XIX.
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Gryßhekzoglich-Badisches
Staats-und Regierungs-Blatt.
Carlsruhe, den 8. September 1818.
Bekanntmachungen.
(Die Steuer-Einnahme und Verwendung für das Etatsjahr 1817 betreffend.)
(§eine Königliche Hoheit der Großherzog haben durch den 6ten Artikel des StenerAuSschreibens für das EtatsJahr 1818. ( ReggsBlatt Nro. VIII.) gnädigst zu befehlen geruht, daß nach dem Schluffe des EtatsIahres 18 17 . die Rechnung über Einnahme und Ausgabe der SteuerKasse öffentlich bekannt gemacht werden solle.
Zu Gem'igung dieses höchsten Befehls wird in der Anlage lütt. eine vergleichende Ueberficht der für das EtatsJahr 1817. vorausbestimmten und wirklich ein, getretenen Einnahmen und Ausgaben, in der Anlage Lütt. 8. der PräliminärEtat der SteuerKasse für das EtatsJahr 18!8. zur Kenntniß sämmtlicher Steuerpflichtigen gebracht, und in der Anlage Lütt. 0. die sachdienlich erachteten, diese Rechnung erläuternden, Bemerkungen beygefügt.
Carlsruhe, den 2lsten Juli 1818.
FinanzMinisterium.
Volz.
Vät. Hugo.
LH
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