Da die Zeichnung für die KRuppelausmalung viel einfacherwar, als ſie ausgeführt wurde und dem Sandhaas zugemutet wor—den war,„ſtatt der Farben mehr Sold anzubringen“, kam er miteiner Wachforderung. Wach ſeiner Aufſtellung hat betragen derAufwand für Arbeitslohn 3256 fl„Färbeß 34 fl„SGold 476 flzuſ. 2046 fl„Für meine perſönliche Arbeiten und ZJeitaufwand von 6vollen Monate, werent dießer Zeit ich nicht nur keineandere Arbeit übernehmen konnte, ſondern die früher an—gefangene ſtehen und unfollendet laſſen mußte, wird einSohes Miniſterium des Innern nicht unbillig finden,wenn ich die Summe anſetze von 450 flSa. 2406 fl“.Weinbrenner berichtet am§. April 3839, daß er den„Mahler Sand—haas als einen äußerſt ehrlichen und braven Mann kenne und des—halb die von ihm gemachte Angabe als wirklich geſchehen anſehe...Auch die Forderung von 480 fl für 6 Monath Arbeit finde ichnicht unbillig, da ihm von Seiten der Lutheriſchen Kirche per Tagàfl 30 Kr. paſſirt wurde. Die dem Mahler Orth für ſeine un—brauchbare Arbeit bewilligte Auszahlung kan dem Sandhaas aufkeine Weiſe in Anrechnung gebracht werden, weil dieſelbe ganz aus—gewüſcht werden mußte“. Am Schluß ſeines Berichtes befürwortetWeinbrenner die Zubilligung einer runden Summe von z400 fl.Das Miniſterium des Innern aber glaubte„alles gethan zu haben,wenn man dem Mahler Sandhaas ſtatt der accordirten 3800 flJo fl anweißt“. Sofbankier aber wurde am§. April 3839„zurZahlung von 280 fl an den Mahler Sandhaas und zur Berechnungauf die in ſeinen Zänden beruhende Maria Victoria Stiftungsgel—der veranlaßt“. Sandhaas, der von Darmſtadt aus am 27. April389 ſeinen Weffen Karl Sandhaas zur Abhebung des SGeldes be—vollmächtigt hatte, wollte ſich damit nicht zufrieden geben. Amſo. Wov. 3820 hat der Advokat Säuſer„Wamens und im Auftragdes of⸗ und Theatermalers Sandhaas von Darmſtadt“ der For—derung Nachdruck gegeben. Das Miniſterium hat das Geſuch mitder Begründung abgelehnt, daß Sandhaas weit mehr erhaltenhabe, als man zu zahlen ſchuldig geweſen ſei. Am 23. Juni 1827— 486—