Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert. Karlsruhe, 1819 - 1933, 1819-1933
  • Charge <Studentenverbindung>

    Chargierter / Chargieren
    Amt bzw. Amtsträger in einer studentischen Verbindung; unter "Chargieren" versteht man die Vertretung einer farbentragenden Verbindung bei Feierlichkeiten nach außen (durch "Chargierte" in Wichs), also die repräsentative Tätigkeit einer Charge.
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  • Familie

    Familien
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