1853. Januar. M. am 13. An Herren August von Bayer. zu baden, G. H. baden. Euer Wolgeboren! schreiben vom 11 dises lasst mich doppelt bedauren, daß Ir versprechen: mich die nächste woche nach Irem hiersein wieder zu besuchen, nicht in erfüllung gehen konnte. Sie würden alle meine sammelungen mit musse gesehen und dadurch anlass erlangt haben, dem ienigen, der Inen antrag gab, hierüber bei mir anzufragen, eine geneigende auskunft zu geben. Allerdings müssen alle dise kunst- und wissenschaftlichen gegenstände nach meinem tode verkauft werden, da ir warer wert des vermögens ausmacht von dessen ertrag meine frau und kinder leben sollen, und da ich keine hofnung hege so wieder hergestellt zu werden, daß ich von diesen sammlungen genuss hätte(am nächsten 16. April begehe ich meinen 84. geburtstag) so wäre es mir iezt am liebsten, wenn ich solche noch bei lebzeiten in ein capital verwandeln könnte, um meine erben die von solchen dingen gar nichts verstehen, von der not und sorge dieselben zu verwerten, entheben zu koennen. Schon vorlängst wurde mir durch Herrn Kö. oberst Ceremonienmeister freiherren von Stillfried, im namen S. M. des Königs von Preussen, in beziehung auf meine bücher- handschriften- und urkunden-sammlungen ein antrag gemacht und im lezten herbst kam der Könige Geheime Rat und Oberbibliothecar Pertz aus Berlin eigens zu mir hieher und verbrachte beinahe eine ganze woche in meinen hause, um einsicht von der sache zu nemen. Inzwischen hat derselbe eine geliebte frau verloren, so daß diese angelegenheit vorläufig in stillstand geraten ist. ich hatte im die so eben genannten gegenstände für zwanzig tausend preussische taler ver- schlagen. Mit S. D. dem Fürsten von Fürstenberg stund ich und stehe ich zum teile noch in unterhandlung, nicht nur wegen der obengenanten gegenständen, sondern auch wegen meiner altteutschen gemalde; allein die lange ab- wesenheit Seiner Durchlaucht und die aussicht, daß dieseben vor dem früling nicht wieder nach Schwaben kommen werden, hindert allen fortgang dieser angelegenheit. Ich brauche wol nicht hinzuzufügen, daß mir schon vor einigen iaren iaren auch von seiten Wirtembergs, durch den Oberbibliothekaren Staeklin aenliche anträge gemacht worden sind, welche sich aber ausschliessend auf meine Handschriften bezogen; die ich, als den kostbarsten teil meines litterarischen nachlasses, von den übrigen sammlungen zu trennen mich nicht entschliessen konnte. Da nun dise meine mir so ser am herzen liegende angelegenheit, nach dem bereits gesagten, so zu sagen noch in der Schwebe hängt; so sehe ich nicht ein: warum ich nicht noch fernere anerbietungen vernemen sollte? ich will Inen also one weiters sagen woraus meine sammelungen gegenwärtig bestehen: A. Gedrukte bücher, ungefär: Eilf tausend Numern. B. Handschriften, meist auf Pergament. gegen dreihundert Stüke. C. Urkunden, teils Originalien des IX. bis XVI. iarhunderts, teils von meiner hand von originalien abgeschrieben: über tausend Stüke. D. Griechische münzen, in gold, silber und erzt, etwa gegen Fünf hundert Stüke. E. Alte gemälde aus der teutschen schule, darunten von Hubert van Eyck, Holbein, Zeitblom, Bernh: von Oelay& Joh. von Ralkar; Sadeler Scheufelin. Israël von Mekenem&c. etwa Sechszig Stüke. Die sammelungen, wenigstens A. B.,& C. möchte ich gerne ungetrennt verkaufen und würde, im falle eines abereinkommens über den preis, beziehungsweise der zalung folgende bedingungen machen: A. Müsste ein teil des Kaufpreises, etwa der zehente oder der fünfzehente; bar bezalt werden. 2. die übrige kaufssumme, könnte, unter fortwaerender verzinsung, in acht; oder zehen gleichlautenden iares iares terminen ab= bezalt werden. 3. zur verfassung der Bücher, Handschriften&c.&c. werden gutherzig vorhandene Kisten, in den Kauf gegeben, über gedrukte bücher ist ein Zettelkatalog vorhanden; aber da, besonders Monographien, oft nur ein werk verzeichnet ist und merere nicht angezeigt sind; da ergibt sich, daß die büchersammlung weit mer werke enthaltet, als der catalog angiebt; auch sind, seidt abfassung des lezten, merere hundert bände hinzugekommen Dassebe gilt von dem Cataloge der handschriften, welcher eben- falls keinen Litteratus zum verfasser hat, eine beträchtliche später erworbene codices nicht enthaltend, nach meiner ansicht, für einen gelerten nicht befriedigend ist Über die etwa eilfhundert urkunden, worunter sich manche Kaiserlichen, sogar Karolingischen befinden, müssen erst noch Regesten gemacht werden. sie sind großen teils für die geschichte unseres vaterlandes ser wichtig, und manche darunter ser voluminos. Dies ist nun, was ich glaubte auf Dero vernemliches schreiben vom 11. dises ad hoc antworten zu müssen und da meine schrift so unleserlich geworden; so habe ich das concept durch meine libe frau abschreiben lassen. Vielleicht geben Sie mir in diser sache bald etwas weiteres zu vernemen: in erwartrung dessen, habe ich die ere mit ausgezeichneter hochachtung zu verharren Explicit am 15. Februar. 1853 Joseph von Laszberg