Trauer-Reglement : Wegen des ... Ablebens ... Großherzogs Carl wird am 8. Dezember als dem Todestag an gerechnet, die Trauer auf sechs Monate, nemlich bis zum 8. Juni 1819 einschließlich angelegt
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Quellenangabe
Trauer-Reglement : Wegen des ... Ablebens ... Großherzogs Carl wird am 8. Dezember als dem Todestag an gerechnet, die Trauer auf sechs Monate, nemlich bis zum 8. Juni 1819 [...]. Carlsruhe, [1818]. Badische Landesbibliothek Karlsruhe. , O42 B 62,4,51https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-5943 / Public Domain Mark 1.0