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274 Verhandlungen der zweiten Kammer. Einhundertfünfte öffentliche Gigung, vom 10, Juli 1844
Induſtriegegenſtände des Schwarzwaldes, alle Erzeugniſſe des Bodens u. f. w: auf die Eiſenbahn gebracht, und um—⸗ gefehrt von da aug wd aug dem gefegteren Breisgau alle Lebensbedürfniſſe wieder zurückgebracht werden koͤnnen. Nicht bald eine andere Strafe werte den Handel, Wanz del und Verkehr im Allgemeinen mehr fördern, denn diefe, weßwegen deren beſſere unverſchiebliche Herſtellung drin— gend gefordert werde.
Schon auf mehreren Landtagen ſey dießfalls, jedoch ohne Erfolg, petitionirt worden, obgleich die Kammer, die Wichtigkeit dieſer Straße anerkennend, die dießfallſigen Geſuche dem Großh. Staatsminiſterium jeweils empfehlend überwieſen habe.
Der ſchlechteſten, für Menſchen und Vieh äußerſt gefaͤhrlichen, den Verkehr bereits ganz hemmenden Stellen dieſer Straße ſeyen hauptſaͤchlich zweiz naͤmlich die Kül- penſteige, vom Engelwirthshauſe zu Simonswald bis zum Eckwirthshauſe bei Furtwangen , und jene bei Voͤhrenbach . Erſtere habe fortwährend 20 bis 30 Procent Steigung und werde im Sommer durch heftige Regengüſſe, im Winter aber durch Schnee und Eis äußerſt gefährlich, was alles die techniſchen Behörden ſchon laͤngſt anerkannt, und zu deren Verbeſſerung auch Vorarbeiten getroffen haben.
Dagegen unterbleibe die Ausführung dieſer Projecte immer noch, obgleich ſich die Gemeinde Vöhrenbach , durch deren Allmendfeld der neu projectirte Straßenzug führe, bereit erklaͤrte, daſſelbe unentgeldlich, ſo weit noͤthig, abzutreten; es werde ſonach einmal an der Zeit ſeyn, Hand an das Werk zu legen.
Fragliche Straße, meine Herren, iſt in T.-I sub No. II. Ordnungszahl 28 zum neuen Straßengeſetzesent⸗ wurfe unter die minder wichtigen Staatsſtraßen aufgenom— men, und dazu in T. III. Nr. 8. bemerkt, daß die Kül- penſtraße zwiſchen Simonswald und Furtwangen zu ver⸗ legen und jene bei Vöhrenbach zu verbeſſern ſeyz es hat ſonach auch die Großh. Regierung die Wünſche der Pe— tenten für gerecht erlannt und in ſo weit den Empfehlungen der Kammer Rechnung getragen.
Dagegen findet Ihre Commiffion in dem jüngften aufer- ordentlihen Budget fr 1844 und 1845- feine Summe
aufgenommen, welche zur Verbeſſerung dieſer Strafe ver- wendet werden könnte, weßwegen ſie den Antrag ſtellt, beide Petitionen dem Großh. Staatéminiſterium mit dem zur geeigneten Berückſichtigung zu überweiſen, daß noch eine entſprechende Summe in das außerordentliche Bud— get nachträglich aufgenommen werden möge.
2344) Der Gemeinden Stadt Elzach, Prechthal, Ober- und Niederwinden — Herſtellung einer Straße durch das Elzthal und Aufnahme derſelben in den allgemeinen Straßenverband betreffend.
Was in der frühern Petition rückſichtlich der Verkehrs— verhältniſſe geſagt worden, paßt auch auf dieſe Petition; nur wird eine andere Richtung, welche die Verbindungs⸗ ſtraße nehmen ſolle, als die zweckmaͤßigere verlangt und noch bemerkt, daß beide Straßen wohl neben einander beſtehen können.
Es würde demnach auch dieſe Petition dem Großh.
Staatsminiſterium zur geeigneten Berückſichtigung zu em— pfehlen ſeyn. 24) Die Gemeinden Neuershauſen, Buchheim, Hugſtetten und Hochdorf bitten um Aufnahme der Straße durch die March in den allgemeinen Straßenverband, indem dieſelbe den meiſten Gemeinden des Kaiſerſtuhls und, wenn die Straße auf dem Damme des Leopoldkanals eröffnet iſt, auch jenen der weiter unten gelegenen Ortſchaften da—⸗ zu dient, um die Erzeugniſſe ihres Bodens auf dem äußerſt frequenten Wochenmarkte in Freiburg abzuſetzen und von dort aus ihre Bedürfniſſe, insbeſondere auch Holz, Vieh u. fe w: aug dem Schwarzwalde zurückzubringen.
Die verſchiedenen Ortſchaften, welche die fragliche Straße benützen, zählen an 40050,000 Einwohner, und ſo könne man dieſelbe bei ihrer ausgedehnten Frequenz keineswegs mehr als eine bloße Vizinalſtraße betrachten.
Jn der T. M- Ner. II. Ordnungszahl 44. zum neuen Straßengeſetzesentwurf iſt dieſe Straße unter jene mehr untergeordneten Ranges aufgenommen und wird bei den angegebenen Verhaältniſſen dem Großh. Staatsminiſterium zur geeigneten Berückſichtigung zu empfehlen ſeyn, worauf Ihre Commiſſion andurch anträgt.