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Verhandlungen der zweiten Kammer. Geheime Sitzung vom 18. Dezember 1847. 151 herzog und ſeine Regierung werden erſtens die angemeſſen, Das wäre practiſch; dann könnte man ſa— Gränze und den Umfang der Bundespflichten ken⸗ gen: die badiſche Kammer hat ihre Regierung unter⸗ nen; die Frage iſt ja ſeit ungefähr 20 Jahren ſchon ſtuͤtzt in einer zweckmäßigen Erledigung- der Preßfrage, verhandelt, und es iſt zweitens nicht anzunehmen, und man könnte nicht ſagen, ſie habe es ihr faſt mo— daß gegen das Intereſſe des Großherzogs und des Lan- raliſch unmöglich gemacht. des der Umfang, das Maaß der Bundeopflichten erwei⸗ Staatsminiſter v. Duſch : Es ſollte doch in keinem tert und ſeine Souveränetät in dieſer Frage von ihm Falle bei der Redaction das Wort„unerträglich“ ſte— ſelbſt und ſeiner Regierung werde beſchränkt werden wol- hen bleiben. len: Das Alles liegt in dieſem Satz, und es iſt daher Helbing: Das Wort„unerträglich“ ſpricht nur unmöglich, daß man dafür ſtimmen kann; wer aber aus, was wir Alle fühlen, nämlich: daß wir es nicht nicht dafür ſtimmt, der wird darum nicht feige ſeyn; mehr aushalten können. er wird keine Rechte vergeben, ſondern, wenn gegebene! Weigel: Gegen dag Wort punerträglid” habe Rehte vorhanden find, fo werden fie bleiben, ob der ich von meinem Standpunkte aus nichts zu erinnern, unſchickliche Satz in der Adreſſe ſteht oder nicht. Die denn die Cenſur war mir ſchon lange widerwärtig. Hauptfrage aber, glaube ich, kann hier nicht zur Dis⸗ Auf den Wunſch des geheimen Raths Nebenius cuſſion kommen, die Frage nämlich über den ganzenjverlieot der Präfideut die- von: dem Abg. Helbing Rechtsſtand der badiſchen Preßgeſetzgebung, ſondern es vorgeſchlagene Faſſung. kann nur davon die Rede ſeyn, in die Adreſſe nicht eine Staatsminiſter v. Duſch : Gegen das Wort Anz fole Horrible Berlegung zu legen, wie fie witflih darinjordnung” liepe fih fhon eine Einwendung machen. liegt. Sh unterftůge daher den Antrag deg Abg. Hel Staatsrath Bekk: Es wird heißen ſollen:„die bing; es wäre aber doch vielleicht möglich, in die Faſ Einleitung treffen“. ſung noch etwas Weiteres hinein zu legen, was auch Geh. Rath Nebenius; Wir wollen die Sache der jetzigen Rechtslage dieſer ganzen Frage angemeſſen ruhig in's Auge faſſen. Sie haben über die Befugniß wäre. Sie haben nämlich aus dem Munde des Herrn der Regierung in Beziehung auf die Ordnung der An— Präſidenten des Miniſteriums des Innern gehört, daß gelegenheiten der Preſſe eine andere Anſicht, wie wir: die Großherzogliche Regierung alle ihre Bemühungen, Sie gehen zurück auf eine urſprüngliche Anſicht der Re— und zwar in Gemeinſchaft mit andern Bundesregierun- gierung, aus welcher das Preßgeſetz von 1831 hervor— gen, dahin richtet, daß der Zwang, der bisher auf ihr gegangen iſt. Ich glaube, daß es höchſt unbillig iſt, lag, von Seiten des Bundes gehoben, und daß den um nicht mehr zu ſagen, ein ſolches Argument gegen einzelnen Staaten eine größere Freiheit in Beziehung die Regierung zu gebrauchen, wenn man weiß, welche auf die Regulirung ihrer Preßverhältniſſe gegeben wer- Unannehmlichkeit die Regierung dadurch ſich bereitet de Ich glaube, dieſe Erklärung ſollte man nicht un- hat, daß ſie dem Antrage der Kammern yon 1834 daz benugt vorůber gehen laffen; die Rammer hätte von mals nachgab. Es war ein Streit, der im gefegliğ ihrem Standpunkte aus alle Urſache, dieſe Erklärung verfaſſungsmäßigen Wege am Bundestage entſchieden aufzunehmen, Und dem Antrag des Abg. Helbbimg worden iſt; das unklare Recht, das Recht, das fuͤr uns noch einen kleinen Zuſatz dahin zu geben, daß derſunklar war, iſt dort in ein flares Redt verwandelt Großherzog ſeine Bemühungen fortſetze, ſoweit es nur worden, wir haben es anerkaunt und müſſen es fort— immer möglich iſt, um eine Vereinbarung ſämmtlicher während in aller Loyalität anerfenneng Nun wiffen: Sie, Bundesſtaaten zu treffen, daß der Zuſtand der Preſſe welche Zuſtände ſpäter in Beziehung auf die Preſſe bei auf gefeglihem Wege regulirt; d: H., daß alſo nament⸗ uns eingetreten ſtnd. Sie haben eine Reihe von Be— lich die Verhandlungen mit den übrigen deutſchen Staa⸗ ſchwerden erhoben,es ſind Adreſſen von beiden Kam— ten gegenüber dem Bunde zu dem Ziele geführt wer⸗ mern an Seine Königliche Hoheit gelangtz jetzt wird den, daß den einzelnen Regierungen eine größere Frei⸗ in der Thronrede eine erfreuliche Zuſicherung gegeben; heit, ein größerer Spielraum im Regulirung dieſer und nun frage ich Sie: iſt es nach dieſen Vorgängen Frage bleibt. Ich glaube; Das wäre der Lage der Sache recht, wennSie in die Antwort auf die Thronrede