Praes: den 24 8.en 1802 Freiburg 15 Octob. 1802. Hochwohlgeborner Freyherr! Das geehrteste vom 2 hab ich am 11 d. M. richtig erhalten; und dient hierauf rückantwortlich. 1) beziehe ich mich auf mein Aters Schreiben vom 8 d. 2) Liegt nichts daran, ob schnell oder langsam Iro Fordrung durch Artel erlediegt wird; indem ich noch der Madame la Côte der Execution gegen H. Baron von Wächter betreibe, und bringe ich die Herrschaft zur Vortreibung. so bleibt Iro Fordrung allzeit in Deposito, weil sie vor der la Côt. vorgemerkt ist. 3) Was nun die Florenzer Fordrung be- trifft, die mir schon seit dem Jahre 1797 bekannt ist, hierauf will ich folgendes bemerken a) Müßen mir eilends alle Original- dokumente zugeschickt werden, um durch deren Vormerkung ein Hypothekrecht zu erlangen, da noch mehr Gläubiger vorhanden, welche kommen dürften. Ich werde noch im besondren Executions- mittel mir vorbehalten. 6 Die Vormerkungstax dürfe bereits 300 f kosten, welche vorgeschossen werden müßen. c) Ist nöthig, daß ich, um alle Execu- tionsgegenstände durchzuspüren, nach Rottenburg gehe, wofür und für die baren Auslagen ein Verhältniß- mäßiger Vorschuß gemacht werden muß. d) Die letztere Fordrung kann jener von Eure x nicht Eintrag thun, vielmehr würde dieselbe erleichtert, wenn ein Dritter um Eröffnung des Concurses einkommt, indem dann der Liquidationsprozeß nicht doppelt geführt werden darf. e) Folgt in der Anlage eine Vollmacht auf Euer Hochwohlgeboren, und eine weitere von Euer Hochwohlgeboren auf mich. f) der Herzog von Würtenberg hat sich genau nach der Herrschaft Hieling er- kundigen laßen, das ist richtig. Ob Serenissimus aber von H. Bar von Wächter Fordrungs haben, ist mir nicht bekannt. Ich habe die Ehre mit Ausneh- mender Hochachtung zu geharren Euer Hochwohlgeborn Ergebenster Dr. Schneider Ich Endes Unterschriebene er- theile hiermit für mich und meine Nachkommen dem Herrn Baron Joseph von Lasberg Hoch- fürstl. Fürstenberg. Oberforst- meister in Heiligenberg die Vollmacht, in meiner Schuld- fordrungssache an H. Baron den von Wächter in Gerlingen Kk. Oen. Regierungsadvokaten Doktr Schneider dahin zu bevollmäch- tigen, daß dieser mein An- wald die Gerichtliche Klage gegen den H. Schuldner einreiche diese im restlicher Weeg ver- folge, alle gerichtlichen Schritte zu Sicherstellung und Ein- bringlichkeit meiner Forderung einleite, allenfalls um Eröffnung des Concurses, wen ich nimmer bedeckt werden sollte, ansuche, und nöthiger Falls statt seiner einen andren Anwald bestelle. Ich verspreche sowohl dem Hr. Baron von Lasberg als dem von ihm bestellten Anwald Doktor Schnei- der vollkommene Entschädigung mit Genehmhaltung alles dessen, was in dieser Sache unternommen seyn wird. Florenz den 20 Nov: 1802. Louise de Stollberg Vermög der mir von der Fr. N. N. in Florenz gegebenen Vollmacht, in ihrer Schuldforderungssache gegen H. Bar. von Wächter zu Gerlingen den K. Oen. Regierungsadvokaten Doktor Schneider als Anwalt zu durch bevollmächtigen, ertheile durch Gegenwärtiges für mich und Nach- kommen dem gesachten Reggsadvokaten Dr. Schreiber diese Vollmacht, die Schuldforderung der Fr N. N. gegen H. Baron von Wächter rechtlich zu betreiben, Execution zu führen, allenfalls den Concurs zu eroffnen wenn die Forderung nimmer hinreichend bedekt werden sollte; mit der Befugniß im Hinde- rungsfall einen andren Anwald zu bestellen. Heiligenberg den den 12 Xbre 1802. Lasberg Nota. vom 18 xb. 1802. Abends einen Brief an H. Dr. Schneider, die beiden Vollmachten, wegen der Grävin Albany enthaltend, im Wirtshaus zu Heiligenberg, aufgegeben durch Johann und Wornandirs CrSy. Lasberg