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Rheinländer, Karl Ludwig Theodor: Der Gemeinde-Rechner oder Anleitung zur Gemeinde-Rechnungsführung : nach Großh. Badischen Gesetzen und Verordnungen / von C. L. Th. Rheinländer. Carlsruhe : Braun, 18XX : 1. Carlsruhe : Braun, 1835
Inhalt
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1
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Titelblatt
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Vorbericht
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Einleitung
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9
§ 1. Von der Person des Gemeinde-Rechners
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13
§ 3. Anweisung zur Amtsführung
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13
§ 4. Wie sich der Gemeinds-Verrechner mit seinem Dienst bekannt machen sollte
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14
§ 5. Von den Büchern, die der Gemeinds-Verrechner zu führen hat
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14
§ 6. Vom Abrechnungsbuch
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19
§ 7. Von Tagebuch (Journal oder Schurnal) auch Kassenbuch genannt
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23
§ 8. Was der Gemeindsrechner bei der Einnahme und Ausgabe zu beobachten habe, und von dem Voranschlag derselben
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26
Abschnitt I. Was die Einnahmen insbesondere betrifft, so merke er sich noch folgendes
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32
Abschnitt II. Was die Ausgaben betrifft, so ist zu merken
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41
§ 9. Vom Kassensturz
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43
§ 10. Von der Naturalien- und Materialien- oder überhaupt Körper-Rechnung
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46
§ 12. Wie sich der Gemeindsrechner zur Stellung seiner Rechnung vorzubereiten habe
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46
§ 11. Vom Gemeinds-Lagerbuch
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51
§ 13. Wann und durch wen die Gemeinds-Rechnung gefertigt werden müsse
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54
§ 14. Was der Gemeindsverrechner zu thun habe, wenn seine Rechnung gestellt ist
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57
§ 15. Verantwortlichkeit des Gemeindsrechners und was er thun soll, um diese so klein zu machen als möglich
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68
§ 17. Von der Belohnung des Gemeindsverrechners
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70
§ 18. Von den übrigen Dienstleistungen eines Gemeinde-Verrechners
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71
§ 19. Entlassung des Gemeindsverrechners
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72
§ 20. Aufbewahrung der gestellten, revidierten und berichtigten Gemeinds-Rechnungen
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74
Beilagen
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95
Nachschrift
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Register