ſignaliſieren die einſtmalige Srenze und die Brücke mit der Soch—waſſermarke vom Jahre 3824 den übergang?!“ aus der ritterſchaft⸗lichen Beſitzung der Familie von Türkheim in das Biſchöflich—Straßburgiſche Gebiet. In einem alten Gemarkungsplan von Etten⸗heim!“ iſt das„Joll⸗haus zu Etenheim“auf der öſtlichen Seiteder Straße, alſo ge—genüber der jetzigenStelle eingezeichnet.ier hat es auch ur—ſprünglich geſtanden.Als ihm der letzteZweck des Einzugsdes Brückengeldes fürdie Stadt Ettenheimdurch die neue Stra—ßengeld⸗Ordnung ent⸗zogen war, iſt es ver—achtet worden. Am6. Dezember 1826)at die Stadt Etten⸗)eim„das ſog. Zoll⸗haus mit einigen All⸗nendſtücken“ zur Neu⸗verpachtung gebracht.„Joſef Glanzmann,der Müller“ hat dasHãuschen um ꝛIfl undzwei Landſtücke„un⸗ter der Landſtraße“ um 7 fl erſteigert. Ein weiteres Stück Land„zwiſchen der obern und untern Samstagdohl“ hat Seorg Wie—derkehr für 2à fl 48 Kr. zugeteilt bekommen. Das Bezirksamtauf der Koute von Frankfurt nach Baſel ein Geleitzoll für das Geleite auf Jahrmärkten und Meſſenerhoben. Erſt durch die neue Sollordnung für das Großherzogtum v. J. 1812 iſt der Verkehr imInnern des Landes zollfrei geworden. Die Sollſtätten ſind an die Grenze gekommen.(cf. L. Airſch:Die Soll⸗ und Keichsſteuerverwaltung im Großherzogthum Baden. Uarlsruhe 1885.) Im Jahre 1721bezahlte man von einem mit 8 Pferden beſpannten Güterwagen, der nur 50—60 Str. Ladung habendurfte, von Freiburg bis Frankfurt 57 fl, 21 Ur. Wegzoll, Chauſeegeld und Brückengeld, welcher Be—trag ſich auf 590 Srhebungsſtellen verteilte. Noch im Anfang des i9ten Jahrhunderts durchzog dieStraße Frankfurt-—Baſel 20 reichsunmittelbare Gebiete. Infolge des mangelnden Zuſammenwirkensverſchiedenen Territorialherrſchaften war der Zuſtand der Straße denkbar ſchlecht.(F. J. Baer:Chronik über Straßenbau und Straßenverkehr in dem Großherzogthum Baden. Berlin 1878.)1Abb. 128: Der Sttenbach mit Sttenheim im Bintergrund.3838