( 83 )

schaft Nötlen, welche er zu erwarten batte, das Bürgerrecht in der Stadt Basel unter mancherlei Verpflichtungen gegen dieselbe sich erwarb. So un- gcrne sein Herr Vater dieses sah, und ungeachtet Prinz Bernhard in der Folge den Pforzheimer Landestheil eingeräumt erhielt, blieb mit dem er­worbenen Bürgerrecht der Durlachische Hof im un- verrückten Besitzstände des Baden - Durlachischen Fürstenhauses, welcher zu verschiedenen Zeiten den Bad'enschcn Markgrafen zum Zufluchtsort diente, und zwar das erstemal im Jahr 167-4 dem damali­gen Erbprinzen Friedrich Magnus, nachherigen Markgrafen, der während des damaligen hollän­dischen Kriegs, welcher sich bis an den Rhein hin­auf zog, mit seiner Gemahlin die Residenz Carls- burg verlassen und in Basel eine Zufluchtsstätte suchen mußte, woselbst er 18Monate verblieb, und das zweitemal im Jahr 1689, wo der nämliche Friedrich Magnus als Markgraf wegen denen mitten im Waffenstillstände von den Franzosen, unter Kommando des Kriegsministers Marguis de Lou- vois in den Gegenden des Rheinstroms verübten Grausamkeiten und Verheerungen mit seiner zahl­reichen Familie abermals nach Basel sich flüchten mußte, wo er im Jahr 1698 noch verweilte, als der Durlacher Hof bei Gelegenheit einiger Feier­lichkeiten, die er in demselben wegen des inzwischen erfolgten Ryswicker Friedens veranstalten wollte, in Brand gerieth, so daß er mit den Scinigen kaum noch mit dem Leben gerettet werden konnte.

Indessen wurde der Durlachische Hof noch früh­zeitig genug wieder aus der Asche erhoben, um ihm in dem spanischen Successionskrieg im Jahr 1703 zum drittenmal zum Asyl zu dienen, von wo

6 *