Großherzoglich Badisches Anzeige-Blatt
Allgemeines Intelligenz- oder Wochenblatt für sämtlich-hochfürstlich-badische Lande
1775-1803
Provinzialblatt der badischen Pfalzgraffschaft
1803-1807
Vorgänger
Nachfolger
- Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden 1869–1917
- Sonderabdruck des Staatsanzeigers für Baden 1918–1922
Beilagen
- Karlsruher Intelligenz- und Wochen-Blatt 1810-1832
- Verordnungs-Blatt für den Mittelrhein-Kreis 1837-1855
- Verordnungsblatt für den Unterrheinkreis. Beilage zum Anzeigenblatt des Unterrhein-Kreises enthaltend die Verordnungen 1837-1855[?]
- Sammlung der Administrativ-Verordnungen und Bekanntmachungen für den Oberrhein-Kreis 1837–1838
Geschichte, Entwicklung, Verbreitung und politische Ausrichtung
Nach der Gründung Kurbadens als Vorläuferin des Großherzogtums verabschiedete der badische Staat 13 Organisationsedikte. Der Konsolidierung des neuen Staatsgebildes diente in den Jahren 1805 bis 1807 u.a. die Schaffung von drei Provinzialblättern für das ober-, mittel- und unterrheinische Gebiet. Nach Umwandlung der Provinzen in Kreisdirektorien als neue Mittelbehörden im Jahre 1810 wurden daraus Anzeigeblätter, die jeweils für mehrere Kreise zuständig waren.
Die Zahl der Kreise (mit einer Ausnahme nach Flüssen benannt) betrug anfangs zehn, später sechs. 1832 wurden vier neuformierte Kreise unter Leitung einer Kreisregierung kreiert, nämlich der See-, Oberrhein-, Mittelrhein- und Unterrheinkreis, für die je ein amtliches Verkündungsblatt vorgesehen wurde. Als Beilagen dazu erschienen seit 1836 Kreisverordnungsblätter. Die Verkündigungspflicht sowohl für Gesetze als auch für Verordnungen war als staatliche Pflichtaufgabe im Badischen Landrecht verankert.
1855 erfolgte eine Reorganisation der Verkündungsblätter. An die Stelle der vier Kreisanzeiger trat unter dem Titel Großherzoglich Badisches Allgemeines Anzeigeblatt (1856-1868) ein einziges Anzeigeblatt für ganz Baden. Es wurde später vom Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden (1869-1917) abgelöst. Zeitgleich wurde ein Großherzoglich Badisches Zentralverordnungsblatt (1856-1868) eingerichtet.