Bis 1918 besaß das Deutsche Reich kein Kriegsministerium. Es existierten nur die Kriegsministerien von Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg ; Das Preußische Kriegsministerium war gleichzeitig die oberste Heeresverwaltungsbehörde für alle Länder des Deutschen Reiches außer Bayern, Sachsen und Württemberg