erhalten am 15 Maerz 1842. durch den Ratsdiener Nachmittags. Meersburg den 12ten März 1842. Der Gemeinderath der Stadt Meersburg Schreiben des Freiherrn von Laßberg dahier vom 11 d. M. Die Ein- schäzung des alten Schlosses daselbst in die Feuerversicherung betr: Beschluß. Nº. 263. Dem Freiherrn von Laßberg zu erwiedern: ad 1. und 2. der Anschlag zur Brandversicherung richtet sich nach dem Bauwerth, jener zur Versteurung nach dem Verkaufswerth, wel- cher bei der Einschäzung in die Brandversicherungsanstalt nach §: 6. Abs. 3. der Instruktion für die Taxatoren, Reggsblatt Nº. 12. vom Jahr 1841. nicht berüksichtiget wird. ad 3. Man versichert die Gebäude nicht allein wegen der Gefahr von Aussen, sondern auch wegen der innern Gefahr, und in sofern sind die unzerstörbaren Theile des Schlosses bei der Abschäzung schon berüksichtiget worden. ad 4. Die Abschäzung geschah nach dem gegenwärtigen Zustand des Gebäudes; werden später Theile desselben abgebrochen, so kann sodann auch eine Minderung des Feuerversicherungs- kapitals statt finden, vor dem Abbruch jedoch nie. ad 5. Hierüber muß man dem Freiherrn von Laßberg auf§: 7 und 9. des Gesezes vom 30 Juli 1840. Rggs Blatt Nº. 18. verweisen. Wer mit der Abschäzung nicht zufrieden ist, kann nach §: 25. des angezogenen Gesezes eine Revision der Abschät- zung verlangen. Nur muß das Revisionsgesuch binnen 8 Tagen bei dem Großh: Bezirksamte angezeigt und binnen weitern 14 Tagen ausgeführt werden. Hochstellersch. Dr. Barth. An Freiherrn Josef von Lassberg Dahier Meersburg, den 3ten Juni 1854. Der Gemeinderath der Stadt Meersburg ale als Pfandgericht Nro. 664. An Sr. Hochwohlgeboren Freiherrn von Laßberg dahier den Liegenschaftsverkauf des Karl Barth von hier Die Verweisung des Erlöses an insbesondere die Gläubiger betfd. Euer Hochwohlgeboren benachrichtigen wir hiemit, Daß die der rubrizirten Verweisung entgegenge- standenen Hinderniße nunmehr beseitigt sind, und wirklich der Verweisungs Entwurf gefertigt wird. Zu deßen Publikation haben wir Tag- fahrt auf Dienstag den 6.t d. Mts Nachmittags 2. Uhr festgesetzt, und bitten deßhalb Euer Hochwohlgeboren bis auf diese Zeit die zur Ab- zahlung angemeldeten 2 Termine, a 275 f – zusamen mit..... 550 f nebst Zinsen Hieraus vom 16.ten dezbr 1853, (2.t Steigerungstage) bis 6.t Juni 1854 für 172 tagge: 12 f 57. Im Ganzen: 562 f 57. neher übergeben zu wollen, damit wir die da- rauf verwiesenen Gläubiger sogleich befrie- digen können. die Verweisung sowohl, als die Quittungen der befriedigten Gläubiger werden wir Euer Hochwohlgeboren bis spätestens den 7.ten Juni einsenden. Brunner Dr. Kaiser Pfandschreiber Sr. Hochwohlgeboren Freiherr von Lassberg D. S. Dahier. Meersburg, den 7ten Juni 1854 Der Gemeinderath der Stadt Meersburg als Pfandgericht An Seiner Hochwohlgeboren Freiherrn von Lassberg Dahier. Nro. 683. Für den von Euer Hochwohlgeboren gestern anher deponirten Kaufschillings-Termin nebst Zinsen, im Betrage zu... 562 f 57 xr. übergeben wir im Anschluße die Quittungen der hiraus befriedigten Gläubiger, und zwar: 1. des Pfandgerichts dahier über – 6 f –. 2. Josef Efinger"" – 1f. 23. 3." Matheus Hans"" 54 f. 36. 4." Andreas Münzer"" 80 f. 4. 5. der Stadtverrechnung"" 28 f. 49. 6. des Meyer Jakob Moos von Geilingen, 110 f. 36. 7. der Spitalverwalteng dahier 281 f. 29. Diese Quittuugen dienen als Belege zur Verweisung. Giebt obige – 562 f 57 xr Über deren Empfang erbitten wir uns auf Gegen- wärtigem gefällige Bescheinigung und deren sofortige Mitthei- lung: – Brunner Dr. Stainer Pfandschreiber. Den Empfang der oben aufgeführten sieben Quittungen bescheinigt: Meersburg den ten Juni 1854. T: Freiherrn von Lassberg Sr. Hochwohlgeboren DS Dahier