Deutschland, Deutsches Reich ; Deutschland ; Thüringen
Weitere Angaben
Gründung als Alleininhaberin der Unternehmen Carl Zeiss und Schott; 1948 beantragt die Firma Opton bei der baden-württembergischen Landesregierung, den Sitz der Stiftung nach Heidenheim zu verlegen. Dem wird 1949 vom Justizministerium stattgegeben. Gleichzeitig bleibt in Jena die dortige Carl-Zeiss-Stiftung weiterbestehen. 1991 wird in einer Grundsatzvereinbarung zwischen den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Thüringen, der Treuhandanstalt und den beteiligten Unternehmen u. a. die Zusammenführung beider Carl-Zeiss-Stiftungen in einer Carl-Zeiss-Stiftung mit Sitz in Heidenheim an der Brenz und Jena beschlossen.