Da die Zeichnung für die KRuppelausmalung viel einfacher war, als ſie ausgeführt wurde und dem Sandhaas zugemutet wor den war,ſtatt der Farben mehr Sold anzubringen, kam er mit einer Wachforderung. Wach ſeiner Aufſtellung hat betragen der Aufwand für Arbeitslohn 3256 fl Färbeß 34 fl SGold 476 fl zuſ. 2046 fl Für meine perſönliche Arbeiten und ZJeitaufwand von 6 vollen Monate, werent dießer Zeit ich nicht nur keine andere Arbeit übernehmen konnte, ſondern die früher an gefangene ſtehen und unfollendet laſſen mußte, wird ein Sohes Miniſterium des Innern nicht unbillig finden, wenn ich die Summe anſetze von 450 fl Sa. 2406 fl. Weinbrenner berichtet am§. April 3839, daß er denMahler Sand haas als einen äußerſt ehrlichen und braven Mann kenne und des halb die von ihm gemachte Angabe als wirklich geſchehen anſehe... Auch die Forderung von 480 fl für 6 Monath Arbeit finde ich nicht unbillig, da ihm von Seiten der Lutheriſchen Kirche per Tag àfl 30 Kr. paſſirt wurde. Die dem Mahler Orth für ſeine un brauchbare Arbeit bewilligte Auszahlung kan dem Sandhaas auf keine Weiſe in Anrechnung gebracht werden, weil dieſelbe ganz aus gewüſcht werden mußte. Am Schluß ſeines Berichtes befürwortet Weinbrenner die Zubilligung einer runden Summe von z400 fl. Das Miniſterium des Innern aber glaubtealles gethan zu haben, wenn man dem Mahler Sandhaas ſtatt der accordirten 3800 fl Jo fl anweißt. Sofbankier aber wurde am§. April 3839zur Zahlung von 280 fl an den Mahler Sandhaas und zur Berechnung auf die in ſeinen Zänden beruhende Maria Victoria Stiftungsgel der veranlaßt. Sandhaas, der von Darmſtadt aus am 27. April 389 ſeinen Weffen Karl Sandhaas zur Abhebung des SGeldes be vollmächtigt hatte, wollte ſich damit nicht zufrieden geben. Am ſo. Wov. 3820 hat der Advokat SäuſerWamens und im Auftrag des of⸗ und Theatermalers Sandhaas von Darmſtadt der For derung Nachdruck gegeben. Das Miniſterium hat das Geſuch mit der Begründung abgelehnt, daß Sandhaas weit mehr erhalten habe, als man zu zahlen ſchuldig geweſen ſei. Am 23. Juni 1827 486