dem Großh. Badiſchen Sauſe zu Lehen erhalten(Dotationsurkund des Großherzogs Ludwig vom§. Sept. 3823) und weitere liegen ſchaftliche Beſitzungen ſelbſt erworben. Unter die letzteren iſt Watt halden zu rechnen.Zur Vermeidung aller Mißverſtändniſſe erklär v. Berſtett in einem Zuſatz zu ſeinem Teſtament vom jo. Sept. 1833 daß erunter der Benennung Watthalden jedesmahl ſowohl di Gebäulichkeiten nebſt dem Sarten als auch alles in der Ettlinge Abb. 55: Watthalden bei Sttlingen Erbaut im Jahre 1818 von Baumeiſter Johann Ullrich. Gemarkung ihm eigenthümlich gehörige, oder noch zu acquirirend Grund Eigenthum verſtehe. Die Sälfte dieſer allodialen liegen ſchaftlichen Beſitzungen wird in dem Teſtament vom 38. April 183 den beim Abſterben etwa vorhandenen oder nachher geborene Enkeln vermacht. Die Wutznießung davon ſollte ſeiner hinter laſſenen Witwe allein und nach deren Tod dem einzigen Sohn Car Adrian Reinhard v. Berſtett zufallen. Den beiden zu der Wutznießune Berechtigten blieb es unbenommen,dieſe Beſitzungen, jedoch nur be⸗