Name in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein für kommunale Bundkörperschaften unterhalb der Kreisebene bestehend aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden ohne Selbstverwaltungsgarantie; in anderen Bundesländern haben sie andere Bezeichnungen (z.B.: Baden-Württemberg als Gemeindesverwaltungsverband, in Bayern und Thüringen als Verwaltungsgemeinschaft, in Sachsen als Verwaltungsverband)
Im Dt. Reich seit 1919, in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 die Gliedstaaten, die bis 1918 "Bundesstaaten" hießen (in der ehem. DDR wieder ab 1990 gebildet)