Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert. Karlsruhe, 1819 - 1933, 1819-1933
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  • Gesetz

    Gesetzliche Regelung / Gesetze
    Verwendet für das Recht: Jede Rechtsnorm, hoheitliche Anordnung eines gesetzgebenden Organs, die für eine unbestimmte Vielzahl von Personen allgem. verbindl. Regelungen enthält (G. im materiellen Sinne); jeder Beschluss, der im verfassungsmäßig vorges. förml. Gesetzgebungsverfahren ergangen ist (G. im formellen Sinne).
  • Gesetzentwurf

    Gesetzesentwurf
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