XIX.

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Gryßhekzoglich-Badisches

Staats-und Regierungs-Blatt.

Carlsruhe, den 8. September 1818.

Bekanntmachungen.

(Die Steuer-Einnahme und Verwendung für das Etatsjahr 1817 betreffend.)

(§eine Königliche Hoheit der Großherzog haben durch den 6ten Artikel des StenerAuSschreibens für das EtatsJahr 1818. ( ReggsBlatt Nro. VIII.) gnä­digst zu befehlen geruht, daß nach dem Schluffe des EtatsIahres 18 17 . die Rech­nung über Einnahme und Ausgabe der SteuerKasse öffentlich bekannt gemacht wer­den solle.

Zu Gem'igung dieses höchsten Befehls wird in der Anlage lütt. eine verglei­chende Ueberficht der für das EtatsJahr 1817. vorausbestimmten und wirklich ein, getretenen Einnahmen und Ausgaben, in der Anlage Lütt. 8. der PräliminärEtat der SteuerKasse für das EtatsJahr 18!8. zur Kenntniß sämmtlicher Steuerpflich­tigen gebracht, und in der Anlage Lütt. 0. die sachdienlich erachteten, diese Rech­nung erläuternden, Bemerkungen beygefügt.

Carlsruhe, den 2lsten Juli 1818.

FinanzMinisterium.

Volz.

Vät. Hugo.

LH

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