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Vollkommener und außführlicher Interims-Vergleich Und Neben-Recess : Wie selbiger ... Zwischen Sr. Churfürstl. Durchl. zu Cölln und dero Ertz-Stifft eines- und so dann Burgermeistern und Rathe der Stadt Cölln andern Theils den 2. Januarii 1672. verabschiedet und beschlossen worden
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