wettringen und von Wettringen wieder gen Inſingen. Unterwegs nahmen ſie den pfarrern zu Bettwar und Gſtheim etliche Wein⸗ fuhren weg, ſtachen die Fäſſer an, maßen ihren Inhalt im Lager von Inſingen aus und verteilten ihn als Beute. Und beſonders plünderten ſie in Wettringen den Schult⸗ heiß Michel Prand aus, weil er zu der Zeit nicht daheim, ſondern hier zu Rothenburg bei ſeinen herren, dem Rate, war und den Aufruhr und das Vorhaben der Bauern an⸗ zeigte. Sie nahmen von ſeiner Barſchaft über hundert Gulden und ſonſt noch viele wertvolle Gegenſtände von dem Hausrat und der Fahrhabe aus der Kirche und ſeinem, des Schultheißen, Haus weg, trugen und luden ſie auf Wagen, fuhren ſie fort und verteilten ſie als Beute. Dabei waren beteiligt die hauptleute Kunz Cullig von Illesheim, Fritz Mölkner von Nordenberg und Hans Metzler von Brettheim, dazu Joß Wacker von Gſtheim, der beim Kufbrechen der Truhen in der Kirche, beim hinaustragen der habe und dergleichen ſehr geſchäftig, hilfreich und tätig während ſolcher plünderung war. Ferner haben hans Kraus zu Wettringen und andere verraten und angezeigt, wie und wo die Barſchaft und Fahrhabe in der Kirche gelegen. (S. 60.) Und als der Haufen von Wettringen wieder gen Inſingen zu den anderen, die daſelbſt im erſten Lager 15 liegen geblieben waren, gekommen war, hat man draußen auf der Wieſe von neuem Hauptleute, Räte und andere Umtleute erwählt, nämlich: Hauptleute, Räte und andere Umtleute, zu Inſingen erwählt. Fritz Mölkner von Nordenberg, Endris Windsheimer von Brettheim, Hans Pfiſter, genannt Metzler von Brettheim, Kunz CLullig von Illesheim, Peter Kerner von Gickelhauſen, Lienhard Groß von Schwarzenbronn, Simon Nuſſer von Ohrenbach, Lienhard Weiß von Ohrenbach, Hans Klingler von Bettenfeld, Cutz Rutterolf von Wildentierbach, Martin Beck von Blumweiler, Sebaſtian Steinmetz von Gebſattel, Erasmus Lang von Inſingen, peter Wegner von Brett⸗ heim, Michel Waltmann von Steinsfeld, hans hermann von Wettringen, hans hermann von Kleinansbach, Bernhard Vckelshaimer, der erſten Aufrührer Fähndrich, Jakob Vogler von Hartershofen, hans Schmidlin von Nordenberg, Jörg Tauberſchmid von Wettringen, der die Bauern dieſes Ortes am meiſten aufgereizt hat, hans Beck von Wettringen, der zuerſt gen Brettheim zu hans Metzler gezogen und im kUn⸗ fang dieſer Empörung ſein Waibel geworden iſt, Herr Lienhard Denner, Pfarrverweſer zu Ceuzenbronn, der der verſammelten Bauernſchaft Prediger, Schreiber, Ratgeber, Rädelsführer, Ugitator und der vorderſte im Spiel ge⸗ weſen iſt, desgleichen herr hans Hollenbach, Frühmeſſer zu Ceuzenbronn, in der Urt wie herr Lienhard Denner und auch ſonſt ein ſchlimmer Bube, Hufwiegler und Sollizitierer zum Aufruhr. [Es folgt bei Zweifel neben der Schilderung der gleichzeitigen Dorgänge in Rothenburg der Bericht über die Verhandlungen des Rates und Kusſchuſſes der Stadt mit den Bauern. Ihr vorläufiges Ergebnis bildete die Über⸗ reichung der folgenden Beſchwerdeſchrift ſeitens der Bauern.] (S. 76.) Der Bauernſchaft Klagſchrift über ihre vermeintlichen Beſchwerden an den kñẽusſchuß gerichtet und von dem Husſchuß dem Rat übergeben c. Lieben Brüder und Nachbarn! Es iſt euch bekannt, daß jetzund— Gott ſei Lob— allenthalben das wahre, 16 ewige Wort Gottes ans Licht kommt und von Cag zu Cag göttlichem Willen gemäß je länger, je mehr hervorbricht. In demſelben finden wir, daß wir in vielen Stücken höchlich beſchwert ſind, welche auch ſtracks wider Gott, ſein ewiges Wort, auch die Ciebe des Nächſten ſind. Deswegen haben wir uns zuſammengetan, und ſintemal ihr als Brüder und Ciebhaber der Gerechtigkeit Vertreter aus eurer Mitte zu uns geſchickt habt, tun wir euch zu wiſſen, was unſere Gebrechen und Anliegen, auch was unſere Meinung darüber ſei. Das wollen wir euch aus brüderlicher Ciebe nicht vorenthalten. So vernehmt in Kürze unſer Anliegen, nämlich daß wir ſchwer beladen ſind mit hauptrecht und Hhand⸗ lohn!), wie ein jeglicher ſelbſt in ſeinem Gewiſſen er⸗ meſſen kann. Weiter mit der Steuer?) ſind wir auch über die Maßen beladen. Serner mit einer unerhörten und höchſt befremdlichen kluflage, mit dem Rlauengeld; iſt es doch zum Er⸗ barmen, daß keiner in der ganzen Landwehr eine Ruh zu eigen haben ſoll). Weiter das Bodengeld) und Ungeld s), ) Über Hauptrecht und Handlohn vgl. Band 1 S. 120 Anm. 1. ) Gemeint ſind die direkten Steuern, deren es für die Be⸗ wohner des Rothenburger Territoriums eine ganze Reihe gab: Ver⸗ mögensſteuer, Grundſteuer, Kopfſteuer, Nachſteuer. Vgl. P. Eilen⸗ trop, Verfaſſung, Recht und Wirtſchaft in Rothenburg o. C. z. 3. des Bauernkrieges(1909), S. 68 ff. ) Das Klauengeld war nach Benſen, Geſchichte des Bauern⸗ krieges in Oſtfranken(1840), S. 99, eine im Jahre 1522 ein⸗ geführte Viehſteuer. Der alten deutſchen Auffaſſung gemäß glauben die Bauern durch die Zahlung dieſer Steuer ihr Eigentumsrecht am Vieh beeinträchtigt. ) Das Bodengeld war eine erſt im Jahre 1522 in Rothenburg eingeführte Crankſteuer. Nach Baumann 8. 128 betrug die Steuer einen Gulden von einem Suder Wein. Sie war als Wehr⸗ ſteuer gedacht, und zu ihrer Einführung gab die Einnahme von Rhodus durch die Türken Anlaß. Ogl. h. hee r wa gen, Die Lage der Bauern zur Zeit des Bauernkrieges in den Taubergegenden (1899) S. 80. ) Das Ungeld war gleichfalls eine Trankſteuer, die in Rothen⸗ burg bereits im 14. Jahrhundert erhoben wurde. heerwagen, s. 79. 17 Quellenbücher 81. 2 welches auch eine beſondere Auflage und offenkundig wider das Wort Gottes und die Ciebe des Nächſten iſt. Serner, obwohl wir alle— wie ich hoffe— an einen ewigen, wahren Gott glauben, in einer Taufe getauft ſind und ein einiges, ewiges, zukünftiges Ceben erhoffen, ſo hat der Teufel doch durch ſeine tauſendfindige Liſt einen großen Greuel in die Chriſtenheit eingeführt, nämlich daß einer des andern Leibeigener ſein ſoll, während wir doch alle ein chriſtlicher Gemeindekörper ſind, deſſen Haupt iſt Chriſtus Jeſus, unſer Erlöſer. Weiterhin ſind wir beſchwert mit ſo viel Geiſtlichen, die anderswo wohnen, aber von uns allenthalben ihr Ein⸗ kommen beziehen— großen und klein zZehnty))—, obwohl ſie gar nichts dafür leiſten. Auch veranlaſſen ſie dadurch ihre Rapläne, daß ſie uns täglich ſchinden und ſchaben mit ihren Lügen und ihrem Menſchen⸗ tand. Wir wollen hinfort denen, die bei uns die Mühe und Arbeit tragen, ihren Lohn geben. Denn ein Tage⸗ löhner iſt ſeines Tagelohns wert. Wer aber nicht arbeitet, der ſoll auch nichts genießen. Serner ſollen abgetan werden alle unbilligen 36 lle), auch ſind inſonderheit etliche Gemeinden und namentlich Brettheim neulich damit beſchwert worden, von Gemeinde wegen denen von Rothenburg jährlich zu entrichten acht Gulden und den Chorherren) drei Gulden, welches auch eine große Neuerung iſt. weiter befremdet euch an uns— was euch zu Unrecht angezeigt worden iſt und was wir keineswegs zugeben—, ) Der große Zehnt iſt der Korn- und Weinzehnt. Der kleine Zehnt wird von den Sommerfrüchten erhoben, von Hafer, Gerſte, Wicken, Linſen, Obſt, Kraut, lachs, Hanf, Hirſe, Heu. Der große Zehnt dient meiſt zur Beſoldung des Dorfpfarrers, der kleine hat verſchiedene Derwendungszwecke. 2) Rothenburg hatte im Jahre 1455 das Zollregal von Kaiſer Sriedrich III. zugeſtanden erhalten. In der Stadt wurde Zoll am Tor und auf dem Markte erhoben. Es muß aber auch noch in der Rothenburger Landwehr Zollſtätten gegeben haben. Ogl. Eilen⸗ i 2 f. 6) Gemeint ſind die Deutſchordensritter, die in Rothenburg eine mit reichen Einkünften ausgeſtattete Niederlaſſung beſaßen. 18 daß wir die Markgräfiſchen, auch die hinterſaſſen anderer Herrſchaften uns Zuzug zu leiſten nötigten und aufforderten. In Wahrheit ſind wir verſammelt, der Gerechtigkeit Beiſtand zu leiſten. Kommen etliche zu uns oder weilen ſie bei uns, die wir nicht kennen: wir treiben keinen weg, aber nötigen auch keinen zu uns. So ſeht ihr jetzt und nehmt wahr, lieben Brüder und Nachbarn, unſere hohen Beſchwerniſſe, welche offenkundig wider Gott, ſein ewiges, wahres Wort und die Liebe des Nächſten ſind. Dem ungeachtet hat der ehrbare Rat in alle Flecken geſchickt und dort Unſchläge machen laſſen, in denen er uns alle meineidig ſchilt. Dagegen erheben wir Einſpruch; denn wir haben gelobt, alles, was gebührlich und nicht wider Gott ſei, zu halten. Unſer ganzes Un⸗ liegen aber iſt, wie ihr in den obengemeldeten Artikeln ſeht, nicht ungebührlich wider Gott und die Liebe des Nächſten. Deshalb geſchieht uns unrecht, wenn man uns meineidig ſchilt. Nun, lieben Brüder, wißt ihr unſer Unliegen. Und wenn etliche Artikel in der Eile von uns noch nicht berück⸗ ſichtigt ſein ſollten, ſo wollen wir uns vorbehalten, ſie mit der Zeit euch anzuzeigen; und wenn ihr etwas Ungebühr⸗ liches in unſerm Schreiben und unſern Artikeln befinden ſolltet, ſo wollen wir brüderliche Unterweiſung annehmen, ſoweit es der Gerechtigkeit entſpricht. Bitten euch, ſo bald als möglich eure Meinung uns kund zu tun. Datum 1525, Samstag nach Okuli 25. Märzl. Die Hauptleute, auch all der ganze helle Haufen. (S. 87.) Die verſammelte Bauernſchaft hat an dieſem Montag(27. März] zu Reichardsrot und Ohrenbach, auch an anderen Orten der Gegend, wohin ſie tags zuvor am Sonntag[26. März] von Gebſattel ge⸗ zogen war, gelegen, bei vierthalbtauſend Mann ſtark. Sie rückten in Reichardsrot dem Johanniterkomtur Herrn Kaſpar von Stein zu Ceibe, haben ihm eine beträchtliche Menge Getreide, Vieh u. a. genommen, als Beute verteilt, ver⸗ füttert und zum Ceil für Brot fortgegeben, und ver⸗ urſachten auch ſonſt— mit Eiſen alles aufbrechend und anderweit Derwüſtung anrichtend— im[Johanniterſhaus 19 25 zu Reichardsrot groß Schaden und Unheil. Dabei waren Beutemeiſter hans haum zu Gailshofen und Hans Hau, der neue Schmied zu Ohrenbach: die verteilten die Habe und ſonderlich das Vieh als Beute und verkauften es, nahmen das Geld dafür ein und ließen von dem erlöſten Geld ein Fähnlein machen, ſowie die Wirte und den Boten⸗ lohn bezahlen. Die Bauernſchaft des Kitters Zeiſolf von Roſenberg zu Niederſtetten und Untertanen anderer herrſchaften zogen damals mit aufgerichteten Fähnlein in guter Ord⸗ nung in die rothenburgiſche Tandwehr zu der rothen⸗ burgiſchen Bauernſchaft, die, wie erwähnt, in Reichardsrot lag. Sie ſuchten darum nach und begehrten, in ihre Bruder⸗ ſchaft aufgenommen zu werden. Ihrem Verlangen wurde von den obengenannten Hauptleuten und Räten der rothen⸗ burgiſchen Bauernſchaft ſtattgegeben, mit der Zuſage, daß man ihnen wider ihre Herrſchaft, Herrn Zeiſolf, Hilfe leiſten wolle. Darauf haben ſelbige roſenbergiſche Bauern den rothenburgiſchen Bauernſchaften mit geholfen, gegen den ehrbaren Rat und gemeine Stadt Rothenburg zu ziehen und ihnen Schaden zuzufügen. Übrigens zogen in jener Gegend auch Untertanen anderer herrſchaften beſtändig ab und zu, die von den Bauernſchaften damals und zuvor dorthin geſchickt waren, um über die Vorgänge Erkundi⸗ gungen einzuziehen. f profoß), hauptleute und Räte in Reichardsrot erwählt. Daſelbſt zu Reichardsrot wurde Fritz Mölkner von Nordenberg zum profoß und Jörg Teufel von Schonach zum Hauptmann und Bottenführer ernannt: darnach hat Jörg Teufel ſeine Aufgabe ſich angelegen ſein laſſen und den Bauern die Schlachtordnung beigebracht. Auch ſonſt hat die Bauernſchaft noch etliche— nämlich Hans Kern von Rimbach, Heinz Nagel zu Scheckenbach an der Tauber, Fritz Nagel, Amtmann zu Cauberzell, Michel Dogt zu 1) Profoß iſt der Feldrichter beim Heere. 20 lage 110 Aang 50 Hef 10 ltd het! gut an Hain def. mal f ful übe lat He bal ft G0 bn t Ceuzendorf, Kilian Brack von Schmerbach und andere— zu Hauptleuten, Räten und Fähndrichen gemacht. Rilian Brack wurde Derſchließer und Derwahrer des Proviants und war eine Weile Fähnrich. (S. 95.) Am Dienstag[28. März] und Mittwoch 129. März] nach Cätare lag die verſammelte Bauernſchaft zu Neuſitz. (S. 142.) Wie die Bauernſchaft weiter ge⸗ rückt iſt, und was ſie unternommen hat. Um Donnerstag nach Cätare[50. März! abends brach die verſammelte Bauernſchaft von Neuſitz auf, verlegte ihr Lager und zog hinüber zum Sandhof 1). Dort bezog ſie ein Cager und blieb in ſelbigem Lager bis auf den folgenden Samstag nach Cätare[1. Aprill. Allda fügte ſie dem Spital zu Rothenburg) beträchtlichen Schaden zu durch Derfüttern und Derwüſten von Heu, Stroh, Holz, Hafer und anderem Getreide— wobei Hans Schmidlin von Nordenberg, der zuvor hier zu Rothenburg und außerhalb der Stadt etliche zum Aufſtand gereizt hat, Ausmeſſer und Suttermeiſter war. In dieſer Zeit ſchickte der Kusſchuß?) am Freitag[51. März] etliche— nämlich Valentin Yckels⸗ haimer, Cutz Beck und andere— hinaus zum Sandhof zu den Bauern, mit dem Kuftrage, ſie erſuchen zu laſſen, noch⸗ mals auf des Rates Dermittlungsvorſchlag und auf des Husſchuſſes mehrmaliges ſchriftliches und mündliches Un⸗ ſuchen Untwort zu geben, ihre Beſchwerden dem klusſchuß zu übermitteln und darnach weg⸗ und heimzuziehen. hier⸗ über hielten die Hauptleute der verſammelten Bauernſchaft Rat, und alle Hauptleute und Räte insgemein, auch die Mehrheit der verſammelten Bauernſchaft ſtimmten ſolchem Vorſchlage zu. Aber Lutz Rutterolf von Diebach hat auf Untreiben der Bauern des Herrn Zeiſolf von Roſenberg) ) Bei dem Dorfe Inſingen gelegen. ) Der Sandhof gehörte dem Rothenburger Spital. ) Nach dem Ausbruch der Bauernunruhen hatte der Rat die Bildung eines aus 42 Perſonen beſtehenden Ausſchuſſes nicht ver⸗ hindern können, der die Ceitung der Dinge in Rothenburg an ſich riß. ) In den Verhandlungen mit den Rothenburger Bauern hatte auch der Ausſchuß verlangt, daß ſie ihre Sache von der der Unter⸗ 21 und anderer, auch aus eigenem Üntriebe die ganze ver⸗ ſammelte Bauernſchaft angeſchrien und ſie dazu angeſtachelt, weiter zu ziehen. Darauf machten ſich, dieſen Samstag 11. April], Hauptleute, Räte und der ganze Haufe im Sand⸗ hof auf und zogen auf Oberſtetten zu; gleichzeitig ſchickten ſie dem Ausſchuß die oben im Wortlaut angeführte ſchrift⸗ liche Antwort zu 1). Und als ſie dieſen Samstag nach Ober⸗ ſtetten kamen und ſich dort lagerten, wurde durch genannten Hans Schmidlin von Nordenberg daſelbſt zu Stetten das der Stadt Rothenburg gehörige Getreide ausgemeſſen — dasſelbe haben die in dieſer Gegend ſitzenden hohen⸗ lohiſchen Bauern und Ceute anderer Herrſchaften gekauft und weggeführt— und ſonſt viel Schaden angerichtet. Dabei haben ſich der Grafen von Hohenlohe, Herrn Zeiſolf von Roſenbergs und anderer herrſchaften Untertanen mit Rat und Cat beteiligt. (S. 151.) Die Bauernſchaf tk Am Dienstag[4. April] lagerte ſich die verſammelte Bauernſchaft draußen vor Niederſtetten auf einer Wieſe und nötigte den Ritter Zeiſolf von Roſenberg, der in ſeinem Schloß daſelbſt mit etlichen vom Adel lag, zu einem Waffen⸗ ſtillſtand und Vertrag, den klbrecht von Adelsheim, Runz von Roſenberg, Wilhelm von Rechberg und andere vom Adel— die bei Herrn Zeiſolf in ſeinem Schloß lagen— zwiſchen herrn Zeiſolf von Roſenberg und ſeinen Unter⸗ tanen vermittelt und vereinbart hatten. Dabei war be⸗ ſtimmt worden, daß es bei dem bleiben ſollte, was vier tanen Zeiſolfs von Roſenberg trennen müßten, weil ſonſt ſchwere Verwicklungen zu beſorgen ſeien(Baumann S. 95). Im Falle einer Verſtändigung zwiſchen Ausſchuß und Bauern ſahen ſich die Teute Roſenbergs der Willkür ihres Herrn preisgegeben. Darum ſuchen ſie mit allen Mitteln eine ſolche zu vereiteln. 1) Gedruckt bei Baumann S. 140. Die Bauern entſchuldigen darin ihr erhalten und laſſen erkennen, daß ſie ſelbſt nicht ungern die Gemeinſchaft mit den Leuten des Roſenberg aufgeben würden: „uch laßt es euch nicht befremden, daß wir fortziehen, denn wir hoffen, in Kürze unſer Verhältnis zu denen, die mit uns verbündet ſind, zu löſen, deren wir uns bislang unmöglich entſchlagen konnten.“ 22 b haft el. bah. ! af Aren f fe 1 fich 90 kelte lie lage f vom Adel zwiſchen ihm und ſeinen Untertanen feſtſetzen und durch Schiedsſpruch entſcheiden würden. Darauf brach der Haufe der verſammelten Bauern⸗ ſchaft von Niederſtetten auf und zog gen Schäftersheim zu den Bauern Wilhelms von Finſterlohr und Hans' von Roſen⸗ berg. Dieſe waren— wie Herrn Jeiſolfs Bauern— zu den rothenburgiſchen Bauern geſtoßen und hatten ihnen geholfen, gegen den Rat von Rothenburg zu ziehen und ihn ihrem Willen gefügig zu machen. Darum hatten die rothen⸗ burgiſchen Bauern zugeſagt, daß ſie ihnen auch wider ihre Herrſchaft helfen würden. Und obgleich der Hauptmann Rerner und andere Bauern dagegen waren— die es gern geſehen hätten, daß man wieder nach hauſe und nicht weiter gezogen wäre—, ſo wollte doch die Mehrzahl der Haupt⸗ leute und der Bauern immer noch weiter ziehen und den anderen auch helfen. Demgemäß machte man ſich auf und zog desſelben Mittwochs[5. April] gen Schäftersheim, lagerte ſich dort in das Kloſter, aß und trank— und zwar zum Teil von den Vorräten im Kloſter— und richtete auch ſonſt darin Verwüſtung an. Vom Tauberhaufen. Und zu derſelben Zeit, als die rothenburgiſche Bauern⸗ ſchaft ſamt anderen, die ſich— wie erwähnt— zu ihnen geſchlagen hatten, gen Schäftersheim kamen, da zog auch der Tauberhaufe rottenweis— je zwei oder drei Fähnlein beieinander— von Grünsfeld, Lauda, Mergent⸗ heim, Weikersheim, Markelsheim, Bütthard und allen anderen dort herum gelegenen Flecken gen Schäftersheim. Und die dort verſammelten Bauernſchaften des Cauber⸗ haufens waren ſchließlich viel ſtärker als der rothenburgiſche Haufe. Allda ſchworen alle haufen zu dem rothenburgiſchen, und der rothenburgiſche ſchwur zu dem Cauberhaufen, dabei gelobend, daß, wenn die rothenburgiſchen Bauernſchaften — die der Cauberhaufe fürs erſte heimziehen hieß— auf⸗ geboten würden, ſie ſich wieder aufmachen und zu ihnen ziehen ſollten. Und es nahm der Tauberhaufen das Re⸗ giment ganz ſelbſt in die Hand, ſetzte alle Räte und AUmt⸗ leute des rothenburgiſchen Haufens ab und richtete ein neues Regiment auf. Man wählte neue Hauptleute, Räte 25 und AUmtleute, und zwar Cienhard Groß von Schwarzen⸗ bronn wiederum), dazu Fritz Büttner von Mergentheim und noch andere zu Hauptleuten; den Profoſſen!) ſetzte man ab und machte dafür hans Stierlin von Zimmern zum Profoſſen. Zu Wachtmeiſtern machte man Lutz Kutterolf von Wildentierbach...), zu Proviantmeiſtern...) und andere. Sie alle behielten ihr Amt bis zum Ende des Bauernkrieges oder blieben in ihm tot. Und alſo führte der Tauberhaufen fürderhin das Regiment und den Krieg. Die rothenburgiſchen Bauern aber zogen auf Geheiß des Tauberhaufens weg nach Hauſe und blieben dort ungefähr acht Tage ruhig ſitzen. Es trieben die Bauern auf dem Lande dazumal ihr Vieh in alle Gehölze, Wälder und Schläge, die der Stadt Rothenburg und ihren Inſaſſen— geiſtlichen und welt⸗ lichen— gehörten. Sie glaubten, freie Verfügung darüber zu haben, und unterſtanden ſich, ſie ganz nach ihrem Belieben zu nutzen und zu gebrauchen, ſelbſt Herren darüber zu ſein und keinen Förſter oder anderen Verwaltungsbeamten des ehrbaren Rates und ihrer ſonſtigen Beſitzer mehr darinnen oder darüber zu dulden. Vielmehr ließen ſie ſich hören, der Rat zu Rothenburg wäre nicht mehr Herr darüber und über ſeine Knechte, ſondern ſie wären herren, und die Knechte müßten ſich jetzt von ihnen ihre Unweiſungen holen, und im beſonderen hat ſich Kunz Mölkner von Nordenberg, der Profoß, gegen Wilhelm Weber, den Flur⸗ heier), vernehmen laſſen, wenn er ihn noch einmal in einem Gehölz ertappe, wolle er ihn an einen Baum hängen. (S. 155.) fm donnerstag nach Judika. Don der verſammelten Bauernſchaft. Beſagten Donnerstag(6. April] brach die verſammelte Bauernſchaft des Tauberhaufens auf und zog nach Markels⸗ ) Er war ſchon von dem rothenburgiſchen haufen zum Haupt⸗ mann gewählt worden. gl. oben S. 16. ) Profoß war bisher Fritz Mölkner von Nordenberg geweſen. Pgl. oben S. 20. 5) Un dieſen Stellen hat Zweifel Platz für Namen freigelaſſen. ) Der„Zlurheier“ iſt der ſtädtiſche§eldhüter. 24 heim, wo ihre Zahl auf über 5000 geſchätzt wurde. Dorher hatten ſie zwei Tage lang zu Schäftersheim gelegen, dort das Kloſter und die Kloſterfrauen ausgeplündert, ihnen ihre Habe genommen, dazu das Kloſter zerſtört und ſonſt ſchlimme Verwüſtung und Schaden angerichtet. Auch ſagt man, ſie hätten ſich an etlichen Kloſterfrauen unſittlich vergangen und allen erdenklichen Mutwillen darinnen geübt und ge⸗ trieben. In Markelsheim und allenthalben entſtand unter der verſammelten Bauernſchaft die gemeine Rede und das Gerücht, das auch von den Bauern ſelbſt ausgegeben wurde, ihnen könnte niemand Widerſtand leiſten, auch kein Geſchütz ſchädlich ſein, denn Gott hielte es mit ihnen; darum ver⸗ leihe er ihnen auch ſo lange Zeit ſchönes Wetter— wie es denn in der Cat, ſo lange dieſer Bauernkrieg währte, von Unfang bis zu Ende eine ſchöne, warme, trockene Zeit und dazu ein recht fruchtbares Jahr war. Aber dabei wollten die Bauern nicht hören, bedenken und ſich zu Gemüte führen, daß das Kriegsvolk des[ſchwäbi⸗ ſchen] Bundes, auch das anderer Fürſten und Herren, welches gegen die Bauern vorging, ſie an vielen Orten entſcheidend ſchlug und ſchwer ſtrafte. Und die konnten ſolch ſchönes, trockenes Wetter und die fruchtbare Jahreszeit auch recht gut gebrauchen; auch ging dem bündiſchen und ſonſtigen Kriegsvolk ihr Vorhaben wider die Bauern ganz glücklich, ſieghaft und wohl vonſtatten. Die Bauern aber wurden an vielen Orten, wie hernach folgt, allenthalben jämmerlich in großen Haufen erſchlagen, niedergeworfen, geſtraft und unterdrückt, alſo, daß man mit beſſerem Rechte ſagen könnte, Gott hätte es mit dem Bund und den anderen Fürſten und Herren, aber gar nicht mit der aufrühreriſchen Bauernſchaft gehalten. Und wiewohl die Bauern von ſolchen Schlachten und Siegen oftmals der Wahrheit gemäß hörten und ver⸗ nahmen, wollten ſie dennoch dem keinen Glauben ſchenken, auch niemand geſtatten, davon unter ihnen zu reden, bis ſie es dann ſelbſt inne wurden und zu fühlen bekamen. *.* * 2. Die Anfänge des odenwäldiſchen und des Neckar⸗ Haufens.— us: h. Peter harer, Eigent⸗ liche wahrhaftige Beſchreibung des Bauernkrieges, abgedruckt bei Goebel, Beiträge zur Staats⸗ geſchichte von Europa unter Kaiſer Karl dem Fünften (Cemgo 1767), S. 110 ff. Inſonderheit erhob ſich ein Zuſammenrotten und Zu⸗ ſammenlaufen aus allen umliegenden Orten— ungeſtüm und in haufen, wie bei Bienen, die ſchwärmen— auf Anſtiften des Georg Metzler, der ein Wirt in einem mainzi⸗ ſchen Flecken war, Ballenberg genannt), auf dem Oden⸗ wald gelegen: der hatte ſeine Tage größtenteils mit Spielen, Praſſen und allem leichtfertigen Weſen verbracht. Die machten die obenerwähnten krtikel?) zu den ihrigen, unter dem Anſchein, als wollten ſie das Wort Gottes dadurch beſchirmen und gleichſam handhaben; in Wahrheit waren ſie willens, alle göttlichen, menſchlichen und lang her⸗ gebrachten guten Geſetze, Regierung, Ordnung, friedliches Weſen und Einigkeit umzuſtoßen. Um den Sonntag Lätare) verſammelten ſich viele Bauern aus der rothen⸗ burgiſchen Tandwehr, ungefähr an die 2000, zum erſten Male, darnach täglich, ja faſt ſtündlich, dazu noch eine be⸗ 1) Ortſchaft, heute zum Großherzogtum Baden gehörig, ſüd⸗ weſtlich von Mergentheim, nahe der württembergiſchen Grenze ge⸗ legen. 2) Harer hat von den Artikeln der Bauern, wie der vorhergehende bſchnitt beweiſt, eine ſehr unklare Vorſtellung. Er hat die 12 Artikel im kluge, doch vermutet er irrigerweiſe, daß ſie von„einem ver⸗ kehrten Mann, zu Mülhauſen in Türingen, Thomas Müntzern, vr⸗ ſprünglichen hergefloſſen“ ſeien. ) Sonntag Cätare war der 26. März. Fälſchlich hat Harer den flufſtand der Rothenburger Bauern, der, wie wir ſahen(S. 10), bereits am 21. März ausgebrochen war, mit dem Kufruhr der Oden⸗ wälder unter Metzler zuſammengeworfen. Nach Harers KUngabe ver⸗ mutet Benſen, Geſchichte des Bauernkrieges in Oſtfranken(1840) S. 102 und 108 irrtümlicherweiſe(vergröbert bei W. Zi mmer⸗ mann, Kllgemeine Geſchichte des großen Bauernkrieges 2, 257, aber auch noch bei K. hof mann, der Bauernaufſtand im Badiſchen Bauland und Taubergrund(1902, S. 22), die 2000 Bauern hätten ſich von dem Rothenburger Haufen abgeſondert und ſeien nach dem Schüpfgrund gezogen. 26 trächtliche Zahl pfalzgräfiſcher, mainziſcher, würzburgiſcher, deutſchherriſcher Bauern, ſowie Bauern der Kitter und anderer herrſchaften, im Schüpfgrund!), am Oden⸗ wald gelegen. Innerhalb kurzer Zeit kamen ſie zuhauf, und es wurde der genannte Georg Metzler als ihr oberſter Hauptmann eingeſetzt, obſchon ſie daneben noch viel andere Hauptleute und eine geeignete Rangordnung hatten, ſo daß bald ein jeder 2) bei Beſetzung der Amter und bei der Ausrüſtung eine ſolche Vollmacht für ſich in nſpruch nahm, wie es bei Kriegsleuten nach beſtem Vermögen gehalten zu werden pflegte. Der Kufſtand fing an, um ſich zu greifen: die Kufrührer nahmen, wo ſie etwas fanden, forderten und erzwangen von den anderen, die nicht mitziehen wollten, ihrem Unternehmen ſich zuzugeſellen und anzuſchließen, unter Androhung, ſie würden diejenigen, die ſich deſſen weigerten, heimſuchen und ſich bei ihnen häuslich nieder⸗ laſſen. Dadurch wuchs ihr Haufe und mehrte ſich ihre Zahl in kurzer Zeit erſchrecklich... 5). Darnach haben ſie das Kloſter Schönthal?) auch ein⸗ genommen, die Mönche daraus verjagt, ihnen alles, was ſie im Kloſter beſaßen— wie Früchte, Wein, Speiſen, Vieh, Hausrat und anderes— genommen, ihre Geſang⸗ und anderen Bücher zerriſſen, die Fenſter eingeſchlagen und alſo ihre brüderliche Liebe gegen die guten Herren nach türkiſcher Urt erwieſen und bekundet. Darnach rückten ſie weiter nach der Grafſchaft hohen⸗ lohe, auf Ohringen zu. Die Bauern der Grafen im hohen⸗ lohiſchen CTande hatten ſchon den Flecken Ghringen ein⸗ genommen und den Rat daſelbſt zum Teil in den Turm geworfen uſw. Dieſe geſellten ſich zu den anderen, zogen 1) Gehört zu„verſammelten ſich“. Die Schüpf mündet gegen⸗ über Rönigshofen in die Tauber. 2) Nämlich von den mit einem Amt Betrauten. ) Es folgt bei harer eine Schilderung der Einnahme des Schloſſes und der Stadt Mergentheim: dieſe erfolgte aber in Wahrheit ſeitens des Tauber⸗ und nicht ſeitens des odenwäldiſchen Haufens. ) Ehemaliges Ziſterzienſerkloſter, vier Stunden nördlich von Ghringen entfernt. 27 miteinander am Montag nach Judika!) nach Neuenſtein), ganz in der Nähe oberhalb Ghringens gelegen, in welchem Flecken Graf Albrecht von Hohenlohe für gewöhnlich Haus hielt, und nahmen es ein. Da nun genannter Graf, ſamt ſeinem Bruder Graf Georg, nicht in dem Orte war, haben die Bauern das Schloß ohne knwendung beſonderer Zwangsmaßnahmen in ihre Gewalt gebracht. Darin fand man des Grafen Gemahlin, die dem oberſten Kapitän zu Füßen fiel, in der Hoffnung, durch ihre Klagen und Bitten vielleicht mildere Bedingungen von ihnen zu erwirken. Aber man ließ ihr kein Erbarmen zuteil werden, ſondern beſtimmte, daß beide genannte Grafen am nachfolgenden Tage zu ihnen, den Bauern, gen Neuenſtein hereinkommen und mit ihnen verhandeln ſollten. Darauf zogen ſie mit⸗ einander aufs freie Feld, nahmen— wie es auch ſchon zu Ghringen geſchehen war— alles Geſchütz, was im Schloß und Flecken geſtanden, mit ſich und hielten[bei der Zu⸗ ſammenkunft] den Grafen vor: es wäre des jetzigen Re⸗ giments und des hellen Haufens ernſtlicher Wille und Meinung, daß ſie beide Grafen die zwölf Artikel, die ſie ihnen von Schönthal zugeſchickt hätten, annähmen und zu halten gelobten, auch daß ſie alle diejenigen, die ſie ge⸗ fangen hielten und die Bürgſchaft hätten leiſten müſſen, frei, ledig und los geben ſollten. Dazu ſollten ſie durch Brief und Siegel verſprechen und bekräftigen, dies alles 101 Jahr zu halten. Dies iſt alſo von den Grafen angenommen worden). Darauf haben die Bauern um des Pomps und Kufſehen machenden Cärms willen alle Rohre abgeſchoſſen, ſodann mit den Grafen wegen des mitgenommenen Geſchützes geredet und dasſelbe zu ihrem Eigentum erklärt...). 1)„Montag nach Judika“ war der 5. April. Statt deſſen muß es heißen„Montag nach Palmarum“. Denn die Einnahme Neuen⸗ ſteins durch die Bauern erfolgte am 10. April. ) Neuenſtein, heute zum württembergiſchen Oberamt Ghringen gehörig. ) Den Wortlaut des geſchloſſenen Vertrages gibt das im folgen⸗ den(als Nr. IV, 3) abgedruckte Stück. ) Im folgenden berichtet Harer von Vorgängen(Eroberung von Lauda), die Unternehmungen des Cauberhaufens und 28 Huch ſonſt flog dies Geſpenſt weiter. In einem Dorfe, Flein genannt, oberhalb Heilbronn gelegen), ſind um den Sonntag Judika), als ſie Runde von des obenerwähnten Haufens Vorgehen erhielten, viele Bauern zuſammengelaufen, ungefähr an die 1200. Die haben gemeinſam in einer Furt, zwiſchen heilbronn und Stuttgart, auf Gebiet, das den Deutſchherren gehörte, den Neckar überſchritten. Und die Bauern daſelbſt zu Sont⸗ heim?) haben ſie gezwungen, ſich ihnen anzuſchließen. Weiterhin ſind ſie gen Groß-Gartach gezogen, haben dem Stift zu Bruchſal) etlichen Wein, den ſie daſelbſt im Reller gefunden, ausgetrunken und alle umliegenden Dörfer zum Unſchluß zu bewegen geſucht, unter Androhung, wo dies nicht gütlich geſchähe, ſie zu verderben. Dadurch erſchreckten ſie manchen ehrenwerten Mann, der ſonſt vielleicht ſeiner Herrſchaft treu geblieben wäre, und bewogen ihn dazu, daß er ſich— in der Meinung, dadurch ſeinem Verderben und Unheil zu entgehen— ihnen anſchloß. Don dort rückten ſie weiter gen Beilſtein) und Ottmarsheim é). klls ihnen aber in jener Gegend ihr Vorhaben nicht ihrer Er⸗ wartung gemäß gelingen wollte, haben ſie ſich wieder auf Sontheim zu gewandt und in den Dörfern Erlenbach und Binswangen, die dem Deutſchmeiſter und zum klmt Scheuer⸗ berg) gehörten, gelagert. Doch haben ſie daſelbſt nicht lange verweilt noch etwas Sonderliches ausgerichtet, ab- nicht des odenwäldiſchen waren. Beide vermag harer nicht aus⸗ einanderzuhalten. ) Dorf ſüdlich von Heilbronn. 2) Sonntag Judika war der 2. pril. Damals war der oden⸗ wäldiſche haufen erſt in der Bildung begriffen: ſeine vorher er⸗ wähnten Taten fallen erſt auf den 10. und 11. pril. Der Haufen, von deſſen Vorgehen die Heilbronner Bauern gehört haben ſollen, könnte alſo höchſtens der Rothenburger ſein. klls Führer der heil⸗ bronner klufſtändigen nennen andere Quellen Jäcklein von Böckingen. ) Original„Süntzheim“. ) Original„Prüſſel“. Die Sorm„Brüſſel“ kommt öfters für Bruch⸗ ſal vor. Das Stift zu Bruchſal hatte alſo Beſitzungen in Groß⸗Gartach. 5) Original:„Bielſtein“. ) Griginal:„Ottmar“. 2) Die genannten Ortſchaften liegen ſüdlich von Heilbronn. 29 geſehen davon, daß ſie unaufhörlich ſich daran machten, die Bauern aufzuwiegeln. Darnach haben ſie ſich nach Ohringen gewandt und zuletzt in der Umgegend der Stadt zu dem odenwäldiſchen Haufen geſchlagen. Als nun die beiden haufen zuſammengeſtoßen waren, ſind ſie miteinander auf Neckarſulm gezogen, einem Städtlein unterhalb Heilbronn am Neckar gelegen, dem Deutſchmeiſter zuſtändig. Dasſelbe nahmen ſie ein, und zwar gar leicht, weil die Einwohnerſchaft es mit ihnen hielt und in ihre Meinung und ihr Vorhaben eingeweiht werden wollte. In der Stadt fanden ſie reichlichen Vorrat an Wein, Früchten und anderen Dingen, wovon ſie eine beträchtliche Menge, den Deutſchherren gehörig, mit ſich nahmen). ** * 3. Vertrag zwiſchen den Grafen Albrecht und Georg von Hohenlohe und dem odenwäldiſchen Haufen. — F. F. Gchsle, Beiträge zur Geſchichte des Bauernkrieges in den ſchwäbiſch⸗fränkiſchen Grenz⸗ landen(1850), S. 267270. Wir, Albrecht, und wir, Georg Ge; von Hohenlohe ꝛc., Gebrüder, bekennen öffentlich gegen allermänniglich mit dieſem Briefe für uns und unſere Nach⸗ kommen und Erben, daß wir uns mit unſern Untertanen, die aus Ohringen ausgezogen ſind, vertragen haben, wie im folgenden angegeben iſt: Erſtlich, was die Reformation) betrifft, iſt ver⸗ einbart worden, ſich an das zu halten, was durch den ganzen hellen Haufen!) reformiert, aufgerichtet, geordnet und be⸗ ) Die Einnahme von Neckarſulm fällt zwiſchen den 12. April — den Cag, an welchem die Bauern von Neuenſtein aufbrachen— und den 16. kpril, den Tag, an welchem Weinsberg erſtürmt wurde. 2) Zum Unterſchied von den an konkrete Bedürfniſſe anknüpfen⸗ den oberſchwäbiſchen Bauern hatten die odenwäldiſchen Bauern von Unfang an die Neigung, eine Reform der beſtehenden Derhältniſſe im großen Stile vorzunehmen(ogl. das in der Einleitung zu Nr. IV darüber Geſagte). 2) Der odenwäldiſche und Neckarhaufe— ähnlich aber auch der Rothenburgiſche(vgl. oben S. 19) und Tauberhaufe— heißt in den Quellen häufig der„helle Haufe“, manchmal auch(vgl. die Ein⸗ 50 fe Halte 1 ſchloſſen wird, doch unter der Dorausſetzung, daß die Artikel, welche uns zuvor in Gbſchrift zugeſchickt werden ſollen, mittlerweile eingehalten und zugelaſſen werden. Und ſo⸗ bald die neue Reformation aufgerichtet und beſtätigt worden iſt, ſoll die jetzt von uns getroffene Vereinbarung ungültig, erledigt und abgetan ſein!) und ſollen die Unſern als⸗ dann gegen uns, die Obrigkeit, und überhaupt in allem, was auf die Grafſchaft Hohenlohe Bezug hat, ſolcher neuen Reformation entſprechend und gemäß als gehorſame Unter⸗ tanen ſich halten und tun. Dies der erſte Punkt. Zum andern: alle, die bei dieſem Unternehmen als Teilnehmer verdächtig oder dabei beteiligt und in ſolchen Handel einbegriffen ſind und ſein möchten— es ſei in Städten, Dörfern, Weilern, Flecken, höfen oder ſonſt wo—, niemand von den Untertanen dieſer Grafſchaft Hohenlohe, ſie ſeien geiſtlich oder weltlich, ausgenommen, ſollen in⸗ und außerhalb der Grafſchaft der verfloſſenen Vorgänge halben, wie die ſich auch zugetragen, abgeſpielt und be⸗ eben haben mögen, hiermit durch dieſen Vertrag von Ver⸗ antwortung freigeſprochen, in Einigung und klusſöhnung, Schlichtung und Vertrag mit eingeſchloſſen ſein 2); und derhalben ſoll in argem oder ungutem von uns oder anderen unſertwegen für ewige Zeiten niemals etwas unter keinen Umſtänden auf dem Wege gewalttätigen Vorgehens oder gerichtlichen Verfahrens ausgeführt oder vorgenommen werden. Zum dritten ſoll allen denjenigen, ſo aus der Herrſchaft von Hohenlohe entwichen, vertrieben worden und jetzo zu dieſer Anſammlung herbeigekommen ſind leitung des folgenden Stückes) der„helle, lichte Haufe“. Eine be⸗ friedigende Erklärung der Bedeutung, die das Adjektiv„hell“ in dieſem Zuſammenhange hat(ogl. unſer„in hellen haufen“) iſt noch nicht gegeben. Wenn M. Lenz in den Preußiſchen Jahrbüchern Bd. 84 (1896)„ell“ als„ganz, heil“ zu erklären ſucht, ſo widerſpricht dieſer Bedeutung der erwähnte Zuſatz„licht“, der offenbar dasſelbe wie „hell“ beſagt. ) Original:„ſol dieſes der vnnſern furnemen crafftlos, tode unnd abe ſein.“ 2) Original:„offgehept, geaint vnnd gericht, geſchlicht vnnd vertragenn ſein.“ 51 — niemand ausgenommen, ſei es in Städten, Dörfern oder l Flecken— wiederum die Rückkehr zu ihren Weibern, Kindern 0 und häuslichen Ehren verſtattet ſein. Auch ſollen ſie in die fe. gütliche Schlichtung des Handels, wie der vorhergehende Artikel beſtimmt und enthält, mit einbegriffen und ein⸗ geſchloſſen ſein. Und wo wir oder andere, die zu unſerer Grafſchaft gehören, irgendwelchen knſpruch oder Forderung an jene Entwichenen zu haben vermeinten, desgleichen, wo dieſe ihrerſeits an uns oder andere, die zur Grafſchaft Hohenlohe gehören, auch irgendeinen Unſpruch oder Forde— rung zu haben vermeinten— gleichgültig, was das betrifft, nichts ausgenommen—: in ſolchen Fällen ſollen von jeder Partei zwölf unparteiiſche Männer mitſamt einem un⸗ parteiiſchen Obmann der vierundzwanzig Männer beſtimmt und erwählt werden; und was die ſamt dem Obmann in ſolchen Rechtshändeln und Derhandlungen entſcheiden und als Rechtsſpruch ergehen laſſen, dabei ſoll jeder Teil end⸗ gültig und unweigerlich bleiben. Item des Wildͤbrets halben ſoll es alſo gehalten werden bis zu der neuen Reformation: ein jeder ſoll Be⸗ 10 fugnis und Macht haben, das Wildbret zu ſchießen an allen 00 Orten— ſei es in wäldern oder auf jemandes Gütern—, 11 doch mit dem Dorbehalt, daß der, welcher ein Stück Wild ſchießt, zwar von ſolchem Wildbret das Jägerrecht!) nehmen ſoll, das übrige aber ſoll der, der das Wild geſchoſſen hat, ö unſerm Amtmann in ſeinem Orte übergeben, damit dieſer es weiterhin uns einhändige. Und wenn der Wahrheits⸗ beweis dafür genügend erbracht wird, daß ſolches nicht eingehalten werde, ſoll der Betreffende uns mit zehn Gulden Buße für jedes Wildbret verfallen ſein. Doch ſollen wir ) Das„Jägerrecht“ iſt der dem Jäger zukommende Anteil an einem von ihm erlegten Tiere. Man unterſchied großes und kleines Jägerrecht. Das große ſicherte dem Jäger Ropf und Hals des Cieres bis an die dritte Rippe, das kleine Geſchlinge und Weichteile des Tieres. Ogl. zu unſerer Beſtimmung die aus der Urkunde von Bollendorf aus dem Jahre 1451 bei Lamprecht, Wirtſchaftsleben I, 486 Anm. 3 angeführte Stelle:„abe ein man ein hirtz ein thier[Reh] oder ein wild ſwin fing, das ſol er bringen zu B. 0 under die linden und ſal mins herrn meier rufen und ſal aushauwen 0 ſin jegerrecht.“ Tr!... 52 denſelben deswegen nicht gefangen ſetzen laſſen. Und durch das Geſagte ſoll unſere Jagdherrlichkeit nicht beeinträchtigt ſein. Mit gegenwärtigem Dertrage ſollen wir und unſere Untertanen gegeneinander ausgeſöhnt, verglichen, vereinigt und vertragen ſein, und kein Teil ſoll ſich von dem andern und deſſen Anhang in dieſem Handel etwas Urges und Schlimmes in keinem Wege zu verſehen haben. Denn wir verſprechen kraft dieſes Briefes bei unſern gräflichen Ehren und Würden für uns und unſere Erben und Nachkommen, daß wir all und jede Urtikel, die uns von unſeren Bürgern und Bauern als auf die Reformation bezüglich zugeſchickt werden, annehmen. Wir wollen auch wider keinen der⸗ ſelben, wie oben geſagt iſt, etwas tun noch darauf hin⸗ wirken, daß etwas dagegen getan werde. Dagegen ſollen uns die Stadtſchlüſſel zu Ohringen von Stund' an über⸗ antwortet werden, die wir in ganz getreulicher und auf⸗ richtiger Geſinnung in Empfang nehmen wollen). Zum echten Zeugnis ſind unſere Siegel allen ſichtbar an dieſen Brief angehangen, der ausgeſtellt iſt auf Dienstag nach Palmſonntag, im fünfzehnhundert und fünfundzwanzigſten Jahre nach Chriſti Geburt 2). ** . We dau pt mann dapper dee Feldwebel, Fähndrich und die ganze verſam⸗ melte Mannſchaft des hellen lichten haufens, der aus Ghringen ausgezogen iſt, bekennen öffentlich mit dieſem Briefe, daß ſich die wohlgeborenen Herren Albrecht und Georg, Grafen von Hohenlohe ꝛc., Gebrüder, unſere gnädigen herren, betreffs Ihrer Gnaden Untertanen und Leute— mögen ſie nun in Städten, Schlöſſern, Dörfern, Weilern oder Flecken wohnen— in Bezug auf alle Be⸗ 1) Original kurz:„alles getrewlich vnnd one alle geuerde.“ 2) D. i. der 11. April 1525. 3) Original:„Doppelfeldner“. Das iſt nach h. Fiſcher, Schwäb. W. B. 2, 268, der auf unſere Stelle Bezug nimmt, ver⸗ ſchrieben für„Doppelſoldner“. Ein Doppelſöldner iſt eine Art Unter⸗ offizier mit doppeltem Sold. Quellenbücher 81. 33 f ſchwerden ihrer Untertanen gnädiglich, gütlich und freundlich in redlicher Geſinnung geeinigt, verglichen und vertragen haben. Demnach richten wir an einen jeden, gleichgültig, wes Standes oder Weſens er ſei, unſer ernſtliches Begehren, ſonder⸗ lich auch an alle, die zu dieſem Haufen gekommen ſind oder hinfüro kommen werden, wider oder gegen obengenannte unſere gnädigen herren und Ihrer Gnaden Untertanen und Leute gar nichts im argen oder ſchlimmen mit tätlicher oder gewaltſamer Handlung— welcher klrt ſie auch ſein mag— zu verüben oder vorzunehmen, ſondern Ihre Gnaden und die Ihren helfen ſchützen und ſchirmen, bei Verluſt eures Leibes und Lebens. Zum Zeugnis mit meinem, Georg Metzlers von Ballenberg, petſchaft, Dienstag nach Palmarum, Unno ꝛc. 25. *.* 4. Die Weinsberger Tat.— Juſtinus Rerner, Die Beſtürmung der würtembergiſchen Stadt Weins⸗ berg durch den hellen chriſtlichen Haufen im Jahre 1525 und deren Folgen für dieſe Stadt.— Gus handſchriftlichen Überlieferungen der damaligen Zeit dargeſtellt.— Für die Stadt Weinsberg aus dem Morgenblatte beſonders abgedruckt.— Ghringen 1821. Gedruckt bei C. F. Erbe. S. 11-18. (S. 11.) Graf Cudwig helferich von helfenſtein(früher gegen Ulrich nach Stuttgart beordert) war von der öſter⸗ reichiſchen Regentſchaft als Kommandant und Amtmann, nun nach Weinſperg zur Abwehrung des hellen Haufens geſchickt. Mit ihm hatte auch Rudolph von Ehingen den Hluftrag dem Weinſperger Thale zu hülfe zu kommen, ſchickte aber ſeinen Sohn Burkhardt,(der nun ein Opfer für den Vater fiel), mit andern vom(Edel dahin. Er ſelbſt zog gegen die Bauern bei Urach und Nürtingen. Mit dieſen waren damals in der Stadt Weinſperg folgende würtem⸗ bergiſche Oberbeamten und Ritter, als: Dietrich von Weiler der Heltere, Obervogt zu Bottwar und Beilſtein, Dieterich von Weiler der Jüngere, ſein Sohn, Hans Conrad Schenk von Winterſteten, Obervogt zu Vaihingen und Maulbronn, und Hans Dietrich von Weſterſteten, Burgoogt zu Neuffen; 54 5 ferner: Friedrich von Neuhauſen, Conrad von Ehingen, Rudolph von Eltershofen, Georg Wolf von Neuhauſen, Philipp von Bernhauſen, Eberhardt Sturmfeder, hans Späth von höpfigheim, Sebaſtian von Owen, Pleinckardt von Riexingen, Rudolph von hiernheim und Georg von Kaltenthal der Jüngere, ſamt ihren Dienern und Anechten, etlich und achtzig an der Zahl. Es war den 16. April 1525 am heil. Oſtertage, man war in der Morgenpredigt, da erſchien der bäuriſche Haufen auf dem Schimmelsberg vor Weinsberg. Die Bürger (S. 12) ſtellten ſich zur Wehre und verlangten von dem Grafen v. helfenſtein, daß er das untere Thor verrammeln ſollte. Das gab aber der von helfenſtein nicht zu, er erwarte, ſagte er, Hülfe von Stuttgart. *)„Die Thore, ſonderlich das untere, haben die Bürger verteraſſen wollen, das hat der Graf nicht wollen zugeben weil er mit nächſtem hülfe von Stuttgart erwarte.“ Da traten aus dem bäuriſchen Haufen auf dem Berge zwey Herolde mit einer hohen Stange, darauf ein hut, und näherten ſich den Stadtmauern mit dem klusruf: „Eröffnet Schloß und Stadt dem hellen chriſtlichen Haufen, wo nit, ſo bitten wir um Gottes willen, thut Weib und Kind aus ihr: denn beede Schloß und Stadt, werden den freyen Knechten zum Stürmen gegeben!“ Da trat der Graf von Helfenſten mit einigen Bürgern vor die Thore mit den Herolden zur Zwieſprache. Doch ehe ſie noch der Graf erreicht, rief Dietrich von Weiler ihnen von der Mauer Drohworte zu, und ließ auf ſie zwey Schüſſe aus Seuerbüchſen richten. Einer der Herol⸗(S. 15) de fiel, raffte ſich wieder auf, und lief mit dem andern dem Haufen, der vom Schimmelsberg bis ins Thal von Erlen⸗ bach reichte zu. Da ſchrieen Dietrich von Weiler und andere von der Mauer:„lieben Freunde! ſie kommen nicht, wollen uns alſo ſchrecken, und meynen, wir hätten von haſen das Herz!“ ber noch eine kleine Weile, und es brach der *) Worte einer Handſchrift aus der damaligen Zeit im Weinſperger Archive. Huch alle die hier erzählten Thatſachen ſind aus Aktenſtücken aus der damaligen Zeit, die noch im Weinſperger Archive vorhanden ſind, genommen. 5 Haufen hervor, und der Sturm begann an drey Orten, auf das Schloß, auf das obere und auf das untere Thor. Mit hellem Geſchrey wälzte ſich der haufen vom Berge nieder ins Thal. Die Ritter, auf der Seite der Bauern die Uebermacht ſehend, warfen ſich eilends zu Pferde, und wollten zum obern Thore hinaus, da verrammelten die Bürger die Thore und ſchrieen: „wollt ihr uns allein in der Brühe ſtecken laſſen?“ Von Mauern und Thürmen ſchoſſen die Bürger rüſtig unter den bäuriſchen haufen, und mancher Mann fiel. ber immer gedrängter zog der raſende Haufe heran. Mit Hammern und pPalliſaden ſtießen die Bauern an die Thore mit Macht. Sie ſprangen aus ihren Ungeln. Da ſchrie der Graf von Helfenſtein am obern Thor und dietrich von Weiler am untern hinaus:„Friede! Friede! wir wollen uns gefangen ſtellen!“ Und zu denen von Weinſperg ſprach der Graf von helfenſtein:(S. 14)„Ihr habt euch wohl gehalten, und den Bauern genug gethan, deß will ich euch vor Gott und der Welt geſtändig ſeun!“ Da liefen die Bürger von Weinſperg, ſehend wie den Rittern der Muth geſunken, von der Wehre, und die Bauern drangen deſto heftiger hinten nach, und eroberten die Stadt, erſtlich durch das Schloß, dann durch die beeden Thore. Sie riefen den Bürgern zu:„Begebt euch in eure häuſer mit Weib und Rind, ſo ſoll euch nichts widerfahren!“ Da durchſuchten die Bauern die häuſer und was Stiefel und Sporen hatte das mußte ſterben, beraubten die Bürger der Waffen und Wehre, und die öffentlichen Raſſen des Geldes. Auf einer Unhöhe, unter ihr das Städtlein, liegt die Kirche, dahin flohen im jähem haſt die Ritter und Reiſigen. Einige ſprangen, andere fielen von den Pferden. Sebaſtian von Owen, Eberhard Sturmfeder und Rudolph von Elters⸗ hofen, wurden von den raſenden Bauern ereilt und auf dem Kirchhof erſchlagen. Lezterer ein Haller Patrizier, hatte ſeine Vaterſtadt verlaſſen, im Unmuthe, daß die von del daſelbſt den noch nicht geadelten Städtemeiſter putſcher in ihre Trinkſtube gelaſſen. Dietrich von Weiler, der ſtärkſte am Ceib, hatte den Thurm erreicht, und rief Worte des Friedens nieder. Sie riefen hinauf:„Rache, Rache für 56 ef b 0 0 ebe e l heft in bl uit en 10 ce die ſieben Tauſend(S. 15) bey Wurzach gefallenen!“) und ſchoßen nach ihm. Er fiel nach innen. Sie rannten den Thurm hinauf, ergriefen den noch röchelnden Sterbenden und ſtürzten ihn von des Thurmes höhe in den Kirchhof nieder. Marx Hengſtein von Beilſtein, des von Weilers Knecht, entkam der einzige von allen, von Weibern im Heu verborgen, ſchimpflich. Die Undern wurden, theils in der Kirche, theils auf dem Thurme gefangen, nicht ohne manches für ſie kämpfen⸗ den Bürgers von Weinſperg Leib und Blut. Achtzehn Bürger fielen, vierzig wurden verwundet. Dreißig Tauſend Gulden zur Auslößung bot der von helfenſtein. Sie ant⸗ worteten:„und wenn du uns zwo Tonnen Goldes geben würdeſt, ſo müßteſt du doch ſterben!“ Sie banden ihn ſamt den Andern mit Stricken und ſein Loos entſchied ſich am andern Tage. Es liegt vor Weinſperg ein freuyer Platz, ehemals Wieſe, nun Gartenland, nächſt einem Weiher, vor dem ehemaligen untern Thor, ſo nach heilbronn führt, dahin führten die Bauern am Oſtermontag mit Sonnenaufgang den Grafen von helfenſtein mit den noch übrigen vom Adel und Knechten. Ein roher Kerl der vormals bey dem Grafen als Pfeifer gedient, gieng mit der Pfeife vor ihm her und ſprach: ich habe dir einſt ſo oft zur Tafel gepfiffen, nun ſpiel ich dir billig zu einem andern Tanze(S. 16) auf. Alte Aktenſtücke nennen als den Befehlenden und Rath⸗ geber bey der jetzt folgenden Scene einen Hans Winter vom Odenwald. Auf deſſen Commandowort bildeten die Bauern einen Reihen; Trommeln und Pfeifen erklangen, und Hans Konrad von Winterſtetten Knecht, war der erſte, den ſie vor Angeſicht der Undern durch ihre Spieße jagten. Dieſem folgte ſein Herr, Konrad Schenk von Winterſtetten ) Die Runde vom Treffen bei Wurzach(14. April) war alſo bereits nach Weinsberg gedrungen. die Annahme, 7000 Bauern ſeien bei Wurzach gefallen, war ſtark übertrieben. Georg Truchſeß berichtet am Schlachttage dem Schwäbiſchen Bunde, daß insgeſamt nur 4000 Bauern im Felde geſtanden hätten. Ogl. Zeitſchr. des Hhiſtoriſchen Vereins für Schwaben und Neuburg, 7. Band(1880), S. 270. 57 und die andern Ritter, Edelleute und Knechte, als: Graf Ludwig helferich von helfenſtein, Burkhard von Ehingen, Dietrich von Weſterſtetten, Friedrich von Neuhauſen, Ron⸗ rad von Ehingen, Georg Wolf von Neuhauſen, Philipp von Bernhauſen, hans Spät von höpfigheim, pleickhard von Rixingen, Rudolph von hirnheim, Georg von Kalten⸗ thal, und Weiler der Jüngere, bald ſeinem Vater im Tode folgend, auch des Grafen von helfenſtein Hofnarr und mehrere Knechte und Prieſter. klls die Bauern das Schloß erobert, da hatten ſie auch die Gräfin von helfenſtein, Kaiſer Max milians natürliche Tochter, gefangen. Binder, des Kellers von Weinſperg,(Freund derer vom eldel), Sohn, ward ihr zur Beſchützung gegeben. Er ſtarb nicht kämpfend an der Herrin Seite. Seines Pferdes und Kleides beraubt, ergriff er die Flucht. Jetzt am unſeligen Morgen kam die gefangene Gräfin mit ihrem Frauenzimmer ihr Knäblein auf den Armen tragend, zur Kichtſtätte nieder. (S. 17.) Umſonſt warf ſich die Gräfin den Bauern aus dem Odenwald, Hohenlohe und Neuenſtein, ihr Knäb⸗ lein vorhaltend, mit Thränen zu Füßen, und bat in des unmündigen Kindes Namen, um das Leben ſeines Vaters. Die Raſenden blieben kalt. Undreas Rumy Bauer von Zimmern ſteckte die helmfedern des Ermordeten prahlend auf den hut, Jäklin Bauer von Rohrbach ſchnallte ſich ſeinen Panzer an. Graf Helferich fiel durchſtochen. Die Gräfin beraubten ſie ihres Schmuckes und verwundeten das Kind auf ihrem Arme. Ein Miſtwagen wurde vor⸗ geführt, darauf ſetzten ſie die Gräfin mit ihrem Frauen⸗ zimmer, und führten ſie gen heilbronn:„kluf einem goldnen Wagen“, ſagten ſie ſpottend zu ihr,„zogſt du in Weinſperg ein, auf einem Miſtwagen zieh nun hinaus!“ Sie aber erwiderte ruhig und groß: Ich trage der Sünden viele; Jeſus Chriſtus aber, der, mackellos, am Palmtage triumphirend vom Volke begrüßt, wurde nachgehends nicht um ſeiner, ſondern um anderer Sünden willen verſpottet und gekreuzigt. Der tröſte mich!“— Weder klktenſtücke noch Sagen geben Runde, wo der Erſchlagenen Leiber eine Ruheſtätte gefunden. Zu ſpät erſchien, vom Grafen von helfenſtein zu hülfe gerufen, Wilhelm Haber, der pfälziſche Marſchall. Er kam 38 von Moßbach mit zwanzig Reitern vor Weinſperg. Dom Schimmelsberg ſah er hernieder, ſah wie es mit(S. 18) Schloß und Stadt ergangen, und kehrte wieder um. Ein Haufe von ſiebzig Bauern begegnete ihm, die riefen ihm zu:„Her! her! wir wollen den Haber ausdreſchen!“ Muthig ſprang der Marſchall mit ſeinen Reitern unter ſie, und es fielen die ſiebenzig, als die erſten Sühnopfer für die Geiſter jener erſchlagenen Ritter. **. * 5. Die„neue Ordnung“ des Ausſchuſſes in Rothen⸗ burg o. CT.— Th. Zweifel bei Baumann a. a. O., S. 172—184. wie der Ausſchuß die Gemeinde hat zuſammenläuten und in Gegenwart der kaiſerlichen Räte die neue Ordnung hat verleſen laſſen. Mittwoch nach pPalmarum 12. April] hat der Aus⸗ ſchuß die Gemeinde allhier in die St. Jakobs⸗ Pfarrkirche mit der großen Glocke zuſammenläuten laſſen. Dort kamen denn die Gemeinde, die kaiſerlichen Räte, der Kusſchuß und etliche von dem abgeſetzten Rate!) zuſammen. Und allda hat Stephan von Menzingen im Namen und von wegen des Ausſchuſſes die Artikel der neuen Ordnung in Beiſein und Gegenwart der kaiſerlichen Räte der ganzen Gemeinde öffentlich von der Emporkirche herab verleſen. Dabei hat er auch über den ehrbaren Rat und die Steuerherrn?) 1) D. i. von dem äußeren Rate. In Rothenburg ſtand dem inneren Rate, dem Träger der eigentlichen Regierungsgewalt, der äußere Rat gegenüber, der nach der Verfaſſung des Jahres 1455 als eine Art Gemeindevertretung gedacht war, in Wirklichkeit aber in völlige Abhängigkeit vom inneren Nate kam und gleichfalls nur mit Ehrbaren oder deren Unhängern beſetzt wurde. Darum erklärte ihn der Ausſchuß für überflüſſig und ertrotzte zunächſt vom inneren Rate ſeine Huflöſung(Baumann, S. 79—84). Schon am 20. April aber wurde er aufs neue gewählt(ebenda S. 216). 2) Drei Steuerherrn— von denen zwei dem inneren und einer dem äußeren Rate entnommen waren— ſtanden dem Steueramt vor. Sie verwalteten die Einnahmen und Ausgaben der Stadt und bildeten die oberſte ſtädtiſche Finanzbehörde. 59 ihrer ſeit etlichen Jahren beliebten Steuerberechnung und Aufführung halben und ſonderlich über den Altbürger⸗ meiſter!) Konrad Eberhart?) ſeiner geſtrigen Rede und Hufführung halben der Gemeinde gegenüber in ganz ge⸗ häſſigen Schmähworten Klage geführt und hat verkündigt und geſagt: daß der Rat und die Steurer ſo gehandelt und Rechnung geführt hätten, daß es nicht gut ſchiene, ihr Vorgehen ans Licht und an den Tag zu bringen und ſie vom Kusſchuß ſich ſelbſt darüber ſchämten ꝛc. Und es lauten die Artikel der neuen Oroͤnung, wie folgt: Die neue Ordnung, ſo der Kusſchuß; macht hat. Liebe herren, gute Freunde und Brüder! Ihr alle wißt), wie und welchermaßen wir, als der von euch ver— ordnete Husſchuß, in eurem Intereſſe— als im Intereſſe der ganzen Gemeinde dieſer löblichen, kaiſerlichen, freien Keichsſtadt— uns um die Besèiligung eurer und unſer aller drückenden, fühlbaren, verderblichen Laſten bemüht kaben, die wir unverſehens⸗) mitſamt unſern Dorfahren ) Es gab in Rothenburg zwei Bürgermeiſter: einen in ne⸗ ren der vom äußeren Rat aus den mitgliedern des inneren Rates gewählt wurde— und einen äußeren— der vom inneren Rate gewählt wurde. Letzterer ſcheint indeſſen ziemlich einflußlos geweſen zu ſein. Die Umtsdauer der Bürgermeiſter betrug ein halbes Jahr, aber Wiederwahl kam ſehr häufig vor.— Alt bürgermeiſter iſt ge⸗ weſener Bürgermeiſter. Die Altbürgermeiſter beſaßen um ihrer Geſchäftserfahrung willen im inneren Rate erhöhten Einfluß. In wichtigen kngelegenheiten befragte ſie der Bürgermeiſter um Rat (vgl. Baumann, S. 70, unten). ) Ronrad Eberhart war als ſchroffer Parteigänger der Ehr⸗ baren bei der Mehrzahl der Bürgerſchaft ſehr unbeliebt. Der Aus⸗ ſchuß entſetzte ihn am 19. April ſeines Amtes als Mitglied des inneren Rates, während er den beliebten Altbürgermeiſter Ehrenfried Kumpf in dem neuen inneren Rate beließ. ) Die außerordentlich lange Eingangsperiode des Originals, bei der die urſprüngliche Konſtruktion wiederholt verloren gegangen iſt, ließ ſich wörtlich nicht wiedergeben. Die in Rurſiv gedruckten Worte ſind bei der Zerſchlagung der Periode in einzelne Sätze vom Heraus⸗ geber hinzugefügt. ) Original:„ungeverlich“. Vgl. Schmeller, Bair. WB. 1, 741. 40 an die hundert und mehr Jahre zu tragen haben. Sind wir doch mit unerhörten jährlichen Steuern und Nach⸗ ſteuern, Heeresfolge, Ungeld 1), Wachgeld), Bodengeld, Waggeld, Geldſtrafen für Dergehen und Übertretungens), Handlohn, Hauptrecht und andern— mit all den auf⸗ gezählten Bürden und Bedrückungen) im allerhöchſten Maße heimgeſucht, ausgeſogen und ausgemergelt worden! Dies hätte uns— wenn dem nicht durch andre erträgliche Mittel und Wege, wie ſie im folgenden angegeben ſind, begegnet und halt geboten würde)— zu ewigem Schaden und Nachteil gereichen, erwachſen und ausſchlagen können. Aber mit hilfe des allmächtigen, ewigen, gütigen Gottes und durch göttliche Verleihung ſeiner Gnade wollen wir es unternehmen, dem allen in nachfolgender Weiſe, Form und Art— ſoviel als ſich dies nach Lage der Dinge ermög⸗ lichen läßt— zu begegnen. Wir haben auch demgemäß zu Gedeihen, Mehrung und Förderung des gemeinen Nutzens, der Ehre und Wohlfahrt dieſer löblichen Stadt und Kommune dieſe nachvermeldete neue Ordnung, Rege⸗ lung und Satzung mit euer aller und jedes gutem Wiſſen und Willen hergeſtellt und gemacht. Diese Ordnung be- stimmt, wie— zur Hbſchüttelung unſers, der ganzen Ge⸗ meinde, ewigen Schadens und Nachteils, ja zur Verhütung endgiltigen Verderbens der ganzen Stadt— es in allen Fällen künftig und fortan für ewige Zeiten gehalten, voll⸗ ſtreckt und vollzogen werden ſoll— bei Geboten und Ver⸗ boten, im Rate und bei Gerichten, auch in all und jeden anderen Amtern und Fällen zu Erhaltung chriſtlichen, gott⸗ liebenden, bürgerlichen und brüderlichen Standes und 1) Dgl. oben S. 17 Anm. 5. 2) Das Wachgeld war die von den Bürgern zu zahlende Geld⸗ ſumme, durch welche ſie ſich vom Wachtdienſt auf den Wällen, dem Markte und an den Toren loskaufen konnten.— Die übrigen Aus⸗ drücke werden unten erklärt werden, wo von ihnen ausführlicher gehandelt wird. ) Original:„freveln, pueſſen“. ) Original:„zwangkſailen“, d. i. Plural zu„Iwangſal“= Be⸗ drückung, Gewalttätigkeit. gl. Schmeller, Bayr. WB. 2, 1178. 5) Original:„wa das nit... vorkomen und abgeſtrickt wurd.“ „abſtricken“ eigentlich vorenthalten, entziehen. 41 Weſens, Ehren, Sriedens und Rechtens. Solches wollen wir mit euch allen beſchloſſen haben, und damit verhält es ſich alſo, wie von Artikel zu Artikel klar und lauter Wort für Wort nachher folgt und vermeldet iſt ꝛc. Und zuvörderſt haben wir mit Bezug auf eure und unſer aller Angelegenheiten in der Kürze zu melden und als Proteſtation kundzugeben, daß unſer aller Wille und Meinung nie anders geweſen iſt, als wie es das nachher folgende Inſtrument ausweiſen wird. Das ſollt ihr alle vernehmen. Wir bringen dies Inſtrument jetzund ge⸗ ſondert zu Gehör, als eine durch Zeugen bekräftigte Pro⸗ teſtation, haben es aber auch hernach zuletzt noch dem Ganzen einverleibt. Und es folgt erſtlich das Inſtrument. [Hier iſt das Inſtrument, dem die oben angeführten Artikel des Kusſchuſſes betreffend ſeine vermeintliche Pro⸗ teſtation einverleibt waren, verleſen worden. lber ſolches Inſtrument iſt dem Stadtſchreiber nicht zu handen ge⸗ kommen, darum hat es dieſem Buche nicht einverleibt werden können 1) ꝛc. Nach Derleſung des Inſtruments wurde folgendes vorgetragen: Dieweil wir nun alle jetzt von erwähntem Inſtrument und Proteſtation durch öffentliche Verleſung Kenntnis ge⸗ nommen haben, haben wir danach alle dieſe nun folgenden Beſchwerdeartikel in Worte gefaßt. Die lauten von Wort zu Wort, artikelweiſe zuſammengefaßt, alſo 2): (1) Erſtlich ſoll der innere Rat umgeſtaltet und von neuem wieder gekoren, erwählt und eingeſetzt werden, 1) Das„Inſtrument“ iſt ein notariell beglaubigtes Schriftſtück, die Proteſtation(Verwahrungseinlegung) ſein Inhalt, mit dem uns die von Zweifel erwähnten„obgeſchriben artickel“ bei Baumann, S. 115, bekannt machen. Die dort angeführte, vor Notarien und Zeugen aufgeſetzte Proteſtation des Husſchuſſes vom 51. März— die mit unſerer im weſentlichen identiſch ſein dürfte— beſagt, daß der Ausſchuß nichts gegen die kaiſerliche Majeſtät vornehmen, nur den Kaiſer als ſeinen Herrn anerkennen, im Falle einer gerichtlichen Anklage ſich nur vor dem Raiſer und den Reichsſtänden verantworten, daß er niemand durch ſein Vorgehen kränken und beeinträchtigen und nur das allgemeine Beſte fördern will. Zweifel ſpricht von„ver⸗ mainter proteſtation“, weil er ihr keine Rechtskraft beimißt. 2) Die hier und im folgenden in Klammern beigeſetzten Zahlen ſind vom Herausgeber hinzugefügt. 42 0 nämlich acht von den Ehrbaren und acht aus der Gemeinde). Jedoch ſoll keiner dem anderen durch Sippſchaft, Freund⸗ ſchaft oder Schwagerſchaft verwandt oder angehörig ſein), damit dieſelben männiglich kraft des ihnen auferlegten Eides, den ein jeder bezüglich deſſen leiſten ſoll), in Gott wohlgefälliger und ordnungsgemäßer Weiſe Urteil ſprechen, abgeben und fällen möge. Zugleich ſoll dadurch dem alten Verdacht der Boden entzogen ſein. (2) Zum andern ſoll der äußere Rat in der früher feſtgeſetzten Stärke) beſtehen bleiben, wenn aber einer oder mehr unter ihnen ſein ſollte, der einen Vater, Sohn oder Bruder im innern Kat ſitzen hätte, der ſoll ſeiner Mitgliedſchaft verluſtig gehen, und ein anderer ſoll an ſeine Stelle treten. (3) Zum dritten, es ſoll ſowohl der innere als auch der äußere Rat ein neu feſtzuſetzendes, gleichlautendes eid⸗ liches Gelöbnis tun, das ausſchließlich auf das Gemein⸗ wohl Bezug nehmen ſoll. Dieſer Eid ſoll einem jeden, der in einen der beiden Räte erkieſt und gewählt wird, vorgeleſen werden, wie ſich das gebührt. (4) Item, es ſoll der äußere Rat Vollmacht haben, den inneren Rat zu wählen, nach beſter Überzeugung und gemäß dem eben erwähnten Eide). 1) Schon in der Verfaſſungsurkunde vom Jahre 1455 war be⸗ ſtimmt, daß der innere Rat aus 16 Perſonen beſtehen ſollte, und daß davon den Ehrbaren 8 und den Handwerkern 8 angehören ſollten. Dieſe Beſtimmung, die der Ausſchuß wieder in Geltung bringen will, war von den Ehrbaren nicht befolgt worden: zur Zeit des Bauern⸗ krieges ſaß kein handwerker im innern Rate. 2) Über dieſen Punkt beſtimmte die Urkunde von 1455:„es ſoll auch in ieglichen der gemelten räht einer nicht gewählt werden, vatter und ſohn, noch zween brüder, wol mögen darin gewählt werden zween die nächſten ſchwäger und zween geſchwiſterigt kindt und nicht mehrer derſelben ſippſchaft.“ 3) Schon die Urkunde des Jahres 1455 beſtimmte, daß die Rats⸗ mitglieder ihr Amt„niemand zu lieb noch zu leid“ führen ſollten,„auf ihre treu und geſchworen audte alls ſie Gott darumb antwortten wollen.“ 4) Die Verfaſſung vom Jahre 1455 ſetzte die Zahl der Mitglieder des äußeren Rats auf 40 feſt. 5) Das gleiche beſtimmte ſchon die Verfaſſungsurkunde vom 45 (5) Item, desgleichen ſoll der äußere Rat den inneren Richter und hinwiederum der innere Rat den äußeren Richter zu erwählen haben). (6) Item, das Stadtgericht ſoll beſetzt werden, wie es ſeit alters herkommen iſt?). (7) Item, das Bürgermeiſteramt ſoll fortan unter gleichmäßiger Berückſichtigung aller halbjährlich aus dem inneren Rate neu beſetzt werden, damit die Wahl abwechſelnd an die Geſchlechter und ebenſo oft an die Gemeinen, als an beide Parteien gelange; alſo, daß nicht die vier oder fünf allein, die obenan ſitzen, ſondern alle Mitglieder des inneren Rates— mögen ſie nun den Ehrbaren oder den anderen aus der Gemeinde angehören—, wenn anders ſie Jahre 1455. Zugleich aber war in ihr feſtgeſetzt, daß bei den all⸗ jährlich am 1. Mai ſtattfindenden Wahlen der innere Rat den äußeren zu wählen habe— wodurch einer Vetternwirtſchaft in beiden Räten Tür und Tor geöffnet und die Gemeinde bei der Wahl gänzlich aus⸗ geſchloſſen war. Über die Wahl des äußeren Rates ſagt in unſerer „neuen Ordnung“ der klusſchuß nichts. Aber ſicherlich hat er als Dorausſetzung ſtillſchweigend angenommen, daß nicht, wie bisher, der innere Rat, ſondern die Gemeinde den äußeren Rat zu wählen habe, wie ſchon die Schuſter in der Eingabe vom 1. April gefordert hatten,„das uff ſchierſt kunftigen ſant Walpurgen tag 1. Mai] und hinfur ain gemain ainen ewſſern rat zu weln hab, dar⸗ nach ain erwelter ewſſer rat macht hab, ainen innern rat zu erwelen“ (Baumann, S. 125). 1) Das war ſchon der bisher übliche Modus. Die beiden„Richter“ urteilten über untergeordnete Gerichtshändel(Rauf⸗ und Beleidigungs⸗ ſachen, kleine Schuld forderungen u. a.). Zugleich waren ſie die Unter⸗ ſuchungsrichter und hatten die Hufſicht über die Ordnung in der Stadt; insbeſondere unterſtand ihnen auch die Markt⸗ und Gewerbe⸗ polizei. ) Das Stadtgericht war aus einem Privileg Rönig Rudolfs hervorgegangen, das beſtimmte, daß Rothenburger Bürger nur vor ihrem eigenen Gericht zur Verantwortung gezogen werden dürften. „Daher wurde es hauptſächlich von Auswärtigen angerufen, die gegen Bürger klagten; doch konnten auch Rechtshändel der Bürger dort entſchieden werden. Richter war der Kusſchuß des inneren Rates. Der Bürgermeiſter führte den Vorſitz bei den Perhandlungen, die ent⸗ weder auf dem Rirchhofe oder vor dem Cor öffentlich, anfangs elfmal, ſpäter achtmal im Jahre ſtattfanden“. Eilentrop, S. 38. 44 a i l 0 . nur als brauchbar, tüchtig und gut dafür erachtet werden, zum Bürgermeiſter, wie oben geſagt iſt, erwählt werden). (8) Item, dem Stadtſchreiber?) ſoll künftighin der obenerwähnte Eid, der auf das Gemeinwohl Bezug nimmt, auferlegt werden, weil derſelbe aus der Stadtkaſſe beſoldet wird. Seines Amtes ſoll er nicht entſetzt werden dürfen. (9) Item, wenn zwei oder mehr Bürger innerhalb oder außerhalb der Stadt Rothenburg verfeindet und un⸗ eins werden, ſo ſoll der Rat mit Fleiß daran gehen, ſie gütlich je nach Art und Beſchaffenheit der Sache zu ver⸗ tragen, damit die Ciebe des Nächſten gemäß den Geboten Gottes gefördert werde; wo ſich aber gütlich nichts er⸗ reichen läßt, mögen die Parteien des weiteren zur Rechts⸗ entſcheidung vor Rat und Gericht?) gewieſen werden. (10) Item, wenn der Kat oder eine Ratsperſon mit einem Bürger, und hinwiederum wenn ein Bürger mit einer Ratsperſon in einen Kechtshandel verwickelt iſt, ſo beſtreitet der Rat die Unkoſten aus der Stadtkaſſe, der Bürger oder gemeine Mann) aber muß ſie aus eigenen Nitteln beſtreiten, was beiden Parteien zu Schaden und Nachteil gereicht. Darum ſoll das, was in der Stadtkaſſe lange Zeit über ſich angeſammelt hat und der armen Gemeinde') ab⸗ ) Über die Wahl des äußeren Bürgermeiſters(ogl. oben S. 40 Anm. 1) wird in der neuen Ordnung nichts geſagt. 2) Der Stadtſchreiber war der Vorſteher der ſtädtiſchen Kanzlei. Damals war es Thomas Zweifel, der Verfaſſer der Geſchichte Rothen⸗ burgs im Bauernkriege. Das Amt des Stadtſchreibers gibt es in Rothenburg noch heute. 3) Das Gericht iſt das oben erwähnte Stadtgericht, der Rat der innere Rat, zu deſſen Obliegenheiten als ein weſentlicher Beſtandteil die Rechtſprechung gehörte. Der innere Rat war nicht nur Berufungs⸗ inſtanz für das Richteramt, ſondern überhaupt oberſte Gerichtsbehörde in Zivil⸗ und Strafſachen. Bei erſteren war der innere Bürgermeiſter, bei letzteren der innere Richter(vgl. oben S. 44 Anm. 1) Vorſitzender. Gegenüber der Rechtſprechung des inneren Rates ſcheint die des Stadtgerichtes(ogl. oben) mehr und mehr in den hintergrund ge⸗ treten zu ſein. ) Original:„gemainsman“; damit wird der Stadtuntertan im Gegenſatz zum Ratsherrn bezeichnet. )„arm“ im Sinne von untertan, abhängig. 45 2 genommen iſt, nicht alſo, wie zuvor geſchehen iſt, in prunken⸗ dem Aufwand und in mißgünſtiger Gehäſſigkeit zu all⸗ ſeitigem Nachteil verſchwendet und verprozeſſiert werden. (11) Die Steuerherren haben bislang die Einnahmen und Ausgaben unſerer Stadt und die darauf bezüglichen Angelegenheiten in ihrer hand zu verwalten gehabt. So iſt es bis heute geweſen. Don ihnen iſt ein Rechenſchafts⸗ bericht im Beiſein des ganzen inneren Rates von den Zwölfen des kleinen Ausſchuſſes angehört und abgenommen worden). Dabei haben leider die ebengenannten Zwölf beträchtliche Mängel und Nachläſſigkeiten gefunden, was ſich nicht alles öffentlich auf deutſch ſagen läßt. Deshalb erheiſcht es das zwingende Bedürfnis der ganzen Gemeinde, darinnen eine Anderung vorzunehmen und dem Gemeinwohl beſſer Rech⸗ nung zu tragen. Demnach ſollen fortan vier[(Steuer⸗ herren] eingeſetzt werden, die über den Stand des ſtädtiſchen Einnahme⸗ und klusgabeweſens gründlich aufgeklärt und unterrichtet werden ſollen, damit fortan öffentlich, frei und unverhohlen und ohne jeden ſchlimmen Verdacht betreffs der Finanzen unſerer Stadt— wie dies Redlichkeit, Ehren⸗ haftigkeit und Treu und Glauben erheiſchen und er⸗ fordern?)— einwandfreie Rechnung abgelegt und ent⸗ gegengenommen werden möge). (12) Item, den vier verordneten Steuerherren ſollen ) Die„Zwölf des kleinen Ausſchuſſes“ ſind zugleich Mitglieder des am 24. März zuſammengetretenen großen KAusſchuſſes, von dem die vorliegende„neue Oronung“ herrührt. 2) Original:„wie ſich das zu frumbkait, erberkait und zum glauben gezimpt und gepurt.“ 3) Bezüglich der„vier“ ſteht im Original nur, daß„vier darzu verordnet werden“ ſollen. Daß es ſich bei den Vier um die Steuer⸗ herren und nicht um eine Rontrollbehörde handelt, ergibt ſich daraus, daß nachher unter punkt(14) von den„vier verordneten ſtewrherren“ die Rede iſt(die Kontrolle unterſteht, wie unter Punkt(15) erwähnt, dem inneren Rate und den zehn perſonen vom äußeren). Bislang gab es drei Steuerherren, von denen zwei dem inneren Rate und einer dem äußeren angehörten(vgl. oben S. 39 Anm. 2). Jetzt ſollen offenbar zwei Steuerherren aus dem inneren und zwei aus dem äußeren gewählt werden, womit der Kusſchuß beabſichtigt, das bis⸗ herige Übergewicht des inneren Rates zu brechen. 46 i fl die 3 auch beſondere eidliche Gelöbniſſe, wie ſich's gebührt, auf⸗ erlegt werden. (15) Item, es ſollen auch alle Jahre fortan zehn Per⸗ ſonen vom äußeren Rate dem inneren Kate beigegeben werden, um neben dieſem den jährlichen Kechenſchafts⸗ bericht anzuhören, Perſonen, welche— ſo oft es das Be⸗ dürfnis erfordert— lauter und klar über alle Einnahmen und klusgaben, auch alle ſonſtigen Angelegenheiten, wie ſich's gebührt, gute Auskunft zu geben wiſſen und erteilen ſollen. (14) Item, es ſollen auch fortan und für alle Zeiten die vier Steuerherren alle Einnahmen und klusgaben und beſonders das Ungeld 1)— was von den kleinſten bis zu den höchſten Beträgen der Stadtkaſſe zufällt und alsdann wieder ausgegeben wird— Poſten für Poſten, nichts aus⸗ genommen, aufſchreiben und jährlich, wie ſich's gebührt, in erſchöpfender Weiſe verrechnen. (15) Item, es ſollen auch fortan vier Gemeinde⸗ meiſter 2) erwählt und eingeſetzt werden; dieſelben ſollen die Beſchwerden der ganzen Gemeinde, wo es das Be— dürfnis erfordert, beim Rate vorbringen und aufs redlichſte vertreten. Jedoch welche Handwerke Meiſter haben?), die ſollen die Angelegenheiten ihrer Handwerke ſelbſt vorbringen und, wie ſich's gebührt, vertreten. Und jedes handwerk ſoll hierfür ſeinen Meiſter ſelbſt erwählen. Es ſoll auch ein jeder Meiſter, der alſo erwählt wird, vor dem Rate ſeine Umtsverpflichtung entgegennehmen und leiſten. Und wenn es ſich begäbe, daß die Gemeindemeiſter die Gemeinde zu einer Derſammlung entbieten wollten, ſo ſoll dies all⸗ ) Eine Trankſteuer, vgl. oben S. 17 Unm. 5. 2) Dieſe„Viertelmeiſter“ ſollten die handwerker vor Über⸗ griffen des Rates ſchützen. Bislang hatte der Rat ſich weitgehende Eingriffe in den Wirkungskreis der Handwerker erlaubt. ) Zur Bildung politiſcher Zünfte hatte es der Rat über⸗ haupt nicht kommen laſſen. Dagegen waren die Mitglieder der Mehr⸗ zahl der Handwerker zu wirtſchaftlichen Zünften zuſammengeſchloſſen. Eine Unzahl von Handwerken und Gewerken aber(ſo die Schmiede, Wagner, Schloſſer, Wirte, Krämer, Maler, Goloſchmiede u. a.) be⸗ ſaßen überhaupt keine Organiſation. 47 weg mit bürgermeiſterlicher Erlaubnis und mit Wiſſen des Rates geſchehen. (16) Item, wenn es ſich begibt, daß ein Bürger, er ſei reich oder arm, ſein Bürgerrecht aufſagen würde oder wollte, ſo ſoll ihm das geſtattet werden. Und wenn der⸗ ſelbe Grundſtücke zu verkaufen hat, die der Obrigkeit oder Botmäßigkeit gemeiner Stadt unterſtehen, ſo ſoll ſie der Verkäufer zuvor dem Kate und den eingeſeſſenen Bürgern zum Kaufe anbieten, ihnen auch das nächſtfolgende Jahr den Vorkauf vor jedermann gönnen und zugeſtehen. Und wenn für den Verkäufer alſo bei genanntem Kate oder Bürgern ein Verkauf zuſtande kommt— bei preiſen, die der Gewohnheit entſprechen und landläufig ſind—, ſo iſt die Ungelegenheit in Ordnung: alsdann ſoll der Der⸗ käufer die Nachſteuer 1) in barem Geld, wie folgt, zu be⸗ zahlen ſchuldig ſein, nämlich den zehnten Pfennig. Wenn ſich aber kein Käufer findet und der Derkäufer kein bar Geld hat, alsdann ſoll es dem Kate obliegen, den Gegen⸗ wert für die Nachſteuer— gemäß dem Erachten und der Erkenntnis tüchtiger und unparteiiſcher Ehrenmänner— an ſich zu nehmen 2). Danach ſollen dem Derkäufer ſeine Grundſtücke?) übergeben werden, damit er ſie alsdann ) Die Nachſteuer war der von wegziehenden Bürgern an die Stadtkaſſe zu entrichtende Betrag. Sie war eingeführt worden, um dem Wegzug wohlhabender Bürger aus Rothenburg vorzubeugen. Ihre höhe war 1523 auf 10 Prozent feſtgeſetzt worden, betrug aber 1525 gar 20 Prozent. Jetzt verlangt der Ausſchuß wieder ihre Er⸗ mäßigung auf 10 Prozent, zugleich aber fordert er, daß ſie jeder⸗ mann— arm oder reich— zahlen ſoll. Damit wendet er ſich gegen die vom Kate 1525 auf dem Derwaltungswege erlaſſene Beſtimmung, daß vermögende Fremde, die nach Rothenburg zögen, im Salle ihres Wiederweggangs für eine Reihe von Jahren labgeſtuft nach der Höhe des Vermögens) von der Nachſteuer befreit ſein ſollten. 2) Original:„den wert für die nachſtewr... zu nemen“, d. h. offenbar, der Rat ſoll einen Teil des Grundbeſitzes des wegziehenden Bürgers, deſſen Wert dem Betrage der Nachſteuer(d. h. dem zehnten Teile vom Geſamtwerte) entſpricht, in ſtädtiſches Eigentum über⸗ führen. ) Natürlich abzüglich des als Entgelt für die Nachſteuer vom Rate eingezogenen Teiles des Grundbeſitzes. 48 einem anderen, auch wenn er nicht Bürger iſt, verkaufen und überweiſen kann, doch mit der Klauſel, daß alle Gerecht⸗ ſame, Herrſchaft, Obrigkeit über ſolche liegende Güter ge⸗ meiner Stadt Rothenburg verbleiben ſoll. (17) Item, das neuerdings feſtgeſetzte Reisgeld, das der Rat ohne Wiſſen und Erlaubnis der Gemeinde ganz von ſich aus eingeführt hat!), ſoll abgetan werden und ſein, und es ſoll bei dem bisherigen Zuſtand bleiben:). (18) Item, wenn Privilegien bei Römiſcher Kaiſer⸗ licher Majeſtät— alte oder neue— ohne Wiſſen, Willen und Erlaubnis der ganzen Gemeinde erwirkt ſind, die — dem Gemeinwohl zuwiderlaufend— zu Schaden und Nachteil, dem Rat aber zum Sondervorteil gereichen: gegen die will die ganze Gemeinde jetzt öffentlich proteſtiert und Einſpruch erhoben haben und ſich, wie gebührlich, vor— behalten haben, was ihrem Bedürfnis dabei entſpricht). (19) Item, alle geiſtlichen Perſonen, die in der Stadt wohnen und mit Pfründen belehnt und verſehen ſind, ſollen ebenſo wie die anderen Bürger alle bürgerlichen Laſten tragen und den Bürgereid leiſten). (20) Item, ein alter, betagter, verbrauchter Prieſter ſoll— wenn die höhe ſeines Einkommens nicht mehr als ) Über die militäriſchen Dienſtleiſtungen hinaus, zu denen die Rothenburger Bürger verpflichtet waren(die Befreiung davon konnte durch Zahlung des Wachgeldes erwirkt werden, vgl. oben S. 41 KUnm. 2), hatte der Rat noch ein beſonderes Reis-(Kriegs⸗) Geld eingeführt, das in gleicher höhe von Armeren und Keicheren ent⸗ richtet werden ſollte. ) D. h. es ſoll bei den militäriſchen Dienſtleiſtungen der Bürger, bzw. bei dem davon befreienden Coskaufgeld(Wachgeld) ſein Be⸗ wenden haben. ) In der Cat war es vorgekommen, daß ſich der Rat vom Kaiſer wirtſchaftliche Sondervorteile durch Privilegien erwirkt hatte. „Die von Kaiſer Friedrich III. 1463 zugeſtandene, von Raiſer Karl V. 1521 beſtätigte Befreiung vom goldenen Zoll kam doch in Wirklich⸗ keit nur den Ratsfähigen, die den Weinhandel trieben, zugute.“ Eilentrop, S. 50. ) Die Zahl der geiſtlichen Perſonen war in Rothenburg groß. Es gab in der Stadt ein Deutſchherrenhaus, ein Domini⸗ kanerinnenkloſter, ein Franziskanerkloſter. Aller geiſtlicher Beſitz war abgaben⸗ und ſteuerfrei. Den Bürgereid brauchten die Geiſt⸗ Quellenbücher 81. 49 4 50 Gulden beträgt— dieſe Summe zum Lebensunterhalt verabfolgt erhalten; wer aber mehr und darüber hat, von deſſen Einkommen ſoll der Überſchuß, der über 50 Gulden hinausgeht, für Zwecke der klllgemeinheit verwendet werden. Desgleichen wenn derſelben alten Prieſter einer oder mehrere über kurz oder lang ſpäter auch mit Code abgehen, ſollen die 50 Gulden, die demſelben bez. denſelben als Einkommen jährlich zufielen, gleicherweiſe zu Zwecken der klülgemeinheit verwendet werden. (21) Item, wenn ein alter Prieſter ein den Geboten Gottes nicht entſprechendes ungebührliches Weſen zur Schau trägt— unter anderem mit Digilien!), Meßhalten oder dergleichen— dem oder denen ſoll ſolches ernſtlich verwieſen werden. Wo aber derſelben einer oder mehrere davon trotzdem nicht ablaſſen und ſich nicht mäßigen ſollten, ſollen dem oder denen alsdann weder die obenerwähnten 50 Gulden noch irgend etwas anderes von ſeiner Pfründe verabfolgt werden, ſondern ſoll ſolches Einkommen alsdann auch für Zwecke der Allgemeinheit verwendet und ein⸗ gezogen werden). lichen— wie unſere Stelle ergibt— im Jahre 1525 nicht mehr zu leiſten, während dies— nach dem Zeugnis einer Urkunde aus dem Jahre 1577— früher der Fall geweſen war. 1) Vigilien ſind kirchliche Feiern, die zur Förderung des Seelen⸗ heiles eines Verſtorbenen abgehalten werden. Sie finden entweder unmittelbar nach dem Tode oder bei der Beerdigung ſtatt. Oder ſie werden— ebenſo wie die von den Digilien zu unterſcheidenden Seel⸗ meſſen(Requiem)— als Begängniſſe gefeiert, d. h. als kirchliche Veranſtaltungen, die am 50. Tage nach dem Tode oder Begräbnis, am erſten Jahrestage nach dem Tode oder Begräbnis oder— all⸗ jährlich ein oder mehrere Male— als ewige Stiftungen vorgenommen werden. Um ihres werkheiligen Charakters willen und wegen der Einnahmen, die der Klerus aus ihnen bezog, wurden die Vigilien ſeitens der Evangeliſchen frühzeitig bekämpft(bereits in Luthers Schrift an den kUdel). Zur Sache vgl. K. Müller, die Eßlinger Pfarrkirche im Mittelalter, Württ. Vierteljahrshefte N. F. XVI (1907), S. 315 ff., und Nik. Müller, Die Wittenberger Bewegung (1911), S. 157 f. 2) Dieſe Beſtimmung offenbart— ebenſo wie die folgenden— daß die Anhänger der neuen Lehre unter den Bewohnern Rothenburgs die Mehrheit bilden. 50 (22) Item, alle Prieſter, die jung an Jahren und zu arbeiten geſchickt und von guter leiblicher Konſtitution ſind, ſollen ein Handwerk lernen, ſich auch verehelichen. Den⸗ jenigen unter ihnen, die ſich nicht zu unterhalten vermögen, ſoll— wenn ſie ſich dieſer Beſtimmung fügen— die Nutzung ihrer Pfründe als Beihilfe und Beiſteuer ein bis zwei Jahre ganz belaſſen bleiben. Wo ſich aber einer oder mehrere der erwähnten Beſtimmung widerſetzen ſollten, dem oder denen ſoll man die Nutzung der Pfründe nicht belaſſen, ſondern ſie Zwecken der Allgemeinheit zuwenden. (25) Item, alle geiſtlichen Ornate, Kelche, Kleinodien und dergleichen ſollen insgeſamt für Zwecke der AUllgemein⸗ heit verwendet werden. (24) Item, wenn der Fall eintreten ſollte, daß fremde, auswärtige Perſonen— Fürſten oder Adlige oder ſonſt jemand— wegen der geiſtlichen Stiftungen Anſpruch er⸗ heben, ſo ſoll ihnen darüber, ſo wie es ihrem Stand ge— bührt, eine Entſcheidung zuteil werden. (25) Item, Stadtknechte!), Schröter?), Weinſchreier), Hausknechte), Unterkäufer), Fronwäger), Botenläufer und dergleichen Knechte ſollen nur in ſo großer Zahl aus dem Stadt⸗ ſäckel beſoldet werden, als man ihrer nicht entbehren kann. (26) Item und ſonderlich ſoll es fortan nur einen Viſierer“) und einen Flurer s) und nicht mehr geben. ) Zuſammenfaſſende Bezeichnung für die niederen ſtädtiſchen Beamten. Im folgenden werden ſie ſpezialiſiert. 2) D. ſ. Verlader von Weinfäſſern. 5) D. ſ. Hlusrufer der zu verkaufenden Weine. Zugleich hatten ſie nachts die Wachen zu revidieren. ) D. ſ. wohl Perſonen, denen die Beaufſichtigung der ſtädti⸗ ſchen Gebäude anvertraut iſt(Raſtellane). 5) D. ſ. öffentliche Makler, die beim Verkauf von häuſern, Grundſtücken uſw. zwiſchen Käufer und Verkäufer vermitteln, wo⸗ für ſie eine Maklergebühr erhalten. Zugleich übten ſie die Handels⸗ polizei aus. 9) O. ſ. die ſtädtiſchen Wiegemeiſter, die die Stadtwage zu be⸗ ſorgen haben. ) Der Diſierer hat die Wein⸗ und Bierfäſſer zu eichen. 6) Der Slurer, auch lurheier genannt(vgl. oben S. 24 Hnm. 4), 5 die Aufſicht über die der Stadt gehörigen kicker, Wieſen und Wal⸗ ungen. — (27) Item, Stadtmeiſter, Maurer, Zimmerleute, Dach— decker, Pflaſterer und Handwerksmeiſterleute ſollen, ſoweit man ihrer nicht entbehren kann, aus dem Stadtſäckel nach der Entſcheidung des Rates bezahlt werden). (28) Item, die Benutzung des Steinbruchs ſoll einem jeden Bürger in der Stadt freiſtehen, und die bisher dafür bezahlte Auflage ſoll abgeſchafft ſein; auch ſoll er aus der Stadtkaſſe unterhalten werden, damit die Bürger dazu an⸗ gereizt werden zu bauen?). (29) Item, einem jeden Bürger ſoll verſtattet ſein, das ganze Jahr über Wein zu ſchenken. Doch ſoll jeder das Ungeld davon in die Stadtkaſſe abzuliefern verpflichtet ſein 5 (50) Item, kein Bürger ſoll fortan um bürgerlicher Rechtsſachen willen in den Diebesturm) geſteckt, ſondern je nach ſeinem Vergehen auf Grund einer Entſcheidung des Rates in den Strafturm. (31) Den Steuerherren, die künftig eingeſetzt werden, ſoll holz und ein Ehrengeſchenk an Diktualien verabfolgt werden, aber kein Geld, und einer ſoll ebenſo viel haben wie der andere. (32) Item, den Baumeiſtern ſoll ihr alter Lohn bleiben 5). 1) Es iſt die Rede von Handwerkern, die in ſtädtiſchen Dienſten ſtehen. Der Stadtmeiſter iſt wohl ihr flufſeher(gegen die KAuffaſſung Eilentrops, S. 58, Stadtmeiſter ſei eine zuſammenfaſſende Bezeich⸗ nung für die ſtädtiſchen Handwerksmeiſter, ſpricht der Umſtand, daß im Original der Singular ſteht„dem ſtattmaiſter“). 2) Der Steinbruch gehörte zur ſtädtiſchen kllmende. 5) Dieſe Forderung richtet ſich gegen das Sondervorrecht, das ſich die Ratsherren angemaßt hatten, daß ſie nämlich zuerſt ihren Wein teuer und abgabenfrei(„ungeſchatzt“) verkauften und dann er ſt den Bürgern geſtatteten, gegen Entrichtung der klbgaben und nur zu einem vom Rate feſtgeſetzten Preiſe ihre Beſtände in den Handel zu bringen. ) In den Diebsturm ſollten von Rechts wegen nur Diebe und Mörder geworfen werden. 5) Die beiden Baumeiſter, von denen einer inneres, der andere äußeres Ratsmitglied war, hatten die ſtädtiſche Baupolizei unter ſich. Zugleich hatten ſie die Abgaben von den ſtädtiſchen Derkaufs⸗ ſtellen zu erheben. 52 (35) Der Bürgergulden ſoll auch denjenigen bleiben, denen er nach altem herkommen zufällt). (54) Item, der jetzige Richter mitſamt ſeinem Schreiber ſoll abgeſetzt ſein 2), und andere Perſonen ſollen ordnungs- gemäß an ihre Stelle gewählt werden. Lohn und Pflicht des Richters ſoll vom neugewählten Rate, wie es ſich ge— bührt, feſtgeſetzt werden. (35) Bezüglich des Bürgereids und der Nachpflicht“) ſoll von allen Bürgern nach der gleichen Formel das Ge— löbnis geleiſtet werden. Der Wortlaut dafür ſoll gemäß den Beſtimmungen der neuen Ordnung feſtgeſetzt werden. (36) heiligenpfleger ſollen bei jeder Stiftung gleicher⸗ weiſe zwei ſein, einer von den Ehrbaren und einer von der Gemeinde, und alle dem Rat entnommen werden. Dieſe ſollen ihr Amt in gebührender Weiſe verwalten). folgen die Beſchwerniſſe d getan ſein und werden ſollen. (1) Erſtlich ſoll die hälfte der jährlichen Steuer ab⸗ geſchafft ſein und hinfort ewiglich nicht mehr gegeben werden), es wäre denn, daß man ſie aus triftigen Ur⸗ ſachen, die eintreten— die Gott auf lange hinaus ver⸗ hüten wolle— von neuem mit Wiſſen und Willen ſowohl des Rats als auch der Gemeinde bewilligte, uſw. Doch ſoll das ohne dringende Not nicht geſchehen. Item ſolche an⸗ ) Der Bürgergulden iſt die klufnahmegebühr, die der, der Rothenburger Bürger werden wollte, zu zahlen hatte. Die dadurch ein⸗ gehenden Gelder ſcheinen beſtimmten Ratsmitgliedern als Ent⸗ ſchädigung für ihre der Stadt geleiſteten Dienſte zugefloſſen zu ſein. 2) Gemeint iſt der bei der Bürgerſchaft unbeliebte innere Richter Jörg hörner. Um 19. April wurde er in der Cat abgeſetzt(vgl. Zweifel bei Baumann, S. 212 unten). )„Nachpflicht“ iſt die Verpflichtung, das Ubzugsgeld(die Nach⸗ ſteuer) zu zahlen. ) Den heiligenpflegern, auch kurzweg Pfleger genannt, lag die flufſicht und Verwaltung der geiſtlichen Stiftungen in der Stadt ob. Im Jahre 1570 gab es bei ſieben Stiftungen(mit Einſchluß des AUlmoſenkaſtens) 14 Pfleger. 8) Gedacht iſt hierbei an die direkten Steuern(Dermögens⸗ ſteuer, Grundſteuer, Ropfſteuer). 5⁵ gedeutete Seſtſetzung der Steuer ſoll frei, öffentlich und nicht in der Weiſe wie bislang heimlich vorgenommen werden. (2) Zweitens ſoll die alte Nachſteuer, nämlich der fünfte Pfennig, abgeſchafft ſein und ewiglich nicht mehr gegeben und genommen werden), dieweil das wider Gott iſt, auch auf Juden⸗Wucher hinausläuft?), ja ihn zum Ceil übertrifft. Jedoch ſoll fortan der zehnte Pfennig, wie es gemeiniglich in anderen umliegenden Städten Brauch iſt, genommen und gegeben werden. (3) Item, das Bodengeld?) ſoll fortan auf ewig abgetan ſein und nicht mehr eingenommen und gegeben werden. Was aber an Schuld vom alten Bodengeld übrigbleibt, das ſoll bis zum nächſten Michaelistag[29. September] ein⸗ genommen und gegeben werden, doch in Pfundwährung 9. (4) Item, bei der Mehlwage ſoll künftig nicht mehr als zwei Pfennige vom Malter) gegeben und genommen werden und das, was darüber hinausgeht, abgeſchafft ſein, doch ſoll die Wage beſtehen bleiben und von den oben— erwähnten zwei Pfennigen unterhalten werden. (5) Item, die Metzger ſollen nichts— zur Schädigung des Gerberhandwerks— hinzukaufen). ) Der fünfte Pfennig= 20 Prozent. Zur Sache vgl. oben S. 48 Unm. 1. ) Original:„Judengeſuch“. Der Wucher der Juden war ſprich⸗ wörtlich. In Frankfurt a. M. wurde im Jahre 1491 den Juden ein jährlicher Zins von 21¼ Prozent(ein Heller wöchentlich vom Gulden) von Obrigkeits wegen geſtattet. Dgl. Handwörterbuch der Staats⸗ wiſſenſchaften, 5. KHlufl., 8, 1027. ) Über das Bodengeld vgl. das S. 17 Unm. 4 Geſagte. ) Original:„doch an munz“. Ogl. dazu Schmeller, Baur. WB. 1, 1632:„In den Rechnungen aus dem 15. Jahrhundert findet man die Poſten: an Gold, welche in Gulden ausgeworfen werden, gewöhnlich von den poſten: an Münz, welche in Pfunden, Schil⸗ lingen und Pfennigen angeſetzt werden, abgeſondert.“ )„Malter“ iſt urſprünglich das zum Mahlen gebrachte Getreide, dann ein großes Getreidemaß. Das Rothenburger Malter enthielt nach Schmeller 1, 1594, 9 Metzen, 12 Maß und 4 Achtel Nürn⸗ berger Maß. ) Zur Sache Eilentrop, S. 25:„Die Gerber ſtritten mit den Metzgern, die nicht nur für ihren Eigenbedarf gerbten, ſondern auch noch rohe Häute kauften.“ 54 daß ein fich 08 f Bobu gelt Heile (6) Item, die Gerber und Schuſter, die unter freiem Himmel ohne Obdach feilhalten, ſollen dafür nicht mit Ubgaben beſchwert werden. (7) Item, den Bäckern ſoll fortan ein Probebrot, wie es früher der Fall geweſen, zu backen!) erlaubt ſein, nach der Entſcheidung ehrenwerter Männer, die ſich darauf verſtehen, und die ein Rat dazu verordnen ſoll. (8) Item, wenn ſich herausſtellt, daß in dem Brot⸗ haus ein bedenklicher Mangel an zu verkaufenden Broten eintritt und dies auf Machenſchaften der Bäcker zurück⸗ zuführen iſt, ſo ſoll man ſie dafür gebührlich ſtrafen; wo ſich aber Nachläſſigkeit oder Mutwille ihrerſeits nicht nach⸗ weiſen läßt, ſollen ſie ungeſtraft bleiben. Und es ſoll dabei nicht mit Voreingenommenheit und Mißgunſt vorgegangen werden. (9) Item, es ſoll fortan kein Bäcker auf dem Lande unter anderen Dorausſetzungen, als ſie die erlaſſenen auf⸗ gezeichneten Beſtimmungen vorſchreiben?), geduldet werden. (10) Item, der Bäcker Schweine ſollen an Bürger der Stadt verkauft werden dürfen; an ſolche, die außerhalb der Stadt wohnen, ſoll es nur mit Erlaubnis des Kats geſchehen. (11) Item, die Gemeindenutzungen, zu denen der Zu⸗ tritt von den Flurhütern beſchränkt iſt, wodurch den ge⸗ meinen Fluren beiläufig Nachteil erwächſt, ſollen der ganzen Gemeinde frei zugänglich und offen ſein. (12) Item, die Metzger ſollen wegen hütung ihres Viehs nicht Strafen durch den Richter zu gewärtigen haben, es ſei denn, daß ihnen auf dem Klagewege erwieſen iſt, daß ſie damit Schaden angerichtet haben. Alsdann ſoll 1) So ſind nach Grimm D. W. 7, 2182 die Worte des Originals: „ein pruef bachen“ zu verſtehen. Es handelt ſich nicht um eine Ver⸗ pflichtung, die den Bäckern auferlegt wird, ſondern um ein Recht, das ſie fordern. Das Probebrot ſoll eine Norm fürs Backen abgeben, wodurch willkürlichen Bußen vorgebeugt werden ſoll. 2) flus den Beſchwerden der Bäcker(bei Baumann, S. 121) geht hervor, daß in früherer Zeit kein Dorfbäcker weiter als eine Meile von der Stadt entfernt ſitzen durfte. 55 ein jeder der Prozeſſierenden nach der Entſcheidung des Rates ſei es büßen, ſei es Schadenerſatz erhalten. (15) Item, es ſoll auch die Gemeinde das Recht haben, in und an den Gräben, an den Außenwerken und an den Toren, die nicht verſchloſſen ſind, Gras zu mähen. (14) Item, wenn ſich einer bei Tag oder Nacht im Wirtshaus eines Vergehens ſchuldig macht, ſo ſoll er geſtraft werden, aber dem Wirt ſoll es nicht zum Schaden gereichen und entgolten werden. (15) Item, es ſoll keinem Bürger bei Nacht ohne triftiges Verſchulden ſeine Waffe genommen werden. (16) Item, es ſoll aus ſtädtiſchen Mitteln von der Stadtkaſſe jedermann unter Sicherheiten, für die die ganze Stadt bürgt, ſeine Unſprüche, die ſich auf ewiges Zinsgeld, Leibgeding), Ddienſtgeld) beziehen— ſofern es darüber verbriefte und erhaltene Urkunden gibt—, ohne alle Ein⸗ rede, Schädigung oder Argliſt befriedigt erhalten. (17) Item, unſerem gnädigen Fürſten und herren, dem Markgrafen von Brandenburg, ſoll Einung und Bünd⸗ nis, das gnädig mit uns geſchloſſen iſt, gemäß dem Wort⸗ laut in allen Punkten untertäniglich gehalten und voll⸗ zogen werden). (18) Item, die neue Ordnung und Satzung, die vom alten Rat ganz allein und ohne Zuſtimmung der Gemeinde )„ewig zinsgelt“ und„leubgeding“ ſind Formen des Renten⸗ kaufes. Da das kanoniſche Zinsverbot— obſchon nie ſtreng durch⸗ geführt— im Mittelalter den reinen Zinsgenuß in vielen Fällen erſchwerte und untunlich erſcheinen ließ, ſicherte man ſich regelmäßige Einnahmen durch den Rentenkauf. Er beſtand darin, daß ein Eigen⸗ tümer einem Käufer— insbeſondere einer öffentlichen Körperſchaft (wie in unſerem Falle der Stadtgemeinde Rothenburg)— ſein Be⸗ ſitztum(zunächſt Grund⸗ oder Hausbeſitz) nicht gegen bare Zahlung, ſondern gegen Zahlung einer Jahresrente überließ. Sie konnte ent⸗ weder„ewig zinsgelt“ ſein, d. h. zeitlich unbegrenzt, oder„leubgeding“, d. h. vereinbart nur für die Lebenszeit des Verkäufers, nach deſſen bleben die Rente erloſch. Im letzteren Falle war die Rente natür⸗ lich höher bemeſſen als im erſteren. ) Dienſtgeld- Bezahlung für Dienſte irgendwelcher Art. ) Markgraf Kaſimir von Brandenburg⸗Rulmbach hatte in einem Schreiben vom 50. März an den Rat auf das KUnſchwellen der kuf⸗ 506 dire der fl fung Ib Rent verfügt worden iſt, unter welchen Bedingungen Fremde in der Stadt zugelaſſen werden und aus der Stadt wegziehen dürfen), ſoll abgetan ſein. Wer aus- oder einziehen will, der ſoll gemäß der vorhererwähnten erlaſſenen neuen Ord— nung unter gleichen Leiſtungen wie andere Bürger aus⸗ und eingelaſſen werden. Denn gleiche Bürden bricht niemand den Kücken. Der handwerker Beſchwerden. (1) Item, zugunſten der Färber wird verfügt, daß der neue Rat befugt ſein ſoll, den Preis für die Wolle feſt⸗ zuſetzen, über den nicht hinausgegangen werden darf:). (2) der Zoll ſoll künftig für die Bürger abgeſchafft ſein, aber was aus der Stadt aus- und Fremden zu⸗ geführt wird, das ſoll verzollt werden. (3) Item, es ſoll fortan ein jeder Wirt zweierlei Wein in ſeinem Wirtshaus zu ſchenken befugt ſein, jedoch in Fäſſern gut verwahrt). (4) Item, es ſollen alle Krämer und andere, ſofern ſie Bürger ſind, während der gewöhnlichen Jahresmeſſe in ihren eigenen häuſern feilzuhalten befugt ſein, und man ſoll ihnen keinerlei Standgeld auferlegen. (5) Item, es ſollen die Hutmacher, die Bürger allhier ſind und in der Stadt ihren Wohnſitz haben, für die Herbſt⸗ wolle, die zur Herbſtzeit an jedem Wochenmarkt in der Stadt allhier feilgehalten wird, an den drei erſten Stunden des Tages einen freien Vorkauf vor den anderen haben; ſtandsbewegung im Rothenburgiſchen hingewieſen und dabei auf „verſchriebene, lang hergebrachte Einigung und Derſtändnis“ mit Rothenburg hingewieſen. Es handelt ſich alſo um einen Bündnis⸗ vertrag aus früherer Zeit. 1) Zur Sache vgl. oben S. 48 Unm. 1. 2) Die Färber hatten ſich beſchwert, daß etliche am Markttage Wolle aufkauften, die ſie nicht verarbeiteten: dies geſchah offen⸗ kundig in der Abſicht, dadurch den Preis für Wolle in die höhe zu treiben. Unſere Beſtimmung ſoll ſolche Treibereien unmöglich machen. ) Dies bedeutet nach Grimm D. W. 12, 1086 das im Original ſtehende„ẽòvedoch verſchlagen.“ 57 aber nach blauf der drei Stunden ſoll damit der freie Handel beginnen. (6) Item, gleicherweiſe ſollen auch die Färber, die Bürger hier ſind, vor allen anderen für die flämiſche Wolle an jedem Wochenmarkt die drei Stunden über, von denen eben die Rede war, den Vorkauf haben, und nachher ſoll auch damit ein gleicher, freier handel beginnen. (7) Item, in Betreff der verlaſſenen Hofſtätten und ver⸗ laſſenen häuſer in der Stadt, die man nicht bewacht, ſollen in künftigen Zeiten von dem neuen Kate, wie es ſich als notwendig erweiſt, Maßnahmen getroffen werden. (8) Item, der neuzuwählende Rat ſoll in der Zeit ſeiner Umtsführung feſtzuſetzen befugt ſein, wie arm und reich künftig Kriegsdienſt zu leiſten haben, und wie es damit gehalten werden ſoll, doch in der Weiſe, daß bei Verteilung der Laſten auf die Armen nicht weniger als auf die Reichen in gerechter und billiger Weiſe die gebührende Kückſicht genommen werde. (9) Item, wenn eine Klage oder ein Mangel in Betreff Holzes ſeitens der Gemeinde geltend gemacht und ſie an der Holznutzung!) verhindert wird uſw., ſo ſoll dieſe ihr von dem neugewählten Rate erlaubt werden. (10) Item, die Bürger bäuerlicher Lebensführung?) oder andere, die in der Stadt wohnen und Bauern- oder andere Güter haben, Leute, die vormals(wiewohl un⸗ göttlicherweiſe) mit Handlohn, Hauptrecht und dergleichen Laſten bedrückt geweſen ſind: die ſollen ſolchen Handlohn, Hauptrecht und dergleichen Laſten in Sterbefällen nicht zu leiſten ſchuldig ſein, ſondern ihren Lehnsherren in jedem einzelnen Fall nicht mehr als zwei Viertel Weins bei der Gutsübernahme?) entrichten. Darüber hinaus ſollen ſie nicht bedrückt werden Y. (11) Item, den Geiſtlichen in der Stadt ſoll man künftig ) Nämlich in den Gemeindewaldungen. ) Original:„burger aus der pawrſchaft“. ) Original:„beſteen weins“. gl. dazu Schmeller, Baur. n 2 ) Die Forderung wird nicht für die Bauern der Rothenburger Landwehr erhoben— dieſe vertreten ſie ihrerſeits in ihren Beſchwerde⸗ 58 gal ut U70 N e i von dem Beſitztum, das in der Stadt liegt, keinen Zehnten mehr zu geben brauchen. (12) Item, wer— Mann oder Frau— beim Vieh⸗ hüten oder ⸗treiben einem anderen oder mehreren bös⸗ willigen Schaden zufügt, nämlich in Gärten, Wieſen, kckern, Waldungen und dergleichen, und auf friſcher Tat ertappt wird, daß er außerhalb der durch Markſteine abgegrenzten wege ſich tummelt, von denen ſoll jeder in jedem einzelnen Falle mit einem Gulden ſtraffällig ſein, von dem ein halber dem Rat und der andere halbe dem Beſchädigten zu zahlen iſt; außerdem aber ſoll er dem Beſchädigten den zugefügten Schaden zu erſetzen verpflichtet ſein, nach Entſcheidung des Rates. (13) Item, nachdem der Komtur und Pfarrer all⸗ hier), der bislang mit ſeinen hinterſaſſen in dettwang?) Gericht gehalten hat, dasſelbe aufgegeben und darauf ver⸗ zichtet hat, ſoll der neugewählte Rat des weiteren in Er⸗ wägung ziehen, wie es damit gehalten werden ſoll. Und zuletzt will der ehrbare kflusſchuß mitſamt der ganzen Gemeinde laut erwähntem vorgeleſenen Inſtrument ſich zu all jenem und dem, was ihnen ſonſt zu gemeinem Nutzen erſprießlich und erforderlich erſcheint, hiermit durch Proteſt, Zeugnis und Beſchluß bekennen, wie das erwähnte Inſtrument und die angeführten Artikel in allen Punkten enthalten. Doch wollen wir, wie geſagt, damit niemand injurieren und ſchmähen?). *** * Die kaiſerlichen Räte Nach Verleſung obiger neuen Ordnung des klusſchuſſes haben die kaiſerlichen Räte oder Rommiſſäre alsbald ihre artikeln(vgl. oben S. 17)—, ſondern nur für die„Ackerbürger“. Durch die zwei Diertel Wein ſoll lediglich das Obereigentum des Cehns⸗ herrn anerkannt werden. 1) Deutſchordenskomtur und Pfarrer von Rothenburg war Kaſpar Criſtan, ein Anhänger der neuen Lehre, der deshalb frei⸗ willig auf ſeine ihm zuſtehenden Hoheitsrechte verzichtete. 2) Porort von Rothenburg. 5) Pgl. dazu oben S. 42. 59 auf Rat und Gemeinde lautende Kredenz!) in der Pfarr⸗ kirche von der Kanzel alsbald auch öffentlich durch ihren Schreiber, den ſie bei ſich hatten, verleſen laſſen und dabei der Gemeinde ernſtlich geboten, von ihrem Vorhaben, Hufruhr und Empörung gegen den Kat abzuſtehen, bei ſchwerer Strafe und Ungnade, die für ſie, wenn ſie ſolche Warnung in den Wind ſchlügen, ſpäter nachfolgen würde; dabei wiederholten ſie das, was ſie ſchon dem Klusſchuß geſagt hatten). Aber es ließen etliche in der Gemeinde, und ſonderlich einer, Peter Sauler genannt, böſe, verwegene, ſpitze Reden fallen, indem ſie ſagten, der Teufel hätte nach ihnen ge⸗ ſchickt. Huch ließ ſich mancher in der Gemeinde hören: er wolle die verleſenen und verkündigten Artikel nicht halten; man ſolle ihnen noch mehr Beſchwerden abſtellen. Und unter andern ſchrie der Greuſſerin Mann, N. ge⸗ nannt), vor dem Rathaus zu dem Kusſchuß: ſeine Meinung wäre, man ſollte den kaiſerlichen Rommiſſären weiß ſonſt was zuleide tun, ihnen die Köpfe abſchlagen. Und es war ein großes Gemurmel in der Gemeinde. Nach Ciſch kamen die kaiſerlichen Kommiſſäre auf das Rathaus zum Rat und erzählten ihm, wie ſie mit dem Aus⸗ ſchuß heute verhandelt und alles mögliche verſucht hätten, ihn von ſeinem Vorhaben abzubringen. Aber ſie hätten bei ihm nichts Erſprießliches erreichen können, außer folgender Zuſage: wenn die Artikel ſo, wie ſie heute vor der Gemeinde öffentlich verleſen worden, vom Rate un⸗ verändert angenommen und bewilligt würden, alsdann wollten ſie den Handel ihnen, den kaiſerlichen Kommiſſären, zur Erledigung anheimſtellen, damit ſie beide Teile gütlich zuſammenbrächten. Dies wollten ſie, die kaiſerlichen Räte oder Rommiſſäre, einem ehrbaren Rate in beſter Abſicht angezeigt haben. Wo es nun einem ehrbaren Rate an⸗ ) D. i. ihr Beglaubigungsſchreiben. ) Die von den Rommiſſären dem Ausſchuß gemachten Vor⸗ haltungen ſtehen bei Baumann, S. 170. ) Was es mit ihm für eine Bewandtnis hat, zeigt eine ſpätere Stelle in Zweifels Chronik, bei Baumann, S. 541:„N. weber bey der alten Unſer frawen cappellen, der die Grewſſerin hat.“ 60 fehh helle a U Lan fc flit lle faden, 100 0 N lit ien ele füt bite ige fit gen bg fh Jab l De l nehmbar oder erwünſcht ſein ſollte, die aufgeſetzten und verleſenen Urtikel anzunehmen und alſo unverändert bleiben zu laſſen und weiterhin die Sache ihnen, den kaiſerlichen Rommiſſären, anheimzuſtellen, ſo wollten ſie allen mög⸗ lichen Fleiß darauf verwenden, die ſtreitenden Parteien gütlich zuſammen zu bringen. Aber mit den die geiſtlichen Güter betreffenden Artikeln wollten ſie ſich keinesfalls be⸗ laden, ſondern ſie ſiſtieren!) bis auf einen künftigen Keichs⸗ tag oder ein Konzil; denn dieſe Artikel ſtänden in Wider⸗ ſpruch zu dem vor einigen Jahren erlaſſenen kaiſerlichen Edikt 2). Was aber künftig auf den Reichstagen oder Ron zilien anderen Städten in dieſem Punkte bewilligt würde, deſſen ſollten ſie auch teilhaftig werden. Darauf hat der Kat geantwortet: ſie hätten die klrtikel nicht gehört, wüßten auch nicht, was ſie enthielten; ſie bäten, daß man ſie ihnen einhändige, damit ſie ſich mit ihnen bekannt machen und bis morgen um zwei Uhr nach⸗ mittags ſich gutachtlich dazu äußern könnten. Das haben die kaiſerlichen Kommiſſäre dem Ausſchuß gemeldet. Über der Ausſchuß hat ſich geweigert und es abgeſchlagen, dem Rate die kUrtikel zu übergeben und ihn ſich damit bekannt machen zu laſſen. Doch haben ſie ſich dabei erboten, ſie dem Rate vor den kaiſerlichen Rom⸗ miſſären und dem Ausſchuß, ſo oft er es wolle, zu verleſen. Demgemäß hat der Rat mitſamt den kaiſerlichen Kom⸗ miſſären eine gemeinſchaftliche Sitzung mit dem klusſchuß abgehalten. Dort haben ſie die Artikel der neuen Ordnung, die Stephan von Menzingen ſelbſt vorlas, verleſen hören. Darauf hat der Rat bis zum folgenden Tage ſich Bedenk⸗ zeit genommen, um ſich über Antwort und Beſcheid, die den Rommiſſären auf ihren Dorſchlag zu geben ſeien, ſchlüſſig zu werden. Ddieſe Bedenkzeit iſt ihm bewilligt worden. ** * 1) Original:„zu ruw ſtellen.“ 2) D. i. das Wormſer Edikt. 61 6. hans Bermeters Umtriebe in Würzburg. Magiſter Corenz Fries, die Geſchichte des Bauern⸗Krieges in Oſtfranken, herausgegeben von H. Schäffer und Th. Henner, Würzburg 1883, I, S. 6164. während nun der Haufen der aufrühreriſchen Bauern, die dazumal in und um Mergentheim lagerten), täglich anwuchs, auch etliche würzburgiſche Städte und klmter, wie oben berichtet, ſich zu ihnen geſchlagen hatten, die ſich höchlichſt bemühten, den ganzen Haufen in das Stift Würz⸗ burg zu bringen und ſich von der Obrigkeit freizumachen, gab es, abgeſehen von der Obrigkeit, faſt niemanden oder doch gar wenige, denen dies aufrühreriſche Vorhaben nicht zuſagte. Doch ließ ſich dies der eine mehr, der andere weniger merken. Und je maßloſer ſich ein jeder hierbei gebärdete, um ſo mehr Anhang hatte er bei dem gemeinen Pöbel. Daher kam es, daß die böſen Buben, die zuvor wegen ihrer her kömmlich üblen Lebensführung Treu und Glauben völlig verloren hatten, jetzt wieder ans Licht traten und die erſte Geige ſpielten. Es war auch dazumal ein Bürger zu Würzburg in dem Hauger Viertel, hans Bermeter geheißen— wiewohl er ſich auch Linck nannte— der verſtand ſich einigermaßen darauf, die Pfeife zu ſpielen und die Caute zu ſchlagen, beſaß eine leidliche Beredtſamkeit und hatte ſeine Tage mit Schlemmen und Schwelgen hingebracht. Und weil er täg⸗ lich ſpielte und praßte und dabei doch kein ererbtes Gut, auch ſonſt keinen Verdienſt oder Rentenbezüge hatte, kam er bei vielen ernſtlich in den Verdacht, daß er als Spion im Dienſte etlicher Städte ſtünde. Überhaupt benahm er ſich leichtfertig und ungebührlich, alſo, daß es wenige gab, die gern mit ihm zu tun hatten— abgeſehen von Leuten, die ihn nicht kannten oder die ſeinesgleichen waren. Übrigens war er ohnedies zuvor wegen eines offenkundigen Dieb⸗ ſtahls gefangengeſetzt, aber wieder losgebeten worden; danach hat er wegen ſeiner Vergehungen zweimal ent⸗ rinnen müſſen, hat aber auf Fürbitte hin jedesmal in die Stadt zurückkehren dürfen. Zu jener Zeit nun riskierte er ) Es iſt die Rede vom Tauberhaufen. 62 l i Bil 100 I fe — weil ſchier ein jeder, ohne Strafe gewärtigen zu müſſen, ſich nach ſeinem Gutdünken aufführten konnte— es auch. Zuerſt machte er etliche Buben, die ſeinesgleichen waren, zu ſeinen Spießgeſellen; mit denen überfiel er, als ihr Hauptmann, die Geiſtlichen in ihrer Behauſung, und was er darin an Wein, Getreide und anderen eßbaren Dingen fand, nahm er weg und verteilte es unter ſeine Rotte. Darum vermehrte ſich ſein haufe täglich. Und wiewohl er im Anfang als einer, der bei dem Rate und der Mehr⸗ heit in der Gemeinde kein Vertrauen genoß, ſich etwas ſchmiegen mußte und ſeine Gelüſte nicht— wie er gern gewollt hätte— frei austoben laſſen konnte, feierte er gleichwohl nicht, ſondern in welchem Stadtviertel, welcher Gaſſe oder welchem haus nur immer er unruhige, böſe Buben ſeinesgleichen wußte, die das Ihre verſchwendet hatten und darum nach anderer Leute Gut begierig waren: zu denſelben begab er ſich, lobte ihnen der Bauern Unter⸗ nehmung als göttlich, ſchmähte die Obrigkeit, pries die Freiheit, und mit ſeinem liſtigen Geſchwätz— worin er ſonderlich Meiſter war— gab er ſeinem Vorhaben den denkbar ſchönſten Aufputz:„Jetzt ſei die Zeit gekommen, da ſie ihre unchriſtlichen Caſten, mit denen ſie bisher von den Pfaffen unbillig und wider das heilige Evangelium bedrückt worden ſeien, ungehindert und mühelos abſchütteln und ſich davon befreien und alle reich werden könnten. Er wüßte wohl, daß ſich etliche dagegen ſtemmten und ſolche chriſtliche Unternehmung gern zum Scheitern bringen wollten. Das wären aber diejenigen, die bisher ſchon den Pfaffen angehangen und zuzeiten den armen, gemeinen Mann nicht weniger als die Pfaffen bedrückt hätten. Darum ſollten ſie ſich nicht abwendig machen laſſen; denn er wüßte, daß die chriſtlichen Brüder— er meinte damit die auf⸗ rühreriſche Bauernſchaft— bald in Würzburg ſein und ſich mit ihnen verbrüdern würden, um ſolchem göttlichen, löb⸗ lichen und nützlichen vorhaben zum Erfolge zu verhelfen. Mit ſolchen und ähnlichen Worten erregte er viel böſe Buben, die ſonſt vielleicht ruhig und ſtill geblieben wären. Wo dann dieſe zu anderen ihresgleichen kamen, trugen ſie ihnen dieſe Predigt auch vor, alſo, daß der längſt ſchlum⸗ mernde giftige Groll der Untertanen, der bislang in ihnen 6⁵ verborgen geweſen war, wie das Gras auf dem Selde und die Blätter auf den Bäumen, die dazumal auch auszuſchlagen anfingen, von Tag zu Tag je länger je höher hervorwuchs; und damit unſer Bermeter ja nichts unterließ, was der Unfachung dieſes Feuers dienlich war, erdichtete er ſelbſt Briefe und faßte ſie ganz ſo ab, als wären ſie von der Ver— ſammlung der Bauern ausgegangen, ließ ſie auch durch Perſonen, die ſich dazu anſtellig erwieſen, übergeben. Zu⸗ zeiten, wenn er wußte, daß irgendwo eine Derſammlung oder Geſellſchaft beieinander war, kam er mit ſolchen Briefen perſönlich dahin, ſtellte ſich ſo, daß er die Verſamm⸗ lung überſchauen konnte, und las die Briefe vor, ſchloß auch allweg eine Dermahnung daran. Andererſeits ſchrieb er Briefe an die Hauptleute der Bauern, in dem Sinne und in der Form, als wären ſie von Bürgermeiſter, Rat, Viertels meiſtern!) und Gemeinde zu Würzburg aus⸗ gegangen. Er nahm zeitweilig auch etliche Bewaffnete zu ſich, lief oder ritt eilends durch die Gaſſen und über die weiteſten Plätze zu Würzburg, ſonderlich dort, wo— wie er glaubte— am meiſten Volk beiſammen wäre. Dort ließ er ſich vernehmen, einmal, daß er jetzt ſoeben aus dem Lager der Bauern käme und neue Runde brächte, dann wieder, daß er zu den Bauern ziehen und ſich davon über— zeugen wollte, was ſie machten. Wenn ich ſagen oder ſchreiben ſollte, was dieſer Hans Bermeter vor der Empörung und während derſelben für Unheil geſtiftet hat, müßt' ich ein beſonderes Buch von ihm ſchreiben. Aber damit ich nicht zu lange bei der Materie verweile, will ich wieder zum eigentlichen Gegenſtande zurückkehren und nur noch hinzufügen, daß ſelbiger Bermeter in dem der Empörung folgenden Jahre zu Nürnberg ge— fangen und Donnerstag nach Riliani, der da war der 11. Juli im 1527. Jahre, daſelbſt mit dem Schwerte vom Leben zum Code befördert worden iſt. *** * ) D. ſ. Gemeindebeamte, die den einzelnen Stadtvierteln vor⸗ ſtehen. 64 Del fotf ht lie eile auf che mat e 7. Die Miltenberger Artikel. Der Wortlaut der Artis! renz Fries, a. a. O., S. 454440. Welcher Geſtalt eine Ordnung oder Re⸗ aton zu Nutz und SF nt Chriſtenbrüder abzufaſſen und aufzu⸗ Fi cht en e Zum erſten: mit allen geweihten Prieſtern ſoll, wie Gott Matthäi 282) ihnen befohlen und geboten hat, eine Reform vorgenommen werden, und ſie ſollen, wie es ihre Notdurft erfordert, verſorgt werden, ohne Rückſicht auf ihre Geburt und ihr herkommen, gleichgültig, ob ſie hohen oder niederen Standes ſind. Zu dieſem Artikel gehören vier Erläuterungs⸗ beſtimmungen. Die erſte betrifft die großen Hanſen!?), wie Biſchöfe, Pröbſte, Dechanten“),„Dertun-herren“?) und ihres⸗ gleichen. ) Wir ziehen im folgenden nicht den Wortlaut der„Refor⸗ mation Raiſer Friedrichs III.“(vgl. oben S. 9) zum Vergleich mit unſeren Artikeln heran, weil uns dies für die Zwecke unſerer Publi⸗ kation nicht als erforderlich erſcheint. 2) Es iſt auf den Schlußvers des Matthäusevangeliums hin⸗ gedeutet. Zu Chriſti Weiſung:„Und lehret ſie halten alles, was ich euch befohlen habe,“ ſteht die Lebensführung der gegenwärtigen Geiſtlichen in unvereinbarem Widerſpruche. ) Plural zu„Hans“. Spöttiſche Bezeichnung für„die hohen Herren“. Häufig bei Luther. ) Bei„Probſt“(praepositus) iſt nicht an den Kloſterprobſt gedacht(weil ſonſt der„Abt“ in der Aufzählung nicht fehlen dürfte), ſondern an den Dom- bzw. Rollegiat⸗Probſt(vgl. dazu die übernächſte Anmerkung); desgleichen bei Dechant(decanus) an den Dom⸗- reſp. Rollegiat⸗Dechanten. Probſt und Dekan hatten die höchſten Würden — und Einnahmen in den Dom- und Rollegiatſtiften inne. ) Nicht nachzuahmendes Wortſpiel.„Vertunherren“(= Ver⸗ ſchwender⸗, Vergeuderherren) iſt ironiſch für„Cumherren“( Dom⸗ herren) geſetzt. Domherren oder Kanoniker ſind die im Domkapitel vereinigten Kleriker an der Kathedral⸗(Biſchofs⸗) Kirche, die als eine Urt von Senat dem Biſchof zur Seite ſtanden. Quellenbücher 81. 65 Item, daß alle regulierten Perſonen!), wie Mönche, Nonnen, Nollharden), Chorherren und andere ihres— gleichen, die trotz geiſtlichen Scheines als reißende Wölfe kenntlich ſind, wie klar zutage liegt, ſollen reformiert werden, wie Gott geboten hat und Geneſis, auch Matthäi 19) geſchrieben ſteht. Item, daß eine jede Gemeinde auf gute Hirten halte, die die Schäflein allein mit dem in der Schrift be⸗ gründeten Wort Gottes weiden, und daß ſie das Recht habe, die ein- und abzuſetzen. Item, daß alle Prieſter oder erwählte Perſonen“) im Dienſte Gottes den übrigen vorangehen ſollen, wie es Chriſtus, unſer Erlöſer, getan hat. die ſollen auch mit einem anſtändigen Einkommen bedacht werden, doch ſo, daß das, was darüber hinausgeht), allen bedürftigen Menſchen und gemeinnützigen Zwecken zugute komme. Zum anderen ſollen alle weltliche Fürſten, Grafen, Herren, Ritter und Edlen auch reformiert werden, damit der Untertan nicht im Widerſpruch zur chriſtlichen Freiheit ſo ſchwer von ihnen bedrückt werde. 1) Original:„regelsperſone“, d. h. alle Perſonen, die einer geiſtlichen Regel unterworfen ſind, durch welche ihre Lebensführung geordnet wird. Zu dieſen gehören nicht nur die Mönche und Nonnen, ſondern auch die in Dom- und Rollegiatſtiften zuſammenwohnenden Kleriker. Von ihnen werden die Domherrn(im vorigen Abſchnitt) zu den„großen Hanſen“ gerechnet; die in Rollegiatſtiften(d. h. in nicht biſchöflichen Kapiteln) gemeinſam lebenden Geiſtlichen ſind die in unſerem Ubſchnitt erwähnten Chorherren l(obſchon ſonſt dieſe „ auch für Mitglieder regulierter Domkapitel verwendet wird). ) Nollharden, meiſt Lollharden, auch kllexianer genannt, tauchen zu Beginn des 14. Jahrhunderts in den Niederlanden als ein Orden auf, der ſich der Wohltätigkeit widmete. Sie ſtanden im Berdachte der Ketzerei: deshalb wurde ſpäter der Name der Loll⸗ harden auf die Anhängerſchaft Wiklifs übertragen. Matih 19, v. 25. ) Damit ſind wohl Perſonen gemeint, die als Prediger ge⸗ wählt wer den, ohne daß ſie die prieſterliche Weihe erhalten haben. ) D. h. als Einnahme von prieſterlichen pfründen. 66 be — 28 3 Zu dieſem Artikel gehören auch vier Erläuterungs⸗ beſtimmungen. Erſtlich, daß den Niederen gegenüber den Fürſten und herren, den Armen gegenüber den Keichen zu un⸗ parteiiſcher Rechtſprechung ſchleunig und gründlich ver⸗ holfen werde. Item, daß alle— von den Fürſten an bis auf die Edlen—, die von heiligen Reiche und vom Trägern der Reichsgewalt belehnt ſind, zu gebührender Lebens- führung— ein jeder nach ſeiner Geburt— in den Stand geſetzt werden. Dagegen ſollen ſie die Wohlfahrt des heiligen Römiſchen Reiches ſich getreulich angelegen ſein laſſen, die Gehorſamen, Braven, die Witwen und Waiſen ſchirmen und die Ungehorſamen und Böſen ſtrafen. Item, daß alle LCehnsleute dem Römiſchen Kaiſer, wie die Schrift es vorſchreibt, oder 1) anderen ihren Lehnsherren als weltlichen Fürſten des Reiches zur Er⸗ haltung des chriſtlichen Friedens und zur Mehrung des Reiches ehrlich und redlich dienen, auch daß ſie die Unter⸗ tanen, ohne daß ſie ihnen neue Laſten auferlegen, ſchützen und ſchirmen und jedermann mit Rat und Cat zu ſeinem Rechte verhelfen, damit ſich niemand über RKechts⸗ verkürzung zu beklagen habe. Item, daß alle Fürſten, Grafen, Ritter, Edle und Edelknechte?), mögen ſie nun vom Keich oder des Reiches Fürſten belehnt ſein oder nicht, ſich göttlichem Willen gemäß chriſtlich, brüderlich und gebührend halten ſollen, damit niemand durch ſie unbilligerweiſe beſchwert werde. Sie ſollen auch das göttliche Wort und Recht vor aller Gewalt nach beſtem Vermögen ſchützen helfen, ſchirmen und ihm ihren Beiſtand angedeihen laſſen, damit es nicht gewaltſam zunichte gemacht werde, wie es vor unſerer Zeit geſchehen iſt. )„oder“ hat der nach einer anderen Vorlage gedruckte Text bei Ochs le, Bauernkrieg in den ſchwäbiſch⸗fränkiſchen Grenzlanden S. 284 ſtatt„uber“ bei Fries. Der Druck bei Ochsle hat auch das bei Fries fehlende Verbum„dienen“. ) Original:„knechte“, d. ſ. die jungen Leute ritterlichen Standes, die den Kitterſchlag noch nicht erhalten haben. 67 30 Zum dritten ſollen in allen Städten, KRom⸗ fe munen und Gemeinden des römiſchen Reiches— keine fol ausgenommen— die Grundſätze des göttlichen, natürlichen geh Rechtes chriſtlicher Freiheit gemäß durchgeführt und be⸗ e feſtigt werden. Item, dagegen ſoll niemand alte oder neue Einwände fe vorbringen, damit der Eigennutz unterdrückt, insbeſondere 010 dem Armen ebenſo wie dem Reichen geholfen, auch brüder⸗ 1 liche Einigkeit erhalten werde. 1 Item, daß alle Bodenzinſe— allweg ein Pfennig 60 mit 201)— ſollen abgelöſt werden können. 5 Item, daß den Kaufleuten Sicherheit auf ihren Kauf⸗ fahrten gewährleiſtet, und daß der Handelsverkehr durch eine Ordnung für den Verkauf aller Waren geregelt werde, nach der ſie ſich zu richten haben, damit der gemeine Nutzen gefördert und gemehrt werde. Zum vierten ſoll man keine Doctores— geiſtliche f oder weltliche— weder im Kate eines Fürſten, noch an 1 irgendeinem Gericht dulden, daß ſie darin ſitzen, reden, raten oder mitwirken, ſondern man ſoll ſie daraus gänzlich 0 entfernen, auf daß ſie ſich von den Menſchenſatzungen 9 weg der göttlichen Schrift zuwenden und als geeignete 0 perſonen zum Predigen berufen werden können; denn bei f dem gegenwärtigen Zuſtande werden viele Perſonen durch. ihre ſpitzfindigen Einwendungen zugrunde gerichtet. Zur Erläuterung dieſes vierten Artikels folgendes: Damit dennoch das kaiſerliche Recht unbeeinträchtigt bleibe, ſo ſollen auf jeder hohen Schule oder Univerſität, die beim Reiche zugelaſſen iſt, Doctores?) der kaiſerlichen Rechte beſtallt und die Unterhaltungskoſten für ſie ge⸗ tragen werden?). Und wenn durch Fürſten oder Ge⸗ richte“) um Kat bei ihnen nachgeſucht wird, ſo ſollen ie ) D. h. durch den zwanzigfachen Betrag. 1 g 75 Ochs le, S. 285, hat die beſtimmte kingabe:„drey Doc⸗ Ores. ) Original:„erhalten und verlegt werden“. 4) Original:„durch furſten oder andere gericht“.„ander“ wird ce im älteren Neuhochdeutſch häufig in gleicher Weiſe pleonaſtiſch ge⸗ braucht wie heute noch autre im Franzöſiſchen. 95 68 ſie denen auf Grund gemeinſamer Beratung getreulich ſolchen Kat, begründet auf das Kecht, in Monatsfriſt zu⸗ gehen laſſen, damit einem jeden ſo raſch als möglich Belehrung im Rechte zuteil werde. Item, dieweil die Doctores nicht Erbhüter des Rechtes, ſondern bezahlte Diener ſind, die um ihres Eigennutzes willen den Gang des Rechtes nach Möglich⸗ keit aufhalten und die Beratung und ihre Dienſtleiſtung möglichſt langſam zu Ende führen, ſo ſollen ſie bei keinem Gericht zugelaſſen ſein, dort Urteile zu machen oder zu verkünden. Item, dieweil es klar zutage liegt, daß mehrmals zwei Parteien durch die Doctores zehn Jahre— manch⸗ mal noch länger, manchmal nicht ſo lange— um des Eigennutzes willen hingehalten werden, weshalb ſie Stief⸗ väter und nicht rechte Erben des Rechtes genannt werden müſſen, darum ſollen ſie alle in keinem Gerichte ver⸗ wendet und zugelaſſen werden. Item, wenn eine Herrſchaft oder eine Stadt einen oder mehr Doctores haben wollte, ſo ſoll man ſie nirgends zu Mitgliedern eines Rates machen, ſondern ſich ihrer ausſchließlich zur Einholung von Ratſchlägen bedienen. Doch ſoll ſolchen Ratgebern freies Ermeſſen), Dernunft und Weisheit unbeeinträchtigt bleiben, damit ſie auf die Entſchließungen des Rates mäßigend einwirken, an ihnen Zuſätze oder Weglaſſungen vornehmen oder ſie in ihrem Wortlaut beſtehen laſſen. Hat doch Gott einem jeden Gerechten verheißen, daß er die Gerechtigkeit begreife und erkenne). Zum fünften wäre es gut, wenn kein geweihter Prieſter— er ſei hohen oder niederen Standes— im RKeichs⸗ rate oder in ſonſtigen Ratskörpern der weltlichen Fürſten, Herren oder Kommunen Sitz und Stimme erhielte; denn ) Original:„gnad“, was ebenſo wie„Belieben, Willkür“(daher oben„freies Ermeſſen“) auch„Geſchicklichkeit“ bedeuten kann. ) Original:„die gerechtigkeit erkennen zu leren.“ Bei Ochs le, S. 286, deutlicher:„zu lern vnd erkennen die gerechtigkeit“. 69 ihnen iſt ſolches verboten, wie in der Schrift klar be⸗ gründet ſteht. Begründung: Sie werden durch der Welt Weisheit und Wandel verfinſtert im Geiſt Gottes, werden auch träge und ver⸗ ſäumen den Dienſt Gottes. Und beſonders iſt zu be⸗ ſorgen, die weltliche Ehre könne ſie dazu verführen, daß ſie um derentwillen die göttliche Gnade verlieren, wenn anders ſie ihrer überhaupt teilhaftig ſind. Item, daß auch kein Geweihter oder Geſalbter in ein weltliches Amt eingeſetzt und darin verwendet werde. Denn weltliche Ehre!) verhindert ſie am dienſte Gottes, wie klar zutage liegt. Item, daß kein Geweihter oder Geſalbter in Ge⸗ richts- und weltlichen Sachen?) zu entſcheiden habe. Denn dadurch ſind ſie zu Herren, und die Laien hohen und niederen Standes zu Knechten geworden. Es ſind auch Leute adligen und gewöhnlichen Standes durch die Mönche ausgeſogen, und ihr Gut iſt ihnen entfremdet worden, das billiger ſie als die Mönche hätten erben ſollen. Item, der Biſchof von Mainz hat verfloſſene Nati vitatis Mariae 3) mit allen Suffraganen“) und Biſchöfen, die dem Erzſtift Mainz zugehören, deren zwölf ſind), zu lſchaffenburg eine Derſammlung nebſt anderen Papiſten und Doctores“) veranſtaltet und dort Be— ) Ochs le:„dan weltlich eer vnd geitz“. 2) Gchs he:„in kein Rath, gericht oder weltlichen Sachen“. ) D. i. der 8. September 1524. ) Suffragan bedeutet„Gehilfe“. Im beſondern verſteht man darunter die Suffraganbiſchöfe, d. h. entweder die Biſchöfe in partibus infidelium, die als Vikare eines ordentlichen Diözeſanbiſchofs tätig ſind, oder auch die zum betreffenden Erzbistum gehörigen Diözeſan⸗ biſchöfe ſelbſt. 6) Die zwölf zum Mainzer Erzbistum gehörigen Bistümer ſind: Worms, Speier, Würzburg, Eichſtädt, Augsburg, Konſtanz, Straß⸗ burg, Chur, Paderborn, Hildesheim, Halberſtadt, Verden. „) Original:„ain verſammlung ir und ander papiſten und doctores“. Dafür Ochs le, S. 287:„ein verſamlung Ir und anderer Babtiſten doctores“. In beiden Fällen iſt an Doktoren des geiſt⸗ lichen Rechtes zu denken. 70 ratungen abgehalten; es iſt aber kein Weltlicher dazu hinzugezogen worden. Umgekehrt aber haben ſie bei allen weltlichen Beratungen die führende Rolle geſpielt, wodurch bislang bei ihrer liſtigen Verſchlagenheit männig⸗ lich oder doch viele Schaden an Leib, Seele und Gut er⸗ litten haben). Denn was für uns Sünde iſt, iſt ihnen erlaubt geweſen, und was für ſie nicht erlaubt und ver⸗ boten iſt— wie Eheweiber zu nehmen—, iſt uns erlaubt geweſen. Zum ſechſten wäre es gut, wenn alles weltliche Recht im Reich, das bisher in Übung geweſen iſt, abgetan und beſeitigt würde und an ſeiner Stelle das göttliche und natürliche Recht, in der Weiſe wie es oben und noch weiter unten dargelegt iſt, aufgerichtet würde. Dadurch bekäme der Arme ebenſo Zutritt zum Recht wie der Oberſte und Reichſte. So wäre es angemeſſen, daß das kaiſerliche Kam mer⸗ gericht im heiligen Reiche deutſcher Nation beſetzt würde mit 16 tüchtigen, ehrbaren, gut beleumundeten Männern), nämlich zwei aus dem Fürſten⸗, zwei aus dem Grafen- und Herrenſtande, zwei aus der Kitterſchaft, drei von den Reichs- ſtädten, drei von allen landesfürſtlichen Städten im Reich und vier von allen Kommunen?) im Reich. Sie ſollen den Reichskammerrichter aus dem Stande der Grafen oder Herren)) zu erwählen haben. Und aus ſolchen 16 Perſonen ) Für das Folgende iſt etwa der Gedanke zu ergänzen:„So klaffen jetzt Laien⸗ und Klerikermoral ganz auseinander.“ ) Das Reichskammergericht war auf dem Reichstage zu Worms im Jahre 1495 eingeſetzt worden. Es hatte zunächſt ſeinen Sitz in Frankfurt a. M., dann nach vorübergehendem Wechſel des Ortes ſeit 1527 in Speier, ſeit 1695 in Wetzlar, wo es 1806 der Auflöſung verfiel.— Un der Spitze des Reichskammergerichts ſtand der Kammer⸗ richter, dem ſeit 1521 zwei Senatspräſidenten beigegeben wurden: dieſe drei, die dem hohen Üdel angehören mußten, wurden vom Kaiſer ernannt. Daneben gab es urſprünglich 16 Beiſitzer, deren Zahl ſpäter erhöht wurde. ) Die Rommunen ſind die Landgemeinden. ) Original:„ain chamergericht im reich von graven oder herren“, was keinen Sinn gibt. Für„chamergericht“ iſt„chamer⸗ richter“ zu leſen. Dieſe Vermutung fand ich durch den Cext bei Ochs le, S. 287:„Camer Richter“ beſtätigt. 71 ſoll Kläger oder Beklagter!) jeder einen Redner und Be⸗ rater ſich erwählen, der ihre Sache zu vertreten hat. Und die Perſonen, die Mitglieder dieſes Kammergerichts werden, ſollen vorher wenigſtens zehn Jahre?) zu Gericht geſeſſen haben und als Kichter tätig geweſen ſein. Item, dem Kammergericht ſollen im heiligen Reiche, wie für gut angeſehen wird, in der Rangordnung vier Hof gerichte folgen, von denen jedes auch mit 16 Per⸗ ſonen beſetzt ſein ſoll, nämlich drei davon aus dem Stande der Fürſten, Grafen und Herren, drei von Rittern und Edelknechten, drei von den Keichsſtädten, drei von den landesfürſtlichen Städten, von allen Kommunen und Ge—⸗ meinden im Keiche vier. Die ſollen auch alle gemeinſam ſich einen aus dem herrenſtande zu ihrem Hofrichter er⸗ wählen; aus denen ſollen die Parteien in der oben⸗ beſchriebenen Weiſe Redner und Berater auswählen. Und die Mitglieder dieſer Hofgerichte ſollen ehrbar ſein und vor⸗ her zu Rat und Gericht geſeſſen haben. Item den vier Hofgerichten ſollen 16 Land- gerichte— je vier einem Hofgericht— untergeordnet ſein, und jedes mit 16 Perſonen beſetzt werden, nämlich mit vier aus dem Stande der Fürſten, Grafen und herren, vier von den Kittern und Edelknechten, vier von allen Städten und vier von allen Rommunen. Jedes dieſer Landgerichte ſoll einen ritterbürtigen Mann zum Richter erwählen und einſetzen; im übrigen ſollen ſie es in der obenbeſchriebenen Weiſe halten. Item, den 16 Landgerichten ſollen 64 Frei gerichte — je vier einem Landgericht— unterſtellt und auch mit 16 Perſonen beſetzt werden, nämlich vier von den Keichs⸗ ſtädten, vier vom Adel, vier von den landesfürſtlichen Städten und vier von allen Kommunen. Don denen ſoll jedes einen vom Adel zum Freirichter erwählen, und es ſoll bei ihnen auch in der obenbeſchriebenen Weiſe gehalten werden, doch ohne daß ſie in Konkurrenz zu den Gerichten der Städte und gemeinen Landſchaften treten. 5) Original:„clager oder antworter“. Der„Untworter“ iſt der⸗ jenige, der vor Gericht Rede zu ſtehen hat. ) Dafür hat der Text bei Gchs le:„ix(= 9) Jar“. 12 Nel ig fh ff — Item von Stadt- und Dorfgerichten ſoll an das nächſte Freigericht appelliert werden können, doch nicht bei Be⸗ trägen von weniger als 10 Gulden, ausgenommen, wo es ſich um Ehrbußen oder um Erbſchaftsangelegenheiten handelt. Item vom Freigericht ſoll an das nächſte Landgericht appelliert werden können, doch nicht bei Beträgen von weniger als 100 Gulden. Item vom Landgericht ſoll an das nächſte Hofgericht appelliert werden können, doch nicht bei Beträgen von weniger als 1000 Gulden. Item vom Hofgericht ſoll an das Kammergericht appelliert werden können, doch nicht bei Beträgen von weniger als 10 000 Gulden. Zum ſiebenten!) wäre es gut, wenn alle Zölle, Geleitsgelder 2), Ungeld), Huflagen), Steuern und Laſten, die bisher allenthalben in Schwang geweſen ſind, abgeſchafft würden— das ausgenommen, was ſich als unentbehrlich erweiſt—, damit der gemeine Mann nicht durch Eigennutz beſchwert werde. Grund dafür: es ſind viele Zölle bei geiſtlichen und weltlichen Fürſten, Grafen, Herren und Rittern, Edlen, Prälaten, Mönchen und Städten auf⸗ gekommen, wodurch der ganze kaufmänniſche Verkehr be⸗ ſchwert und dem gemeinen Mann Kauf und Genuß aller Waren verteuert worden iſt. Item die Zölle, die zur Erhaltung gemeiner Wohlfahrt — zu Brücken, Wegen und Stegen— notwendig ſind, ſollen entrichtet, und der Überſchuß ſoll für Wohlfahrts- zwecke hinterlegt werden. Zum achten wäre es gut, wenn alle Straßen in den Landen deutſcher Nation frei und nicht abgeſperrt gehalten 1) In der Numerierung der folgenden Punkte iſt bei Fries Verwirrung eingetreten. Die richtige Aufzählung bietet der Text bei Ochs le, S. 289. 2) Pgl. oben Band 1, S. 34 Anm. 5. ) Dgl. oben S. 17 Unm. 5. ) Sries:„uflag“. Gchsle:„pffſchleg“. 75 würden— ohne daß man Gewalt durch Keiſige zu be⸗ ſorgen und zur Verhütung der Gewalt Geleit von Reiſigen zu nehmen brauchte!). Dies ſoll ausnahmslos gelten. Denn die Fürſten und herren haben die Straßen unter ſolcher Dorausſetzung vom Römiſchen Reich zu Lehen. Und in welches Fürſten oder Herren Gebiet jemand Schaden erleidet oder ihm das Seine genommen wird, dem ſoll der Fürſt oder Herr ſeinen Verluſt gänzlich bezahlen und vergüten. Item alles Ungeld von Wein, Bier und Met ſoll ab⸗ geſchafft werden, es ſei denn, daß es aus dringlichen Gründen zu einem Ceil zugelaſſen werde. Zum neunten wäre es gut, daß Steuern, Bede?) oder andere neu eingeführte Abgaben abgeſchafft würden; mit einer Ausnahme: dem Römiſchen Kaiſer ſoll ſeine Steuer, die aller zehn Jahre einmal erhoben wird, vor— behalten bleiben, wie Gott es Matthäi 22 beſtätigt hat). Zum zehnten ſollen alle Gold- und Silbermünzen eingeſchlagen ſein und auf ein Korn und Gewicht gebracht werden), doch ohne daß jemand dadurch in ſeinen Privi⸗ legien und Rechten beeinträchtigt werde 5). Und alle Bergwerke ſollen freigegeben werden, aus⸗ nahmslos— gleichgültig, ob es ſich um die Förderung von Gold, Silber, Queckſilber, Kupfer, Blei oder anderen Metallen handelt. Auch erſcheint es geboten, daß alles ausgegrabene Gold, Silber, Blei und Kupfer der Keichs⸗ kammer zugeführt, im Preis fixiert und gegen Bezahlung ) Original ſehr knapp:„on allen lebendigen gewalt oder glaitt“. 2) Griginal:„betloſung“, d. i. das aus der Bede erlöſte Geld. Die Bede war urſprünglich eine Steuer, die man in der Form von . erhob; ſpäter ſind Beden direkte landesherrliche Steuern über⸗ haupt. gk Matth. 22, V. 21. 4) Rorn iſt der Feingehalt der Münze, Gewicht ihr Geſamt⸗ gewicht. 6) Der ZJuſatz ſoll beſagen, daß das Münzregal der Fürſten und Städte nicht beeinträchtigt werden ſoll. 74 fei bel ausgeliefert werden ſoll 1). Für Gold und Silber bedarf's keiner weiteren Beſtimmungen. Was aber an ſilber⸗ haltigem Kupfer gefunden wird, das ſoll man nicht ſeigern), ſondern demſelbigen noch Silber zuſetzen, damit man Ortlin, heller oder andere Münze daraus prägen kann!). denn wenn man das mit Blei abtreibt), kann das Silber ohne ſonderliche Mühe wiedergewonnen werden). Was aber an Kupfer und Blei gefunden wird, das nicht viel Silbers enthält, das möge man ſeigern oder ander⸗ weit verkaufen. Item, es haben ſich viel neue Münzherren aufgetan. Infolgedeſſen iſt die alte gute Münze verſchwunden und iſt ) So deute ich die Worte des Originals:„mit ſtettem kauf verfaſt und in wechſel geantwort“. e) ſeigern— durch Schmelzen Metalle ſcheiden. Zur Sache ogl. Grimm, d. W. 10, 1, 202: das Seigern„geſchieht im Seiger⸗ ofen, deſſen Hitze hinreicht, das Zuſatzblei mit dem im Rupfer ent⸗ haltenen Silber zu ſchmelzen, das Rupfer aber(die ſogenannten „Kienſtöcke“) zurückläßt“. 2) Das„Ort“ iſt der vierte Teil von Maßen, Münzen und Ge⸗ wichten. Gewöhnlich bezeichnet„Ort“ den Viertelgulden,„Ortlin“ den vierten Teil des pfennigs(ogl. unten S. 77 Anm. 5). Der heller iſt für gewöhnlich die Hälfte des Pfennigs. Die alten Pfennige dürfen mit unſeren Kupfermünzen nicht verwechſelt werden: es waren Silber pfennige, von denen urſprünglich 12 auf einen kurzen Schilling, 30 auf einen langen Schilling, 240 auf ein Pfund gingen.— Von der Pfund⸗Schilling⸗Pfennigrechnung unterſchied man die Rech⸗ nung nach Gulden(urſprünglich Goldgulden). Der Gulden hatte urſprünglich 60 Kreuzer. In der Zeit, als die Rechnung nach Pfennigen und Schillingen aus der Mode kam, gingen auf den Gulden ca. 210 Pfennige und ſomit auf den Kreuzer ca. 3% Pfennig. )„Abtreiben“ bedeutet bergmänniſch das Scheiden von Silber und Blei. Zur Sache vgl. Zedler, Univerſal⸗Cexikon 1(1752), 21 f. 5) Original:„dan, ſo man das mit dem bley abtreubt, findet ſich das ſilber ſelbſt on ſonder muhe“. Der Sinn der Stelle iſt wohl der: Ein Verluſt des zu dem ſilberhaltigen Kupfer zugeſetzten Silbers (etwa in dem Falle, wenn die daraus geprägten Münzen abgenutzt ſind und eingezogen werden) iſt nicht zu befürchten, da man aus den Münzſtücken durch Abtreiben leicht das Silber wieder rein zu⸗ tage fördern kann. 75 in großer Jahl!) geringe Münze zutage gekommen. Es wäre gut, derſelben Privilegien auf ihren Urſprung hin nachzuprüfen und, wo nicht alte Berechtigung und Privileg vorliegt, ihnen das Münzrecht zu nehmen, dagegen es den alten Münzherren, ſoweit es das Bedürfnis erheiſcht, zu belaſſen. Die ſollen bei den Reichsmünzſtätten, die ein⸗ gerichtet werden ſollen, ihren Münzvorteil oder Schlag⸗ ſchatz?) in beſtimmter höhe erhalten. Auf der einen Seite der Münze ſoll der Reichsadler, auf der anderen das Wappen des Münzherrn eingeſchlagen werden. Item, wenn 20 oder 21 Münzſchmieden im ganzen Reiche eingerichtet würden, ſo wäre es genug. Die Münz⸗ meiſter ſollen unter eidlichem Gelöbnis und bei Undrohung der Strafe des Brandmarkens) gehalten ſein, nach einheit⸗ lichem Korn und Gewicht an Silber und Gold über das ganze Reich hin zu münzen, damit der gemeine Mann mit der Münze nicht betrogen werde. Solche Münzſchmieden ſollen nach den Landes- und Hhandelsbedürfniſſen eingerichtet werden. Item, die obenerwähnten Münzſchmieden ſollen durch nachfolgende Gebietsteile voneinander abgegrenzt ſein: Oſterreich, Bauern, Schwaben, Franken, Oberrhein 9. ) Gchsle, S. 289:„In groſſem Wert“. ) Schlagſchatz iſt der dem Inhaber des Münzrechts zufallende Gewinnanteil an der Münze. Grimm, d. W. 9, 424. ) Original:„beuy geſchworem aid und dem brant“. Das „Brennen“ bedeutet als Strafe im beſonderen„durch die Backen (Zähne) brennen“,„an den Wangen brandmarken“. Es war eine alte Strafe, die gerade für Münzvergehen in Anwendung kam. Ogl. die bei 9. Siſcher, Schwäb. Wb. 1, 1398 angeführte Stelle:„bei wem man falſche Pfennige findet, ſol man uber in rehten mit der Schreiat[Pranger] unde durch die Zen brennen“. G. Egel⸗ haaf, deutſche Geſchichte im ſechzehnten Jahrhundert 1(1889), . 50 ſucht Brand fälſchlich als„Strafe des Verbrennens“ zu euten. ) Das Original hat fälſchlich„oder Reinſtrom“(wenn nicht ein Ceſefehler vorliegt). Richtig Ochs le, S. 290:„oberreinſtrom“. — Don den 20 bis 21 Münzſtätten gibt— im Anſchluß an die„Re⸗ formation Kaiſer Sriedrichs III.“— der berfaſſer nur für die fünf ſüddeutſchen nähere Angaben. Von den übrigen ſagt er am Ende des 10. Hrtikels, daß ſie über das übrige Reich„nach rathe zum beſten“ 76 Item, es ſoll keiner eine Münze einſchmelzen, bei Strafe der Brandmarkung, ſondern man ſoll Silber- und Goldmünzen in die ſtaatlich anerkannten Münzſchmieden ſchicken, und dort ſollen ſie ihm bezahlt werden nach der Taxe, oder wieviel der Münzwert beim Münzen ergibt— es ſei denn, daß ſie dazu von zu geringem Werte oder anderweit entwertet ſind). Item, in Viertelsguldenswährung?) ſollen 65 Kreuzer auf einen Goldgulden gehen. Item, die heller ſollen Ortlin genannt werden?). Item, die Pfennig ſollen Heller genannt werden. Item, die Gſterreicher und Straßburger), die zwei Pfennig gelten, ſollen Pfennig genannt werden; entſprechend der neue Silbergulden Halbgulden, das Ort Halbort. Item, die anderen Münzſchmieden mögen auch nach den oben angeführten Grundſätzen über das heilige Reich auf verteilt werden. Letztere Bemerkung hat Egelhaaf a. a. O. S. 600 überleſen, wodurch ſeine ganze Anm.! hinfällig wird. ) Dieſer ganze Abſatz folgt bei Fries erſt hinter dem 5. kbſatz des 12. Artikels, wo er offenkundig nicht hingehört. Ochse hat ihn an der Stelle eingereiht, wo wir ihn abdrucken. Doch hat Gchsle am Anfang ſtatt„kain munz ſchmelzen“ die Worte„kain muntz krummen“.„krummen“ bei Gchsle erklärt Hildebrand in Grimms WB. 5, 2459 als„durch Derbiegen entwerten“.— Unſer kbſatz dürfte ſich im weſentlichen auf die durch die neue Ordnung außer Rurs geſetzten Geldſtücke beziehen. 2) Original:„an den orten“, was nach knalogie von„an munz“ oben S. 54 Anm. 4 zu erklären iſt. Das„Ort“ iſt(vgl. oben S. 75 kKUnm. 5) ein Viertelgulden. 3) Ich verbeſſere„Ortlin“ für„ortlich“ des Originals. Schon oben(S. 75) werden Ortlin und heller nebeneinander genannt.— Ort bedeutet Viertelgulden, Ortlin Viertelpfennig. Eigentlich waren die Heller Halbpfennige. Aber wie das Folgende zeigt, ſollen die Bezeichnungen der Münzen in dem Sinne geändert werden, daß bei gleichbleibendem Gehalt der Münzen ihr jetziger Nennwert nur halb ſo groß iſt als ihr früherer. ) Nach Zedler, Univerſal⸗Cexikon 22, S. 584 f., kommen 640 öſterreichiſche pfennige und 480 Straßburger Pfennige auf die Rölniſche Mark. 77 Grund gewiſſenhafter Erwägungen in möglichſt geeigneter Weiſe verteilt werden. Zum elften ſoll der großen Benachteiligung der einfachen Ceute bei Kauf und Verkauf vorgebeugt werden und im heiligen Römiſchen Reiche ein Maß, eine Elle, ein Fuder, gleiches Gewicht, eine Tänge der Tuche und Barchentſtoffe und aller anderen Ware eingeführt werden. Daraus folgt, daß alle Spezerei und anderes, das nach dem Zentner verkauft wird, nach gleichem Gewicht ge— wogen wird. Item, was an Gold, Silber, Perlen oder dergleichen gekauft oder verkauft wird, ſoll nach kleinem Gewicht, wie früher, im Gewicht beſtimmt werden. Item, das Weinfuder!), der Eimer?), das Viertel und das Maß ſollen allenthalben gleich ſein. Aber beim Bier, Met und dergleichen ſoll das Maß größer ſein). Item, Korn, Weizen, Erbſen, Linſen, Kichererbſen ſollen mit geſtrichenem Maße gemeſſen werden, aber rauhe Frucht ſoll mit demſelben Maße gehäuft im Gewicht beſtimmt werden 9. ) Das Weinfuder— eins der größten Flüſſigkeitsmaße— be⸗ zeichnet eigentlich eine ganze Ladung Wein. Im einzelnen herrſchen große Verſchiedenheiten. Ugl. Grimm, Deutſches Wörterbuch 4, 300. ) Der Salzburger Eimer hatte 36 Viertel, das Viertel 2 Kandeln, das Randl 2 Maßl, das Maßl 2 pfiff. Ein bauriſcher Eimer war gleich 40 Salzburger Vierteln. Dgl. Schmeller 1, 75. Im übrigen herrſchten unüberſehbare Verſchiedenheiten(vgl. 5). Siſcher 2 577 f.), welche durch unſere Ordnung beſeitigt werden ſollen. ) Ochsle S. 291 beſtimmter:„ſol Jede mos oder eich 1 viertel derſelben groſſer ſein“. ) Sries, S. 440:„aber raue frucht mit demſelbigen maß werden“. Sries hat hier bei der elbſchrift ſeiner Vorlage verſehent⸗ lich etwas weggelaſſen. Den richtigen Text hat Ochs le:„aber Raw frucht ſollen mit dem ſelben mes gehawfft gewert werden“. „Rauhe Früchte“ ſind— zum Unterſchied von Roggen und Weizen— Gerſte und Hafer,„vermutlich wegen der Stacheln und Spitzen, die ſich an ihrern Körnern befinden“(Schmeller 2, 82). Eigentlich gab es für ſie ein beſonderes, das„rauhe“ Maß(zum Unterſchied vom „glatten“ Maß, mit dem man Roggen und Weizen maß). Unſere 78 0 bie 0 l Item, alle flüſſige Ware!) ſoll nach dem Bier- oder Metmaß verkauft werden. Was aber nach dem Zentner oder pfundweis verkauft wird, ſoll nach dem oben zuerſt erwähnten, d. h. nach dem großen Gewicht verkauft und im Gewicht beſtimmt werden). Zum zwölften ſollen die Handelsgeſellſchaften — wie die der Sugger, Hofſtetter, Welſer und dergleichen— aufgelöſt werden; denn durch ſie erhalten nach ihrem Gut⸗ dünken arm und reich zu ihrem Nachteil bei allen Waren die Preiſe zudiktiert. Wenn aber eine Geſellſchaft ihr Kapital zuſammen⸗ legt oder auch ein einzelner Handel treiben will, ſo ſoll keiner mehr als 10 000 Gulden Handelskapital haben. Wem nachgewieſen wird, daß er dieſe Summe überſchreitet, der ſoll vom Grundkapital und der Summe, die über das⸗ ſelbe hinausgeht, die hälfte zur Strafe an die Kammer des Römiſchen Reiches zu zahlen haben. Item, der Kaufherr, welcher über die 10 000 Gulden hinaus einen Überſchuß an Geld hat, mag anderen— wem er will— vorſtrecken, leihen und in evangeliſcher Weiſe helfen. Item, wenn ein RKaufherr über ſeine Einlage oder ſein Beſtimmung will für alle Getreidearten dasſelbe Maß durchgeführt ſehen, doch mit dem Unterſchied, daß Korn, Weizen uſw. geſtrichen (d. h. mit glattgeſtrichenem Maß, vgl. 9. Siſcher 5, 564; zur Sache noch ebenda 3, 674), Rauhfrucht gehäuft(d. h. mit einem Haufen auf dem Maß) gemeſſen werde. Den Unterſchied zwiſchen „geſtrichen“ und„gehäuft“ veranſchaulicht die bei). Siſcher 5, 1245 angeführte Stelle:„Und ſollen die geſtrichen nemen; mit einer Strichen, und nit gehufet“. 1) Original„faiſte ware“. h. Fiſcher 2, 1028 erklärt an unſerer Stelle„feiſt“ im Sinne von„flüſſig“ oder doch„weich“. 2) Pinter„verkauft wird“ hat Gchsle die Worte„an faiſter war“. Dadurch wird nur das verdeutlicht, was der Text bei Fries auch beſagen will. „) Alſo nicht nach dem kleinen Gewicht, nach welchem(ogl. oben) Gold, Silber uſw. abgewogen wird, d. h. die Unterabteilungen des pfundes(Cot, Quint, Gran) ſollen unberückſichtigt bleiben. 1 5 im Handel angelegtes Geld hinaus!) noch etwas übrig hat, ſo ſoll er das beim Stadtrat hinterlegen und im Jahr von 100 Gulden vier als Zins erhalten. Dies Geld mögen weiterhin die Ratsherren einfachen Ceuten gegen Sicherheit leihen und von 100 Gulden fünf als Zins nehmen. Mit Hilfe davon kann ſich ein einfacher, umſichtiger Mann ſeinen Unterhalt verdienen). Item, daß eine Ordnung erlaſſen werde, die das Ver⸗ hältnis der großen Hanſen?) zu den Händlern regelt, damit man die kleinen händler beim Verkauf ihrer Kleinwaren belaſſe und ſie daraus ihren Unterhalt ziehen können). Item, daß in den Städten bei den Krämern, die ver⸗ ſchiedene Waren und Gegenſtände des Kleinhandels feil— halten, der Verkauf der einzelnen Gegenſtände ſpezialiſiert und jedem nur eine Warengattung zu verkaufen geſtattet werde). )„uber ſein Leggeld und kauffhandel“. Bei„Ceggeld“ iſt an das bei Gründung einer Handelsgeſellſchaft von dem einzelnen hinterlegte Geld(ſeine„Einlage“) gedacht(ogl. oben:„wenn aber eine Geſellſchaft ihr Kapital zuſammenlegt“), bei„kauffhandel“ an das Rapital, mit dem der einzelne für ſeine Perſon kaufmänniſch arbeitet(vgl. oben:„oder auch ein einzelner Handel treiben will“). — der ganze Abſatz iſt eine Husführungs⸗ bzw. Erläuterungsbe⸗ ſtimmung des vorhergehenden. Nachdem vorher geſagt iſt, daß der Kaufmann von dem überſchüſſigen Geld andern Darlehen geben ſoll, wird in unſerm Abſchnitt des näheren ausgeführt, in welcher Weiſe dies zu geſchehen habe(nämlich durch Vermittlung des Stadtrates). 2) Hinter„dergeſtalt dabey neren“ folgt bei Ochs he folgender bei Fries fehlender Satz:„Item das alle wechſel der Muntz halben verbotten vnnd abgeſtelt werden bei ſchwerer poen.“ ) D. b. der Großkaufleute.— Am kUnfang dieſes Abſatzes hat Ochsle:„Item das ain ordnung zwiſchen den groſſen hanſenn die ſamkauffs handlen gemacht wurt“.„die ſamkauffs handeln“ iſt ſoviel als:„die die Waren aufkaufen und dadurch den Handel mono⸗ poliſieren wollen.“ ) Hier folgt bei Fries der oben unter Artikel 11 abgedruckte Abſatz(vgl. S. 77, Anm. 1). „) Hier folgt im Text bei Gchs le, S. 292, folgender Übſatz, der von einem der Ritter, die es mit den Bauern hielten, oder einem ihrer Anhänger(Wendel hipler?) hinzugefügt worden zu ſein ſcheint: 80 Schließlich ſollen alle Bündniſſe der Fürſten, Herren und Städte aufgelöſt werden und ſoll allein kaiſerlicher Schutz und Sriede gelten, ohne jedes Geleit und Belaſtung und beſondere Abmachung, die deshalb getroffen werden müßte, bei Derluſt aller Privilegien, Lehen und Regalien. Item ſoll ein jeder im Reich, desgleichen Fremde aus anderen Königreichen frei und ſicher zu Roß, zu Wagen, zu Waſſer oder zu Fuß reiſen und niemand zu einem kaiſer⸗ lichen Geleit oder anderen Auflagen gezwungen werden, in keinerlei Weiſe, damit das Wohl des gemeinen Mannes und der allgemeine Nutzen gefördert werde. Amen. * 1* b) Das Schreiben Weygandts an wWen⸗ del hipler dom is mai 5 Sorten Fries g d d, Gnade und Friede in Chriſto, ſamt meinen willigen Dienſten und allem Guten ſei Euch alle Zeit vor allen Dingen beſchieden. Geneigter lieber Freund und Bruder! Ich habe Euch jüngſt etliche ſchriftliche Artikel zugeſandt), „Item das auch kain geborner von adel hiefur an kainem gaiſtlichen furſten oder Prelaten mit kainer lehenſchafft mer verwandt ſeue und die ſelbigen lehenguter hinuor von den gaiſtlichen geluchen = geliehen] widerumb frei ſeyen. Aber die weltlichen lehen ſollen empfangen und getragen werden von den weltlichen hern, wie ſich geburt, one beſchwernus der treger. Auch die lehenhernn ainen Jeden lehentrager die lehenguter helffen ſchutzen ſchirmen handthaben vnnd vertaidingen. Wa aber die lehenherrn ſollichs zu tun waigerten, ſol der trager ſolch lehenguter hinfurter weder er noch ſein erben von den lehenhern zu tragen oder empffahen nit mer ſchuldig, ſonder hinfuran freu ſein vnnd was er alſo an obgemelttem gericht erlangtt, dabei zu bleiben.“ ) Das Schreiben iſt nicht gleichzeitig mit den„Miltenberger Artikeln“ abgeſchickt, ſondern— wie das Folgende ergibt— erſt einige Zeit ſpäter. ) Daß die hier erwähnten Artikel(ebenſo wie die nachher er⸗ wähnten„vor uberſchickten artickel“) mit den von uns unter Nr. IV, 7a abgedruckten Miltenberger Artikeln identiſch ſind, hat Rluck⸗ hohn in den Nachr. der Gött. Geſellſchaft 1895, S. 292 f., nach⸗ gewieſen. Quellenbücher 81. 81 die dem armen gemeinen Volke— Bürgern wie Bauern— zur Befreiung von auferlegtem Zwange, von erſonnenen, menſchlichen, eigennützigen Laſten zu chriſtlicher, brüder⸗ gl licher Freiheit nütze, not und dienſtlich ſind. Aber ich be⸗ Bl ſorge, daß es zurzeit noch zu ſchwierig ſein werde, ſolches 0 dergeſtalt in die Wege zu leiten, es ſei denn, daß Gott ſeine die Gnade dem armen, chriſtlichen Polke zur Erlöſung verleihe, 000 wie einſt den Rindern Iſrael: dann könnte wohl alles— wie u ich es Euch in beſter Meinung in nachfolgenden Vorſchlägen 9 dargelegt habe— mit Gottes hilfe, um die wir täglich rufen und bitten ſollen, zu gutem Ende und zu Gott ge⸗ j fälliger Reformation auf Grund meiner jüngſt überſandten 0 Urtikel kommen und danach die zum Zwecke der herſtellung 10 eines gemeinen chriſtlichen Candfriedens durchgeführte Re⸗ 10 formation dauernden Beſtand haben. en Um dies Ziel zu erreichen, iſt vonnöten, daß zuvörderſt bl alle geiſtlichen Fürſten und ihr Anhang zum Bündnis und 1 zur Einigung mit den heerhaufen der Bürger und Bauern 1 getrieben und gebracht werden, auf der Grundlage der fil zwölf Artikel 1), wie denn das Erzſtift Mainz mit uns im 1 Bunde ſteht, desgleichen noch andere Stifte, wie ich ſagen 0 höre, dazu gebracht worden ſind. So 3. B. das Stift Würz⸗. burg, mit alleiniger lusnahme des Schloſſes zu Würzburg, 0 das noch Widerſtand leiſtet. Wo man nun die Gerechtig⸗ 0 keit und das Wort Gottes zur Richtſchnur nimmt, ſo iſt 1 aller Widerſtand dagegen vergeblich. Darum muß dieſer 0 begonnene Krieg und Streit, der zum Zwecke der Herſtellung 5 einer evangeliſchen, Gott gefälligen Reformation unter⸗ 1 nommen iſt, dermaßen mit Beſonnenheit geführt werden — damit uns die hilfe und Gnade Gottes nicht zum Siege b fehle—, daß der gemeine Nutzen aller frommen Chriſten⸗ 0 brüder mehr ausſchlaggebend ſei als Habgier und Eigennutz, und daß zugleich eifrig Bedacht darauf genommen werde, daß wider die Gebote Gottes um des Ruhmes und der ö Habgier willen nicht verſtoßen werde. Darum deuchte es mich gut, daß man— für den Fall, 2) Das ſind die im 1. Bande unter Nr. III., 10 abgedruckten Artikel. 1 82 daß die Beſatzung des Schloſſes Würzburg ſich unter leid⸗ lichen Bedingungen zu ergeben bereit wäre— ihre Er⸗ gebung annähme und dadurch der Vergießung chriſtlichen Blutes vorbeugte, auch die Zeit wegen dieſes Schloſſes zum Nachteil der chriſtlichen Bruderſchaft nicht verſäumte. Denn dieweil Herzog Friedrich von Sachſen, der ein Vater aller Evangeliſchen geweſen, verſchieden iſt!), ſo ſind wir da⸗ durch meines Erachtens eines ſtarken Rückhalts verluſtig ge⸗ gangen. Darum erſcheint es mir nötig, daß man ſo bald als möglich an Köln, Trier und andere geiſtlichen Fürſten herantrete und ſie auch zur Haltung der zwölf Artikel in einem Bündnisvertrag verpflichte, ehe ſie ſich mit den welt⸗ lichen Fürſten zuſammenrotten und mit fremden Nationen eins würden und ſie in ihr Land führten zum Nachteil der chriſtlichen Brüder. Es wäre auch gut, daß an Kaiſerliche Majeſtät geſchrieben und ihr angezeigt würde, daß unſere Unternehmung nichts anderes bezwecke als die herbei⸗ führung einer chriſtlichen, Gott gefälligen und gerechten Reformation und die Nötigung der Fürſten zum Gehorſam, um der Wohlfahrt des Heiligen Römiſchen Reiches willen, mit Rückſicht darauf, daß Seine Majeſtät und derſelben Doreltern als Häupter des Römiſchen Reiches in den beiden angeführten Stücken 2) mit dem, was ſie zum allgemeinen Wohle unternommen, wenig oder faſt gar keinen Erfolg gehabt habens?) uſw. Mit ſolchen Dorſtellungen könnte Seine Majeſtät von Rache und Gegenwehr zurückgehalten werden. Und wenn alsdann alle geiſtlichen Fürſten in dieſes Bündnis auf der Grundlage der zwölf Artikel gebracht ſind, ſo wäre es erforderlich, daß auch die weltlichen Fürſten, Grafen, Herren und die Kitterſchaft zu ſolcher Vereinbarung zwecks Herſtellung der Reformation ſchriftlich geladen und vorgefordert würden. Welche von ihnen dann brüderlich 1) Rurfürſt Friedrich der Weiſe war am 5. Mai geſtorben. 2) Nämlich Reformation und Gehorſam der Fürſten. ) Weygandt ſpielt auf die Verſuche Raiſer Maximilians an, eine Reichsreform durchzuſetzen. 8⁵ 5 nachgeben, die ſoll man ohne Auflegung weiterer Laſten bereitwillig in das Bündnis aufnehmen gegen genügendes Gelöbnis, das ſie auf die klrtikel und die Reformation ab⸗ legen.— Wenn dann alle Fürſten, Grafen, Herren und Ritter zur Vornahme der Reformation genügend bereit ſind, ſo müßte das gleiche bei den Keichsſtädten unter⸗ nommen werden. Die würden ſich meines Erachtens ſolchem Unſuchen nicht ſehr widerſetzen. Damit wäre dem gegen⸗ wärtigen Unfang ein Ende gemacht. Denn ohne ſolches Vorgehen würde kein Frieden und keine Ruhe Beſtand haben. Ein neuer Anfang aber würde in dieſem Ende und Abſchluß wurzeln und daraus hervorgehen: das wäre die Reformation. Wenn nämlich alle Fürſten, Grafen, Ritter und Städte des Reiches zur Vornahme der Reformation bereit wären, ſo wäre vonnöten, daß fremde, redͤliche, hochgelehrte und geſchickte Perſonen zur Vornahme der Reformation aus⸗ gewählt und an eine geeignete Malſtatt beſchieden würden. Denen müßte man die Artikel, die ich Euch jüngſt über⸗ ſandt habe, ſamt allen erforderlichen Derbeſſerungs— vorſchlägen und Zuſätzen, mit Fleiß erklären und vortragen. Alsdann würden gemäß dem göttlichen und natürlichen Rechte zweifellos viele dieſer Artikel oder ſie alle konfirmiert und beſtätigt werden. Damit wäre der zweite Anfang bis zur Mitte ge⸗ diehen! Und die ſo erreichte Mitte böte die Gewähr da⸗ für, daß man ſchließlich ans Ende gelangte. Denn der Fürſt oder Herr, welcher ſeine unter Brief und Siegel ge⸗ gebenen Zuſagen nicht einhalten, ſondern brechen würde: den würde ſonder Zweifel ſein eigenes Dolk totſchlagen, ohne daß dabei Friede und Ruhe der anderen Brüder ge— ſtört würde. Huf dieſe Weiſe wäre die Sache zu gutem Ende geführt, würde ewiger Friede und ein arm und reich befriedigendes Recht herrſchen, ſoweit die Grenzen der deutſchen Nation und des ganzen Römiſchen Keiches ſich erſtrecken. Das habe ich Euch, Bruder, in Wohlmeinung nicht haben vorenthalten wollen, doch in Erwartung von Ver⸗ beſſerungsvorſchlägen Eurerſeits und ſeitens Eurer Mit⸗ 84 f brüder. Gott verleihe ſeine hilfe und Gnade dazu! Amen. Datum Miltenberg, Donnerstag nach Kantate[18. Mai] 15125. Friedrich Weygandt, Reller uſw. dt Dem ehrbaren, achtbaren Wendel Hipler. In ſeiner 85 Ubweſenheit: den Hauptleuten des hellen, lichten Haufens, 1 meinen geneigten Junkern!), Herren, Freunden und lieben Brüdern. ) Junker( mhd. junc-herre) urſprünglich der adelige Knabe oder Jüngling, bevor er zum Ritter geſchlagen wurde, dann jeder Adlige ohne Altersunterſchied. Weugandt legt Wert darauf, die Ritter, die ſich beim hellen Haufen als Parteigänger der Bauern be⸗ fanden(Götz!), mit der ihnen zukommenden Anrede zu bedenken. V. Die Niederwerfung des Aufſtandes in Süd⸗ deutſchland. während der Kufſtand in Franken noch täglich an Ausbreitung zunahm, waren in Gberſchwaben bereits entſcheidende Schritte zu ſeiner Niederwerfung unternommen worden. Der Schwäbiſche Bund war von dem Klugenblicke an, wo der Aufruhr das Gebiet ſeiner Bundesmitglieder mitergriffen hatte, zu kriegeriſchen Maßnahmen entſchloſſen und nicht gewillt, den friedfertigen Neigungen einzelner Bauernführer entgegenzukommen. Schon am 11. Februar wurde das erſte, am 18. das zweite Drittel der„eilenden Hilfe“ von ihm ausgeſchrieben, am 7. März— dem Cage, an welchem die drei Bauern⸗ haufen ihre Vereinigung zu Memmingen ſchloſſen— das dritte. Strenge Mandate und harte Maßregeln gegen einzelne Gemeinden im Württembergiſchen ließen den Bauern keinen Zweifel darüber, was ſie vom Schwäbiſchen Bunde zu gewärtigen hatten. Die Folge davon war, daß auch bei den Bauernhaufen der kriegeriſche Geiſt die Oberhand gewann. Eine Zeitlang ſchien es, als ob ſich ihrem Vorhaben günſtigere Ausſichten eröffneten. Recht verzagt berichtete Erzherzog Ferdinand am 14. März über die all⸗ gemeine Lage in Deutſchland ſeinem Bruder Karl V. 1):„Ich muß Euch ferner benachrichtigen, daß ſich die lutheriſche Sache gegen⸗ wärtig in ſo ſchlimmer Weiſe ausgebreitet hat, daß man im Reiche von nichts anderem ſpricht, und nicht allein in den Städten, ſondern auch unter dem gemeinen volk der Bauern, welche ſich erhoben und in einer Stärke von insgeſamt 10—20 000 Mann zuſammengeſchart haben. Und ſie ſagen, daß ſie ihren Herren nur noch ſoviel zinſen wollen, wie ihnen beliebt, und daß das göttliche und evangeliſche Recht nicht zulaſſe, daß ſie jemand zu eigen ſeien, und daß ſie dem⸗ gemäß frei ſein wollen. Und während der Aufſtand im Gebiet des Elſaß und des Grafen von Ferret(?) ſeinen Anfang nahm, hat er ſeitdem ſo viel Ortſchaften und eine ſo große Zahl Menſchen in Mit⸗ leidenſchaft gezogen, daß nach einer Berechnung die, welche ſich zuſammengetan und zuſammengeſchworen haben, mehr als 200 000 betragen. Dieſe haben eine gemeinſame Kaſſe und haben ſich einiger klrtillerie verſichert, die der herzog von württemberg ihnen ſtellen ) Canz, Correſpondenz des Kaiſers Karl V. 1, 155 f. 86 l muß; darum nehmen auch meine eigenen Untertanen, ſelbſt die in der Grafſchaft Tirol, an den Beſtrebungen jener teil, und nur mit großer Mühe kann ich ihrer herr werden. Daraus könnt Ihr, Monſeigneur, ermeſſen, ob ich Urſache habe, in Deutſchland zu bleiben, und ob es für mich genug zu tun gibt.“ Zwar blieb der vom vertriebenen Herzog Ulrich gegen Stutt⸗ gart unternommene Dorſtoß, auf den die Bauern große Hoffnungen geſetzt hatten, erfolglos; aber vorerſt konnte ſich gleichwohl die Em⸗ pörung ungehindert ausbreiten. Ceipheim und Günzburg fielen in die hände der Aufſtändiſchen. Das nahe Ulm, wohin ſich Keichs⸗ regiment und Keichskammergericht von dem gefährdeten Eßlingen aus begeben hatten, war durch ihre Scharen bedroht. Eine große Anzahl von Klöſtern und Ritterburgen wurden ausgeraubt und gingen in Flammen auf. In den erſten Apriltagen aber trat in der Geſamtlage ein Um⸗ ſchwung ein. Am 30. März rückte der Oberbefehlshaber der bün⸗ diſchen Truppen, Georg Truchſeß von Waldburg, mit etwa 8000 Suß⸗ knechten und 1500 Reitern von Ulm aus gegen den Baltringer Haufen ins Feld, nachdem ſchon an den vorhergehenden Tagen vereinzelte Bauernhaufen von ihm aufgerieben waren. Bei Lei p heim(öſt⸗ lich von Ulm) wurden die Baltringer am 4. pril von den Bün⸗ diſchen entſcheidend geſchlagen; der Niederlage folgte ein hartes Blut⸗ gericht. Nach längerer Kaſt zog alsdann das Heer des Bundes über Baltringen in das Gebiet des CTruchſeſſen, der am 14. pril bei wurzach mit den aufrühreriſchen Bauern ſeiner Grafſchaft ab⸗ rechnete. Noch am ſelben Tage kündete er in dem an den Bund abgeſandten Bericht über das ſiegreiche Treffen bei Wurzach ſeine Abſicht an, gegen den Bodenſeehaufen zu ziehen,„das ich verhoff euer aller und min eer, auch nutz ſein würdet.“ Indeſſen der Seehaufen, mit dem ſich die Reſte der bei Wurzach Geſchlagenen vereinigt hatten, brachte wider Erwarten den Truchſeß und ſeine Truppen in eine kritiſche Lage— ſo gefahrvoll, wie ſie im weiteren Verlaufe des Feldzuges nie wieder für das Bundesheer eingetreten iſt. Georg Truchſeß ſah ſich am 15. pril bei Gais⸗ beuren— etwa einen Jagemarſch nördlich vom Bodenſee— überlegenen Streitkräften der Seebauern gegenüber. Zwar zogen ſie ſich nach kurzem Gefecht auf Weingarten zurück; aber die Situation wurde dadurch für das Bundesheer in nichts gebeſſert. Denn die neue Stellung der Bauern war höchſt vorteilhaft gewählt. Dazu ſchickten ſie Sendboten in die benachbarten Gebiete, ihre Ge⸗ noſſen herbeizurufen, und ſchon ſtanden 6000 Allgäuer nur eine Stunde von beiden Heerhaufen entfernt. Unter dieſen Umſtänden hielt es Georg Truchſeß für geraten, die gütlichen Vermittlungs⸗ 87 verſuche nicht von der Hand zu weiſen, zu denen ſich der Graf von Montfort und ein in der Gegend anſäſſiger Ritter erboten. Allzu willig gingen die Bauern, die ihren Vorteil nicht wahrzunehmen verſtanden, auf die nach der ganzen Sachlage ſehr hoch geſpannten Forderungen des Cruchſeſſen ein. Am 17. April unterwarfen ſich ihre Hauptleute und Fähndriche, und noch desſelben Tages wurde der ſog. Weingartner Vertrag von dem Bodenſee- und Unterallgäuer Haufen angenommen. Er verpflichtete die Bauern zur Auflöſung ihrer Heerhaufen. Die 15 Fahnen, die ſie mit ſich führten, wurden ausgeliefert und zerriſſen; alle Streitigkeiten zwiſchen Herrn und Untertanen ſollten künftig durch Schiedsgerichte beigelegt werden; für den Sall, daß eine gütliche Einigung nicht zuſtande käme, war rechtliche Entſcheidung vorgeſehen. Am 22. April wurden nach langen Derhandlungen auch die Oberallgäuer in dieſen Vertrag ein⸗ geſchloſſen. Die Seebauern und Allgäuer waren es ſchon zufrieden, fürs erſte von dem Bundesheere unbehelligt zu bleiben. Gerade die Vor⸗ gänge von Weingarten lieferten den Beweis dafür, daß große kriegeriſche Heldentaten von den Bauernſcharen kaum zu erwarten waren. Cießen ſie ſchon— worüber ihre beſonnenen Anführer klagten— in dem Einerlei des Alltags die erforderliche Zucht ver⸗ miſſen, ſo gebrach es ihnen obendrein auch da an Rampfesmut, wo günſtige Chancen bei entſchloſſenem Dreinſchlagen die Ausſicht auf Erfolge eröffneten. Die lange Gewöhnung der Rnechtſchaft hatte den deutſchen Bauern das natürliche Vertrauen zur eigenen Kraft ertötet, das ihre ſtammverwandten Schweizer Dolksgenoſſen in den Sreiheitskämpfen einer zurückliegenden Zeit zu ſo ſtaunenswerten Leiſtungen befähigt hatte. Immerhin blieb auch nach dem Weingartner Vertrag die Lage für den Schwäbiſchen Bund zunächſt unbehaglich genug. Die Hegauer und Schwarzwälder verharrten nach wie vor im Widerſtand; über große Teile Württembergs hatte ſich der Hlufſtand neuerdings aus⸗ gebreitet, und die Kunde von der Weinsberger Bluttat(vgl. oben S. 54 ff.) ſetzte die Gegner des Kufſtandes in nicht geringen Schrecken. Georg Cruchſeß hielt es für geboten, zunächſt die Hegauer, deren Hauptmacht in der Nähe des h o hentwiel ſtand, unſchädlich zu machen. Aber ſeine gegen ſie unternommenen Operationen mußte er, noch ehe eingeleitete Verhandlungen zum Abſchluß eines Der⸗ trages gediehen waren, auf das dringliche Gebot des Bundes hin abbrechen. Gemäß den empfangenen Weiſungen zog er— obſchon nur widerwillig— nordwärts, um den Aufſtand im Württembergiſchen zu dämpfen. Am 12. Mai brachte er den württemberger Bauern, deren Stärke ſich auf 12 000 Mann belief, zwiſchen Böblingen und Sindelfingen(ſüdweſtlich von Stuttgart) eine entſcheidende 88 Niederlage bei. Unter den Geſchlagenen richteten die Söldner des Bundesheeres ein furchtbares Blutbad an. Mit dieſem Siege der Bundestruppen war der unglückliche Ausgang des Bauernaufſtandes in ganz Süddeutſchland entſchieden. In Stuttgart ließ Georg Truchſeß einige der Teilnahme am Hufſtande verdächtige Perſonen gefangenſetzen und zog darauf nach Weinsberg, wo er am 21. Mai eintraf. Die ganze Stadt, in der man nur Weiber und Rinder vorfand, wurde den Flammen preisgegeben und in einen Schutthaufen verwandelt. Zu jener Zeit wurde auch dem Bauernaufſtand im Elſaß vom lothringiſchen Herzog durch die Schreckenstat von Za bern(17. Mai) ein Ende bereitet. Als die Bauern, denen freier Abzug zugeſagt war, die Stadt verließen, wurden ſie von den Landsknechten über⸗ fallen und„einer Maſtherde gleich zu tauſenden abgeſtochen und geſchlachtet“. 17 000 Bauern ſollen dabei ums Leben gekommen ſein. In den folgenden Tagen waren die bündiſchen Truppen dem Rurfürſten Tudwig von der Pfalz bei der Einnahme Bruchſals und der Niederwerfung des pfälziſchen Kufſtandes behilflich. Zum Entgelt dafür erklärte ſich der Aurfürſt bereit, gemeinſam mit dem Truchſeß gegen die fränkiſchen Bauernhaufen zu ziehen. Nachdem beide Heeresabteilungen zunächſt getrennt marſchiert waren, fand ihre Dereinigung auf einer Anhöhe vor Neckarſulm am 28. Mai ſtatt. Durch den Zuzug der pfälziſchen Truppen wurde das Bundes⸗ heer um 3000 Knechte, 1200 Reiſige und 14 Geſchütze verſtärkt. Wir ſahen(vgl. oben S. 6), daß ſich vor Würzburg der oden⸗ wäldiſche und der fränkiſche Haufen vereinigt hatten, um gemeinſam die biſchöfliche Feſte auf dem Frauenberg zu belagern und zu Fall zu bringen. Die Beſatzung der Feſtung war gewillt, wofern ihr glimpfliche Abzugsbedingungen gewährt würden, den Bauern das Feld zu räumen. Aber es war vergebens, daß Götz von Berlichingen, Florian Geyer und ſpäter nochmals Graf Georg von Wertheim, der ſich auf die Bitte des nach Heidelberg geflüchteten Biſchofs Konrad perſönlich ins Würzburger Lager begeben hatte n), zu beſonnener Nachgiebigkeit rieten. Von mißvergnügten Würzburger Bürgern und einzelnen radikalen Führern aufgeſtachelt, wollten die Bauern die Beſatzungsmannſchaft nicht unbeſtraft entwiſchen laſſen. Durch einen Sturm auf die Feſtung, den ſie am Abend des 15. Mai unternahmen, ) Am 5. Mai war er in Miltenberg von dem odenwäldiſchen Haufen gezwungen worden, zu den Bauern zu ſchwören. Ogl. R. Rern in Zeitſchrift für Geſchichte des Oberrheins, V. Band 16 (1901), S. 395. 89 hofften ſie ihre Eroberung zu erzwingen. Aber die zweimalige Be⸗ rennung des Srauenberges blieb erfolglos: mit blutigen Röpfen wurden die Bauern heimgeſandt. Mittlerweile drang die Kunde von dem Unrücken der Bundes⸗ truppen zu den Bauern, die vor Würzburg lagerten. Eine all⸗ gemeine Entmutigung griff um ſich. Übrigens hatten ſchon vor dem Erſcheinen der Bündiſchen in Franken Zwiſtigkeiten zwiſchen dem odenwäldiſchen und fränkiſchen Haufen die Kraft der bäuerlichen Uktion gelähmt 1). Man entſchied ſich ſchließlich dafür, daß der oden⸗ wäldiſche haufe dem Truchſeß und Pfalzgrafen entgegengehe, während der fränkiſche Haufe die Belagerung der Frauenfeſte fortſetzen ſolle. Weiterblickende erkannten, daß das Spiel für die klufſtändiſchen ver⸗ loren war. Götz von Berlichingen wich im Dorfe Adolzhut bei Ohringen heimlich von den Odenwäldern. Georg von Wertheim blieb gegen die klufmahnungen des fränkiſchen Haufens taub. Den Huftrag der Odenwälder, die mit ihm zuſammentrafen, er möge mit dem Bunde gütliche Verhandlungen einleiten, nahm er wohl entgegen; aber es iſt ungewiß, ob er ihn ausführte, und wenn er es tat, geſchah es nur erzwungenermaßen und ohne Nachdruck. Georg Cruchſeß, deſſen Unnachgiebigkeit ſich im Laufe des Feld⸗ zuges geſteigert hatte, dachte nicht daran, die klufrührer in Gnaden anzunehmen. Bei Königs hofe nan der Tauber wurde am 2. Juni der odenwäldiſche Haufen aufgerieben. Am ſelben Tage brach der fränkiſche Haufe nachts von Würzburg auf, den Odenwäldern Bei⸗ ſtand zu leiſten. Mit Schrecken vernahm man am folgenden Tage die Runde von der Niederlage bei Königshofen. oller Haſt eilte man nach Würzburg zurück; aber am Abend zogen die fränkiſchen Bauern wieder von der Stadt weg, gen heidingsfeld. In der§rühe des 4. Juni ging der Marſch weiter,„uf Rönigshoven zu, ire brudere daſelbſt zu retten“. Doch nun ereilte auch den fränkiſchen Haufen ſein Geſchick. Bei Sulz dorf— etwa halbwegs zwiſchen Rönigs⸗ hofen und würzburg, unweit von Giebelſtadt, dem Ritterſitze Slorian Geuers— traf er mit den bündiſchen und pfalzgräfiſchen Mann⸗ ſchaften zuſammen. Beim erſten Angriff der fürſtlichen Truppen wandten ſich die Bauern zur Slucht. Noch kam es zu einem erbitterten Kampfe um die Kirche und das Schloß des benachbarten Ing ol⸗ ſtadt, wohin einige Hundert von dem Fähnlein der Soldknechte, die bislang ſchon die Rerntruppe der Bauern gebildet hatten, ge⸗ flüchtet waren. Auch dieſer Kampf endete ſchließlich mit dem Siege der Bündiſchen und der Niedermetzelung der Verteidiger. der letzte Widerſtand in Franken war gebrochen. ) Pgl. die am 14. Mai in Rothenburg getane klußerung Slorian Geuers bei Zweifel a. a. O. S. 358. 90 Die Rache der Sieger in Franken war ſchrecklich. Am 8. Juni zog der Truchſeß in Würzburg ein und ließ hier auf dem Markt, dem Judenplatz und Rennweg insgeſamt 60 perſonen(nach andern Angaben 76) hinrichten. Von Würzburg aus kehrte Pfalzgraf Ludwig in ſein Territorium zurück: hier war es zu einem erneuten kluf⸗ flackern des flufſtandes gekommen, der indeſſen durch den Sieg der pfälziſchen und trieriſchen Truppen bei pfeddersheim am 25. Juni endgültig erſtickt wurde. Mit dem Bundesheere zog Georg Truchſeß von würzburg weiter über Schweinfurt nach Bamberg, wo er am 17. Juni eintraf und einen klufenthalt von ſieben Tagen nahm. Biſchof Weigandt hatte ihn kurz vor dem Zeitpunkt herbeigerufen, als gegen ſein Erwarten die vom Nürnberger Rat veranlaßten Einigungsverhandlungen mit den Kufſtändiſchen des Bamberger Bis⸗ tums zum Abſchluß gelangten; nachträglich bemühte er ſich ver⸗ gebens, die bündiſchen Söldnerſcharen von ſeinem Territorium fern⸗ zuhalten. Am 22. Juni wurden in der Biſchofſtadt zwölf Perſonen hingerichtet. Als Jörg Truchſeß mit ſeinen Mannſchaften nach Süddeutſchland abberufen wurde, nahm ihm Markgraf Kaſimir von Brandenburg⸗ Ansbach bereitwillig das Henkeramt ab. Dieſer hatte bereits am 8. Juni in Ritzingen grauſig gewütet; ſeine tags zuvor gegebene Zuſage, er wolle allen Bewohnern der Stadt das eben zuſichern und ſie auf Gnade und Ungnade annehmen, glaubte er mit der von ihm angeordneten Maßnahme in Einklang bringen zu können, daß 60 Männern die Augen ausgeſtochen wurden— bei ca. 550 Bürgern, die nach einer zeitgenöſſiſchen Angabe Ritzingen überhaupt zählte, ſicherlich ein ſtattlicher Prozentſatz. Obendrein verwies er die des Augenlichts Beraubten des Candes. Dann vollzog er am 30. Juni und 1. Juli in Rothenburg o. d. C., obſchon er mit dieſer Stadt für ſeine perſon keine händel gehabt hatte, an den Hauptteilnehmern des Aufſtandes ein hartes Blutgericht. Auf den Dörfern der fränkiſchen Herrſchaften vollends wurden die Bauern in großer Menge tot⸗ geſchlagen. Auf jedes Haus eines der Teilnahme am Aufſtande irgendwie verdächtigen wurde in Stadt und Land eine hohe Brand⸗ ſchatzſteuer gelegt. Noch war die Flamme des lufruhrs am herde ſeiner Entſtehung — im Schwarzwald, Hegau, Kletgau und Allgäu— nicht gelöſcht. Georg Truchſeß hatte nicht ſo unrecht gehabt, wenn er dem Schwäbi⸗ ſchen Bunde gegenüber nach Albſchluß des Weingartner Vertrags geltend machte, daß erſt die hegauer und Schwarzwälder Bauern niedergeworfen werden müßten, ehe er ſeinen Jug ins Württem⸗ bergiſche antreten könne. In der langen Zeit ſeiner Abweſenheit glomm der klufſtand in dieſen Gegenden weiter— ohne daß freilich 510 auch jetzt die einzelnen Bauernhaufen ſich über ein planmäßiges Zuſammenwirken verſtändigten. Die Allgäuer verſpürten nach dem Abzuge des Bundesheeres keine Neigung, die Beſtimmungen des Weingartner Vertrags ein⸗ zuhalten. Knopf von Ceubas organiſierte den Aufſtand aufs neue, und vorerſt ſah ſich der Bund außerſtande, gegen die Kufſtändiſchen militäriſch vorzugehen. Die Beſorgnis, der Hufruhr im klllgäu könnte für ſeine vorarlbergiſchen Lande verhängnisvolle Folgen haben, ver⸗ anlaßte in jenen Tagen Erzherzog Ferdinand, vermittelnd einzu⸗ greifen: er bewog am 50. Mai den Allgäuer Haufen in Füſſen zur Unnahme eines Vertrags. Dieſe Vereinbarung wollte nun aber wieder der Schwäbiſche Bund, der nicht ohne Grund den Abſichten Serdinands mißtraute, nicht anerkennen, und als das Bundesheer in ranken ſeine krbeit getan hatte, erhielt Georg Truchſeß von den Bundesräten die Weiſung, gegen die klllgäuer ins Feld zu ziehen. fluf dem Marſch nach dem Süden ergänzte der Truchſeß ſeine Mann⸗ ſchaften durch Neuanwerbungen. Am 13. und 14. Juli ſtanden die Bündiſchen den Allgäuern, deren Stärke ſich auf 20 000 Mann belief, in der Nähe der Malſtätte von Ceubas gegenüber. Es kam zu einer Kanonade, die den Bauern einigen Schaden zufügte; zudem wurde von zwei Knechten des Bundesheeres nachts ihr Lager in Brand geſteckt. Aber eine Entſcheidung war noch nicht gefallen. Indeſſen als am Abend des 14. Juli Georg Frundsberg mit 5000 Mann im Lager des Truchſeſſen erſchien, gaben die klllgäuer das Spiel ver⸗ loren. In der Nacht zum 15. zogen ſie heimlich fort. Georg Truchſeß war damit die Möglichkeit genommen, ſie aufs Haupt zu ſchlagen. Um gleichwohl die raſche Unterwerfung des Allgäus zu erzwingen, ließ er noch am 15. Juli alle Wohnſtätten, die von ſeinem Lager aus nach Rempten zu lagen, in Brand ſtecken. Dieſes Mittel wirkte. Schon am 16. Juli ergaben ſich die Bauern, die auf dem hinter Sulzberg gelegenen Kohlenberge haltgemacht hatten, auf Gnade und Un⸗ gnade. Von einem ſtrengen Strafgericht blieben auch die Allgäuer nicht verſchont: auf jedes haus wurden ſechs Gulden als Brand⸗ ſchatzung gelegt; die Rädelsführer des Aufſtandes— darunter Knopf von Ceubas— wurden hingerichtet; die katholiſche Lehre hielt wieder ihren Einzug in die Lande. In jenen Tagen unterwarfen ſich auch die Stühlinger, mit deren Erhebung der Bauernkrieg begonnen hatte, wieder ihrem Herrn, dem Grafen Georg von Lupfen(12. Juli), ebenſo wurde der Wider⸗ ſtand der hegauer Bauern gebrochen(Gefecht bei Hilzingen am 16. Juli). Einige Monate ſpäter hielt es Erzherzog Ferdinand für geraten, ſich mit den Bauern ſeiner vorderöſterreichiſchen Lande und des Sundgaues gütlich zu vertragen: die Sundgauer erwarteten hilfe von den Schweizern(Offenburger Vertrag vom 18. September). 922 Im Kletgau loderte im Oktober noch einmal der klufruhr empor. Dann aber erloſch das Feuer: Ende des Jahres 1525 war die Ruhe allenthalben wiederhergeſtellt). Die Bauern haben ihre Empörung, wie wir ſahen, furchtbar büßen müſſen. Auf Jahre hinaus brannten noch die Wunden, die ihnen durch Mißhandlung, Kaub ihres Gutes, Schadenerſatzleiſtungen, Schatzungen geſchlagen waren. Aber darum wird man doch nicht ſagen können, daß die Lage der ſüddeutſchen Bauern im ganzen durch den Bauernkrieg auf die Dauer verſchlechtert worden ſei. Wie gründlich auch der Bauernaufſtand zu Boden geſchlagen war: die Furcht, die ſein Ausbruch und ſein Verlauf den Herren eingejagt hatte, übte doch bei einer großen Zahl von ihnen erzieheriſche Wir⸗ kungen aus. Man wollte die Schreckniſſe der vergangenen Tage um keinen Preis noch einmal durchkoſten! Darum waren viele Herzen nach beendigtem flufſtande ihren Bauern gegenüber zu Entgegen⸗ kommen geneigter als vor Beginn desſelben. Der Graf von Lupfen willigte in Abmilderungen der beſtehenden Fronden ſowie des Forſt⸗ und Wilobannes. Georg Cruchſeß geſtattete ſeinen Unter⸗ tanen zu„weiben und zu mannen wa ſu wöllen“ und geſtand die Beſeitigung des bisher an ihn gezahlten Hochzeitsgeldes für ewige Zeiten zu. den Kemptner Bauern wurde das Recht der Beſchwerde an den Schwäbiſchen Bund gewährt, durch deſſen Vermittlung auch tatſächlich eine Reihe von Laſten, die die Gotteshausleute beſonders ſchwer drückten, beſeitigt wurden. So entbehrt ein Ausblick in die den furchtbaren Tagen des Bauernkrieges folgenden Zeiten nicht ganz tröſtlicher Perſpektiven. Der weg von der grundherrlichen Gebundenheit der Bauern im 16. Jahrhundert bis zu der Dollfreiheit einer ſpäteren Zeit war freilich noch weit genug. ** * Don den abgedruckten Stücken veranſchaulicht das erſte(Nr. V, 1a und b) die Tatſache, daß die Bauern da, wo ſie das Heft in der Hand hatten, nicht eben ſäuberlich zu verfahren pflegten. In den beiden Berichten wird die klusplünderung des Kemptener Benediktiner⸗ kloſters, der den Dögten unterſtehenden Schlöſſer und des fürſt⸗ äbtlichen Schloſſes Ciebenthann geſchildert. Entnommen iſt der erſte Bericht der KUnklageſchrift des Abtes Sebaſtian von Breitenſtein, deren Beantwortung durch die Kemptener Gotteshausleute wir früher zum Abdruck gebracht haben(ogl. 1. Band, S. 77 ff.). Er⸗ ) fluf den Kufſtand in Tirol und Salzburg(im Salzburgiſchen kam es im Jahre 1526 nochmals zur Erhebung) können wir hier nicht eingehen. 93 gänzend dazu tritt die Darſtellung des Ritters Georg von Werden⸗ ſtein(vgl. 1. Band, S. 91 ff.). Es folgen zwei Berichte über die Schlacht von Ceipheim am 4. epril: der erſte— aus dem Schreiben des Rurfürſten von der Pfalz an den Erzbiſchof von Trier— iſt, ſoviel ich ſehe, noch nirgends benutzt worden; der zweite, ausführ⸗ lichere, ſtammt aus der Seder des ſog. Schreibers des Truchſeß Georg von Waldburg, der in deſſen Auftrag eine Darſtellung des Bauern⸗ krieges verfaßte(Nr. V, 2a u. b). Von dem Schreiber des Truchſeß ſind auch die Vorgänge bei Gaisbeuren und Weingarten geſchildert, die zum Weingartner Vertrag vom 17. April führten(Nr. V, 3). Der Wegzug des Bundesheeres nach Württemberg bewirkte, daß die Bauern im Urſprungsgebiet des KAufſtandes vorerſt un⸗ behelligt blieben. m 16. April unterzeichnete der Stühlinger An⸗ führer, Hans Müller von Bulgenbach, als„Hauptmann der großen chriſtlichen Bruderſchaft“. Die Grundſätze, die dieſe Bruderſchaft Freund und Feind gegenüber befolgte, ſind in dem„rtikelbrief“ niedergelegt, welchen die Hauptleute der Schwarzwälder Bauern am 8. Mai der Stadt Dillingen überſandten. Wir laſſen dahingeſtellt, ob er Balthaſar hubmaier zum Verfaſſer hat(Nr. V, 4). Über die Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen am 12. Mai bringen wir den Bericht des Georg Truchſeß an den Schwäbiſchen Bund und die Erzählung eines heſſiſchen Ritters, der den Kampf mitgemacht hat (Nr. V, 5 a und b). Die ſchreckliche Niedermetzelung der elſäſſiſchen Bauern in Zabern ſchildert der ſehr ausführliche, im Original fran⸗ zöſiſch geſchriebene Bericht des Nic. Dollcur de Séronville, der ſeine beſondere Färbung dadurch erhält, daß der Verfaſſer die gegen die Bauern begangenen Schändlichkeiten als ein Gott wohlgefälliges Strafgericht preiſt, das an den verruchten elſäſſiſchen Cutheranern verdientermaßen vorgenommen ſei. Ein Exemplar des ſeltenen, in Paris im Jahre 1526 erſchienenen Werkes von Seronville beſitzt die kaiſerliche Landesbibliothek zu Straßburg. dieſer Darſtellung fügen wir einen kurzen deutſchen Bericht bei, der ſich in den für den Erzbiſchof von Trier zuſammengeſtellten Materialien findet, denen auch der oben erwähnte Bericht des Rurfürſten von der Pfalz über die Schlacht von Ceipheim entſtammt(Nr. V, 6 a und b). Im übrigen mußten wir die Vorgänge auf dem RKriegsſchauplatz des weſtlichen Süddeutſchlands unberückſichtigt laſſen. Die folgenden Stücke behandeln das Hereinbrechen der Rata⸗ ſtrophe in Franken. Zunächſt erzählt Juſtinus Rerner von der Be⸗ ſtrafung Weinsbergs(Rr. V, 7; ogl. dazu Nr. IV, 4). Den vergeb⸗ lichen Sturm auf den Frauenberg bei Würzburg ſchildern die Würz⸗ burger Cokalhiſtoriker Lorenz Fries und Martin Cronthal; beide er⸗ gänzen ſich, indem§ries den Standpunkt der Belagerten zur Geltung bringt, während uns Cronthal über die Verhältniſſe bei den An⸗ 94 greifern unterrichtet(V, 8 a und b). Es folgen Berichte über die allgemeine Verzagtheit und Ratloſigkeit der Bauern kurz vor Nieder⸗ werfung des Aufſtandes auf ihrem am 1. Juni in Schweinfurt ab⸗ gehaltenen Landtage(Corenz Fries; Nr. V, 9) und über den Zu⸗ ſammenbruch der Erhebung in Franken in den Schlachten bei Rönigs⸗ hofen am 2. Juni(Georg Truchſeß und Lorenz Fries; Nr. V, 10 a und b) und bei Sulzdorf und Ingolſtadt am 4. Juni(Georg Truchſeß, Martin Cronthal und Lorenz Fries; Nr. V, 11 a, b und c). Die Kitzinger Greueltat des Markgrafen Raſimir ſchildern die Ritzinger Lokalhiſtoriker hammer und Ranft(Nr. V, 12 a und b). Über die Vorgänge bei Leubas im kllgäu(Mitte Juli 1525) bringen wir, mangels eines geeigneteren Berichtes, die kurze Dar⸗ ſtellung des öfters erwähnten Ritters Georg von Werdenſtein(Nr. V, 15). Den Beſchluß des Bandes bildet eine nachdenkliche Betrachtung über den Husgang des Bauernkrieges, die Valerius Unshelm in ſeiner Berner Chronik anſtellt(Rr. V, 14). 1. Der plünderungszug der Allgäuer Bauern, Hnfang April 1525. a) llus der Beſchwerdeſchrift des Sürſtabtes Sebaſtian von Breiten⸗ ſtein an das bündiſche Schie d gericht zu me inne tember 1525.— F. L. Baumann, Akten zur Geſchichte des deutſchen Bauernkrieges aus Ober⸗ ſchwaben(1877), S. 551554. Und insbeſondere macht unſer gn. Herr geltend, daß ſeine Untertanen in ſtattlicher knzahl am verfloſſenen Montag vor palmarum J5. kpril], ohne Fehde anzuſagen, ohne Warnung ergehen zu laſſen, in ſ. Gn. Kloſter zu Rempten mutwillig und verwogen einfielen, dasſelbe ein⸗ nahmen und plünderten und daraus fortführten: eine beträchtliche Menge Getreide, Wein, Zinn⸗, Eiſen⸗, Meſſing⸗ und Rupfergeſchirr, Gewänder und allerlei Hausrat, alle Regiſter, Briefe, Bücher und Urkunden aus ſ. Gn. beiden Kanzleien, Roß, Vieh, Siſche aus den Behältern und Siſch⸗ gruben, Kelche, Meßgewänder, Ornate und allen Rirchen⸗ zierrat, Bet⸗ und Geſangbücher, auch alle Bücher der herr⸗ lichen Liberei, die Klöppel aus den Glocken, Reliquien mit⸗ ſamt ihren Behältern). Das alles haben ſie ſamt dem 1) Original:„ſärch vnd haultumb“. 95 Kloſter ſelbſt unſerm gn. herrn weggenommen, geraubt und in ihren Beſitz überführt; auch ließen ſie etliche Glocken herunter und trugen ſie weg. Item verwüſteten ſie die Kirche und das ganze Kloſter in erbarmungswürdiger, jämmerlicher und barbariſcher Weiſe, zerſtörten die Rirchen⸗ und Altartafeln 1) und ⸗ſteine, Fenſterpfoſten, Orgel, ſchlugen allen Bildwerken 95 die Gott unſern Heiland und ſeine gebenedeite Mutter darſtellen, die Köpfe ab; das Kindlein aber, das dieſe auf ihrem klrme trug, ſchlugen ſie entzwei, und die Bilder 9 der lieben heiligen haben ſie in türkiſcher und unchriſtlicher Weiſe verunehrt, zerhauen, durcheinandergeworfen, demo—⸗ liert und aus dem Kloſter weggetragen. Ferner haben ſie den chriſtlichen Taufſtein in der Rirche unchriſtlicherweiſe ausgeſchüttet, den weihkeſſel heraus⸗ gebrochen und weggetragen, desgleichen das Sakraments⸗ häuschen“), das mit großen Unkoſten hergeſtellt worden, zerſtört und demoliert, desgleichen die Kapſel, die für den zarten Fronleichnam beſtimmt iſt, herausgenommen, und wo es nicht ein Prieſter verhütet hätte, hätten ſie den Inhalt läſterlicherweiſe ausgeſchüttet. Ferner brachen ſie gleichermaßen, das beſondere Privileg der Kirche mißachtend, die dieſer gehörigen Opfer⸗ ſtöcke 5) freventlich auf, raubten das für die Heiligen und die Kirche beſtimmte Geld heraus, nahmen auch ſonſt an vielen Orten die den heiligen zukommenden Abgaben, bar Geld, Güter, Jahrtage 6), Kelche und Ornate weg, ver⸗ kauften ſie oder legten ſie in unehrenhafter Weiſe auf Zinſen an; ſomit ſind ſie Tempelräuber geworden und haben ſich der Strafen ſchuldig gemacht, die für ſolche Vergehen feſt⸗ geſetzt ſind. ) Eine„Cafel“ iſt ein auf Holz gemaltes Bild. ) Original:„bild“. Dies bedeutet die plaſtiſche Nachbildung. ) Original:„bildnus“, bedeutet das gemalte Bild. ) Im Sakramentshäuschen wird die Hoſtie aufbewahrt. ) Original:„ſtöck“.„Stock“ iſt ein„gehöhlter Stamm zur Auf⸗ nahme des Rirchenopfers“(Götze). )„Jahrtage“ ſind die Abgaben, die an dem Jahrtage eines Verſtorbenen für eine zur Sörderung von deſſen Seelenheil geleſene Seelmeſſe gegeben werden. 96 Desgleichen haben ſie alle Türen, Fenſter, Ofen u. a. im Kloſter, auch alle Zellen im Schlafhaus demoliert und darin den Ronventherren ihre Gewänder, Bücher, Kleider und was ſie beſeſſen, entführt und weggenommen. Desgleichen haben ſie alle Schlöſſer, Bänder!) und Eiſenarbeiten, kleine und große, aus- und abgebrochen und weggetragen und haben dort, wo der Eiſenwert einen Plappert?) an Wert betrug, für einen Gulden, und wo er einen halben Gulden betrug, für tauſend und mehr Gulden Schaden verurſacht, wie 3. B. an der koſtbaren Kanzel in der Kirche. Desgleichen haben ſie unſeres gn. Herrn Kanzlers), Candammanns) und anderer Ihrer Gn. Diener häuſer ausgeplündert, und ſie demolierten und zerſchlugen darin Ofen, Fenſter und Cüren. Ferner haben ſie einige dem Kloſter gehörigen Weiher abgelaſſen, dieſelben ſtrafbarerweiſe ausgefiſcht, wie über⸗ haupt alle der allgemeinen Nutzung durch Derbot ent⸗ zogenen und gegen Zins ausgeliehenen Gewäſſer. Desgleichen haben ſie Wild geſchoſſen und eingefangen, auch die der allgemeinen Nutzung entzogenen holzungen nach ihrem Gefallen abgehauen, verkauft und genutzt. Weiterhin zogen ſie Dienstag?) vor Palmarum 4. April] gegen das Schloß Wolkenberg)), nahmen es mit Gewalt ein, plünderten und raubten, was unſerem gn. Herrn und dem Kloſter darin an Feuergewehren, Haus⸗ rat u. a. zugehörig war, und haben das Schloß danach ganz ausgebrannt, auch daſelbſt meines gn. herrn Dogt Moritz von Ultmannshofen vor der mit ihm getroffenen ) D. ſ. Eiſenbänder an Tür und Cürpfoſten, die die Ungeln tragen. h. Fiſcher, Schwäb. Wörterbuch 1, 602. 2) Der Plappert iſt eine kleine Münze, die im 15. Jahrhundert 7 bis 10 Pfennige wert war. 3) D. i. der Vorſteher der Kanzlei. ) Ein Bezirksbeamter. 6) Original:„off aftermontag“.„ftermontag“ iſt der Tag nach dem Montag, alſo gleichbedeutend mit Dienstag. 6) Ein dem Fürſtabt gehöriges, zwei Stunden von Rempten entfernt liegendes Schloß. Dgl. O. Erhard, Der Bauernkrieg in der gefürſteten Grafſchaft Kempten(1908), S. 57. Quellenbücher 81. 97 Vereinbarung!) an Roß und Dieh Schaden getan, und nach dem Dertrage im Widerſpruch zu deſſen Beſtim⸗ mungen abermals, wofür er von ſ. Gn. Schadenerſatz ver⸗ langt. Ferner haben ſie das Schloß hohenthann'?) in erbarmungswürdiger Weiſe mit allen dazu gehörigen Bauten demoliert, verwüſtet und ausgeplündert, die herr⸗ ſchaftlichen Okonomiegebäude auch zerſtört und die dort gefundenen Beſtände fortgeführt und daſelbſt hans Werner von Rautnaus) an Dieh und anderem Schaden getan, was ihm unſer gn. Herr hat erſetzen und bezahlen müſſen. Ferner haben ſie zu Unterthingau das zur Kloſtervogtei gehörige Waſſerſchlößlein, das unbewohnt ſtand)— es hatte ein Bewohner des Ortes die Schlüſſel dazu— mutwillig demoliert, zerſtört, die Gegenſtände daraus weggeführt und ſich's dort wohl ſein laſſen 5). Item zu Schwabelsberg e) nahmen ſie unſerem gn. Herrn das Vieh weg und plünderten das Schlößlein aus. Desgleichen haben ſie ſ. Gn. Zehntſtadel?) zu Wo— ringen) demoliert. Uber— ſo berichtet unſer gn. Herr— an allen oben⸗ berichteten übermütigen, mutwilligen, unchriſtlichen Taten ließen ſich ſ. Gn. Untertanen und Zugehörigen nicht ge⸗ ) Dieſe Vereinbarung ſicherte dem Vogt freien Ubzug mit Habe, Pferden und Vieh zu. Ogl. Erhard, S. 59. ) Schloß, bei Kümratshofen gelegen, bayr. Bez.⸗Amt Mem⸗ mingen. ) Gleichfalls ein Vogt des Fürſtabtes. ) Original:„Item zu Undertingen habend ſu des gotzhaus vogtey, waßerhaus, ſo kein beſitzer“ uſw. gl. Erhard, S. 59. Unterthingau, baur. Bez.⸗Amt Gberdorf. ). Original:„vnd darob mayen gebadet“.„Mauenbad“„ein im Mai mit duftenden Frühlingskräutern bereitetes Bad als Luſt⸗ barkeit im 15. und 16. Jahrhundert, dann Cuſt und Leben; verb: luſtig leben“(Erhard, 8. 59, Anm. 2). „) In Schwabelsberg(Bez.⸗Amt Rempten) befand ſich gleich⸗ falls ein Waſſerſchlößchen. )= eine Scheune zur klufbewahrung des als Zehnt ab⸗ gelieferten Getreides. ) Im baur. Bez.⸗Amt Memmingen gelegen. 98 nügen, vielmehr nahmen ſie ſ. Gn. am Sonntag Jucdika 12. April! zu Ciebenthann!) den Brunnen und dar⸗ auf das Vieh weg, verlegten Weg und Steg und erſt darauf, am Samstag vor Palmſonntag dieſes Jahres 8. April] haben ſie ihm aus dem Flecken Günzburg) ſeitens dieſes Bauernhaufens Abſage, Fehde und Gegnerſchaft nach Lieben⸗ thann ſchriftlich zugeſandt, das perſönliche und dingliche Dienſtverhältnis ſeiner Gn. aufgeſagt?) und trotz entgegen⸗ kommender Vorſchläge ſeine Gn. gezwungen, das Schloß Liebenthann ihnen zu übergeben. Und ſie nötigten ſ. Gn. und die Seinen zu Gelöbniſſen, trieben ſie in erbarmungs⸗ würdiger Weiſe zum Schloß hinaus, plünderten dieſes und nahmen alles weg, was ſie als Eigentum ſeiner Gn. und auch anderer, die es ſ. Gn. anvertraut hatten, fanden. Auch raubten ſie und nahmen weg daſelbſt zu Cieben⸗ thann alle Barſchaft, Gold und Geld, Silbergeſchirr, Schreine, Monſtranzen und Reliquienbehälter, heilige Gefäße, alles ſeiner Gn. und dem Kloſter zugehörig. Desgleichen eigneten ſie ſich räuberiſcherweiſe an: alles Vieh zu Liebenthann, Acker- und Kriegspferde), Wagen, Ackergerät), Betten, Bettgeſtelle, Wein, Getreide, Hakenbüchſen), Schlangen) und Handbüchſen, viel Harniſche und Hellebarden und andere Waffen, Schmalz, Mehl, Salz und andere Nahrungsgegenſtände, Zinn⸗ und Rupfer⸗ geſchirr, Briefe, Regiſter, Bücher und alle Urkunden des Kloſters, an denen dem Kloſter beſonders viel gelegen war, ) Ein dem Fürſtabt gehöriges Schloß, im bayr. Bez.⸗KAmt Oberdorf. 2) Nicht die Stadt Günzburg, ſondern der Markt Obergünzburg, in deſſen Nähe Ciebenthann lag. ) Original:„lieb, er vnd gut abgeſagt“. ) Original:„bauw⸗ vnd rayſige roß“. 5) Original:„ſchiffgeſchirr“.„Schiff“ bedeutet nach Grimm, Deutſches Wörterbuch 9, 59, ſo viel als„Gefäß“;„Schiff und Ge⸗ ſchirr“ kommt nach h. Fiſcher, Schwäb. Wörterbuch 3, 458, dialektiſch noch heute in der Bedeutung des amtlich gebrauchten Wortes„Baumannsfahrnis“— klckergerät vor. e) Feuerwaffe, die zum klufſtützen eines Hakengeſtells bedarf. *) Name eines Feldͤgeſchützes von ſchlanker Form. 99 15 und in Summa allen Hausrat und was ſie ſonſt in Lieben⸗ thann fanden. Und zuletzt haben ſie das Schloß Liebenthann, das für viele tauſend Gulden aufgebaut worden war, ganz ausgebrannt. b) us der Werdenſteiner Chronik.— Herausgegeben von F. C. Baumann(1888), S. 14 ff. lauch in desſelben Quellen zur Ge⸗ ſchichte des Bauernkrieges in Oberſchwaben(1876), S. 482 f.]. Und während ſo Herr Georg Truchſeß in den Landen umhergezogen iſt!), zogen Montag nach Judika 5. April] die Bauern zuhauf gen Kempten ins Kloſter, nahmen das⸗ ſelbe ein, plünderten, zerſchlugen, richteten zugrunde alles, was darin war, und ließen inſonderheit keinen Altar und kein Bild darin; die Mönche, die drinnen waren, vertrieben und verjagten ſie daraus. Nun iſt aber zu ſelbiger Zeit ein übt zu Kempten geweſen, mit Namen Herr Sebaſtian von Breitenſtein, derſelbige war beizeiten mit etlichen Mönchen auf ein Schloß entwichen, mit Namen Cieben⸗ thann; es war ihm auch ſein Silbergeſchirr mit dahin ge⸗ bracht worden, auch der Keliquienſchatz, in Monſtranz und Reliquienſchreinen, die mit Silber ſchön eingefaßt waren. Da machten ſich die Bauern auf und zogen vor das Schloß und lagerten ſich davor. Daraufhin ſchickten die von Kempten etliche Ratsmitglieder hinaus, die haben zwiſchen meinem herrn von Rempten und der Bauerſchaft ver⸗ handelt; und man hat vereinbart, daß das Schloß über— geben würde, der Abt aber mit den Mönchen und den anderen freien Abzug erhielte. Was aber im Schloß war, verblieb alles den Bauern, die nur dem Abt eine kleine Summe zum Lebensunterhalt auswarfen. Danach plünder⸗ ten die Bauern das Schloß, ſchütteten die Reliquien aus ihren Behältern und nahmen das Silber davon, eine be⸗ trächtliche Menge. Es hatte aber noch ein anderer Edel⸗ mann, mit Namen Adam von Stein, ſein Silbergeſchirr ) In Wahrheit war Georg Truchſeß damals eben erſt von Ulm mit ſeinem Heere aufgebrochen. 100 und andere Wertſachen ins Schloß in Sicherheit bringen laſſen: das wurde ihm damals auch alles weggenommen und fortgeführt. Als ſie alles herausgenommen hatten, zündeten ſie das Schloß an und brannten es nieder. Des⸗ gleichen brannten ſie dem Abt noch ein Schloß nieder, mit Namen Wolkenberg, und plünderten es aus. Der Abt von Rempten aber kam mit etlichen der Seinen gen Kempten und verzehrte hier ſeinen Unterhalt, bis der Hufſtand ein Ende genommen hat. Desgleichen kamen etliche vom Adel mit ihren Frauen und Rindern und etliche chriſtliche Prieſter, die altgläubig waren, auch gen Kempten, nämlich Moritz von Altmannshauſen!) mit ſeinem Weib und ſeinen Rindern, Hans von Breitenſtein?), die Witwe des Marſchalls Alexander von Pappenheim, Kaſpar von Heimenhofen mit ſeinem Weib und ſeinen Kindern, die ver⸗ witwete Frau von Keitnau, Georg von Werdenſtein?) mit ſeinem Weib und ſeinen Kindern, Wolfgang Marſchall von Pappenheim. Denen haben die von Rempten freundlich und in Güte Einlaß in ihre Stadt gewährt und ſie dort ihren Unter⸗ halt verzehren laſſen, und ſie ſind vom Rate redlich und freund⸗ lich behandelt worden. Ebenſo hat man die Prieſter vom Stift Grönenbach“) mitſamt dem(del, die auch ihren Hufenthalt in der Stadt nahmen, behandelt. Und ſolange der Hufruhr der Bauern währte, ließen die von Kempten die Bauern in ihre Stadt aus- und einziehen und dort ihren Unterhalt verzehren; manchmal waren es auf einmal 600 oder 800, ja 1000; auch haben ſie ihnen ihr Rathaus und ihre Crinkſtube zur Benutzung überlaſſen, ſo daß ſie dort beraten und Beſchlüſſe faſſen konnten. Ich weiß nicht, was die Kemptener dazu bewogen hat, vielleicht haben ſie es in guter Übſicht getan, Schlimmeres zu verhüten. Jedenfalls ſind wir, die wir in der Stadt weilten, entgegenkommend behandelt worden. ** * ) Moritz von Altmannshofen, der oben S. 97 erwähnte Vogt, der auf Schloß Wolkenberg ſaß. ) Der Bruder des Fürſtabtes. ) Es iſt der Derfaſſer der Chronik, der wir dieſen Abſchnitt entnehmen. Ogl. 1. Band S. 91 ff. ) Markt unweit der Iller, bayr. Bez.⸗Amt Memmingen. 101 2. Die Schlacht bei Leipheim am 4. April 1525. a) Bericht des Kurfürſten Ludwig von der Pfalz an Richardvon Greiffen⸗ klau, Erz biſchof dor;;! J. kl pril). Ir. Naß, zur Geſchichte des deutſchen Bauernkrieges, in Unnalen des Vereins für Naſſauiſche AUltertums⸗ kunde und Geſchichtsforſchung, 12. Bd.(1875), . 32 Und es ſind die Bündiſchen Dienstags nach Judika 4. April] mit allem Kriegsvolk auf Leipheim gezogen, wo gleichfalls ein haufen Bauern, an die 5000, lagerte. Und als die Bauern der Bündiſchen gewahr worden, zogen ſie hinaus aufs Feld, an ein Gehölz, das eine Viertelmeile vom Städtlein Leipheim entfernt war. Sie hatten aber zwei Falkonettlein?) und etliche Hakenbüchſen und machten Miene, ſich mit den Bündiſchen zu ſchlagen. Da hat die zum erſten Angriff beſtimmte Reiterei?) und außerdem noch ein haufen Reiter, der ihr beigegeben wurde— zu⸗ ſammen gegen 500— den Bauern den Weg zum Flecken Leipheim verlegt, alſo daß ſie nicht wohl ohne Schaden zurück zum lecken gelangen konnten; und im Dorder⸗ treffen ſchlug man ungeſtüm aufeinander los, bis die Bündiſchen den verlorenen Haufen“) und die Keiſigen“) heranbrachten. kls die Bauern das Geſchütz und die Haufen erblickten, flohen ſie ohne alle Gegenwehr eilig hinweg auf Ceipheim zu. Da ſtanden nun aber die obenerwähnten Reiter zwiſchen den Bauern und dem Flecken und brachten ) Nicht 1. April, wie Kraus druckt(das Schreiben iſt datiert Heidelberg„frytags nach judica 1525 7. aprilis“). ) Salkonettlein iſt eine Geſchützart, auch Halbſchlange genannt. Nach einer alten Angabe(bei h. Fiſcher 2, 921) enthält ein Salkonett eine Cadung von 4 bis 5, ein Falkonettlein eine ſolche von 2 Pfund. der Name hängt mit„Falke“ zuſammen. ) Original: die„pundiſchen pferde vornen zum rennen“. Da⸗ mit iſt die Vorhut gemeint. ) Das iſt die Sturmkolonne, zum Unterſchied von dem die eigentliche Armee bildenden„gewaltigen Haufen“. ) D. h. die Reiterei. 102 die Bauern ins Gedränge, daß ſie ſchließlich nach der Donau zu flohen. In ihr ertränkten ſich ſelbſt gegen 400, und es ſind ihrer viele erſtochen und gefangen worden, ſo daß man die Jahl der Erſtochenen, Ertrunkenen und Gefangenen auf 5000 ſchätzt 1). Die anderen ſind durch das Waſſer und unter dem Schutze der Wälder entkommen. Und als⸗ bald ſind die Bündiſchen nächſten Weges vor Ceipheim gerückt, und die Stadt hat ſich ihnen ganz auf Gnade und Ungnade ergeben. b) Bericht des Schreibers des Truch⸗ ſeſſen Georg von Wal dd urg F. C. Baumann, Quellen zur Geſchichte des Bauernkrieges in Oberſchwaben, Bibliothek des Stuttgarter Litterariſchen Vereins, Bd. CXXIX (1876), S. 551555. Währenddeſſen?) war der CTruchſeß mit dem bündiſchen Heere auch weitergezogen und ſtieß zuerſt mit dem Renn⸗ fähnlein) auf die Bauern, die zu Günzburg und Leipheim lagen. Die hatten ihre Stellung bei Bühl“), an einem Gehölz auf einer Anhöhe, wohl 4000 Mann ſtark, in recht vorteilhafter Stellung: denn an der einen Seite lehnten ſie ſich an ein Gehölz an, an der anderen an ein Gewäſſer, ſo daß ſie hier nichts zu fürchten hatten: dazu lag vor ihnen ein Moos, und im Kücken hatten ſie ihre Wagenburg auf⸗ geſtellt. So ſtellten ſie ſich ganz meiſterlich auf, als ob ſie nicht von der Stelle weichen wollten, eröffneten ein ernſt⸗ ) In ſeinem Schlachtbericht an den Bund vom 4. April ſchreibt Georg Truchſeß:„und in ſumma ſo haben wir ob den dauſeten auf diſen tag hingebracht“. W. Dogt, Correſpondenz Ulrich Alrtzts, Nr. 175. 2) Dorher iſt erzählt, daß auf dem jenſeitigen(linken) Donau⸗ ufer 200 Heſſen und die Ulmer Reiter bei Elchingen einen Bauern⸗ haufen zerſprengten. ) Die„Rennfahne“ iſt die Hauptfahne eines Heeres, die in der Vorhut der Truppe geführt wird. Das Kennfähnlein iſt die Reiterſchar, die zu dieſer Standarte gehört. 4) Ort ſüdlich der Donau, zwiſchen Neu⸗Ulm und Leipheim ge⸗ legen. 105 haftes Feuer auf die Reiſigen!) und zogen auf dieſe Weiſe die übrigen Reiſigen und Haufen des Fußvolks heran. Als die Bauern das Bundesheer erblickten, wollten ſie ſich rückwärts mit den anderen Mannſchaften vereinigen, die ihnen zu hilfe kommen ſollten und noch in den beiden Städtlein Leipheim und Günzburg lagen: darüber kam es bei ihnen zur Flucht. Nun konnten die Bündiſchen auf dem nächſten Wege nicht zu ihnen gelangen, des Mooſes wegen, das— wie oben erwähnt— zwiſchen ihnen lag. Und wie ſie nun um dasſelbe herumrennen wollten, er— blickten ſie einen neuen Bauernhaufen. In den ſprengte der Truchſeß mitſamt dem Rennfähnlein hinein; ſie machten Miene zum Widerſtand, doch nicht länger, als bis es zum Treffen kam, dann ergriffen ſie die Flucht. Es befanden ſich aber noch die anderen Bauern, die zuerſt geflohen waren, ſeitlich rückwärts vom Rennfähnlein: die hofften, nach der Stadt Ceipheim zu entkommen. Ihre Abſicht er—⸗ kannte der Truchſeß, der mit der OGrtlichkeit gut vertraut war. Darum ſchrie er den Knechten, die vor ihm herliefen, zu, ſie ſollten ſich auf das ſteinerne Kreuzbild hinwenden. Dadurch verlegten ſie den Bauern den Weg zur Stadt und erſtachen ihrer viele. Nun floh ein Teil der Bauern wieder rückwärts, geriet aber dabei den anderen Reitern in die Hände: die wurden alle erſtochen; und eine große Unzahl, die an der Donau entlang liefen, fiel ins Waſſer wie die Schweine, und der größere Teil von ihnen ertrank. Nun lag Leipheim gegenüber das Kloſter Elchingen: was dort den heſſen entronnen war 9), floh auf Leipheim zu, und was von Leipheim her über die Donau ſchwamm, fiel den Heſſen in die hände. Und es wurden insgeſamt an die 4000 Bauern erſtochen und ertränkt. Noch lagen in beiden Städten eine ſtattliche Unzahl Bauern. Währenddeſſen kam erſt das Fußvolk nachgezogen. ) Nämlich die Reiter des Rennfähnleins. ) PDgl. oben S. 105 Anm. 2.— Die„Heſſen“ ſind die etwa 250 Reiſigen, die bereits Anfang 1525 Landgraf Philipp von heſſen unter dem Befehle Sigmunds von Boyneburg und Ciliax von Lin⸗ ſingen dem Schwäbiſchen Bunde zu Hilfe geſchickt hatte. Ogl. Zeit⸗ ſchrift für die Geſchichte des Oberrheins Neue Solge 2(1887), S. 243. 104 Gnade habe, habe plünt eftg weil Und Und Baut in de Ha u ö labe . R hals ſücts Da führte herr Georg das Geſchütz auf einen Platz bei dem ſteinernen Kreuz, in der Übſicht, Ceipheim zu beſchießen, zu ſtürmen und alles zu erwürgen, was darinnen wäre. Aber die von Leipheim ſchickten einen alten Mann und etliche Weiber heraus und baten um Gnade. kllſo ward beſchloſſen, ſie auf Gnade und Ungnade anzunehmen. Doch ſollten ſie ihren Prediger ſofort herausgeben 1): der war ihr Hauptmann geweſen und mit ihnen gezogen, hatte die Klöſter und Edelleute ausplündern helfen, auch zum Volke gepredigt, zum Aufruhr angeſtachelt und dabei ge— ſagt, ſie ſollten unverzagt ſein; der Bündiſchen Büchſen würden ſich durch beſondere Schickung Gottes umkehren und ſie ſelbſt treffen, desgleichen die Spieße; und auch mit anderen anreizenden Reden hatte er den klufruhr entfachen helfen. Der Prediger merkte, daß ihm Unheil drohte, und ließ ſich von der Stadtmauer herabfallen. Dabei aber ereilte ihn ein Fußknecht, der ihn dem Cruchſeß überlieferte: der ließ ihn ſelbige Nacht gefangen halten. So ritt nun der Truchſeß mit dem Grafen Wilhelm von Fürſtenberg zu den Landsknechten und ſprach zu ihnen: „Die Stadt iſt unſer und in der gemeinen Bundesſtände Gnade und Ungnade aufgenommen; weil ich aber zugeſagt habe, ſie euch erobern zu laſſen, will ich euch die fahrende Habe in der Stadt zuſprechen. Doch dürft ihr ſie nicht plündern, ſondern ſollt an ihrer Statt einen Geldbetrag entgegennehmen.“(Das wollte er ſo gehandhabt wiſſen, weil er fürchtete, es könne des Plünderns zu viel werden, und er werde die Gewalt über die Knechte verlieren.) Und daß ſie es recht verſtänden: die Stadt, die Bürger und Bauern mit Leib und Gut— außer der fahrenden habe in der Stadt— behielte er den Bundesſtänden vor. Dafür dankte ihm der ganze Haufen insgemein, und er ritt weiter zu den Reiſigen und überließ ihnen gleicherweiſe die Fahr⸗ habe in Günzburg. ) Der Prediger von Leipheim hieß Wehe. Ogl. über ihn M. Radlkofer, Johann Eberlin von Günzburg und ſein Vetter Hans Jakob Wehe von Leipheim(1887) paſſim. Kadlkofer unter⸗ ſucht S. 415 ff. genau die Einzelheiten der Schlacht von Leipheim. Doch kennt auch er den oben abgedruckten Bericht des Rurfürſten von der Pfalz nicht. 105 Die Bürger und Bauern wurden in beiden Städtlein ſelbige Nacht in die Kirche gefangen gelegt, bis zum Morgen. Dann nahm man die Rädelsführer, ſechs oder ſieben, heraus und enthauptete ſie ſamt ihrem hauptanführer, dem Pfarrer und Prediger zu Leipheim. Als man nun den Pfarrer herausführen und hinrichten wollte, ſagte herr Georg: „Pfarrer, das hättet Ihr Euch und uns wohl erſparen können. hättet Ihr das Wort Gottes, wie Euch geziemt, und den Frieden gepredigt, würdet Ihr nicht in der Not ſein und wäret wohl ſicher vor mir.“ Darauf antwortete er:„Gnädiger Herr, mir geſchieht unrecht; ich habe nichts Hufrühreriſches gepredigt, ſondern das göttliche Wort.“ Sprach der Truchſeß:„Ich habe ganz anderes erfahren. Wäret Ihr ein evangeliſcher Mann, ſo hättet Ihr nicht dabei geholfen, den Leuten das Ihre zu rauben und weg⸗ zunehmen. Darum befehlt Eure Sache Gott!“ Und zuerſt richtete man die Kädelsführer, zuletzt den Pfarrer. Als er nun in den Ring trat, fragte ihn herrn Georgs Kaplan, ob er beichten wollte. Da erwiderte er:„Nein!“ und weiter:„Lieben Herren, ich bitte euch, daß ihr euch um meinetwillen nicht darüber ärgern wollt, daß ich nicht beichte. Denn ich habe Gott, meinem himmliſchen Vater, gebeichtet, der mein Herz beſſer kennt, als irgendein anderer.“ Und bevor man mit der hinrichtung begann, tröſtete der Pfarrer ſeine Genoſſen und ſprach:„Seid getroſt, denn heute werden wir beieinander im Paradieſe ſein“). Darauf hob er ſeine Augen auf und ſprach:„kllmächtiger Gott, ich ſage dir Lob und Dank, daß ich um deines göttlichen Worts willen ſterben ſoll, und daß du mich aus dieſem Jammertal zu dir nehmen willſt, nicht um des göttlichen Wortes, ſondern um des Aufruhrs willen.“ Danach hub er an, einen lateiniſchen Pſalmen zu beten: In te domine speravi, und ſprach:„Vater, vergib ihnen, denn ſie wiſſen nicht, was ſie tun— nicht um meiner Gerechtigkeit:), aber ) Cukas 25, D. 45.— Original:„tröſtet der pfarrer ſeine unterthonen und ſprach“ uſw. Der Inhalt der folgenden Worte ſcheint darauf hinzudeuten, daß mit„unterthonen“(eigentlich„Unter⸗ gebene“) die Rädelsführer gemeint ſind, die gleichfalls noch hin⸗ gerichtet werden ſollten.(Dgl. den Schluß des Abſatzes). ) Dies bedeuten die Worte des Originals:„nicht darumb, daß 10 um ihrer Unwiſſenheit willen.“ Währenddeſſen führte ihn der Scharfrichter auf den Richtplatz. Er kniete nieder und ſprach:„Dater, in deine hände befehle ich meinen Geiſt.“) Und dann wurde er hingerichtet. Es waren aber noch mehr da, die man hinrichten wollte, und ſonderlich ein gewöhnlicher prieſter 2) und ein alter reiſiger Knecht, der auch zu den Bauern abgefallen war. Aber die wurden losgebeten. ** * 3. Die Vorgänge bei Gaisbeuren und Weingarten und der Vertrag von Weingarten, 15. bis 17. Hpril. — Bericht des Schreibers des Cruchſeſſen bei F. C. Baumann, Quellen uſw. S. 561— 566. Die Bewohner von Wurzach und die Bauern, die in der Stadt waren, ergaben ſich auf Gnade und Ungnade und ſchwuren, ohne Erlaubnis keine Waffen mehr tragen zu wollen 2). Der größere Teil der Bauern, der im Ried!) entkommen war, zog in der Nacht auf Gaisbeuren) zu. Dorthin war auch der See haufe von Weingarten her in einer Stärke von 9—10 000 Mann gezogen. Dies wurde dem Cruchſeſſen in ſelbiger Nacht durch ſeine Kund⸗ ſchafter gemeldet. Daraufhin brach er mit dem bündiſchen heer früh auf, und man zog den Bauern entgegen. Die hielten das Dorf Gaisbeuren beſetzt und hatten ihr Geſchütz auf eine höhe gebracht, von der aus ſie das Fußvolk und die Reiterei der Bündiſchen gut treffen konnten. Die Be⸗ ſchaffenheit der Gegend um Gaisbeuren brachte es mit ſich, daß das bündiſche Kriegsvolk wegen des Mooſes, das ſich daſelbſt hinzog, mit den Keiſigen und dem Geſchütz nicht an die Bauern herangelangen konnte— außer auf ich ſo gerecht[nämlich wie Chriſtus, der dieſe Worte zuerſt geſprochen hat] wolle ſein“.— Cukas 23, D. 54. ) Cukas 25, D. 46. 2) Damit iſt offenbar ein Geiſtlicher in Günzburg gemeint, der mit 70 fl. geſtraft wurde. DOgl. Radlkofer a. a. O. S. 459. „) Der Bericht knüpft an die Darſtellung des Treffens von Wurzach an. ) Ried= Sumpfboden. ) Dorf bei Waldſee, im württembergiſchen Donaukreis. 107 dem wege durch das Dorf, welches jene beſetzt hielten. Man ließ alſo an dieſem Cage, der der Tag vor Oſtern war 15. April], nur das Geſchütz gegeneinander ſpielen. Bei dieſem Schießen wollte ein Fußknecht, der vom Bund beſoldet war, aber es mit den Bauern hielt, eine Panik hervorrufen und ſchrie:„Flieht, liebe, wackere Lands⸗ knechte!“ Die anderen, die das hörten, erſtachen alsbald den Knecht mit ihren Spießen. Hernach erfuhr man, daß es ein Derräter geweſen war, und wenn die Knechte ge— flohen wären, hätten die Bauern einen Vorſtoß wagen und den Keiſigen das Geſchütz abjagen wollen. Es verurſachten die Bündiſchen den Bauern ziemlichen Schaden, während ihnen ſelbſt nicht mehr als zehn Mann erſchoſſen wurden. die Bündiſchen ſchlugen ihr Lager zwiſchen Waldſee und Gaisbeuren auf, und es waren beide Lager nicht weiter als einen Doppelhakenſchuß 1) von⸗ einander entfernt. Es war eine finſtere Nacht; da ver⸗ handelte der Truchſeß mit einem Fußknecht, der erhielt zehn Gulden und ſchlich ſich in der Nacht in das Lager der Bauern. Dort zündete er ihnen ein haus an, damit es helle würde und man ſehen könnte, wenn die Bauern das bündiſche Lager überfallen wollten. Denn der Truchſeß hatte zuvor glaubwürdig vernommen, daß ſie einen ſolchen Unſchlag planten. Den hätten ſie auch recht gut ausführen können; denn auf dem Moos hätten ſie bis an das Lager der Reiſigen bequem heranziehen können, und wenn ſie dieſe überfallen hätten, würden die Fußknechte nach dem Geſchütz gelaufen ſein und wären ſo nicht in der Lage ge— weſen, den Reiſigen hilfe zu bringen. Sobald man aber die Pferde gefüttert und Mahlzeit gehalten hatte, blieben die Mannſchaften zu Roß und zu Fuß— während das Haus weiterbrannte— wach, zogen eilfertig hin und her?) und hielten ſich in Reih und Glied, bis der Tag lichtete. Die Bauern fürchteten, die Bündiſchen würden ſie, wenn ) Ein Doppelhaken iſt eine beſonders große Art der Haken⸗ büchſe(ſiehe oben S. 99, Anm. 6). ) Nämlich um den Bauern zu zeigen, daß ſie kampfbereit ſeien. Das dürfte der Sinn der Worte des Originals„zogen flüchtig“ ſein, die Baumann ohne Not für ein Einſchiebſel hält. 108 45 fel 0 30g es hell würde, überfallen. Darum machten ſie ſich auf und zogen noch in der Nacht hinweg, durch den Altdorfer Wald. Der Cruchſeß ſchickte ihnen Mannſchaften nach und erfuhr durch dieſe und etliche Gefangene, die ſie mit ſich brachten, daß die Feinde einesteils zu Weingarten), der größere Teil von ihnen aber auf einem Berge bei Wein⸗ garten jenſeits der Schuß) lagerten. Daraufhin entſchloß er ſich, den heiligen Oſtertag ſtillzuliegen; denn die Pferde der Bündiſchen waren abgeritten und ſehr müde geworden und ſchlecht beſchlagen. So ruhte man aus, und jeder traf nach Bedarf ſeine Vorbereitungen. Nachmittags kamen Graf hugo von Montfort der Jüngere), herr Wolf Gremlich von Jungingen), Ritter, und mit ihnen Gwero Schellang und Hans Krieglein, beide Mitglieder des Rats und Bürger zu Ravensburg. Die baten den Truchſeß, ihnen zu verſtatten, gütliche Verhand⸗ lungen einzuleiten und zu verſuchen, ob die Bauern doch noch von ihrem kriegeriſchen Vorhaben abzubringen wären, damit ſo Totſchlag, Verheerung, Verderbnis der Witwen und Waiſen, von Land und Leuten verhütet und ab⸗ gewendet werden könnte. Der Cruchſeß berief zu ſich Graf Wilhelm von Fürſtenberg, Herrn Froben von Hutten und andere kurfürſtliche und fürſtliche Hauptleute und Räte und teilte ihnen dieſen Vorſchlag mit. Man einigte ſich in der Beratung dahin: man ſolle ſich— um dem Grafen für ſeine perſon und denen von Kavensburg, weil die Stadt mit Rat und Gemeinde recht wacker zum Bund hielte, ſich verbindlich zu erzeigen— auf Verhandlungen einlaſſen, ) Stadt im württembergiſchen Donaukreis, nordweſtlich von Ravensburg, in ihr die ehemalige Keichs⸗Benediktinerabtei, ur⸗ ſprünglich Frauenkloſter, ſeit 1047 Mönchskloſter. 2) Ein Flüßchen, das oberhalb Waldſee entſpringt und in den Bodenſee fließt. 3) Montfort, Grafſchaft mit Schloß, nahe bei Bregenz im Vorarlbergiſchen. Auch die Montfortſchen Bauern hatten ſich er⸗ hoben. Ugl. Baumann, S. 535. Der hier erwähnte Graf Hugo verkaufte ſeine Beſitzungen um Bregenz an Erzherzog Ferdinand. ) Die Gremlich von Jungingen ſind ein ritterliches Geſchlecht, das in den öſterreichiſchen Erblanden, namentlich in Tirol, reich be⸗ gütert war. 109 weil man doch willens wäre, den Tag über ſtill zu liegen. Und es ward ihnen durch den Truchſeß die Antwort ge⸗ geben: ihre, der Hauptleute, gnädigſten, gnädigen, ge⸗ neigten, lieben herren und Gönner, die Rurfürſten, Fürſten und gemeine Reichsſtände hätten nie im Sinne gehabt und hätten es auch jetzt nicht, ihre Untertanen, wenn ſie ſich des gebührenden Gehorſams befleißigten, mit Krieg zu überziehen oder ihnen Schaden zuzufügen; und ſofern die Bauern die früher vom Bunde geſtellten Bedingungen an⸗ nähmen und dazu ihre Harniſche, Waffen und ihre Fähn⸗ lein auslieferten, auch zuſagten und verſprächen, ſich ihrer auch künftig nicht mehr zu bedienen, ſo wollten ſie diesſeits des Waldes bleiben!) und ſie nicht weiter behelligen. Das erklärten mit großem Danke der Graf von Montfort und die von Kavensburg weitergeben zu wollen. Die Bauern ſchickten mittlerweile zu den Ober⸗ allgäuern und Hegäuern?), auch zu den Schwarzwäldern, die gegen den Dertrag und nun ſchon zum dritten Male abgefallen waren. Sie zogen auch Derſtärkungen vom Bodenſee heran und mahnten auf, was Stab und Stange tragen konnte: die zogen alle nach dem Berg?) und nach Weingarten zu. Am Montag Morgen 17. April] machte ſich das bündiſche Heer auf und zog durch den Wald. Der Weg war ſchlimm und eng. Wie nun der CTruchſeß, ſeiner Ge⸗ wohnheit nach, zuvorderſt ritt, trafen der von Montfort, die von Ravensburg und mit ihnen herr Wolf Gremlich beim Kloſter Baindt) mit ihm zuſammen und meldeten, ) Original:„ſo wolten ſie herdishalb[- diesſeits] walts ver⸗ bleiben“, d. h. diesſeits des oben erwähnten Altdorfer Waldes. Da die Unterwerfung der Bauern nicht rechtzeitig erfolgt, zieht das Bundesheer, wie im folgenden berichtet wird, gleichwohl durch den Wald. 2) Original:„Suntgewern“. Baumann vermutet dafür ein⸗ leuchtend:„Hegewern“. ) D. h. nach dem oben erwähnten Berg, auf dem die Bauern lagerten. Original:„auf Berg und Weingarten zun.“ Eine Ortſchaft Berg habe ich in jener Gegend nicht nachweiſen können. 5 e ere bei Ravensburg, um 1250 ge⸗ gründet. 110 fam iche daß die Bauern die Bedingungen der Bundesſtände gern annehmen, nur Harniſch, Waffen und ihre Fähnlein nicht abliefern wollten. Der Truchſeß wollte ſich auf dieſen Vor— behalt nicht einlaſſen, ſondern beharrte auf ſeinem erſten Vorſchlag. Der Graf und die von Kavensburg erklärten: die Hauptleute und Räte der Bauern warteten auf ſie zu Baierfurt; denen wollten ſie des Truchſeſſen Meinung mit⸗ teilen, in der zuverſichtlichen Hoffnung, noch etwas bei ihnen ausrichten zu können; inzwiſchen ſollte ſich kein Teil dem andern gegenüber zu Cätlichkeiten hinreißen laſſen; doch ſollten die Bündiſchen weiter vorrücken dürfen, dagegen die Bauern nicht, ſondern in der Stellung, die ſie jetzt inne hätten, verbleiben. Während nun die Unterhändler alſo verhandelten, zog der Truchſeß weiter durch den Wald und kam mit dem Rennfähnlein) auf den ſog. Entlisberg: hier wollte er die hauptmacht ſeines Heeres erwarten. Unterdeſſen zogen die Bauern von Weingarten weg aufs freie Feld und die, die auf dem Berge lagen, hinüber über die Schuß zu ihnen. Der Truchſeß rückte mit Michel Otten von Achterdingen, dem oberſten Feldzeugmeiſter), den Berg hinab und prüfte, wie das Feld am vorteilhafteſten zu beſetzen ſei, damit man, wenn ſein Rriegsvolk durch den Wald käme, um ſo eher und beſſer kampfbereit wäre. Als er nun durch das Dorf Baierfurt kam, zogen die Bauern eilends mit ihrem Geſchütz auf die bei dem Kloſter Weingarten ge⸗ legene höhe, den St. Blaſiusberg, zu. Der Cruchſeß ſagte den Hauptleuten der Bauern in zorniger Erregung: ſie hätten nicht Treue gehalten), und er wolle ſich an dieſem Tage auf keine Vereinbarung mehr einlaſſen. Ihm gaben ſie zur Antwort: ſo müßten die Bauern wieder zurück⸗ kommen. Und rannten eilig zu ihnen den Berg hinauf, konnten ſie aber nicht bewegen, ihre vorteilhafte Stellung zu verlaſſen. Mittlerweile brachte der Truchſeß an die 1) Dgl. oben S. 105, Anm. 3. 2) D. i. der Befehlshaber der Artillerie. 3) D. h. ſie hätten nicht ihr Verſprechen gehalten, in ihrer einmal eingenommenen Stellung zu verharren, während den Bün⸗ diſchen geſtattet war, weiter zu ziehen. 111 800 Pferde zuſammen, und es rannte der Bauernhaupt⸗ mann hurlewagen wieder herab zu Herrn Georg, fiel ihm zu Füßen und bat ihn mit aufgehobenen händen, mit den armen Leuten nicht ins Gericht zu gehen; er wolle noch— mals verſuchen, Mittel und Wege zu finden, daß die Bauern doch vom Berge herunterzögen. Es ſtand außerdem noch ein Bauernhaufen kampf⸗ bereit im Weingartner Feld: den wollte Herr Froben von hutten mit den 800 Reitern angreifen. Das nahm der Truchſeß wahr, eilte zu ihnen hin und ſagte zu herrn Froben, ſeinem Feldmarſchall 1): was er im Sinne führe; er habe keine Kenntnis vom Gelände; denn vor der Schlacht⸗ ſtellung der Bauern zöge ſich ein Graben hin. Dazu wäre das Heer— Reiterei und Fußvolk— noch nicht durch den Wald und beiſammen. Ferner wiſſe er, was allgemein bekannt ſei, daß viel tüchtige Kriegsleute unter dem See⸗ haufen und bei den Bauern wären. Auch habe man doch einhellig beſchloſſen, den haufen nur unter günſtigen Vorausſetzungen und auf Grund planmäßigen Vorgehens anzugreifen. Weil ſie nun über nicht mehr als 800 Pferde verfügten und der Bauern etliche Tauſend wären und dieſe in vorteilhafter Stellung ſtünden, ſo ſollten ſie die Ankunft des übrigen heeres abwarten. Das tat man denn auch, obſchon mit großem Unwillen, und es wurde vielfach ge—⸗ ſagt, der Truchſeß verſchonte die Bauern, weil ſie ſeine Landsleute ſeien. Aber damit geſchah ihm Unrecht, denn es ſtellte ſich nachher heraus, daß die Bauern bis in die 4000 Büchſenſchützen am ſelbigen Graben aufgeſtellt hatten. Darnach zogen die Bauern alle auf die umliegenden Unhöhen. Das ganze bündiſche heer zog über das Waſſer, die lch genannt, auf Weingarten zu in das ebene, offene Seld und darnach an den Suß des St. Blaſiusberges. Dort richteten ſie ihre Geſchütze und ſchoſſen nach den Bauern, die Bauern aber erwiderten das Feuer, und die Verhand- lung hatte ſich ganz zerſchlagen. Da ſprach der CTruchſeß zu herrn Wolf Gremlich:„Weingarten, Weingarten, ich bin lange dein guter Nachbar geweſen), aber die Freund- 1) D. i. der Befehlshaber der Reiterei, Keitergeneral. 2) Die Grafſchaft Waldburg liegt unweit der Stadt Weingarten. 112 ſchaft wird heute ein Ende haben. Denn ich kann heute nicht ruhig in dir ſchlafen: drum will ich die Bauern auch nicht ruhig in dir ſchlafen laſſen, und du mußt heute als Kohlenhaufen dienen.“ Als herr Wolf ſolches hörte, ſagte er:„Herr, iſt das euer Ernſt?“ Sprach der Cruchſeß: „Ja, es muß dieſe Nacht ein Wachtfeuer zwiſchen beiden Heeren geben“). Als Herr Wolf Gremllich ſolches ver— nahm, lief er eilends zu den Bauern und teilte ihnen ſolches mit dem Bemerken mit, daß die Sache jetzt ohne Zweifel ſehr ernſt würde. Darauf nahmen die Bauern den nach⸗ folgenden Dertrag an, doch mußten, ehe man in die Der⸗ handlungen eintrat, die Hauptleute und Fähndriche der Bauern den Truchſeß um Verzeihung und Gnade bitten, auch ihm alsbald ihre Fähnlein ausliefern und nachfolgenden Vertrag annehmen?). Während der Zeit nun, da der Truchſeß mit den Bauern verhandelte, befahl er, um deswillen, weil es dunkel werden wollte, das Lager zwiſchen Ravensburg und Weingarten bei einem Gehöft, Burach genannt, aufzuſchlagen, und bat die Hauptleute, über ihren Mannſchaften zu wachen, daß das Cager ordentlich aufgeſchlagen würde und alles ohne Störung ſich vollziehe. Alle ſagten zu, es tun zu wollen. ber als er ſpät ins Lager kam, fand er eine ſolche Un⸗ ordnung darin, daß, wenn es zu einem Rampf oder kllarm gekommen wäre, es ein großes Durcheinander gegeben hätte und dies ihnen allen ſchweren Derluſt gebracht hätte. Denn[die Sachlage war gefährlich genug], da die Bauern im Orte Weingarten lagen, und wenn der Vertrag auch ) D. h. die Gebäude der Stadt, die zwiſchen beiden Heeren liegen, müſſen in Flammen aufgehen. 2) Es folgt der Wortlaut des Weingartner Vertrags, der von Baumann nicht mit abgedruckt iſt, da er bereits von Walchner und Bodent, Biographie des Truchſeſſen Georg III.(1852), S. 260 ff. veröffentlicht war. Inhaltsangabe bei J. Vochezer, Geſchichte des fürſtlichen Hauſes Waldburg in Schwaben, 2. Band(1900), S. 552 f. Die Bauern müſſen ſich im Vertrage verpflichten, zunächſt wieder die Abgaben und Dienſte zu leiſten wie vor dem Aufſtand und alle eroberten Ortſchaften und Klöſter wieder herauszugeben. Ihre Beſchwerden ſollen ſpäter durch Schiedsgericht zum klustrag gebracht werden. Quellenbücher 81. 115 vereinbart war, ſo war er doch noch nicht urkundlich be⸗ ſtätigt, und vom klllgäu her zogen gegen 8000 Bauern zur Hilfe herbei, welche ſelbige Nacht zu Schlier), nur eine halbe Meile von den anderen entfernt, lagen, desgleichen zogen die Bauern aus dem Hegau ihnen auch zu hilfe, 4000 Mann ſtark. Die alle wußten nichts von dem Ver⸗ trag, und es war höchlich zu beſorgen, die Bauern würden Veranlaſſung genommen haben, den Dertrag nicht zu halten und ſelbige Nacht an drei Punkten zugleich das unordentlich hergerichtete Lager der Bündiſchen zu überfallen. Wenn das geſchehen wäre, hätte man die Dereinigung mit der Reiterei nicht bewerkſtelligen und den Bauern nicht den erforderlichen widerſtand entgegenſetzen können. Deshalb geriet der Truchſeß in großen Zorn, ließ die Hauptleute kommen und verwies ihnen ihr nachläſſiges Derhalten, indem er ihnen vorhielt, welche Gefahr dadurch herauf— beſchworen würde. Zugleich befahl er, daß ſie ſich von Stund an mit ihrer ganzen Mannſchaft in Aampfbereit⸗ ſchaft ſetzen und die Nacht über im Harniſch bleiben ſollten; und wenn ſich ein Hlarm erheben würde, ſollten ſich alle umgehend zu ſeinem Zelt verfügen. Gleichzeitig ſchickte der Truchſeß nach dem allgäuſchen Haufen, um ihn die finſtere Nacht über beobachten zu laſſen. Und traf ſo ſach⸗ gemäße Vorkehrungen, bis es Tag wurde. Dann ließ er das Lager in beſſerer Ordnung aufſchlagen. Denn wenn die Bündiſchen ſich eine Niederlage geholt hätten, ſo wäre alles verloren geweſen. *. 4 * 4. Der Artikelbrief der Schwarzwälder Bauern.— Heinrich Schreiber, Der deutſche Bauernkrieg. Gleichzeitige Urkunden, 2. Band(1864), S. 87— 89. Hauptleute und Räte des haufens auf dem Schwarzwald an die Stadt Villingen), 8. Mai 1525. Friede und Gnade von Gott dem Allmächtigen wünſchen wir Euch, Bürgermeiſter und Rat und ganze Gemeinde der ) Dorf an der Scherzach im württembergiſchen Donaukreis. ) Stadt in Baden, zum Kreis Ronſtanz gehörig. 114 ich Ach unt bel bal def Une ber fa Bon lit Stadt Villingen, und wir fragen Euch mahnend, ob Ihr auch fördern helfen wollt das göttliche Recht und das heilige Evangelium unſeres herrn Jeſu Chriſti und als Brüder in die chriſtliche Bruderſchaft eintreten wollt auf Grund der Beſtimmungen des Artikelbriefes, den wir Euch anbei mit überſenden. Darauf begehren wir unverzüglich eine ſchriftliche Antwort, die Ihr unſerm Boten mitgeben mögt. Datum zu Derembach!), Montag nach dem heiligen Rreuztag Anno[1525 J[8. Mail. Hauptleute und Räte des haufens auf dem Schwarzwald. Artikelbrief. Ehrſamen, weiſen, geneigten herren, Freunde und liebe Nachbarn. Dieweil bisher große Laſten, die wider Gott und alle Gerechtigkeit dem armen gemeinen Mann in Städten und auf dem Lande, von Geiſtlichen und Welt- lichen, herren und Obrigkeiten auferlegt worden ſind, die ſelbſt zu tragen ſie doch nicht den Finger gerührt haben), ſo folgt daraus, daß man ſolche Bürden und Laſten nicht länger tragen und erdulden mag. Anderenfalls würde der gemeine arme Mann;) ſich und ſeine Rindeskinder ganz und gar an den Bettelſtab bringen. Demnach iſt Vereinbarung und klbſicht dieſer chriſt⸗ lichen Vereinigung, mit der hilfe Gottes ſich freizumachen, und zwar ſo viel als möglich ohne Schwertſchlag und Blut- vergießen, was ſich freilich nicht durchführen läßt ohne brüderliche Ermahnung und Vereinigung in allen geziemen⸗ den Dingen, die den gemeinen chriſtlichen Nutz betreffen und die in den beifolgenden Artikeln enthalten ſind. Demnach iſt unſer freundliches Begehren, Anſinnen und brüderliches Erſuchen, Ihr wollet zu uns in dieſe chriſtliche Dereinigung und Bruderſchaft gutwillig kommen und ihr in freundſchaftlicher Geſinnung beitreten, damit gemeiner ) Eine Ortſchaft„Verembach“ oder ähnlich vermochte ich nicht nachzuweiſen. Es dürfte damit das auf einem Felſen über der Donau gelegene Schloß Werenwag gemeint ſein, heute zum badiſchen Kreis Ronſtanz gehörig. 2) Original:„welche ſie doch ſelbs mit dem wenigſten Finger nit angerürt ha ben.“ )„armer Mann“ im Sinne von„Hinterſaſſe, Untertan“. 115 8* chriſtlicher Nutz und brüderliche Liebe wiederum aufgerichtet, befeſtigt und gemehrt werde. Wenn Ihr das tut, wird damit der Wille Gottes erfüllt in Befolgung ſeines Ge⸗ botes von der brüderlichen Nächſtenliebe. Wenn Ihr aber ſolches Erſuchen abſchlagen ſolltet — was wir indeſſen keineswegs erwarten—, tun wir Euch in den weltlichen Bann und erkennen kraft dieſes Briefes, daß Ihr darin ſolange bleiben ſollt, bis Ihr Eure Haltung ändert und dieſer chriſtlichen Vereinigung willig beitretet. Das haben wir Euch als unſeren lieben Herren, Freunden und Nachbarn in freundlicher Meinung nicht vorenthalten wollen. Wir begehren hierauf von Rat und Gemeinde vermittels dieſes Boten ſchriftliche Antwort. Hiermit ſeid Gott befohlen. Der weltliche Bann enthält folgende Be⸗ ſt i mmungen. Daß alle, die zu dieſer chriſtlichen Dereinigung gehören, bei ihrer Ehre und den hohen Verpflichtungen, die ſie auf ſich genommen haben, mit denen, die ſich ſträuben und weigern, dieſer brüderlichen Vereinigung beizutreten und gemeinen chriſtlichen Nutz zu fördern, ganz und gar keine Gemeinſchaft halten und pflegen ſollen, und zwar weder beim Eſſen, Trinken, Baden, Mahlen, Backen, Ackern, Mähen; daß ſie ihnen auch nicht Speiſe, Korn, Trank, Holz, Sleiſch, Salz oder anderes zuführen oder jemanden es zu⸗ zuführen geſtatten und erlauben, von ihnen nichts kaufen, noch ihnen etwas zum Rauf geben, ſondern man betrachte ſie in all den angeführten Dingen als abgeſchnittene, ab⸗ geſtorbene Glieder, da ſie den gemeinen chriſtlichen Nutzen und Landfrieden nicht fördern, ſondern eher verhindern wollen. Ihnen ſoll auch jeglicher Zutritt zu Märkten, Wald, Wieſenland, Weide und Waſſer, die nicht in ihren Zwingen und Bännen!) liegen, verwehrt ſein. Und wer von denen, die dieſer Vereinigung beigetreten )„Zwing“— Cwing, das„Gerichtsbarkeit“, hier aber„Ge⸗ richts barkeitsgebiet“ bedeutet, ebenſo wie„Bann“ hier das Gebiet iſt, in dem jemand das Bannrecht ausübt. Ein anderes Beiſpiel für „Zwing und Bann“ bei Schmeller, 2, 1179. 116 U. lle ſind, ſich daran nicht kehrt, der ſoll künftig auch aus ihr ausgeſchloſſen ſein, mit gleichem Bann geſtraft und mit weib und Kindern zu den Widerſachern und Abtrünnigen!) geſchickt werden. Von Schlöſſern, Alöſtern und geiſtlichen Stifte en) Nachdem nun aber aller Verrat, alle Bedrängnis und alles Unheil aus Schlöſſern, Klöſtern und geiſtlichen Stiftern hervorgegangen und erwachſen iſt, ſollen ſie von Stund an öffentlich in den Bann erklärt ſein. Wo aber Adel, Mönche oder Pfaffen ſolche Schlöſſer, Klöſter und Stiftungen bereitwillig aufgeben und Wohn⸗ häuſer wie andere landfremde Leute beziehen und dieſer chriſtlichen Vereinigung beitreten wollen, ſo ſollen ſie mit ihrer habe und ihrem Gute entgegenkommenderweiſe auf⸗ genommen werden?). Und alsdann wollen wir all das, was ihnen nach göttlichem Rechte gebührt und zugehört, ge⸗ treulich und ordnungsgemäß ohne alle Einbuße zukommen laſſen. Von denen, die den Feinden dieſerchriſt⸗ lichen Dereinigung Obdach, Förderung und Unterhalt zuteil werden laſſen. Item alle die, welche den Feinden dieſer chriſtlichen Vereinigung Obdach, Sörderung und Unterhalt zuteil werden laſſen, ſollen gleichermaßen dies zu unterlaſſen freundlich erſucht ſein. Wenn ſie's aber doch täten, ſoll unverzüglich!) auch für ſie der weltliche Bann in Kraft treten. ** * 1) Original:„Widerwärtigen oder Spennigen“, d. ſ. die, welche den Artikelbrief nicht annehmen wollen. 2) Über die geiſtlichen Stifter vgl. oben S. 66, knm. 1. ) Original:„angenommen werden“, wohl zu ergänzen: in die chriſtliche Bruderſchaft, wie„Bürger annehmen“ ſoviel als„Ceute ins Bürgerrecht aufnehmen“ bedeutet. h. Fiſcher, Schwäb. Wörterbuch 1, 241. ) Original:„on all Mittel“— unmittelbar.„Mittel“ iſt das, was dazwiſchen liegt. Schmeller 1, 1692. 117 Die Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen, 12. Mai 1525. a) Schreiben des Georg Truchſeß an den ſchwäbiſchen Bund vom 12. Mai. — Zeitſchrift des Hiſtoriſchen Vereins für Schwaben und Neuburg, 7. Band(1880), S. 355 f. Lieber Vetter, liebe herren und Freunde! Am heutigen Tage brachen wir mit dem Kriegsvolk von Weil im Steinbuch!) auf und zogen vor Mürren vorbei, und als wir aus dem Wald kamen, wurden die württembergiſchen und andere aufrühreriſchen Bauern, die, wohl 12 000 Mann ſtark, in den beiden Städten Böb⸗ lingen und Sindelfingen) lagen, unſer anſichtig und rückten daraufhin aus dem Städtlein heraus gemeinſam ins Feld. Nun lag zwiſchen ihnen und uns ein Moos, das uns ver⸗ hinderte, an ſie heranzugelangen. Darum mußten wir oberhalb Böblingen hinziehen. Ehe wir aber nach Böb⸗ lingen kommen konnten, zogen ſie wieder in die Stadt zurück und nahmen mit dem verlorenen haufen?) eine Unhöhe hinter dem Schloß Böblingen, brachten einiges Geſchütz dort hinauf und trieben unſer Rennfähnlein, das dort hinaufgerückt war, wieder zurück. Inzwiſchen hatten wir Böblingen eingenommen, die Stadt mit etlichen Knechten beſetzt und eine beträchtliche Zahl Hakenbüchſen auf das Schloß gebracht, die bei der Beſchießung der genannten Höhe gute Dienſte leiſteten. Auch beſetzten wir einen anderen, daneben liegenden Berg, und ſchließlich wurden die Bauern durch die Knechte im Schloß und unſer Geſchütz wieder von der erwähnten Anhöhe aus ihrer vorteilhaften Stellung vertrieben. Darauf gingen wir mit den Keiſigen auf ſie los. Vier Falkonettlein) führten wir mit uns, aus denen wir einige Schüſſe auf ihre Schlachthaufen ab⸗ ) wohl verſchrieben für„Weil im Schönbuch“, Dorf im württem⸗ bergiſchen Neckarkreis, zum Amtsgerichtsbezirk Böblingen gehörig. Der Schönbuch iſt ein großer Wald. 2) Die beiden Städte liegen im württembergiſchen Neckarkreis, ſüdweſtlich von Stuttgart. ) Dgl. oben S. 102, Anm. 4. ) Zu„Falkonettlein“ vgl. ebenda Anm. 2. 118 Idelfazn feuerten. Dann haben ausſchließlich die Reiſigen mit ihnen ein Treffen geliefert, und es fochten in dieſem Treffen mit: vornan die Pfalzgräfiſchen, danach die Gſterreicher, und ſo ein haufen nach dem andern. Und Gott hat uns den Sieg verliehen, daß ſie alsbald in die Slucht geſchlagen wurden, daß wir ihnen all ihr Geſchütz und ihre Kriegs⸗ wagen, auch etliche Fähnlein abnahmen, und daß eine namhafte Unzahl(wieviel wiſſen wir noch nicht) nieder⸗ gemetzelt worden ſind. Und wenn das Fußvolk auch an ſie hätte herangelangen können, ſo wären nicht viele von ihnen entkommen. So aber flüchtete ſich die Mehrzahl der Bauern vor den Reitern in die wälder. Auf unſerer Seite haben wir(Gott ſei Cob!) nicht viel Derluſte zu ver⸗ zeichnen, und unſer Sieg iſt ſo vollſtändig, daß wir in dieſer Gegend keinen Widerſtand mehr zu gewärtigen haben. Dieſe erfreuliche neue Zeitung wollten wir Euch in aller Eile nicht vorenthalten. Datum den 12. Mai anno XXV. b) Bericht des heſſiſchen Ritters Sig⸗ mund von Bouneburg an LCand⸗ graf Philipp von heſſen 18. ma — Zeitſchrift für die Geſchichte des Oberrheins, 41. Bd.(Neue Folge 2. Bd.), Jahrgang 1887, S. 243— 244. Neue Zeitung. Gnädiger herr! herzog Ulrich von Württemberg iſt vergangenen Freitag nach Misericordias domini= 5. Mai] in Rottweil mit 15 Reitern eingezogen und hat ſich bemüht, Leute zu Roß und zu Fuß zu bekommen, hat aber keine erhalten können. Es wird aber geſagt, er habe zwei Fähn⸗ lein Kriegsknechte unter die ſchwarzwäldiſchen Bauern ge⸗ ſteckt. Ich kann aber Ew. Fürſtl. Gn. im klugenblick nicht beſtimmt ſagen, ob es ſich ſo verhält oder nicht. Er, Herzog Ulrich, iſt jedenfalls wieder weggezogen. Am Montag nach Jubilate[= 8. Mail iſt eine große 1) Der Bericht war einem Schreiben Boyneburgs an Landgraf Philipp vom 15. Mai beigelegt. Über die Beteiligung der heſſen am Kriegszuge des bündiſchen Heeres vgl. oben S. 104, Unm. 2. 119 Maſſe Bauern, an die 20 000 Mann ſtark, vor Herrenberg, ein württembergiſches Städtlein, welches vom Bunde mit zwei Fähnlein Knechten beſetzt war, gezogen. Denſelbigen Cag und die folgende Nacht machten ſie zwei vergebliche Stürme auf das Städtlein, aber beim dritten Sturme er⸗ oberten ſie es mitſamt dem Schloſſe; aber dabei 2) haben ſie großen Schaden erlitten. Als aber die Runde hiervon zu uns gelangte, machten wir uns Dienstags[= 9. Mai] in der Morgenfrühe mit der ganzen Mannſchaft zu Roß und zu Fuß auf, um gegen den erwähnten Bauernhaufen zu ziehen. klls aber die Bauern unſer gewahr und an⸗ ſichtig wurden, wichen ſie auf einen an das Schloß an⸗ grenzenden Berg zurück und ſtanden dort in vorteilhafter Stellung, weshalb wir den Cag über ihnen nicht bei⸗ zukommen wußten. Darum lagerten wir uns ihnen gegen⸗ über. Um Mitternacht aber zogen die Bauern ſtillſchweigend weg. Wir aber zogen ihnen nach vom Mittwoch(= 10. Mail bis zum Freitag[= 12. Mail. Ulm Sreitag nun ſtießen wir auf ſie zwiſchen Böblingen und Sindelfingen; ſie waren aber auf vier große Haufen verteilt. Als ſie aber unſer anſichtig wurden, zogen ſich ihre Haufen zuſammen— wozu ſie auch durch unſere Schützen, die wir ihnen an die Ferſen hängten, gezwungen wurden— und nahmen mit ihrem Geſchütz einen Berg ein, der unmittelbar an Böblingen ſtößt, in der Abſicht, uns mit ihrem Geſchütz zuzuſetzen. Darauf hängten wir ihnen wiederum unſere Schützen und unſer Rennfähnlein an die Serſen, damit ſie die Bauern, mit ihnen plänkelnd, aus ihrer vorteilhaften Stellung verdrängten. Wir nahmen aber die Stadt Böblingen mit etlichen Knechten ein und beſetzten ſie, darauf zwangen wir ſie durch das Geſchütz im Schloß und im Städtlein, ſowie durch das Eingreifen der erwähnten Schützen und des Rennfähnleins, auch den Berg preiszugeben. Darauf hieben unſere Schützen und unſer Rennfähnlein auf ſie ein und nötigten ſie zur Flucht. ) württembergiſches Städtchen, auf der Weſtſeite des Schön⸗ buchs gelegen, zum Landgerichtsbezirk Tübingen gehörig. ) Original:„daruor“, ſteht in örtlicher Bedeutung. 120 zeit Alsdann folgten wir, die Pfalzgräfiſchen, Bayern und heſſen, dem Renn⸗ und Schützenfähnlein nach und erſchlugen etwa dritthalbtauſend Bauern. Die übrigen ſind durch Sindel⸗ fingen hindurch flüchtend weiterhin entwichen. Wir, die genannten drei Haufen, haben dann nochmals ihre Der⸗ folgung aufgenommen, haben ſie aber diesmal nicht ein⸗ holen können oder doch nur wenig erſtochen. Wir mußten wieder zurückziehen und bezogen unſer Feldlager bei Sindel⸗ fingen, in der Zuverſicht, daß in dieſer Gegend des württem⸗ bergiſchen Candes die Unruhen geſtillt ſind. Gnädiger Fürſt und herr! Wir haben auch ziemlichen Schaden an Ceuten und Pferden erlitten: vor allem iſt Johann von Wildungen und auch noch ein Palborner er⸗ ſchoſſen auf der Walſtatt geblieben, auch ſonſt ſind noch einige ſchwer verwundet. Es iſt nun, gnädigſter Fürſt und Herr, unſer aller, der von Ew. Fürſt. Gn. entſandten Reiter untertänige Bitte, Ew. Gn. wollen des genannten Johann ſeligen Frau und Rinder gnädiglich in Schutz und Obhut nehmen. Das wollen wir alle gern Ew. Fürſtl. Gn. unter⸗ täniglich mit Dienſten vergelten. Datum im Feldlager vor Sindelfingen, Sonnabends morgen nach Jubilate[13. Mail. *ñ* d. 6. Die Vernichtung der elſäſſiſchen Bauern bei Lup⸗ ſtein und Zabern. a) Bericht des Nicolaus VDollcur de Séronville in Lhistoire et Recueil de la Triom-/ phante et glorieuse victoire obtenue contre les seduyctz et abusez/ Lutheriens mes- creans du pays Daulsays, et autres/ treshault et trespuissant prince et seigneur Anthoi-/ ne par la grace de Dieu duc de Calabre,/ Lorraine et de Bar ete en deffen-/ dant la foy catholique, nostre/ mere leglise, et vray no-/ blesse, A lutilite et/ prouffit de la cho-/ se publicque. (Paris 1526; Exemplar in der Käaiſerlichen Landesbibliothek zu Straßburg)). 1) der berfaſſer nennt ſich in der Vorrede auf fol. 1 b und be⸗ zeichnet ſich an dieſer Stelle als maistre en la faculte d'ars(= magister 121 4 Ra pitel. [Ankunft des lothringiſchen Heeres vor Zabern. Gegen⸗ ſeitige Beſchießung.] [Sol. 40 a!... während das heer des Herzogs in ſchöner Schlachtordnung vorrückte,[Sol. 40 b] kam die Nach⸗ richt, daß die fufſtändiſchen ſich nach Zabern zurück⸗ zögen. Nachdem man ſich nach der Unkunft unter einer ſchönen Baumgruppe ausgeruht hatte, nahe bei dem Markt⸗ flecken und der Ordenskomturei!) St. Johann, am Fuße des Berges, der zur Seite der beiden Schlöſſer— des großen und des kleinen— Geroldseck liegt, wurde die Artillerie des Herzogs nahe bei der vorhin genannten Priorei Monsweiler in einer Mühle mit Namen Zornhof?) aufgeſtellt und ſchußfertig gemacht. Und ſie begann mit ſo großer Heftigkeit zu ſchießen, daß die Berge, Täler, Ebenen, Wälder in der Gegend rings umher von dem ſtarken Schall, der hervorgerufen wurde, wider— hallten. Übrigens erwiderten die Feinde das Feuer nicht minder heftig. Als ſich endlich ihre Wut ausgetobt hatte, ließ Herzog kUnton eine große Kanone abſchießen, die ſo— gleich zerbrach und beim erſten Schuß in Stücke ging, da ihre Ladung zu reichlich geweſen war. Dieſen Vorfall deutete er nicht nach Art der Menge von Wundern und Schreckens⸗ zeichen, von denen die Alten, wenn ſie ſo oder ähnlich ſich ereigneten, ſo viel Weſens und klufhebens zu machen pflegten. Und es war in der Cat höchſt heilſam, daß er mehr Der⸗ trauen auf Gott als auf die Menſchen ſetzte 2). Deshalb geriet uns auch ſpäter alles nach Wunſch. artium) und Sekretär und Geſchichtsſchreiber des Herzogs von Lothringen. Die Rapitelzählung bezieht ſich auf die Kapitel des zweiten Ceiles des Werkes. An Stelle der umſtändlichen Rapitel⸗ überſchriften Vollcurs habe ich kürzere Inhaltsangaben geſetzt. Ogl. zum Folgenden die nebenſtehende RNarte. ) Nämlich des Johanniterordens, nach dem der Ort den Namen hat. ) Die erwähnten Grtlichkeiten liegen nördlich, bzw. nordöſtlich von Zabern. ) pſalm 118, 8. ſebung von Sabern. und flegelhaft, wie ſie waren!), dieſe Bekenner der falſchen und verabſcheuungswürdigen Lehre Luthers und des elenden Geiſtlichen des heiligen Huppolitus 2), die darauf hinausläuft, daß jedermann Meſſe zelebrieren und abhalten könne— was im Widerſpruch ſteht mit allen wahren und vollkommenen Einrichtungen unſeres Herrn Jeſus Chriſt und der[Sol. 41 a] heiligen Kirche: davon wird nachher noch ausführlicher die Rede ſein bei der Verteidigung eines ehrenwerten deutſchen Mannes, der darüber geſchrieben hat, indem er ausführlich die Gemeinheiten und RNieder⸗ trächtigkeiten erzählt, welche die Hauptleute der KHufrührer und ihre Söldner in verſchiedenen Orten und Gegenden des Elſaß begangen und verübt hatten?). Dafür mußten ſie bald darnach büßen, wie ehemals Hoſea, der Rönig von Samaria, welcher die wahre Religion verachtete, um der Götzendienerei anzuhangen, wofür er in einer Schlacht be⸗ ſiegt und ins Verderben geſtürzt wurde, er und die Seinen, durch Salmanaſſar, den Rönig der Aſſyrier). Auch Joram, Rönig von Jeruſalem, verlor um deswillen ſein Königreich 1) Original: tout ainsi ruraulx, bergiers, hurtaulx, tanneux, vignerons, bouuiers et jiardiniers qu'ils estojent. bergiers(„hirten⸗ mäßig“) im Sinne von„tölpelhaft“; vgl. FS. Godefroy, Die- tionnaire de l'ancienne langue francaise I, 626. Ahnlich iardiniers („wie Gärtner“); hurtal und tanneu fehlen bei Godefroy. Ich bringe hurtal mit heurter„jemandem roh begegnen“ und tannen mit tanneur„Cohgerber“ zuſammen. ) Wer unter dem miserable cure de sainct Hypolite zu ver⸗ ſtehen iſt, vermochte ich nicht feſtzuſtellen. ) Mit der bon personnage de Germanie dürfte der bekannte Thomas Murner gemeint ſein, der damals nach Luzern geflüchtet war(ogl. v. CTiebenau, der Franziskaner Thomas Murner, 1912, S. 212), obſchon nicht bekannt iſt, daß er eine Darſtellung des Bauernkrieges gegeben hat. Die Annahme liegt nahe, weil Pollcur mit Murners Bruder, hans Murner, Amtmann von Maursmünſter, bekannt war, der im Dienſte des lothringiſchen herzogs mit Biſchof, Kapitel und Magiſtrat von Straßburg verhandelte. Ugl. 5. Dirck, Politiſche Korreſpondenz der Stadt Straßburg 1(1892), S. 164, Anm. 1. Vollcur nennt ihn fol. 22 à(suruint Morner officier de mormoustier qui apporta nouvelles certaines de ce que se faisoit en Aulsays). ) Dgl. 2. Könige 17 U. 1—7. 124 dom Velte And! Ju Anm. aten Haup Uach Lager 1 des h ahm. Lien Uthe hänge und ging mitſamt ſeinem Geſchlechte zugrunde). hnlich erging es noch anderen, die gleicherweiſe belohnt wurden, wie es ihnen bei der Tragweite ihrer Verſchuldungen ge⸗ bührte. Übrigens entſandte herzog Unton unmittelbar nach ſeiner Ankunft einen Wappenherold 2) mit dem Trompeter ſeiner deutſchen Ceibgardes) zu denen in der Stadt, um mit ihnen zu parlamentieren und die Feinde zum Kampfe oder zur Übergabe der Stadt aufzufordern. Aber man empfing ſie mit heftigen Schüſſen aus Hakenbüchſen und Feloͤſchlangen, ſo daß der erwähnte Trompeter verwundet wurde und not hatte, daß er nicht an Ort und Stelle bleiben mußte, ob⸗ gleich er nachher doch noch an der Wunde ſtarb) In einer Beratung, die Berzog Unton vornehmen ließ, entſchied man ſich dahin, daß alles bis auf den nächſten Tag verſchoben werden ſolle. Nachdem er und ſeine Leute nun in dem erwähnten Gehölz eine geſicherte Stellung gefunden hatten, ließ er ſorgfältig Wachen ausſtellen. Und darauf verfügte er ſich zum ehrwürdigen Kardinal von Lothringen, ſeinem Bruder 5), welcher mit dem päpſtlichen Rommiſſar é) in dem erwähnten Schloß von Steinburg ver⸗ weilte, und die Landsknechte rückten in die Wieſen vor, und die Italiener, welche das Dorf Eckartsweiler“ ver⸗ 1) Dgl. 2. Rönige 9 D. 21 ff. 2)„Es war der Dichter Pierre Gringor“. R. 5 ar felder; Zur Geſchichte des Bauernkrieges in Süddeutſchland(1884), S. 126 Anm. ) gendarmes alle mans, nachher ſchlechthin gendarmes genannt, waren ein bevorzugter Truppenteil. Sie hatten bereits, bevor die Hauptmacht des Herzogs heranrückte, am weſtlichen Fuße der Vogeſen Wache gehalten. DUgl. hartfelder, S. 119. ) Es folgt die Geſchichte einer aus Zabern ins lothringiſche Lager geflüchteten Bäuerin. 8) Claudius von Guiſe, der, ebenſo wie ein anderer Bruder des Herzogs, Graf Ludwig von Daudemont, am Kriegszuge teil⸗ nahm. e) Es war Theodor von St. Chaumont, Abt von St. Anton in Viennois. Er begleitete das Heer, weil der Zug gegen die ketzeriſchen Lutheraner unternommen wurde. ) Dorf im Norden von Zabern, heute mit St. Johann zuſammen⸗ hängend. 125 laſſen hatten, in die Vorſtädte von Zabern— auf der nach Maursmünſter!) zu gelegenen Seite— während die Stratioten?), Ulbaneſen und andere leichte Reiter rings umherſchwärmten, um die Einſchließung der Feinde zu vollenden und die Entſatztruppen fernzuhalten, welche die in der Stadt von Stunde zu Stunde erwarteten. 6. Ra pitel [Gottesdienſt der Führer des lothringiſchen Heeres am Morgen des 16. Mai. Hinrichtung einiger Kufrührer. Gerüchte vom Anrücken bäuerlicher Truppen zum Entſatze von Zabern.] [Sol. 41b]... Um Dienstag, den 16. Mai, wurden einige Zelte auf einer ſchönen grünen Wieſe aufgeſchlagen und gleichzeitig eine Kapelle errichtet, reich verziert mit Goloͤbrokat und karmeſinrotem Samt. Darin ſah man die Bilder unſeres Herrn, der verehrungswürdigen und ruhm⸗ reichen Gottesmutter, des heiligen Johannes, des heiligen Nikolaus(des Patröns von Lothringen), des heiligen Georg (des Schutzherrn der Ritter) und anderer nebſt den Waffen, Bannerſchildern?), Wahlſprüchen), Farben und Wappen⸗ ſchildern des Fürſten gemalt), abgebildet, gewebt und äußerſt fein mit der Nadel aus Gold- und Silberfäden zu⸗ ſammengeſtickt— in feiner Stickkunſt ſo verſchwenderiſch an⸗ einandergenäht, daß man ſich nichts Schöneres denken ) Original: mormoustier. Maursmünſter, Stadt im Unter⸗ elſaß, ſüd lich von Zabern gelegen. ) Die„Stratioten“ ſind eine wilde Truppe albaneſiſcher Reiter. Sie waren wie die Türken gekleidet, nur trugen ſie keinen Turban. Die Denetianer hatten ſie zuerſt zu Kriegsdienſten verwendet. Da Vollcur von den Stratioten die Albaneſen unterſcheidet(ogl. fol. 46 a: les Estradiots, avantcoureurs et Albanoys), ſo müſſen im loth⸗ ringiſchen Heere außer den Stratioten noch andere albaniſche Truppen gedient haben. ) Original: escussons. Gemeint ſind die kleinen Banner⸗ ſchilder, die auf den nachher erwähnten größeren Wappenſchildern (blasons) angebracht ſind. ) Die auf den Wappen angebracht ſind. 5) Original: estoient pourtraicts. portraire représenter, peindre(Godefroy 6, 320). 126 lum- die fl eltauf fläge, kann—; dazu kamen Keliquienſchreine, koſtbare Kleinodien, die mit wertvollen Edelſteinen beſetzt waren, und ſchöne, erſtaunlich reiche Ornate. Hier hörten die Fürſten, Würden⸗ träger, Edelleute und vornehmen herren andächtig die Meſſe, indem ſie Gott Lob und Dank dafür ſagten, daß ihnen der ſehr gefahrvolle Übergang!) glücklich vonſtatten gegangen wäre, und daß ſie eine ſo große Zahl ihrer Feinde feſt ein⸗ geſchloſſen in Zabern hielten, ſo daß dieſe keine Kusſicht hätten, zu entkommen. während dieſer Zeit ereignete ſich nichts weiter, als daß man Lutheraner und Bauern in Trupps und Kotten zuſammengekoppelt herbeiführte. Von ihnen gedachten die einen aus der Stadt zu fliehen, in der Hoffnung, angeſichts der dichten Menge von Bauern, die ſich dort gegen uns angeſammelt hatten, unentdeckt zu bleiben; die anderen, arme Leibeigene und elende Sklaven, indem ſie ihre Rettung aufs Geratewohl verſuchten. Aber ihr Unterfangen war ausſichtslos. Denn ſie wurden ſo plötzlich von den Lothrin⸗ gern, Gelderern?), den Landsknechten und Albaneſen über⸗ raſcht, daß es ihnen nicht möglich war, ihren händen zu entrinnen, wie jenen am vorhergehenden Abend, die einen italieniſchen hauptmann verwundet hatten?). Die Gefangenen wurden vor die Fürſten geführt, und es fehlte wenig, daß man ſie freigelaſſen hätte; aber der Bruder des eben erwähnten Hauptmanns legte ſich ſcharf ins Mittel gegen ſie, gemeinſam mit dem Oberſchultheiß“) Wolfkranz— der zu der Zahl der Edelleute gehörte, die am hofe des Herzogs verkehrten)— und andern vor⸗ nehmen und angeſehenen Perſönlichkeiten, die in ihnen ſehr ſchlimme klufrührer erkannten. So führte man ſie denn ) Nämlich über die Vogeſen. Don dem Marſch über die Vogeſen hat Vollcur vorher berichtet. 2) Söldner aus dem Herzogtum Geldern. ) Davon berichtet Vollcur fol. 40 a. ) Original: preuost. Als Oberſchultheiß wird Wolfkranz von Hartfelder a. a. O. S. 126 bezeichnet. 5) gentilshommes de I'hostel dudict prince. étre de l'hostel — etre de la cour d'un seigneur(Godefroy 4, 503). 127 auf die Ebene des Martelberges!)) und ließ ſie (Fol. 42 a] über die Klinge ſpringen. Die in Zabern konnten den Vorgang, der ſich an dieſer Stelle abſpielte, gut be⸗ obachten und ſich daraus nach Belieben ihr Schickſal zu⸗ ſammenreimen, darüber nachdenkend, daß alles ebenſo gut auch ihnen widerfahren könne, wenn ſie gefangengenommen würden. Währenddeſſen traf die Nachricht ein, daß ein ſtarker Haufen Bauern ſich in unſerm Rücken an einem feſten Orte aufhielte, die auf die andern warteten, welche in langem Zuge hintereinander heranrückten), um den in Jabern Eingeſchloſſenen hilfe zu bringen und uns nach Möglichkeit Verlegenheiten zu bereiten. Dagegen traf man in um⸗ ſichtiger Weiſe die Maßnahme, daß die italieniſchen Fuß⸗ knechte ſie aufſuchen und ihnen zu Leibe rücken und nicht unterlaſſen ſollten, ſie ſogleich aus ihrer Stellung zu ver⸗ treiben. Und ſie ſteckten den feſten Ort in Brand, ſo daß einige darin den Tod fanden. Es verbreitete ſich aber das gemeine Gerücht im Heere, daß die Aufſtändiſchen von der andern Seite des Rheins heranrückten in einer Stärke von mehr als 50 000 Mann, um den Eingeſchloſſenen und Be— lagerten Entſatz und hilfe zu bringen. Die Cage gab zu verſchiedenartigen Erwägungen kln⸗ laß angeſichts ſo vieler Berichte, die in ſo kurzer Zeit ein⸗ trafen und die keineswegs untereinander übereinſtimmten. Denn bald ſagten einige, ſie hätten mehr als 3000 Reiter geſehen, die den Unſrigen zu Hilfe kämen, gemäß den Zuſagen, die die deutſchen Fürſten, der Magiſtrat von Straß⸗ burg), der Candvogt von Hagenau(der kaiſerliche Statt⸗ halter im Elſaß) 2) und andere Würdenträger in dieſen Landen gemacht hätten. Dann kamen gleich wieder andere, die verſicherten, es wären unſere§einde, was daraus hervor— ) Original: montmartyr. Der Martelberg liegt einen Rilo⸗ meter öſtlich von Zabern. 2) Original: qui venoient à la fille. à la fille— à la file in einer Reihe hintereinander gehend. ) Er iſt mit den Worten ceulx de Strasbourg gemeint. ) Original: du baillif de Hagena we gouverneur daulsays. Hagenau war damals der Sitz der elſäſſiſchen kaiſerlichen Landvogtei, die Rudolf I. wiederhergeſtellt hatte. Die Hoheitsrechte, die der 128 ginge, daß unſere Marketender, Vortruppen und andere, die unvorſichtig umhergeſchwärmt wären und ſich ein kleines Stück rückwärts vom Lager zu entfernen gewagt hätten, ins Verderben gelockt, gefallen, gefangengenommen oder ge⸗ tötet wären, ohne das man weiter Kunde von ihnen erhielt. Darum erwogen die Fürſten reiflich den Handel, für den ſie ihre Kräfte eingeſetzt hatten!). Und ſie waren verwundert über die haltung der deutſchen Fürſten, die doch die Un⸗ gelegenheit in ſehr ſtarkem Maße anging, daß ſie nämlich keine beſtimmte Nachricht über das Anrücken der Lutheraner 2 geſandt hatten....). 8 Kap tel [Der Herzog rückt in unmittelbare Nähe Zaberns vor. Erſcheinen und Rückzug eines Bauernhaufens.] [Sol. 43 a.] währenddeſſen ließ der Herzog ſeine Fähnlein in ſchöner Ordnung ganz nahe an die Stadt Zabern heranrücken, indem er direkt auf den Martelberg losmarſchierte, um die Abſichten der Bauern und ihrer Hauptleute, die da drinnen belagert wurden, zu erkunden und die Stadt beſchießen und beſtürmen zu laſſen, wenn man keinen anderen Beſcheid als bisher erhielte...). [Sol. 43 b.] Als nun Herzog knton ſein Lager auf⸗ geſchlagen und auf allen Seiten ſorgfältig Wachen hatte ausſtellen laſſen, wurde er plötzlich vom Nahen eines großen Bauernhaufens benachrichtigt, der in Schlachtordnung heran⸗ marſchierte. Aber man konnte es nicht recht glauben), Beſitz der Hagenauer Landvogtei den Habsburgern verlieh lins⸗ beſondere auch über zehn elſäſſiſche Reichsſtädte), wurden von dieſen im Frieden zu Münſter(1648) an Srankreich abgetreten. 1) Original: pour laquelle ils sestoient mis sus. 2) Das 7. Kapitel handelt— nach einer Betrachtung über die Vergänglichkeit der irdiſchen Reiche— von Vorſichtsmaßregeln des Herzogs und von Beſprechungen mit ÜUbgeſandten des Trierer Erz⸗ biſchofs und des Kurfürſten von der Pfalz. ) Es folgt eine Betrachtung über die Verſtocktheit Pharaos, die mit der Luthers und des Unführers der Bauern auf gleiche Linie geſtellt wird. ) Nämlich: daß ſie einen Ungriff planten. Quellenbücher 81. 129 9 deshalb weil ſie aus einem Dorfe herausmarſchierten und dann wieder dorthin zurückkehrten, ſo daß man nicht zur Klarheit über ihre Übſichten kommen konnte— es ſei denn, daß ſie gemeinſam mit den in der Stadt Eingeſchloſſenen ſich auf das lothringiſche Cager ſtürzen wollten. Aber es kam ganz anders. Denn die edlen Grafen von Guiſe und Daudemont beſuchten ſie ſo in der Nähe, daß ſie keine Muße fanden, weiter zu marſchieren). Der hochherzige Herzog knton— erfüllt von Milde, Gnade und Güte— war ganz geneigt, Unterhandlungs⸗ vorſchläge von den Bewohnern der Stadt und von den Hauptleuten der Bauern, und zwar von jedem geſondert, entgegenzunehmen, um ſo ein geeignetes und gutes Mittel zu finden, das Vergießen menſchlichen Blutes zu ver⸗ meiden— wofern ſie nur in gebührender und ehrerbietiger Weiſe zum katholiſchen Glauben zurückkehren wollten. Aber dies Entgegenkommen kümmerte die ſchlimmen Glaubens⸗ fälſcher nicht, und ſie wollten nichts davon wiſſen; vielmehr war ihr ganzes Sinnen auf unſere Vernichtung ge— lichtet Während man nun vor der Stadt lag und mit ihr in ihrem Intereſſe unterhandelte, kam die Runde, daß andere 6000 Bauern in einem Ddorfe mit Namen Reuten⸗ burg“), eine Meile von Zabern entfernt, ſtünden. Man ſchickte einige Reiter und Urmbruſtſchützen dorthin, um zu ſehen, was es für eine Bewandtnis damit hätte, und wie man ihnen begegnen könnte. Aber die Nacht ſtand vor der Tür. Deshalb unternahm man nichts nach dieſer Richtung hin, und ſie flohen auch ſo eilig, daß man ſie nicht finden konnte. Doch beſchloß man, gegen die Bauern, welche von ) Die Erwähnung der Grafen von Guiſe und Vaudemont zeigt, daß an unſerer Stelle von dem Bauernhaufen die Rede iſt, deſſen Vernichtung in Cupſtein unten im 12. und 15. Rapitel erzählt wird. ) Es folgt eine Klage über die Treuloſigkeit der Bauern. ) Dorf, acht Kilometer ſüdſüdöſtlich von Zabern, eine halbe Stunde öſtlich von Maursmünſter gelegen. Der hier erwähnte Bauernhaufen iſt derſelbe, welchen der von uns unter Nr., 6 abgedruckte Bericht als den kleineren Bauernhaufen bezeichnet(ſeine Stärke iſt dort auf 3000 Mann angegeben). 150 mi en Supſtein her anrückten, Truppen zu ſenden, wie wir nachher wahrheitsgetreu berichten werden...). 11. Rapit el [Anrücken des Cupſteiner Bauernhaufens. Gefaßte Haltung des Kardinals von Guiſe.] ...[Sol. 46 a.] Gegen zwei Uhr nachmittags be— merkten die Stratioten, Dortruppen und Albaneſen, welche ununterbrochen KHufklärungszüge über die Gegend hin unter⸗ nahmen, einen ſtarken Haufen Fußvolk, mit Waffen und Stöcken gut ausgerüſtet, in einem Dorfe namens Cu p⸗ ſtein?), welches auf einer Anhöhe lag und jenſeits der benachbarten Waldungen ſichtbar war. Dort nahmen ſie zum letzten Male ihre Mahlzeit ein. Sie hatten aber vor, uns ſtark zu ſchaffen zu machen, und zwar beſonders zu dem Zwecke, daß die in Zabern Eingeſchloſſenen umſo beſſer aus der Stadt herausziehen und ſich auf unſer Lager ſtürzen könnten. Übrigens ſtellten ſich die erwähnten Bauern in guter Ordnung auf und marſchierten wohlgemut in die Schlacht, geradeswegs los auf die Urmee des Herzogs, ſo daß man leicht ihre Fähnlein und den Staub wahrnehmen konnte, welchen ſie— angeſichts ihrer großen Zahl— beim Marſchieren aufwirbelten. Sie waren aber alle mit Rüſtungen, Harniſchen und Stöcken aller Art, die ihnen als Ungriffswaffen dienten, verſehen— der Gewohnheit der deutſchen Bewohner gemäß, welche, teils dazu von ihren Herren gezwungen, teils aus eigenem Untrieb und natür⸗ licher Neigung immer unter Waffen ſtehen. die einen gegen die anderen, oder ſonſt außerhalb ihres Territoriums und Landes. Außerdem führten die Bauern vielerlei Gegen⸗ ſtände und Bagage, Lebensmittel und Munition mit ſich, in der Ubſicht, weiter zu ziehen, um Herrſchaften, Cänder, Rönigreiche und Herzogtümer zu erobern, mit all ihren Schätzen, die ſie bargen. So, wie vor Zeiten die Sigambrer und Hunnen, auch ) Das 9. Kapitel enthält eine ganz allgemeine Betrachtung, im 10. iſt ein Vergleich zwiſchen den römiſchen Bürgerkriegen und den lutheriſchen Unruhen gezogen. 2) Dorf, 9 Kilometer öſtlich von Zabern. 131 die Goten und Cimbern, welche den größten Ceil der galliſchen Provinzen verwüſteten und eine große Menge Deutſche vereinigten, um Italien anzugreifen und die Herrſchaft der Römer zu erſchüttern. Aber nach vier großen Schlachten, die ſie gegen die Römer gewannen, wurden ſie ſchließlich dank der Umſicht, dem Eifer und der Energie des römiſchen Konſuls Marius aufgerieben und mit einem Schlage vernichtet. Und wenn man die Aufrührer nicht daran gehindert hätte, ſo würden ſie ſchlimmer gehauſt haben als vor Zeiten die Dänen, die man Normannen nennt, welche Frankreich hundert Jahre lang heimſuchten.... klll dies nahm ſich der verehrungswürdige Kardinal von Lothringen zu Herzen, welcher die Rolle des Hohenprieſters klaron ſpielte. Stets bei dem eoͤlen Herzog Unton, ſeinem Bruder, dem hochherzigen und edlen Schützer der Chriſten⸗ heit, verweilend, rief er ebenſo wie die übrigen, die bei ihm waren[Sol. 46 bl, um ſeinen Mut zu ſtärken, ihm unaufhörlich die ſchönen Worte des pſalmiſten ins Ge— dächtnis):„Es ſtehe Gott auf, daß ſeine Feinde zerſtreut werden, und die ihn haſſen, vor ihm fliehen. Bertreibe ſie, wie der Rauch vertrieben wird; wie das Wachs zer— ſchmilzt vom Feuer, ſo müſſen umkommen die Gottloſen vor Gott. die Gerechten aber müſſen ſich freuen und fröhlich ſein vor Gott, und von herzen ſich freuen.“ Dann verrichtete er ein beſonderes Gebet zu Gott dem Schöpfer für die Geneſung und Wiederherſtellung der Kirche, unſerer Mutter, und für das heil des armen chriſtlichen Volkes, das bereit und gerüſtet ſei, den Glauben an Jeſus Chriſtus zu verteidigen. 12. Rap ite. [Zurückdrängung der Bauern nach dem Dorfe Lupſtein. Der Rampf im Dorfe.] Um derartigen Vorſtößen, wie ſie die Lutheraner un⸗ aufhörlich gegen das Volk Gottes planten, wirkſam Einhalt zu tun, hielt man lange Beratung nicht für angebracht). ) pſalm 68, D. I ff. Wir geben die verſe— trotz Vollcur— in der lutheriſchen Überſetzung wieder. ) Original: naffiert long conseil. affiert von altfranz. afferir convenir, paſſend ſein(Godefroy 1, 181). Darum ſagte der kühne und heldenmütige Ordensritter Claudius von Lothringen, Graf von Guiſe und General— ſtatthalter der Champagne, ſeinem Bruder, dem edlen Herzog Anton, daß er mit deſſen Einverſtändnis jenem Haufen Cutheraner ſo in der Nähe einen Beſuch abſtatten wolle, daß er in Kürze ihm von ihm werde berichten können. Uber er möchte mit ſich nehmen die Leibgarde des Herzogs und ſeinen Bruder, den Grafen von Daudemont, ferner drei oder vier Fähnlein Landsknechte, eine kleine Unzahl von Ulbaneſen und Italienern und einige Geſchützſtücke. Dies wurde ihm ſogleich bewilligt, und er zog damit im Eilſchritt zur Schlacht gegen die Aufrührer. Dieſe lagerten ſich auf dem Felde, ziemlich nahe einem Gehölz, wobei ſie das Dorf Lupſtein, von dem aus ſie auf— gebrochen waren, im Kücken hatten, damit ſie dorthin zurückkehren konnten, wenn es ſich nötig machte). Und ſie befeſtigten ihre Stellung mit Wagen und Verteidigungs- wehren, die ſie kunſtgerecht aus Brettern herſtellten, welche ſie auf eine neue kUrt durchlöchert hatten, um ſich ſo mit einem Schutz rings zu umgeben und gleichzeitig die Möglichkeit zu haben, aus Falkonetts, Feldſchlangen und Hakenbüchſen direkt auf ihre Feinde zu ſchießen, bis ihnen Munition und Cebensmittel ausgegangen und verbraucht wären— ge— willt, wie Ceute, die zu allem entſchloſſen ſind, ins ſchlimmſte Verderben hineinzurennen. Aber die edlen Fürſten trafen — wie es in ſolchem Falle erforderlich iſt— raſch und um⸗ ſichtig ihre Maßnahmen und griffen ſie ſo herzhaft an, daß ihnen ihre Befeſtigung nichts nützte. Denn ſie wurde ſogleich niedergeſchoſſen, wobei die Hakenbüchſenſchützen ſo mörderiſch feuerten, daß allenthalben ringsum Berge, Täler, Ebenen, Wälder in ihren Grundfeſten erzitterten. Und es war den Lutheranern nicht möglich, einen ſo furchtbaren Unſturm auszuhalten. So wurden ſie gezwungen, ihre Befeſtigung aufzugeben und ſich nach dem Dorfe Cupſtein zurückzuziehen. Dies war von allen Seiten ſo ſtark befeſtigt und verbarrikadiert, daß die Lothringer nicht hineingelangen konnten[Fol. 47 al, 1) Original: si mestier faisait. mestier( meétier) im Sinne von besoin, nécessité.(Godefro 5, 308). 15⁵ und zwar ganz vornehmlich um des ſtarken hemmniſſes willen, das ihnen dort Barrikaden bereiteten. In dieſer Lage verfiel man auf eine neuartige Maßnahme, die ſich als ſehr vorteilhaft erwies und bislang noch nicht in Übung geweſen war. Nämlich einige Reiter nahmen eine Anzahl italieniſcher Urtilleriſten) hinter ſich auf das Hinterteil ihrer Pferde. Dieſe ſtiegen an paſſender Stelle ab und übten dann ihre Schießkunſt aus. Das alles kam ſo plötzlich, daß die Feinde ſich wunderten, wie ſo etwas möglich ſei. Und nicht minder taten ihre Pflicht die geldriſchen Lands knechte, angeſichts des Umſtandes, daß bei ihnen der edle Graf von Guiſe zu Fuß mitkämpfte, nebſt dem Grafen von Daudemont, ſeinem Bruder, und Johann von Mark, dem herrn von Beaulieu, und mehreren anderen kühnen Edelleuten. Sie ſtürzten ſich in ſchöner Ordnung ſo un— geſtüm auf die Feinde, daß ihnen keine hinderniſſe, Gräben und Schutzmauern helfen konnten. Doch erhielten die Aufrührer Verſtärkungen durch ihre Genoſſen, welche ſie im genannten Dorfe zurückgelaſſen hatten. Und beiderſeits hielt man ſich im Rampfe ſo gut, daß man meiſtens nicht wußte, wer im Vorteil ſei. Denn wenn die Lothringer mutig den Sturm unternahmen, ſo verteidigten ſich auf der anderen Seite die Bauern mit Zähigkeit, wobei ſie noch den Vorteil der befeſtigten Stellung für ſich hatten, in der ſie ſich befanden, da die Reiter nicht nach Wunſch herankommen und den lothringiſchen Fuß⸗ ſoldaten hilfe und Unterſtützung bringen konnten, die ihrer⸗ ſeits an Stärke den Feinden nicht gewachſen waren. So kam es, daß die Lothringer zwei- oder dreimal zurückgetrieben zu werden ſchienen. Aber oftmals weicht man zurück, um dann nur um ſo entſchiedener den Unſturm zu erneuern. Wenn nun einige Reiter ihre pferde über die erſtaunlich ſtarken lebenden Hecken ſetzen ließen, wurden ſie alsbald ſo heftig angegriffen, daß ſie gezwungen wurden, an die Stelle zurückzureiten, an der ſie ins Dorf eingedrungen waren. Indem ſie aber dabei ihre Pferde mindeſtens klafterhoch ſpringen ließen, ſtellten ſie auf dieſe Weiſe große Offnungen ) Original: couleuriniers ytaliens. couleuriniers eig. die Sol⸗ daten, welche eine Feldſchlange(eouleurine) bedienen. 154 und breite Cücken her, ſo daß ſchließlich zehn bis zwölf Reiter in Front vordringen konnten: nunmehr konnten ſie den Suß⸗ truppen hilfe und Beiſtand leiſten, ſo daß ihre Waffen ſchließlich den Sieg erfochten, und daß ſie dermaßen ſtark auf die Feinde drückten, daß dieſe bis in die Gegend der ſtarken und mächtigen Kirche zurückweichen mußten. In dieſe warfen ſie ſich ſchließlich, ſowie in die häuſer des Dorfes: dieſe waren vollgeſtopft mit allen möglichen Gegenſtänden, die jene gelegentlich der Plünderungen er⸗ beutet hatten, welche ſie allerorten an der Geiſtlichkeit und am Adel vorgenommen hatten, wobei ſie nichts ſchonten. Kuch jetzt noch ſchien es ſchwierig, ihrer habhaft zu werden. Aber in Anbetracht der erſtaunlich großen Jahl verführter und aller guten Sitten barer Leute, mit denen man es in der Stadt Jabern und anderwärts zu tun hatte, verfiel man auf ein anderes Mittel, ihnen zu Ceibe zu rücken. 1 Na [Dernichtung des Bauernhaufens in Cupſtein.] [Sol. 47 b.] Da nun die Aufrührer und die Derteidiger der lutheriſchen Sekte, welche drinnen in Lupſtein ein⸗ geſchloſſen waren, ſich nicht ergeben noch in Gnaden an⸗ genommen werden wollten, war man gezwungen, an den vier Ecken des Dorfes Feuer anzulegen, um ſie auf dieſe Weiſe ins Freie zu bringen, wenn die Kirche den Brand zu ſpüren bekam. Indeſſen ſie wollten die Kirchentür nicht öffnen, ſondern verteidigten ſich da drinnen mit bewundernswerter Bravour, bis die Decke von den hohen Flammen ergriffen wurde, die von den umliegenden häuſern dorthin über⸗ ſprangen. Dann freilich ſetzte ein Teil der Bauern— un⸗ bekümmert um die anderen, die in ihrer Derſtockung be⸗ harrten— ihre hüte draußen hin vor die Fenſter als Zeichen dafür, daß ſie kapitulierten und ſich ergeben wollten, indem ſie laut ſchreiend um Gnade flehten. Über man konnte ſich ihnen der Flammen wegen nicht nähern, auch kam ihre Reue zu ſpät. So ſprangen einige von der höhe in die Ciefe, und andere zerbrachen das Dach, um den Ropf ins Freie ſtecken zu können wegen des Rauches, der ihnen den Atem benahm. Alles in allem: ihr tolles Unternehmen fruchtete ihnen nichts. Und während ſie uns überraſchen wollten, 1355 wurden ſie überraſcht und in jämmerlicher Weiſe um⸗ gebracht, und wurde das beſagte Dorf in einen kſchenhaufen verwandelt. Dabei konnten ſo ſchlimme Derächter der heiligen Rirche nicht darauf rechnen, in dieſer) Rettung zu finden, noch irgendwelche Hilfe von Gott dem Schöpfer oder von ſeinen heiligen erwarten, deren Todfeinde ſie waren, wie ſie auch das geweihte heilige Sakrament verfälſchten, indem ſie dabei alle Zeremonien, Artikel und Gebote unſeres Glaubens verachteten, weshalb es nicht wundernehmen kann, daß ſich Gott gegen die ungläubigen, wollüſtigen und unzüchtigen Lutheraner ins Mittel ſchlug durch den Urm der edlen und ritterlichen Fürſten und Herrn. Doch hatte der eole herzog Anton Weiſung und verbot ergehen laſſen, daß ſich niemand unterſtünde, ſich an Frauen und Mädchen zu vergreifen, und daß man die Kirchen nicht ausplündere bei ſchwerer Beſtrafung, ja bei Todesſtrafe. Es wurde nachher durch die Unterhändler aus Jabern, die beauftragt waren, die Verhandlungen mit dem Fürſten dort, wo er ſich perſönlich befand, zu führen 2),... aus⸗ geſagt und bezeugt, daß die Zahl der Umgekommenen 5— 6000 betrüge, unter denen ſich auch die meiſten von denjenigen befanden, die ſich in die häuſer des Dorfes zurückgezogen und darinnen eingeſchloſſen hatten und dort in jämmerlicher Weiſe verbrannt waren. Und das Gemetzel war ſo furchtbar, daß das Blut, untermiſcht mit Regenwaſſer, in ſtarken Bächen und Strömen über die Dorfgaſſen rann, was einen ſchrecklichen Anblick bot, beſonders angeſichts des Umſtandes, daß wegen des Ehrgeizes und der Fleiſchesluſt 2) eines elenden Menſchen!) ſo viel Unheil unaufhörlich über die Welt kommt. Und damit man ihn für ehrenwert halte, ſchreibt der abſcheuliche und niederträchtige Ketzer einige Traktate, in denen er den (Sol. 48 a] Adel gegen die Hlufrührer anſtachelt, damit das ) D. h. in der Dorfkirche. Ein Wortſpiel! ) Es folgt eine Aufzählung derer, die in der Umgebung des Herzogs weilten. Darunter befindet ſich auch der historien(nämlich von Lothringen), das iſt Vollcur ſelbſt. ) Statt couuoitise im Original iſt conuoitise zu leſen. ) Gemeint iſt Martin Luther. 156 90 U arme Volk(das ſeine falſchen und verdammungswürdigen wünſche befolgt) umgebracht und gänzlich ausgerottet werden. So war alſo der Sieg, wie geſchildert, glänzend errungen, ohne große Derluſte, denn nur neun oder zehn Mann hatte man verloren, wie nachher durch die Hauptleute der Fähn⸗ lein beſtätigt wurde— eine wunderbare Catſache, durch die Gott zeigen wollte, daß den Übſichten und Zielen jener es an dem fehlte, was vor allem nottut.... 2) I Nai [Wunderbare Zeichen während des Kampfes bei Lupſtein.] Überdies geſtanden die Abgeſandten aus Zabern aus freiem Antriebe in Gegenwart der Hauptleute, Sekretäre, des Derfaſſers s), der Ranzleiſchreiber, der herzoglichen Leibgarde und anderer zu: der Dorgang erſcheine ihnen mehr wunderbar und göttlich als natürlich zu ſein um des⸗ willen, was ihnen widerfahren ſei, während Schlacht, Sturm und Kampf ſich im erwähnten Lupſtein abſpielten. Denn gleichzeitig brach Blitz, Donner, Sonnenfinſternis und Un⸗ wetter unter allgemeiner gänzlicher Beſtürzung auf die Stadt Zabern hernieder und tötete einige von denen, welche [Fol. 48 b] unmittelbar dort am Tore ſtanden, um geraden⸗ wegs nach Straßburg zu ziehen. Und ſie berichteten weiter⸗ hin, daß Eisſtücke und Graupeln von Fauſtesdicke dort nieder⸗ fielen, während diejenigen, welche auf dem Gebiete ganz nahe der Stadt ſtanden), nur einen ſchönen, milden und erquickenden Regen wahrnahmen, der obendrein die große Hitze milderte, welche vorher geherrſcht hatte. Einige von dieſen bemerkten noch, daß ſie einige wenige hagelſtücke geſehen hätten, die gleichzeitig mit dem Regen herunter⸗ gefallen wären, aber ſie hätten uns keinen Schaden und Nachteil verurſacht. hierbei iſt zu bemerken, daß Gott, welcher nicht den Tod der Sünder will, ſolange ſie leben und ſich bekehren, durch dies kUnzeichen jene aus ihrer Der⸗ 1) Gemeint iſt Luthers Schrift„Wider die räuberiſchen und mörderiſchen Rotten der Bauern“, Mai 1525. 2) Es folgt eine den Kardinal von Guiſe betreffende Einzelheit. ) Er iſt offenbar mit dem aucteur des Originals gemeint. ) Nämlich Leute des lothringiſchen Heeres. 157 räterei und Falſchheit herausziehen wollte, welcher ſie ſich gegen ſeine Göttlichkeit ſchuldig gemacht hatten....) [Sol. 49 a.] 15. Napp it el [Unterhandlungen wegen Übergabe der Stadt. Zwei— deutiges Verhalten der klufrührer.] Uls die Unführer der aufrühreriſchen und verführten Rebellen erkannt hatten, daß es mit dem Fall von Lup⸗ ſtein ſeine Richtigkeit habe, kam ihnen ein neuer Einfall in den Sinn, die Lothringer zu täuſchen, die ſie ſo feſt ein⸗ geſchloſſen hielten, daß ſie nicht Mittel und Wege fanden herauszukommen. Und ſie ſchickten, ſich verſtellend, zum edlen Herzog Unton, welcher ihre feierliche Anſprache an— hörte, in der ſie ſich erboten, ihm die Stadt Zabern zu überliefern, wenn er ſie in Gnaden annehmen?) und ihr Leben und ihren Troß unverſehrt laſſen wollte. Gleichzeitig verſprachen ſie, ſie würden den durch ſie ſowohl der Kirche als auch dem(del zugefügten Schaden erſetzen— was ihnen in Wirklichkeit gar nicht möglich war. Indeſſen der edle Fürſt antwortete ihnen frei und offen: in dieſer Form wolle er ihre Unterwerfung nicht annehmen, ſondern nur auf Gnade und Ungnade?); und innerhalb zweier Stunden ſolle man ihm die KUntwort bringen. Waren ſie doch völlig in ſeiner hand! Doch ſtellte er ihnen die gnädigſte Antwort und Erbietung in Ausſicht, für den Fall, daß ſie für die Zukunft entſchloſſen wären, den wahren Pfad des Glaubens einzuſchlagen und als wahre und ergebene Chriſten zu leben, frei und offen das Geſetz Jeſu Chriſti beobachtend. Das verſprachen ſie zwar ganz willig, aber ſie gedachten ihn zu täuſchen, auf hilfe rechnend. Und ferner fügte der Fürſt hinzu, daß, wenn ſie den Ver⸗ tragsſchluß nicht noch am ſelben Tage 16. Mail vollzögen, 1) Nach einer Berufung auf Auguſtin erzählt Vollcur im weiteren Verlauf des Kapitels, daß die Kufſtändiſchen, während man mit ihnen unterhandelte, durch Boten und Briefe die Landsknechte zu ſich herüberzuziehen verſucht hätten. Erſt die Gewißheit vom Falle Lupſteins ſtimmte ſie nachgiebiger. 2) prendre a mercy. ) a son plaisir. f er ſich am folgenden Tage auf nichts einlaſſen würde. Nun hatte zwar der hauptmann Erasmus!) das feierliche Treu⸗ verſprechen abgegeben, die Artikel, Bedingungen und Der⸗ tragspunkte der beſagten Vereinbarung einzuhalten und hundert Leute als Geiſeln zu übergeben. Das letztere aber konnte er nicht erfüllen, als es ſich nötig machte. Darum änderte er ſeinen Entſchluß und begann die Bauern noch ſtärker zu bearbeiten als vorher— ein großer Schwätzer wie er war—, indem er ausführte: es wäre eine große Schmach und Schande für ſie, wenn ſie die Stadt übergäben und ſich, angeſichts der guten Derfaſſung, in der ſie wären, gefangennehmen ließen[Sol. 49 b] von einer ſo kleinen Jahl von Leuten, wo ſie doch viel mehr als jene wären; ſchlimmſtenfalls könnten ſie ſich immer noch gut über die Berge retten, wie es mehrere am klbend und in der Nacht auch taten....) 16. Rap iet Sol. 50 a.][borgänge in Zabern während der folgenden Nacht.] .. Und als der erwähnte Brubac ſeinem herrn und Ge⸗ bieter Ehre und Reverenz erwieſen hatte, kehrte er nach Zabern zurück, um ſeinen Harniſch zu holen. Er wurde aber von einigen hohen Herren, Adligen und Kanzleiſchreibern begleitet, die von ſeiten des Fürſten abgeordnet waren, um den CFreueid der im Orte eingeſchloſſenen Häuptlinge und Bauern entgegenzunehmen. Man wollte ſie am Morgen des nächſten Tages jeden nach ſeinem klufenthaltsort und ſeiner Behauſung zurückkehren laſſen, wenn ſie nur niemals mehr Martin Luther und ſeinen Genoſſen die geringſte ) Erasmus Gerber aus Molsheim, der Befehlshaber des in Zabern eingeſchloſſenen Bauernhaufens. 2) Es folgt eine Betrachtung über die Schlechtigkeit Gerbers, unter AUnführung von Stellen aus Moſes. ) Der Anfang des Kapitels ſchildert die Rückkehr der Sürſten von Guiſe und Vaudemont ins lothringiſche Fager. Darauf wird berichtet, wie der von den Bauern gefangengenommene lothringiſche Hauptmann Hans Brubac auf Erfordern des Herzogs freigelaſſen wird. 159 Uchtung erweiſen wollten, wodurch ſie ſich des Majeſtäts⸗ verbrechens ſchuldig machen und den ſchweren Unwillen des Fürſten zuziehen würden. Freilich war es während der Nacht in der Stadt zu ſolchem kHlufruhr gekommen, daß dabei nach dem Berichte mehrerer eine Menge Menſchen ſich gegenſeitig mordeten. Der größte Teil der Eidbrecher und Derräter aber machte ſich aus der Stadt davon, weil ſie die Bürger veranlaßt hatten, die Bauern und ihre Häuptlinge aufzunehmen und in die Stadt hereinzulaſſen 1). So geſchieht es, daß die Guten oftmals zu büßen haben für die Böſen. Der Grund aber, warum ſie den Vollzug des Vertrags ſo lange verzögerten, war der, daß ſie nicht die erforderliche Zahl von Bürgen und Geiſeln aufbringen konnten, wie ſie verſprochen hatten und zu tun verpflichtet waren. Doch war letzlich alles auf die hinterhältigkeit der Bauern⸗ hauptleute zurückzuführen, welche hilfe zu erhalten hofften. Obgleich es nun keinen unter uns gab, der nicht zu— frieden und froh war über die Gnade und den glücklichen Fortgang, welchen uns Gott am verfloſſenen Tage gegeben hatte, ſo waren wir doch noch keineswegs aller Mühe und Urbeit überhoben wegen des Regens, welcher dem Sturm und Donner, dem Unwetter und Blitz des vergangenen Tages folgte als Zeichen und Dorbedeutung auf die wunder— baren Dorfälle, die ſich ſpäter ereigneten. Trotzdem war die Freude in unſeren herzen ſo groß, daß die Rörper willig und geduldig alle Beſchwerden, Qualen und Leiden ertrugen und aushielten, um das Volk Gottes zu erretten und gegen die erbärmlichen und verſtockten Ungläubigen zu ver⸗ eid igen.) %%% [Die Lothringer nehmen Kufſtellung auf dem Martelberg und erwarten den Auszug der Bauern aus JZabern.] ) Sie fürchteten die Strafe des Lothringer Herzogs. ) Um Schluß des Kapitels wird eine edle Tat des Rardinals von Guiſe berichtet und darauf erzählt, daß der Herzog ein Hilfs⸗ angebot der deutſchen Fürſten abſchlägt. ) Den knfang des Rapitels bildet eine lang ausgeführte Be⸗ trachtung über den Segen der geſetzlichen Ordnung. 140 ...[Sol. 51 b] Aber kehren wir zu den Vorgängen zurück, die ſich am Abend abzuſpielen begannen und die die Verhandlungen über den Vertrag betrafen, den man mit den aufrühreriſchen Bauern abzuſchließen und zu vollziehen gedachte, die voller Betrug und Tücke waren. Indeſſen die Lothringer nahmen ſich vor ihrem kUnſchlag und betrügeriſchen Vorhaben in acht, bis die Bauern aus Zabern herausgelaſſen wurden. Dieſe verſammelten ſich auf einem hochgelegenen und weithin ſichtbaren Punkte, auf deutſch„Marterberg“ ge— nannt), was dasſelbe bedeutet wie Franzöſiſch Montmartre, wo vorzeiten mehrere Leute den Märtyrertod erlitten hatten, drei- bis vierhundert Schritt von Zabern entfernt. Dort ſtießen die Bauern wie durch Schickſalsbeſtimmung auf die lothringiſchen Candsknechte, die ſie in ſehr guter Ordnung feſten Fußes erwarteten, um ihre Haltung und die klrt ihres Hlusmarſches zu beobachten. Es hatte aber der edle Herzog KUnton, der nach Möglichkeit Blutvergießen zu vermeiden ſuchte, dem Grafen von Salm) befohlen, mit ſeinem Fähn⸗ lein vorzurücken, um die Stadt Zabern in Beſitz zu nehmen, ſobald als die Bauern aus ihr herausgezogen wären. Ihn begleitete der Herr von Richartmesnil mit ſeinem Fähnlein. Aber es kam ganz anders, als man dachte. Denn Rache ſtieg vom himmel hernieder, damit offenbar würde, daß(wie Plutarch ſagt) Gott vor allem geehrt werden muß— wie der kpoſtel ſagt, daß ein jeglicher ſein Gefäß in Heiligung und Ehren zu behalten wiſſen ſoll). 18. Naß i tel [Niedermetzelung der Bauern beim Auszuge aus Zabern.] Da wurde der geheime Verrat enthüllt und aufgedeckt durch die Briefe, welche der hauptmann Erasmus Gerber von Molsheim an ſeine Genoſſen, Verbündeten und Mit⸗ ſchuldigen jenſeits und diesſeits des Rheins ſchickte— alle Eide, die er, wie ihm wohl bewußt war, am vorhergehenden ÜUbend geleiſtet hatte, vergeſſend. Und die Briefe hatten ) Dgl. oben S. 128, nebſt Anm. 1. 2) Am Rande iſt der Graf von Salm als Germanorum equitum praefectus(„Befehlshaber der deutſchen Reiter“) bezeichnet. 3) 1. CTheſſalonicher 4, 4. 141 zum Inhalt: daß die Bauern, wenn ſie aus Zabern befreit wären, ohne langes Zögern ſich mit den andern Haufen vereinigen würden, alsdann ſtärker denn zuvor; doch möge man ſie inzwiſchen mit Rüſtungen, Harniſchen und Kampfesſtöcken) aller Art verſehen. Dann wollten ſie um⸗ kehren und dahin ziehen, woher ſie gekommen wären, um aufs neue die Fürſten und ihre ganze Heeresmacht an vier Seiten mit vier Haufen anzugreifen, von denen jeder 15 000 Mann oder mehr ſtark ſein würde; der Reſt würde ſich auf den lothringiſchen Heerestroß werfen. Dabei ließ er erſtaunliche und erſchreckliche Drohungen fallen: er wolle den[Sol. 52 a] einen hängen, den anderen röſten, die Vor⸗ nehmſten vierteilen und alle anderen über die Klinge ſpringen laſſen). Indeſſen ſolches wollte Gott nicht zulaſſen, ſondern er traf ſeine Unordnung und Vorkehrung, ſo wie ſie die Sach⸗ lage erforderte?), in ſeiner uns unerkennbaren göttlichen Vorherſehung. Demgemäß änderte er den Aufenthaltsort des ſanftmütigen, milden und barmherzigen Fürſten, welcher, ſoviel in ſeinen Kräften ſtand, die Aufrührer zu retten und ihnen das Leben zu erhalten ſuchte, um das Dergießen von Menſchenblut zu vermeiden, indem er glaubte, daß ſie zur Vernunft zurückkehren müßten und die Regeln und Weiſungen der chriſtlichen Religion befolgen würden, gemäß dem feier⸗ lichen Eid, den ſie am Abend geſchworen— und in Wahr— heit doch ſchon betrügeriſcherweiſe vergeſſen hatten. Zu gelegener Zeit für das Heer der Chriſten zogen die Bauern geradewegs auf die Candsknechte zu, welche ihre Lanzen auf der Erde nach ſich ziehend einhergingen und zu⸗ ſahen, wie die Cutheraner ſo recht wie Bauern und Ochſen⸗ treiber daherzogen, obgleich mehrere von ihnen früher das ) Die bastons inuasibles, von denen ſchon oben S. 151 die Rede war. 2) Die Behauptung Dol leurs, daß Erasmus Gerber Briefe dieſer Art geſchrieben habe, wird durch die Angaben des zweiten, von uns unter Nr. V, 6 b abgedruckten Berichts beſtätigt. Dort iſt ſogar von mitgeſandten Kopien dieſer Briefe die Rede, die indeſſen nicht mehr vorhanden zu ſein ſcheinen. ) Original: que le cas requerroit. requérir im Sinne von exiger. Dgl. Godefroy 7, 77. 142 Kriegshandwerk ausgeübt hatten, die den anderen Kuf— klärung und Anweiſung gaben, welche noch nicht daran gewöhnt und darin erfahren waren, im Ganzen Ordoͤnung zu halten. Während ſich nun die Bauern auf einer großen ebenen Fläche des Martelberges verſammelten, wo Gott ſie in ſeinem unergründlichen RKatſchluß, ihnen zum Verhängnis, hingeleitet hatte, und wo ſie nach ſeiner Entſcheidung für ihre Verfehlungen, Irrtümer und Vergehungen dem Tode überliefert werden ſollten, wurde der Bote, welcher die verräteriſchen Briefe zu den Lutheranern jenſeits des Rheins trug— mit denen ſie ſich zuſammenfinden und vereinigen wollten, um ſich dann im Rücken auf das Lager der Lothringer zu ſtürzen—, ergriffen, feſtgenommen und darauf in Stücke geriſſen. kluch ſonſt konnten die Retzer das Gift ihrer trotzigen Verſtocktheit nicht verheimlichen und verbergen. Denn als ſie bei der Leibgarde und dem Fußvolk vorbeizogen, ſchrien ſie alle zuſammen, nachdem ſie doch verſprochen hatten, als gute Chriſten leben zu wollen:„Es lebe der treff⸗ liche Luther.“ Danach erfolgte von beiden Seiten ein hand⸗ gemenge, durch die Schuld eines ungeſchlachten Ochſen— knechtes, der es nicht zu ertragen vermochte, daß einer der Candsknechte ihn hänſelte und am kirmel anpackte. Der Bauer, der dachte, jener wolle ihm Geld wegnehmen, legte keineswegs die Selbſtbeherrſchung an den Tag, wie ſie der Beſiegte dem Sieger gegenüber beſitzen muß. Als nun ihr Streit ſich in die Länge zog, ertönte eine Stimme vom Himmel, die auf deutſch verkündete:„Schlagt zu, es iſt uns erlaubt!“ Und nun entſtand ein Rampfgetümmel, bei dem eine Unzahl Landsknechte einen ſo heftigen Vorſtoß unternahmen, daß ſie die Cutheraner zwangen, in die Stadt zurück- zuflüchten und den Kampf wieder aufzunehmen— aber nicht alle; denn die Erde war von ihnen längs der ganzen Weglinie bedeckt. In voller Kampfeswut zogen die einen, untermiſcht mit den anderen, in die Vorſtädte bis zu den Eingangstoren von Zabern, wobei ſich ein ſolches Morden abſpielte, daß es ein ſchrecklicher und entſetzlicher Anblick war. Die Landsknechte, deren Zahl nicht mehr als 1800 14⁵ betrug, folgten dem ſtarken Bauernhaufen nach, nahmen die Tore mit Gewalt und zogen alle miteinander in die Stadt hinein, wobei ſie freilich manche derbe Schläge von Spießen und[Sol. 52 b] hellebarden erhielten. Denn die in der Stadt waren mit Waffen und Stöcken wohl verſehen. Und ſobald die Cutheraner, welche noch in der Stadt waren — an Zahl mehr als 18 000— den Kampfeslärm hörten, holten ſie wieder ihre Stöcke herbei, und das Rampf⸗ getümmel begann wieder, noch viel ſtärker als vorher— ob⸗ gleich es ſich durch nichts abwenden ließ, daß die unglück⸗ lichen Ketzer alle den Tod fanden mitſamt dem größten Teile der Bevölkerung der Stadt. Und es war den Fürſten nicht möglich, dem großen Drängen und Ungeſtüm der ußſoldaten Einhalt zu tun und zu verhindern, daß alles geplündert und hingemordet wurde. Die Leibgardiſten, welche durch den Herzog beauftragt waren, die Stadt in ihre Obhut zu nehmen, taten zwar ihr Möglichſtes, die Landsknechte vom Eintritt in die Stadt zurückzuhalten, damit ſie nicht geplündert würde, aber ſie konnten es nicht durch— ſetzen— teils wegen der Bauern, welche Zabern noch nicht verlaſſen hatten, teils wegen der Candsknechte, welche mit Gewalt einrückten und grenzenloſe Zerſtörung anrichteten. Das Ganze aber war in erſter Cinie doch eine göttliche Strafe! Denn Gott ſchickt ſeine Engel, wenn es ihm gut ſcheint, in ſo unergründlicher Weiſe, daß der ſündhafte und verſtockte Menſch in ſeiner Bosheit nicht fähig iſt, es zu verſtehen. Übrigens tut die Bibel derartiger und ähnlicher Muſterien an ſo viel Stellen Erwähnung, daß es nicht möglich iſt, dem zu widerſprechen. 1 Rap i ten [Schreckensſzenen in und bei Zabern.] Als zu dieſer Stunde einige Bauern dahin und dorthin flohen, um ſich zu retten, wurden ſie von den Italienern und deutſchen Fußſoldaten ſo eilig eingeholt, daß ſie not⸗ wendig ihren Weg durch dieſe nehmen mußten!). Wenn ) Original: quils ne pouoient euiter le passage. D. h. wört⸗ lich: daß ſie den Durchgang[durch die Lothringer! nicht vermeiden konnten. 144 welche! Dagege nühter heit un nun auch mehrere durch Laufen ſich retteten, ſo fanden doch die, deren man habhaft wurde, den Tod auf den Feldern. Und der Rampf in Zabern war ſo ſchrecklich, daß die Straßen bedeckt, die häuſer angefüllt mit Toten waren. Dem ſuchten die Fürſten mit allen erdenklichen Mitteln zu begegnen. Aber dem Willen Gottes kann und darf ſich der Menſch nicht widerſetzen. Von dem Augenblick an aber, wo die Grafen von Guiſe und Daudemont, die Führer der Avantgarde, auf der er⸗ wähnten Ebene des Martelberges, wo Morden, Rampf und Gemetzel begonnen hatte,(in Gegenwart des Derfaſſers)) ankamen, wurden alle die, welche man noch lebend unter den Toten fand, gerettet und zu Gefangenen gemacht. Freilich war es während dieſer Vorgänge nicht zur rechten Zeit und am rechten Orte möglich geweſen, die völlige Zerſtörung und Kusplünderung der Stadt zu verhüten. Schließlich wollten die niederländiſchen Candsknechte noch überall Feuer anlegen. Doch wurden die meiſten von den Bürgern der Stadt, welche ſich in ihren häuſern hielten und ſich durch ein doppeltes Kreuz kenntlich machten?), zu Gnaden angenommen und als Gefangene fortgeführt oder auf der Stelle von einigen lothringiſchen Kaufleuten losgekauft, welche ehemals ihre Gönner und Freunde geweſen waren. Dagegen wurden die Lutheraner und bäueriſchen Auf- rührer unbarmherzig behandelt, wie ſie es um ihrer Falſch⸗ heit und ihrer Irrlehren willen verdient hatten. b) Bericht über die Vorgänge bei Lü pſtein und Zabern auß, Akten des Trierer Erzbiſchofs.— Sr. X. Kraus, Beiträge zur Geſchichte des Deutſchen Bauernkrieges 1525, Annalen des 1) Statt der Worte im Original estant lacteur present dürfte estant laucteur present zu leſen ſein. Als aueteur bezeichnet ſich Vollcur ſchon oben. DOgl. oben S. 157. 2) Dollcur berichtet fol. 64, einige lothringiſche und fran⸗ zöſiſche Rinder, die in Zabern weilten, um Deutſch zu lernen, hätten ſich dadurch gerettet, daß ſie vorn und hinten auf ihren Kleidern das lothringiſche Kreuz befeſtigten. Dies haben manche Einwohner Zaberns nachgeahmt. Ogl. hartfelder a. a. O. S. 131. Anm. 2. Quellenbücher 81. 145 10 Vereins für Naſſauiſche AUlterthumskunde und Geſchichtsforſchung, 12. Band(1873), Nr. 64, S. 63 ff. Am 12. Mai Unno 1525 iſt der Herzog von Lothringen mit ſeinen Brüdern, dem Kardinal von Guiſe, auch dem von Daudemont mitſamt Grafen, Herren und der Ritter⸗ ſchaft mit ſtarkem— deutſchem und welſchem— Kriegs⸗ volk, nämlich gegen 4 bis 5000 Pferden, ungefähr 5000 Cands⸗ knechten und 12 Stück Seldgeſchütz in Dieuze!) angekommen, in der Abſicht, den Bauernhaufen, der im Kloſter Herbitz⸗ heim) lag, anzugreifen. Aber die Bauern zogen ſich, nach⸗ dem die lothringiſchen Vortruppen am Tage zuvor eine Unzahl Bauern geſchlagen hatten, bei Nacht auf dem nächſten Wege nach dem Elſaß zurück. Ihnen folgte der Lothringer nach. Und am 15. Mai lagerte er ſich in der Umgegend von Elſaß⸗Zabern, in dem die erwähnten Bauern nebſt anderen in einer Stärke von 20000 Mann und mehr lagen. Don den Bauern wurden durch den lothringiſchen Vortrab gegen 200 auf dem Wege von der Obervorſtadt bis ans Stadttor umgebracht. Das ganze lothringiſche Heer ſtellte ſich in Schlachtordnung auf, gewillt, die Bauern, die aus der Stadt zogen und ſich auf einer Matte ſammelten, anzugreifen. Uber dieſe zogen wieder, ohne etwas vorzunehmen, in die Stadt zurück. Von dort grüßten ſie die Lothringiſchen weidlich mit einem guten Geſchütz; auch auf lothringiſcher Seite feierte man nicht. Am 16. trafen die Lothringer abermals Vorkehrungen für eine Schlacht, in der Hoffnung, die Bauern würden ihnen entgegenziehen; wo nicht, ge⸗ dachten ſie jene anzugreifen. Als die Lothringer ihr Heer auf der anderen Seite zwiſchen Zabern und dem Schloß Bar lagerten, kam die Botſchaft, daß zwei Bauernhaufen eine Meile Wegs von 2) Original:„Doeſe“. Daß damit Dieuze(heute lothringiſche Rantonshauptſtadt) gemeint iſt, iſt zweifellos, weil das Beglaubigungs⸗ ſchreiben für hans Murner(Dirck, S. 164 Anm. 1) am gleichen 12. Mai in Dieuze ausgeſtellt iſt. 2) Original fälſchlich:„Herbolsheim“. Herbitzheim, ein Frauen⸗ kloſter im gleichnamigen, an der Saar gelegenen Dorfe. 146 15nLoch 00 U beigen her! 11 3 J Gn fe ſie lehnen gh die händer ihnen un haben Bürge ſchaft Und e feſgeſ die 9. den l 1 Und Jabem die B ech Heng der Sl. den Lothringern entfernt ſtänden, der eine 5000, der andere 5000 Mann ſtark. Darum ſchickte man einen Ceil der Reiſigen und des Fußvolks ſamt einigem Geſchütz dem großen Haufen entgegen; der übrige Teil des Heeres blieb vor Zabern. die Lothringer rückten jenem haufen der 5000 eine Meile weit entgegen. dieſe ergriffen alsbald die Flucht nach einem Dorfe, mit Namen Cupſtein. Dort befeſtigten ſie ſich und ſetzten ſich tapfer zur Wehr. Aber die Cothringer unternahmen einen Unſturm gegen ſie und verfuhren dermaßen mit ihnen, daß kein Bauer mit dem Leben davonkam. So wurden gegen 5000 erſchlagen, auch etliche danach verbrannt. Als der andere Haufen, der zu Hochfelden lag!), davon Runde erhielt, ergriff er die Flucht. Währendͤdeſſen wollten die in Zabern parlamentieren und unterhandeln, was ihnen gewährt wurde. Demnach wurden ſie aus Barmherzigkeit zu Gnaden angenommen, doch unter der Bedingung, daß ſie nie wieder gegen Lothringen, das Stift Straßburg oder ſonſt wider einen Fürſten oder eine Obrigkeit etwas unter⸗ nehmen und kein Gewehr und Waffen führen ſollten, und daß die Stadt Zabern wieder dem Stift unterſtellt werde 2). Die Bauern aber ſollten mit einem weißen Stab in den Händen ausziehen, auch ſollten 100 der Angeſehenſten von ihnen als Geiſeln geſtellt werden, bis die Dertragsartikel urkundlich ausgefertigt und vollzogen ſeien. Außerdem haben die Geſandten im Kuftrag der Bauern und der Bürgerſchaft zu Zabern zugeſagt, daß die ganze Bauern⸗ ſchaft binnen einer Stunde aus Jabern herausziehen werde; und es wurde als Stunde des Auszugs 3 Uhr nachmittags feſtgeſetzt. Inzwiſchen aber haben die Bauern, während die Verhandlungen ſtattfanden, einige von ihren Artikeln den lothringiſchen Landsknechten zugehen laſſen und ſie ) Hochfelden, Dorf und Rantonshauptort an der Zorn, zum Landkreis Straßburg gehörig. 2) Der Biſchof von Straßburg hatte ſeit je Hoheitsrechte in Zabern, das nach Einführung der Reformation in Straßburg ſogar die Reſidenz der Straßburger Biſchöfe wurde. Kurz vor den hier geſchilderten Ereigniſſen hatte die Bürgerſchaft von Zabern den Herzog von Braunſchweig und die andern Mitglieder des Stifts aus der Stadt vertrieben. Ogl. hartfelder, S. 123. 147 10* veranlaſſen wollen, vom Herzog abzufallen und zu ihnen überzugehen. Huch haben ſie Briefe, die in die Hände des lothringiſchen Herzogs fielen, am ſelben Verhandlungs⸗ tage, der ein Dienstag war, allenthalben an die Bauern⸗ ſchaft im Elſaß geſchrieben, mit der Mahnung, ſich am Donnerstag danach bei ihnen aufs beſte gerüſtet einzufinden, um das Dorf!) auf der einen Seite und die von Zabern auf der anderen Seite um Mitternacht zu überfallen, wie den etlichen mitgeſandten Kopien zu entnehmen iſt. Da man aber das Ungeſtüm der Landsknechte beſorgte, hat man die Bauern gedrängt, die Stadt zu verlaſſen und ſie viermal durch Trompeter aufgefordert, in der Nacht herauszuziehen. Doch wollten ſie es nicht tun und ließen den Herzog fünf Stunden im Felde halten, und die Nacht über blieben die Bauern in der Stadt, ihrer Gelübde und Zuſagen vergeſſend, und zogen erſt am Morgen in der Frühe heraus. Unverſehens haben die Landsknechte dabei⸗ geſtanden. Da ließ ſich ein Bauer gegen etliche von ihnen zu ſchlimmen Reden hinreißen. der iſt gleich erſtochen worden. Und alſo iſt es weitergegangen von Hand zu Hand, ohne daß man imſtande war, den Landsknechten zu wehren, bis ſie an die 17 000 erſtochen und die Stadt wider des Fürſten Willen geplündert haben: das konnten die Reiſigen des Herzogs in keiner Weiſe verhindern. * 5* 7. Die Vergeltung für die Weinsberger Tat.— Juſtinus Rerner, die Beſtürmung der wür⸗ tembergiſchen Stadt Weinsberg uſw., S. 18—27). (S. 18.) Schnell brach noch größere Kache herein. Georg von Truchſäß, des ſchwäbiſchen Bundes Hauptmann, als er die bäuriſchen Unruhen im kUllgäu und am Bodenſee geſtillt, eilte in ſtarken Märſchen durch das hägäu nach Würtemberg. Am vierten Mai zog er in Cübingen ein, 1) Gemeint dürfte das Dorf Lupſtein ſein, wo ſich wohl noch ein Teil des lothringiſchen Heeres befand. ) Der im folgenden abgedruckte Bericht ſchließt ſich unmittelbar an den unter Nr. IV, 4, oben S. 54 ff. veröffentlichten Teil der Kerner⸗ ſchen Schrift an. 148 bach hellere aten U 5 hate de gagange in Dutt beteiten et im gero det un Abel luhe, war se uch Si Haren unmittel bet Bun belichtet beſchlich die Bauern durch einen Umweg bey Böblingen, und fiel in ihre haufen. Tapfer und hartnäckig war der Bauern Rampf, ſie hatten nur Fußvolk. Die bündiſche Reitereu ſprengte ihre Reihen, und viertauſend fielen durch Truchſäß Schwert. Kurz vor der Niederlage war ein Schreiben von dem verbannten Ulrich auf hohentwiel an ſie gekommen, des Inhalts: „Ihr wollt Uns durch eigene Botſchaft berichten, was wir Uns zu euch verſehen ſollen; denn euch gnädigen Willen zu erzeigen, wären Wir wohl geeignet!) und ſonderlich begierig. Wir ſchicken euch auch hiebey einen Abdruck eines öffentlichen Ausſchreibens, das wir den Ständen des römiſchen Reichs zugeſchickt, begehrend, ihr wollt ſolches ſamt unſerer Schrift vor ganzem gemeinen hellen Haufen (S. 19) laſſen verleſen. Datum auf Unſerm Schloß wiel, erſten Tag May.“ Es konnte nicht mehr geſchehen. Der helle haufen hatte den Tod gefunden. Cruchſäß überſah die Leichen der Erſchlagenen ſiegesfroh. Da ſprangen Boten auf die Wahl⸗ ſtatt, und brachten von dem, was bey Weinſperg vor⸗ gegangen Runde. da brach CTruchſäß in Schmerz dann in Wuth aus und ſchrie:„flammende Sühne will ich euch bereiten!“ Den vierzehnten Mai am Sonntag Kantate) erſchien er im Weinſperger Thale. Schnell war die Stadt ein⸗ genommen, noch viele der Bauern gefangen, unter ihnen der unglückſelige Spielmann, der zur Hinrichtung jener vom Adel die Pfeife geblaſen?). Scheußlich war der Bauern Rache, ſcheußlich die des von Truchſäß. Jener Spielmann war ſein erſtes Opfer). Mit langen Retten ließ Truchſäß *) Einige ſetzen den Ort der Verbrennung des Spielmanns nach Sindelfingen), Cruſius und andere nach Weinsberg. 1) Dafür dürfte zu leſen ſein:„geneigt“. ) In Wirklichkeit erſt am 21. Mai. Dol oben ) Der Schlachtort, vgl. oben S. 118. In Wirklichkeit fand die Verbrennung des„Zinkeniſten“ nicht in Weinsberg ſtatt, ſondern unmittelbar nach der Schlacht von Böblingen, da ſchon am 14. Mai der Bundeshauptmann Ulrich Artzt davon an den Rat von Augsburg berichtet. Ogl. 3. f. Schwaben und Neuburg 7, 361. 149 ihn an einen Pfahl binden, trug mit den andern anweſenden Edelleuten eigenhändig holz um das Schlachtopfer, und zündete es an. Vom Feuer gequält, das dem Unglückſeligen immer näher und näher kam, ſprang er raſend im Ringe umher, ſchrie bald zu Gott und den heili-(S. 20) gen, bald zu der hölle und ihren Ceufeln, bald fiel er nieder, bald ſprang er wieder auf, ſprang noch mit bloßen Knochen, nachdem das Feuer das Fleiſch verzehrt, im Ring umher, und verſchied endlich ganz gebraten, ſeinen Quälern ein ſüßer Geruch. Auch an dem Schultheißen von Böckingen ließ Truchſäß zu Neckargartach gleiche Rache üben. In dem Korbſchen Zeugenprotokoll“*) gibt Peter Stoſſer Thorwart zu Adelsheim, an: „Ich war im Bauernkrieg neun Jahre alt, denkt mir ſelbigen gar wohl und ſonderlich, daß Jäklein von Böckingen als Schultheiß daſelbſt, welcher unter den Räthlensführern, ſo den Grafen von Weinſperg(hBelfenſtein) durch die Spieß jagen helfen, zu Neckargartach im weydach, an einem Weidenbaum lebendig gebraten worden, allwo ich meinem Vater auf den Achſeln geſtanden und ſolches alles geſehen.“ Noch mehrere von denen, die an dem Code der Ritter ſchuldig, wurden zu Sindelfingen von der Ritterſchaft unter Martern hingerichtet. Burkhards von Ehingen Cod rächte ſein Vater Rudolph, der ſchlug die Bauern bei Rönigshofen aufs haupt. Semmelhans, welcher das Schloß(S. 21) von Weinſperg verrathen**), und ein Senſenſchmidt von Hall, der den Bauern Flinten nach Gehringen gebracht, und mit ihnen gen Weinſperg zog, wurden zu Hall mit Wolfgang Kirſchenbeiſſer, den pfarrer von Frickenhofen, Haupt und Kanzler der Schenkiſchen Bauern!), enthauptet.— Einer von denen, die zu Weinſperg den von Weiler vom Thurn geworfen, wurde zu Delberg,(er hatte ſich der That ge⸗ *) Siehe Götz von Berlichingen— Selbſtbiographie. **) Es war ein Fuhrmann von hall, der in das Schloß Weinſperg das Salz führte, er ſoll, als Graf Helfenſtein ſich unten in der Stadt Weinſperg befand, den Bauern den Augenblick angezeigt haben, in dem das Schloß wehrlos zu beſteigen war. 1) D. h. die Bauern der ſüdlich von Schwäbiſch⸗Hall gelegenen Grafſchaft Limpurg. 150 tete f zu ſte Mann überm ſchrie 5 lag in 0 di rühmt), vom Herrn von Delberg, Weilers Verwandten, gleichfalls vom Thurme geſtürzt. Über ein ſchreckliches Schickſal kam über Weinſperg dem Ort, wo die That geſchehen. Feuerbrände ließ der von Truch⸗ ſäß in Weinſpergs häuſer werfen, und in wenigen Stunden war die Stadt der Frauentreue nicht mehr. Dann ließ er im Namen öſterreichiſcher Regentſchaft den Befehl ver⸗ künden:„nimmermehr an dieſen Ort zu bauen, ſondern ihn ſamt dem Schloſſe, künftigen Zeiten ein Zeichen, un⸗ bebaut und unbewohnt ſtehen zu laſſen, und alle Freiheiten und Nutzungen auf den Gütern derer zu Weinſperg dem Rammergute zu überantworten“. Mit(S. 22) Verzweif⸗ lung ringend lagen die Einwohner nun in Wäldern und Seldern. Truchſäß,(obgleich ſpäter vom landſchaftlichen Kus⸗ ſchuß von Geſterreich zum Statthalter des Candes begehrt), übte durch dieſe That nur Rache und Uebermuth. Weder in damaliger Zeit, noch ſpäter, wurde erwieſen, daß Bürger von Weinſperg Antheil an Hinrichtung der Ritter gehabt. Wenige nur hatten ſchon früher ſich zum Haufen der Bauern geſchlagen, und am Sturme mit Theil genommen. Es iſt in elktenſtücken aus damaliger Zeit ausdrücklich erwähnt: daß die Bürger die Thore der Stadt gleich anfänglich verrammeln wollten, der Graf von helfen⸗ ſtein aber, um deſto ſchneller die Flucht ergreifen zu können, dagegen ſtund. Aber zu fliehen iſt nicht Ritterart, und den Bürgern war ihr Ruf:„wollt ihr uns allein in der Brühe ſtecken laſſen?“ nicht zu verübeln. Rämpfend in der Kirche den ſchönen Tod des Ritters zu ſterben, ſtund in der Ritter Wahl. Der Thurm“) der Rirche,(buzantiniſche Bauart) mit enger höhlung, wo nur Mann für Mann ſich hinauf wenden kann, hätte zu un⸗ überwindlicher Wehre Rampfgeübten gedient. Sie aber ſchrien um Frieden und boten CTöſegeld. Ein ehrenvoller (S. 25) Cod wie der der helden im Liede der Nibelungen, lag in ihrer Hand, ſie wählten den andern. Aber es war das Derhängnis das über ſie hereinbrach, und ihren Uebermuth beſtrafte, und wo dieſes erſcheint, da *) Im Jahre 1269 wurde der Thurm gebaut. 151 wird der Beſonnenſte zum Unbeſonnenſten und fällt dem Sieggewohnteſten das Schwert aus der Hand. In einer Eingabe damaliger Zeit ſprechen Weinſpergs Bürger ihren Jammer und ihre Unſchuld alſo aus:„Wir könnten mit Gott und dem Grafen ſeel. beweiſen, daß wir zu der jämmerlichen Handlung, ſo ſie an dem Grafen und denen vom ÜUdel begangen, weder Rath noch hülfe gethan, und uns als fromme Biederleute gehalten. Wie auch gemelt unſer gnädiger Graf noch zuletzt beim Friedenſchreien zu uns geſagt, wir hätten uns wohl gehalten, und den Bauern genug gethan, das woll ſein Gnad uns vor Gott und der Welt geſtändig ſeyn; doch wollen wir hievon ausgeſchloſſen haben, etlich bös unartig Buben, deren unſers Wiſſens über acht nicht ſind, die unbedacht vor dem Sturm zu den Bauern gefallen. Aber nichts deſto weniger ſind wir arme Unſchuldigen, leider mit den Schuldigen verbrennt und verderbt, alſo, daß unſere arme Weiber und kleinen Rinder, wie das Vieh jämmerlich unter freyem himmel liegen, weder Scheuern noch häuſer haben, und wir auch nicht die edlen Früchte,(S. 24) die der Allmächtige auf dem Feld uns verliehen hat, unterbringen und beheimſen können.“ Aber es war auch an Weinſpergs Verbrennung noch nicht genug; Ferdinand ſchrieb einen Befehl aus, Kraft deſſen diejenigen von Stadt und Amt Weinſperg, die die Beamten ihm als auf der Seite der Bauern geſtanden an⸗ gaben, fünfhundert Gulden der Wittwe des Grafen von Helfenſtein, und ſechstauſend ihrem Sohne Maximilian, entrichten mußten, worunter Dioniſius, der alt Schultheiß zu Schwabbach, allein mit tauſend und achtzehn Gulden belegt wurde. Lange baten die Bürger mit Worten der Verzweiflung um Begnadigung und Wiederaufbauung; endlich erlaubte die öſtreichiſche Kegentſchaft zu Gunſten der beym Adel beliebten Unterbeamten von Weinſperg, Binder, des weinſpergiſchen Kellers, Rößlin des Stadt⸗ ſchreibers und Schnabel des Schultheißen, denjenigen, die jene Beamte als unſchuldig bezeichneten, wieder zu bauen, jedoch nur nach Unterſchreibung harter Urphed. Alle Ge⸗ fälle, alles Einkommen, was ſonſt der Stadt zufiel, mußte von nun an der Kegentſchaft gereicht werden. Jeder von 152 Vaänſpet et zu, gehe. 10 facher hätte weglic „denn Uingab nd hi et kl Nel 0 leibert labert all U doch fit h. weinſperg ward für unfähig erklärt, ein Amt zu geben oder zu verwalten, ausgenommen die begünſtigten Herrn Schnabel, Rößlin und Stoffel Binder. kllle Freiheiten und Rechte, ſo die Weinſperger früher geübt, waren(S. 25) von nun an null und nichtig. Weinſperg mußte Dorf heißen, und als ſolches gehalten werden. Stadtmauer und Zwinger mußten abgebrochen und die Gräben geſchleift werden. Die bürgerliche Rechtfertigung mußte unter freuem himmel, wo die That von den Bauern verübt wurde, es ſey Winter oder Sommer, geſchehen. Alle Männer oder Frauen, jung und alt, ſo zum heiligen Sakrament gehen, mußten auf den Oſtertag mit Aufgang der Sonne auf gemeldetem platze ein Amt und meſſe halten, und für die Seelen der entleibten Ritter Gott mit inniger Undacht bitten, auch mußten ſie für zwey Gulden Brod armen Wittwen um Gotteswillen austheilen. Auf dem Platz der That mußten die Bürger auf eigene Roſten eine Kapelle erbauen, ein ſteinern Kreuz errichten, und auf daſſelbe mit goldenen Buchſtaben die That verzeichnen. Wehr und harniſch durften Weinſpergs Bürger von nun an(da doch achtzehn von ihnen im Kampf für die Ritter ſtarben, vierzig ſich ver⸗ wunden ließen!) nicht mehr tragen, ausgenommen degen und lange Meſſer. Nothgedrungen unterſchrieben ſie dieſe Urphed, gaben nachher aber mehrere Dorſtellungen ein, in denen ſie die härte dieſer Zumuthungen und ihren Jammer ſehr be⸗ weglich darſtellten. Beſonders hart ſchien ihnen das Gericht unter freyem himmel zur Zeit des Winters zu ſeyn.(S. 26) „Denn es iſt die Wahrheit,(ſind die Worte einer damaligen Eingabe von ihnen), daß im vergangenen Jahr ein frommer und biederer Mann, Caſper Ulm, einen Fuß von wegen der Kälte erfroren, alſo wir auch zur Winterszeit nit ſo viel Gericht gehalten, ſondern es bis zum Sommer und leidentlicher Zeit aufgeſchoben, hoffen auch von dem Llll⸗ mächtigen, daß man niemand eine unträgliche und un⸗ leidentliche Bürde, ſich alſo erfrieren zu laſſen, aufliegen ſoll.“ Umſonſt baten ſie die Oeſtreichiſche Regentſchaft ſie doch nicht ungehört ſo ſchwer zu verdammen, ſondern doch mit Ruhe unterſuchen zu laſſen, ob und wie ſie ſchuldig. 155 „Es könnten Rönigliche Majeſtät!) auf Rundſchaft,(Worte einer alten Eingabe) Gott wohl, unſere Unſchuld erfahren und wo das nicht genugſam, kann Chriſtoph von Hapſperg unſer Oberamtmann, dergleich nach Vollendung der bäuri⸗ ſchen Ufruhr auf das ampt kommen, aus den viel gefangenen Perſonen, erkundigen, wie, was und welcher Geſtalt wir uns gehalten, ob wir ſchuldig oder nit ſeyen. Bitten um Gottes Barmherzigkeit willen, uns nicht ununterſucht alſo zu verdammen!“ Endlich ſandte die Regentſchaft zwei Rommiſſarien, Eberhardt von Karpfen und einen Licen⸗ tiaten Johann Königsbach. Vierzehn der angeſehenſten Bürger wurden auf die (5. 27) Folter gelegt, allein keiner ſchuldig befunden. „Darauf dann auch vierzehn der oberſten und führnehmſten unſerer Mitbürger gefänglich eingenommen, peinlich ge⸗ fragt, und hart gemartert wurden, aber nit anders denn unſchuldig befunden. Huch zu Neuenſtadt, Marbach und Schorndorf hat man Mitbürger von uns mit harter Tortur erfragt, aber nichts wurde gegen uns erfunden, demnach auch dieſe endlich ohne alle Ungabe zu machen, theils mit gebrochenen Leibern ledig gelaſſen wurden,“ ſind die Worte einer Eingabe an Herzog Ulrich. ber alle ihre Bitten, ſie wieder in ihre alte Rechte einzuſetzen, frommten nichts, und ſie beſchränkten ſich nach ſieben Jahren nur noch auf die dringende Vorſtellung: „ihnen nur wenigſtens zu erlauben, doch ihre Thore bey der, beſonders durch die Widertäufer, ſo unruhigen Zeit wieder einhängen zu dürfen, werde es ruhiger, ſo wollen ſie die Thore wieder getreulich aushängen“. Unbeweglich aber blieb Oeſtreichs Regentſchaft bei ihrem Slehen, und neun Jahre lebten die Weinſperger ihres ſtädtiſchen Einkommens beraubt in gebrochenen Thürmen und Mauern, von öſtreichiſcher Regentſchaft, un⸗ erachtet ihrer durch peinliche Unterſuchungen und Foltern erwieſenen Unſchuld, verdammt und geächtet 2). ** E ) D. i. Ferdinand, Bruder Karls V., ſeit Ulrichs Vertreibung Regent der württembergiſchen Lande. ) Weiterhin erzählt Kerner noch, wie Weinsberg auch nach 8. Der Sturm der Bauern auf den Frauenberg bei Würzburg am 15. Mai. a) Bericht des Lorenz Sries. Lorenz Sries, die Geſchichte des Bauernkrieges in Oſtfranken, I, S. 259—242. Am Montag nach Kantate[15. Mai] wurde, wiewohl es ein ſchöner, lichter und warmer Tag war— ungefähr wie 14 Cage vorher—, doch um mittag, als die Sonne am höchſten ſtand, ein ganz ſchöner runder Regenbogen“ ziemlich lange geſehen, von lichten, lieblichen Farben, rings um die Sonne und— ſo wie es ſich den Blicken darbot— grade über dem Schloß Unſerfrauenberg. Dieſe Erſcheinung legte die Beſatzung verſchieden aus. Ein Teil meinte, es bedeute: man könne den Bauern nicht entgehen, ſondern alle würden von ihnen gefangen und erſchlagen werden. Die andern ſagten, es bedeute: daß ſie verſichert und dermaßen ver⸗ wahrt wären, daß die Bauern ſie nicht zu beſiegen ver⸗ möchten. nicht lange danach, am ſelben Tage[15. Mai], wurde Konrad Alletzhaimer, Rentamtmann zu Lauda, auf dem mittleren Turm, als er auf ein Bett geſunken war und ſich ausruhen wollte, aus der Schanze auf dem Gleßberg 5 durch ein großes Senſter hinein von einem Prellſchuß) getötet. Und gegen Abend begaben ſich die Bauern vereinzelt in die Schlucht) vor Unſerfrauenberg, je einer, je zwei, dann drei und vier miteinander. Dort verſammelten ſie ſich außerhalb der Gartenmauer in großer Anzahl und der Rückkehr Herzog Ulrichs(1554) nicht zu ſeinen früheren Rechten gelangt und in dieſe erſt nach 1550 durch Herzog Chriſtoph wieder eingeſetzt worden iſt. ) Original:„ſcheublicher regenbog“. ſcheiblich=„rund, flach⸗ und zulindriſchrund ſowohl als kugelrund“. S chmeller 2, 358. ) Der heutige Nikolausberg, dem Srauenberg gegenüberliegend. Auf ihm ſteht das bekannte„Käppele“. ) Original:„Gellſchuß“= prellſchuß,„wo die Kugel ſchon vor dem Ziele auf⸗ oder anſchlägt; dies Aufſchlagen(= gellen) ſelbſt auch ein gellt“ masc. genannt“. Deutſches wörterbuch IV, I, II, 3042. ) Original:„die Täle“; mittelhochdeutſch telle. 155 blieben daſelbſt ſtill liegen, bis es ganz Nacht werden wollte. Und wiewohl die im Schloß ſahen und merkten, daß ſich die Bauern dem Schloß näherten, glaubten ſie doch nicht, daß ſie einen Sturm wagen würden, in Anbetracht des Umſtandes, daß noch kein Stein aus der Mauer geſchoſſen und keine Cücke vorhanden war, die Unheil bringen konnte. Nichtsdeſtoweniger wurde in alle Quartiere 1) angeſagt und befohlen, zu wachen und gut acht zu geben, und wenn man merken würde, daß ſich die Feinde in den Garten hinein⸗ begeben oder ſonſt zu Hauf dem Schloß nähern wollten, dies, bevor man ſchöſſe, dem Hauptmann wiederum zu melden. Als nun die Nacht herankam und es einiger⸗ maßen dunkel geworden war, alſo daß einer den andern von ferne nicht gut ſehen konnte, haben ſich die übrigen Bauern in der Vorſtadt jenſeits des Mains und auch die in der Stadt Würzburg zu den andern Haufen— die ſich, wie erwähnt, ſchon vorher dorthin begeben hatten— mit Leitern, Beilen u. a. ausgerüſtet, auch hinauf verfügt. Und zwiſchen 9 und 10 Uhr unternahmen ſie mit hoch⸗ gehobenen Fähnlein, mit Trommeln und Pfeifen unter ſehr großem Geſchrei durch den Garten an der vorderſten Ecke der Schütte 2) nach der Schlucht zu einen Unlauf, das Schloß zu ſtürmen. Sobald als ſolches den hauptleuten und Räten zu Ohren kam, verſtärkten ſie die Beſatzung der Schütte und gaben zugleich den Befehl, mit dem Schießen an ſich zu halten, bis die Feinde genügend nahe heran⸗ gekommen wären. Gleichzeitig ſtanden die im Schloß, die auf den Schloßplatz beſchieden wurden, alle bei dem mittleren Curm vor der neuen hofſtube unter dem Befehl des Haupt⸗ manns mit ihrem Fähnlein, jegliches Geplauder unter⸗ laſſend), in Reih und Glied, wartend, ob es ſich nötig ) Original:„loſiment“, modiſches Wort des 16. und 17. Jahr⸗ hunderts(gewöhnlich„loſament“), genau dem franz. logement ent⸗ ſprechend: Wohnung; hier: Soldatenquartier. ) Die„Schütte“ iſt ein aufgeſchütteter(künſtlicher) Erdwall, dann überhaupt Baſtei einer Feſtung. ) Original:„mit irem vendlin und ſchweugendem ſpil“.„Im Hennebergiſchen heißt Spill noch heutzutage das, was im dllt⸗ Bauriſchen haimgarten, d. h. nachbarliches Geplauder.“ Schmeller 2, 662. machen werde, den Bedrängten zu hilfe zu kommen. Unter⸗ deſſen rückten die Bauern näher, zerhieben die Lichtzäune), krochen durch ſie hindurch, ſtürmten ringsum unter großem Geſchrei heran und bemühten ſich mit allem Nachdruck, ihre Hoffnung, das Schloß zu erobern, zu verwirklichen. Sie wurden aber nicht gar freundlich empfangen, ſondern mit ſtreitbarem Schießen, Werfen, Feuerwerk?), Pechringen, Schwefelkrügen?), Geſchützkugeln), Steinen und anderem dergleichen abgewieſen, ſo daß ſie bald zurückgehen und weichen mußten. Bei dieſem erſten Anſturm iſt des oberſten Haupt⸗ manns?) Rentamtmann, mit Namen Hans Kuffinger aus Wetzhauſen), auf der Schütte an der der Schlucht zu ge— legenen Ecke erſchoſſen worden; desgleichen iſt einer, Hans genannt, des Matern Fuchs zu Rügheim“ Knecht, infolge einer Verletzung, die er durch das Zerſpringen einer Feld— ſchlange erlitt), auf dem inneren Tore auch tot geblieben. 1) Lichtzäune ſind dünne Zäune leigentlich Zäune, die das Licht durchlaſſen). Gegenſatz: Dunkelzäune. Ogl. Schmeller 1, 1451. 2)„Seuerwerk“ iſt nach Sanders, Deutſches Wörterbuch 1, 439 eine hauptſächlich aus den Beſtandteilen des Schießpulvers be⸗ ſtehende Miſchung zum Abbrennen, damit dem Feinde zu ſchaden. e) D. ſ. Krüge, die mit ſiedendem Schwefel angefüllt ſind. Das Wort fehlt im Deutſchen Wörterbuch. ) Original:„pulverklötzen“. Eigentlich:„Pulverklotz⸗Kugeln“, d. ſ. Kugeln, die vor den Klotzen gelegt wurden. Der„Klotz“ iſt eigentlich„ein hölzerner Zapfen, der früher unmittelbar auf das Pulver aufgeſetzt wurde“. Dgl. Deutſches Wörterbuch 5, 1251 f., 1256(„Klotzkugel“). Schmeller 1, 1342. 5) Markgraf Sriedrich von Brandenburg, Domprobſt zu Würz⸗ burg, dem der Biſchof bei ſeinem Weggange das Schloß anvertraut hatte(Fries 1, 175). Er war der Bruder des Markgrafen Raſimir von Brandenburg⸗Ansbach. ) Bayriſches Dorf bei Königshofen im Grabfeld. ) Dorf in Unterfranken, bei Hofheim. 8) Original:„durch beſchedigung aines ſcharpfen teinleins ſo zerſprungen“.„ſcharpfentin“ oder„ſcharfentinlin“, entſtanden aus ital. serpentina, iſt das leichte Seldgeſchütz, die Schlange(Gegenſatz: „ſcharfmetze“, aus ital. matzicana, ſchweres Geſchütz). Ugl. Deutſches Wörterbuch 8, 2188. 157 währenddeſſen ſammelten ſich die Bauern aufs neue und unternahmen einen zweiten Sturm, abermals mit nicht geringerem Geſchrei und Schießen, wie beim erſten Male, in der hoffnung, die im Schloß zu erſchrecken und durch äußerſte Unſtrengung von den Befeſtigungswerken zu vertreiben. Über mit hilfe des Ullmächtigen und dank der geeigneten, eifrig betriebenen Vorſichtsmaßregeln der Hauptleute, auch dank der treulichen und unverdroſſenen Abwehr der Be— lagerten wurden ſie abermals abgewieſen, ſo daß ſie wiederum zurückwichen. Und obſchon etliche durch die zerhauenen Lichtzäune von rückwärts bis an den Dorhof gelangt und an dem Ceile desſelben, der nach dem Gleß⸗ berg zu liegt, auf die Mauer geſtiegen ſind, wurden ſie doch wieder heruntergetrieben. Während dieſer beiden Stürme ließen die Hauptleute allenthalben in die Quartiere Wein tragen, damit man ſich laben und erquicken möge. Auch liefen der oberſte und andere Hauptleute und Kriegsräte abwechſelnd einer nach dem andern von einer Bruſtwehr zur andern, ſprachen den Kämpfern Mut zu und ſchärften ihnen ein, ſich Zeit zu laſſen und nicht zu ſehr zu haſten, damit ſie nicht ohne Not ſich ſelbſt müde und matt machten. Nachdem der Kufſtand niedergeworfen war, habe ich von vielen gehört, welch einen düſteren, ſeltſamen Anblick dieſer Sturm gewährt habe, um des Durcheinanderſchießens, ⸗werfens und ⸗ſchreiens willen, das bei Nacht in der Sante aus dem Schloß hervorkam. Als nun die Bauern zum zweiten Male zurückgetrieben, und es ein wenig ſtill geworden war, wollte Georg Warder, ein Fußknechthauptmann, auf der Schütte zu einem Fenſter hinausſehen und ſich darüber vergewiſſern, ob ſich die Bauern noch regten. da wurde er von einem Bauern, der dort verborgen lag und das Licht hinter ſich geſehen hatte, erſchoſſen. Das war alſo der dritte, der dieſe Nacht tot blieb. Klußerdem ſind noch etliche von der Beſatzung durch Schüſſe verwundet und durch Pulver verletzt und beſchädigt worden. Aber von ihnen iſt keiner geſtorben, ſondern ſie ſind alle wieder aufgekommen. Während nun die im Schloß alſo warteten und auf nichts anderes gefaßt waren, als daß die Bauern wieder⸗ kommen und zum dritten Male ihr heil verſuchen würden, 158 ſchlug es 2 Uhr nach Mitternacht. Es wurde aber ganz ſtill, und es kam niemand mehr. Daraufhin wurde von dem oberſten Hauptmann befohlen, alles grobe Geſchütz nach der Stadt zu abſchießen zu laſſen, damit man ſehe, daß ſie im Schloß noch lebten. Das geſchah alſo. Und es wurde in dieſer Nacht ſo heftig und nachhaltig geſchoſſen, daß, wenn es noch zu einem Sturm gekommen wäre, für die haken⸗ und Handbüchſen, die dafür am allermeiſten und dring⸗ lichſten gebraucht worden wären, keine Kugel mehr übrig⸗ geblieben wäre. Darum wurden von Stund an zwei Feuer angezündet und wurden ſtetig ohne Unterlaß Kugeln gegoſſen. Um Dienstag danach[16. Mail ließ der oberſte Haupt⸗ mann umſchlagen!) und, nachdem jedermann herzu— gekommen, ihnen durch Herrn Sebaſtian Rotenhan?) danken, daß ſie ſich in der vergangenen Nacht ſo redlich und wacker gehalten hätten. Er gab auch dem gemeinen Haufen gegen 100 Gulden. Die hatten früher dem biſchöf⸗ lichen Ranzleiſchreiber Dietz Eyben gehört, der in der ver⸗ gangenen Woche mit den Räten in die Stadt hinabgeſandt, aber nicht wieder mit hinaufgekommen, ſondern unten⸗ geblieben war und ſomit ſeine eingegangene CTreuver⸗ pflichtung nicht gehalten hatte. Deswegen wurde ihm ſein Geld, das er hinauf in Sicherheit gebracht hatte, genommen und an dieſem Tage unter diejenigen von der Beſatzung, die nicht dem Udel oder dem geiſtlichen Stande angehörten, als Entſchädigung für die ausgeſtandenen Strapazen verteilt. b) Bericht des Würzburger Chroniſten Martin Cronthals).— M. Cronthal, Die Stadt Würzburg im Bauernkriege, heraus⸗ gegeben von Michael Wieland(Würzburg, 1887), S. 6466. Montags nach Kantate[15. Mai] ließen Hauptleute und Räte) nach Würzburg melden,„daß ſie für gut an⸗ geſehen hätten, etliche zu beſtimmen, die verſuchen ſollten, ) Nämlich mit der Trommel. ) Er war Hauptmann der Fußknechte. ) Cronthal war Stadtſchreiber der Stadt Würzburg. ) Nämlich der Bauern. Die Botſchaft kam aus dem Lager von Heidingsfeld, wo das Gros des fränkiſchen Haufens ſtand. 159 ob man die nach der Stadt zu gelegenen Schanzkörbe) und die dahinter liegenden Geſchütze nicht herunterreißen könnte; dazu ſolle der Rat von Würzburg behilflich und förderlich ſein, und er ſolle alles, was man an Leitern oder ſonſtwie dazu brauche, beſorgen laſſen“. Das geſchah. Und diejenigen, denen ſolches aufgetragen war, machten überdies ohne kluftrag und Wiſſen der Hauptleute gemein⸗ ſam mit etlichen Fähnlein der Bauern, die daſelbſt in der Dorſtadt lagerten, eine Meuterei und verabredeten, daß dieſe, ſobald die Ausführung des Vorhabens begonnen würde und der Angriff erfolge, ein Geſchrei und ein Lärmen machen, etliche haufen hinaufſchicken und ins Schloß hinein aus allen Schanzen ſchießen ſollten, damit die im Schloß mürbe gemacht würden und ſich davon überzeugten, die Bauern wollten ſtürmen. Und gleichwohl?) war die Sache nicht leicht zu nehmen. Denn die Wertheimiſchen unter ihrem Grafen), desgleichen Götz von Berlichingen mit etlichen ſeiner haufen nahmen an einem geeigneten Punkte Aufſtellung, um abzuwarten, ob bei ſolchem Rampfgetöſe das Schloß übergeben oder in dasſelbe hineingeſchoſſen würde, damit ſie den Ruhm und die Beute davontrügen). Es wurde aber nichts daraus, weil das Schloß beim Sturme nicht beſchoſſen wurde. Dazu wurde das törichte Volk nicht mit dem Nötigen verſehen und ohne jegliche Ordnung hinangewieſen. Diele wurden erſchoſſen, durch Feuerwerk?) verbrannt, in die Gräben ) Schanzkorb=„grobes, korbartiges Geflecht, das, mit Erde gefüllt, zur Befeſtigung von Schanzwerken diente“. Deutſches Wörter⸗ buch 8, 2169. 2) Nämlich obgleich das Ganze improviſiert und in dieſer Form von der Oberleitung der Bauern nicht gutgeheißen war. ) Graf Georg II. von Wertheim weilte vom 15. bis 16. Mai in der Tat bei den Bauern vor Würzburg. Ogl. R. Rern in Zeit⸗ 5110 15 die Geſchichte des Oberrheins. Neue Folge, Bd. 16(1901), 402 f. ) Original:„daß ſie die ehr und blunder davon brechten“. Plunder bedeutet eigentlich Kleidung und Wäſche, auch Hausgerät. „plündern“ iſt davon abgeleitet. ) Dgl. oben S. 157 Anm. 2. 160 geſtoßen, die am andern Tage durch den Scharfrichter.... jämmerlich zu Code geſchlagen und darin begraben wurden). Im geheimen wurde auch geſagt,„Götz von Berlichingen hätte mit denen im Schloß im Einverſtändnis geſtanden und habe ihnen verſprochen, er wolle ihnen etliche Bauern in die hände ſpielen helfen“. Indeſſen war denen auf dem Schloß, wie ſie nachmals ſelbſt bekannten, ſo angſt geweſen, daß ſie ſich, wo es länger gewährt hätte, hätten ergeben müſſen. Denn die zarten Herren hatten ſich verkrochen und immer gewollt, man ſolle ſich ergeben und einen Vertrag annehmen. Das haben jedoch der Domprobſt, der Adel, die Ritter und die Knechte nicht tun wollen: viel lieber wollten ſie ritterlich ſterben, als von ſolchem loſen, ver⸗ ächtlichen Kriegsvolk ſich in Schrecken jagen und um Leib, Leben, Ehr und Gut bringen laſſen. Es wußten aber weder die Bauern im Lager zu heidings⸗ feld noch die in der Stadt von ſolchem Alarm und Vorhaben, bis die, die es unternahmen, an Ort und Stelle waren und den Anſturm begonnen hatten. Da erſcholl der Ruf in der Stadt: man ſolle helfen und die armen Leute und chriſtlichen Brüder in der Dorſtadt nicht ſo jämmerlich niedermetzeln laſſen. Es ging aber niemand, oder es gingen doch ganz wenige hinüber, dieweil das Geſchieße ſo ſtark und es Nacht und ſtockfinſter war. Dazu wußte niemand, weſſen Weiſungen man zu befolgen, was man zu tun oder zu laſſen habe. Es war auch vielfach das Gerede unter dem Volk und insbeſondere bei den zwei Fähnlein Landsknechten, die von der Stadt beſoldet und ins Frauenbruderkloſter ins Quartier gelegt waren und die freien Knechte genannt wurden, daß der Reliquienſchatz ſich noch im Stift befände und nicht auf den Berg in Sicherheit gebracht ſei. Sie verlangten, den ſolle man ihnen geben, damit ſie Münzen daraus ſchlagen könnten. Zwar ſträubte ſich der Kat dagegen, indem er ſagte, der Schatz wäre zu Beginn des klufruhrs auf den Berg gebracht worden— ſie hätten nämlich, ſo viel an ihnen lag, gern die gewaltſame Beſchlagnahmung des Gutes der Geiſtlichen und anderer verhindert—; aber jene ) Einige Worte des Originals ſind weggelaſſen, da die Stelle auch nach Anſicht des Herausgebers verſtümmelt iſt. Guellenbücher 81. 161 11 verlangten, ihn gleichwohl zu haben, oder ſie würden etliche in ihren häuſern heimſuchen). Deshalb wurden etliche vom Kat nebſt dem Bürgermeiſter und Stadtſchreiber zum Domherrn Wilhelm Schott am Cage, bevor der kKlarm feſt⸗ geſetzt war, im geheimen abgeordnet, ſolches anzuzeigen, damit man auf dieſe Weiſe den üblen Folgen ſolchen Ge— rüchtes und Geredes zuvorkomme?); wenn der Schatz noch vorhanden wäre, wolle man ihn verwahren helfen. Darauf⸗ hin kamen faſt zu derſelben Zeit, als dieſer Hlarm erfolgte, im Dom zuſammen herr Eucharius von Thüngen, herr Michel von Sainsheim, herr Burckhard von Miltz und Herr Wilhelm Schott, Domherren; Ronrad Ochsner, Hans Frank, Peter Weyer, Philipp Mercklein vom Rate und der Stadtſchreiber Martin Cronthal. Die verwahrten den Schatz im Dom in einem Gemäuer. Es wäre ſonſt nichts davon an Ort und Stelle geblieben. Damit man auch die Begierde der freien Knechte nach dem Keliquienſchatze und ihren VDorſatz, ihn zu plündern, zum Schweigen brächte, gab man ihnen neben ihrem Sold eine große Summe Geldes zum Dertrinken und als Extrageſchenks). Es waren beklagens⸗ werte Leute)), die trotz deſſen, was ſie an Leiſtungen auf⸗ brachten, in Sorge für ihre habe leben mußten und an Leib und Leben beoͤroht waren. Und nicht genug damit, wurden ſie nachmals als Aufwiegler und Rädelsführer und ſchlimmſte Empörer an Leib, Leben, Ehre und Gut geſtraft). ** * ) Original:„etlichen durch die heuſer laufen“. Stehende Wendung. 2)„pon ſolchen leinmud und geſchrey unrath zuvorkommen“. „leinmuet“ findet ſich nach Cexer 1, 1941 f. als Nebenform zu „liumunt“, unſer„Ceumund“. Die Form„Leinmueth“ auch belegt bei). Siſcher 4, 1206. Daſelbſt Beiſpiele für„Leumund“ in der Bedeutung von„Gerücht“. )„Bei Cudewig, Geſchichtsſchreiber von dem Biſchofthum Wirtzburg, S. 891, iſt eine summe von 500 fl. angegeben“(Wieland). ) Nämlich die Bürger von Würzburg. ) Die oben genannten Würzburger, Ronrad Ochsner, Peter Weyer und Philipp Mercklein, befinden ſich unter den 155 Bürgern, die nach Niederwerfung des Kufſtandes„zum Grünbaum“(d. h. im Rathaus) gefangen geſetzt wurden. Zwar wurden ſie am 22. Juni 162 9. Der Bauernlandtag zu Schweinfurt am 1. Juni.— Lorenz Fries a. a. O., S. 514— 316. Huf den nach Schweinfurt!) angeſetzten Landtag kamen aus dem fränkiſchen TLager der hauptmann Jakob Kohl, Stefan von Mentzingen?), Georg Spelt, der Pfarrer von Mergentheim!), ſamt etlichen Fähndrichen und Weibeln; aus der Stadt Würzburg Stefan Sorg, Hans Winter, Endres Morder, Mathes Decker, Philipp Dietmar, Hans Dolcker, Hans Nuremberger, Jakob Bodmer, Hans hesler, hans Crauſer und etliche andere. Desgleichen hatte das Bild- häuſer Lager eine ſtattliche Abordnung hingeſandt?)— dazu noch andere, die aus den Städten und von der Land⸗ ſchaft dorthin gekommen waren. „auf urphed“ wieder freigelaſſen, aber nur gegen die ſchriftlich ge⸗ gebene Zuſage, daß ſie ihr Gut„nicht verendern, verkaufen, verrücken oder verhandeln und auch ſolchs niemand zu thun geſtatten“ und „der ſtraf gewertig ſein“ wollen. Cronthal a. a. O. S. 91, 121.— Schlimmer noch erging es dem Stadtſchreiber Martin Cronthal. Er wurde am 8. Juni ins Gefängnis„auf den Berg“(d. i. auf den Unſerfrauenberg; vgl. Corenz Fries a. a. O. S. 334) geführt, wo er bis zum 22. Juni blieb; an dieſem Tage wurden er und ſeine Mitgefangenen nach dem Schodersturm geführt, von wo ſie erſt am 9. Auguſt, nachdem ſie„9 wochen weniger zwen tag“ gefangen gehalten worden waren, wieder entlaſſen wurden. Cronthal, 8. 90 f. ) Auf die Runde vom Anrücken des Bundesheeres beriefen die Hauptleute der Bauern einen Landtag nach Schweinfurt, um dort„von ainer neuen öbrickait und regiment zu handlen“(Sries, S. 300). Das Ausſchreiben dazu von Sonntag Exaudi(28. Mai) an die Stadt Rothenburg, gedruckt bei Zweifel a. a. O. Bau⸗ mann) S. 428. 2) Er war der Führer der Aufſtandsbewegung in Rothenburg und zum Landtage delegiert worden. Dgl. oben S. 59. Georg Spelt hatte ſich ſchon früher von Rothenburg aus ins Bauernlager begeben. ) Bernhard Bubenleben, der Kadikalſten einer. Dgl. Ger⸗ hart Hauptmanns Drama„Florian Geyer“, 1. und 5. Klkt. ) Bei Bildhauſen(heute Weiler in Unterfranken, zum Bezirks⸗ amt Riſſingen gehörig) ſtand ein anſehnlicher Bauernhaufen, über deſſen Schickale Fries an vielen Stellen ſeines Werkes ausführlich berichtet. . 11* Die Bambergiſchen Geſandten, die auf die Aufforderung der fränkiſchen Bauern zu Würzburg hin dorthin geſandt waren, gaben die Erklärung ab:„wiewohl ſie früher mehr als einmal erſucht worden wären, ſich mit den im Stift Würzburg verſammelten Bauern zu verbrädern, ſo wolle ihnen dies doch nicht paſſend und der Lage angemeſſen erſcheinen. Denn ſie hätten ſich mit ihrem herrn auf Grund einer gütlichen Vermittlungsaktion derer von Nürnberg aus⸗ geſöhnt!) und wollten den übrigen aufrichtig wünſchen, daß ſie mit ihren Herrn auch ausgeſöhnt wären.“ Dazu ſagten die Geſandten der oberländiſchen Städte 2): „ſie hätten glaubwürdig erfahren, daß, nachdem die Bauern in Thüringen geſchlagen ſeien?), der Herzog von Sachſen, Landgraf von Heſſen und Graf Wilhelm von Henneberg ihre Streitkräfte verſtärkten, weshalb es für ſicher anzuſehen ſei, daß man gegen ſie ziehen werde.“ Mit Rückſicht darauf baten ſie um hilfe. Desgleichen ſuchten die Bauern, die an der Kiſch“) wohnten, wider Markgraf Raſimir auch um Beiſtand nach. Serner konnten die fränkiſchen Bauern berichten, daß der Bund ſamt den Fürſten) heranrücke. Denn ſie hätten am Donnerstag gegen Abend[1. Juni] einen Brief von Würzburg bekommen 9), der enthielte, daß ſich der Bund mit heeresmacht gen Würzburg begeben ſollte. Und es klagten die ſaliſchen Bauern), die den Soden⸗ ) Hm 20. Mai hatte Biſchof Weigand, am 26. Mai hatten auch die Bamberger Aufſtändiſchen das Nürnberger Dermittlungsangebot angenommen. Eben in jenen Tagen löſten ſich ihre Scharen auf. Doch rief, da noch einige Streitpunkte unerledigt waren, der Biſchof das Bundesheer gleichwohl herbei. DOgl. w. Stolz e, der deutſche Bauernkrieg(1907), S. 223 f., 228. ). D. ſ. die Städte im Gebirge, am Südabhang der Rhön und des Thüringer Waldes. ) Bei Frankenhauſen, am 15. Mai. ) Nebenfluß der Regnitz. 5 ) Gemeint ſind die Rurfürſten von der Pfalz und von Crier, die beim Bundesheere weilten. e) Der Bericht bei Zweifel a. a. O. S. 460 ergibt, daß dies am Derhandlungstage geſchah. ) Das ſind die Bauern an der fränkiſchen Saale. 164 berg) belagerten, daß ihnen der Widerſtand der Beſatzung jener Burg ſchwere Derlegenheit bereite. Mit Rückſicht darauf baten ſie auch um Rat und hilfe. Und ein jeder Teil wollte recht haben, daß die Not bei ihm am größten ſei, alſo, daß ſie nicht darüber einig werden konnten, wo man zuerſt helfend eingreifen ſolle. Schließlich nahm man folgenden Abſchied an: Erſtlich iſt mit den Bambergiſchen vereinbart worden, daß ſie zugunſten würzburgiſcher Landſchaft von ſich aus ſich bei den Nürnbergern, bei Markgraf Raſimir, auch anderen, die ihnen für friedliche Verhandlung geeignet und geneigt ſcheinen, verwenden und bemühen wollen. Zweitens, wenn in der Nacht die ſchriftliche Mitteilung aus dem Lager zu Würzburg kommen ſollte, daß der Bund heranrücke, ſoll— bei Unterlaſſung aller feindlichen Maßnahmen— für dieſen Fall ausdrücklich beſchloſſen ſein, daß man acht Mann ſchleunigſt zu Mark⸗ graf Kaſimir ſchicke, damit man mit ihm auf ein von ihm zu machendes freundliches und chriſtliches Anerbieten hin verhandle. Drittens, dieweil nun ſolche Not und Beſorgnis des Bundes halben die Candſchaft befällt, kann die Tagung nicht länger ausgedehnt und über die gemeinen Be⸗ ſchwerden und Schäden, um derentwillen ſie berufen wurde, nicht verhandelt werden. Aber die ganze Land⸗ ſchaft ſoll zwölf Mann— nämlich die oberländiſchen Städte und Amter ſechs und die niederländiſchen auch ſechs, gen Würzburg zum Bauernrat ſchicken, damit man dort mit ihnen und andern darüber verhandle. Viertens ſoll bei Herzog Johann?) ſchriftlich angefragt werden, weſſen man ſich von ihm, auch vom Grafen Wilhelms) zu verſehen habe. dem haufen zu Mellrichſtadt ſoll man ſchreiben, ſich mittlerweile ſtill zu verhalten, aber nach Möglichkeit Verſtärkungen heran⸗ ) Heute ein hof mit der Ruine der früheren Burg, zwiſchen weickersgrüben und Ochſenthal, ſüdweſtlich von Hammelburg in Bayern. 2) Rurfürſt Johann der Beſtändige von Sachſen. ) Graf Wilhelm von Henneberg. 165 zuziehen und ſich zu rüſten, damit ein Überfall abgewehrt werden könne. Darauf hat man in größter Eile eine Geſandtſchaft), beſtehend aus Stefan Sorg von Würzburg, N., hennebergiſchem Rentamtmann zu Münnerſtadt, Stefan von Mentzingen von Rothenburg, Lurtz von Schweinfurt und hans Seufrid von Neuſtadt:), zu Markgraf Kaſimir abgefertigt und außer⸗ dem an ihn geſchrieben und ihn gebeten, ihnen ein ſicheres Geleit zu gewähren. ** * 10. Die Niederlage der odenwäldiſchen Bauern bei Königshofen am 2. Juni. a) Schreiben des Georg Truchſeß an den ſchwäbiſchen Bund vom 5. Juni. Zeitſchrift des hiſtoriſchen Vereins für Schwaben und Neuburg, 9. Band(1882), S. 38. Lieber Vetter! Liebe herren und Freunde! Ihr habt aus meinem letzten Schreiben unter anderm vernommen, daß 4000 aufrühreriſche Odenwäldiſche und Neckartaler Bauern, die zum Weinsberger Haufen gehörten, ſamt ihrem Geſchütz von Ghringen aus nächſten Weges auf Würzburg zu gezogen ſind. Ihnen folgten die beiden Kurfürſten von Trier und von der pfalz, meine gnädigſten Herren, und ich mit allem Kriegsvolk, ſo raſch es uns möglich war, nach. Und am zweiten Tage dieſes Monats, an welchem die Haufen der Reiſigen der fürſtlichen Durchl. den Dortrab bildeten“), trafen wir die Seinde auf dem Odenwald, an einem lecken namens Rönigshofen)), an. Sobald ſie unſer gewahr wurden, bezogen ſie außerhalb des Ortes mit ihrem Geſchütz, zweiundvierzig Stück, großes und kleines, auf Rädern, auf einer Unhöhe eine vorteilhafte Stellung, in der Abſicht— auf ) Original:„ain eulende botſchaft“, was ſich wörtlich nicht wiedergeben läßt. ) Entweder Neuſtadt an der kliſch oder Neuſtadt an der Saale. ) Original:„den vorzug gehapt“. Vorzug iſt„das Voran⸗ ziehen einer Abteilung auf dem Marſche“.. Siſcher, Schwäb. Wörterbuch 2, 1690. ) Stadt an der Cauber, jetzt im badiſchen Kreiſe Mosbach ge⸗ egen. 166 die ich aus ihrem ganzen Verhalten ſchließen mußte—, uns in derſelben zu erwarten. Daraufhin nahm ich die erwähnte Anhöhe mit den Keiſigen fürſtl. Durchl., dem Rennfähnlein, ſowie dem pfälziſchen haufen, der an dieſem Tage mir unter⸗ ſtellt war, ein. Und als ich ſie mit all ihrem Geſchütz in Schlachtordnung aufgeſtellt fand, zog ich mit f. Durchl. Haufen und dem Rennfähnlein ihnen entgegen, um mich mit ihnen zu ſchlagen. Sobald ſie aber deſſen anſichtig wurden, ergriffen ſie die Slucht. Ich aber ſetzte ihnen mit f. Durchl. Reiſigen, dem Rennfähnlein, auch den Pfalzgräfiſchen nach und fiel ihnen in den Rücken. Und ehe noch unſer Fußvolk heran⸗ kam, erſchlugen wir ihrer bis in dritthalbtauſend. Wie ſie nun in ein Gehölz flohen, ſetzten ihnen unſere Fußknechte nach, und nachdem ſie die Waldung erreicht hatten, durch⸗ ſtreiften ſie dieſelbe: drinnen brachten ſie wiederum gegen fünfhundert um. So ſind insgeſamt an dieſem Tage über dreitauſend auf der Walſtatt tot geblieben. Kuch habe ich noch, nachdem der Rampf beendet war, in demſelben Gehölz dreihundert Gefangene gemacht, die ſich daſelbſt an einer ſchwer zugänglichen Stelle) verſteckt hatten. Das alles habe ich Euch nicht vorenthalten wollen. Datum den 5. Juni anno XXV. bericht des Lorenz Fries.— Corenz Sies a. a. O., S. 31 Die Bauern, die im Odenwald dem Bund entgegen⸗ gezogen, aber, wie erzählt, von Schrecken befallen wieder zurückgeeilt waren, verſammelten ſich an der Tauber. Zu ihnen ſtießen etliche, die dem erfolgten Husſchreiben gemäß gen Grünsfeld beſchieden waren, ſonderlich die vom Taubertal und Schüpfgrund, und lagerten ſich bei Rönigs⸗ hofen an der Tauber nach Lauda zu, in der klbſicht, die Ankunft des Bundesheeres hier abzuwarten. ls ſie aber den Bund und die Fürſten gewahr wurden— die am Frei⸗ tag nach Exaudi, dem zweiten Tage des Brachmonats 2. Juni], von Ballenberg, wo ſie, wie erwähnt, über Nacht gelagert hatten, ausgezogen und jetzt in die Nähe von 5) Original:„in ainer ruche“. Mittelhochdeutſch riuhe„rauhe Gegend“. Pgl.Cexer 2, 469; Schmel ler 2, 85. 167 Sachſenflur gekommen waren— rückten ſie hinter Königshofen den Steilweg hinauf zu dem auf dem Berge gelegenen Wartturm, richteten ihr Geſchütz gegen die Seinde ins Tal nach Sachſenflur zu!) und gaben etwa acht Schuß ab. Mittlerweile war das Rennfähnlein gegen die Bauern auch auf die höhe des Berges gelangt. Als die Bauern desſelben anſichtig wurden, richteten ſie ihr Geſchütz gegen das Rennfähnlein und gaben wohl drei Schuß auf dasſelbe ab. Da ſtieß der Trompeter in die Trompete, und ſogleich warf ſich das Rennfähnlein auf die Bauern. Die ergriffen die Flucht. die Hauptleute und Oberſten der Bauern aber hieben den Wagenpferden die Stränge ab, ſetzten ſich darauf und entkamen faſt alle 2). Inzwiſchen kamen die Reiſigen vom gewaltigen Haufen) auch heran und erſchlugen an dieſem Tage bei 4000 Bauern. Etliche Bauern— etwa 300— hatten ſich im Walde verſchanzt(2). Zu denen konnten die Reiſigen nicht gelangen. Huch hatten ſie etliche handgewehre bei ſich, mit denen ſie den Suß⸗ knechten, die ſpäter herzukamen, aber mit ihren langen Spießen hier auch nichts auszurichten vermochten, Wider⸗ ſtand leiſteten, bis die Nacht herankam. Da wünſchten die Bauern ihr Leben zugeſichert zu erhalten. das wurde ihnen von den Anechten zugeſagt, und ſomit wurden die Bauern herabgeführt nach Rönigshofen in die Pfarrkirche, wo ſie gefangen gehalten und ihnen ein Cöſegeld auferlegt wurde. Ein Ceil von ihnen, der das Cöſegeld holen ſollte, wurde freigelaſſen; die übrigen wurden bis nach Heidings⸗ feld mitgeführt.— Der Artikelbrief der bündiſchen Kriegsknechte enthielt die Beſtimmung: wenn ſie eine Schlacht oder einen Sturm gewonnen hätten, alsdann ſolle ihr Monatsſold als ab— ) llus der Ortsangabe geht hervor, daß das Heer des Bundes durch das Cal der Schüpf auf Rönigshofen heranrückte. ) Sie wandten ſich nach Rothenburg. gl. den Bericht Zweifels bei Baumann a. a. O. S. 453. ) D. i. vom Gros der Urmee. Gegenſatz:„der verlorene Haufe“, der Vortrab. Original:„betten ſich im holz verbigt“. Die Form„verbigt“ habe ich nicht nachweiſen können. Iſt„verbawt“ zu leſen? 168 gelaufen gelten und ein neuer beginnen). Weil nun die Bauern geſchlagen waren, wollten ſie auch den Schlachtſold haben, d. h. ihr Monatsſold ſollte als abgelaufen gelten?) und ein neuer angehen. Davon wollten die Fürſten, der Hauptmann und die Kriegsräte nichts wiſſen. Sie ſagten: „Die Schlacht wäre allein durch bie Keiſigen entſchieden, und ſie, die Knechte, hätten mit ihrem haufen in ſie nicht eingegriffen. Darum wäre man ihnen nichts ſchuldig.“ ber die bündiſchen Knechte beſtanden auf ihrem Der— langen, wollten auch am folgenden Cage nicht weiter ziehen, ſondern als, wovon nachher die Rede ſein wird, ſonſt jedermann aufbrach, nach Würzburg zu ziehen, blieben ſie in Königshofen liegen. Was aber weiter folgt, wirſt du hernach hören. Man hat an dieſem Tage von den Bauern zu Rönigs⸗ hofen erobert 49 Geſchütze auf Rädern, 12 Doppelhaken, 39 haken, 15 Halbhaken und beträchtlich viele Wagen. Die Geſchütze und etliche Wagen wurden nach Lauda gebracht, die übrigen Wagen als Beute verteilt. Und es blieben die Fürſten und der Bund am Cage vor Pfingſten[5. Juni] ruhig in Rönigshofen liegen. **ñ * 11. Die Niederlage der fränkiſchen Bauern bei Sulz⸗ dorf und Ingolſtadt am 4. Juni. a) Schreiben des Georg Truchſeß an den Schwäbiſchen Bund vom 7. Juni. — Zeitſchrift des hiſtoriſchen Vereins für Schwaben und Neuburg, 9. Bd.(1882), S. 45 und 44. Lieber Vetter, liebe herrn und Freunde! Ihr habt aus meinem letzten Schreiben vernommen, wie die Odenwäldi⸗ ſchen und Neckartaler Bauern bei Königshofen geſchlagen und verjagt worden ſind. Danach blieben die beiden Rur⸗ fürſten von Trier und von der Pfalz ebenſo wie ich den Dritten dieſes Monats daſelbſt ſtill liegen, und am 4., dem Tag darauf, brachen wir mit allem RKriegsvolk auf, in der Ubſicht, den Unſerfrauenberg, der— wie ich Euch des ) Original:„das inen alsdan der ſold aus- und angehn ſollte“. 2) Man vergeſſe nicht, daß die Schlacht am zweiten Juni ſtattfand. 169 öfteren geſchrieben— von den aufrühreriſchen Fränkiſchen und Odenwäldiſchen Bauern belagert war, zu erretten und die Stadt Würzburg, auch andere Unhänger der Kufrührer zum Gehorſam zu bringen. Währenddeſſen aber lief unſer Fußvolk zuſammen, ſtellte ſich in Schlachtordnung auf und wollte nicht weiterziehen, ſondern forderte, man ſolle ihm zuvor den Schlachtſold für den Rampf, von dem ich be— richtet habe, etlichen auch, man ſolle ihnen ihren aus⸗ ſtehenden ordentlichen Sold, mit dem man ſie nicht hatte pünktlich bezahlen können), bar auszahlen. Daraufhin ſagte man ihnen zu, man wolle nach Kräften dafür Sorge tragen, daß ſie den Beſtimmungen des Artikelbriefes gemäß ſo bald und ſo gut als möglich zufriedengeſtellt würden. Aber die beiden Kurfürſten und ich ſind, dem allen ungeachtet, weitergezogen und auf ungefähr 5000 Bauern, welche der Haufe bei Würzburg abgeſondert hatte, damit ſie denen bei Königshofen Hilfe brächten, bei Ingolſtadt?) geſtoßen. Dieſe flohen, ſobald ſie die Reiſigen gewahr wurden, und ließen 22 Geſchütze auf Rädern und ziemlich viel Hakenbüchſen, auch alle ihre Wagen— eine ſtattliche Unzahl— im Stich. Ihnen eilten die Reiſigen nach und erſchlugen über 2000 von ihnen. Gber etliche von den Feinden wichen in die Mauern des Schloſſes Ingolſtadt zurück, das ſie zuvor ausgebrannt hatten; man beſchoß ſie, indem man im Sturme gegen ſie vorging, und ſie wurden nach zweimaligem hartem Sturme, von den Reiſigen und dem Fußvolk unternommen, niedergemacht. Dabei ſind durch die Gnade des llmächtigen ſonſt nicht viel Verluſte unſeres Kriegsvolks zu verzeichnen— nur beim erſten und zweiten Sturm auf das Schloß iſt durch Werfen und Schießen beträchtlicherer Schaden angerichtet worden. Darauf haben ſich die Bauern, die vor Unſerfrauenberg lagen, noch am ſelben Tage— wie ich glaube, auf die Runde vom kflusgange dieſes Kampfes hin— in die Stadt Würz⸗ burg begeben. Wir aber zogen auch am gleichen Tage fort ) Original:„deren ſie nit vermugt“. Man vgl. damit das Deutſche Wörterbuch 12, 885 angeführte Beiſpiel:„wenn man nicht mägde vermag“( das Geld hat, Mägde zu bezahlen). ) Dorf, heute im bauriſchen Bezirksamt Ochſenfurt. 170 und ſchlugen am nächſten unſer Lager zu heidingsfeld auf, und wir hoffen zuverſichtlich, die Stadt und die er⸗ wähnten Bauern in Rürze gebührend zu beſtrafen und zum Gehorſam zu bringen. Weiterhin: es iſt mir von euch ein Schreiben mit dem Datum Donnerstag nach Exaudi[= 1. Juni] zugegangen, ungefähr des Inhalts: daß ich es mir in den Stiften Würz⸗ burg und Bamberg, auch anderwärts, wo man Bundeshilfe leiſte, angelegen ſein laſſen ſolle, die abgefallenen ungehor⸗ ſamen Bewohner dieſer Cänder mit einer beträchtlichen Geldſtrafe als Erſatz für die dem Bunde erwachſenen Un⸗ koſten zu belegen, in der Weiſe, wie es früher zwiſchen uns verabredet worden iſt. Darauf laſſe ich Euch wiſſen, daß im Namen des gemeinen Bundes Brandmeiſter!) ernannt ſind, die bei der Brandſchatzung aller abgefallenen Ort⸗ ſchaften die höhe des zu bezahlenden Geldͤbetrags feſt—⸗ ſetzen ſollen, damit die höhe des Steuerertrags den von Euch geäußerten Erwartungen entſpricht. Und ich hoffe, daß es von ihnen gewiſſenhaft und gut ausgerichtet werde. Ich werde auch betreffs der Angelegenheit Nachfrage halten und mein Augenmerk darauf richten. Rünftig, nach erfolgter Brandſchatzung, werden auch noch Maßnahmen betreffs des Viehs 2) und der Fahrhabe zu treffen ſein, die als gemeine Beute zu verteilen ſind, damit auch das Kriegsvolk hierzu⸗ lande in ſeinen Anſprüchen zufrieden geſtellt werde. Das wollte ich Euch freundlicherweiſe nicht vorenthalten. Datum im Feldlager bei heidingsfeld, den 7. Juni anno im XXV. bericht des Würzburger ſchreibers Martin Cronthal.— Partin Eronthal a a M ß, In Summa ſie zogen[Sonnabend] nach Exaudi I= 5. Juni] abends und nächtlicherweile, ein Troß junger, 1) Brandmeiſter ſind„Commiſſäre des Schwäbiſchen Bundes, welche 1525 die ‚Brandſchatzung“, d. h. Rontributionierung der niedergeworfenen Bauern zu leiten hatten.“ h. Fiſcher 1, 1348. 2) Original:„des geſpalten fueß“. Mundartlich für Vieh. Ogl. H. Fiſcher 2, 1895. 171 ſtarker Bauernflegel!) mit wenig Feldgeſchütz beim Sander⸗ tor nach heidingsfeld hinaus. Unter ihnen bildeten die Rerntruppe die freien Knechte). Sie kamen nicht gar weit, ſondern wurden, durch die Wagenburg geſchützt, von dem Rennfähnlein des Bundesheeres angegriffen, wobei ſie, wie es bei ungeübtem Kriegsvolk zu gehen pflegt, ihren Schutz hinter der Wagenburg ſuchten. Und ehe die Feinde noch an ſie herangelangten, gerieten ſie in Unordnung und ſtürzten fliehend aus der Wagenburg heraus. Ein jeder ſuchte ſich in Sicherheit zu bringen. Als aber das bündiſche Rennfähnlein dies gewahr wurde, beſchleunigte es unverzagt ſeinen Unſturm, und man ſtach und mordete alles nieder, weſſen man habhaft werden konnte. Doch über 300 der freien Knechte warfen ſich gen Ingolſtadt ins Schloß, und ſie wehrten und behaupteten ſich dort ſo zäh, daß ein Sturm der Bündiſchen abgeſchlagen wurde. Aber zuletzt eroberten dieſe das Schloß und machten alle nieder. In dieſe Schlacht hat kein haufen des[bündi⸗ ſchen] Fußvolks eingegriffen. c) Bericht des Lorenz Fries.— Corenz Fries a. a. O., S. 3521325. Hauptleute und Räte zu würzburg machten ſich gemäß dem von ihnen erlaſſenen KHusſchreiben bereit, ordneten ihre Mannſchaften und zogen am Freitag nach Exaudi[2. Juni] in der Nacht ganz ſtill von Würzburg weg gen heidingsfeld, in der Ubſicht, weiter und dem Bunde entgegenzuziehen. ls ſie aber gen heidingsfeld kamen, fanden ſie daſelbſt Hans Bauer von Mergentheim und etliche andere, die aus der Schlacht, die bei Königshofen geſchlagen war, geflohen waren. Don denen hörten ſie, daß ihre Brüder eine Nieder⸗ lage erlitten hätten. Das erfüllte ſie mit nicht geringem Entſetzen, und ſie kehrten am nächſten Cage, dem Sonn⸗ abend vor Pfingſten[5. Juni], auf einem Umwege wieder zurück nach Würzburg und erließen abermals ein eiliges ) Original:„bauernkleber“, dasſelbe wie ſchwäb.„bauern⸗ kloben“, grober, ungeſchlachter Bauer. ) Es ſind die von der Stadt Würzburg beſoldeten Landsknechte, ogl. oben S. 161. 172 Ausſchreiben an die umliegenden Städte und Flecken: ſie ſollten ſich mit allen verfügbaren Kräften eilends auf⸗ machen und gen heidingsfeld kommen. Gleichzeitig aber erwogen Bürgermeiſter und Rat zu Würzburg, wie ſie ihrem Herrn, dem Biſchof, Botſchaft ſenden, ſich wegen der Empörung entſchuldigen und um Gnade bitten könnten. Und es wurden dafür auserwählt, auch eilends mit Kredenz und Inſtruktion abgefertigt: Peter Weir, Georg Schoder, Anshelm Schrautenbach von Carl— ſtadt, hans Schwan von Dolckach und Hans Schol von Iphofen. Sie haben aber den ihnen zuteil gewordenen kluftrag nicht mehr ausgeführt. Und obwohl man aus mehr als einem Munde vernahm, daß ihre Brüder bei Königshofen von dem Bunde geſchlagen wären, ſo kam doch am ſelben Tage vor Pfingſten nach⸗ mittags einer nach Würzburg geritten, der meldete, es hoch und heilig beteuernd, als unumſtößlich wahr:„Die Bauern bei Königshofen wären gar nicht geſchlagen. Wohl hätten ſich etliche Reiter und Kriegsknechte zuſammengetan, wären auf ſie losgegangen und hätten ſie dreimal angegriffen, aber man habe ſie jedesmal zurückgetrieben; und jetzt lagerten ihre Brüder, die Bauern, oben auf dem Berge beieinander und erwarteten weiteren Zuzug. Wenn man ihn ihnen leiſte, hätte es keine Not und würden die Bündiſchen gewiß geſchlagen und verjagt werden. Darum ſollten ſie als Brüder handeln und ihnen ſo bald als möglich Zuzug leiſten.“ Darauf ließ der oberſte Bauernhauptmann!) umſchlagen und verkünden:„Jedermann ſolle ſich bereit machen, man wolle den Brüdern bei Königshofen zu hilfe kommen.“ Aber die Bürger und etliche andere wollten nicht mit⸗ 1) D. i. Jakob Rohl von Eibelſtadt. Dgl. C. Fries, S. 144. Über ſein Ende berichtet Fries, S. 328:„Jacob Coll, der bauren obriſter haubtman, was auch aus der ſchlacht, bey Ingelſtat be⸗ ſchehen, geflogen und gein Euvelſtat komen, da er gefangen ge⸗ nomen und gein Wirzburg gefurt, auch von den burgern daſelbſt zum Grafeneckart[d. i. im Grafeneckartturm] in verhaft gelegt und uf donerſtag[8. Juni] darnach, als die ſtat Wirtzburg eingenomen, mit anderen vieren uf dem mark enthaubt wart.“ 175⁵ ziehen; da zogen die Geiſtlichen auch nicht mit). Darauf ward den Geiſtlichen zu Würzburg allenthalben geboten: „daß ſie ſich mit Waffen verſehen und in eigner perſon wider den Bund mitziehen ſollten. Wer von ihnen das nicht täte, der ſolle dafür Strafe an Leib und Gut ge⸗ wärtigen.“ Solches Gebot war den Geiſtlichen ſehr beſchwerlich und zuwider. Über wiewohl ſie bei ihren Viertelsmeiſtern, danach auch beim Bürgermeiſter und Rat nachdrücklich vor⸗ ſtellig wurden und baten, man möge ihnen— in Anbetracht des Umſtandes, daß ſie zu Kampf und Krieg nicht geſchickt ſeien— erlaſſen, in eigner perſon mitzuziehen, ſie würden dafür auch gern eine Summe Geldes geben, ſo konnten ſie doch nichts erreichen, bis zuletzt ein zum Hauger Stift ge⸗ höriger Chorherr, Wolf Nutzel, zum oberſten Hauptmann Jakob Kohl ging und ſo viel von ihm erlangte, daß es ihnen, den Geiſtlichen, nachgelaſſen wurde, in eigner Perſon mit⸗ zuziehen, doch mit der Klauſel, daß ſie von den freien Knechten, die dazumal in einer Stärke von 100 Mann zu Würzburg lagen und keinen Sold hatten, 50 beſoldeten und an ihrer Statt wider den Bund ſchickten. das nahmen die Geiſtlichen mit beſonderem Danke an und beſoldeten 50 Knechte, die für ſie hinauszogen und alle bei Ingolſtadt erſchlagen wurden. So brachen die Bürger und Bauern zu Würzburg am Tage vor Pfingſten[5. Juni] abends) um 9 Uhr gar heimlich auf; denn es war aufs ſtrengſte eingeſchärft worden, daß ſich jedermann ſtill verhielte, damit ſie ungeſtört ab⸗ ziehen könnten und die Beſatzung des Unſerfrauenberges von ihrem kbmarſch nichts merkte. Sie kamen gen heidings⸗ feld und blieben dort über Nacht. Am Pfingſtſonntag 14. Juni] brach früh vor Tagesanbruch der ganze Bauern⸗ haufen auf, ſowohl die, welche ſchon vorher dort gelagert hatten— nämlich die, die tagsüber und während der Nacht auf das erfolgte klusſchreiben hin dorthin gekommen waren—, als auch diejenigen, die von Würzburg ausgezogen waren. ) Original:„Aber die burgere und etlich andere wolten nit ziehen, die gaiſtlichen zogen dan auch“. Hinter„auch“ dürfte„nit“ zu ergänzen ſein. ) Original:„nachmittag“. 174 Alsbald rückten ſie hinter Heidingsfeld die ſteile Straße hinauf auf Rönigshofen zu, um ihre Brüder daſelbſt zu retten. Sie gelobten aber einander(wie ſolches denn ein Gefangener bekannt hat), daß ſie keinen von den Bündiſchen am Leben laſſen, ſondern die Reiter hängen und den Fuß⸗ knechten die hälſe abſchneiden wollten. Als ſie nun nahe gen Sulzdorf 1) kamen, wurden die Fürſten, die ſelbigen Pfingſttag, wie erzählt, von Rönigshofen nach Wittig⸗ hauſen gezogen waren und nunmehr in Vilchband 2) ſtanden, durch eine vorausreitende Reiterpatrouille davon in Kenntnis geſetzt, daß die Bauern gegen ſie zögen. Sogleich wandten ſie ſich gegen dieſe. Die Bauern ſtanden bei Sulzdorf in Schlachtordnung, und es hatte anfänglich den Anſchein, als wollten ſie ſich zur Wehr ſetzen. Aber ſobald man ſie angriff, wandten ſie ſich zur Flucht. Und da die Grtlichkeit, wo man ſie antraf, weit und eben war, nahmen die Reiſigen ihre Verfolgung auf und hieben auf ſie ein, bis ihrer über 5000 erſchlagen waren. Von ihnen war allenthalben die Erde bedeckt. Man erzählt auch, daß auf der Straße nach Ochſenfurt zu bis auf eine Diertelmeile Wegs an die Stadt heran über und über Bauern zerſtreut gelegen hätten. Etliche Reiſige hatten bis zu 60 Bauern gefangen, die ſie nach ſich zogen und brandſchatzen wollten. Aber die wurden bei den Wagen der Bauern alle auf einen Haufen getrieben und erſtochen. Denn weil die Bauern, wie erzählt, ver⸗ einbart hatten, keinen Bündiſchen mit dem Leben davon⸗ kommen zu laſſen, ſo wollte der oberſte hauptmann, daß man an dieſem Tage auch keinen Bauern gefangennehmen ſolle. Etliche Bauern waren nach Ingolſtadt in die Kirche geflohen, auch zum Teil bis unter das Dach gelangt, wo ſie die Ziegel abbrachen und nach den Feinden warfen. Aber es nützte ihnen nichts. Denn ſie wurden alle erſtochen; auch diejenigen, die in die Rirche geflohen waren, wurden nicht verſchont. Desſelbigen Tages wurden verbrannt Bütthart, Sulz⸗ ) Dorf, jetzt zum bayriſchen Bezirksamt Ochſenfurt gehörig. 2) Wittighauſen und Dilchband, Dörfer, jetzt zum badiſchen Rreis Mosbach gehörig. 175 dorf und Giebelſtadt 1). Diele Bauern waren in das Gehölz bei Ingolſtadt geflohen. Darin blieben ſie, bis es ganz Nacht und finſter ward. Danach machten ſie ſich davon. Das Schloß Ingolſtadt hatten die Bauern längſt zuvor ausgebrannt, ſo daß nun allein noch die Mauern daſtanden. Dahinein waren über 200 Bauern geflohen. Die warfen und hingen ihre Hüte in die höhe, zum Zeichen dafür, daß ſie ſich ergeben wollten, ſchrieen auch heraus um Gnade. Über nichtsdeſtoweniger trugen ſie einen großen Haufen Steine inwendig vor das Tor und verlegten dasſelbe. Inzwiſchen war die Schlacht geſchlagen, und das Kriegs⸗ volk ſammelte ſich wieder. Nun kam der Übend heran, und da es Brauch war, jeden zweiten Tag?) alles geladene Geſchütz abzufeuern, ward befohlen, daß man ſie auf das Schloß Ingolſtadt abſchießen ſolle, um zu probieren, ob das Gemäuer feſt wäre, und ſonderlich auch, damit die— jenigen, die die Beſatzung des Unſerfrauenberges bildeten, hörten, daß die Rettung, die ihnen desſelbigen Tages in der Frühe[4. Juni] vom Marſchall s) in KHusſicht geſtellt war, nicht fern, ſondern nahe wäre. Der Befehl ward ausgeführt, und es hätte niemand geglaubt, daß dieſe alten und, wie man glaubte, ſchlechten Mauern einem ſolchen Geſchütz trotzen könnten. Aber die Mauern erlitten nur wenig Schaden. Währenddeſſen wagten ſich drei Bauern heraus. Die wurden gefangen genommen, ſogleich vor den Pfalzgrafen geführt und nicht weit von ihm durch ſeine Crabanten niedergemacht. Danach brachte man das Geſchütz an zwei Stellen vor Ingolſtadt und ſchoß es ab, während gleichzeitig ein Sturm auf das Schloß unternommen wurde. Und wiewohl ſich die Bauern gar mannhaft darin wehrten, alſo daß ſie den erſten Sturm der Bündiſchen abſchlugen, erlahmten ſie doch ſchließlich durch die Anſtrengungen, die ihnen im Schloß das ) Giebelſtadt, jetzt bauriſch, einſt Ritterſitz Florian Geuers. ) Dieſe distributive Bedeutung hat das im Original ſtehende „uber den andern tag“. Ogl. Deutſches Wörterbuch 11, 2, 111. ) Der würzburgiſche Marſchall heinz Truchſeß hatte in der Frühe des 4. Juni der Beſatzung die Kunde vom Unrücken des Bundes⸗ heeres zugehen laſſen. Ogl. Fries, S. 318 f. 176 herzutragen von Steinen, das Aufwerfen von Erdwällen und die Abwehr der Seinde!) verurſachten. Es verdroß aber die Bündiſchen draußen nicht wenig, daß die im Schloß ſich ihrer ſo lange erwehrten. Darum wurden ſie aus Scham und Zorn gegen ſie dermaßen aufgebracht, daß ſie nun erſt recht ihre Kräfte anſpannten und anfingen, das Schloß von neuem zu ſtürmen. Endlich eroberten ſie es und erſtachen drin, wen ſie fanden. Das währte bis in die Nacht. Etliche Bauern hatten ſich in einen Keller verſteckt. Dahinein warfen die Bündiſchen Stroh, ſtreuten pulver darauf und zündeten es an. Doch wird glaubwürdig be⸗ richtet, daß ihrer drei darin am Ceben blieben und, als das Bundesheer abgezogen war, in der Nacht herausgeſtiegen und entkommen ſein ſollen. Ich habe desſelbigen Tages vor dem Schloß, als man dasſelbe ſtürmte, von etlichen Sachkundigen urteilen hören: wo die Bauern drinnen zu ihren Handgewehren genug Steine und Pulver gehabt hätten, ſo würde man an jenem Cage ſchwerlich etwas gegen ſie haben ausrichten können. Am folgenden Cage ritt ich mit etlichen von Moos 9 nochmals gen Ingolſtadt. Wir ſtiegen ab und gingen ins Schloß hinein und zählten der Leichen, die drin lagen, 206. Es waren auch am Pfingſttag 4. Junil viel Bauern aus der Schlacht gen Giebelſtadt geflohen und hatten etliche häuſer daſelbſt eingenommen. Eber nach anfänglicher Gegenwehr wurde die Mehrzahl darin verbrannt und der Reſt niedergemacht. Etliche verkrochen ſich in das Geſträuch und die Hecken auf dem Graben, der um das Schloß geht. Zu denen konnte man zu Roß nicht gelangen. Ihnen ſchrieen die Reiſigen zu:„Wer unter ihnen die andern niedermachen würde, dem würden ſie Ceib und Leben zuſichern.“ Da entſchloß ſich einer unter ihnen dazu und erſtach fünf ſeiner Genoſſen, der Bauern. Als er aber an den ſechſten kam, ) Original:„mit ſtaintragen, tarreſen werfens und wörens“. „Tarraß“ nach Schmeller 1, 615„Erdaufwurf“,„Bollwerk“, „Barrikade“. 2) Dorf bei Kirchheim, jetzt zum Bezirksamt Würzburg ge⸗ hörig. Ouellenbücher 81. 171 12 wehrte ſich der gegen ihn. Infolge dieſer Abwehr kam es zu einem Ringkampf. Und als ſie ſich tüchtig hin und her geſtoßen und gezogen hatten!), fielen ſie miteinander herab in den Waſſergraben und erſoffen beide. Und desſelbigen Tages[4. Juni] ſind den Bauern ab⸗ genommen: 20 Falkonettlein, große und kleine, ein zer⸗ brochenes Falkonett, 2 Steinbüchſen, 2 Böcke 2) auf der kchſe, 5 Doppelhaken, 43 Haken, 4 halbhaken. ** * 12. Das Schreckensgericht in Kitzingen. a) Bericht aus hieronumus hammers Geſchichte des Kitzinger Bauernkrieges bei Martin Cronthal a. a. O., S. 150 ff. Um dritten pfingſttag[6. Juni] ſchickte der ehrbare Rat von Ritzingen zu unſerm gnädigen Herrn s) Johann Beſſeren“) und andere vom Rat, auch einige Viertelsmeiſter und Mit⸗ glieder des Ausſchuſſes 9), ſein fürſtl. Gn. zu bitten, uns wiederum in Gnaden anzunehmen. die Gefandten fanden unſern gn. H. zu Uffenheim), ſie aber blieben ſelbige Nacht in Geckenheim“) und baten zu ſich herrn Ludwig von Hutten, Amtmann, in der Nacht. Der führte ſie nach⸗ mals vor unſern gn. Herrn. Als aber die Geſandten von ) Original:„und als ſie ſich wol mit ainander gemengelt und erzogen“. ſich mengeln= ſich hin⸗ und herwenden. ) Damit iſt eine Belagerungsmaſchine(„Sturmbock“) gemeint, die„aus einem langen ſchweren Balken“ beſtand,„der vorn zu⸗ weilen die Geſtalt eines Widderkopfes hatte“. Sie war zum Ein⸗ rennen der Mauern beſtimmt. Ogl. Sanders, Deutſches Wörter⸗ buch 1, 180. ) Markgraf Kasimir von Brandenburg, ſeit 1515 mit ſeinem Bruder Georg Herrſcher über die beiden Markgrafſchaften Ansbach und Kulmbach. ) Beſſerer ſaß ſeit 1510 im inneren Rat von Ritzingen und war zweimal Gberbürgermeiſter geweſen. ) Diertelsmeiſter und ein neuer Ausſchuß waren am 7. Mai, als Kitzingen in das Bündnis mit den Bauern trat, gewählt worden. ) Stadt in Mittelfranken, halbwegs zwiſchen Kitzingen und Rothenburg. ) Dorf, nordnordöſtlich von Uffenheim. 178 Kitzingen mit herrn Cudwig von Hutten zu Uffenheim ins Schloß gegangen ſind, hat der Amtmann von Uffenheim, Eberhard Geyer, ausgerufen:„Sieh da! Rommt ihr, ihr Herren von Kitzingen? Dorzeiten hatte mein gn. Herr Markgraf vierthalbhundert feine Herren zu Kitzingen, jetzo hat er vierthalbhundert Böſewichter.“ Darauf hat Herr Ludwig erwidert:„Ei, Cieber, es wäre ſchlimm, wenn es alles Böſewichter wären. Mein gnädiger herr hat noch viele redliche Biedermänner zu Kitzingen. Oder iſt niemand brap als allein der Umtmann zu Uffenheim, der die Kus⸗ beute von meines gn. Herrn Schafen in der Kirche auf dem Ultar eingenommen hat?“ Und kamen alſo vor den Fürſten am vierten Pfingſttag 7. Juni], wurden wiederum angenommen), kamen auch um Mittag wieder heim, und Herr Ludwig mit ihnen, und brachten folgende Botſchaft mit: unſer gnädiger Herr wolle uns wieder annehmen auf Gnade und Ungnade und ſichere ihnen allen das Ceben zu. Und bald danach am ſelbigen Tage kam unſer gnädiger Herr Markgraf Kaſimir uſw. mit großem Heeresaufgebot zu Roß und zu Fuß mit vier Fähnlein und viel großem Geſchütz. Am Donnerstag nach Pfingſten[8. Juni] befahl man die Bürgerſchaft aufs Rathaus: es waren aber auch die Kriegsknechte mit ihren Waffen auf den Markt beſchieden. Danach, als unſer gnädiger Herr aufs Rathaus kam, fing Herr Hans von Seckendorf?) zu reden an; und als er aus⸗ geredet hatte, mußte man aufs neue geloben und ſchwören, dem Fürſten getreu zu ſein uſw.; auch mußten alle ihre harniſche und waffen bei Sonnenſchein aufs Rathaus bringen und abliefern; und nachdem man die, die Strafe zu gewärtigen hätten, verleſen hatte, hieß man die andern heimgehen, und die berleſenen führte man hinauf zum ) D. h. nicht zurückgewieſen, aber darum noch nicht„zu Gnaden angenommen“, ſondern— wie ſogleich folgt—„zu gnad und un⸗ gnad“, d. h. die Unſchuldigen zu Gnaden, die Schuldigen zu Un⸗ gnaden. 2) Hans von Seckendorf⸗Aberdar, markgräflicher Hofmeiſter, hielt im Beiſein des Markgrafen eine ähnliche Rede am 50. Juni in Rothenburg o. d. Tauber. Zweifel a. a. O. S. 549. 179 125 Leidenhof in einen großen Reller, der vormals Hans Schultz gehörte). Um ſelbigen Tage ſchlug man fünf Männern die Röpfe auf dem Markte ab; die hatte man zum Ceil von Burg⸗ bernheim?) gen Kitzingen als Gefangene mitgebracht. Item am Freitag nach Pfingſten[9. Juni] befahl mein gnädiger herr, den Nachbenannten die Augen auszuſtechen. Das tat Meiſter kluguſtin?) bei hanſen Marckarts Behauſung. [Es folgt die Liſte der 58 Bürger, denen die Hugen ausgeſtochen worden ſind). Bei„Jacob Schmidt“ ſteht die Bemerkung:„Nota. Dieſer hat die hedelagis aus⸗ gegraben und mit ihrem Ropf gekugelt“)]. Dieſen genannten[58] Perſonen ſind ihre Augen aus⸗ geſtochen an einem Tage, und was ſie bei ſich hatten im Gefängnis: Zinnkannen, Caſchen oder Geld, behielt alles Meiſter Huguſtin; darum eilete er deſto heftiger mit ihnen, auf daß ihm nichts entginge. Die im folgenden Verzeichneten[45] hatten ſich am Hufruhr auch beteiligt; ſie ſind aber entwichen. [Solgt Aufzählung der entwichenen Perſonen.] Die im folgenden verzeichneten Perſonen ſind auf Befehl der Obrigkeit zu Würzburg hingerichtet worden: Claus Gering, Thoma Geyer, Bernhardt Rath, Claus Nuchterntrunken und ) Der Keller lag in der Nähe des Ceidenhofs(eigentlich pleiden⸗ hofs), der urſprünglich Zeughaus geweſen war(blide— machina belli), ſpäter als Kaſten⸗ und Kornhaus diente. Er ſtand an der Stelle des heutigen Amtsgerichtsgebäudes. gl. L. Böh m a. a. O. S. 99 Anm. 2. ) Dorf ſüdlich von Ritzingen. ) Der henker; im Dolksmund hieß er„Meiſter Awe“. ) Es ſind dieſelben Namen(nur in anderer Reihenfolge), die unten aus Kanfts Bericht abgedruckt ſind, bei Bö h ma. a. O. S. 101 f. Doch ſind dort 60 perſonen verzeichnet, weil die bei hammer im folgenden erwähnten beiden Sechzigherrn gleich gemeinſam mit den übrigen angeführt ſind. ) die heil. Hadeloga, Schweſter des fränkiſchen Königs Pippin, war Stifterin des Srauenkloſters zu Kitzingen. Ihr Grab befand ſich im Chor der Kloſterkirche, die im Verlauf des Aufſtandes zer⸗ ſtört wurde. Wieland S. 151 und Böhm S. 74 ff 180 Jorg hirſchmann, Schneider, Lienhardt Popp, Am Samstag nach Pfingſten 10. Juni] enthauptete man zwei fremde Männer auf dem Markt und einen zu Etwashauſen). Am Sonntag Trinitatis[11. Juni] ſchlug man einem Kriegsmann das Haupt auf dem Markte ab, der war ſo gar voll Weins, daß zugleich Wein und Blut zum Stumpf herausfloß. Item am ſelben Sonntag ſtach man Stefan und Micheln den Sechzigherrn 2), Gebrüdern, die Augen aus beim Falter⸗ turm 5). Am Montag nach Crinitatis 12. Juni] iſt unſer gnädiger herr Markgraf Raſimir zu Brandenburg uſw. von Ritzingen weg auf Schweinfurt zu gezogen und hat die Stadt Kitzingen gebrandſchatzt mit 15 000 Gulden rhein.; die hat man auf die nächſten zwei herbſte zahlen müſſen). Item im ſelben Jahre hat die Bürgerſchaft auch zahlen müſſen ein jeglicher 2½ Gulden Haus- oder Schloßgeld, womit man den Adel für ſeine niedergeriſſenen Schlöſſer entſchädigte, und hat's in anderthalben Jahren bezahlen müſſen. Im 26. Jahre— dem nächſten nach dem Bauern⸗ kriege— hat unſer gn. Herr Markgraf Kaſimir uſw. geboten, das Kloſter zu Kitzingen, das im Bauernkrieg zerſtört worden iſt, wiederum mit einem Dach zu verſehen und aufzubauen. Das hat man gleichfalls gemeiner Stadt aufgebürdet; des⸗ gleichen hat man Feuerwaffen herſtellen müſſen, weshalb ſich der ehrbare Rat zu Ritzingen veranlaßt ſah, ein gemein Wochengeld der Bürgerſchaft aufzuerlegen, von dem man die erwähnten Geſchütze herſtellen könne, nämlich für die woche 15 pf.; das hat ein jeder geben müſſen, reich und arm, und es hat in summa für einen 10 Pfund betragen. ) Porſtadt von Kitzingen, auf dem linken Mainufer. 2) Sie erſcheinen bei Ranft als Michel und Stefan Sechtzker. „Sechzigherr“ iſt alſo Eigenname. 3) Ein ſtarker Turm, in der Nähe des jetzigen Bahnhofs, auch „Saltertor“(= Falltor) genannt. ) Die näheren Beſtimmungen darüber ogl. unten in Kanfts Bericht. Lienhardt Mößle. 181 Soviel ſei vom Bauernkrieg geſagt. Gott wolle uns fortan vor flufruhr und Zwietracht gnädiglich behüten. Ihm ſei Preis von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen. b) Bericht des Kitzinger Stadtſchreibers Sebald Ranft, bei Ludwig 5 Kitzingen und der Bauernkrieg, im Arch. des hiſtor. Vereins von Unterfranken und Uſchaffenburg, 56. Bd.(1893), S. 92 ff. (S. 92.) fluf obigen Rat und Vorſchlag des Amt⸗ manns) hat der ehrbare Rat hier zu Kitzingen des weiteren zu hochgenanntem unſerem gn. H. nach ſeiner fürſtl. Gn. Heerlager gen Uffenheim abgeordnet und geſchickt: Johann Beſſerer?), heinrich Herdegen?) von Rats und Philipp Seibot von der Gemeinde wegen. die ſind daſelbſt vor unſerm gnädigen Herrn erſchienen und haben um Gnade gebeten, indem ſie berichteten, wie übel und gefährlich es mit der Stadt Kitzingen ſtehe. Da hat ſein f. Gn. ihnen den Abfall der Stadt von ſ. f. Gn. ſcharf vorgehalten, daß ſie nämlich ihrem früheren Erbieten auf dem Landtag zu Unsbach nicht nachgekommen wären)), und darauf hat ſein f. Gn. bei der Strenge verharren wollen und hat ihnen den Beſcheid gegeben, ſie ſollten wieder heimziehen. Aber die Ratsmitglieder, die zur Geſandtſchaft gehörten, ſind bei ſeiner f. Gn. vorſtellig geworden und haben mit Bitten nicht nachgelaſſen, indem ſie erklärten, ſie wollten keines⸗ wegs in die Stadt zurückreiten, ſondern eher bei ſ. f. Gn. ) Gemeint iſt ein Schreiben des Umtmanns Ludwig von Hutten vom 6. Juni, in dem er dem Rat von Ritzingen empfiehlt, trotz eines erhaltenen abweiſenden Beſcheides beim Markgrafen Kaſimir noch⸗ mals vorſtellig zu werden. Er verſichert darin:„was ich dan guts darzu raten und helfen kan, ſoll an mir nit erwinden-= mangeln]. ) gl. oben S. 178, Anm. 4. ) Herdegen war, ebenſo wie Seibot, nach Beginn des Auf⸗ ruhrs in den fusſchuß gewählt worden. ) Huf dem Landtage zu Ansbach waren Abgeſandte Ritzingens erſchienen, in deren Inſtruktion(vom 27. April) der Markgraf ge⸗ beten wurde, ſeinen„getreuen rat und hilf“ mitzuteilen,„weß in ſolchen ſchweren, ſorgfeltigen ſachen furzunemen und zu handeln ſei“. Böhm, S. 50. Am 7. Mai hatte ſich Kitzingen gleichwohl mit den Bauern verbrüdert. 182 bleiben und deren Strafe entgegennehmen. Denn ſie be⸗ ſorgten, wenn die Gemeinde zu Kitzingen von ſeiner f. G. ſtrenger Unnachgiebigkeit Kunde erhalten würde, ſo hätten ſie[= die Ratsmitglieder] von jenen nichts anderes zu erwarten, als daß ſie die Mitglieder des Rates und andere ehrſame perſonen erwürgten, die Stadt plünderten und danach wegzögen, ſo daß ſein f. Gn. ſchließlich eine ver⸗ ödete Stadt vorfinden würde. Danach hat hochgenannter unſer gnädiger herr nach Beratung mit ſeinen Räten einen andern Abſchied erteilt; den hat er den Geſandten des Rates und der Gemeinde ſchriftlich gegeben; darin hat ſein f. Gn. die von Kitzingen des unternommenen Aufruhrs halben zu Gnaden und Ungnaden angenommen und ihnen ihr Leben zugeſichert), wie im folgenden zu leſen iſt: „Fürſtlicher Entſcheid von unſerm gnädigen herrn Markgrafen Kaſimir, daß ſeine fürſtliche Onaden die von Kitzingen zu Gnaden und Ungnaden angenommen und ihnen ihr Leben zugeſichert hat. Der durchlauchtigſte hochgeborne Fürſt, mein gnädiger herr Markgraf Raſimir zu Brandenburg uſw. hat den Geſandten von Kitzingen auf ihre untertänigen Vor⸗ ſtellungen und Bitten eine klntwort gegeben, wie ſie ſelbige bei ihrer heimkunft anzeigen werden. Und darauf hat ſein f. Gn. die von Kitzingen zu Gnaden und Un⸗ gnaden angenommen und hiernach ihnen allen zu Ritzingen das Leben zugeſichert. Actum im Feldlager zu Uffenheim unter dem auf der Rückſeite aufgedrückten Geheimſiegel meines gn. herrn am mittwoch nach Pfingſten[7. Juni] anno uſw.[15] 25 0.“ Und es hat ſich auf dieſen fürſtlichen Abſchied hin am letzten pfingſtfeiertag[7. Juni] der flmtmann, Herr Ludwig von Hutten, Ritter, hierher gen Kitzingen begeben und in Gemeinſchaft mit dem Rate der Gemeinde in allen Stadt⸗ vierteln hie zu Kitzingen den fürſtlichen Beſcheid bekannt⸗ ) Die argliſtige Zuſage, die Kitzinger„ihres Lebens zu ſichern“, machte Kaſimir offenbar nur in der Abficht, die Bewohner in Sicher⸗ heit zu wiegen und ſo ihr vorzeitiges Entweichen aus der Stadt zu verhüten. kndernfalls hätte er ſie von der männlichen Bevölkerung entblößt vorgefunden— wie es dem Truchſeß in Weinsberg gegangen war. 185 machen helfen, mit dem knſuchen, daß die Gemeinde darein willigen möge, ſich unſerm herrn auf Gnade und Ungnade zu ergeben. Und wiewohl etliche in der Bürgerſchaft dies bereitwillig getan und ſich auf die Ankunft unſeres gn. Herrn gefreut haben, ſo haben ſich ihrer viele von der Gemeinde in der Vorſtadt nur ſchwer damit abgefunden, die ſich darüber geärgert haben. Item, als unſer gn. herr Markgraf Kaſimir den Ge⸗ ſandten von Kitzingen obigen Abſchied erteilt und man, wie erwähnt, auf die Gemeinde allhie eingewirkt hatte, nahm ſein f. Gn. alsbald mit ſeinem Heeresaufgebot den Marſch von Uffenheim hierher auf Kitzingen und hielt hier am letzten Pfingſtfeiertag[7. Juni] ſeinen Einzug. Eilends wurde Herberge für 1400 Pferde und vier Fähnlein Knechte beſtellt. Beim Einzug in Kitzingen folgten aufeinander: erſtlich unſers gnädigen herrn Seldͤgeſchütz, unter dem ſich viel ſchweres Geſchütz befunden hatte; dies wurde nach dem Markte dirigiert; darauf vier Fähnlein Fußknechte; hiernach die berittne Truppe in einzelnen haufen, wohlgerüſtet und in ſtattlicher Anzahl. Zuletzt kam unſer gnädiger herr Markgraf RKaſimir, der alsbald nach ſeiner Herberge geritten iſt. Dort empfing der ehrbare Rat untertäniglich ſeine fürſtl. Gn. durch etliche Abgeſandte und ließ ihm ein Fuder guten Weins, auch zwei Wagen mit Hafer verehren. Dies nahm ſein fürſtl. Gn. in Gnaden auf und ließ dem Rat dafür Dank ſagen: ſein Gn. würden ſolches frohgemut ver⸗ zehren— doch ohne daß damit dem verfahren vorgegriffen wäre, um deſſen willen ſein f. Gn. jetzt hier in Ritzingen ſich aufhielte. Und ſein f. Gn. hat vor und nach dem Empfang den Abgeordneten vom Rate die Hand gereicht, was gute Hoffnung und tröſtliche Zuverſicht erweckt hat. Am ſelbigen Tage, als unſer gn. Herr hier eingezogen iſt, ließ fürſtl. On. gegen Abend einen Herold) mit einem Crompeter allenthalben in der Stadt verbreiten, öffentlich ausrufen und verkündigen: ſeine f. Gn. habe gemeine Stadt und Bürgerſchaft auf Gnade und Ungnade angenommen; darum ſolle es jeder unterlaſſen), ſich Übertretung und ) Sein Name war nach Zweifel bei Baumann a. a. O. S. 547 Jakob Otto Etzel. ) Die Mahnung gilt insbeſondere den Söldnern. 184 Rechtsverletzung gegen ſie zuſchulden kommen zu laſſen!) bei Strafe an Leib und Gut. Und alsbald hat ſein f. Gn. Erkundigung eingezogen nach den Kädelsführern im fluf⸗ ruhr und andern, die ſich während desſelben mit Worten und Werken vor andern ungehorſam erzeigt hätten; die haben ſeiner f. Gn. aufgezeichnet werden müſſen, und ſein Gn. befahl, daß man am nächſten Tage in der Frühe die ganze Gemeinde hie zu Kitzingen auf das Rathaus vor⸗ laden ſolle, uſw. Am folgenden Tage, Donnerstag nach Pfingſten 8. Juni], verſammelte ſich der Rat und die ganze Gemeinde von Kitzingen auf dem Rathaus. Dahin kam unſer gn. h. mit ſeiner Ritterſchaft und ſeinen Räten hinauf; das be⸗ waffnete Fußvolk ließ er rings um das Rathaus klufſtellung nehmen. Danach ließ unſer gn. Herr durch ſeinen alten Bof⸗ meiſter, herrn hans von Seckendorf⸗Hberdar?), den ver⸗ floſſenen Aufruhr und die feindſelige Haltung der Bürger⸗ ſchaft wiederholen) und erzählen, und in welcher Weiſe man ſeiner fürſtl. On. abtrünnig und treulos geworden ſei; dies trug er ausführlich vor. Darauf ließ ſein f. Gn. nach den Rädelsführern des erwähnten klufruhrs in Kitzingen und nach denjenigen fragen, die ſich im Verlauf desſelben vor andern hervorgetan und ungehorſam erzeigt hätten, an der Hand eines Verzeichniſſes von Namen, die ſein f. Gn. f einen ſeiner Sekretäre nacheinander verleſen ließ. Und die fobzemt! aufgezeichneten Bürger und Einwohner mußten im Kat⸗ haus an einer beſonderen Stelle zuſammentreten. Namen ſind die folgenden: Hufruhr beteiligt waren.] [Es folgt das verzeichnis der 138 Bürger, die am (S. 99.) Bezüglich der genannten aufgezeichneten und verleſenen Bürger, ſoweit ſie perſönlich erſchienen waren, 1) Original:„bei in einfal und eingrif zu thon“. 2) Dgl. oben S. 179, Anm. 2. e) Original:„effern“. Dgl. Schmeller J, 40. 185 ordnete unſer gn. Herr an, daß ſie vom Fußvolk in den großen Keller beim Ceidenhof vom Rathaus hinaufbegleitet würden und darin bis zum nächſten Tage verwahrt würden. Übrigens hat unſer gn. Herr, ehe die erwähnte Derleſung der verzeichneten Bürger vorgenommen wurde, ſich von der ganzen Derſammlung— Rat und Gemeinde der Stadt— wieder die Erbhuldigung leiſten laſſen, und alle haben dabei einen Eid nach vorgeſchriebener Formel geſchworen, den getreulich zu erfüllen ihnen unſer gn. Herr einſchärfte. [Es folgen die von Rat und Gemeinde beſchworenen Artikel. Sie betreffen vor allem die Verpflichtung der Bürger⸗ ſchaft, Waffen und Munition abzuliefern, ſowie das von den Aufſtändiſchen in Sicherheit gebrachte Gut zu inventariſieren.] (S. 100.) Danach ließ unſer gn. Herr die Bürger, die nicht aufgezeichnet und verleſen worden ſind, vom Rathaus heimziehen; die andern aufgezeichneten und verleſenen Bürger, die perſönlich erſchienen waren, führte man, wie geſagt, in den Keller beim Leidenhof und hielt ſie dort gefangen. Bezüglich der Gefangenen zog unſer gn. Herr noch weiter Erkundigungen ein und war ſorgfältig darauf bedacht, daß etliche(die ſich nicht ſo Schlimmes hatten zuſchulden kommen laſſen, daß man ſie als kufwiegler und Rädelsführer im vergangenen Hufruhr anſehen mußte) aus⸗ geſondert und in ein beſonderes Gefängnis gelegt würden, damit die beabſichtigte Beſtrafung keinen Unſchuldigen treffe, wie dies im folgenden auch regiſtriert ſteht. Und an dieſem Donnerstag 8. Juni] begann unſer gn. herr mit der Be⸗ ſtrafung noch nicht, aber die Bürgerſchaft allhier trug ihre Harniſche und Waffen aufs Rathaus und übergab ſie dort. Und es wurde ſo viel herbeigetragen, daß niemand geglaubt hätte, es ſeien ſo viele Harniſche in Kitzingen geweſen. Davon aber wurde durch unſeres gnädigen Herrn Hofgeſinde, Reiſige!) und Fußvolk viel weggenommen. Was einem jeden gefiel, das nahm er, wiewohl etliche Trabanten ſeiner f. Gn., um eine Entwendung der Waffen zu verhüten, an jener Stelle aufgepaßt haben; aber man hat es nicht ver⸗ hüten können. Serner ließ der ehrbare Rat alle der Stadt gehörenden Hakengeſchütze und Handfeuerwaffen allenthalben aus den Türmen auf das Rathaus ſchaffen und alle großen Geſchütze auf Rädern auf den Markt bringen und dort übergeben; von ihnen ergriff unſeres gn. 9. Büchſenmeiſter 1) D. h. Reiter. Beſitz. Doch hat der Rat es bei unſerm gn. H. unter⸗ täniglich betreiben laſſen, daß er ihm das große Geſchütz der Stadt ſamt den Handfeuerwaffen wieder gnädiglich zuſtellen ließe, desgleichen verſtatten möge, daß man— um Gefahren abwenden zu können— das Pulver gemeiner Stadt auch nicht aufs Rathaus abliefere. Item unſer gn. Herr hat auch den Ratsmitgliedern und den Dienern gemeiner Stadt die Gnade erwieſen, daß ſie ihre harniſche und Waffen wiederbekommen und tragen dürften. Doch ſollten ſie dieſelben aus Gehorſam zuvor auch, wie die übrige Bürgerſchaft, aufs Rathaus abliefern. Und wiewohl man ſich der Erwartung hingegeben hatte, daß die gefangenen Bürger eine gelindere Beſtrafung erleiden würden— wie z. B. Verringerung ihres Gutes, Landes- verweiſung, Abhauen der Finger oder durch die Backen brennen) uſw.—, ſo erſcholl doch am Freitag nach Pfingſten 19. Juni] zum nicht geringen Entſetzen der Einwohner- ſchaft die Kunde, unſer gn. Herr habe befohlen, die ge⸗ fangenen Bürger alle am Geſicht zu ſtrafen). Und der Scharfrichter hat ſich beim Leidenhof bereits fertig gemacht und iſt an die Arbeit gegangen, den gefangenen Bürgern nacheinander die Augen auszuſtechen. Und es iſt ein ſolches Jammern, Nachlaufen der Weiber der Gefangenen, Slehen und Bitten geweſen, daß jedermann zu Erbarmen und Mitleid gerührt worden iſt. Darum ließ der ehrbare Kat durch etliche abgeordnete Ratsmitglieder unſern gn. Herrn aufs untertänigſte demütiglich bitten, die feſtgeſetzte Strafe gnädiglich zu ermäßigen. Hat ſein f. Gn. durch ſeiner Gn. Räte, herrn Georg von Streitberg, Doktor, und andere, antworten laſſen,„daß ſein f. Gn. von dieſer feſtgeſetzten Strafe nichts ablaſſen könnte. Denn die aufrühreriſchen Bürger hätten ſich zuvor vernehmen laſſen, daß ſie ſein f. Gn. nicht anſehen und als Herrn nicht anerkennen wollten; ſo ſollten ſie ihn denn auch nicht mehr ſehen“), uſw. Jedoch 1) Dgl. das über dieſe Strafe S. 76 Anm. 5 Geſagte. 2) D. h. ihnen die klugen ausſtechen zu laſſen. „)„anſehen“ bzw.„ſehen“ iſt in doppeltem Sinne gebraucht. Das erſte Mal bedeutet es„Rückſicht nehmen auf“, das zweite Mal „anblicken, erblicken“. den Vorgang erzählt Benſen, Geſchichte des Bauernkrieges in Oſtfranken, S. 451— freilich nicht genau— 187 ſind von den aufgezeichneten gefangenen Bürgern ziemlich viele losgebeten worden, daß ſie am Geſicht ungeſtraft blieben. Derzeichnis der Bürger zu Kitzingen am Geſicht geſtraft worden ſind. 1. Steffan Ortlein. 22. Michel Schwab. 2. hans Marr. 23. Hans Waſſermann. 5. Engel Schober. 24. Peter Krauß. 4. Claus Georg. 25. Michel Beck. 5. Hans Ulrich von Werneck. 26. Jorg Huſſer, Dachdecker. 6. Hans Schober, Kerner). 27. Hansschalmeier, Keßlere). ff 7. Hans Krug. 28. Hans Röpler. a b 8. Claus Weingartmann. 29. Hans Ott. fan 9. Hans Ippesheimer. 50. Jorg Herbſt, Spengler.! 10. jung Satler. 51. Balthaſar Wilhelm. fit 11. Hans Frühauf, Schloſſer. 32. Hans Staud, broßner). hh! 12. Fritz Stunzig. 55. Hans Knöring. 15. Hans Cauteſchmit. 54. Michel Krum. 14. Hans Friſch. 55. Hans Rilian Mennle. 15. hans herman, Weber. 536. Cunz Heinrich, Zimmer⸗ 16. Fritz Bollandt, Zimmer⸗ mann. mann. 37. Wilhelm Schiller. 17. Oswald Pflaumb, Nadler. 38. Cutz von Dauberſchecken⸗ 18. Sebaſtian Sauer, Schrei⸗ bach. ner. 39. Hans hildner, Gerber. 19. Gilg Sturm, Rannen⸗ 40. Ulrich Nuſſer. gießer. 41. Endres Mertin. 20. Kunz Breithut, Gerber. 42. Jacob Schmidt). 21. Philipp Beſolt. 5. Jorg Bopp. als Sage. Seine Richtigkeit wird durch unſern Bericht beſtätigt. Das⸗ ſelbe berichtet holz wart bei Baumann, Quellen zur Ge⸗ ſchichte des Bauernkrieges in Oberſchwaben, S. 685. ) In der Bäckerzunft unterſchied man zwiſchen Rernern und Semmlern(= Semmelbäckern).„Rerner“ iſt ein Bäcker, der mit Kernenmehl(d. i. Dinkelmehl) bäckt. Ogl. 9. Siſcher, Schwäb. Wörterbuch 4, 345. )„Keßler“- Reſſelmacher bzw.„flickr. )J„broßner“, wohl ſoviel als„proſonet“, Zwiſchenhändler. Pgl. A. Götze, Srühneuhochdeutſches Gloſſar s. v. 1 ) Über Jak. Schmidt vgl. die Bemerkung hammers, oben S. 180. min 188 44. Balthaſar Nab. 55. Cinhart Banther. 45. Thoma Schwindel. 54. Michel Sechtzker. 46. Baſtian Zobel. 55. Stefan Sechtzker!). 47. Valtin Sridel. 56. Stefan Reichart. 48. Heinz Pfaff. 57. Linhart Cunrat, Fiſcher. 49. Franz Karl. 58. Jorg Keller. 50. Jorg Tremel, Maler. 59. Jorg Hetzer, Goldſch mied. 51. Hans Zeitler, der Alte. 60. Fritz Durß, Krämer. 52. Hans Rurtz, Schreiner. Summa 60 Perſonen). Hlußerdem ſind in den Tagen, da unſer gn. Herr mit dem Heeresaufgebot in Ritzingen weilte, etliche fremde perſonen auch geſtraft worden, nämlich zuerſt fünf Per⸗ ſonen, Bauersvolk aus Burgbernheim und anderen Orten, die mit dem Heeresaufgebot als Gefangene durch den Profoß hierher gebracht worden ſind; die ſind zum Schrecken der gemeinen Bürgerſchaft auf dem Markte mit dem Schwert hingerichtet worden, und man ließ ſie den ganzen Tag unbegraben dort liegen. Außerdem ſind in den folgenden Tagen noch drei Fremde auf dem Markte allhier auch hin⸗ gerichtet worden und ferner noch einer jenſeits des Mains zu Etwashauſen, alles, um gemeine Stadt und Bürgerſchaft hie zu Kitzingen mit Schrecken zu erfüllen. Es folgt der erſte Abſchied unſeres gn. herrn mit Bezug auf obige Dorgänge und die beſchloſſene Beſtrafung, durch ) Den beiden Sechtzkern ſind nach hammer erſt am 11. Juni die Augen ausgeſtochen worden. 2) Man vgl. zu dem Vorgang noch den Bericht des Ritters Michel Groß von Trockhau, Anzeiger für Kunde der deutſchen Vorzeit, 1855, Nr. 5 und 6, wieder abgedruckt bei Böhm, vgl. ebenda S. 167: „62[sie l] von ihnen ließ man die klugen ausſtechen, davon 12 kurz nacheinander am nächſten Tage geſtorben ſind.“ Serner Zweifel bei Baumann a. a. G. S. 480:„Alda war auch ain großer jamer geweſt von weyb und kund, und ſturben vil der geplendten.“ Dgl. auch Baumann, Quellen zur Geſchichte des Bauernkrieges in Oberſchwaben, S. 112(Choman, Weißenhorner Hiſtorie): „Zu Kitzingen hat man 75[sie!] die augen außgeſtochen, hat ſy niemeß durfen binden, noch fueren, ſend umbgangen, wie die un⸗ vernünftigen thier, ſend ful auß unen geſtorben.“ Ebenda S. 685. 189 den ſein f. On. unter anderm der Stadt 15 000 Gulden als Strafe auferlegt hat: „1. Item alle Bewohner Kitzingens, die aufgezeichnet ſind— ob ſie nun hier anſäſſig ſind oder nicht— ſamt denen, denen ihre klugen ausgeſtochen ſind, ſollen morgen Samstags[10. Juni], ehe die Sonne untergeht, mit Weiben und Rinden aus der Stadt verwieſen werden. 2. Item es ſoll fortan kein Weingärtner oder Arbeiter, der nicht eingeſeßner Bürger iſt, in die Stadt gelaſſen werden, ſondern ſie ſollen in der Dorſtadt jenſeits des Mains bleiben. Sie dürfen auch keine Waffen tragen. 5. Item aus gnädigem Entgegenkommen ſoll denen vom Kat zu Ritzingen, auch den Knechten und Bütteln der Stadt und andern, die von der Stadt wegen einher⸗ gehen und bei den Toren Wache halten müſſen, Waffen zu tragen verſtattet werden, für die andern ſoll es bis auf weiteren Beſcheid verboten ſein. 4. Item das große Geſchütz ſoll den Ritzingern aus Gnaden und der Stadt zum Nutzen gelaſſen werden, das Handgeſchütz aber in den Beſitz meines gn. herrn übergehen. 5. Item die von Ritzingen ſollen alleſamt nach einer gemeinen Veranſchlagung m. gn. herrn zur Abtragung der ihm erwachſenen Unkoſten 15 000 Gulden geben. Denn mein gn. h. kann ſich auf nichts anderes ein⸗ laſſen, weil ſie zuerſt ſich empört haben, wodurch andere Städte und Slecken auch veranlaßt worden ſind, von ſ. Gn. abzufallen, wodurch meines gn. h. Leib und Leben, Cand und Ceute aufs Spiel gefetzt waren. Und ſie ſollen ſolche 15 000 Gulden in drei Friſten bezahlen: nämlich 5000 Gulden nach Ablauf der vier nächſten Tage 115. Juni], 5000 Gulden auf künftige petri Cathedra 118. Januar 1526] und die letzten 5000 Gulden auf Sankt Peters Tag über ein Jahr[29. Juni 1526]. 6. Item es ſollen die von Kitzingen meinem gn. h. ſogleich alles das ausliefern, was ſie der Abtiſſin!) an Silbergeſchirr und anderem genommen haben.“ ) D. h. der kbtiſſin des ausgeplünderten Ritzinger Frauen⸗ kloſters. Sie hieß Katharina von Fronhofen(1522— 1529). 190 [In der Antwort auf dieſen markgräflichen Beſcheid wird der Rat der Stadt beſonders vorſtellig wegen der e Ausweiſung der des Augenlichtes Beraubten und wegen der en Brandſchatzungsſumme von 15000 Gulden. Bezüglich des Fete erſten Punktes ſchreibt er:] (S. 105.)„Daraufhin iſt betreffs des er ſt en Artikels mitzuteilen, daß unter den zu beſtrafenden Perſonen ſich etliche Frauen im Wochenbett und kranke Rinder befinden; auch ſeien, wie man höre, diejenigen, denen die klugen ausgeſtochen ſind, zum Teil geſtorben, zum Ceil tödlich erkrankt und könnten in ſolcher Eile nicht wohl fort⸗ zubringen ſein. Deshalb ſind die Käte!)— an Stelle einer perſönlichen Fürſprache bei unſerm gn. herrn— untertäniglich um Erklärung nachzuſuchen, ob die Weiber und Kinder der Derſtorbenen, denen ſolcher Kufruhr nicht lieb, ſondern leid geweſen iſt, auch aus der Stadt verwieſen werden ſollen.“) [Bezüglich der Brandſchatzungsſumme heißt es in dem gleichen Schriftſtück:] ...„Es iſt ſeiner f. Gn. untertäniglich mitzuteilen, daß die Stadt und Bürgerſchaft unmöglich eine ſo an⸗ ſehnliche, hohe Summe aufbringen kann. Denn in der Stadtkaſſe ſei nichts vorhanden, vielmehr ſtecke ſie noch in viel Schulden, Zins und Leibgeding.?) Und wenn man einen Bürger zu Kitzingen fände, der 1000 Gulden Vermögen beſäße, ſo ſtänden dem allweg 20 gegenüber, deren Beſitz geringeren Wert habe. So ſei es unmöglich, daß die Bürgerſchaft eine ſo hohe Geldſumme aufbringe, in Anbetracht des Umſtandes, daß jedermann in die weinbergbeſtellung für die künftige Ernte alles verfüg⸗ bare Geld hineingeſteckt habe, und daß der argen Zeit⸗ läufte halben alle Geſchäfte darniedergelegen, was auch ) nämlich des Markgrafen. ) Der Rat fragt des weiteren an, ob die, welche— weil minder ſchuldig— in ein beſonderes Gefängnis gebracht worden waren (ogl. oben S. 186), auch aus der Stadt gewieſen werden ſollten. Im endgültigen Entſcheid vom 11. Juni verfügt der Markgraf, daß ſie— von einigen namentlich angeführten Ausnahmen abgeſehen— gleichfalls auszuweiſen ſeien. Böhm, S. 111/112. 2) Über Leibgeding vgl. oben S. 56, Anm. 1. 191 den Verkauf des Weines beeinträchtigt habe.“ Darum ſolle der Markgraf erſucht werden, die ihnen auferlegte Geldſumme zu ermäßigen,„beſonders deshalb, weil die betreffende Summe und Geldſtrafe zum größten Teil von den Ratsmitgliedern und andern wohlhabenden Bürgern getragen werden müſſe, die für den Derlauf der Dinge am wenigſten verantwortlich zu machen ſeien. das werde ihnen ſchwer genug fallen. Sie ſeien ſ. 3. von den aufrühreriſchen Bürgern ohne ihre Schuld in dieſe Händel verſtrickt und trotz Tag und Nacht angewandten Fleißes, den ſie nach beſtem Vermögen dagegen aufgewandt hätten, dazu genötigt und gezwungen worden. Darein wolle ſein f. Gn., indem ſie die Summe entſprechend ermäßige, ein gnädiges Einſehen haben. Doch ſeien die vom Kate und die ihnen Beigeordneten ſamt andern Bürgern erbötig, ſich anzuſtrengen und die erſte Quote in 14 Cagen[23. Juni] untertäniglich zu entrichten, auch würden ſie allezeit in willigem Gehorſam befliſſen ſein, ſolche Gnadenerweiſung ſ. f. Gn. untertäniglich zu ver⸗ dienen.“ In dem endgültigen Beſcheid vom 11. Juni ließ Mark⸗ graf Raſimir auf dieſe Vorſtellungen antworten: (S. 110.)„Item betreffs derer, denen die Augen ausgeſtochen ſind, will mein gn. H. auf ihre untertänige Bitte hin Bürgermeiſtern und Rat zu Ritzingen in Gnaden geſtatten, daß ſelbige Beſtrafte noch acht Tage hier bleiben mögen, doch ſollen ſie ſich nach Ablauf dieſer acht Tage den nächſtfolgenden Cag hinwegbegeben und geloben und ſchwören, ihr Leben lang in meiner gnädigen Herren, der Markgrafen), Land nicht zurückzukehren, ſich auch im Umkreis von zehn Meilen um Ritzingen herum nicht niederzulaſſen“/ (S. 111.)„Item was die von den Ritzingern vor⸗ gebrachten Beſchwerden bez. der ihnen auferlegten Geld⸗ ſtrafe betrifft: daran kann m. gn. h. nichts nachlaſſen, weil ſie ſich in dieſen händeln durch Briefe, die ſein f. Gn. in händen hat, kompromittiert und auch ſonſt ſo verhalten 10 Seit 1515 regierten die Markgrafen Raſimir und Georg ge⸗ meinſam die Markgrafſchaften.- 192 haben, daß ſie etwas anderes verdient hätten, was ihnen beſchwerlicher ſein möchte()). Und iſt demnach ſeiner f. Gn. Wille, daß ſie die auferlegten 15000 Gulden!) bezahlen: nämlich jetzo in acht Tagen 18. Juni] 5000 Gulden, 2000 Gulden auf nächſten Martini[11. No⸗ vember], 4000 Gulden auf petri Cathedra 18. Januar! im 26 ten und die letzten 4000 Gulden auf Petri[29. Juni] im 27 ten Jahr.“ [Gegen die Grauſamkeit des Markgrafen rafften ſich die Geiſtlichen der Stadt Kitzingen zu einem mannhaften Proteſt auf:] (S. 116.) Als unſer gn. h., wie erzählt, die verzeich⸗ neten perſonen am Geſicht ſo ſchwer hat ſtrafen laſſen und dazu gebot, ſie des Candes zu verweiſen— was die Armen in äußerſte Bekümmernis und teilweiſe in Verzweiflung verſetzte— ließ ſich der Pfarrherr in der Stadt, Herr Martin Meglein), als Seelſorger ſolches zu Herzen gehn und erwog, was ſich weiter daraus ergeben möchte. Demnach hat er ſich mitſamt dem Prediger, Herrn Chriſtof Hofmann), in Abweſenheit des Amtmanns, Herrn Cudwig von Hutten, Ritters, beim Raſtner), Vogt), Bürgermeiſter und etlichen Ratsmitgliedern auf dem Rathaus melden laſſen und hat dort in gewinnender Weiſe für die armen, ſchwachen, kranken Blinden Fürbitte eingelegt, mit Anführung der heiligen, gött⸗ lichen Schriften uſw. Seine klusführungen befanden Raſtner, Vogt, Bürgermeiſter und Ratsmitglieder für chriſtlich und gut, und ſie wurden zu gleichem Mitleiden und Erbarmen mit den armen, des Candes verwieſenen, blinden Menſchen gerührt und begehrten, daß der Pfarrherr ſeine Darlegungen ſchriftlich aufſetzen möge. kllsdann wollten ſie es dem Umt⸗ mann, Herrn Ludwig von hutten— der damals im Heer⸗ 1) Statt der urſprünglich feſtgeſetzten 15 000 Gulden. 2) Er war Anfang 1525 nach Kitzingen gekommen und war, wie Hofmann, Anhänger der neuen Cehre. ) Der kinsbacher Chriſtof Hofmann, der in Wittenberg ſtudiert hatte, vom volke der„kleine Luther“ genannt, wirkte in Kitzingen ſeit dem Jahre 1522. )„Kaſtner“ iſt Verwalter herrſchaftlicher Einkünfte, Rent⸗ amtmann. Er hieß Konrad Gutmann. s) Er hieß Runz Schwartz. Quellenbücher 81. 193 15 lager bei ſ. f. Gn. weilte, als dieſer gegen Rothenburg zog— mit einem Begleitſchreiben überſenden, in der Hoffnung, es werde den armen Blinden zur Förderung gereichen. Dieſen Huftrag hat der Pfarrherr mit Eifer ausgeführt. [Die Supplikation der Geiſtlichen befürworteten in einem Schreiben an den Amtmann Cudwig von Hutten der Kaſtner Konrad Gutmann und der Dogt Kunz Schwarz. Der Anfang der Supplikation der Geiſtlichen hat folgenden Wortlaut:] (S. 118.)„Wir haben in jüngſt verfloſſener Zeit den ſchrecklichen Zorn Gottes und unſeres gnädigen Herrn ernſtliche Strafe wider etliche, die Strafe verdienten, erlebt. Wir hofften aber, es ſollte nun ein Ende haben, weil die Geſtraften in ſich gegangen ſind und ſich(womit Gott doch Genüge getan iſt) gebeſſert haben. ÜUber wir ſehen leider, daß noch kein Hlufhörens da iſt, und daß man weiterhin mit der Strenge der Verbannung wider die Geblendeten vorgegangen iſt. Rönnen und ſollen wir auch ſolche verfügte Strafe nicht verhüten, ſo legen wir doch untertäniglich Fürbitte ein um Gottes willen, der uns ernſtlich droht, mit gleicher Strenge und gleichem Maß, wie wir den Unſern tun, zu meſſen. Matth. 7). Die Gründe, warum wir Fürbitte einlegen, enthalten die folgenden Urtikel. Wir bitten gehorſamſt, E. Gn. wolle dieſelben gewiſſenhaft leſen und uns aus Gnaden ver⸗ zeihen, wenn wir nicht, wie es E. Gn. Würde erfordert, Brauch, Zier und Schmuck der Rede zu beobachten ver— ſtanden haben. denn uns als dienern des Wortes geziemt nach dem Exempel Pauli 1. Kor. 22) nicht welt⸗ liche und aus hoffart angenommene zierliche Schmuck— rede; die Wahrheit erfordert nach dem Sprichwort in griechiſcher Sprache einfältige Rede)). Der erſte Grund iſt, daß das höchſte Recht ohne Gelindigkeit, die man im Latein aequitatem heißt, wie ang, 2. ; ) Anhebs d pödos rie dels& hu. Euripides, Phoen. 469 (C. Böhm, S. 119, Anm. 4). Wir wiſſen, daß Meglein„uberaus erfaren in lateiniſcher, griechiſcher und hebraiſcher ſprach“ war. gl. Böhm, S. 169. 194 das gemeine Sprichwort beſagt)), auch nach weltlichem, kaiſerlichem Recht, groß Unrecht iſt. Daraus folgt, daß wir(wie Gott tut und wir von ihm begehren) nimmer rein nach Derdienſt und Derſchulden, ſondern nach den Grundſätzen der Barmherzigkeit richten ſollen. Denn wahrlich, wahrlich, ohne alle Barmherzigkeit wird über den zu Gericht geſeſſen werden, der ſich nicht erbarmt über ſeine Nächſten, er ſei Freund oder Feind. Matth. 18. Jak. 2 2). Darum hat Joſua, ein gottesfürchtiger Richter der Juden, über Uchan, den doch Gott ſelbſt wegen Dieb— ſtahls, ja Tempelraubs zur Steinigung verurteilt, bitter geweint und ihn, uns zum Exempel, einen lieben Sohn genannt). Zum andern iſt ernſtlich geboten, Deut. 25)), daß man nicht härter als nach einem beſtimmten Maße Übertretung ſtrafe. Nun iſt immer in allen Rechten der Cod die höchſte Strafe. Aber Verluſt des Geſichts iſt, wie jedermann bekennen muß, eine weit ſchwerere Strafe als Cod durch Feuer oder Schwert uſw. zugefügt). Es iſt auch keiner von den Geblendeten, der nicht den Cod durch das Schwert begehrt hätte. Weiterhin iſt Landesver⸗ weiſung und Proſkription, ſonderlich für einen Blinden, im weltlichen Recht der Codesſtrafe gleichgeſtellt. Ferner 1) Summum ius summa iniuria! ) 2) Matth. 18, 35. Jak. 2, 15. 3 2) Joſ. 7, 18 ff. 4 ) Deuter. 25, 5. 5) So das Urteil eines Zeitgenoſſen. Dagegen nimmt Max Thomas in ſeiner Breslauer Diſſertation„Markgraf Raſimir von Brandenburg im Bauernkriege“(1897) die Strafe des Hlugenausſtechens auf die leichte Achſel. Er ſagt S. 65, die„Strafe der Blendung an ſich“ ſei„bei der härte des damaligen Strafrechts nicht ungewöhnlich“. Dgl. ferner S. 62:„Die Maſſenblendung iſt die einzige Strafe, welche an Leib und Leben Kitzinger Bürger vorgenommen wurde.“ Dabei verſchweigt Thomas vollkommen, mit welcher krgliſt Markgraf Kaſimir die Ritzinger, dadurch, daß er ihnen ihr Leben zuſicherte, in Hoffnungen einwiegte, und wie er, indem er dieſe Zuſicherung nicht hielt— ein großer Teil der Geblendeten ſtarb ja, wie bei der Brutalität des kflugenausſtechens ſelbſtverſtändlich war— mein⸗ eidig geworden iſt. 195 13* ſich von Mitbürgern!) und Vaterland trennen müſſen, wem iſt's nicht bitterer als der Tod ſelbſt? Daraus folgt denn, daß die krmen mit dreierlei Ruten, von denen eine jede dem Cod gleichzuachten iſt, geſchlagen werden. Dies Übermaß iſt weder göttlichem noch menſchlichem Rechte gemäß, beſonders weil wir ſehen, daß ſich die Herren der umliegenden Territorien ausſchließlich an der Strafe der Enthauptung(welche doch nirgends ſo qualvoll iſt als das, was wir jetzt bei uns erlebt haben) gegen ihre auf⸗ rühreriſchen und rottiſchen Untertanen genügen laſſen, die zum Ceil vielleicht härtere Strafe verdienten, denn die unſern.“ In der Supplikation ſind noch ſieben weitere Argumente aufgeführt, die vor allem auf Witwen und Waiſen Bezug nehmen. Die Supplik trägt die Unterſchriften:„Martinus Meglein, Pfarrherr, Chriſtoforus Hofmann, Prediger, Georgius Flurheim, Vikar, und Nicolaus Herwart, Pfarr⸗ herr im Kloſter zu Ritzingen.“] (S. 122.) Item als die erwähnten Schriften an den Amtmann, Herrn Cudwig, gelangten und er ſie durchleſen wollte, begab es ſich zufällig, daß andere auch einen Ein⸗ blick in ſie nahmen und ſie für eine Schmähſchrift hielten, die man unſerm gn. HB. nicht verſchweigen dürfe. Das erregte bei ſ. f. Gn. nicht wenig Jorn und Mißfallen, und er hat angenommen, weil von dreierlei Tod darinnen die Rede, daß wider ſeiner f. Gn. Würde und Ehre darinnen geſchrieben und geſprochen würde, daß er den Perſonen, die Strafe verdienten, zuviel aufgebürdet und Unrecht getan haben ſollte, und daß die Prediger es nicht unterlaſſen könnten, dies auf der Kanzel zu verkünden. Darum ließ ſein f. Gn. an ſeinen Amtmann, Herrn Ludwig, einen geharniſchten Brief hierher ſchreiben: er ſolle die vier Prediger auf einen Wagen feſtſchmieden und umgehend nach dem Heerlager ſeiner f. Gn. bringen laſſen. Daraufhin wurde den Predigern allhie mitgeteilt, daß ſie zur Der⸗ ) Original:„von weiskinden“.„weiskinder“ ſind wohl [Candes⸗, Stadt⸗]„Rinder, die man kennt“, daher„Mitbürger“. Über„Kind“ als vollberechtigtes Glied einer Gemeinde vgl. hilde⸗ brand in Grimms Deutſches Wörterbuch 5, 719. 196 antwortung ihres Schreibens zu unſerm gn. 9. fahren müßten. Da ergaben ſich die zwei Prediger) frohgemut darein, ob es nun gut oder ſchlimm ausliefe, die andern zwei zeigten ſich, in der Sorge um ihr Leben, ganz traurig. Und ſo wurden alle vier— doch nicht gefeſſelt— in einen Wagen geſetzt?) und fuhren gen Kothenburg zu unſerm gn. h., und mit ihnen ritten der Amtmann und etliche vom Rat, die ſeiner f. Gn. die erſte Quote der auferlegten Brand⸗ ſchatzung, 5000 Gulden, hinauf gen Kothenburg brachten und dort entrichteten). Als die Prediger vor unſern gn. H. hingetreten ſind, hörte ſein f. Gn. ihre Erläuterung der Supplik— nämlich, daß ihr Inhalt nicht ſo gemeint ſei, wie ſein f. Gn. und derſelben Räte angenommen hätten— gnädiglich an, gab ihnen ſelbſt den mündlichen fürſtlichen Befehl und Beſcheid, ſie dürften wieder heimwärts ziehen, ſollten das heilige Evangelium und die chriſtliche Freiheit lauter und rein predigen, jedoch ſo, daß ihre Predigt ſich nicht wider die Obrigkeit richte oder zu Aufruhr gereiche uſw. Das haben ſie mit fröhlichem Gemüt und untertäniger Dank⸗ barkeit entgegengenommen, ſind hierher zurückgekehrt und haben ihr Amt wieder angetreten. [Nach dem am 21. September 1527 in Ofen erfolgten Tode Markgraf RKaſimirs ordnete ſein Bruder Markgraf Georg an, man ſolle ſein Begräbnis chriſtlich begehen. Pfarrer Meglein aber weigerte ſich, dabei mitzuwirken. Hans Beringer berichtet darüber in ſeiner Kitzinger Chronik:] (S. 171 Anm. 1.)„Da ſchickte der Rat zu Kitzingen in die umliegenden Städte und Dörfer nach Prieſtern. Da ſie nun kamen, mußten ſie alle nach dem fürſtlichen Mandat Meſſe halten und das Evangelium und die Epiſtel auf deutſch über dem Altar herſagen, und ſo wurde das Begräbnis mit viel Pfaffen begangen. Der Pfarrer Martinus Meglein 1) D. i. Chriſtof Hofmann und Georg Slurheim. Die Prediger, Inhaber einer Prädikatur, ſind in den Städten zu unterſcheiden von den Pfarrherrn. 2) Original:„ſint alſo alle vier ungebunden auf ein karren verordent“. ) Die Übergabe der erſten Kate war am 18. Juni fällig. Darum haben ſich die geſchilderten Vorgänge kurz vor und an dieſem Tage abgeſpielt. 197 aber wollte nichts mit ihnen zu ſchaffen haben. Er hat auch nicht für den verſtorbenen, ſondern für den lebenden Fürſten, Markgraf Georg, und ſeiner f. Gn. Räte und Umt⸗ leute gebetet. Er begründete dies damit: man fände nirgends in der ganzen heiligen Schrift, daß man für die Toten bitten ſollte. So wüßte er auch kein Mittel, ſondern es ſtünde klar geſchrieben: wer glaubt, der wird ſelig; wer nicht glaubt, wird verdammt.“ [Daraufhin richtete Markgraf Kaſimirs Bruder, Sriedrich, Propſt des Würzburger Domkapitels), am 14. Oktober 1527 an Ludwig von hutten ein Schreiben. In ihm heißt es! (S. 170.)„Wir haben glaubwürdige Runde erhalten, daß— als nach dem Code weiland unſeres lieben Bruders, Markgraf Kaſimirs ſel., in Kitzingen öffentlich befohlen worden iſt, ſein Lieb beläuten und begehen zu laſſen?)— man ſich ſpöttiſch dazu geſtellt, auch die Ceichenfeier ſeiner Lieb nicht eingeläutet noch auf offner Kanzel für ſein Cieb gebetet hat. Dazu ſollen ſich der Pfarrherr und andere Prieſter haben vernehmen laſſen, wenn man ſeiner Cieb Leichenfeier je begehen wolle, würden ſie nicht dabei ſein uſw. Solch ungehöriges und ungehorſames Verhalten haben wir und Statthalter und Käte mit nicht geringer Beſchwernis vernommen, auch dies mit großem Befremden und Miß⸗ fallen vermerkt.“) ** 1. 13. Das Ende des Allgäuer Kufſtandes.— Werden⸗ ſteiner Chronik a. a. O., S. 17—20. [gl. auch Baumann, Quellen uſw., S. 483 ff.] Danach zog Herr Georg Truchſeß von Würzburg herauf mit ſeinem haufen und hat unterwegs viel Bauern erſchlagen, ) Dompropſt Friedrich weilte auf dem Frauenberge in Würz⸗ burg, als dieſer während des Bauernkrieges belagert wurde. Ogl. oben S. 157. 2) D. h. die„CLeichenfeierlichkeiten einläuten und begehen“. 3) Vox populi, vox Dei! Max Thomas freilich fällt am Schluß ſeiner Abhandlung(ogl. oben S. 195, Anm. 5) über Kaſimir das Urteil:„In Markgraf Raſimir erloſch nicht nur vor der Zeit eine Hauptſtütze ſeines und des kaiſerlichen Hauſes, ſondern vor allem ein Hohenzoller, der die tupiſchen Eigenſchaften ſeines Geſchlechtes 198 gefangengenommen und zum Gehorſam gebracht. hierauf zog er an die Ceubas) am St. Margaretentag, der ein Donnerstag war[15. Juli], mit 1500 Reiſigen und 6000 Fuß⸗ knechten. Ferner ſtieß Herr Georg von Frundsberg mit 2000 Knechten am Freitag 14. Juli] zu ihm. Zwiſchen haldenwang) und der Ceubas ſchlug man das Lager auf. Die Bauern hatten ihr Lager jenſeits der Teubas und im Dorf Ceubas und weiter flußabwärts bis ganz nahe an meines herren von Rempten Steg, der über die Leubas führt. Und es ſammelten ſich die Bauern vom Mittwoch bis zum Samstag[12.—15. Juli], ſo daß ihrer ſchließlich eine große Menge beieinander war; es läßt ſich nicht genau ſagen wieviel, aber man ſchätzte ſie auf 20 000. Da hat es von beiden Seiten ein Geſchützfeuer gegeben, der— gleichen in deutſcher Nation nie gehört worden iſt. Auch hat man Scharmützel miteinander geliefert bis zum Frei⸗ tag 14. Juli] Abend um 7 oder 8 Uhr. Dann aber gaben die Bauern den Rampf auf und zogen die ganze Nacht über, ſo gut es jeder vermochte, heimlich aus ihrer bis⸗ herigen Stellung weg. Es hatte Herr Georg Truchſeß nebſt den übrigen haupt⸗ leuten des Bundesheeres endgültig beſchloſſen, den Bauern bei Tagesanbruch ein Treffen zu liefern. Nun fanden ſie die Bauern zum Teil ſchon weggezogen, die übrigen in voller Flucht begriffen. Da iſt ihnen Herr Georg Truchſeß auf dem Fuße nachgefolgt, hat etliche erſchlagen und niedergemacht, das Dorf Ceubas zu Aſche verbrannt nebſt andern Höfen und Dörfern, die um Leubas herum gelegen)), und hat danach ſein Cager bei Durrach im Dorfe und auf den Feldern ringsum aufgeſchlagen....). in ſeltener Weiſe vereinigt.“ Das Urteil, daß Kaſimir die„tupiſchen Eigenſchaften“ des Hhohenzollernhauſes in ſich vereinigt hätte, dürften deſſen gegenwärtige Mitglieder ſelbſt dankend ablehnen! 1) Dgl. 1. Band(Quellenbücher Nr. 71) S. 82, Anm. 5. Das Dorf Ceubas liegt an dem gleichnamigen Bache. 2) Dorf, jetzt im bauriſchen Bezirksamt Kempten gelegen. e) Georg von CTruchſeß ließ die Dörfer ſüdlich der Ceubas an⸗ zünden. dem Brande fielen 200 Häuſer zum Opfer. ) Durrach liegt ſüdlich von Kempten, während Haldenwang, der vorhergehende Standort des Truchſeß, nördlich davon liegt. Der 199 Unterdeſſen waren eine Unzahl Bauern nach dem Kohlenberg!) zurückgewichen. Zu ihnen ſchickte Herr Georg Truchſeß, zugleich im Huftrage der übrigen herren und Hauptleute: wollten ſie ſich auf Gnade und Ungnade ergeben und alle Harniſche und Waffen abliefern, ſo wolle man das annehmen. Wenn ſie aber ſolches nicht tun würden, ſo wolle er weiterrücken und in Beſitz nehmen und verbrennen, was er vorfände. Daraufhin ergaben ſich die Bauern auf Gnade und Ungnade und lieferten alle ihr Harniſche und Waffen herrn Georg Truchſeß als dem Hauptmann des Bundes⸗ heeres aus). Desgleichen lieferten die, welche nicht mit dabei s) waren, Harniſch und Waffen jeglicher ſeinem Herrn aus. Und man ſchwur Herrn Georg Truchſeß als dem Hauptmann des Bundesheeres und anderen Herren, wieder in die alten Fußtapfen zu treten und ſich zu geiſtlicher und weltlicher Obrigkeit wieder zu ſtellen wie vorher, desgleichen 6 Gulden von jeder Feuerſtätte als Brandſteuer zu zahlen. Da ſie ſich nun herrn Georg auf Gnade und Ungnade aus⸗ geliefert und ihre Waffen von ſich gegeben hatten, hat Herr Georg etliche Rädelsführer herausgelangt und ſie in der Kirche zu Durrach gefangengelegt, und einen Teil von ihnen, nämlich ihrer 18, ließ er zu Durrach auf dem Berg köpfen 2). Zwei oder drei waren durch Liſt aus der Kirche entkommen; denen wurden am St. Jakobsabend 5) die Röpfe abgeſchlagen. flſo hat ſolcher Krieg unter den Bauern an der Ceubas Truchſeß war von der Ceubas nach Durrach marſchiert, ohne Kempten zu berühren.— Im folgenden wird geſchildert, wie es den Kemptenern gelingt, der Gefahr einer Plünderung ihrer Stadt durch die bündiſchen Knechte zu entgehen. 1) Der Rohlenberg, einer der nördlichſten Ausläufer der elll⸗ gäuer kllpen auf dem rechten Illerufer, ſteigt ſteil hinter dem ſüdlich von Durrach gelegenen Dorfe Sulzberg an. 2) Die Ergebung der Allgäuer Bauern erfolgte am 16. Juli. ) Nämlich mit auf dem Rohlenberge. 4) Die eigentlichen Führer des Allgäuer Klufſtandes waren vorher nach der Schweiz und ins Gſterreichiſche entflohen. Einige von ihnen wurden nachträglich gefangen und hingerichtet, ſo Jörg Knopf von Leubas. Ogl. über ſein Ende O. Erhard, Der Bauernkrieg in der gefürſteten Grafſchaft Kempten(1908), S. 95 ff. ) D. i. der 24. Juli, der Tag vor dem Jakobstage. 200 ſeinen Anfang genommen und an der Leubas auch wieder ſein Ende gefunden. Das Bundesheer aber zog danach gen fitrang), dort entließ man den größten Teil des Kriegsvolks. Danach zog man weiter gen Salzburg 7); ich kann aber nicht ſagen, in welcher Stärke. ** * 14. Schlußbetrachtung.— Aus Dalerius Ans⸗ helms Berner Chronik. herausgegeben vom hiſtoriſchen Verein des Kanton Bern, 5. Bd.(1896), S. 102104. Des ſchlimmen lufruhrs ſchlimmer lus⸗ gang, alſo daß die Bauern, die ſich gegen den Rarren geſträubt hatten, vor den Wagen) eingeſpannt worden ſind. So war nun dieſer kriegeriſche Hufſtand niedergeworfen, und die verhaßte Bauernſchaft wieder unters Joch geſpannt, mit ſolchem Blutvergießen, daß man für die oberdeutſchen Lande mehr als 130 000 umgebrachte Bauern berechnet hat, unter ihnen eine namhafte Zahl Bürger und Edle, die ) Jetzt zum bauriſchen Bezirksamt Oberdorf gehörig, öſtlich von Rempten. 2) Der in Salzburg von den aufſtändiſchen Bauern ſeines Terri⸗ loriums belagerte Erzbiſchof Tang hatte am 21. Juli in einen Ver⸗ gleich gewilligt, demzufolge die bauriſchen Fürſten, Erzherzog Serdi⸗ nand und der Schwäbiſche Bund die Ordnung in dem Salzburger Erzbistum wiederherſtellen ſollten. Am 16. Auguſt kam das vom Schwäbiſchen Bunde geſtellte Heer unter dem Befehle Georgs von Frundsberg vor Salzburg an, am 31. Kuguſt wurde ein Vertrag geſchloſſen, kraft deſſen ſich die Salzburger Bauern auf Gnade und Ungnade dem Schwäbiſchen Bunde unterwarfen und ihrem Erz⸗ biſchof aufs neue huldigten. Dgl. K. Köchl, Die Bauernkriege im Erzſtift Salzburg in den Jahren 1525 und 1526, Mitteilungen der Geſellſchaft für Salzburger Landeskunde, Jahrg. 1907(Bd. 47), S. 55, 58, 60. Trotzdem den Bauern allgemeine Amneſtie gewährt wurde, kam es im folgenden Jahre, 1526, im Salzburgiſchen noch⸗ mals zu einem Aufſtande, der nur mit Mühe unterdrückt werden konnte. Ebenda S. 83 ff. e)„Karren“ bedeutet einen kleinen zweirädrigen Wagen, auch wohl Schubkarren. Zum Unterſchied davon iſt„Wagen“ der große, vierrädrige Wagen, vor den ſonſt nur Zugtiere geſpannt werden. 201 von der Bauernſchaft mit Gewalt zum Unſchluß gezwungen waren; desgleichen mit ſolcher Derwüſtung, daß eine große und langdauernde Teuerung aller Dinge, beſonders des Sleiſches, und gleicher Weiſe auch Peſtilenz nachgefolgt iſt. Da hat die unters Joch geſpannte Bauernſchaft nach ſo ſchlimmem Blutvergießen erſt noch müſſen ſchwitzen einen Ungſtſchweiß, den Vorboten von Tod oder langwieriger Krankheit!). Mit einem Worte: für turanniſches, ruchloſes Vorgehen erntete man eine turanniſche, ruchloſe Abrechnung. Denn nach erlangtem Siege ſind die Herren noch viel mehr als je vorher ungnädig und unwirſch geworden, alſo daß auch diejenigen unter den Herren, die den Ihrigen aus Unvermögen und Furcht keinen kriegeriſchen Beiſtand ge⸗ leiſtet hatten?), und desgleichen diejenigen— deren gab es wenige—, die ſich bislang einigermaßen eines gnädigen und redlichen Verhaltens gegen ihre Untertanen befleißigt hatten, ſich zu größerer Härte hinreißen ließen, in der Meinung, mit engerem Gurt und Gebiß dem Eſel die Sprünge abzugewöhnen?) und ihn im Zaume zu halten. So haben denn die Herren bei dieſer Abrechnung alles auf ihre Gnade und Ungnade, das iſt auf ihre Willkür geſtellt. Und erſtlich haben ſie ſich bei ihren Bauern, die bezwungen waren oder ſich ergeben hatten, eine Unterwerfung auf Gnade und Ungnade ausbedungen und haben ſie zu er⸗ neutem ſtrengen Gehorſam eidlich verpflichtet; haben ihnen, als meineidigen Hufrührern, Banner, Gewehre— in⸗ ſonderheit Feuerbüchſen und Harniſche— desgleichen lündiſche und dergleichen Kleidung,) Baretts und aus⸗ ) So deute ich die Worte des Originals:„Do hat die inge⸗ ſpannene purſchaft uf erlitnen ſchweiß erſt noch mueſſen ſchwitzen einen kalten ſchweiß, den tod oder langwirige krankheit beduetende.“ Un erſter Stelle ſteht„ſchweiß“ in der Bedeutung von„Blut“. Das Wortſpiel ließ ſich nicht nachahmen. ) D. h. die ſich mit den Bauern gütlich abgefunden und deshalb äußerlich keinen kUnlaß zu verſchärften Maßnahmen hatten. ) Original:„dem eſel die geile zeweren“. ) Original:„Cindſche und derglichen bekleidung.“ Lindiſches oder lündiſches Tuch iſt feines Tuch aus London, das auf Schiffen nach den deutſchen Seeſtädten eingeführt und von dort nach Gberdeutſchland gebracht wurde. 202 geſchnittene Schuhe, desgleichen die Wirtshäuſer weg⸗ genommen und bei Strafe an Leib und Gut verboten; desgleichen bei Verluſt des Lebens ihnen das Recht entzogen zu Zuſammenrottung, Derſammlung, Unterredung, Land⸗ geſchrei und Sturmläuten; zugleich befahlen ſie, in eidlicher Ausſage die Teilnehmer am Aufruhr anzuzeigen, zu fahen oder zu erſtechen und hinzurichten. Jedem hauſe wurde bei Androhung von Brand und plünderung eine Buße von ſechs rheiniſchen Gulden auferlegt; gegen Reiche, Amtleute und Rädelsführer behielt man ſich eine höhere Strafe vor. Da ſind viele gnädige Zuſagen zu waſſer geworden, und man hat viele— und auch ſolche, die unter den Bauern den Bauern geſchadet und den herren genützt hatten— wie Schafe aus den Hürden um kleiner, ja keiner Schuld willen herausgezogen, heimlich und öffentlich geſchoren und abgeſchlachtet; viele ſind aus den klugen verloren worden. Darum iſt eine namhafte Zahl von redlichen Kriegs⸗ und anderen Leuten vor ihrer Herren Ungnade zu den Türken geflohen, wo, wie man rühmte, mehr Gnade und Glauben zu finden war als bei denen, die chriſtliche, inſonderheit auch geiſtliche Fürſten ſein und genannt werden wollen. Desgleichen wurden die Bauern bei oben erwähnter Strafe ſtreng dazu verpflichtet, ſowohl ſich mit beiden Obrig⸗ keiten!) als auch mit jedem andern, der Unſpruch geltend zu machen hätte— Edlen, Bürgern, Klöſtern, Stiftern, Kirchen uſw.—, wegen der Koſten und des Schadenerſatzes ab⸗ zufinden. Da hat nun erſt recht an Kammer⸗ Hof⸗ und Tandgerichten aus blutigem Schweiße reiche Beute ohne Unkoſten und Schaden ergattert das liebwerte Dolk, das allein mit feiler Zunge zu fechten geſchickt iſt und ruhig dieſem Unglück zugeſchaut hat, nämlich Richter, Rom⸗ miſſarien, Advokaten, Notare, Schreiber, pedelle, Boten uſw. Und hiervon und von vielem andern abgeſehen: es ſind beinahe alle, jedenfalls die wichtigſten Artikel, deren Durch⸗ führung anfänglich von der Bauernſchaft gefordert war, nicht allein abgeſchlagen, ſondern es iſt gegen ſie nun erſt recht durch ſtrenge Gebote und unerläßliche Strafen ein ) Nämlich der geiſtlichen und der weltlichen. 203 Damm aufgerichtet worden. In Summa: wie die Bauern- ſchaft und ihr Anhang es unternommen hatte, durch Huf⸗ ruhr das Evangelium und ſich ſelbſt zu befreien, alſo iſt ihr Unternehmen durch Aufruhr zum Scheitern gebracht worden. So iſt die evangeliſche Lehre und Predigt unter Luthers und Zwinglis und der Täufer Namen evan hölliſch und aufrühreriſch geſcholten, mit Haß verfolgt und aus den Landen geſcheucht worden; an viel Orten iſt ſie durch un⸗ barmherzige Zerrüttung Leibes und Gutes ausgerottet oder iſt bei Undrohung gleicher Strafe ihre Einführung ſtreng verboten worden. Die unterdrückte Bauernſchaft aber, die den Karrenſtricken entſchlüpft war, iſt nun erſt recht ganz mit Ketten in den Wagen eingeſpannt worden. Die Geſchichte dieſes Hufruhrs mag ein ewiges Exempel und eine Warnung ſein, daß man ſich vor Hufruhr hüte und ihm durch Vernunft zuvorkomme. BLB Karlsruhe hh 14 02182 5 031 17755 7 . 2 2 725 85 5 92 755 755 „ 1 . 9 0 . 1 0 N 1 1255. 5. .. . 8 5 0 1 N focus O Balance Q NR 8 T U 3 4 5 6 5 8 16 17 18 19 W* V Copyright 4/1999 Vliaster Gmb M Vmaster com MerFarbSelector Standard? Euroskala Offset ee ek ler* 5