Rheinländer, Karl Ludwig Theodor: Der Gemeinde-Rechner oder Anleitung zur Gemeinde-Rechnungsführung : nach Großh. Badischen Gesetzen und Verordnungen / von C. L. Th. Rheinländer. Carlsruhe : Braun, 18XX : 1. Carlsruhe : Braun, 1835
Inhalt
- PDF 1
- PDF Titelblatt
- PDF Vorbericht
- PDF Einleitung
- PDF 9 § 1. Von der Person des Gemeinde-Rechners
- PDF 13 § 3. Anweisung zur Amtsführung
- PDF 13 § 4. Wie sich der Gemeinds-Verrechner mit seinem Dienst bekannt machen sollte
- PDF 14 § 5. Von den Büchern, die der Gemeinds-Verrechner zu führen hat
- PDF 14 § 6. Vom Abrechnungsbuch
- PDF 19 § 7. Von Tagebuch (Journal oder Schurnal) auch Kassenbuch genannt
- PDF 23 § 8. Was der Gemeindsrechner bei der Einnahme und Ausgabe zu beobachten habe, und von dem Voranschlag derselben
- PDF 26 Abschnitt I. Was die Einnahmen insbesondere betrifft, so merke er sich noch folgendes
- PDF 32 Abschnitt II. Was die Ausgaben betrifft, so ist zu merken
- PDF 41 § 9. Vom Kassensturz
- PDF 43 § 10. Von der Naturalien- und Materialien- oder überhaupt Körper-Rechnung
- PDF 46 § 12. Wie sich der Gemeindsrechner zur Stellung seiner Rechnung vorzubereiten habe
- PDF 51 § 13. Wann und durch wen die Gemeinds-Rechnung gefertigt werden müsse
- PDF 54 § 14. Was der Gemeindsverrechner zu thun habe, wenn seine Rechnung gestellt ist
- PDF 57 § 15. Verantwortlichkeit des Gemeindsrechners und was er thun soll, um diese so klein zu machen als möglich
- PDF 68 § 17. Von der Belohnung des Gemeindsverrechners
- PDF 70 § 18. Von den übrigen Dienstleistungen eines Gemeinde-Verrechners
- PDF 71 § 19. Entlassung des Gemeindsverrechners
- PDF 72 § 20. Aufbewahrung der gestellten, revidierten und berichtigten Gemeinds-Rechnungen
- PDF 74 Beilagen
- PDF 95 Nachschrift
- PDF Register