Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert. Karlsruhe, 1819 - 1933, 1819-1933
AlleABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
  • Jugend

    Jugend <12-20 Jahre> / Jugendalter / Jugendlicher / Teenager
    für das 12.-20. Lebensjahr nach Dorsch unter Entwicklungsphasen
    5 mehr Seiten
  • Kind

    Kindheit / Kindesalter / Kindschaft / Kinder
    Verwendet für das 1.-12. Lebensjahr sowie unabhängig vom Alter für das Verhältnis zu den Eltern; mit einzelnen Berufsgruppen wird i.d.R. kein Kompositum gebildet, z.B. SWW Missionar ; Kind.