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Verhandlungen der zweiten Kammer. Hundertdreiunddreißigſte öffentliche Sitzung, vom 9. Januar 1845.

ſtehen duͤrfte, ſondern daß wir in gleichem Maße, wie billig und gerecht, auch in andern Gegenden, wo ſehr oft die Flüſſe großen Schaden anrichten, derartige Bauten auf die Staatskaſſe übernehmen müßten. Wir müßten nämlich auch im Innern des Landes die Bewohner der Thäler ſchützen, die in gleicher Lage ſich befinden. Sodann, glaube ich, liegt auch etwas Billiges darin, daß Diejenigen, welche den Schutz genießen und deren um billiges Geld erkaufte Grund— ſtücke durch Uferbauten oft dreifachen Werth bekommen, etwas mehr beitragen ſollen. Von dieſen Gründen aus— gehend bin ich dahin gekommen, den Antrag der Commiſ— fon zu unterſtuützen. Ich glaube, daß die betreffenden Gemeinden ſich dabei beruhigen werden, zumal noch anderen Gemeinden und Privaten derart ige Bauten nicht aus dem Staatsbeutel gemacht werden, während ſolchen, wie in meinem Heimaththale, oft für viele Tauſend Gulden Land weggeriſſen wird. Ich weiß übrigens auch, wie in meiner Nachbarſchaft, nämlich in Kleinkems , der Rhein ein großes Stück Feld ganz weggeſpült hat; die Bezahlung jener Uferbewohner für ihren Schutz iſt alſo faſt ſo viel wie Null, mithin haben ſie den vollkommenen Schutz nicht, und darum will ich ihnen nicht die Bezahlung der bishetigen hohen Steuer, ſondern nur einen kleinen Theil, ſo lange es unſere finanziellen Verhältniſſe nicht anders erlauben, zumuthen.

Bei dieſer Betrachtung fiel mir auf, ob es nicht zweck— mäßiger wäre, wenn der Staat, der ohnehin ſo viele Güter acquirirt, was ich zwar nicht billige, in ienen Gegenden die der Ueberſchwemmung ausgeſetzten Güter— ſftücke ankaufte. Dann wäre es gerecht, wenn der Staat die Borde allein unterhält. Der Einzelne könnte dann

künftig nicht mehr beſchädigt werden. Ich glaube, viele

Gemeinden wuͤrden ſich gerne dazu verſtehen. Auf ſolche Weiſe könnte man dem Einzelnen eine Laſt abnehmen und ſie käme dann auf die Geſammtheit, welch' letztere theils wieder dadurch entſchädigt würde, da durch gute Uferbauten fragliche Güter im Werth ſteigen müſſen. Im mich dem Commiſſionsantrage an

Te

Allgemeinen ſchließe ich

und unterſtüͤtze ihn. Fauth: Der Abg. Junghannus hat, wenn ich ihn

recht verſtanden habe, dem Antrage des: Herrn Motiong- Herpandlungen d. zweiten Kammer 11te Protofollheft 1844/45.

65 ſtellers den Vorwurf gemacht, daß derſelbe niht gang gerecht ſei, weil nach ihm nicht der ganze Betrag des

Aufwandes für Fluß- und Dammbauten auf die Eigen— thümer ſolcher Grundſtücke umgelegt werden ſollte, die durch dieſe Fluß— und Dammbauten gegen Schaden ge— ſchützt würden. Ich halte aber dieſen Vorwurf für eben ſo ungegründet, als die Behauptung eines anderen früheren Redners: daß der Staat allein dieſen Aufwand zu beſtreiten habe. Die Fluß- und Dammbauten werden zum Schutze der Flüſſe und zum Schutze des an denſelben im Ueberſchwem— mungsgebiete liegenden Geländes errichtet, und die Eigen— thümer beider haben daher auch die Koſten zu tragen. Dagegen ſtimme ich ganz der Anſicht des Abg. FJunghanns bei, daß die Herabſetzung der Flußbauſteuer auf die Hälfte nicht zweckmäßig wäre, weil dann die Beiträge zum Aufwande nicht im Verhältniſſe ſtehen würden. Darum trete ich dem in der Motion geſtellten Antrage bei: daß die Fluß— bauſteuer nur von ſolchen Geländen und Gebäuden, ohne Rüͤckſicht auf die Ortsgemarkung, erhoben werde, welche durch den Flußbau Schutz gegen Ueberſchwemmung oder Einbruch erhalten.

Was den Wunſch des Herrn Abg. Gottſchalk be— trifft, ſo kann ich demſelben zur Beruhigung mittheilen, daß der Staat allerdings bisher ſolche der Ueberſchwem— mung ausgeſetzten Gelände am Rhein angekauft hat, und zwar ſolche, die bisher wenig Ertrag lieferten, durch zu nutzbringenden aller Zuverſicht zu

um ſie zweckmäßige Einrichtungen Wieſen umzuwandeln, und daß mit erwarten ſtehe, es werde die Staatsregierung jede Gez legenheit benützen, um auch ferner ſolche Acquiſitionen zu gleichem Zwecke zu machen.

Binz : Ich habe nur Weniges zu erinnern. Ich möchte gleichzeitig auf die Bemerkungen des Redners vor mir und den Antrag des Abg. Weller erwiedernd fragen: worin denn die Vortheile für die im Ueberſchwemmungs — gebiete liegenden Gemarkungen beſtehen? Soll etwa der Vortheil der ſeyn, daß der Rhein Güterſtücke wegflößt, für die vielleicht ſchon 20 bis 30 Jahre lang die Flußbau— ſteuer bezahlt worden iſt, oder daß Felder unteroost oder ganz weggeſpuͤlt werden? Wenn darin der Vortheil liegen ſollte, ſo hat ſich der Abg. Weller ſehr geirrt. Wohl