dem Großh. Badiſchen Sauſe zu Lehen erhalten(Dotationsurkund—des Großherzogs Ludwig vom§. Sept. 3823) und weitere liegenſchaftliche Beſitzungen ſelbſt erworben. Unter die letzteren iſt Watthalden zu rechnen.„Zur Vermeidung aller Mißverſtändniſſe“ erklärv. Berſtett in einem Zuſatz zu ſeinem Teſtament vom jo. Sept. 1833daß er„unter der Benennung Watthalden jedesmahl ſowohl di—Gebäulichkeiten nebſt dem Sarten als auch alles in der EttlingeAbb. 55: Watthalden bei SttlingenErbaut im Jahre 1818 von Baumeiſter Johann Ullrich.Gemarkung ihm eigenthümlich gehörige, oder noch zu acquirirendGrund Eigenthum verſtehe“. Die Sälfte dieſer allodialen liegenſchaftlichen Beſitzungen wird in dem Teſtament vom 38. April 183den beim Abſterben etwa vorhandenen oder nachher geborene—Enkeln vermacht. Die Wutznießung davon ſollte ſeiner hinterlaſſenen Witwe allein und nach deren Tod dem einzigen Sohn CarAdrian Reinhard v. Berſtett zufallen. Den beiden zu der WutznießuneBerechtigten blieb es unbenommen,„dieſe Beſitzungen, jedoch nur be⸗