Accord, Zwischen der Fürst. Durchl. in Bayern, für sich vnd dero vereinigten Chur-Fürsten vnd Ständt, Eins : So dann Ihrer Fürstl. Gnad. Margraff Joachim Ernsts zu Brandenburg für sich und im Namen dero Mitunirten Chur-Fürsten und Ständt Andern Theils; den 23. [...]. [S.l.], 1620