1 Seite für Drohne <Flugkörper>

Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert : (1833). Karlsruhe
  • Drohne <Flugkörper>

    im engeren Sinne ein vorprogrammierter unbemannter Flugkörper; wird aber auch oft für ferngesteuerte unbemannte Flugkörper und Fernlenkflugzeuge verwendet; militärisch und zivil genutzt