Copia. eines Impressums, mir am 3 Maerz 1848, von Herren Decan Hain zu Meersburg mitgeteilt. Format 4.to auf einer seite gedrukt, auf der Rukseite, mit dem poststempel: Mannheim. 28. Feb. 48. mit geschribener addresse versehen, von der nur noch: Hain; oder: Herrn, und das wort: Constanz, lesbar sind. P. P. Das franzoesiche Volk hat Ludwig Philipp, abgesetzt, f hat das Ioch der Tyranney gebrochen. Die Schweizer häben das Jesuiten Regiment gestürzt und den Sonderbund gesprengt. Die Italiener haben freie Verfassungen kraeftig sich errungen: Sollen wir Deutsche allein unter dem Joche der Knechtschaft verbleiben? Der entscheidende Augenblik ist gekommen. Der tag der Freiheit is angebrochen. Vorwärts! ist der Ruf der Zeit. Die Noth des Volkes musz ein Ende nehmen. Unser Wahlspruch sei: Wolstand, Bildung und Freizeit für alle Klassen des Volks! Überall in Deutschlands Gauen, in Stadt und Land moegen die Maenner der That zusammentreten, beschliessen und vollziechen was dem Volke Noth thut, die ewigen Rechte des sollen und müssen iezt zur Wahrheit werden. In diesem Geiste haben viele Bürger und Einwohner Mannheims die beifolgende Petition beschlossen und unterzeichnet, welche sie in großer Anzahil Mittwoch den 1 Maerz der Zweiten Kammer der Landstaende überbringen werden. Wir hoffen und erwarten, daß aehliche Schritte in allen Theilen des Vaterlandes vorbereitet und sogleich ausgeführt werden. Es gilt iezt, den Augenblik zu ergreifen. Zweiunddreissig Iahre lang haben wir fruchtlos gehofft. Jetzt gilt es zu fordern und unseren Forderungen Nachdruk zu geben. Wo drei deutsche Maenner im Geiste der Freiheit beisammen sind, moegen sie einen Stützpunkt der Zukunft Deutschlands bilden. Verbreiten Sie diesen Aufruf und die Petition unverzüglich Das Comité. in Ihren Nachbarorten. Nota. disem aufrufe war die bekannte, 4 punkte enthaltende sogenannte Petition der Mannheimer, vom 27. Hornungs, gedruket beigefügt. Welchen glauben, welches vertrauen verdient wol ein Comité, dessen mitglieder sich fürchten ire namen zu unterschreiben? IvLaszberg. Brief des Hr. Obersten Ellgger an seine frau zu Luzern. Ma chère Iosephine! je vais donc quitter la Suisse, ma patrie cherie, en fugitif, pour avoir fait mon devoir, pour avoir combattu pour une sainte cause. La vie m'est a chargé! que je n'ais scu mourir en combattant, pour mon pays! – ce n'est pas a cause de ma sureté personelle, que je Vous ai quitté; mais parceque je ne voulais voir ni Dufour, ni Bontemps. Ie dois un nom intact a mes braves fils: la calomnie ne doit pas pouvoir y mordre. Ah! que faits tu malheureuse& bonne femme?! que fait mon brave Carlos? c'est pour lui sur tout, que je crains, que je tremble. Ecris a Madame Ienisch. moi je vais t'envoler de l'argent, pour faire payer ce que nous derrons. Je resterai a Domo d'ossola en Piemont, ecris moi la. I'aurai bien voulu rester en Suisse; mais le Valais se soumet aussi. Pauvre Suisse! Adieu! que Dieu Vous protege! Grunderle 30 Novembre. 1847. Carlos. 9. E. Kaum fünfzeh'n Jahre an Vaters Seite, Will ziehn der Knabe zum ernsten Streite. Kaum fünfzeh'n Iahre, und hoch zu Ross, Da trifft den Knaben ein feindlich Geschoss. Kaum fünfzeh'n Jahre, in Mutter arm, Erwacht dem Knaben das Leben so warm. kaum fünfzeh'n Iare, in kühner That, Der Knab sich als Schweizer bewaehret hat. R. Balthassar. Das Schwert an der Seite, das Herz voll Muth, Es ziehet den Iüngling in Kampfes Gluth. Das Schwert an der Seite, an Gotthards Wand, Da faellt der Iüngling fürs Vaterland! Das Schwert an der Seite, das Antliz voll Ruh', Sie tragen den Iüngling dem Grabe zu. Das Schwert an der Seite, in stiller Hall', Der Iüngling ersieht nicht des Vaterlands Fall. Bern 30. Dcbrs, 1847. Obige gedichte sind von einer unverheurateten nichte das Hr. Majors Zeerleder von Steinegg, die zu Bern wonet. aus griechischer schrift übersezzt. am ende der welt Im bürgerlichen kriege ist nichts schaedlicher als ich mit tinte und feder iemals ausdrüken kam. glaube eher dem winde, als Du den feinden glaubest. kaum ist punische warheit iene warheit. Die briefe die ich geschrieben, schrieb ich ich nicht Dir, wie dise welche Du vielleicht erhalten hast. So lauten die aviso's des griechischen textes. was Sie darüber herausbringen, bitte an Eutychium Capitatum zu senden, für den ich Regesta seculi decimi quarti& urkundias cum sigillis schreibe. Der haupttext meines Ieremias sagt: Kakistos est Sigwart erupit, evasit sine modo& periculo. Talis manu strenuus& audax, sed, nec alessandros, nec napoleon, nec aiax. durch mordbrand sind sind mer als 35. häuser und scheunen verzert worden, mit getreide angefüllt von inlaen- dischen feinden, nicht aus zufall, sondern aus bosheit zerstoeret. ein starkes gerüchte gieng aus: daß die fürer unseres Krieges in verwirrung die flucht ergriffen haetten: zu Schongen und anderwaerts wurden früher schon alle unbewaffnete, greise und gebrechliche hinweggefürt. alle ehemalige freischarler giengen zum feinde über. Nichts desto weniger war am 23. noch anlass zu verzweifeln: im gegenteil, durch heroische anstrengung waeren unsere stellungen, die wir mittags verlassen hatten, durch aus wieder zu nemen gewesen. die wunde des Generals(in der gegend des schlafes) beunruhigte alle mer mer wegen dem starken blutverlurste, als aus anderer ursache, und auf ieden fall, war Elllger noch da, welcher mer zum feldherren geboren zu sein scheint. Überdies waren noch über 10.000. bewaffnete maenner, teils regulaire truppen, teils land- sturm vorhanden, welche laut zum kampf gefürt zu werden verlangten. Ich bat die anfürer, mir zu erlauben, freiwillige aufzurufen, mit welchen ich den linken flügel des feindes zurükzudraengen hoffte, welchen zu gleicher zeit die Schwizzer in die flanke fallen sollten; aber vergebens, nichts als das niederlegen der waffen befalen sie. dann sprach un Elgger mit gebeugtem gemüte: seine mission habe nun ein end, und entliess alle. M. den 5. Maerz. 1849. Die franzoesische Propanda, oder das Comité directeur zu Paris, hat nun seinen hauptcoup gemacht. Sie hat es viele male versucht den voelkeren den puls zu fülen, um zu sehen: ob sie bald zu iren unternemungen reif seien? die ersten versuche geschahen in der Schweiz, welches land am ersten, nach politischer und Confessioneller verfassung, geeignet eindrüke aufzunemen war. die erfolge diser versuche offenbarten sich: in dem Savoier zuge, in dem Zuge gegen Basel, in dem zuge gegen Neufchatêl, in dem bürger- Kriege von Wallis, in den freischaren zügen von 1844& 45. in dem Kriegs zuge gegen die Aargauischen Klöster(diser etwas früher). endlich hielt sich die Propaganda da stark genug auch einen groesseren versuch zu wagen, und beauftragte ire Schweizerfreunde, unter dem an sich laecherlichen Vorwande der Jesuiten einfürung, die katho- lischen Urkantone feindlich zu überfallen auf der alten Meersburg am 3. April. 1848. Gesten war eine merere tage vorher durch Druk angekündigte Volksversammlung hier. Die Radicalen von Konstanz hatten sie durch den hiesigen burgermeister Riedlinger und noch ein halb duzend irer gelichters zu stande gebracht: das impressum enthielt 3. punkte, über die man beraten und schluss nemen wollte. auf 2. ur nachmittags war die zusamenkunft auf dem Schloss- plazze bestimmt. das sogenannte neue schloss und der schlossplaz, wurden one anfrage bei der grosherzoglichen beamtung, von dem Bürgermeister in besizz genommen. Burschenschaftliche fanen, wurden merere auf dem balkon des G. H. schlosses aufgestekt. es kamen dampfschiffe von Constanz mit musik und schwacher besazzung, von Friederichshafen mit beinahe 300. personen. Den anfang machte Burgermeister Riedlinger mit einer anrede; deren inhalt ich nicht hoerte; weil ich spaeter erst hinzukam; die aber, wie man mich versicherte höchst unbedeutend war. nach im trat der radicale Director des Schul- lerer Seminar's Herr Nesselhauf auf, und hielt eine rede, die sich vorzüglich über den not- und übelstand der Volksschullerer verbreitete; aber, wie ich vernam, auf die versammlung keinen besondern eindruk machte. man erwartete einen hauptredner, der auch in der person des Konstanzer federnhändlers Zogelmann erschien. ein hochgewachsener mann, mit einem reichen langgepflanzten schwarzen barte, und einer roten Jacobiner müze auf dem kopfe. Schwarz war der mann, der auch in iüngster zeit in andern volksversammlungen gesprochen hatte, eine perle des Konstanzer Klubbs, gekleidet, schwarz war auch seine rede, denn sie trug nur unheilvolles vor. diser mann besizzt ein vortreffliches stimmorgan für einen volksredner, ⌜durch und ⌜ die handhabung desselben bewies er auch daß er dasselbe schon oft geübt habe."Reform! Reform! Copia. ausgeschellt worden den 26.ten abends. Bekantmachung. In Folge Befehls des Oberkommendos der Volkswehr, sind sämtliche Privatwaffen, als: Stuzer, Musketen, einfache oder Doppelte Jagdflinten, Säbel oder Hirschfänger und Große Pistolen, soweit solche nicht zur Be- waffnung des Iten Aufgebots bereits in deren Händen sind der Hiezu bestellten Comission morgen den 27ten bMts von Morgens 8 bis 12 Uhr – und Mittags 2 Uhr umso gewißer abzugeben, als sonst deren Verheimlichung die Strafe nach den Kriegsgesezen nach sich ziehen würde. Jeder Eigenthümer hat einen Zedel an seine Waffe zu heften mit seinem Namen versehen. Erforderlichen Falls wird eine Comission eine Nachvisitation vornemen. – Die Abgabe der Waffen hat auf dem Nebenzimmer des obern Rathhaussaales zu geschehen, und wird hierüber eine Liste geführt. Über etwaige Zweifel wer Waffen behalten fürfe entscheidet die Comission vorbehaltlich eines Rekurses an den BezirkszivilComissair Meersburg am 26 Juni 1849 Burgermeister Rindlingr JvLaszberg zu Meersburg. expdt, eodem Hohbach. In beziehung auf die gestern erfolgte öffentliche verkündigung, die allgemeine An die Entwaffnungs Comission entwaffnung betreffend, hat der unterzeichnete folgendes anzubringen: Ich besizze noch ungefär einige zwanzig stüke waffen verschie- dener art von welchen vier stük an hiesige einwoner ausgeliehen sind. Dise saemmtlich auf das Rathaus zu bringen, wäre eben so untulich als überflüssig; da sie beinahe alle, mit ausname weniger zum hausgebrauch Irer mitglieder, auf meine kosten anher zu senden, um durch unentberlicher, zum Kriegsdienste untauglich sind. Ich ersuche demnach die Entwaffnungs comission, gefälligst eines den augenschein sich von dem bestande des obengesagten zu überzeugen. Meersburg am 27n Juny. 1849. Morgens. Hochwohlgeborner Herr Regierungs Rath und CivilComissaire. Aus anliegendem Verzeichnisse belieben Euer Hohwolgeboren zu ersehen: welche Waffen ich habe auf das Rathhaus abliefern müßen. Da meine Gewehre größtentheils aus in dieser Zeit ganz unbrauchbaren Antiquitäten, oder solchen be- stehen, welche Familien Werth für mich haben; so stellte ich gestern an den hier anwesenden Grosh: Hess: Herren Comandanten Major Hut das Ansuchen: mir dieselben zu belassen der eben hier anwesende Herr Regierungs Direktor Fromherz gab mir den Rath mich deßhalb am Euer Hochwohlgeboren zu wenden, zu dessen Ressort die Sache gehöre und Er nicht zweifle daß Sie ganz geneigt seyn werden meinr Bitte zu entsprechen. Indem ich nun Dieselbe Wohldemselber angele- gens unterstelle verbürge ich zugleich mein Ehrenwort besagte Waffen auf geweiliges Verlangen gesetzlicher Behörde wieder auszu- liefern. Mit vollkomenster Hochachtung Euer Hochwohlgeboren Meersburg den 17 Juli. 1849. ganz gehorsamer Diener der 80. iärige Oberiägermeister JvLaszberg Die Belassung der dem Freiherrn von Laßberg gehörigen Waffen unterliegt in der Voraussetzung keinem Anstande, als von Seiten des Herrn Platz–Commandanten keine Bedenken dagegen obwalten. Konstanz 17. Juli 1849 Der Zivil-Commissär von Friederich Rggs. Rath. Wen Von Seiten des Commandements steht der Ab- lieferung der, dem Freiherrn von Laßberg angehörigen Waffen, kein Anstand entgegen. Meersburg den 17.ten Juli 1849 Huth Major Kreuz Zeitung. 1880, Nº. 164. den 8 May. In Beobachter. Seite 3. spalte 1& 2. "Wie sich doch die Zeiten aendern, oft in der kurzen spanne Zeit von einem Iahre! "Heute(Am 7. May) ist es iust ein Iahr daß Herr Nazional Versammelter Würth aus Sigmaringen "in Frankfurt a. M. den Antrag stellte: In Erwaegung, daß die rebellischen Fürsten "bereits zu den Waffen gegriffen und den Reichsfrieden gebrochen haben: In Erwägung, daß "mit disen Fürsten nicht mer unterhandelt werden kann, beantrage ich die National "Versammlung beschliesse: das teutsche Volk sey zu den waffen zu rufen und aufzufordern, "die rebellischen Fürsten zu vertilgen."& caetera.&x.&c. M. 21. May. 1854. Heute sollte eine verkündigung S. E. des Erzbischofs, über die verwaltung des Kirchengutes, vor dem volke auf der kanzel verlesen werden. Gestem versammelte der Rggs Director von Constanz, eine menge B. amtmänner zu Uberlingen und sprach sich mit denselben über die, gegen dise erwartete verkündigung, des E. bischöfl: Decret zu ergreiffende maßregeln. dasselbe sei vom 5. dises und die dasselbe betreffende ministerial ver- fügung vom 18 huius. Heute, vor beginne des sonntägl: Gottes dienstes: begab sich der hiesige bezirks Amtmann, zu dem durch schlagfluss ins haus gebannten Stadtpfarrer, Decan Haim und frage in: Ob er die fragl. Bischöfl: verordnung erhalten? und ob er sie auf der Kanzel verkünden zu lassen gedenke? allerdings erwiederte der Decan."Allein die verkündung derselben "seie von der G. H. Regierung verboten," versezzte der B. Amtmann, und er müsse sich die auslieferung des fragl: aktenstüks zu seinen handen abfordern. hierauf erwiederte der Decan, daß er nicht gewillet sei das verlangte abzugeben und hierin nur der bewaffneten gewalt weichen werde; worauf der amtmann den Decan verliess; aber gleich darauf einen Gendarme in den pfarrhof schikte, welchem denn auch der Detan das auf seinem Tische liegende schreiben wies und durch denselben forttragen liess. Unter die bedaurenswürdigsten Kriterien unserer Regierung gehört auch daß sie meistens ire cathegorische schritte so ungeschikt einleitet, daß dieselben das vorgestekte ziel niemals erreichen, aber die regierung selbst in den augen verständiger und leidenschaftloser leute, nut laecherlich machen können; weil sie gewönlich nicht sine ira et odio gewält worden sind. In der blinden wut, denn iezt ist sie wirklich zur offenbaren wut geworden, mit welcher man hier landes die Katholische Kirche wert mit welcher die Rgg. über die verteidiger des alten herfällt, hat sie weder vor- noch ruk-wärts gesehen: hinc illae lachrimae. Was war, was konnte unzweifelhaft der zwek des hier besprochenen schrittes sein? Gewiß kein anderer als: zu verhindern, daß daß E. B. Decret die verwaltung die Kirchengüter betreffend, nicht verlesen, dem katholischen volke nicht bekannt werde! und ist diser zwek kurch die wegname dises einzigen exemplares erreicht? oder hat disen morgen vor iedem pfarrhofe, vor ieder Kirchentüre ein Gendarme gestanden Freiburger Zeitung. Tageblatt für Politik, Literatur und gesellige Unterhaltung. Dienstag Nro 206. den 25. Juli 1837. Teutschland. * Freiburg, 24. Juli. Am 19. Juli starb dahier der Freiherr Franz Xaver Schnewli Bernlapp von Boll- schweil auf Bollschweil, Wittnau, Biezighofen, Nieder- winden und Yach, Großherzogl. Badischer Kammerherr. Der Verblichene, dessen edles Gemüth und Humanität ihm nur Freunde erworben hatten, war 1764 zu Frei- burg geboren; seine Mutter gehörte dem erloschenen Ge- schlechte der Mönche von Leuenburg an. Er war ver- mählt mit der Freyin Ottilia von Andlaw aus dem Hause Birseck, welche im Jahr 1832 ihm in die Ewigkeit vor- anging. Diese Ehe blieb kinderlos, und so starb er als der letzte des uralten edlen Geschlechtes der Schnewli, das mit der Geschichte unserer Vaterstadt und des Breisgaues innig verwebt ist. Sein Ursprung verliert sich in den Sagen der Vorzeit; gegen und seit der Mitte des 11ten Jahrhunderts blühte dieses Geschlecht in vielen Aesten. Unter ihnen bezeichnet die vaterländische Geschichte beson- ders: die Schnewli von Schneburg und von der wilden Schneeburg, die von Bollschweil, die von Weyer(Wiger) oder vom Schneefeld, die Kranzau, im Hof(genannt von Freiburg) Kung, Weiswyhl, zur Tanne, Kollmann, Kolz, Gresser, vom Weiler, von Landeck und von Wisneck. Auch das berühmte und hochverdiente Geschlecht derer von Blu- meneck war nach glaubhafter Familien-Ueberlieferung ein Zweig des Stammes der Schnewli. Dieselbe Ueberliefe- rung nennt als den ersten Bürgermeister der neu gegrün- deten Stadt Freiburg einen Schnewli. Seitdem waren viele Mitglieder dieses Hauses Bürger in Freiburg und bekleideten häufig und namentlich in den bewegten Zeiten des 14ten und 15ten Jahrhunderts die Stellen von Schultheißen, Bürgermeistern und Rathsherrn. Sie waren Stifter und Gönner der Karthause St. Johannesberg, des Stiftes Oberried und der Pfarrei Merzhausen. Die Familie ver- breitete sich in allen Theilen des Breisgaues und der Markgrafschaft; der Zweig von Bernlapp gelangte 1327 durch Kauf sogar in den Besitz der Burg Zähringen, und verblieb in dem Besitz bis gegen das Ende des 15ten Jahrhunderts. Die vielen Theilungen und das Aussterben mancher Linien bereicherten viele Geschlechter, namentlich die Familie von Sikingen, in welcher der Stamm von Landeck erlosch. Die noch vorhandenen Besitzungen waren Großherzogliche Lehen, und gingen durch Vertrag vor einigen Jahren in die Familie des Staatsministers Freiherrn von Berstett uüber. * Karlsruhe, 25. Juli. LXV. öffentl. Sitzung der II. Kammer. Präsident: Mittermaier. Auf den Sitzen der Regierungekommissaire: die Minister Win- ter und v. Blittersdorff. Die Sitzung wird um 8 Uhr eröffnet. Duttlinger legt vor eine Petition der Gemeinderäthe Batt und Gohrenagger und 18 anderer Bürger der Gemeinde Wittnau, Landamts Freiburg, Allmendge- nuß betreffend, und empfiehlt dieselbe der Petitionskom- mission zur baldigen Berichterstattung, damit die Angele- genheit, welche für die Petenten von großer Wichtigkeit sey, ihre Erledigung noch sicher erwarten könne. Sekretair Bohm übergibt eine Bitte sämmtlicher Schul- lehrer des Bezirks Waldkirch: 1) Jene Schulstellen, die früher mehr trugen, als was das Gesetz vom 28. Aug. 1835§. 5 bestimmt, in ihren hergebrachten Er- trägnissen oder Fassionen zu belassen, und 2) die vom Meßner- und Organisten-Dienste herrührenden Erträg- nisse dem Lehrer an seinem fixen Gehalte nicht in Auf- rechnung oder Anschlag zu bringen. Schinzinger übergibt eine Vorstellung des Messer- schmieds Senesius Schmidt, Secklermeister Deng- ler, Joh. Baumgärtner und Bernhard Reich von Freiburg, die Auflösung der Beurbarungs-Com- mission und definitive Zuweisung des Beurbarungsvermö- gens an die Gemeindeverwaltung betr. Schaaff legt vor eine Vorstellung des Müllermeisters Laubinger zu Daxlanden, die Aufhebung der auf seiner Mühle liegenden öffentlichen Abgabe einer jähr- lichen Gült betreffend. Gerbel erstattet Bericht über die Petition der Gemeinde Hambrücken, die Anlage einer Straße betreffend. An- trag auf Ueberweisung an das großh. Staatsministerium. Angenommen. Es beginnt die Diskussion des von Bohm erstatteten Commissionsberichts über die seit dem Landtage von 1835 erlassenen Provisorien in Betreff der zum Geschäftskreise des großh, Ministeriums des Innern gehörigen Gegenstände. (Schluß folgt.) * Karlsruhe, 24. Juli. Von dem interessanten Berichte, welchen Trefurt Namens der Budgetkommis- sion über die Budget-Titel 1)"Unterrichtswesen," 2)"Wissenschaften und Künste," 3)"Cultur, und 4."milde Fonds- und Armen-Anstalten" erstattet hat, theilen wir vorläufig den Eingang und den Theil mit, der von den Universitäten und Mittelschulen handelt. Meine Herren! Die Ausgabsrubriken, über welche sich der gegenwärtige Bericht zu verbreiten hat, sind von so überwiegendem Ein- flusse auf das Gedeihen eines Staates, daß die jedem Haus- halte gebotene weise Sparsamkeit, nicht sowohl nach den Summen, welche aufgewendet werden, als darnach fragen muß, ob die mittelst der Summe ins Leben gerufenen Anstalten und Einrichtungen in ihrer Anlage und Ausbil- dung die Vollendung bereits erlangt haben, welche den- selben zu verleihen unter den gegebenen Verhältnissen mög- lich ist. Ihre Commission hat den Gegenstand von diesem Ge- sichtspunkte aufgefaßt, sie wird Ihnen keine Beschränkung der Ausgaben vorschlagen, weil sie der Ueberzeugung ist, daß die Summen, welche auf diese Gattung der Staats- Bedürfnisse, besonders den Unterricht, verwendet werden, in Vergleichung mit dem Aufwand für Befriedigung ma- terieller Bedürfnisse, von geringer Bedeutung sind; sie wird aber bei einzelnen Titeln und Positionen Ihre Auf- merksamkeit auf die Verbesserungen lenken, deren die hie- her gehörigen Staatseinrichtungen empfänglich sind, und Sie zu Beschlüssen auffordern, welche die Aufmerksamkeit der Großherzogl. Regierung und deren Thätigkeit für die möglichste Vervollkommnung der Anstalten anzuregen ge- eignet scheinen. Tit. X. Unterrichtswesen. I. Akademischer Unterricht. Unter dieser Rubrik erscheint im gegenwärtigen Budget, wie im vorigen, ein jährlicher Staatsaufwand von 126,766 fl. für die Dotirung der beiden Landes-Universitäten. Ehe wir in die Prüfung der einzelnen Positionen ein- gehen, werfen wir die Frage auf: ob und welche Verbes- serung hier im Allgemeinen wünschenswerth sey. Daß eine erschöpfende Erörterung dieser Frage die Gren- zen dieses Berichts überschreiten wurde, ist für sich klar, auch sind wir weit entfernt, uns ein competentes Urtheil über die Einrichtung der Universitäten in allen Beziehungen anzumaßen; inzwischen scheint uns doch darüber nicht ge- stritten werden zu können, daß bei einer jeden Unterrichts- Anstalt die Absicht der Staatsgewalt nicht allein darauf gerichtet seyn dürfe, der zu bildenden Jugend eine schick- liche Gelegenheit zum Genuß des erforderlichen Unterrichts zu eröffnen, daß vielmehr ihre erste Sorge auch dahin gehen müsse, Vorkehrungen zu treffen, welche für die eifrige Benutzung dieser Gelegenheit eine möglichst gute Gewähr- schaft leisten, – und gerade in dieser Beziehung scheint uns die Einrichtung, wie solche auf den meisten Universi- täten langher besteht, mangelhaft. Die Anordnung strenger Staatsprüfungen gewäͤhrt zwar einigen Schutz gegen die Aufnahme unfleißiger Subjekte in den Staatsdienst, und nicht minder wirkt sie als Sporn des Fleißes auf die studirende Jugend; allein, um in letz- ter Beziehung bei Allen, oder auch nur Vielen, auszutei- chen, liegt sie für den zum ernsten Blick in die Zukunft selten gereiften Jüngling zu fern, er bedarf eines ihm näher stehenden, ihn unmittelbar anregenden Eindrucks: und mit dem, gleichwohl auch unvollständigen, Schutz des Staats gegen unfähige Diener, ist den Euern kein Schutz ge- währt gegen den vergeblichen Aufwand der Studienkosten, kein Schutz den künftigen Staatsbürgern gegen den un- widerbringlichen Verlust ihrer kostbarsten Jugendzeit, kein Schutz der bürgerlichen Gesellschaft gegen Ueberlastung mit halbgebildeten, vom Staatsdienste zurückgedrängten, und für bürgerliche Gewerbe verdorbenen Subjekten, welche vorzugsweise geeignet sind, die Klasse der Müssigen und Unzufriedenen zu vermehren. Wir sind weit entfernt, zu verlangen, daß unsere Uni- versitäten in Schulen verwandelt werden, allein in einer Zeit, wo man sich bei jeder Staatseinrichtung mit ängst- licher Sorgfalt um Garantieen für die Erreichung ihres Zweckes umsieht, wo man keines Rechts und keines Genus- ses sich erfreuen zu dürfen glaubt, wenn nicht eine solche äußere Gewährleistung dafur besteht, mag es nicht länger als ein Vorzug der Universitäten angesehen werden, daß sie fast durchgängig eine Unterrichtsmethode haben, bei welcher der Lehrer nicht einmal erfährt, ob ihn seine Schüler verstehen, bei welcher er von ihrem Fleiß oder Unfleiß nicht die entfernteste Kenntniß erlangt, bei welcher den Schülern nicht einmal Gelegenheit gegeben, vielweniger eine Nöthigung bereitet ist, sich durch Wetteifer im Fleiß die eines studirenden Jünglings allein würdige Anerken- nung zu verschaffen. Und dennoch ist gerade die Jugend vorzugsweise das Alter des Ehrgeizss; kein Wunder also, daß dieser auf den Universitäten noch immer sich auf alt- hergebrachten Sitten oder gesetzwidrigen Abwegen herum- tummele, da man ihm die allein ziemende Bahn zu öffnen, bisher zögerte. Wir halten diesen, alle theoretischen Vorlesungen an der Hochschule treffenden Vorwurf zwar nicht für den einzigen, aber für den weitaus wichtigsten, und für die Quelle mancher andern Uebelstände; und so einfach auch das Mittel zur Abhülfe zu seyn scheint, so treten doch der Durchführung desselben Schwierigkeiten entgegen; auf